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Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung

Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung Das BfS schätzt, wie viele Röntgenuntersuchungen in Deutschland durchgeführt werden und wie hoch die daraus resultierende Strahlenexposition für die Bevölkerung ist. Diese Daten werden für jedes Kalenderjahr erhoben und mindestens alle zwei Jahre ausgewertet und bewertet. Für das Jahr 2023 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von etwa 125 Millionen Röntgenanwendungen abgeschätzt, gut 40 Prozent davon allein im zahnmedizinischen Bereich. Jede Röntgenuntersuchung ist mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden. Daher wird regelmäßig abgeschätzt, wie viele Untersuchungen durchgeführt werden und wie hoch die daraus resultierende Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung ist. Diese Daten werden für jedes Kalenderjahr erhoben, ausgewertet und bewertet, um auch zeitliche Trends erkennen zu können. Die Auswertungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre. Wie wird die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen abgeschätzt? Ärztliche Leistungen werden über spezielle Gebührenziffern abgerechnet, die die ärztlichen Maßnahmen und damit auch die hier interessierenden radiologischen Maßnahmen beschreiben. Da ca. 98 % der deutschen Bevölkerung gesetzlich oder privat krankenversichert sind, kann die Häufigkeit röntgendiagnostischer Untersuchungen gut mithilfe dieser Gebührenziffern abgeschätzt werden. Diese werden dem BfS für den ambulanten Bereich regelmäßig von der kassenärztlichen beziehungsweise kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Für den stationären Bereich stehen dem BfS zu zahlreichen Röntgenuntersuchungen, insbesondere zu dosisintensiveren Verfahren wie der Computertomographie ( CT ), verlässliche Daten des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Darüber hinaus gehen hier die Ergebnisse eines Ressortforschungsvorhabens ein. Wie wird die Strahlenexposition durch Röntgendiagnostik abgeschätzt? Für die Abschätzung der kollektiven effektiven Dosis (Kollektivdosis) werden für die verschiedenen Untersuchungsarten jeweils die Produkte von Untersuchungshäufigkeit und einem repräsentativen Schätzwert für die mittlere effektive Dosis dieser Untersuchungsart ermittelt und über alle Untersuchungsarten aufsummiert. Mithilfe jährlicher Bevölkerungszahlen wird die mittlere effektive Dosis pro Einwohner und Jahr berechnet. Abbildung 1: Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen in Deutschland Ergebnisse der aktuellen Auswertung Häufigkeit Für das Jahr 2023 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von etwa 125 Millionen Röntgenanwendungen abgeschätzt (ohne zahnmedizinischen Bereich etwa 80 Mio. ). Die Anzahl von Röntgenuntersuchungen in Deutschland lag zwischen 2016 und 2023 im Mittel bei ca. 1,5 pro Einwohner und Jahr (siehe Abbildung 1). Etwa 80 % aller Röntgenmaßnahmen werden im ambulanten Bereich durchgeführt und hiervon ca. 90 % bei Kassenpatienten, wobei es sich im ambulanten Bereich vorwiegend um