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Untersuchungen ueber Moeglichkeiten fuer einfache spezifische Nachweismethoden fuer anorganisch gebundenes Fluor

Das Projekt "Untersuchungen ueber Moeglichkeiten fuer einfache spezifische Nachweismethoden fuer anorganisch gebundenes Fluor" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Abteilung für Medizinische Physik.Die Analyse von Mikromengen von Fluor (bzw. Spurenanalysen von Fluor) bereiten Schwierigkeiten, da die Nachweisgrenze der meisten bekannten Analysenmethoden einschliesslich der mit Glaselektroden arbeitenden Methoden unguenstig liegen. Ziel aller Arbeiten zu diesem Thema ist einfache, spezifische und schnelle Fluoranalysenmethoden zu entwickeln, die mit moeglichst wenig Analysenmaterial auskommen. Als Hauptanwender solcher Methoden kommen die Zahnmediziner in Frage, und zwar wegen des Zusammenhangs zwischen dem F-Gehalt in Nahrungsmitteln usw. und der Karies.

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 (PDF, 4 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 03.04.2025

Hochschulmedizin Universitätsmedizin Halle Universitätsmedizin Magdeburg

Die Universitätsmedizin Halle bildet in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Universitätsklinikum Halle (Saale) in ihrem Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung das Fundament einer modernen und bedarfsorientieren Gesundheitsversorgung für die Menschen im südlichen Sachsen-Anhalt und darüber hinaus. Mit rund 5.500 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Halle mit 58 Kliniken, Departments und Instituten eine der größten Arbeitgeberinnen im Land Sachsen-Anhalt. Von der Expertise eines universitären Maximalversorgers profitieren vor allem Patienten mit schwierigen, schwersten und seltenen Erkrankungen sowie Verletzungen. Durch die Nähe von Forschung und Krankenversorgung fließen neuste wissenschaftliche Erkenntnisse unmittelbar in die Therapie ein und ermöglichen so eine bestmögliche Behandlung. Jedes Jahr werden am Universitätsklinikum Halle (Saale) rund 35.000 stationäre sowie 212.000 ambulante Patienten versorgt. Die Forschenden der Medizinischen Fakultät steuern besonders auf den Gebieten der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Onkologie Innovationen für Therapie und Diagnostik bei. Die Medizinische Fakultät blickt als eine der Gründungsfakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf eine mehr als 300-jährige Geschichte in der halleschen Medizin zurück. Sie verfügt mit Medizin, Zahnmedizin, Evidenzbasierte Pflege (B.Sc.), Gesundheits- und Pflegewissenschaften (M.Sc.) sowie Hebammenwissenschaften (B.Sc.) für insgesamt 2.200 Studierende über fünf attraktive Studiengänge, die fächerübergreifend und praxisbezogen gelehrt werden. Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel als Bundesland mit der ältesten Bevölkerung besonders betroffen. Die Medizinische Fakultät nimmt diese Gegebenheit zum Anlass, in den Bereichen Altersmedizin und Versorgungsforschung neue Schwerpunkte zu setzen. An der Universitätsmedizin Magdeburg (UMMD) bilden hochspezialisierte Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine untrennbare Einheit, die in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und dem Universitätsklinikum Magdeburg als Anstalt öffentlichen Rechts geführt wird. Mit den Forschungsschwerpunkten der „Neurowissenschaften“, „Immunologie und Molekulare Medizin der Entzündung“ sowie dem Bereich Medizintechnik gilt die UMMD als international anerkannter Wissenschaftsstandort mit einer herausragenden Stellung im Bereich der bildgebenden Verfahren. Als Krankenhaus der Maximalversorgung mit jährlich über 40.000 stationär und teilstationär sowie etwa 160.000 ambulant behandelten Patientinnen und Patienten umfasst die UMMD 47 interdisziplinär arbeitende Kliniken und Institute sowie zahlreiche Serviceeinrichtungen. Die UMMD ist einer der wichtigsten Nachwuchsförderer in der Region. Mehr als 1.500 Studierende der Medizin und Immunologie sowie rund 340 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden an der UMMD ausgebildet. Mit rund 4.850 Mitarbeitenden ist die UMMD zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und damit ein wichtiger Innovationsmotor.

