Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 (PDF, 5 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 03.11.2025
- das Schreiben von Dr. Andrea Bock vom 25.03.2020, Gz.: S II 4 – 11 432, - das gemeinsame Schreiben der Bundesländer vom 20.11.2020, - das Protokoll/den Beschluss der Ad-hoc-Sitzung des FAS vom 02.12.2020, - den Vermerk von Dr. Andrea Bock vom 17.12.2020, Gz.: S II 1 – 17 031-2/1, - die E-Mail von Dr. Andrea Bock vom 14.01.2021, Gz.: S II 3 – 1512/006-2020.0001 sowie die nach dem Schreiben von Dr. Andrea Bock vom 27.01.2022, Gz.: S II 3 - 1512/006-2022.0001, ergangenen Schreiben, E-Mails oder Vermerke von Dr. Andrea Bock oder anderen Verantwortlichen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Vollzug des Strahlenschutzrechts während der Corona-Pandemie (bspw. von Dr. Goli-Schabnam Akbarian oder Dr. Birgit Keller), insbesondere zum Erwerb und zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizin (§§ 47 - 51 StrlSchV; Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin; Strahlenschutz in der Medizin – Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung).
Die Analyse von Mikromengen von Fluor (bzw. Spurenanalysen von Fluor) bereiten Schwierigkeiten, da die Nachweisgrenze der meisten bekannten Analysenmethoden einschliesslich der mit Glaselektroden arbeitenden Methoden unguenstig liegen. Ziel aller Arbeiten zu diesem Thema ist einfache, spezifische und schnelle Fluoranalysenmethoden zu entwickeln, die mit moeglichst wenig Analysenmaterial auskommen. Als Hauptanwender solcher Methoden kommen die Zahnmediziner in Frage, und zwar wegen des Zusammenhangs zwischen dem F-Gehalt in Nahrungsmitteln usw. und der Karies.
Die Landesregierung hat am Dienstag wichtige Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung der Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt gestellt. Das Kabinett gab den Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes sowie zur Anpassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei und nahm darüber hinaus das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“ zur Kenntnis. „Von der heutigen Kabinettsitzung geht eine klare Botschaft aus: Trotz aller Herausforderungen bekennt sich das Land Sachsen-Anhalt glasklar zu seinen zwei leistungsstarken Standorten der Universitätsmedizin in Halle und Magdeburg. Wir werden strukturell und finanziell die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um beide Klinika zukunftsfest aufzustellen“, erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann . Das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“, das unter Beteiligung der beiden Uniklinika, der Medizinischen Fakultäten sowie des Gesundheits- und Finanzressorts federführend vom Wissenschaftsministerium erarbeitet wurde, bekräftigt das Bekenntnis der Landesregierung zu den zwei universitätsmedizinischen Standorten in Magdeburg und Halle. Es skizziert zugleich, wie sich die Klinika in Zukunft aufstellen sollen. So wird ihr bisheriges Aufgabenspektrum aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung um den Bereich der systemrelevanten Koordinations- und Innovationsaufgaben zwischen Wissenschaft und Versorgung auf regionaler und überregionaler Ebene ergänzt. „Die beiden Universitätsklinika werden – ohne die Bedeutung anderer Krankenhäuser zu schmälern – das Rückgrat der Gesundheitsvorsorge und -versorgung in Sachsen-Anhalt bilden“, erklärte Willingmann. In der Forschung bilden die Themenbereiche Zelltherapie, Medizin-Robotik und Gesundheitsforschung die Basis. Sie verbinden die bereits etablierten Forschungsschwerpunkte der beiden Einrichtungen und schärfen ihr Profil. Herausforderungen wie demographischer Wandel und Fachkräftegewinnung prägen künftig auch die Lehre. In den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin, aber auch in den Studiengängen der Berufsfelder Pflege und Hebamme sowie perspektivisch in Studiengängen wie Physician Assistance sollen die Studierenden und Auszubildenden auf diese Herausforderungen besser vorbereitet werden. So werden hier elektronische Patientenakte, Robotik, Genomik, Bioinformatik sowie KI-basierte Entscheidungen verstärkt Gegenstand der Ausbildung. Telemedizinische Plattform für flächendeckende Versorgung Die Krankenversorgung der beiden Universitätsmedizinstandorte soll bestmögliche Versorgung und differenzierte Spezialisierung in allen Bereichen der Medizin anbieten. Beide Standorte haben sich bereits in einigen Bereichen auf Haupt- und Nebenstandorte geeinigt, dazu gehören die Rechtsmedizin (Halle), die Nuklearmedizin (Magdeburg), die Geschichte in der Medizin (Magdeburg) und die Ethik in der Medizin (Halle). Im Bereich der Immunologie wird die gesamte Breite des Fachs in Magdeburg vertreten, schwerpunktmäßig die Tumor-Immunologie in Halle. Um langfristig eine flächendeckende Versorgung gewährleisten zu können, ist beabsichtigt, auf Landesebene eine telemedizinische Plattform (TeleSAN) zu entwickeln. Ziel dieser Plattform ist es, dass künftig ärztliche Leistungen jederzeit und überall angeboten werden können. Regionale Kooperationen Neben der Zusammenarbeit untereinander arbeiten die beiden Universitätsmedizinstandorte in Zukunft verstärkt auch mit regionalen Partnern zusammen. So wurden Kooperationen in Halle mit dem Krankenhaus Bergmannstrost und dem Diakoniekrankenhaus und in Magdeburg mit der Lungenklinik Lostau und dem Klinikum Magdeburg abgeschlossen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen weiterverfolgt. Baumaßnahmen sollen wirtschaftliche Situation langfristig stabilisieren Um die wirtschaftlich angespannte Lage der Universitätsklinika in Deutschland zu stabilisieren, hat die Bundesregierung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf den Weg gebracht, das aktuell Gegenstand der Beratungen im Bundesrat ist. Für die Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt ist neben der vom Bund avisierten Reform der Vergütungsstrukturen aber auch die bauliche Fortentwicklung der Standorte von zentraler Bedeutung. „Mit dem Konzept ‚Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030‘ bekennt sich die Landesregierung auch zu erheblichen Investitionen an beiden Standorten“, erklärte Willingmann. „Ein Teil der Bauprojekte ist sich auch bereits in der Umsetzung.“ In Magdeburg befindet sich momentan das Herzzentrum im Bau und soll 2026 in Betrieb genommen werden. Ziel des Projektes ist eine enge Vernetzung zwischen Kardiologie und Herzchirurgie. Darüber hinaus wurden per Kabinetts- und Aufsichtsratsbeschluss die Weichen für die Umsetzung des Masterplans Bau gestellt. Der Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt muss nun über die Finanzierung der im Masterplan enthaltenen Maßnahmen entscheiden, deren Kosten auf rund 1,06 Milliarden Euro geschätzt werden. Ein zentrales Element der Konzeption ist der Neubau des Zentralklinikums, der durch eine effiziente Erweiterung der Häuser 60a und 60b realisiert werden soll. Am Standort Halle ist der Neubau der Medizinischen Fakultät (Theoretikum) in Planung. Zudem soll mit der Errichtung eines Pandemieresilienzzentrums eine Erhöhung der Resilienz für künftige Krisensituationen im Gesundheitsbereich etabliert werden. Die Unterstützung des Ausbaus der ambulanten Medizin und deren Versorgungsstruktur ist ein weiterer strategischer Baustein. Die Landesregierung rechnet für den Standort der Universitätsmedizin Halle mit einem Investitionsbedarf von mindestens 950 Millionen Euro. Hochschulmedizingesetz: Mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung für Uniklinika Eine wichtige gesetzliche Basis für die Fortentwicklung der Universitätsmedizin Sachsen-Anhalts in den kommenden Jahren bildet die Änderung des Hochschulmedizingesetzes (HMG), das vom Kabinett heute beschlossen und zur Anhörung freigegeben wurde. Ziel ist es, den Universitätsklinika mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung einzuräumen und ihre Investitionstätigkeiten zu fördern. Erstmals werden die Universitätsklinika zur Deckung ihres Investitionsbedarfs auch in limitiertem Umfang Kredite aufnehmen sowie Rücklagen bilden können. Auch erhalten sie die Möglichkeit, überjährige Verpflichtungen einzugehen, um langfristige Investitionsprojekte zu sichern. Um den Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsnetzwerke zu schaffen, sollen im HMG Rechtsgrundlagen für Kooperationen der Uniklinika mit anderen Krankenhäusern des Landes verankert werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