konventionelle Röntgenaufnahmen handelt. Die Gesamthäufigkeit von Röntgenanwendungen verlief zwischen 2016 und 2023 leicht abnehmend. Auffallend ist ein durch die COVID-19-Pandemie bedingter Rückgang der Häufigkeit in 2020 mit anschließendem Wiederanstieg in 2021. Konventionelle Röntgenaufnahmen Abbildung 2: Prozentualer Anteil der verschiedenen Untersuchungsarten an der Gesamthäufigkeit (links) und an der kollektiven effektiven Dosis (rechts) für das Jahr 2023 Etwa 40 % aller Röntgenuntersuchungen im Jahr 2023 wurden in der Zahnmedizin (inklusive Kieferorthopädie) durchgeführt (siehe Abbildung 2). Neben den zahnmedizinischen Untersuchungen entfiel der größte Teil aller Röntgenuntersuchungen auf das Skelett (das heißt Schädel, Schultergürtel, Wirbelsäule, Beckengürtel, Extremitäten) und auf den Brustkorb (Thorax). Die Anzahl der meisten konventionellen Röntgenuntersuchungen, z.B. von Schädel, Thorax und Wirbelsäule, hat in den letzten 15 Jahren deutlich abgenommen. Die Häufigkeit von Mammographien nahm infolge der Einführung des Deutschen Mammographie-Screening-Programms zwischen 2007 und 2009 um 35 % zu und ist – nach anschließender geringfügiger Abnahme – ab 2011 weitgehend konstant (Ausnahme: Pandemie-bedingter Rückgang in 2020). Computertomographie ( CT ) Die Häufigkeit von CT -Untersuchungen hat zwischen 2016 und 2023 um ca. 25 % zugenommen (siehe Abbildung 1). Etwa die Hälfte aller CT -Untersuchungen werden bei stationären Patienten und Patientinnen durchgeführt. Eine Zunahme der Untersuchungshäufigkeit ist übrigens auch bei der Magnetresonanztomographie ( MRT ) , also einem Schnittbildverfahren, das keine ionisierende Strahlung verwendet, zu verzeichnen. Dosis Abbildung 3: Mittlere effektive Dosis (in mSv) pro Einwohner und Jahr durch Röntgenuntersuchungen in Deutschland Die mittlere effektive Dosis infolge von Röntgenanwendungen in Deutschland pro Einwohner beläuft sich für das Jahr 2023 auf 1,5 Millisievert ( mSv ) (siehe Abbildung 3). Die mittlere effektive Dosis durch CT -Untersuchungen pro Einwohner und Jahr hat im betrachteten Zeitraum zugenommen, wobei dieser Anstieg wegen der über die Jahre abnehmenden Dosis pro CT -Untersuchung moderater ausfällt als die zugehörige Zunahme der CT -Häufigkeit. Bei den restlichen Untersuchungsverfahren nimmt die jährliche Pro-Kopf- Dosis über den Zeitraum 2016 bis 2023 dagegen ab (siehe Abbildung 3). Im kassenärztlichen ambulanten Bereich hat sich die Pro-Kopf- Dosis durch konventionelle Röntgenuntersuchungen in den letzten 15 Jahren nahezu halbiert. Erwartungsgemäß ist der relative Anteil konventioneller Röntgenuntersuchungen an der kollektiven effektiven Dosis eher gering. Beispielsweise beträgt dieser für Untersuchungen des Skelettsystems nur etwa 5 % , obgleich der Anteil an der Häufigkeit bei ca. einem Viertel liegt. CT -Untersuchungen sowie die ebenfalls dosisintensiven Angiographien und interventionellen Maßnahmen der Blutgefäße tragen zwar lediglich ca. 15 % zur Gesamthäufigkeit bei, ihr Anteil an der kollektiven effektiven Dosis betrug im Jahr 2023 jedoch beinahe 90 % (siehe Abbildung 2). Stand: 02.12.2025

