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s/zäune/Zähne/gi

Phylogenie und Paläobiogeographie terrestrischer Wirbeltiere aus dem unteren und mittleren Jura Kirgisiens (Zentralasien)

Aus dem unteren und mittleren Jura sind bisher nur ganz wenige terrestrische Faunen mit Wirbeltieren bekannt. Insbesondere für die Phylogenie der Säugetiere ist dieser Zeitabschnitt von großer Bedeutung, da hier Stammlinienvertreter der modernen Säugetiere (Marsupialia und Placentalia) mit tribosphenischen Backenzähnen zu erwarten sind. Bisherige Untersuchungen deuten darauf hin, dass die tribosphenischen Säugetiere vermutlich in Asien entstanden sind und sich von dort nach Europa und Nordamerika ausbreiteten. Weite Gebiete Zentralasiens sind allerdings bisher wirbeltierpaläontologisch weitestgehend unerforscht. Erste vielversprechende Kleinwirbeltier-Funde in Kirgisien lassen auf das Potential dieser Region für die Aufklärung der Stammesgeschichte mesozoischer Säugetiere und anderer Wirbeltiergruppen schließen. Bei den geplanten Geländearbeiten und nachfolgenden Laboruntersuchungen werden grundlegende neue Erkenntnisse zur Phylogenie und Paläobiogeographie der Säugetiere, aber auch anderer Gruppen wie etwa der Amphibien, Squamaten und Dinosaurier erwartet.

Aetiologie, Biokristallographie und Spurenelementgehalte von Sialolithen und Konkrementen im Mundbereich

Mineralisierte Plaque in Form von Zahnstein sowie Konkremente sind entscheidendeFaktoren bei der Entstehung von Parodonthopatien. Aufgrund klinischer Beobachtungen wurde ein spezieller Anamnesebogen entwickelt, um Korrelationen zwischen Bildungsparametern und Haeufigkeit der Zahnsteinentfernung, Speichelkonsistenz, Mundhygienegewohnheiten etc. und dem Grad der parodontalen Erkrankung aufzeigen zu koennen. Fuer Teilbereiche der Ergebnisse werden statistische Auswertungen durchgefuehrt. Elektronen- und phasenkontrastmikroskopische, roentgenographische, infrarotspektroskopische und chemische Untersuchungen zeigen charakteristische, gewohnheitsbedingte Unterschiede in der Zusammensetzung von menschlichen Zahn- und Speichelkonkrementen. Typisch sind geschlechts- und berufsspezifische Abweichungen bei umweltrelevanten Schwermetallen wie Pb, Cd, Cu und Zn. Besonderheiten hinsichtlich Menge, Konsistenz und Haerte von Zahnstein, sowie pH-Wert des Speichels ergeben sich bei Bergleuten.

Klimaschutz: Metallkeramische Rumpffolierung zur Verbesserung der Strömungseffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Seeschifffahrt

Klimaschutz: Metallkeramische Rumpffolierung zur Verbesserung der Strömungseffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Seeschifffahrt, Teilprojekt 1: Folienentwicklung und -fertigung

Klimaschutz: Metallkeramische Rumpffolierung zur Verbesserung der Strömungseffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Seeschifffahrt, Teilprojekt 3: Sintertechnische Verfahrensentwicklung zur Folienherstellung

Klimaschutz: Metallkeramische Rumpffolierung zur Verbesserung der Strömungseffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Seeschifffahrt, Teilprojekt 2: Materialentwicklung und Feedstockherstellung

Klimaschutz: Metallkeramische Rumpffolierung zur Verbesserung der Strömungseffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Seeschifffahrt, Teilprojekt 4: Modellierung Realschiff

Untersuchung möglicher medizinischer und beruflicher Expositionen durch ionisierende Strahlung bei der Anwendung von Ultrakurzpuls-Lasern (UKP-Lasern) in der Zahnheilkunde

Pelophylax lessonae (Camerano, 1882) Rana lessonae Camerano, 1882 Kleiner Wasserfrosch Amphibien Gefährdung unbekannten Ausmaßes

