Der Forschungsverbund REFLEX unter der Koordination von Prof. F. Adlkofer (VERUMStiftung, München) hat innerhalb des 5. EU-Rahmenprogramms die biologischen Wirkungen nieder- und hochfrequenter Felder in zahlreichen in vitro Studien, d. h. an verschiedenen Zellkulturen, untersucht. Die umfangreichen Versuchsreihen sind abgeschlossen und als EU-Abschlussbericht veröffentlicht worden. An dem Projekt waren 11 Forschergruppen aus sieben europäischen Ländern beteiligt. Es handelte sich dabei nicht um Ringversuche mit einheitlichen, standardisierten Versuchsprotokollen, sondern um eine Vielzahl von Einzelexperimenten, die sich nur in wenigen Bereichen überschnitten oder ergänzt haben. Die Qualität und Darstellung der einzelnen Versuche sind sehr unterschiedlich und erfordern eine differenzierte Auseinandersetzung mit den einzelnen Ergebnissen. Details der jeweiligen Befeldungsbedingungen, Zahl der durchgeführten Experimente und Angaben zur Statistik fehlen in mehreren Fällen oder müssen mühsam zusammengesucht werden. Durch umfangreiche Querverweise und eine inkonsequente Einteilung nach untersuchten Endpunkten werden die Lesbarkeit, die Verständlichkeit und v. a. ein Vergleich einzelner Versuchsansätze erheblich erschwert. Der 259-seitige Bericht ist für Gutachter, Fachgremien oder interessierte Wissenschaftler nur mit hohem Zeitaufwand nachvollziehbar, die vorliegende Stellungnahme spiegelt insofern die Komplexität der durchgeführten Experimente wieder. Einige Teilergebnisse wurden in Fachjournalen publiziert. Im folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse aus dem EU Abschlussbericht (siehe www.verumfoundation.de) vorgestellt und aus Sicht des BfS fachlich kommentiert.
Exosomen sind eine Klasse extrazellulärer Vesikel, die von den allermeisten Zelltypen freigesetzt werden. Sie enthalten Proteine, Lipide und Nukleinsäuren. Zunächst wurden Exosomen lediglich als Instrumente zur Ausschleusung zellulärer Bestandteile gesehen. Mittlerweile ist aber auch bekannt, dass Exosomen von anderen Zellen aufgenommen werden und deren Phänotyp beeinflussen und somit ein Element der Zell-Zell Kommunikation darstellen. In einigen Tumorzelllinien wurde bereits gezeigt, dass ionisierende Strahlung die Zusammensetzung und Funktion von Exosomen verändert (AP1). Untersuchungen zum Einfluss ionisierender Strahlung auf die exosomen-vermittelte Zell-Zell Kommunikation von nicht-malignen normalen Zellen fehlen derzeit noch weitgehend. In diesem Projekt wurden strahlen-induzierte Veränderungen in der Protein und microRNA Zusammensetzung von Exosomen aus verschiedenen nicht-malignen Zellkultur Modellsystemen identifiziert (Lymphozyten, Fibroblasten, Endothel- und Epitehlzellen, AP2-AP4). Dabei bezogen sich die Proteinveränderungen sowohl auf Proteine in den Exosomen als auch auf deren Oberfläche (AP3). Unter anderem wurden auch Veränderungen in Exosomen nachgewiesen, die aus primären Lymphozyten von gesunden Spendern nach ex vivo Bestrahlung freigesetzt wurden. Um diese Ergebnisse in vivo Daten gegenüberzustellen wurden in AP5 Kandidatenproteine und microRNAs in Exosomen aus dem Blut von Strahlentherapiepatienten untersucht. Insgesamt zeigte dieses Projekt, dass exosomale microRNA und Protein Signaturen nach in vitro Bestrahlung der Donorzellen zelltyp- und dosis-spezifisch verändert werden. Auch nach in vivo Bestrahlung (Strahlentherapiepatienten) wurden Veränderungen in der exosomalen microRNA und Proteinzusammensetzung festgestellt. Da sich Exosomen durch ihre Stabilität auszeichnen und außerdem biologische Marker beinhalten, die nicht immer in den korrespondierenden Körperflüssigkeiten vorkommen, könnten diese besonders empfindliche und spezifische diagnostische Signaturen liefern. Die hier gefundenen Veränderungen sollten in weiteren strahlen-relevanten Kollektiven validiert werden um deren Eignung als Biomarker für Strahlenexposition zu testen. Zum weiteren Verständnis von Strahlenrisiken sollten auch potentielle funktionelle Unterschiede von Exosomen aus bestrahlten und nichtbestrahlten Zellen in einem Folgeprojekt abgeschätzt werden.
