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Emissionshandel: 9,4 Prozent weniger CO2-Emissionen im Jahr 2009

Niedrigster Stand seit 2005 - Emissionshandel bewährt sich auch in der Krise Die emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland haben im Jahr 2009 insgesamt 428,2 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 44,3 Millionen Tonnen CO2 oder 9,4 Prozent gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit Einführung des Europäischen Emissionshandels im Jahr 2005. Die Anlagen im Emissionshandel haben damit 2009 erneut den größten Anteil an der absoluten Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Der Emissionshandelssektor bestätigt so den Anfang März 2010 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Gesamttrend für Deutschland, wonach unter anderem die Finanz- und Wirtschaftskrise zum stärksten Rückgang der Klimagasemissionen seit Gründung der Bundesrepublik geführt hat. Auch im Emissionshandel beruht der größte Teil der Minderung auf Produktionsrückgängen infolge des konjunkturellen Abschwungs im Jahr 2009. Die einzelnen Branchen sind aber nicht gleich stark betroffen. Für den überwiegenden Teil der industriellen Anlagen bedeutet dies, dass sie ihre Jahresemissionen 2009 mit den bereits Ende Februar 2009 kostenlos zugeteilten und ausgegebenen Zertifikaten vollständig ausgleichen können. „Daher besteht derzeit eine geringe Nachfrage nach Emissionszertifikaten, was sich auch im gegenwärtig moderaten Preis von 13 Euro pro Zertifikat widerspiegelt. Dies kommt den Anlagenbetreibern zugute, die für die Abgabe noch zukaufen müssen. Hierin liegt einer der großen Vorteile des Emissionshandels als marktwirtschaftliches Instrument: Er entlastet die Wirtschaft in der Krise ohne die zuvor festgelegten Klimaziele zu gefährden“, so Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im ⁠ UBA ⁠. „Der Emissionshandel hatte selbst in der Krise keine nachteiligen Effekte auf Beschäftigung und Wachstum, sondern hat systemgerecht reagiert.“ Obwohl in den meisten Branchen konjunkturbedingt die Emissionen sanken, gibt es in allen Tätigkeitsfeldern Anlagen mit Mehr- und Minderemissionen gegenüber dem Vorjahr. Beispielsweise haben 225 von 532 Großfeuerungsanlagen, die im Jahr 2009 gut 101 Millionen Tonnen CO 2 ausstießen, ihre Emissionen gegenüber dem Vorjahr gesteigert - insgesamt um 11,2 Millionen Tonnen CO 2 . Im Einzelnen: Die größte absolute Minderung erbringt der Energiesektor: Die Emissionen der Großkraftwerke sanken aufgrund verminderter Auslastung um knapp 30 Millionen Tonnen CO 2 oder acht Prozent. Das ist die größte absolute Minderung in einer Branche. Bei kleineren Energieanlagen ist der relative Rückgang ähnlich minus sechs Prozent, die absolute Absenkung mit knapp 0,4 Millionen Tonnen aber geringer. In der Eisen- und Stahl-Industrie und den Kokereien sanken die CO 2 -Emissionen um 8,5 Millionen Tonnen, das sind 25 Prozent weniger als im Vorjahr und damit die größte relative Minderung überhaupt. Dabei sind die ebenfalls rückläufigen Emissionen aus der Verwertung von Kuppelgasen überwiegend den Energieerzeugern zugerechnet. Auch in der mineralverarbeitenden