Röntgendiagnostik - das Verfahren

Röntgendiagnostik - das Verfahren In der Röntgendiagnostik werden drei Techniken unterschieden: Röntgenaufnahme Röntgendurchleuchtung Computertomographie ( CT ) und andere tomographische Verfahren. Röntgenaufnahme Röntgenaufnahme Am häufigsten kommen konventionelle Röntgenaufnahmen vor, die mit einer relativ niedrigen Strahlenexposition verbunden sind. Dabei wird für den Bruchteil einer Sekunde Röntgenstrahlung auf den zu untersuchenden Körperteil gerichtet. Mit einem digitalen Detektor oder in seltenen Fällen noch mit einem Film-Folien-System wird die den Körper durchdringende Strahlung sichtbar gemacht. Dabei werden dichte Strukturen, zum Beispiel Knochen, hell dargestellt, weniger dichte Gewebe wie Fettgewebe dagegen dunkler. Strukturen mit mittlerer Dichte, zum Beispiel Weichteilgewebe wie Muskeln, werden in unterschiedlichen Grautönen abgebildet. Röntgendurchleuchtung Röntgendurchleuchtung (Fluoroskopie) Zur Untersuchung von Bewegungsvorgängen (zum Beispiel Schluckbewegung, Herzbewegung) oder zur genaueren Beurteilung von sich überlagernden Strukturen (zum Beispiel des Magen-Darm-Traktes) ist bei einigen Untersuchungen eine Röntgendurchleuchtung notwendig. Dabei durchdringt eine schwache Röntgenstrahlung den Körper und erzeugt eine Serie von Bildern, die auf einen Monitor sichtbar gemacht werden. Zu diesem Untersuchungsverfahren gehört auch die Angiographie. Bei dieser Untersuchung wird dem Patienten zunächst ein Kontrastmittel verabreicht, um Gefäße, die sich sonst nicht abbilden lassen, sichtbar zu machen. Mit Angiographien können so genannte interventionelle Maßnahmen einhergehen, wie etwa die Aufweitung von verengten Blutgefäßen. Die Strahlendosis einer Durchleuchtung ist im Vergleich zu der Dosis einer Röntgenaufnahme zum Teil deutlich höher. Computertomographie Quelle: Technische Universität München, Institut für Radiologie, Klinikum rechts der Isar Computertomographie ( CT ) und Low-Dose-CT Die CT ist ein Schnittbildverfahren der Röntgendiagnostik. Dabei fahren Röntgenstrahler und ein gegenüberliegender Strahlendetektor kreis- oder spiralförmig um den Körper und erzeugen eine Vielzahl von Röntgenaufnahmen aus verschiedenen Richtungen (Projektionen). Aus diesen Projektionsbildern werden mithilfe eines Computerprogramms überlagerungsfrei Schnittbilder erzeugt, auf denen sich unterschiedlich dichte Gewebe kontrastreich (also in gut unterscheidbaren Grautönen) darstellen. Bei der CT ist die Strahlendosis, die auf die Untersuchten einwirkt, im Vergleich zu einer Röntgenaufnahme ebenfalls relativ hoch. Durch verschiedene Weiterentwicklungen in der Gerätetechnik ist die Strahlenbelastung bei der Computertomographie für die Untersuchten jedoch deutlich gesunken. Nach einer Studie des BfS ist die mittlere Strahlendosis bei (CT-) Untersuchungen in den vergangenen Jahren um 16 % zurückgegangen. Moderne Geräte, bessere Algorithmen und eine genaue Justierung der Untersuchung an die jeweilige medizinische Fragestellung ermöglichen außerdem sogenannte Low-Dose-CT-Aufnahmen. Sie sind besonders schonend und ermöglichen genaue Aufnahmen bei gleichzeitig niedrigerer Strahlenbelastung. Gerade für die Untersuchung des Lungengewebes ist die Low-Dose-CT das Verfahren der Wahl, weil sie einen hohen Kontrast zwischen der feinen Gewebsstruktur und der dazwischenliegenden Luft erlaubt. Die Low-Dose-CT eignet sich auch für die Früherkennung von Lungenkrebs bei Risikopersonen. Entsprechende Untersuchungen sind seit dem 1.7.2024 unter bestimmten Bedingungen prinzipiell erlaubt, die Vorbereitungen für die Einführung laufen allerdings noch. Andere tomographische Verfahren In jüngerer Zeit werden als weitere Schnittbild-Verfahren auch die digitale Volumentomographie DVT (oder Cone Beam CT CBCT) und die Tomosynthese-Mammographie (digitale Brust-Tomosynthese DBT) eingesetzt. Die DVT wird vor allem in der Zahnmedizin, Kieferorthopädie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde verwendet, wenn eine überlagerungsfreie Darstellung angezeigt ist, z.B. bei der Planung von Operationen. Die DBT kommt z.B. zur weiteren Abklärung eines auffälligen Brustbefundes nach einer herkömmlichen Mammographie zum Einsatz, wenn alternative Untersuchungsverfahren nicht zielführend waren. Stand: 12.11.2024

Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung

Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung Es wird regelmäßig abgeschätzt, wie viele Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden und wie hoch die daraus resultierende Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung ist. Diese Daten werden für jedes Kalenderjahr erhoben und mindestens alle zwei Jahre ausgewertet und bewertet. Für das Jahr 2021 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von etwa 125 Millionen Röntgenanwendungen abgeschätzt, gut 40 Prozent davon allein im zahnmedizinischen Bereich. Jede Röntgenuntersuchung ist mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden. Daher wird regelmäßig abgeschätzt, wie viele Untersuchungen durchgeführt werden und wie hoch die daraus resultierende Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung ist. Diese Daten werden für jedes Kalenderjahr erhoben, ausgewertet und bewertet, um auch zeitliche Trends erkennen zu können. Die Auswertungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre. Wie wird die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen abgeschätzt? Ärztliche Leistungen werden über spezielle Gebührenziffern abgerechnet, die die ärztlichen Maßnahmen und damit auch die hier interessierenden radiologischen Maßnahmen beschreiben. Da ca. 98 % der deutschen Bevölkerung gesetzlich oder privat krankenversichert sind, kann die Häufigkeit röntgendiagnostischer Untersuchungen gut mithilfe dieser Gebührenziffern abgeschätzt werden. Diese werden dem BfS für den ambulanten Bereich regelmäßig von der kassenärztlichen beziehungsweise kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Für den stationären Bereich stehen dem BfS ab dem Jahr 2007 zu zahlreichen Röntgenuntersuchungen verlässliche Daten des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Darüber hinaus gehen hier die Ergebnisse eines Ressortforschungsvorhabens ein. Wie wird die Strahlenexposition durch Röntgendiagnostik abgeschätzt? Für die Abschätzung der kollektiven effektiven Dosis (Kollektivdosis) werden für die verschiedenen Untersuchungsarten jeweils die Produkte von Untersuchungshäufigkeit und einem repräsentativen Schätzwert für die mittlere effektive Dosis dieser Untersuchungsart ermittelt und über alle Untersuchungsarten aufsummiert. Mithilfe jährlicher Bevölkerungszahlen wird die mittlere effektive Dosis pro Einwohner und Jahr berechnet. Abbildung 1: Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen in Deutschland Ergebnisse der aktuellen Auswertung Häufigkeit Für das Jahr 2021 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von etwa 125 Millionen Röntgenanwendungen abgeschätzt (ohne zahnmedizinischen Bereich etwa 75 Mio.). Die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen in Deutschland lag zwischen 2007 und 2021 im Mittel bei ca. 1,6 pro Einwohner und Jahr (siehe Abbildung 1). Etwa 80 % aller Röntgenmaßnahmen werden im ambulanten Bereich durchgeführt und hiervon ca. 90 % bei Kassenpatienten. Im kassenärztlichen ambulanten Bereich verlief die Gesamtzahl von Röntgenanwendungen zwischen 2007 und 2021 leicht abnehmend. Auffallend ist ein durch die COVID-19-Pandemie bedingter Rückgang der Häufigkeit in 2020 mit anschließendem Wiederanstieg in 2021. Zahnmedizinische Röntgenuntersuchungen Etwa 40 % aller Röntgenuntersuchungen im Jahr 2021 wurden in der Zahnmedizin (inklusive Kieferorthopädie) durchgeführt (siehe Abbildung 2). Die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen im zahnmedizinischen Bereich blieb über die Jahre weitgehend unverändert. Jedoch hat die Anzahl von Kieferaufnahmen, die