Untersuchung möglicher medizinischer und beruflicher Expositionen durch ionisierende Strahlung bei der Anwendung von Ultrakurzpuls‐Lasern (UKP‐Lasern) in der Zahnheilkunde

Ultrakurzgepulste Laserstrahlung (UKP-Laser) findet breite Anwendung in der Materialbearbeitung. Zunehmend werden auch medizinische Applikationen relevant, u.a. in der Zahnheilkunde. Bedingt durch sehr hohe Laserintensitäten kann es allerdings zur unerwünschten Entstehung ionisierender Strahlung beim Laserprozess kommen. Ziel des Forschungsvorhabens ist eine Einschätzung des radiologischen Gefährdungspotentials von UKP-Lasern in der zahnmedizinischen Anwendung am Menschen auf der Grundlage experimenteller Untersuchungen. Es wurden Laserbestrahlungsuntersuchungen an Zähnen und Zahnersatzmaterialien (Restaurationsmaterialien) vorgenommen und jeweils die emittierte Röntgendosisleistung ˙H′(0,07) bestimmt.

Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin)

Eine Voraussetzung für die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen ist die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz des ärztlichen und zahnärztlichen Personals (§ 83 Absatz 3 Satz 1 StrlSchG). Die Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin) konkretisiert die Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Sie trifft zudem Festlegungen zu der für das jeweilige Anwendungsgebiet (Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik, zahnmedizinische Röntgendiagnostik) geeigneten Ausbildung, dem Umfang der praktischen Erfahrung und dem Umfang des durch anerkannte Kurse zu vermittelnden Wissens. Die FK-RL Medizin ergänzt die grundsätzlichen Festlegungen der Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 Strahlenschutzgesetz (Rahmen-RL FK). Mit Rundschreiben vom 30. Juni 2026 wurde die FK-RL Medizin bekannt gegeben. Sie ist spätestens ab dem 1. Januar 2027 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug des Strahlenschutzrechtes zugrunde zu legen. Die neugefassten Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen ersetzen die diesbezüglichen Festlegungen der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" (siehe Rundschreiben vom 22.12.2005 (GMBl. 2006, Nr. 22, S. 414), geändert durch Rundschreiben vom 27.06.2012 (GMBl. 2012, Nr. 40, S. 724) sowie durch Rundschreiben vom 28.11.2012 (GMBl. 2012, Nr. 61, S. 1204)) und der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" (siehe Rundschreiben vom 26.05.2011 (GMBl 2011, Nr. 44-47, S. 867), zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 11.07.2014 (GMBl 2014, Nr. 49, S. 1020)). Die Rundschreiben vom 25.01.2013 (RS II 4 – 11603/01) zur Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder der Zahnmedizin (hier: paralleler Erwerb), vom 08.12.2014 (RS II 4 – 11603/01) zur Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder der Zahnmedizin (hier: Verkürzung der Sachkundezeiten), vom 18.06.2015 (RS II 4 – 15174) zur Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte und Medizinphysik-Experten – Partikeltherapie, vom 20.12.2022 (S II 4 – 1530/002-2022.0001) zur Durchführung des Praktikumsteils von Kursen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte und vom 05.12.2024 (S II 4 – 1512/004-2024.0002) zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz als Voraussetzung für den Erwerb der praktischen Erfahrung (Sachkunde) im Rahmen des Fachkundeerwerbs werden infolge der vorliegenden Neufassung durch dieses Rundschreiben aufgehoben. Die Vorgaben im Rundschreiben vom 08.12.2022 (GMBl 2022, S. 1010) zum Vorgehen bei der Anerkennung von Kursen für die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß StrlSchG und StrlSchV werden für die Belange des Erwerbs und der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz des ärztlichen und zahnärztlichen Personals bei der Anwendung am Menschen aufgehoben. Die in den Richtlinien "Strahlenschutz in der Medizin" sowie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" enthaltenen Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz haben bis zur Integration dieser in die FK-RL Medizin weiterhin Bestand. Ebenso gelten bis zur Integration der Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten sowie für die ärztliche Überwachung in die FK-RL Medizin die beiden Rundschreiben zu den jeweiligen Richtlinienmodulen fort (Rundschreiben vom 04.02.2021 (GMBl. 2021, S. 428 sowie Rundschreiben vom 11.09.2023 (GMBl. 2023, S. 1005). Die Vorgaben im Rundschreiben vom 08.12.2022 (GMBl 2022, S. 1010) zum Vorgehen bei der Anerkennung von Kursen für die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß StrlSchG und StrlSchV sind diesbezüglich weiterhin anzuwenden.

Vollzug des Strahlenschutzrechts während der Corona-Pandemie

- das Schreiben von Dr. Andrea Bock vom 25.03.2020, Gz.: S II 4 – 11 432, - das gemeinsame Schreiben der Bundesländer vom 20.11.2020, - das Protokoll/den Beschluss der Ad-hoc-Sitzung des FAS vom 02.12.2020, - den Vermerk von Dr. Andrea Bock vom 17.12.2020, Gz.: S II 1 – 17 031-2/1, - die E-Mail von Dr. Andrea Bock vom 14.01.2021, Gz.: S II 3 – 1512/006-2020.0001 sowie die nach dem Schreiben von Dr. Andrea Bock vom 27.01.2022, Gz.: S II 3 - 1512/006-2022.0001, ergangenen Schreiben, E-Mails oder Vermerke von Dr. Andrea Bock oder anderen Verantwortlichen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Vollzug des Strahlenschutzrechts während der Corona-Pandemie (bspw. von Dr. Goli-Schabnam Akbarian oder Dr. Birgit Keller), insbesondere zum Erwerb und zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizin (§§ 47 - 51 StrlSchV; Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin; Strahlenschutz in der Medizin – Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung).

