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Vegetationsstruktur des Grünvolumens 2009

Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)

Digitales Feldblock Kataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

WFS Digitales Feldblockkataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

Daten aus dem Agrarförderantrag

Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung.

LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Durchführung von Erosionsschutzmaßnahmen in Schwerpunkträumen der Bodenerosion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche (> 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Boden- schutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2)

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Entwicklung von strukturanreichernden Erosionsschutzmaßnahmen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche (> 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Bodenschutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2)

LAPRO2009_Klima_Boden_Grundwasser - LAPRO2009 - Durchführung von Erosionsschutzmaßnahmen in Schwerpunkträumen der Bodenerosion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Klima-Boden-Grundwasser dar.:Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche (> 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Boden- schutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2)

Das bunte Flattern

Schmetterlinge sind nicht nur faszinierend, sondern auch wichtig für die Artenvielfalt. Sie sind Nahrungsquelle für Fledermäuse und Vögel und als Bestäuber unverzichtbar. Die kostenlose VielFalterGarten-App ermöglicht es – ob bei einem unserer Spaziergänge oder auf eigene Faust – Schmetterlinge zu zählen und so einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten: Download für Android Download für iOS Erklärfilm zur Nutzung der VielFalterGarten-App Wir laden Sie zu Schmetterlingsspaziergängen für Erwachsene und Familien mit Kindern ein. Wir zeigen, wie man Schmetterlinge mit einer einfachen Methode zählen und bestimmen kann und welche Futterpflanzen für sie geeignet sind. Unsere Spaziergänge finden in Kooperation mit anderen Akteuren wie Deutsche Wildtier Stiftung, Stiftung Naturschutz, GRÜNE LIGA und Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg statt. Entdecken Sie mit uns die spannende Welt der Tagfalter! Unsere kostenlosen Angebote nur mit vorheriger Anmeldung unter: LassBerlinaufleben@SenMVKU.berlin.de Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Anmeldungen müssen bis zu dem vor der Veranstaltung liegenden Mittwoch bis 16:00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie: Schmetterlinge fliegen am liebsten bei sehr guten Wetterbedingungen. Bei extrem schlechter Wettervorhersage (starker Regen und/oder heftiger Wind) würden wir die Schmetterlingsspaziergänge absagen. Montag, 09. Juni 2025, 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Ort: Blühender Campus, Faradayweg 6, 14195 Berlin Treffpunkt: Parkplatz des Fritz-Haber-Instituts Sonntag, 15. Juni 2025, 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Ersatztermin für So., 25. Mai) Ort: Freizeitpark Marienfelde, 12277 Berlin Treffpunkt: Parkeingang neben dem Bauhaus-Parkplatz Sonntag, 22. Juni 2025, 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Ort: Späth-Arboretum, Späthstraße 80/81, 12437 Berlin Treffpunkt: Haupteingang des Späth-Arboretums Sonntag, 29. Juni 2025, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr Ort: Hahneberg, Heerstraße 545, 13591 Berlin Treffpunkt: Parkplatz der Naturschutzstation Hahneberg Samstag, 05. Juli 