inzwischen beinahe 25 % aller zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen bei gesetzlich Versicherten ausmachen, zugenommen. Sonstige konventionelle Röntgenaufnahmen Abbildung 2: Prozentualer Anteil der verschiedenen Untersuchungsarten an der Gesamthäufigkeit (links) und an der kollektiven effektiven Dosis (rechts) für das Jahr 2021 Neben den zahnmedizinischen Untersuchungen entfiel der größte Teil aller Röntgenuntersuchungen auf das Skelett (das heißt Schädel, Schultergürtel, Wirbelsäule, Beckengürtel, Extremitäten) und auf den Brustkorb (Thorax) (siehe Abbildung 2). Die Anzahl der meisten konventionellen Röntgenuntersuchungen, z.B. von Schädel, Thorax und Wirbelsäule, hat im betrachteten Zeitraum deutlich abgenommen. Die Häufigkeit von Mammographien nahm infolge der Einführung des Deutschen Mammographie-Screening-Programms zwischen 2007 und 2009 um 35 % zu und ist – nach anschließender geringfügiger Abnahme – ab 2011 weitgehend konstant (Ausnahme: Pandemie-bedingter Rückgang in 2020). Computertomographie ( CT ) Die Häufigkeit von CT -Untersuchungen hat zwischen 2007 und 2021 stark zugenommen (siehe Abbildung 1). Im ambulanten kassenärztlichen Bereich lag der Anstieg bei 40 % und im stationären Bereich hat zwischen 2007 und 2021 sogar eine Verdoppelung der CT-Häufigkeit stattgefunden. Während die überwiegende Mehrheit aller konventionellen Röntgenaufnahmen ambulant durchgeführt werden, finden etwa die Hälfte der CT -Untersuchungen im stationären Bereich statt. Eine noch deutlichere Zunahme der Untersuchungshäufigkeit ist übrigens auch bei der Magnetresonanztomographie ( MRT ) , also einem Schnittbildverfahren, das keine ionisierende Strahlung verwendet, zu verzeichnen. Dosis Abbildung 3: Mittlere effektive Dosis (in mSv) pro Einwohner und Jahr durch Röntgenuntersuchungen in Deutschland Die mittlere effektive Dosis infolge von Röntgenanwendungen in Deutschland pro Einwohner beläuft sich für das Jahr 2021 auf 1,4 Millisievert ( mSv ) (siehe Abbildung 3). Die mittlere effektive Dosis durch CT-Untersuchungen pro Einwohner und Jahr hat im betrachteten Zeitraum zugenommen, wobei dieser Anstieg wegen der über die Jahre abnehmenden Dosis pro CT-Untersuchung deutlich moderater ausfällt als die zugehörige Zunahme der CT-Häufigkeit. Bei den restlichen Untersuchungsverfahren nimmt die jährliche Pro-Kopf- Dosis über den Zeitraum 2007 bis 2021 dagegen ab (siehe Abbildung 3). Im kassenärztlichen ambulanten Bereich hat sich die Pro-Kopf-Dosis durch konventionelle Röntgenuntersuchungen zwischen 2007 und 2021 nahezu halbiert. Erwartungsgemäß ist der relative Anteil konventioneller Röntgenuntersuchungen an der kollektiven effektiven Dosis eher gering. Beispielsweise beträgt dieser für Untersuchungen des Skelettsystems nur etwa 6 % , obgleich der Anteil an der Häufigkeit bei ca. einem Viertel liegt. CT -Untersuchungen sowie die ebenfalls dosisintensiven Angiographien und interventionellen Maßnahmen der Blutgefäße tragen zwar lediglich 15 % zur Gesamthäufigkeit bei, ihr Anteil an der kollektiven effektiven Dosis betrug im Jahr 2021 jedoch etwa 85 % (siehe Abbildung 2). Stand: 18.10.2024

Alternativmethoden: Klinische Validierung einer in-vitro/in-silico Methode für pharmakokinetische Analysen von Inhalationsstoffen, Optimierung der BETA-Membran

Das Projekt "Alternativmethoden: Klinische Validierung einer in-vitro/in-silico Methode für pharmakokinetische Analysen von Inhalationsstoffen, Optimierung der BETA-Membran" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universitätsklinikum Würzburg, Lehrstuhl für Funktionswerkstoffe der Medizin und der Zahnheilkunde.

