Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
Seit dem 8. Januar 2003 ist die TU Dresden in das EMAS-Verzeichnis bei der IHK Dresden eingetragen und somit die erste technische Universität mit einem validierten Umweltmanagementsystem nach EMAS (Registrierungsurkunde). Die Validierung ist insbesondere auf den erfolgreichen Abschluss des Projektes 'Multiplikatorwirkung und Implementierung des Öko-Audits nach EMAS II in Hochschuleinrichtungen am Beispiel der TU Dresden' zurückzuführen. Mit der Implementierung eines Umweltmanagementsystems ist zwar ein erster Schritt getan, jedoch besteht die Hauptarbeit für die TU Dresden nun, das geschaffene System zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für diese Aufgabe wurde ein Umweltmanagementbeauftragter von der Universitätsleitung bestimmt. Dieser ist in der Gruppe Umweltschutz des Dezernates Technik angesiedelt und wird durch eine Umweltkoordinatorin, den Arbeitskreis Öko-Audit, die Arbeitsgruppe Öko-Audit und die Kommission Umwelt, deren Vorsitzende Frau Prof.Dr. Edeltraud Günther ist, tatkräftig unterstützt. Die Professur Betriebliche Umweltökonomie arbeitet in dem Arbeitskreis und der Arbeitsgruppe Öko-Audit mit und steht dem Umweltmanagementbeauftragten jederzeit für fachliche Beratung zum Umweltmanagement zur Verfügung. Ein wesentlicher Erfolg der TU Dresden auf dem Weg zu einer umweltbewussten Universität ist die Aufnahme in die Umweltallianz Sachsen, die am 08. Juli 2003 stattgefunden hat. Informationen zum Umweltmanagementsystem der TU Dresden sind unter 'http://www.tu-dresden.de/emas' zu finden.
In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.
geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte
Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.
Ausgehend von den ueberdimensionierten Landnutzungsstrukturen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sollen Konzepte fuer eine oekologisch und oekonomisch sinnvolle neue Landnutzungsstruktur unter den besonderen Bedingungen in den neuen Bundeslaendern entwickelt werden. Hierzu werden zur Zeit anhand von Fallbeispielen ausgewaehlter LPG'en die variierenden Standortfaktoren (Mittelgebirgslagen, Sandboeden, Loessboeden) untersucht, um darauf aufbauend zweckmaessige Landnutzungsstrukturen zu entwickeln. Erfasst und dargestellt wird die rezente Flaechennutzung unter besonderer Beruecksichtigung schutzwuerdiger Natur- und Landschaftsbestandteile sowie die natuerlichen Standorteigenschaften im Hinblick auf Klima, Boden, Geologie, Wasserhaushalt etc. anhand von Gelaendeaufnahmen, Karten, Luftbildaufnahmen und Literaturauswertungen. Weitere Daten zur Agrarstruktur und der amtlichen Statistik fliessen in die Untersuchung ein. Im Anschluss an die Datenerhebung und Darstellung schliesst sich eine Bewertung der untersuchten Gebiete fuer verschiedene Nutzungsansprueche im Sinne einer Mehrfachnutzung an. Ausgehend von den Bewertungen sollen alternative, standortspezifische Flaechennutzungskonzeptionen entwickelt werden. Aus EDV-technischer Sicht wird zu diesem Projekt ein begleitendes DV-Instrumentarium und die entsprechende Analysemethodik fuer raumbezogene Daten auf der Basis geographischer Informationssysteme entwickelt. Hierzu zaehlt sowohl die digitale als auch die datenbankgestuetze Erfassung der vielfaeltigen Flaechen- und Rauminformationen. Zu diesem Zweck wird ein PC- gestuetztes Geographisches Informationssystem eingesetzt. Methoden der Datenanalyse und Datentransformationen sollen in einem weiteren Projektabschnitt zeigen, ob und inwieweit bestehende GIS in der Lage sind, den vielfaeltigen Auswertungs- und Abfragewuenschen gerecht zu werden. Hierzu zaehlt beispielsweise die quantitative Bestimmung von Konfliktpotentialen verschiedener Nutzungsansprueche, die Simulation alternativer Planungsvarianten oder die Optimierung der Flaechennutzung an ausgewaehlten Standorten (Freizeit, Erholung, Hecken, Feldgehoelze).
