Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
geschützte Landschaftsbestandteile (Punkte) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte
geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Uckermärkische Seen einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein. Mit der im 12. Jahrhundert einsetzenden deutsch-pommerschen Besiedlung und der damit verbundenen Waldrodung entstand eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Wiesen, Äckern und Feldgehölzen. Das Wappentier ist der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt. Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Naturpark Uckermärkische Seen wurde nicht zu Ende geführt, weil ab Beginn des Naturschutzgroßprojektes (NGP) Uckermärkische Seen ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Kerngebiete des NGP in Auftrag gegeben wurde. Für den PEP im Naturpark liegt nur eine Biotoptypenkartierung vor.
Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche ( 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Boden- schutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2) (Stand Juni 2009)
Pflanzjahr: Frühjahr 1998; Sorten-Unterlagenkombinationen: Bergeron auf Torinel und INRA 655-2 Goldrich auf Torinel und INRA 655-2 Klosterneuburger auf Torinel und INRA 2; Erziehungssysteme: Spindel (4 x 2m) und Schräge Hecke (4 x 4m); Mit diesem Versuch soll getestet werden ob eine Folienüberdachung ausreicht um Moniliaspitzendürreinfektionen zu verhindern. Die Produktion erfolgt gemäß den Richtlinien biologischen Anbaus. Der Einfluss der Überdachung auf den Temperaturverlauf in der Anlage, auf die Fruchtqualität und das Ertragsverhalten wird ebenfalls untersucht.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Klima-Boden-Grundwasser dar.:Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche (> 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Boden- schutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2)
Die Daten sind Bestandteil der Verwaltungsvorschrift Hohlraumgebiete des Sächsischen Oberbergamtes. Sie enthalten Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume bekannt sind (Hohlraumgebiete) und Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes unterliegen (Gebiete mit Grubenbauen unter Bergaufsicht). Die in der Hohlraumkarte ausgewiesenen Hohlraumgebiete umfassen die digitalisierten Gebiete der thematischen Karte "Alter Bergbau" im Maßstab 1:25000. Weitere Informationen zu Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen finden Sie unter http://www.bergbau.sachsen.de/8181.html. Die Daten der geotechnischen Sperrbereiche der LMBV mbH beruhen auf den digital geführten Daten des Bergmännischen Risswerkes nach Bundesberggesetz (BBergG) §§ 63, 64 und wurden durch datentechnische Transformation in das verwendete Herausgeberformat im Geoportal der LMBV mbH umgewandelt.
Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 316 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 24 |
| Land | 311 |
| Weitere | 70 |
| Wissenschaft | 79 |
| Zivilgesellschaft | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 10 |
| Daten und Messstellen | 8 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 213 |
| Hochwertiger Datensatz | 10 |
| Infrastruktur | 2 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 9 |
| Text | 153 |
| Umweltprüfung | 37 |
| unbekannt | 174 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 338 |
| Offen | 263 |
| Unbekannt | 18 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 600 |
| Englisch | 67 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 37 |
| Datei | 48 |
| Dokument | 217 |
| Keine | 239 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 28 |
| Webseite | 237 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 393 |
| Lebewesen und Lebensräume | 619 |
| Luft | 273 |
| Mensch und Umwelt | 607 |
| Wasser | 314 |
| Weitere | 570 |