30 angehende Mediziner feiern ihren Studienabschluss

30 künftige Mediziner feierten heute ihren Studienabschluss an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg und nahmen damit eine weitere wichtige Hürde auf dem Weg ihrer Karriere. Rund zwei Drittel davon sind weiblich. Die ärztliche Ausbildung umfasst ein sechsjähriges Studium der Medizin. Währenddessen muss die Ärztliche Prüfung absolviert werden. Die Ärztliche Prüfung wird in drei Abschnitte unterteilt, welche nach bestimmten Voraussetzungen abgelegt werden müssen. Die Ärztliche Prüfung bedarf einer Zulassung. Um zu den Abschnitten zugelassen zu werden, muss dies beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt beantragt werden. Das Landesprüfungsamt erteilt dann die Zulassungen, sofern alle Voraussetzungen vorliegen. Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren und dem Nachweis über einen dreimonatigen Krankenpflegedienst sowie einer Ausbildung in Erster Hilfe abgelegt. Er untergliedert sich in eine schriftliche und mündliche Prüfung. Dazu ist zu sagen, dass die schriftliche Prüfung zwei Tage á vier Stunden dauert. Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts betrifft die Stoffgebiete Physik für Mediziner und Physiologie, Chemie für Mediziner und Biochemie/ Molekularbiologie, Biologie für Mediziner und Anatomie sowie Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie. Im mündlich-praktischen Teil wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/ Molekularbiologie und Physiologie geprüft. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts und einer Famulatur von insgesamt vier Monaten abgelegt. Die Famulatur gliedert sich dabei in drei Praxiszeiten: Krankenhaus-, Hausarzt- und Praxisfamulatur. Die Famulatur ist während der vorlesungsfreien Zeit des Studiums zu absolvieren. Das zweite Staatsexamen bildet eine schriftliche Prüfung über drei Tage á fünf Stunden. Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden, derer ein Arzt zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Tätigkeit bedarf. Die Prüfung wird fallbezogen, insbesondere durch Fallstudien, gestaltet. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die berufspraktischen Anforderungen an den Arzt, die wichtigsten Krankheitsbilder, fächerübergreifende und problemorientierte Fragestellungen. Der Dritte und letzte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach Absolvieren des praktischen Jahres und nach Bestehen des Zweiten Abschnitts abgelegt. Das praktische Jahr ist eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen und stellt das letzte Jahr des Medizinstudiums dar. Die Ausbildung gliedert sich in Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen in Innerer Medizin, in Chirurgie und in der Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen, klinisch-praktischen Fachgebiete. Das dritte Staatsexamen stellt dabei eine mündlich-praktische Prüfung dar, welche über zwei Tage verteilt ist. Während der Prüfung werden die drei Fächer des praktischen Jahres und ein viertes, zugelostes Fach geprüft. Am ersten Tag der Prüfung erfolgt vor der Prüfungskommission die Patientenvorstellung am Patientenbett. Der Prüfung schließt sich am zweiten Tag ein theoretischer Teil an, bei welchem Fragestellungen zu den jeweiligen Fachgebieten gestellt werden. Dabei sind auch klinisch-theoretische und fächerübergreifende Fragestellungen sowie Fragestellungen aus Querschnittsbereichen einzuschließen. Nach dem erfolgreichen dritten Staatsexamen können die Studierenden die Approbation beantragen und als Arzt beispielsweise im Krankenhaus oder einer Arztpraxis tätig werden. Im Schnitt sind es 384 Studenten pro Jahr, welche in Sachsen-Anhalt nach Abschluss ihre Approbation beantragen. Einige Mediziner aus Sachsen-Anhalt verschlägt es dabei nach ihrem Abschluss in die ganze Welt, um Praxiserfahrungen in anderen Ländern zu sammeln. Viele kehren in ihre Bundesländer zurück; zu wenige bleiben in Sachsen-Anhalt. Letzten 5 Jahre Absolventen Halle: 2019:   183 2020:   194 2021:   209 2022:   205 2023:   174 Letzten 5 Jahre Absolventen Magdeburg: 2019:   202 2020:   196 2021:   202 2022:   170 2023:   196 Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe organisiert die Staatsprüfungen für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie sowie die Ausbildung zum Psychotherapeuten. Weitere dem Landesprüfungsamt obliegende Aufgaben sind die Anordnung des Ruhens, des Widerrufs und der Rücknahme von erteilten Approbationen und Erlaubnissen. Des Weiteren ist es als zentrale Behörde für die Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sowie für die Erteilung von Erlaubnissen zur Führung von Berufsbezeichnungen nichtakademischer Gesundheitsberufe in Sachsen-Anhalt zuständig. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Willingmann: Universitätsklinika in Magdeburg und Halle erhalten langfristige Entwicklungsperspektiven