Bodenerosion durch Wind tritt insbesondere auf sandigen, unbedeckten Böden auf, die an der Bodenoberfläche abgetrocknet sind. Darüber hinaus wird Winderosion begünstigt durch fehlende Windhindernisse in der Landschaft (z.B. Hecken und Wälder). Nach DIN 19706 wird die standortabhängige Erosionsgefährdung eines vegetationsfreien und trockenen Bodens in Abhängigkeit von der Bodenart und dem Jahresmittel der Windgeschwin-digkeit bewertet. Zunächst wird die Erodierbarkeit des trockenen Feinbodens durch Wind bestimmt. Diese basiert vor allem auf der Korngrößenzusammensetzung. So haben trockene Feinsande die höchste Erodierbarkeit. Anschließend wird das regionalisierte Jahresmittel der Windgeschwindigkeit genutzt, um in Verbindung mit der Erodierbarkeit das Gefährdungspotential zu bewerten.
Der Anteil Deutschlands am Weltareal der Art liegt unter Berücksichtigung der dünnen Besiedlung im flächenanteilmäßig großen Osten des Areals (Kuzmin 2001) zwischen 10 und 30 %; zugleich gehören die deutschen Vorkommen zum Arealzentrum. Deutschland ist deshalb für die weltweite Erhaltung des Kammmolchs in hohem Maße verantwortlich. Obwohl Deutschland im Arealzentrum liegt, kommt der Kammmolch im Bezugsraum nicht flächendeckend vor. Die Schwerpunktvorkommen liegen in der planaren und collinen Höhenstufe Deutschlands. In den Mittelgebirgslandschaften dünnen die Populationen stark aus und die Art erreicht bei ca. 1.000 m ü. NHN ihre Höhenverbreitungsgrenze. Die Rasterfrequenz des Kammmolchs auf der Ebene TK25-Q beträgt für den Zeitraum von 2000 bis 2018 33,35 %. Damit liegt der Kammmolch im oberen Bereich der mäßig häufigen Arten. In den Roten Listen der Bundesländer wird die Art in den Tiefländern als „Gefährdet“ bzw. als Art der „Vorwarnliste“ geführt. In den Roten Listen der Mittelgebirgsländer wird die Art hingegen einheitlich als „Stark gefährdet“ eingestuft. Der langfristige Bestandstrend wird bundesweit als starker Rückgang eingestuft. Ursachen sind der Verlust geeigneter Laichgewässer bzw. die Entwertung geeigneter Gewässertypen wie Weiher und andere Flachgewässer, vor allem durch Fischbesatz. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird aufgrund der anhaltenden Gefährdungsursachen (insbesondere dem Fischbesatz) in Deutschland von einer mäßigen Abnahme ausgegangen. Als Ergebnis der Gefährdungsanalyse wird der Kammmolch damit als „Gefährdet“ eingestuft. Gegenüber der letzten RL-Einstufung von 2009 („Vorwarnliste“) kommt es zu einer Verschlechterung der Rote-Liste-Kategorie – die Art wird nun als „Gefährdet“ eingestuft. Der Hauptgrund dafür ist der Kenntniszuwachs hinsichtlich der aktuellen Bestandssituation (siehe Abschnitt „Zusätzlicher Hinweis“), nach der die Art nicht mehr wie 2009 in der Kriterienklasse „häufig“, sondern als „mäßig häufig“ geführt wird. Die Bestandstrends haben sich nicht verändert. Die wichtigsten Gefährdungsursachen für den Kammmolch sind: Im Bereich der Laichgewässer wirken sich vor allem der fortgesetzte Totalverlust oder die Entwertung geeigneter Gewässertypen wie Weiher und Flachgewässer negativ auf die Bestände aus, insbesondere durch Melioration, Sukzession, Beschattung, Verfüllung, zu frühzeitiges und mehrjähriges Trockenfallen aufgrund des Klimawandels sowie das Einbringen von Fischen (selbst in Tümpel) und die stärkere Gewässerbelastung durch Eutrophierung; im Landlebensraum fehlen zunehmend naturnahe Bereiche, wie großflächig extensiv genutzte, kleinstrukturierte und heckenreiche von Wiesen und Weiden geprägte Landschaften mit hohen Grundwasserständen, Ruderalflächen