2025, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr Ort: Park am Gleisdreieck, Dennewitzstraße 28, 10783 Berlin Treffpunkt: Kleine Skaterbahn am Parkeingang Freitag, 11. Juli, 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr Ort: Matthäifriedhofsweg 15, 10829 Berlin Treffpunkt: Gartentor der Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg Bei einer Führung über das Gelände der Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg beobachten wir Schmetterlinge und erkunden den neu eingerichteten Schmetterlingsraupengarten. Wir stellen die VielFalterGarten-App und den ArtenFinderBerlin vor – zwei Plattformen, mit denen Sie Ihre eigenen Naturbeobachtungen festhalten können. Wir bitten um pünktliches Erscheinen, da das Gelände nach Beginn der Veranstaltung geschlossen wird. Zum „Langen Tag der StadtNatur“ finden Schmetterlingsspaziergänge im Park am Gleisdreieck und im Botanischen Garten statt. Tickets für den „Langen Tag der StadtNatur“ und Anmeldung ab 19. Mai 2025 unter: Langer Tag der StadtNatur . Samstag, 14. Juni 2025, 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Ort: Ort Park am Gleisdreieck, 10965 Berlin Treffpunkt: Parkeingang am Ende des Hellweg-Parkplatzes Sonntag, 15. Juni 2025, 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Ort: Botanischer Garten Treffpunkt: Eingang an der Königin-Luise-Straße Sonntag, 15. Juni 2025, 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr Ort: Botanischer Garten Treffpunkt: Eingang an der Königin-Luise-Straße Freitag, 04. Juli 2025, abends (Uhrzeit folgt) Ort: Georgen-Parochial-Friedhof 1 Treffpunkt: Friedhofstor Heinrich-Roller-Str. gegenüber Hausnummer 19 (Grundschule) „Nachtfaltern auf der Spur“ Oft fristen sie ein Schattendasein und genießen deutlich weniger Ansehen als die bunten Tagfalter. Dabei sind Nachtfalter ebenso wichtig, faszinierend und manchmal sogar genauso bunt. Auf einer von der GRÜNEN LIGA Berlin gepachteten entwidmeten Fläche des Georgen-Parochial-Friedhofs I gehen wir auf Entdeckungstour und erfahren gleichzeitig mehr über die Bedeutung dieses besonderen Ortes für die Biodiversität in der Stadt. Nur vorheriger Anmeldung unter: stadtgruen@grueneliga-berlin.de Freitag, 29. August 2025, 19:30 Uhr bis 23:55 Uhr Ort: Matthäifriedhofsweg 15, 10829 Berlin Treffpunkt: Gartentor der Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg „Die Schönen der Nacht – Fledermäuse, Nachtfalter und Käfer in der Abenddämmerung“ Gemeinsam tauchen wir ein in die geheimnisvolle Welt der Nacht: Wir locken Nachtfalter und Käfer mit UV-Licht an, spüren Fledermäuse mit Bat-Detektoren auf und staunen über die Artenvielfalt in der Dämmerung und Dunkelheit. Taschenlampen und UV-Schutzbrillen werden vor Ort zur Verfügung gestellt. Nur mit vorheriger Anmeldung unter: Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg . Wir empfehlen, die kostenlose VielFalterGarten-App vorher herunterzuladen. Den eigenen Lieblingsort im Grünen finden (z. B. Garten, Hinterhof oder Lieblingspark). Die Seele baumeln lassen und 15 Minuten Zeit nehmen. Schmetterlinge entdecken und zählen! Bei gutem Wetter für 15 Minuten alle am Lieblingsort beobachteten Schmetterlingsarten in der kostenlosen VielFalterGarten-App eintragen (Download für Android und für iOS ). Sie können auch den Datenerfassungsbogen nutzen und danach die Daten in der App eintragen. Den Ort registrieren und beschreiben. Gerne wiederkommen und über das Jahr Tagfalter beobachten. Zeitraum: Von März/April bis Ende September/Oktober sind verschiedene Falter in ganz Berlin zu finden und können gezählt werden! Tipp: Für das Beobachten heißt es: “Aller guten Dinge sind drei!