Die Landesregierung hat am Dienstag wichtige Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung der Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt gestellt. Das Kabinett gab den Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes sowie zur Anpassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei und nahm darüber hinaus das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“ zur Kenntnis. „Von der heutigen Kabinettsitzung geht eine klare Botschaft aus: Trotz aller Herausforderungen bekennt sich das Land Sachsen-Anhalt glasklar zu seinen zwei leistungsstarken Standorten der Universitätsmedizin in Halle und Magdeburg. Wir werden strukturell und finanziell die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um beide Klinika zukunftsfest aufzustellen“, erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann . Das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“, das unter Beteiligung der beiden Uniklinika, der Medizinischen Fakultäten sowie des Gesundheits- und Finanzressorts federführend vom Wissenschaftsministerium erarbeitet wurde, bekräftigt das Bekenntnis der Landesregierung zu den zwei universitätsmedizinischen Standorten in Magdeburg und Halle. Es skizziert zugleich, wie sich die Klinika in Zukunft aufstellen sollen. So wird ihr bisheriges Aufgabenspektrum aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung um den Bereich der systemrelevanten Koordinations- und Innovationsaufgaben zwischen Wissenschaft und Versorgung auf regionaler und überregionaler Ebene ergänzt. „Die beiden Universitätsklinika werden – ohne die Bedeutung anderer Krankenhäuser zu schmälern – das Rückgrat der Gesundheitsvorsorge und -versorgung in Sachsen-Anhalt bilden“, erklärte Willingmann. In der Forschung bilden die Themenbereiche Zelltherapie, Medizin-Robotik und Gesundheitsforschung die Basis. Sie verbinden die bereits etablierten Forschungsschwerpunkte der beiden Einrichtungen und schärfen ihr Profil. Herausforderungen wie demographischer Wandel und Fachkräftegewinnung prägen künftig auch die Lehre. In den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin, aber auch in den Studiengängen der Berufsfelder Pflege und Hebamme sowie perspektivisch in Studiengängen wie Physician Assistance sollen die Studierenden und Auszubildenden auf diese Herausforderungen besser vorbereitet werden. So werden hier elektronische Patientenakte, Robotik, Genomik, Bioinformatik sowie KI-basierte Entscheidungen verstärkt Gegenstand der Ausbildung. Telemedizinische Plattform für flächendeckende Versorgung Die Krankenversorgung der beiden Universitätsmedizinstandorte soll bestmögliche Versorgung und differenzierte Spezialisierung in allen Bereichen der Medizin anbieten. Beide Standorte haben sich bereits in einigen Bereichen auf Haupt- und Nebenstandorte geeinigt, dazu gehören die Rechtsmedizin (Halle), die Nuklearmedizin (Magdeburg), die Geschichte in der Medizin (Magdeburg) und die Ethik in der Medizin (Halle). Im Bereich der Immunologie wird die gesamte Breite des Fachs in Magdeburg vertreten, schwerpunktmäßig die Tumor-Immunologie in Halle. Um langfristig eine flächendeckende Versorgung gewährleisten zu können, ist beabsichtigt, auf Landesebene eine telemedizinische Plattform (TeleSAN) zu entwickeln. Ziel dieser Plattform ist es, dass künftig ärztliche Leistungen jederzeit und überall angeboten werden können. Regionale Kooperationen Neben der Zusammenarbeit untereinander arbeiten die beiden Universitätsmedizinstandorte in Zukunft verstärkt auch mit regionalen Partnern zusammen. So wurden Kooperationen in Halle mit dem Krankenhaus Bergmannstrost und dem Diakoniekrankenhaus und in Magdeburg mit der Lungenklinik Lostau und dem Klinikum Magdeburg abgeschlossen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen weiterverfolgt. Baumaßnahmen sollen wirtschaftliche Situation langfristig stabilisieren Um die wirtschaftlich angespannte Lage der Universitätsklinika in Deutschland zu stabilisieren, hat die Bundesregierung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf den Weg gebracht, das aktuell Gegenstand der Beratungen im Bundesrat ist. Für die Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt ist neben der vom Bund avisierten Reform der Vergütungsstrukturen aber auch die bauliche Fortentwicklung der Standorte von zentraler Bedeutung. „Mit dem Konzept ‚Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030‘ bekennt sich die Landesregierung auch zu erheblichen Investitionen an beiden Standorten“, erklärte Willingmann. „Ein Teil der Bauprojekte ist sich auch bereits in der Umsetzung.