und Ackerbrachen; Vorkommen in Sekundärhabitaten (z. B. Kies- und Tongruben) sind meist stark voneinander isoliert (fehlende Vernetzung); werden Vorkommen oder Teilhabitate durch Straßen getrennt, kommt es häufig zur Gefährdung wandernder Tiere durch den Verkehr; eine weitere Gefährdung der Art könnte vom sich ausbreitenden Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) ausgehen. Wichtig ist neben dem großflächigen Schutz von Land- und Wasserlebensräumen im Rahmen der Natura-2000-Gebiete auch der Populationsschutz in der „Normallandschaft“ außerhalb der FFH-Gebietskulisse. Besondere Aufmerksamkeit muss dabei auf die Einbindung der in der umgebenden Agrarlandschaft vorhandenen Gewässer gelegt werden. Die Erreichbarkeit von Gehölzbeständen, die wichtige Land- und Überwinterungshabitate sind, muss gesichert sein. Wichtig ist zudem die Anlage von bandförmigen Biotoptypen wie Hecken mit begleitenden Rainen oder Brachestreifen. Gleiches gilt für die Vernetzung mit anderen besiedelten oder neu angelegten Gewässerstandorten. Die Neu- oder Wiederanlage geeigneter, sonnenexponiert liegender Laichgewässer mit üppiger Unterwasservegetation (ohne Fischbesatz) und reich strukturierten Landlebensräumen im direkten Umfeld ist elementar. Diese Habitate sollten in nicht zu großer Entfernung (max. 500 m) zu bestehenden Vorkommen angelegt werden, damit die Vernetzung gefördert wird. Als Beispiele und Finanzierungsinstrument sind hier LIFE-Projekte (L’Instrument Financier pour l’Environnement) zu nennen. Zusätzlicher Hinweis: Durch die Aufnahme in die Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union hat die Art eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Dadurch sowie durch eine verbesserte Erfassungsmethodik (Wasserfallen) konnte der Erkenntnisgewinn (bzgl. der Nachweishäufigkeit) in den vergangenen 10 Jahren deutlich gesteigert werden. Die höhere Zahl an Nachweisen darf nicht mit Bestandszunahmen verwechselt werden.
Jährlich findet im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt trägerübergreifend eine Landesaktion statt. Der Landesaktionstag des FÖJ in Sachsen-Anhalt wird ab November in monatlichen Treffen von den aktuellen 12 FÖJ-Sprecherinnen und -Sprechern des Jahrganges in Zusammenarbeit mit den beiden Trägern Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) und Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) geplant und mit Leben gefüllt. 40 Freiwillige des FÖJ setzen ein Zeichen für nachhaltige Landwirtschaft und fordern bessere Finanzierung des Freiwilligen Ökologischen Jahres Beetzendorf/Sieben Linden – Am 18. März 2026 legten 40 junge Menschen, die aktuell ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt absolvieren, im Ökodorf Sieben Linden drei Agroforststreifen an. Im Rahmen des jährlichen FÖJ-Landesaktionstages pflanzten engagierte FÖJlerinnen und FÖJler insgesamt 300 Feldbäume und Sträucher, sechs Obstbäume, legten eine Benjeshecke an und errichteten Ansitzstangen für Greifvögel. Der FÖJ Landesaktionstag bringt FÖJler aus ganz Sachsen-Anhalt zusammen Der Landesaktionstag ist ein gemeinsamer Arbeitseinsatz der FÖJ-Teilnehmenden, die sonst auf verschiedene Einsatzstellen in ganz Sachsen-Anhalt verteilt arbeiten. Das FÖJ ist über die ijgd (internationale Jugendgemeinschaftsdienste) und die SUNK (Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz) als Träger-Organisationen hinaus landesweit in Sachsen-Anhalt vernetzt. Jedes Jahr wählen die Freiwilligen aus ihren Reihen FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher, die Vernetzung