Die Universitätsmedizin Halle bildet in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Universitätsklinikum Halle (Saale) in ihrem Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung das Fundament einer modernen und bedarfsorientieren Gesundheitsversorgung für die Menschen im südlichen Sachsen-Anhalt und darüber hinaus. Mit rund 5.500 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Halle mit 58 Kliniken, Departments und Instituten eine der größten Arbeitgeberinnen im Land Sachsen-Anhalt. Von der Expertise eines universitären Maximalversorgers profitieren vor allem Patienten mit schwierigen, schwersten und seltenen Erkrankungen sowie Verletzungen. Durch die Nähe von Forschung und Krankenversorgung fließen neuste wissenschaftliche Erkenntnisse unmittelbar in die Therapie ein und ermöglichen so eine bestmögliche Behandlung. Jedes Jahr werden am Universitätsklinikum Halle (Saale) rund 35.000 stationäre sowie 212.000 ambulante Patienten versorgt. Die Forschenden der Medizinischen Fakultät steuern besonders auf den Gebieten der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Onkologie Innovationen für Therapie und Diagnostik bei. Die Medizinische Fakultät blickt als eine der Gründungsfakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf eine mehr als 300-jährige Geschichte in der halleschen Medizin zurück. Sie verfügt mit Medizin, Zahnmedizin, Evidenzbasierte Pflege (B.Sc.), Gesundheits- und Pflegewissenschaften (M.Sc.) sowie Hebammenwissenschaften (B.Sc.) für insgesamt 2.200 Studierende über fünf attraktive Studiengänge, die fächerübergreifend und praxisbezogen gelehrt werden. Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel als Bundesland mit der ältesten Bevölkerung besonders betroffen. Die Medizinische Fakultät nimmt diese Gegebenheit zum Anlass, in den Bereichen Altersmedizin und Versorgungsforschung neue Schwerpunkte zu setzen. An der Universitätsmedizin Magdeburg (UMMD) bilden hochspezialisierte Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine untrennbare Einheit, die in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und dem Universitätsklinikum Magdeburg als Anstalt öffentlichen Rechts geführt wird. Mit den Forschungsschwerpunkten der „Neurowissenschaften“, „Immunologie und Molekulare Medizin der Entzündung“ sowie dem Bereich Medizintechnik gilt die UMMD als international anerkannter Wissenschaftsstandort mit einer herausragenden Stellung im Bereich der bildgebenden Verfahren. Als Krankenhaus der Maximalversorgung mit jährlich über 40.000 stationär und teilstationär sowie etwa 160.000 ambulant behandelten Patientinnen und Patienten umfasst die UMMD 47 interdisziplinär arbeitende Kliniken und Institute sowie zahlreiche Serviceeinrichtungen. Die UMMD ist einer der wichtigsten Nachwuchsförderer in der Region. Mehr als 1.500 Studierende der Medizin und Immunologie sowie rund 340 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden an der UMMD ausgebildet. Mit rund 4.850 Mitarbeitenden ist die UMMD zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und damit ein wichtiger Innovationsmotor.
Röntgendiagnostik - das Verfahren In der Röntgendiagnostik werden drei Techniken unterschieden: Röntgenaufnahme Röntgendurchleuchtung Computertomographie ( CT ) und andere tomographische Verfahren. Röntgenaufnahme Röntgenaufnahme Am häufigsten kommen konventionelle Röntgenaufnahmen vor, die mit einer relativ niedrigen Strahlenexposition verbunden sind. Dabei wird für den Bruchteil einer Sekunde Röntgenstrahlung auf den zu untersuchenden Körperteil gerichtet. Mit einem digitalen Detektor oder in seltenen Fällen noch mit einem Film-Folien-System wird die den Körper durchdringende Strahlung sichtbar gemacht. Dabei werden dichte Strukturen, zum Beispiel Knochen, hell dargestellt, weniger dichte Gewebe wie Fettgewebe dagegen dunkler. Strukturen mit mittlerer Dichte, zum Beispiel Weichteilgewebe wie Muskeln, werden in unterschiedlichen Grautönen abgebildet. Röntgendurchleuchtung Röntgendurchleuchtung (Fluoroskopie) Zur Untersuchung von Bewegungsvorgängen (zum Beispiel Schluckbewegung, Herzbewegung) oder zur genaueren Beurteilung von sich überlagernden Strukturen (zum Beispiel des Magen-Darm-Traktes) ist bei einigen Untersuchungen eine Röntgendurchleuchtung notwendig. Dabei durchdringt eine schwache Röntgenstrahlung den Körper und erzeugt eine Serie von Bildern, die auf einen Monitor sichtbar gemacht werden. Zu diesem Untersuchungsverfahren gehört auch die Angiographie. Bei dieser Untersuchung wird dem Patienten zunächst ein Kontrastmittel verabreicht, um Gefäße, die sich sonst nicht abbilden lassen, sichtbar zu machen. Mit Angiographien können so genannte interventionelle Maßnahmen einhergehen, wie etwa die Aufweitung von verengten Blutgefäßen. Die Strahlendosis einer Durchleuchtung ist im Vergleich zu der Dosis einer Röntgenaufnahme zum Teil deutlich höher. Computertomographie Quelle: Technische Universität München, Institut für Radiologie, Klinikum rechts der Isar Computertomographie ( CT ) und Low-Dose-CT Die CT ist ein Schnittbildverfahren der Röntgendiagnostik. Dabei fahren Röntgenstrahler und ein gegenüberliegender Strahlendetektor kreis- oder spiralförmig um den Körper