Industrie sind die Rückgänge erheblich, wenn auch geringer als in der Stahlindustrie. Bei der Zementherstellung wurde knapp 1,7 Million Tonnen Kohlendioxid, also acht Prozent, weniger emittiert. Die Herstellung von Branntkalk leidet unter dem Absatzrückgang bei der Stahlindustrie, entsprechend gingen die Emissionen hier um 1,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid oder 22 Prozent zurück. Der relative Rückgang der Emissionen in der Glasindustrie beläuft sich auf nur acht Prozent, absolut sind dies 0,3 Millionen Tonnen CO 2 . In der Keramikbranche sind die Produkte unterschiedlich stark von der Konjunktur betroffen: zum einen die Ziegelindustrie durch die stetig rückläufige Bautätigkeit, zum anderen die Industriekeramik, die teilweise von der Entwicklung in der Stahlbranche abhängig ist. Auch hier ist ein Rückgang von 16 Prozent der Emissionen sicher überwiegend ein Abbild der Konjunktur als das Ergebnis klimaschonender Maßnahmen. Bei der Herstellung von Zellstoff und Papier ist der Rückgang mit 9,5 Prozent geringer und könnte sowohl mit Energieeinsparungen als auch geringerer Produktion erzielt worden sein. Die Gesamtemissionen der Raffinerien blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Die Ursache liegt vermutlich darin, dass einige Betreiber versucht haben, durch Vollauslastung und damit verbundene Kostendegression Marktanteile zu gewinnen oder zu halten, um so die konjunkturelle Flaute zu überbrücken. Das nationale Budget des Emissionshandelssektors für die Handelsperiode 2008-2012 beträgt jährlich 451,86 Millionen Emissionszertifikate. Davon hat die DEHSt rund 390 Millionen Zertifikate kostenlos an die Anlagen ausgegeben. Unter Berücksichtigung der rund 41 Millionen Zertifikate, die zusätzlich jährlich versteigert werden, entspricht die aus dem deutschen Budget im Markt verfügbare Menge von circa 431 Millionen Zertifikaten etwa der gesamten Jahresemission in 2009 von gut 428 Millionen Tonnen CO 2 . Damit ist der Emissionshandelssektor in Deutschland im europäischen Markt eher Verkäufer als Käufer. Wird hierbei noch die Nutzung von Zertifikaten aus internationalen Klimaschutzprojekten (CDM für Projekte zwischen Industriestatten und Entwicklungsländern - JI für Projekte zwischen Industriestaaten) berücksichtigt, ergibt sich für Deutschland ein leichter Überschuss. Insgesamt sind Betreiber von 1654 Anlagen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie in Deutschland verpflichtet, die Emissionen jährlich zu melden. Bis zum 30. April 2010 müssen diese Betreiber die entsprechende Zertifikatsmenge bei der DEHSt abgeben und damit die Emissionen ihrer Anlagen im Jahr 2009 ausgleichen. Die Meldungen der emissionshandelspflichtigen Unternehmen für 2009 sind dem UBA bis zum 31. März 2010 übermittelt worden. Das UBA hat mit der Prüfung der zu Grunde liegenden Emissionsberichte der Unternehmen begonnen. Detaillierte Auswertungen zu den Kohlendioxid-Emissionen des Emissionshandelssektors stellt das UBA in Kürze im Internetportal der DEHSt bereit. Die geprüften Emissionen sowie die Abgaben jeder einzelnen Anlage sind ab 15. Mai 2010 in den öffentlichen Berichten des Registers einsehbar.