“ Sie können aber natürlich auch noch häufiger mitmachen. Wir freuen uns über jede Zählung! Alle Informationen zur Aktion finden Sie hier zum Downloaden, Ausdrucken und Weitergeben. Wir freuen uns, wenn Sie beim VielFalterGarten mitmachen oder sich anderweitig für den Schmetterlingsschutz engagieren! VielFalterGarten ist ein Projekt von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und Deutsches Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig (Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Aletta Bonn, Dr. Guy Pe’er, Stefanie Henkel, Koordination Berlin: Vincent Kretschmer) Das Schmetterling Citizen Science-Projekt wird mit Freiwilligen in Deutschland und Europa in Zusammenarbeit mit mehreren Städten durchgeführt. Die Schmetterlingsdaten werden ausgewertet und sind auf der Webseite www.vielfaltergarten.de sichtbar. zur Webseite „VielFalterGarten“ Jede und jeder kann auch hier mitmachen. In fünf einfachen Schritten ist man dabei: entdecken, fotografieren, bestimmen, erfassen und von Expertinnen und Experten bestätigen lassen. So verbessern Sie Ihre Artenkenntnis und tragen mit jeder Meldung aktiv zum Schutz der Falter bei. Für Interessierte sowie Profis gibt es beim ArtenFinder außerdem Tipps und Veranstaltungshinweise zu den verschiedenen Artengruppen. ArtenFinder – Stiftung Naturschutz Berlin ArtenKenner – Stiftung Naturschutz Berlin Vielfalt bringt Vielfalt! Das heißt: Falter-Vielfalt entsteht dort, wo vielfältige Strukturen und Pflanzen zu finden sind. Nicht nur Blüten für die Falter, sondern auch Futterpflanzen und Verstecke für die Raupen sind wichtig. Außerdem hilft es, den Rasen zu einer blütenreichen Wiese mit Kleearten wachsen zu lassen und weniger zu mähen. Am besten nur 50 % der Fläche auf einmal mähen und einen Teil (z. B. 10 %) das ganze Jahr ungeschnitten lassen. Für die Pflanzenauswahl gilt: Falter mögen alles, was duftet. Astern oder Disteln bieten reichhaltige Nektarquellen im Spätsommer, Brennnesseln sind wichtige Falter-Puppenstuben. Ansonsten mögen Falter auch Bäume und Hecken wie Faulbaum und Weißdorn. Und für Artenvielfalt allgemein gilt natürlich: Pestizide vermeiden! Jeder Balkon kann für vorbeifliegende Falter zu einer Raststätte werden. Durch ein reichhaltiges Blütenangebot steht ihnen Nahrung für den Weiterflug zur Verfügung. Auch im Blumentopf mögen die Falter alles, was duftet, wie Lavendel, Steinkraut, Kapuzinerkresse und Stiefmütterchen. Küchenkräuter wie Oregano und Thymian oder Rucola einfach blühen lassen. Für einen guten Falterbalkon braucht es keine exotischen Wunderpflanzen. Faszination Falter (NABU Berlin) Mit der Kampagne “Faszination Falter” will der NABU-Berlin Raupen und Schmetterlinge wieder ins Bewusstsein der Berlinerinnen und Berliner rufen und neue Lebensräume für die Schmetterlinge schaffen. Auf der Webseite finden sich Faltblätter über falterfreundliches Gärtnern und über Futterpflanzen für Falter sowie für Raupen und Infos zu geplanten Mitmachaktionen. NABU Berlin: Faszination Falter Stiftung Naturschutz Die Stiftung Naturschutz Berlin hat im Rahmen der Kleingartenkooperation ein Merkblatt über die Förderung von Tagfaltern in Gärten erstellt. Stiftung Naturschutz Berlin: Merkblatt zu Tagfaltern Deutsche Wildtierstiftung Die Deutsche Wildtier Stiftung hat bereits über 90 Blühflächen in Berlin geschaffen. In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erforscht sie die Tag- und Nachtfaltervorkommen in der Stadt. Sie bietet Informationsmaterial und Veranstaltungen zu Bestäubern und insektenfreundlicher Grünflächenpflege an. Deutsche Wildtierstiftung: Steckbrief Schmetterling