In den letzten Jahren haben sich klinisch relevante Arboviren geographisch ausgebreitet. Im Rahmen des Projektes "Vektorpotential einheimischer Stechmücken" wurden Daten erhoben, um für Deutschland eine räumliche Risikoanalyse in Abhängigkeit von Temperatur, Stechmückenverbreitung und der Populationsdichte des Menschen für relevante tropische Arboviren durchzuführen (Dengue-, Chikungunya- und Zika-Virus). Im Forschungsbericht werden die im Labor erhobenen Daten zur Vektorkompetenz einheimischer und exotischer Stechmückenarten sowie die Adaptionsfähigkeit von Viren an niedrigere Temperaturen in Zellkultur dargestellt. Das Vektorpotential der Stechmückenspezies ist dabei sehr unterschiedlich bezüglich der untersuchten Temperaturen sowie der verschiedenen Viren. Übergreifend ergibt sich, dass die Verbreitung von exotischen Arten wie Aedes albopictus mit hohem Vektorpotential verbunden ist, aber auch einheimische Arten (Aedes sticticus, Culex torrentium) beobachtet werden müssen, um auf mögliche Eintragungen neuer Arboviren vorbereitet zu sein. Quelle: Forschungsbericht
Background<BR>At Holi festivals, originally celebrated in India but more recently all over the world, people throw coloured powder (Holi powder, Holi colour, Gulal powder) at each other. Adverse health effects, i.e. skin and ocular irritations as well as respiratory problems may be the consequences. The aim of this study was to uncover some of the underlying mechanisms.<BR>Methods<BR>We analysed four different Holi colours regarding particle size using an Electric field cell counting system. In addition, we incubated native human cells with different Holi colours and determined their potential to induce a pro-inflammatory response by quantifying the resulting cytokine production by means of ELISA (Enzyme Linked Immunosorbent Assay) and the resulting leukocyte oxidative burst by flow cytometric analysis. Moreover, we performed the XTT (2,3-Bis-(2-methoxy-4-nitro-5-sulfophenyl)-2H-tetrazolium-5-carboxanilide) and Propidium iodide cytotoxicity tests and we measured the endotoxin content of the Holi colour samples by means of the Limulus Amebocyte Lysate test (LAL test).<BR>Results<BR>We show here that all tested Holi colours consist to more than 40 % of particles with an aerodynamic diameter smaller than 10 ìm, so called PM10 particles (PM, particulate matter). Two of the analysed Holi powders contained even more than 75 % of PM10 particles.<BR>Furthermore we demonstrate in cell culture experiments that Holi colours can induce the production of the pro-inflammatory cytokines TNF-á(Tumor necrosis factor-á), IL-6 (Interleukine-6) and IL-1â(Interleukine-1â). Three out of the four analysed colours induced a significantly higher cytokine response in human PBMCs (Peripheral Blood Mononuclear Cells) and whole blood than corn starch, which is often used as carrier substance for Holi colours. Moreover we show that corn starch and two Holi colours contain endotoxin and that certain Holi colours display concentration dependent cytotoxic effects in higher concentration. Furthermore we reveal that in principle Holi colours and corn starch are able to generate an oxidative burst in human granulocytes and monocytes. In Holi colour 1 we detected a fungal contamination.<BR>Conclusions<BR>Some of the observed unwanted health effects of Holi colours might be explained by the high content of PM10 particles in conjunction with the possible induction of a pro-inflammatory response and an oxidative leukocyte burst.<BR>Quelle: http://occup-med.biomedcentral.com