betreiben, den FÖJ Landesaktionstag organisieren und im Austausch mit den Trägern sowie der Politik stehen. Agroforst – alle packen mit an für nachhaltige Landwirtschaft In diesem Jahr fiel die Wahl auf das Agroforstprojekt des Ökodorfs Sieben Linden, um gemeinsam ein Zeichen für zukunftsfähige Landwirtschaft zu setzen. "Wir sind der Überzeugung, dass landwirtschaftliche Produktion angesichts der Klimakrise eines Umdenkens bedarf und sehen Agroforstsysteme als eine mögliche Lösungsstrategie", erklärt Tom Dangeleit den teilnehmenden des Landesaktionstag. "50 Prozent der Fläche der Bundesrepublik sind Agrarfläche und 90 Prozent davon konventionelle Monokulturen. Agroforstsysteme können hier ansetzen und Biodiversität auf den Acker bringen sowie die Bodenqualität stärken und damit auch Ernteerträge sichern." Uwe Zischkale (Abteilungsleiter im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt), Wenke Dargel und Marco Heide (Die Linke), Madeleine Linke (Bündnis 90/Die Grünen), Elrid Passbrig (SPD), Stefan Voelkel (Bio-Saftproduzent und Agroforst-Fan) machten sich durch ihren Besuch direkt vor Ort ein eigenes Bild vom großen Engagement der Freiwilligen, tauschten sich mit ihnen zu den Rahmenbedingungen des FÖJ aus und zeigten damit ihre Wertschätzung. Dies zeugt von der Unterstützung, welche die Freiwilligendienste weiterhin aus Politik und Gesellschaft haben. 50 Freiwillige des FÖJ ist bewusst: In der Pflanzenwelt kann Konkurrenz ein Problem sein. Deshalb griffen die Teilnehmenden des Freiwilligen Ökologischen Jahres Sachsen-Anhalt (FÖJ) beim Landesaktionstag zur Heckenschere. Blankenburg (Harz) – Am 21. Februar 2025 pflanzten 50 junge Menschen, die im Jahrgang 2024/2025 ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt absolvierten, im Naturerbewald Blankenburg neue Bäume. Der FÖJ Landesaktionstag bringt FÖJler aus ganz Sachsen-Anhalt zusammen. Der von den Landessprecherinnen und -sprechern des FÖJ Sachsen-Anhalt organisierte Landesaktionstag wird mit Unterstützung der beiden FÖJ-Träger Sachsen-Anhalts durchgeführt: die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) sowie die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd). Ziel der Aktion war es, die heimische Traubeneiche zu fördern und das Nationale Naturerbe im Harz zu bewahren. „Dass die anpacken können, war mir klar. Aber dass die Freiwilligen in nur vier Stunden über die geplante Fläche hinauskommen, hätte ich wirklich nicht erwartet!“, sagt Ulrich Jabin, SUNK-Mitarbeiter und Leiter des Naturerbewaldes. Nach werkzeuglosem Handeinsatz bis zur Kettensäge verlangten die unterschiedlichen Douglasien-Kaliber, um die gewohnte senkrechte Haltung aufzugeben. Mit der Aktion erfüllten die FÖJlerinnen und FÖJler den Naturerbe-Entwicklungsplan. Denn während die Douglasie in Wirtschaftswäldern wegen ihres schnellen Wachstums und ihrer Holzeigenschaften beliebt ist, verdrängt sie im Naturerbewald die heimische Traubeneiche. „Zwei Dinge begeistern mich immer wieder: zum einen die vielfältige und kostbare Naturlandschaft Sachsen-Anhalts und zum andern junge Menschen, die sich für sie einsetzen. Ich bedanke mich im Namen der Stiftung bei den Freiwilligen“, so Dr. Nele Herkt, Geschäftsführerin der SUNK. Zum Landesaktionstag folgten Dr. Steffen Eichner, Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Alexander Luft, Die Linke Halberstadt und Kathrin Grub, Bündnis '90 / Die Grünen Quedlinburg der Einladung der Freiwilligen an und machten sich ein Bild, was vor Ort geleistet wurde. Der Landesaktionstag des FÖJ in Sachsen-Anhalt