Hecken - der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte

In diesem Dienst werden die zu pflegenden Hecken des Bezirks Hamburg-Mitte in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün, die in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün liegen, angezeigt. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Polygone, welche im Rahmen der behördlichen Grünunterhaltung gepflegt werden. Jede Fläche beinhaltet fachliche Informationen: - Inhalt der Fläche: Um was für eine Fläche handelt es sich (Hecke, Gehölzfläche, Pyracantha-Gehölz/Hecke, Weide/Hängebirke)? - Fremdeigentum und Patenschaft: Ist die Fläche in der Verantwortung anderer (ja) oder der FHH (nein)? - Bemerkungen zu der Fläche - Grünpflege: Wird die Fläche von der FHH gepflegt (ja) oder nicht (nein)? - Pflegekategorie: Wie wird die Fläche/ das Objekt geschnitten (Hecken-/Gehölzschnitt, Weiden-/Hängebirkenschnitt, Seitenprofil) - Schnittmaßnahme: Spezifische Schnittangaben - Angestrebte Höhe in Metern der zuschneidenden Fläche/ des zuschneidenden Objektes - Umfang der Fläche/des Objekts - Vergabe: Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft in Berlin

Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu minimieren. Unvermeidbare und nicht minimierbare Beeinträchtigungen muss der Verursacher ausgleichen oder ersetzen. Ein Eingriff liegt vor, wenn die Gestalt oder die Nutzung von Grundflächen verändert wird, wie beispielsweise durch Versiegelung. Ebenfalls handelt es sich um einen Eingriff, bei einer Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels. Die Veränderung muss die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen. Wie mit einem Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz umzugehen ist, richtet sich grundsätzlich nach Bundesnaturschutzgesetz und ergänzend hierzu nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Abweichend hiervon sind für Bauvorhaben im Innenbereich sowie für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen Sonderregelungen im Baugesetzbuch enthalten. Im Land Berlin können beispielsweise die folgenden Vorhabentypen geeignet sein, einen Eingriff in Natur und Landschaft auszulösen: Wohnungsbau, Bau von Bürogebäuden und Gewerbegebäuden im baurechtlichen Außenbereich, Bau von Straßen und Bahnanlagen wie S-, U- oder Straßenbahnen, Ausbau von Flüssen, Seen und Teichen, Beseitigung von Bäumen, Hecken oder Wiesen, Abgrabungen oder Aufschüttungen. Die Behörde, die das Vorhaben, das den Eingriff auslöst, genehmigt oder der der Eingriff anzuzeigen ist, ist auch für die Eingriffsregelung zuständig (sogenanntes Huckepack-Verfahren). Sie trifft die für die Eingriffsregelung notwendigen Entscheidungen. Die Berliner Naturschutzbehörden sind zu beteiligen. Welche Naturschutzbehörde (untere oder oberste) beteiligt wird, richtet sich nach dem Berliner Naturschutzgesetz und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Weitere Informationen zu Eingriffen und deren Kompensation im Land Berlin und auf Bundesebene erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten: Bild: Dagmar Schwelle Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin Der vorliegende Leitfaden dient der Qualifizierung der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Land Berlin und enthält das Ausführliche Verfahren zur Kompensationsermittlung und das Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung von Kostenäquivalenten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU KompensationsInformationsSystem (KIS) Die oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin führt seit 2003 ein digitales Kataster zur Verwaltung von Kompensationsflächen und Kompensationsmaßnahmen. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Berliner Ökokonto (bauleitplanerisches Ökokonto) Berlin hat auf Grundlage des Baugesetzbuches ein Ökokonto für große Stadtentwicklungsprojekte eingerichtet. Ziel ist es, bereits vor den Eingriffen in Natur und Landschaft geeignete Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen und nachfolgend zu refinanzieren. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Naturschutzrechtliches Ökokonto Mit dem Ökokonto nach Naturschutzrecht werden anerkannte Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durch Dritte vorgezogen umgesetzt. Sie können später zur Kompensation eines Eingriffs eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Falcon Crest Air (i.A. SenStadt Berlin) Bundeskompensationsverordnung Im Mai 2020 hat der Bundesgesetzgeber die Bundeskompensationsverordnung erlassen. Sie dient der Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch die Bundesverwaltung zugelassen werden. Weitere Informationen

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