WMS (Web Map Service) mit Analysen zum Thema Verkehrsinfrastruktur im Leitprojekt Erreichbarkeitsanalysen der Metropolregion Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
WMS (Web Map Service) mit Analysen zum Thema Bildung im Leitprojekt Erreichbarkeitsanalysen der Metropolregion Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
WMS (Web Map Service) mit Analysen zum Thema Einzelhandel im Leitprojekt Erreichbarkeitsanalysen der Metropolregion Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
WFS (Web Feature Service) mit Analysen zum Thema Bildung im Leitprojekt Erreichbarkeitsanalysen der Metropolregion Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Map Service (WMS) mit Analysen zum Thema Arbeitsplätze im Leitprojekt Erreichbarkeitsanalysen der Metropolregion Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
WMS (Web Map Service) mit Analysen zum Thema Gesundheit im Leitprojekt Erreichbarkeitsanalysen der Metropolregion Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
WMS (Web Map Service) mit Analysen zum Thema Raumplanung im Leitprojekt Erreichbarkeitsanalysen der Metropolregion Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
WMS (Web Map Service) mit Analysen zum Thema Ziele und Einrichtungen im Leitprojekt Erreichbarkeitsanalysen der Metropolregion Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Übersicht der Reitwege im Vogtlandkreis. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten und Fahren mit Kutschen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich und es gelten die einheitlich bestehenden Verkehrsregeln. Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO), so ist dieser zu benutzen. Das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen erfolgt auf eigene Gefahr. Außerhalb öffentlicher Straßen und Wege gelten neben der StVO spezielle Regelungen. Wald: Das Reiten im Wald ist nur auf von der Forstbehörde ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG). Das Fahren mit Fuhrwerken und Kutschen bedarf auf allen Waldwegen der besonderen Genehmigung des Waldbesitzers (§ 11 Abs. 4 SächsWaldG). Freie Landschaft: Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet (§ 28 Abs. 2 SächsNatSchG). Vor der Reitwegebenutzung ist bei der unteren Forstbehörde eine Reitplakette entgeltlich zu erwerben.
Darstellung ausgewiesener Reitwege im Wald (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG), im Offenland und auf öffentlichen Wegen und Straßen für das Territorium des Erzgebirgskreises mit verschiedenen Informationen in den Sachdaten. Datenübernahme August 2008 vom Staatsbetrieb Sachsenforst (Obere Forstbehörde). Aktualisierungen erfolgen nur im Bereich des Waldes nach §2 SächsWaldG. HINWEIS: - Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten nach der StVO möglich. Es gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß (§ 28 Abs. 2 StVO). Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Anlage 2 StVO), ist dieser zu benutzen. - § 28 Abs. 2 SächsNatSchG: Das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Gekennzeichnete Wanderwege, Sport- und Lehrpfade sowie für die Erholung der Bevölkerung ausgewiesene Spielplätze und Liegewiesen dürfen nicht benutzt werden, soweit dies durch entsprechende Beschilderung oder Kennzeichnung nicht ausdrücklich gestattet ist. Die Gemeinden sollen im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde…. geeignete Wege und Flächen ausweisen (Reitroutennetz) die Ausweisung bedarf bei Privatgrundstücken der Zustimmung des Grundstückeigentümers.