Der Kleine Wasserfrosch wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Pelophylax zugeordnet. Zuvor wurde der Name Rana lessonae Camerano, 1882 genutzt. Das deutsche Teilareal repräsentiert mehr als 10 % des Gesamtareals und liegt im Arealzentrum (Plötner 2005). Somit ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. Der Kleine Wasserfrosch wurde in allen Bundesländern nachgewiesen. Seine Verbreitungsschwerpunkte liegen in Mittel- und Süddeutschland. In weiten Teilen Nordwestdeutschlands kommt P. lessonae nicht vor (Günther 1996 b). Die aktuelle Bestandssituation (TK25-Q Rasterfrequenz 2000 – 2018: 10,18 %, Kriterienklasse „selten“) ist aufgrund defizitärer und teilweise fehlerbehafteter Daten nur schwer einschätzbar. Bei vielen der gemeldeten P. lessonae-Beobachtungen dürfte es sich nämlich um P. esculentus gehandelt haben, da triploide Teichfrösche (sogenannte LLR-Genotypen) oft lessonae-ähnliche Merkmale (Gelbfärbung der Flanken und Oberschenkel, helle Schallblasen, großer und hoch gewölbter Fersenhöcker) aufweisen (Plötner 2010). Andererseits wird P. lessonae, der in Deutschland immer syntop mit dem Teichfrosch vorkommt, auch häufig übersehen, vor allem in Vorkommen, die nur geringe lessonae-Anteile aufweisen. Aufgrund der Bestimmungsproblematik (z. B. Tecker et al. 2017) wurde bei vielen Amphibien-Erfassungen erst gar nicht zwischen Teich- und Kleinem Wasserfrosch differenziert, so dass sich hinter „Wasserfrosch“-Nachweisen mitunter auch P. lessonae verbergen kann. Trotz dieser Einschränkungen erscheint das Ergebnis der Rasterfrequenzanalyse plausibel. Beim langfristigen Bestandstrend wird von einem Rückgang unbekannten Ausmaßes ausgegangen. Ein Rückgang kann aus dem zum Teil massiven Verlust von lessonae-typischen Laichgewässern (kleinere, pflanzenreiche, schwach saure bis saure, oligotrophe bis mesotrophe Gewässer mit moorigem Einzugsbereich) seit den 1960er Jahren abgeleitet werden. Dies ist beispielsweise für die Toteiskessel des Alpenvorlandes gut dokumentiert (Zahn et al. 2019). Lokale Populationsabnahmen sprechen dafür, dass auch der kurzfristige Bestandstrend bundesweit negativ ist, das genaue Ausmaß der Abnahme ist jedoch nicht bekannt. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“. Im Vergleich zur vorherigen Roten Liste wird die aktuelle Bestandssituation mit „selten“ und der kurzfristige Bestandstrend mit „Abnahme unbekannten Ausmaßes“ beurteilt (2009: „mäßig häufig“ und „gleich bleibend“). Die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie ,,Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ ändert sich dadurch nicht. Der Kleine Wasserfrosch ist vor allem durch den Verlust und die Verschmutzung seiner Laich- und Wohngewässer sowie durch deren Nutzungsänderung (Fischbesatz, Umwandlung in Fischteiche) gefährdet (Plötner 2010, Zahn 2019). Gewässerverluste sind auf Meliorations- und Baumaßnahmen, sowie beschleunigte Sukzession bis zur Verlandung infolge hoher Nährstoffeinträge und in jüngerer Zeit auch infolge des Klimawandels zurückzuführen. In intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten dürfte der regelmäßige Einsatz von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln nicht unerheblich zum Rückgang der Art beitragen. Negative Effekte hat zudem die Umwandlung von artenreichen Wiesen in strukturarmes Grün- oder Ackerland. Eine Verdrängung durch den Teichfrosch im Zusammenhang mit dessen hybridogenetischen Reproduktionsmodi (Übersicht bei Plötner 2005) und der großen ökologischen Plastizität der Hybridform wird ebenfalls als potenzieller Gefährdungsfaktor diskutiert (Günther 1990, Plötner 2018). Der konsequente Schutz der Laich- und Wohngewässer ist zweifellos die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Art. Oft sind wenige Gewässer mit optimalen Bedingungen für die Reproduktion (besonnt, reich an submerser Vegetation, ohne Fischbesatz) für die Existenz einer Metapopulation entscheidend. Bei Amphibien-Erfassungen sollten solche Gewässer identifiziert (Quantifizierung des Reproduktionserfolgs) und in den Fokus von Schutzmaßnahmen gestellt werden. Auf den strengen Schutz individuenreicher Wasserfroschpopulationen mit hohen Anteilen des Kleinen Wasserfroschs sollte deshalb besonders geachtet werden (Günther 1996 b). Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sind alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Wasserbilanz zu nutzen. Keinesfalls dürfen die Gewässer über mehrere Jahre vollständig austrocknen. Verlandungstendenzen sind durch gezielte Maßnahmen, wie Anstauen der Gewässer, Entschlammung und Entlandung, entgegenzuwirken. Die Besonnung der Laichplätze sollte insbesondere bei kleineren Gewässern in Wäldern verbessert werden. Bei Anlage neuer Kleingewässer sind die artspezifischen Habitatansprüche zu berücksichtigen (Zahn 1996, Zahn 1997, Zuppke & Seyring 2015 a). Die Einrichtung von Pufferzonen um die Gewässer, in denen keinerlei Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln erfolgen darf, und die Umwandlung von Äckern in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Grünland tragen zur Verbesserung der Qualität der terrestrischen Lebensräume bei. Generell sollten Landlebensräume, die unmittelbar an Laichgewässer grenzen, nur extensiv bewirtschaftet werden. In Agrarlandschaften sollten Wanderkorridore (Weg- und Ackerrandstreifen, Gräben, Hecken) zwischen Gewässern und Wäldern (Überwinterungsgebieten) gefördert werden (Zahn 2019).

