API src

Found 41 results.

Reitwegepflichtgebiete KLE KR VIE WES

In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

Reitwege KLE KR VIE WES

Reitwege sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnete Wege, auf denen nur geritten werden darf.

Reitrouten KLE KR VIE WES

Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.

Bebauungspläne Mettlach/Weiten - BPlan Im Roeder 1. Aenderung

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Mettlach (Saarland), Ortsteil Weiten:Bebauungsplan "BPlan Im Roeder 1. Aenderung" der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Weiten

Reitwege Vogtlandkreis

Übersicht der Reitwege im Vogtlandkreis. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten und Fahren mit Kutschen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich und es gelten die einheitlich bestehenden Verkehrsregeln. Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO), so ist dieser zu benutzen. Das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen erfolgt auf eigene Gefahr. Außerhalb öffentlicher Straßen und Wege gelten neben der StVO spezielle Regelungen. Wald: Das Reiten im Wald ist nur auf von der Forstbehörde ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG). Das Fahren mit Fuhrwerken und Kutschen bedarf auf allen Waldwegen der besonderen Genehmigung des Waldbesitzers (§ 11 Abs. 4 SächsWaldG). Freie Landschaft: Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet (§ 28 Abs. 2 SächsNatSchG). Vor der Reitwegebenutzung ist bei der unteren Forstbehörde eine Reitplakette entgeltlich zu erwerben.

Reiterhöfe

Reiterhöfe und Reitmöglichkeiten im Herner Stadtgebiet

Reitwege

Reitwegenetz im Herner Stadtgebiet

Bebauungspläne Mettlach/Weiten - BPlan Im Roeder 2. Bauabschnitt

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Mettlach (Saarland), Ortsteil Weiten:Bebauungsplan "BPlan Im Roeder 2. Bauabschnitt" der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Weiten

Bebauungspläne Mettlach/Weiten - BPlan Weiten Oberst Danzemer Gewann 1. Aenderung

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Mettlach (Saarland), Ortsteil Weiten:Bebauungsplan "BPlan Weiten Oberst Danzemer Gewann 1. Aenderung" der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Weiten

Bebauungspläne Mettlach/Weiten - BPlan Weiten Oberst Danzemer Gewann 2. Aenderung

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Mettlach (Saarland), Ortsteil Weiten:Bebauungsplan "BPlan Weiten Oberst Danzemer Gewann 2. Aenderung" der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Weiten

1 2 3 4 5