“ In Magdeburg befindet sich momentan das Herzzentrum im Bau und soll 2026 in Betrieb genommen werden. Ziel des Projektes ist eine enge Vernetzung zwischen Kardiologie und Herzchirurgie. Darüber hinaus wurden per Kabinetts- und Aufsichtsratsbeschluss die Weichen für die Umsetzung des Masterplans Bau gestellt. Der Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt muss nun über die Finanzierung der im Masterplan enthaltenen Maßnahmen entscheiden, deren Kosten auf rund 1,06 Milliarden Euro geschätzt werden. Ein zentrales Element der Konzeption ist der Neubau des Zentralklinikums, der durch eine effiziente Erweiterung der Häuser 60a und 60b realisiert werden soll. Am Standort Halle ist der Neubau der Medizinischen Fakultät (Theoretikum) in Planung. Zudem soll mit der Errichtung eines Pandemieresilienzzentrums eine Erhöhung der Resilienz für künftige Krisensituationen im Gesundheitsbereich etabliert werden. Die Unterstützung des Ausbaus der ambulanten Medizin und deren Versorgungsstruktur ist ein weiterer strategischer Baustein. Die Landesregierung rechnet für den Standort der Universitätsmedizin Halle mit einem Investitionsbedarf von mindestens 950 Millionen Euro. Hochschulmedizingesetz: Mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung für Uniklinika Eine wichtige gesetzliche Basis für die Fortentwicklung der Universitätsmedizin Sachsen-Anhalts in den kommenden Jahren bildet die Änderung des Hochschulmedizingesetzes (HMG), das vom Kabinett heute beschlossen und zur Anhörung freigegeben wurde. Ziel ist es, den Universitätsklinika mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung einzuräumen und ihre Investitionstätigkeiten zu fördern. Erstmals werden die Universitätsklinika zur Deckung ihres Investitionsbedarfs auch in limitiertem Umfang Kredite aufnehmen sowie Rücklagen bilden können. Auch erhalten sie die Möglichkeit, überjährige Verpflichtungen einzugehen, um langfristige Investitionsprojekte zu sichern. Um den Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsnetzwerke zu schaffen, sollen im HMG Rechtsgrundlagen für Kooperationen der Uniklinika mit anderen Krankenhäusern des Landes verankert werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Gibt es rechtliche Regelungen für den Betrieb von Solarien oder anderen Einrichtungen, die optische Strahlung zu kosmetischen Zwecken einsetzen?

Gibt es rechtliche Regelungen für den Betrieb von Solarien oder anderen Einrichtungen, die optische Strahlung zu kosmetischen Zwecken einsetzen? Ja. Im Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) ist beispielsweise das Verbot verankert, Minderjährigen die Nutzung von Solarien zu gestatten. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) regelt Anforderungen an den Betrieb von UV -Bestrahlungsgeräten außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde. Hier geht es vor allem um Solarien. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) gilt für den Betrieb von Anlagen, bei denen optische Strahlung, elektromagnetische Felder oder Ultraschall gewerblich zu kosmetischen oder anderen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.

GBi2S: Entwicklung eines lichtaktivierbaren, biosynthetischen Proteinklebstoffs für die Human- bzw. Zahnmedizin (Dental-Fix)

Das Projekt "GBi2S: Entwicklung eines lichtaktivierbaren, biosynthetischen Proteinklebstoffs für die Human- bzw. Zahnmedizin (Dental-Fix)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für Biotechnologie, Fachgebiet Bioverfahrenstechnik.

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