Europäischer Emissionshandel: Emissionen deutscher Anlagen seit Beginn der dritten Handelsperiode 2013 um 33 Prozent gesunken

Wirkung vor allem im Energiesektor 2020 emittierten die 1.817 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 320 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber 2019 und einem Rückgang um 33 Prozent gegenüber 2013, dem ersten Jahr der dritten Handelsperiode. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2020 (VET-Bericht 2020). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aufgrund der konjunkturellen Lage durch die COVID-19-Pandemie gingen auch die Emissionen der energieintensiven Industrie das zweite Mal im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠: „Wir haben 2020 erneut einen großen Schritt beim ⁠ Klimaschutz ⁠ geschafft. Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt wie schon in den letzten Jahren deutlich stärker aus als der Rückgang der nationalen Gesamtemissionen. In diesem besonderen Jahr macht sich der Pandemie-Effekt bemerkbar und insbesondere im Bereich der Industrieanlagen dürfte der Emissionsrückgang nicht nachhaltig sein. Hier brauchen wir dringend weitere Anstrengungen und eine anspruchsvolle Dekarbonisierungsstrategie. Dass Klimapolitik bereits wirkt, zeigt sich vor allem im Energiesektor, wo der Kohleausstieg sehr gut vorankommt. Hier macht sich auch die Reform des Europäischen Emissionshandels aus dem Jahr 2018 bemerkbar, die zu deutlich höheren CO₂-Preisen geführt hat. Dieser Erfolg macht Mut für die große Aufgabe, den Emissionshandel an dem neuen europäischen Klimaschutzziel für 2030 auszurichten." Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Mit dem Ende der dritten Handelsperiode des Emissionshandels in 2020 haben wir in den einbezogenen Sektoren auf europäischer Ebene eine Minderung von rund 43 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005 erreicht. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der geltenden Zielvorgabe für 2030. Dies unterstreicht den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS. Wir müssen jetzt entschieden handeln und die Emissionsobergrenzen im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 schnell und deutlich absenken. Dann kann und wird der Emissionshandel zum zentralen Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik in dieser für den Klimaschutz entscheidenden Dekade.“ Energie: Im Jahr 2020 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 15 Prozent auf 207 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit beschleunigte sich der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft aus dem Vorjahr weiter. Maßgeblich für den Rückgang waren die in 2020 abnehmenden Stein- und Braunkohleemissionen. Die Anteile von Braunkohle und Erdgas an der ⁠ Bruttostromerzeugung ⁠ Deutschlands lagen gemäß Daten der AG Energiebilanzen 2020 erstmals gleichauf bei 16 Prozent, während Steinkohle nur noch einen Anteil von etwa 7 Prozent hatte. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland fielen gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 114 Millionen Tonnen CO₂-Äq. Damit sanken die Emissionen seit Beginn der dritten Handelsperiode zum zweiten Mal in Folge deutlich. Die größten Rückgänge erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit minus 12 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit minus 7 Prozent. In den übrigen Branchen (Papier- und Zellstoffindustrie, Nichteisenmetallindustrie, Raffinerien) lagen die Rückgänge bei minus 2 bis minus 3 Prozent. Die Emissionsrückgänge korrespondieren in den genannten Branchen vor allem mit den rückläufigen Produktionsmengen gegenüber den Vorjahren. Die Emissionen der Anlagen zur Zementklinkerherstellung blieben hingegen wie auch in 2019 in etwa unverändert. Dies gilt auch für die Emissionen der chemischen Industrie. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2020 etwa 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 58 Prozent. Zurückzuführen ist das auf den starken Rückgang von Flügen infolge der Covid-19-Pandemie. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2020 in ähnlichem Maße wie in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen in 2020 um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück und beliefen sich auf rund 1,33 Milliarden Tonnen CO₂-Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland vor allem ein Rückgang der Emissionen bei der Stromerzeugung (EU-weiter Rückgang um rund 15 Prozent), wenngleich auch Emissionen der Industrieanlagen pandemiebedingt um 7 Prozent zurückgingen. Gegenüber 2005 sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 43 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 38 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit deutlich übererfüllt. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030, was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS deutlich unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 70 Millionen Tonnen CO₂-Äq bzw. 8,7 Prozent aus. Mit den aktuellen Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2020 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte in 2020 um rund 7,4 Millionen Tonnen CO₂-Äq überschritten. Das kumulative Defizit über den Gesamtzeitraum 2013 bis 2020 beträgt voraussichtlich ca. 22,3 Mio. t CO₂. Die europäische Lastenteilungsentscheidung (ESD) ermöglicht den Mitgliedstaaten, ein Defizit durch Zukauf von Emissionsrechten auszugleichen (Flexibilitätsmechanismus). Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.