Hilflose Wildtiere

In einer Großstadt wie Berlin verunglücken viele Tiere. Glas, Fahrzeuge, Zäune, Wände, Gruben und andere Strukturelemente werden vielen Tieren zum Verhängnis. In der Stadt gibt es aber auch viele engagierte Menschen, die solchen Tieren helfen wollen. Was dürfen sie, was ist für das Tier am besten, und wie kann man helfen? Zunächst einmal räumt das Bundesnaturschutzgesetz jedermann die Möglichkeit ein, hilflose Tiere besonders geschützter Arten aufzunehmen um sie gesund zu pflegen und unverzüglich wieder in Freiheit zu entlassen (§ 45 Abs. 5). Selbstverständlich dürfen diese Tiere nicht behalten werden. Streng geschützte Arten (z.B. alle Fledermäuse, Greifvögel und Eulen) sind umgehend der Naturschutzbehörde zu melden, und diese hat entschieden, dass sie an die entsprechenden fachkundigen Personen abzugeben sind. Welche Tiere sind so hilflos, dass sie aufgenommen werden können? Dies sind in erster Linie verunglückte (Alt-)Tiere. Sie sind verletzt und können deshalb auch nicht so fliehen wie es ein gesundes Tier tun würde. Bei jedem Alttier, das man anfassen kann, muss man von ernsthaften körperlichen Beeinträchtigungen ausgehen. Tiere mit wehrhaften Körperteilen sollten besser vom Fachmenschen gegriffen werden (z.B. Krallen von Greifvögeln und Eulen, Graureiher-Schnabel, Zähne bei vielen Säugetieren). Bei Fledermäusen ist darauf zu achten, dass man nicht gebissen werden kann, denn einzelne Tiere können Überträger der Fledermaus-Tollwut sein. Jungtiere sollten in der Regel jedoch nicht aufgenommen werden! Denn normalerweise sind die Alttiere in der Nähe und versorgen die Jungen weiter. Häufig sind befiederte Jungvögel oder auch Eichhörnchen in den ersten Tagen nach Verlassen des Nestes noch etwas ungeschickt und können auch mal auf dem Boden landen. Sollte dort Gefahr durch Hunde oder Katzen drohen, reicht es meistens aus, sie in den nächsten Baum zu setzen. Kleinere, und vor allem noch unbefiederte Jungvögel sollten ins Nest zurückgesetzt werden. Nur wenn dies nicht mehr möglich ist, wäre eine Aufnahme angeraten. Aber auch hier ist es sinnvoll, die Tiere sofort an Fachleute abzugeben, die sie entweder in ein artgleiches Nest in der Natur integrieren oder mit Artgenossen zusammen aufziehen. Zum Einen finden in der ersten Lebensphase Prägungen statt, und das Tier soll schließlich wissen, zu welcher Art es gehört. Zum Anderen lernen Jungtiere viel von ihren Eltern: Was kann ich fressen? Wo finde ich es? Wie verhalte ich mich gegenüber Beutegreifern? Wie reagiere ich auf Artgenossen? Was tue ich bei Regen? Was bedeuten die verschiedensten Lautäußerungen? Daher hat ein von Menschen aufgezogenes Jungtier deutlich schlechtere Überlebenschancen in der freien Natur als ein von artgleichen Eltern aufgezogenes. Das sollten wir immer bedenken, wenn wir glauben, ein Jungtier aufnehmen zu müssen. Es gibt im Land Berlin keine staatliche Auffangstation für hilflose Wildtiere. Aber es gibt einige Ansprechpersonen, die weiterhelfen können. Verletzte Wildtiere (keine Jungtiere!) können bei der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin abgegeben werden: Klein- und Heimtierklinik Tierklinikum Freie Universität Berlin Oertzenweg 19b 14163 Berlin-Düppel Klein- und Heimtierklinik Beratung zu hilflosen Wildtieren gibt es bei der Wildvogelstation des NABU, Landesverband Berlin: Wildvogelstation des NABU Tel.: (030) 54712892 E-Mail: wildvogelstation@nabu-berlin.de Wildvogelstation des NABU Berlin Für Fledermäuse ist der Ansprechpartner in Berlin: Berliner Artenschutz Team BAT, Fledermausnotruf Tel.: (030) 30 60 28 54 Mobil: (0179) 449 08 36 (gerne auch per Whats-app direkt mit Foto) Website BAT e.V. Und sollten Sie Probleme mit dem Jagdrecht unterliegenden Säugetieren haben (z.B. Wildschwein, Fuchs, Steinmarder, Waschbär), dann gibt es hierfür eine spezielle Rufnummer: Wildtiertelefon des NABU Tel.: (030) 54712891 Mo bis Mi: 10:00 bis 13:00 Uhr Do: 12:00 bis 15:00 Uhr Fr: 10:00 bis 13:00 Uhr E-Mail: wildtiere@nabu-berlin.de Wildtierberatung des NABU Berlin

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