und erzeugen eine Vielzahl von Röntgenaufnahmen aus verschiedenen Richtungen (Projektionen). Aus diesen Projektionsbildern werden mithilfe eines Computerprogramms überlagerungsfrei Schnittbilder erzeugt, auf denen sich unterschiedlich dichte Gewebe kontrastreich (also in gut unterscheidbaren Grautönen) darstellen. Bei der CT ist die Strahlendosis, die auf die Untersuchten einwirkt, im Vergleich zu einer Röntgenaufnahme ebenfalls relativ hoch. Durch verschiedene Weiterentwicklungen in der Gerätetechnik ist die Strahlenbelastung bei der Computertomographie für die Untersuchten jedoch deutlich gesunken. Nach einer Studie des BfS ist die mittlere Strahlendosis bei (CT-) Untersuchungen in den vergangenen Jahren um 16 % zurückgegangen. Moderne Geräte, bessere Algorithmen und eine genaue Justierung der Untersuchung an die jeweilige medizinische Fragestellung ermöglichen außerdem sogenannte Low-Dose-CT-Aufnahmen. Sie sind besonders schonend und ermöglichen genaue Aufnahmen bei gleichzeitig niedrigerer Strahlenbelastung. Gerade für die Untersuchung des Lungengewebes ist die Low-Dose-CT das Verfahren der Wahl, weil sie einen hohen Kontrast zwischen der feinen Gewebsstruktur und der dazwischenliegenden Luft erlaubt. Die Low-Dose-CT eignet sich auch für die Früherkennung von Lungenkrebs bei Risikopersonen. Entsprechende Untersuchungen sind seit dem 1.7.2024 unter bestimmten Bedingungen prinzipiell erlaubt, die Vorbereitungen für die Einführung laufen allerdings noch. Andere tomographische Verfahren In jüngerer Zeit werden als weitere Schnittbild-Verfahren auch die digitale Volumentomographie DVT (oder Cone Beam CT CBCT) und die Tomosynthese-Mammographie (digitale Brust-Tomosynthese DBT) eingesetzt. Die DVT wird vor allem in der Zahnmedizin, Kieferorthopädie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde verwendet, wenn eine überlagerungsfreie Darstellung angezeigt ist, z.B. bei der Planung von Operationen. Die DBT kommt z.B. zur weiteren Abklärung eines auffälligen Brustbefundes nach einer herkömmlichen Mammographie zum Einsatz, wenn alternative Untersuchungsverfahren nicht zielführend waren. Stand: 12.11.2024
Gibt es rechtliche Regelungen für den Betrieb von Solarien oder anderen Einrichtungen, die optische Strahlung zu kosmetischen Zwecken einsetzen? Ja. Im Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) ist beispielsweise das Verbot verankert, Minderjährigen die Nutzung von Solarien zu gestatten. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) regelt Anforderungen an den Betrieb von UV -Bestrahlungsgeräten außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde. Hier geht es vor allem um Solarien. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) gilt für den Betrieb von Anlagen, bei denen optische Strahlung, elektromagnetische Felder oder Ultraschall gewerblich zu kosmetischen oder anderen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.
Mit der Einführung der digitalen Volumentomographie (DVT) als Schnittbildtechnik im Jahre 1996 stand der Zahnheilkunde erstmals eine dreidimensionale Akquisitionstechnik zur Verfügung. Mittlerweile hat sich dieses Verfahren auch außerhalb der Zahnheilkunde etabliert. Den Anwendern steht inzwischen eine große Anzahl von DVT-Röntgeneinrichtungen verschiedener Hersteller zur Verfügung. Die derzeit verfügbaren DVT-Systeme geben als dosisrelevante Parameter das Dosis-Flächen-Produkt (DFP) an, während bei konventionellen CT-Systemen das Dosis-Längen-Produkt (DLP) bzw. der Volumen-Computertomographie-Dosisindex (CTDIvol) angegeben wird. Diagnostische Referenzwerte werden für tomographische Systeme einheitlich als DLP- oder CTDIvol-Werte festgelegt. Es besteht daher die Notwendigkeit, die genannten dosisrelevanten Parameter ineinander umzurechnen. Nur so kann von den Betreibern von DVT-Systemen und durch die ärztlichen Stellen die Einhaltung der DRW überprüft werden. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung eines Konzepts zur Umrechnung zwischen DLP-, CTDIvol- und DFP-Werten. Dieses Konzept ist an verschiedenen handelsüblichen Geräten für typische Untersuchungen zu erproben und insbesondere bezüglich der Umrechnungsfehler zu spezifizieren. Dieses Vorhaben soll bis zur nächsten Überarbeitung der DRW abgeschlossen sein.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 24 |
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| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 14 |
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| Boden | 10 |
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