Umweltzeichen Blauer Engel für Einwegwindeln

Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung der Vergabekriterien für den neuen Blauen Engel für Einwegwindeln. Zielgruppe sind Babys und Kleinkinder. Es wurden eine Markt- und Umfeldanalyse, ein Vergleich vorhandener Umweltzeichen (EU Ecolabel und Nordic Swan) und eine Auswertung vorhandener Ökobilanzen durchgeführt. Schwerpunkte der Vergabekriterien liegen auf Inhaltsstoffe und Schadstoffprüfungen sowie auf der Herstellung des Zellstoffs, der zu 100% aus nachhaltiger Waldwirtschaft sowie aus ressourenschonender Produktion stammen muss. Die neuen Vergabekriterien für Einwegwindeln wurden als DE-UZ 208 und Ausgabe Januar 2018 als Version 1 auf www.blauer-engel.de veröffentlicht. Veröffentlicht in Texte | 66/2021.

Biomasse: Beste Ökobilanz bei Nutzungskaskade

Hemmnisse für stoffliche Biomassenutzung abbauen Bioenergie, insbesondere Biokraftstoffe, werden kontrovers diskutiert – Bietet die stoffliche Nutzung von Biomasse in Form von Baumaterialien, Biokunststoffen oder Schmierstoffen also eine bessere Alternative? Diese Frage wurde jetzt erstmalig umfassend in einem Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Werden nachwachsende Rohstoffe vor einer energetischen Nutzung stofflich genutzt, lassen sich fossile Rohstoffe einsparen, Treibhausgasemissionen vermindern und die Wertschöpfung steigern. So soll Holz in einer längeren Verwertungskette zuerst als Baumaterial oder für die Holzwerkstoffindustrie im Anschluss zum Beispiel für Möbel genutzt werden und erst danach als Holzpellet für die Energiegewinnung. Diese Kaskadennutzung sollte in den Mittelpunkt einer langfristigen Strategie für eine ressourceneffiziente und nachhaltige Biomassenutzung gestellt werden. Holz, Stärke aus Mais und Weizen, Pflanzenöle und Zucker zählen zu den wichtigsten stofflich genutzten biogenen Rohstoffen. Eine verstärkte stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Deutschland hätte erhebliche ökologische und ökonomische Potentiale  hinsichtlich  Treibhausgasminderung, Wertschöpfung und Beschäftigung, so die Projektergebnisse aus den Szenarien. In diesen wurde angenommen, dass die in Deutschland bisher energetisch genutzte ⁠ Biomasse ⁠ in Gänze stofflich genutzt wird. Ökobilanzen zeigen, dass die stoffliche Nutzung von Biomasse viele Parallelen zur energetischen Biomassenutzung hat, allerdings ist die Kaskadennutzung des Rohstoffs, bei der sich die energetische an die stoffliche Nutzung anschließt, einer rein energetischen Nutzung weit überlegen. Auch ökonomisch hat die stoffliche Nutzung Vorteile. Sie schafft, bezogen auf die gleiche Menge an Biomasse, die fünf- bis zehnfache Bruttowertschöpfung und ebensolche Beschäftigungseffekte. Hauptgrund sind die meist langen und komplexen Wertschöpfungsketten. Die stoffliche Biomassenutzung wird derzeit nicht finanziell gefördert.  Gegenüber der energetischen Biomassenutzung ist sie deshalb kaum wettbewerbsfähig. Verschiedenste Programme und gesetzliche Regelungen begünstigen den Anbau von Energiepflanzen, deren Verarbeitung und direkten Einsatz zur Energiegewinnung – unter anderem durch Steuervorteile. Das steigert die Nachfrage nach Biomasse und folglich deren Preis, was wiederum höhere Pacht- und Bodenpreise nach sich zieht. Eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Kaskadennutzung wird so verhindert. Bei dieser würde Holz in einer längeren Recyclingkette idealerweise zuerst als Baumaterial, dann für Spanplatten, im Anschluss für Möbel und danach für kleine Möbel wie Regale genutzt werden.  