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 (PDF, 5 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 01.09.2026

Untersuchungen ueber Moeglichkeiten fuer einfache spezifische Nachweismethoden fuer anorganisch gebundenes Fluor

Die Analyse von Mikromengen von Fluor (bzw. Spurenanalysen von Fluor) bereiten Schwierigkeiten, da die Nachweisgrenze der meisten bekannten Analysenmethoden einschliesslich der mit Glaselektroden arbeitenden Methoden unguenstig liegen. Ziel aller Arbeiten zu diesem Thema ist einfache, spezifische und schnelle Fluoranalysenmethoden zu entwickeln, die mit moeglichst wenig Analysenmaterial auskommen. Als Hauptanwender solcher Methoden kommen die Zahnmediziner in Frage, und zwar wegen des Zusammenhangs zwischen dem F-Gehalt in Nahrungsmitteln usw. und der Karies.

Untersuchung möglicher medizinischer und beruflicher Expositionen durch ionisierende Strahlung bei der Anwendung von Ultrakurzpuls-Lasern (UKP-Lasern) in der Zahnheilkunde

Gibt es rechtliche Regelungen für den Betrieb von Solarien oder anderen Einrichtungen, die optische Strahlung zu kosmetischen Zwecken einsetzen?

Gibt es rechtliche Regelungen für den Betrieb von Solarien oder anderen Einrichtungen, die optische Strahlung zu kosmetischen Zwecken einsetzen? Ja. Im Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) ist beispielsweise das Verbot verankert, Minderjährigen die Nutzung von Solarien zu gestatten. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) regelt Anforderungen an den Betrieb von UV -Bestrahlungsgeräten außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde. Hier geht es vor allem um Solarien. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) gilt für den Betrieb von Anlagen, bei denen optische Strahlung, elektromagnetische Felder oder Ultraschall gewerblich zu kosmetischen oder anderen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.

Willingmann: Universitätsklinika in Magdeburg und Halle erhalten langfristige Entwicklungsperspektiven