wird jährlich von den aktuellen FÖJ-Sprecherinnen und -Sprechern in Zusammenarbeit mit den beiden Trägern Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) und Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) geplant und vorbereitet. In diesem Jahr fand die Aktion am 4. und 5. April 2024 auf dem Parzivalhof, Wölpe 7 in Kuhfelde statt. Ziel war es, eine Biotop-Hecke zu pflanzen. Über 600 heimische Sträucher wie Pfaffenhütchen, Weißdorn, Hartriegel, Haselnuss und Felsenbirne und dazwischen Bäume wie Feld- und Bergahorn, Buche, Eiche und Ulme wurden von der SUNK gefördert. Die Bäume, die zunächst im Schutz der anderen Sträucher heranwachsen, werden später hoffentlich viele Jahrhunderte Schatten spenden, als „Wasserpumpen“ dienen und ein günstiges Mikroklima für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schaffen. Im Vorfeld der Pflanzaktion hatte Familie Siedler Pflanzfurchen in die Pflanzfläche gezogen und mit Zaunpfählen die Hecke genau eingemessen. Am ersten Aktionstag trafen sich morgens die FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher und die Träger, um alles vorzubereiten. So wurde bei Nachbarn ein Schlafsaal eingerichtet und auf dem Parzivalhof die Feldküche und die Essensscheune. Am Nachmittag trafen die restlichen Freiwilligen ein. In einem Workshop erklärten Daniel und Anselm Siedler vom Parzivalhof, wie die Pflanzen gesetzt werden müssen, damit sie ein langes Leben haben. Dazu erläuterten sie die Bedeutung der Hecke als Landschaftselemente. Nach dem Workshop teilten sich die Arbeitsgruppen auf in vier Pflanzgruppen, eine Zaungruppe und eine Gruppe, die die noch eingeschlagenen Pflanzen verteilte und darauf achtete, dass die Verteilung der Pflanzen den trockeneren und feuchteren Bereichen der Fläche angepasst wird. Für das leibliche Wohl sorgten das ijgd-Team und der ijgd-Landesvorstand mit Unterstützung zweier FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher, gewohnt lecker vegan und vegetarisch, mit frischen Zutaten aus dem Hofladen. Aufgrund des Regens war das Team froh, für den ersten Tag nicht mehr geplant zu haben. So konnten sich alle nach einer warmen Mahlzeit am Lagerfeuer oder im Öko-Café kennenlernen und gemeinsam austauschen. Am zweiten Tag hörte der Regen zum Glück zunächst erst einmal auf und nach dem Frühstück konnten alle Gruppen aktiv werden: Zwei Gruppen begannen am äußeren Rand des Planungsgebiets, zwei in der Mitte beginnend, so dass die Gruppen aufeinander zu arbeiten konnten, bis alle Sträucher und Bäume gepflanzt waren. Um die frisch gepflanzte Hecke vor allem in den ersten Jahren vor Wildbiss zu schützen, wurden mit Hilfe eines Bohrers Zaunelemente gesetzt, denn der Wilddruck ist auch in dieser Region immens. Der schwere, aufgeweichte Boden und die Tatsache, dass nur ein Erdbohrer zur Verfügung stand, führten dazu, dass der Zaunbau in den geplanten sechs Stunden nicht abgeschlossen werden konnte. Über die Hälfte aller Pfähle konnten erfolgreich gesetzt werden. Die Nacharbeiten, das Setzen der restlichen Zaunpfähle und das Aufhängen des Zaunes, wurden von der Familie Siedler übernommen. Journalistinnen und Journalisten der Volksstimme und des MDR konnten sich von der Tatkraft der Freiwilligen überzeugen. Auch ein Filmteam der Why-Not-Filme, die jugendliches Engagement in Sachsen-Anhalt filmisch dokumentiert, war vor Ort. FÖJ-Sprecher, Freiwillige und die Referentinnen der beiden Träger standen für Interviews zur Verfügung. Als Gäste begrüßten die Freiwilligen Herrn Michael Stief vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU), der