Im Rahmen des Spritzfolgeprojektes 2015 wurden am Umweltbundesamt (UBA) Effekte auf die aquatischePilzgemeinschaft untersucht. Dazu wurden am Leibniz-Institut Deutsche Sammlung von Mikroorganismenund Zellkulturen (DSMZ, Braunschweig) Erlenblattscheiben (Alnus glutinosa) mit demubiquitären Pilz Cladosporium ramotenellum sowie den aquatischen Hyphomyceten Tetracladiummarchalianum und Neonectria lugdunensis beimpft. Beimpfte und unbeimpfte Blattscheiben wurden inden Hallen Fließgewässermesokosmen am UBA-Versuchsfeld in Berlin Marienfelde von April bis Juliexponiert. Während der Exposition wurden die Blattscheiben gegenüber einer realistischen Spritzfolgevon 9 Fungiziden, 4 Insektiziden und 4 Herbiziden in "Regulatorisch akzeptablen Konzentrationen"(RAK) ausgesetzt und zu 7 Terminen beprobt. Parallele Probenahmen beimpfter Blattscheiben an derDSMZ wurden zum Vergleich der nicht exponierten Pilze unter Laborbedingungen mitgeführt. Zieledes Projektes waren a) Blattscheiben mit den drei Arten aquatischer Pilze zu beimpfen b) TaxonspezifischeqPCR Assays für diese drei Arten zu entwickeln und zu evaluieren c) zu testen ob die Anwendungvon taxonspezifischen qPCR Assays sich eignet, um Abundanzen aquatischer Pilze unter realistischenExpositionsbedingungen nachzuweisen.Die Wiederfindung der Zielpilze mit den neu entwickelten taxonspezifischen qPCR Assays war in denLaborproben höher als in den Mesokosmenproben. Die Abundanzen der Zielpilze waren zwischenKontroll-und Pestizid-Behandlungsrinnen nicht signifikant unterschiedlich. Die qPCR Ergebnisseergaben außerdem, dass N. lugdunensis sich vor C. ramotenellum bei der Besiedelung der Blattscheibendurchgesetzt hat. T. marchalianum wurde nur in den Laborkontrollen und frühen Kontrollrinnenproebenwieder gefunden.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Im Rahmen des Spritzfolgeprojektes 2015 wurden am Umweltbundesamt (UBA) Effekte auf die aquatischePilzgemeinschaft untersucht. Dazu wurden am Leibniz-Institut Deutsche Sammlung von Mikroorganismenund Zellkulturen (DSMZ, Braunschweig) Erlenblattscheiben (Alnus glutinosa) mit demubiquitären Pilz Cladosporium ramotenellum sowie den aquatischen Hyphomyceten Tetracladiummarchalianum und Neonectria lugdunensis beimpft. Beimpfte und unbeimpfte Blattscheiben wurden inden Hallen Fließgewässermesokosmen am UBA-Versuchsfeld in Berlin Marienfelde von April bis Juliexponiert. Während der Exposition wurden die Blattscheiben gegenüber einer realistischen Spritzfolgevon 9 Fungiziden, 4 Insektiziden und 4 Herbiziden in "Regulatorisch akzeptablen Konzentrationen"(RAK) ausgesetzt und zu 7 Terminen beprobt. Parallele Probenahmen beimpfter Blattscheiben an derDSMZ wurden zum Vergleich der nicht exponierten Pilze unter Laborbedingungen mitgeführt. Zieledes Projektes waren a) Blattscheiben mit den drei Arten aquatischer Pilze zu beimpfen b) TaxonspezifischeqPCR Assays für diese drei Arten zu entwickeln und zu evaluieren c) zu testen ob die Anwendungvon taxonspezifischen qPCR Assays sich eignet, um Abundanzen aquatischer Pilze unter realistischenExpositionsbedingungen nachzuweisen.Die Wiederfindung der Zielpilze mit den neu entwickelten taxonspezifischen qPCR Assays war in denLaborproben höher als in den Mesokosmenproben. Die Abundanzen der Zielpilze waren zwischenKontroll-und Pestizid-Behandlungsrinnen nicht signifikant unterschiedlich. Die qPCR Ergebnisseergaben außerdem, dass N. lugdunensis sich vor C. ramotenellum bei der Besiedelung der Blattscheibendurchgesetzt hat. T. marchalianum wurde nur in den Laborkontrollen und frühen Kontrollrinnenproebenwieder gefunden.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Die Daiichi Sankyo Real Estate GmbH plant auf dem Werksgelände in 85276 Pfaffenhofen, Luitpoldstraße 1, eine Anlage zur Entwicklung und Herstellung von biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen (engl. biological drug substances, hier kurz: BioDS). Die Anlage soll folgende Funktionen beinhalten: 1. die klinische und kommerzielle biotechnologische Herstellung der Wirkstoffe unter den Bedingungen der Guten Herstellungspraxis (GMP) und 2. die mikrobiologische und verfahrenstechnische Entwicklung der Wirkstoffe in Laboratorien und einer Pilotanlage mit dem Schwerpunkt Zellkulturen. Die beiden genannten Bereiche sollen im neu zu errichtenden Gebäude „BioDS“ untergebracht werden. Dieses ist als fünfgeschossiger Bau mit einer Gesamthöhe von 20 m ab Bodenkante und einer Gesamtinnenfläche von ca. 12.200 m² geplant.