Die Landesregierung hat am Dienstag wichtige Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung der Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt gestellt. Das Kabinett gab den Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes sowie zur Anpassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei und nahm darüber hinaus das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“ zur Kenntnis. „Von der heutigen Kabinettsitzung geht eine klare Botschaft aus: Trotz aller Herausforderungen bekennt sich das Land Sachsen-Anhalt glasklar zu seinen zwei leistungsstarken Standorten der Universitätsmedizin in Halle und Magdeburg. Wir werden strukturell und finanziell die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um beide Klinika zukunftsfest aufzustellen“, erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann . Das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“, das unter Beteiligung der beiden Uniklinika, der Medizinischen Fakultäten sowie des Gesundheits- und Finanzressorts federführend vom Wissenschaftsministerium erarbeitet wurde, bekräftigt das Bekenntnis der Landesregierung zu den zwei universitätsmedizinischen Standorten in Magdeburg und Halle. Es skizziert zugleich, wie sich die Klinika in Zukunft aufstellen sollen. So wird ihr bisheriges Aufgabenspektrum aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung um den Bereich der systemrelevanten Koordinations- und Innovationsaufgaben zwischen Wissenschaft und Versorgung auf regionaler und überregionaler Ebene ergänzt. „Die beiden Universitätsklinika werden – ohne die Bedeutung anderer Krankenhäuser zu schmälern – das Rückgrat der Gesundheitsvorsorge und -versorgung in Sachsen-Anhalt bilden“, erklärte Willingmann. In der Forschung bilden die Themenbereiche Zelltherapie, Medizin-Robotik und Gesundheitsforschung die Basis. Sie verbinden die bereits etablierten Forschungsschwerpunkte der beiden Einrichtungen und schärfen ihr Profil. Herausforderungen wie demographischer Wandel und Fachkräftegewinnung prägen künftig auch die Lehre. In den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin, aber auch in den Studiengängen der Berufsfelder Pflege und Hebamme sowie perspektivisch in Studiengängen wie Physician Assistance sollen die Studierenden und Auszubildenden auf diese Herausforderungen besser vorbereitet werden. So werden hier elektronische Patientenakte, Robotik, Genomik, Bioinformatik sowie KI-basierte Entscheidungen verstärkt Gegenstand der Ausbildung. Telemedizinische Plattform für flächendeckende Versorgung Die Krankenversorgung der beiden Universitätsmedizinstandorte soll bestmögliche Versorgung und differenzierte Spezialisierung in allen Bereichen der Medizin anbieten. Beide Standorte haben sich bereits in einigen Bereichen auf Haupt- und Nebenstandorte geeinigt, dazu gehören die Rechtsmedizin (Halle), die Nuklearmedizin (Magdeburg), die Geschichte in der Medizin (Magdeburg) und die Ethik in der Medizin (Halle). Im Bereich der Immunologie wird die gesamte Breite des Fachs in Magdeburg vertreten, schwerpunktmäßig die Tumor-Immunologie in Halle. Um langfristig eine flächendeckende Versorgung gewährleisten zu können, ist beabsichtigt, auf Landesebene eine telemedizinische Plattform (TeleSAN) zu entwickeln. Ziel dieser Plattform ist es, dass künftig ärztliche Leistungen jederzeit und überall angeboten werden können. Regionale Kooperationen Neben der Zusammenarbeit untereinander arbeiten die beiden Universitätsmedizinstandorte in Zukunft verstärkt auch mit regionalen Partnern zusammen. So wurden Kooperationen in Halle mit dem Krankenhaus Bergmannstrost und dem Diakoniekrankenhaus und in Magdeburg mit der Lungenklinik Lostau und dem Klinikum Magdeburg abgeschlossen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen weiterverfolgt. Baumaßnahmen sollen wirtschaftliche Situation langfristig stabilisieren Um die wirtschaftlich angespannte Lage der Universitätsklinika in Deutschland zu stabilisieren, hat die Bundesregierung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf den Weg gebracht, das aktuell Gegenstand der Beratungen im Bundesrat ist. Für die Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt ist neben der vom Bund avisierten Reform der Vergütungsstrukturen aber auch die bauliche Fortentwicklung der Standorte von zentraler Bedeutung. „Mit dem Konzept ‚Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030‘ bekennt sich die Landesregierung auch zu erheblichen Investitionen an beiden Standorten“, erklärte Willingmann. „Ein Teil der Bauprojekte ist sich auch bereits in der Umsetzung.“ In Magdeburg befindet sich momentan das Herzzentrum im Bau und soll 2026 in Betrieb genommen werden. Ziel des Projektes ist eine enge Vernetzung zwischen Kardiologie und Herzchirurgie. Darüber hinaus wurden per Kabinetts- und Aufsichtsratsbeschluss die Weichen für die Umsetzung des Masterplans Bau gestellt. Der Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt muss nun über die Finanzierung der im Masterplan enthaltenen Maßnahmen entscheiden, deren Kosten auf rund 1,06 Milliarden Euro geschätzt werden. Ein zentrales Element der Konzeption ist der Neubau des Zentralklinikums, der durch eine effiziente Erweiterung der Häuser 60a und 60b realisiert werden soll. Am Standort Halle ist der Neubau der Medizinischen Fakultät (Theoretikum) in Planung. Zudem soll mit der Errichtung eines Pandemieresilienzzentrums eine Erhöhung der Resilienz für künftige Krisensituationen im Gesundheitsbereich etabliert werden. Die Unterstützung des Ausbaus der ambulanten Medizin und deren Versorgungsstruktur ist ein weiterer strategischer Baustein. Die Landesregierung rechnet für den Standort der Universitätsmedizin Halle mit einem Investitionsbedarf von mindestens 950 Millionen Euro. Hochschulmedizingesetz: Mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung für Uniklinika Eine wichtige gesetzliche Basis für die Fortentwicklung der Universitätsmedizin Sachsen-Anhalts in den kommenden Jahren bildet die Änderung des Hochschulmedizingesetzes (HMG), das vom Kabinett heute beschlossen und zur Anhörung freigegeben wurde. Ziel ist es, den Universitätsklinika mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung einzuräumen und ihre Investitionstätigkeiten zu fördern. Erstmals werden die Universitätsklinika zur Deckung ihres Investitionsbedarfs auch in limitiertem Umfang Kredite aufnehmen sowie Rücklagen bilden können. Auch erhalten sie die Möglichkeit, überjährige Verpflichtungen einzugehen, um langfristige Investitionsprojekte zu sichern. Um den Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsnetzwerke zu schaffen, sollen im HMG Rechtsgrundlagen für Kooperationen der Uniklinika mit anderen Krankenhäusern des Landes verankert werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

GBi2S: Entwicklung eines lichtaktivierbaren, biosynthetischen Proteinklebstoffs für die Human- bzw. Zahnmedizin (Dental-Fix)

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