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Entsorgungsgebiete Abwasser Vogtlandkreis

Nach § 56 Satz 1 WHG ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind. In den Landeswassergesetzen sind dazu in der Regel die Gemeinden verantwortlich gemacht, in deren Gebiet das Abwasser anfällt. Kleinere kommunale Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) sind häufig zu sog. Abwasserzweckverbänden zusammengefasst. Die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten können sich gem. § 56 Satz 3 WHG zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen.

Versorgungsgebiete Trinkwasser Vogtlandkreis

Die Wasserversorgung und die Entwicklung einer Region sind eng miteinander verknüpft - im Vogtland begann die Entwicklung zentraler Wasserversorgungssysteme Mitte des 18. Jahrhunderts. Heute gilt der Zusammenhang umso mehr, da Komfort und Hygiene natürlich und wichtig sind. 150 Jahre Wasserversorgung haben durchaus etwas mit Stabilität zu tun, bei allen damit verbundenen Veränderungen. Eine funktionstüchtige Infrastruktur, eine störungsfreie und zuverlässige Wasserver- und Abwasserentsorgung sind entscheidende Faktoren für eine lebenswerte und dynamische Region.

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