Leitfaden zur praxisorientierten Beurteilung von Berichten über Studienergebnisse Der vorliegende Leitfaden soll dem Nutzer eine schnelle und objektive Einschätzung von Texten ermöglichen, in denen Studienergebnisse über die Gesundheitsgefährdung durch elektromag- netische Felder im Bereich Mobilfunk berichtet werden. Immer wieder werden einzelne Studien in Zeitschriften oder Magazinen zitiert oder als Grundlage genutzt, die das Risiko durch Strah- lung als extrem hoch bzw. niedrig darstellen, obwohl darüber kein Konsens herrscht. Diese Handreichung soll es Ihnen ermöglichen, mög- lichst schnell zu einem Urteil über die Seriosität, Objektivität bzw. Zuverlässigkeit solcher Texte zu kommen. Punktzahl, um Aufschluss über die Qualität des Ihnen vorliegenden Textes zu erhalten. Da- bei sind manche Fragen schwerer gewichtet als andere. Die Erläuterungen zu den einzelnen Fragen die- nen nur der Orientierung und dem Verständ- nis, sie müssen sich nicht vollständig oder in der dargelegten Form auf den Ihnen vorliegenden Text beziehen bzw. müssen nicht vollständig im Text beantwortet werden. Weiterführende Literatur, die als Basis für diese Handreichung diente, kann bei den Verantwort- lichen erfragt werden. Nach Beantwortung der jeweiligen Frage ad- dieren Sie bitte die entsprechende angegebene Berichte über Studienergebnisse in Zeitschriften oder MagazinenJaNein 1. Ist der Text in einem anerkannten Medium bzw. durch eine unabhängige Organisation veröffentlicht?+10 +20 +10 +10 Handelt es sich dabei um eine seriöse/objektive Publikation? Ist das Medium/der Herausgeber unbefangen bzw. objektiv? Vorsicht vor z.B. Magazinen/Flugblättern/Infopost von bestimmten Interessensvertretungen! Beachten Sie ggf. auch einschlägige Werbeanzeigen oder Emotionen weckende Abbildungen innerhalb der Publikation. Tendiert die Zeitschrift oder das Medium zu eher reißerischen Aussagen? 2. Ist der Autor bzw. Verantwortliche angegeben bzw. ein Hinweis auf seine Identität? Vorsicht besonders bei Texten ohne Angabe des Autors oder bei Versuchen, diesen zu verschleiern (z.B. durch Kürzel, die nicht aufgelöst werden können). Lassen Sie sich auch von Titeln (Prof./Dr./Dipl.-Ing. usw.) nicht beeinflussen. 3. Ist dieser Autor bzw. Verantwortliche unbefangen? Suchen Sie den Autor im Internet: Ist er klarer Mobilfunkgegner oder -befürworter? Steht er Initiativen, Organi- sationen oder Unternehmen nahe? Wird auf mögliche Interessenskonflikte hingewiesen bzw. wird die Funktion/ Position des Autors angegeben? 4. Ist der Wortlaut des Textes sachlich und informierend? Häufig sagt bereits die Überschrift einiges aus: „Macht Mobilfunk krank?“ erscheint sehr viel seriöser als „Wie Handys uns krank machen!“ Basiert der Text auf Fakten/empirischen Daten anstatt auf persönlichen Erfahrungen? 5. Ist der Text klar und sind evtl. Verallgemeinerungen nachvollziehbar? +10 +20 +20 +20 +10 +10 Z. B. „eine Studie hat nachgewiesen, dass...“, „Forscher fanden heraus, dass...