es sich nicht nehmen ließ, selbst einen Baum auf der aufgeweichten Fläche zu pflanzen, sowie Herrn Dr. Willy Boß als Vorstand der SUNK. Herr Paul Reiter war als Vorstandsmitglied der ijgd während der gesamten Zeit im Catering-Team aktiv. Dieses sorgte für das leibliche Wohl aller. Weder Regenwetter noch Schlamm auf der Pflanzfläche konnten die 35 engagierten FÖJlerinnen und FÖJler abschrecken. Mit unermüdlicher Tatkraft und Ausdauer fanden über 600 Pflanzen einen Platz zum Wurzeln und Wachsen für einen zukünftigen Lebensraum. Der Landesaktionstag des Jahres 2023 fand am 05. Mai in Halle statt. Unbeabsichtigt aber passend, reihte sich der Landesaktionstag in den Hallenser Freiwilligentag "Engel für einen Tag" (05. und 06. Mai 2023) ein. Leider kommt es noch viel zu häufig vor, dass Abfälle an Ort und Stelle fallen gelassen und in der Natur entsorgt werden. Müll schmückt trauriger Weise oft das Stadtbild. Doch dabei ist der unschöne Anblick nicht das größte Übel. Durch das Wetter und Winde zersetzen sich die Kunststoffe unterschiedlich schnell oder gar nicht. Eine verheerende Folge: Entstehung von Mikroplastik und weitergetragene Abfälle, welche in Flüsse, Seen und letztendlich in die Meere gelangen. Verschiedenste Ökosysteme werden gefährdet! Die FÖJlerinnen und FÖJler wollten ein Zeichen setzen gegen den Müll und für das umweltbewusste Handeln. Um mit Passantinnen und Passanten ins Gespräch zu kommen hatten die FÖJ-Sprecherinnen und Sprecher ein Quizz rund um das Thema Müll vorbereitet und als Preis selbst designte Stickerbögen zum Thema drucken lassen. Von 12 bis 16 Uhr sammelten 60 FÖJlerinnen und FÖJler aus ganz Sachsen-Anhalt auf der Peißnitz in Halle jede Menge Müll. Vom Treffpunkt auf der Ziegelwiese an der Fontäne aus war kein Abfall vor Sammelwütigen in Sicherheit, von etlichen Zigarettenstummeln bis zu großen Elektrogeräten war alles dabei. Staatssekretär Dr. Steffen Eichner, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Landtagsabgeordneter Wolfgang Aldag, die Beisitzende Katarina Bredelow für Bildung und Soziales der Stadt Halle und Michael Harms, Geschäftsführer der ijgd, machten sich durch ihren Besuch direkt vor Ort ein eigenes Bild vom großen Engagement der Freiwilligen und drückten damit ihre Wertschätzung aus. Dass Engagement für die Umwelt in Gemeinschaft auch noch Spaß macht, erlebten alle Anwesenden an diesem Tag. Die beiden Träger des FÖJ, Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) und Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) unterstützen den Landesaktionstag bei der Planung und der Umsetzung. In diesem Jahr fand die FÖJ-Landesaktion im Jubiläumsjahr 30 Jahre FÖJ in Sachsen-Anhalt als Landesaktionswoche unter dem Motto „Aktiv am Arendsee – FÖJ schützt nachhaltige Lebensräume“ bereits vom 28. März bis 1. April in Arendsee statt. In Zusammenarbeit mit dem Jugendwaldheim in Arendsee wurden unter anderem mehr als 8000 neue Bäume am Grünen Band, im Bereich des Harper Moores sowie in der Wische auf 6,8 Hektar Schadflächen gepflanzt. Diese Flächen mussten, bedingt durch die jahrelange Trockenheit sowie Sturmschäden, beräumt werden und neu mit Lärchen, Esskastanien, Stieleichen sowie Vogelkirschen, aber auch mit Kiefern neu bepflanzt werden. Im Bereich des Grünen Bandes wurden kleine Kiefern entfernt, um den Heidecharakter der Landschaft um die Wirler Spitze zu erhalten und nicht zuwachsen zu lassen. Außerdem wurden im Jugendwaldheim Nist- und Brutkästen für Vögel und Fledermäuse gebaut. Die FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher luden am Ende der Woche Gäste zu einer Gesprächsrunde und einem Rundgang, dazu gehörten unter anderem Dr. Herbert Wollmann MdB Juliane Kleemann MdL Sachsen-Anhalt, Herr Uwe Zischkale als Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz, des Arendseer Betreuungsforstamtes sowie der Stadt Arendsee. Ihnen allen wurde die positive Entwicklung des seit 1991 in Sachsen- Anhalt angebotenen FÖJ dargestellt. Erklärt wurde auch, welche vielfältigen Möglichkeiten ein FÖJ bietet. Das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, in dem sich die Teilnehmenden im Alter zwischen 16 und 26 Jahren in einer der über 120 Einsatzstellen in Sachsen-Anhalt, wie beispielsweise im Bereich des Naturschutzes, Tierschutzes, erneuerbaren Energien oder Nachhaltigkeit beruflich orientieren und sich für die Natur und Umwelt ehrenamtlich engagieren können. Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 26 Jahren, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Ein besonderer Schulabschluss ist nicht erforderlich, wichtig sind Interesse und Motivation. Seit 1991 bietet Sachsen-Anhalt ein FÖJ an und war mit eines der ersten Bundesländer, die mit dem FÖJ begonnen haben: Pädagogisch begleitete Seminare, den Austausch und die Vernetzung zwischen den jungen Erwachsenen untereinander sowie eine Aus- und Fortbildung in Belangen der Bildung für nachhaltige Entwicklung. In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Träger, die das FÖJ anbieten: Die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) und die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste Landesverein Sachsen-Anhalt e.V. (ijgd). Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren, die sich für ein Jahr für Umwelt- und Naturschutz engagieren wollen, können in unterschiedlichen Arbeitsfeldern Berufs- und Lebenserfahrung sammeln, z. B. in Umweltbildungszentren, auf Biobauernhöfen, in staatlichen Naturschutzbehörden, in Naturschutzverbänden oder Tierheimen. Die Teilnehmenden erhalten monatlich 290 EURO Taschengeld sowie einen monatlichen Zuschuss von 70 EURO für Verpflegung. Interessierte können sich bei den anerkannten Trägern Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) sowie Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd e.V.) bewerben. Das Freiwillige Ökologische Jahr wird durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Weiterführende Informationen finden sich unter: Freiwilliges Ökologisches Jahr (sachsen-anhalt.de)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 258 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 20 |
| Land | 312 |
| Weitere | 68 |
| Wissenschaft | 108 |
| Zivilgesellschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 12 |
| Daten und Messstellen | 8 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 209 |
| Hochwertiger Datensatz | 10 |
| Infrastruktur | 2 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Mitmachportal | 1 |
| Taxon | 9 |
| Text | 197 |
| Umweltprüfung | 36 |
| unbekannt | 119 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 335 |
| Offen | 250 |
| Unbekannt | 21 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 588 |
| Englisch | 68 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 13 |
| Bild | 44 |
| Datei | 25 |
| Dokument | 175 |
| Keine | 228 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 242 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 384 |
| Lebewesen und Lebensräume | 606 |
| Luft | 262 |
| Mensch und Umwelt | 595 |
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| Weitere | 564 |