“, „Forscher fanden alarmierende Hinweise“ oder „eine hohe Dosis Strahlung führt zu Tumoren“ usw. Diese Informationen genügen nicht zur objektiven Meinungsbildung, vielmehr verschleiern sie Tatsachen bzw. erschweren die weitere Informationsbeschaffung. Achten Sie auch darauf, ob die Quellen, Autoren bzw. Institu- tionen, auf die sich der Bericht bezieht, identifizierbar sind und namentlich genannt werden. Ist bei diesen eine Expertise auf dem Gebiet „Elektromagnetische Felder/Strahlung/Strahlenschutz“ erkennbar vorhanden? 6. Wird auf die Grenzen der Aussagekraft und Probleme beim Studiendesign hingewiesen? Z. B. ob die Zahl der Probanden (Studienteilnehmer) aussagefähige Ergebnisse ermöglicht? 7. Wird die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen/die Allgemeinheit thematisiert? Vorsicht: Ergebnisse von Tierversuchen gelten nicht zwangsläufig für den Menschen. Beachten Sie auch den „Aufhänger“ des Textes: Wird z.B. ein Tierversuch oder das Ergebnis einer in vitro-Studie (Zellkultur im Reagenz- glas o. ä.) genutzt, um das Thema Mobilfunk beim Menschen generell anzuschneiden? Wird hierbei beliebig weit oder unzulässig interpretiert? 8. Wird auf ähnliche und auch auf sich widersprechende Ergebnisse anderer For- scher hingewiesen? Weist der Autor auf Studien mit denselben/ähnlichen Ergebnissen hin und auf gegenteilige Studienergebnisse? 9. Werden ähnliche und auch sich widersprechende Ergebnisse diskutiert und in Zu- sammenhang zueinander gestellt? Diskutiert der Autor verschiedene Studien(-ergebnisse) anderer Forscher? Wird im Text deutlich, was diese Stu- die von den anderen abhebt bzw. welche Gemeinsamkeiten vorhanden sind? Werden die Konsequenzen der Er- gebnisse erläutert? Gibt es Replikationsstudien oder ist das berichtete Studienergebnis ein singuläres Ergebnis? 10. Ist es die augenscheinliche Absicht des Autors, Informationen weiter zu geben? Liegt das Interesse des Autors darin, Informationen weiterzugeben und die Bevölkerung zu informieren? Oder geht es mehr um die Beeinflussung des Lesers – evtl. sogar durch Schuldzuweisungen an die Wirtschaft, Wissen- schaft, Politik usw. oder gar Verschwörungstheorien? Auswertung für Berichte über Studienergebnisse 13 – 14 Punkte10 – 12 Punkte3 – 9 Punkte0 – 2 Punkte seriös/objektiveher seriös/objektivwenig seriös/objektivnicht seriös/objektiv Impressum: Bundesamt für Strahlenschutz Öffentlichkeitsarbeit Postfach 10 01 49 38201 Salzgitter Telefon: + 49 (0) 30 18333 - 0 Telefax: + 49 (0) 30 18333 - 1885 Internet: www.bfs.de E-Mail: ePost@bfs.de Stand: Juli 2014
Das LANUV ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr nicht infektiöser tierischer Nebenprodukte, die aus Drittländern (nicht EU-Ländern) nach NRW eingeführt werden. Infektiöses Material Sofern Sie infektiöses Material einführen möchten, wenden Sie sich bitte an: tierseuchenerreger(at)mlv.nrw.de Heimtiere Für das Reisen mit Heimtieren beachten Sie bitte die Hinweise des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Informationen des BMEL Spezielle Informationen zu den Einreisebedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittländern finden Sie unter dem Link: Einreise in die EU Die Regelungen für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU können Sie folgendem Link zu entnehmen: Reisen innerhalb der EU Materialien tierischen Ursprungs Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr von Materialien tierischen Ursprungs werden auf Grundlage der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung oder der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 erteilt. Unter den Genehmigungsvorbehalt fallen z.B. Proben von Lebensmitteln oder Futtermitteln, die zu Analysezwecken, als Muster für Maschinentestzwecke oder für eine Ausstellung eingeführt werden sollen. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind Proben von sonstigem tierischen Material, wie etwa Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke. Eine Genehmigung ist für folgendes Material nicht erforderlich: DNA, RNA aus tierischem Gewebe oder Zellen Zellkulturen tierischer Zellen, die mehr als eine Generation (mehr als eine Passage) von dem Ursprungsgewebe entfernt sind Werden die Zellkulturen in Medien versendet, die fötales Kälberserum enthalten, besteht ein Genehmigungsvorbehalt aufgrund des fötalen Kälberserums. Proteine, Antikörper (monoklonal und polyklonal) und Peptide in hochaufgereinigter Form Es muss eine Bestätigung des Versenders vorgelegt werden, die bescheinigt, dass das Material von Plasma oder Serum getrennt wurde und in einer Weise aufgereinigt wurde, die Tierseuchen- und Krankheitserreger entweder abtötet oder effektiv abtrennt. In-Vitro-Diagnostika, die ursprünglich endkonfektioniert waren, aber nicht mehr in ihrer Originalverpackung sind und/oder teilweise portioniert wurden Es muss eine Bestätigung des Versenders vorgelegt werden, die bestätigt, dass es sich ursprünglich um ein endkonfektioniertes In-Vitro-Diagnostikum gehandelt hat. Das Produkt muss namentlich benannt und eine Produktinformation vorgelegt werden. Alle vier Materialien müssen von einer Bescheinigung begleitet sein, die folgende Angaben enthält: Beschreibung des Materials und der Herkunftstierart Menge des Materials Herkunfts- und Versandort des Materials Name und Anschrift des Absenders Name und Anschrift des Empfängers Fixiertes Material Für Material, das mit folgenden Methoden fixiert worden ist, ist keine Einfuhrgenehmigung erforderlich: 96 %iger Alkohol / Ethanol, 10 %ige Formalinlösung, 4 %ige Formaldehydlösung, 1 % iges Glutaraldehyd, einer Kombination aus 2 %iger Formaldehydlösung und 0,1 % Glutaraldeyhd oder „AVL-Puffer“ der Firma Qiagen Weiterhin ist keine Einfuhrgenehmigung erforderlich für Gewebe, die in Paraffin eingebettet sind oder für hitzefixierte und gefärbte Präparate für mikroskopische Untersuchungen. Grenzkontrollstelle Der Eingang der Proben mittels einer tierseuchenrechtlichen Einfuhrgenehmigung ist grundsätzlich über jede Grenzkontrollstelle möglich. Die Grenzkontrollstelle für genehmigungspflichtige Waren in NRW befindet sich am Flughafen Köln/Bonn. 02203/ 403477 02203/403485 gks.vetleb(at)stadt-koeln.de Gebühren Die Einfuhrgenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Arbeitsaufwand erhoben. In der Regel betragen diese ca. 180 Euro. Antrag Bitte füllen Sie den Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung nach Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung oder Verordnung (EU) Nr. 142/2011 vollständig aus und senden ihn unterschrieben per Email an einfuhr-nrw(at)lanuv.nrw.de . Hinweise zum Ausfüllen des Antrags finden Sie im Kästchen „Antrag“ auf dieser Seite.
Die mikrobiologische Wasserqualität (z. B. von Trinkwässern, Oberflächenwässern, Badegewässern und Abwässern) wird in der Regel anhand von bakteriellen Indikatororganismen z. B. Escherichia coli oder Enterokokken ermittelt. Allerdings korrelieren diese bakteriellen Indikatorparameter nicht immer mit der Belastung durch Viren, da diese andere Eigenschaften bezüglich der Stabilität in der Umwelt aufweisen können und durch gängige Abwasserbehandlungen und Inaktivierungsmaßnahmen wie UV-Strahlung, Hitze und chemische Desinfektion auf andere Weise beeinflusst werden. Außerdem weisen einige Viren eine besonders hohe Infektiosität auf, wodurch sie schon bei einer sehr geringen Anzahl ein erhöhtes Infektionsrisiko besitzen. Durch einen Mangel an viralen Indikatoren können bei der Gewässeruntersuchung somit mögliche Risiken durch z. B. humanpathogene Viren gegebenenfalls nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden. Aus diesem Grund beschäftigt sich das LANUV seit 2023 zusätzlich zur klassischen bakteriologisch-mikrobiellen Untersuchung von Umweltproben zusätzlich mit möglichen viralen Indikatoren, ebenso wie mit dem spezifischen Nachweis bestimmter humanpathogener Viren mit Übertragungsmöglichkeiten über Gewässermatrizes. Als mögliche Indikatoren werden z. B. humane Adenoviren und Bakteriophagen wie die somatischen Coliphagen erprobt. Im Rahmen der Überprüfung geeigneter Nachweisverfahren werden dabei im Bereich der Virologie Kompetenzen aus der Mikrobiologie, Zellkultur und Molekularbiologie vereint. Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Nachweis somatischer Coliphagen Somatische Coliphagen gehören zu den Bakteriophagen. So wie z. B. humanpathogene Viren menschliche Zellen infizieren, können Bakteriophagen Bakterienzellen infizieren. Somatische Coliphagen infizieren Escherichia coli und andere verwandte Bakterienstämme über Bindung an die bakterielle Zellwand. Sie dienen als Parameter für die Erfassung fäkaler Verunreinigungen. Zudem stehen sie als mögliche Indikatoren für die Beurteilung des mikrobiellen Risikos und der Belastung von Gewässern mit viralen Pathogenen im Fokus verschiedener Studien. Der Nachweis und die Zählung somatischer Coliphagen nach DIN EN ISO 10705-2:2002-01 erfolgt über die Bebrütung der Proben mit einem geeigneten Escherichia coli -Wirtsstamm. Die Probe wird dabei in einem Double-Layer-Agar -Verfahren mit einem kleinen Volumen halbfesten Nährmediums und einer Kultur des Wirtsstamms gemischt und dann auf festem Nährmedium ausplattiert. Die Ansätze werden bebrütet und die sichtbaren Plaques, d. h. die klaren Zonen, die durch die von Phagen hervorgerufene Zell-Lyse entstehen, ausgezählt. Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Somatische Coliphagen gehören zu den Bakteriophagen. So wie z. B. humanpathogene Viren menschliche Zellen infizieren, können Bakteriophagen Bakterienzellen infizieren. Somatische Coliphagen infizieren Escherichia coli und andere verwandte Bakterienstämme über Bindung an die bakterielle Zellwand. Sie dienen als Parameter für die Erfassung fäkaler Verunreinigungen. Zudem stehen sie als mögliche Indikatoren für die Beurteilung des mikrobiellen Risikos und der Belastung von Gewässern mit viralen Pathogenen im Fokus verschiedener Studien. Der Nachweis und die Zählung somatischer Coliphagen nach DIN EN ISO 10705-2:2002-01 erfolgt über die Bebrütung der Proben mit einem geeigneten Escherichia coli -Wirtsstamm. Die Probe wird dabei in einem Double-Layer-Agar -Verfahren mit einem kleinen Volumen halbfesten Nährmediums und einer Kultur des Wirtsstamms gemischt und dann auf festem Nährmedium ausplattiert. Die Ansätze werden bebrütet und die sichtbaren Plaques, d. h. die klaren Zonen, die durch die von Phagen hervorgerufene Zell-Lyse entstehen, ausgezählt.
Origin | Count |
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Bund | 709 |
Land | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 693 |
Text | 6 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 17 |
License | Count |
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geschlossen | 22 |
offen | 695 |
Language | Count |
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Deutsch | 714 |
Englisch | 83 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
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Dokument | 7 |
Keine | 538 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 175 |
Topic | Count |
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Boden | 330 |
Lebewesen & Lebensräume | 693 |
Luft | 307 |
Mensch & Umwelt | 717 |
Wasser | 308 |
Weitere | 703 |