Erst dann, wenn es sich nicht mehr für Holzprodukte eignet, kann es auch für die Energiegewinnung eingesetzt werden. ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Die beste Form Biomasse einzusetzen, ist die Kaskadennutzung.  Holz oder andere pflanzliche Stoffe sollen so lange wie möglich stofflich genutzt werden, für Bauholz oder Möbel und anschließend für neue Produkte recycelt werden. Erst die Rest- und Abfallstoffe dürfen für die Energiegewinnung eingesetzt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, vergleichbare Rahmenbedingungen für stoffliche und energetische Biomassenutzung zu schaffen und den Ausbau der Kaskadennutzung voranzutreiben. Das ist die optimale, ressourceneffizienteste Verwertung der Biomasse.“ Die  bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der stofflichen Nutzung von Biomasse lassen sich durch unterschiedliche Maßnahmen verringern. Beispielsweise sollte in der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie der EU (RED) und im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) die Kaskadennutzung deutlich besser gestellt werden als die direkte energetische Nutzung frischer Biomasse. Ein weiteres Beispiel ist das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien, das die Wärmeerzeugung durch Biomasseanlagen fördert. Würde diese Förderung schrittweise gekürzt werden und würde dadurch die Nachfrage nach Scheitholz-, Hackschnitzel- und Pelletheizungen sinken, ließe sich die Konkurrenz um Holz zwischen dem stofflichen und energetischen Sektor deutlich entschärfen. Um das zu erreichen, sollte auch die Umsatzsteuer für Brennholz erhöht werden. Sie liegt derzeit bei einem reduzierten Satz  von sieben Prozent. In Deutschland werden derzeit etwa 90 Millionen Tonnen an nachwachsenden Rohstoffen genutzt. Knapp die Hälfte davon (52 %) wird stofflich genutzt, die andere Hälfte (48 %) energetisch. Mengenmäßig ist Holz der wichtigste nachwachsende Rohstoff. Es wird in der Säge- und Holzwerkstoffindustrie eingesetzt, als Bauholz für Gebäude oder die Möbelproduktion sowie in der Papier- und Zellstoffindustrie. Die Oleochemie und die chemische Industrie verarbeiten Pflanzenöle, z.B. zu Farben, Lacken und zu Schmierstoffen sowie stärke- und zuckerhaltige Pflanzen zu Tensiden und biobasierten Kunststoffen. Die Anbaufläche für nachwachsende Rohstoffen, die stofflich genutzt werden, beläuft sich weltweit auf 2,15 Milliarden Hektar. Am meisten wird Holz angebaut, die Stärkepflanzen Mais und Weizen, die Ölpflanzen Ölpalme und Kokosnuss, das Zuckerrohr sowie Baumwolle und Naturkautschuk. Weitere Informationen: Das Forschungsprojekt „Ökologische Innovationspolitik – Mehr Ressourceneffizienz und ⁠ Klimaschutz ⁠ durch nachhaltige stoffliche Nutzungen von Biomasse“ wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes  durchgeführt und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (⁠ BMUB ⁠) gefördert. Das Projekt wurde unter Federführung der nova-Institut GmbH, Hürth, in Kooperation mit weiteren Partnern von 2010 bis 2013 bearbeitet. F+E Ökologische Innovationspolitik – Mehr Ressourceneffizienz und Klimaschutz durch nachhaltige stoffliche Nutzungen von Biomasse (FKZ 37 1093 109). Der Forschungsbericht kann unter der Kennnummer 001865 aus der Bibliothek des Umweltbundesamtes ausgeliehen werden.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Windeln, Damenhygiene- und Inkontinenzprodukte (Absorbierende Hygieneprodukte)

Beim Tragen von absorbierenden Hygieneprodukten besteht ständig Hautkontakt mit diesen Produkten, sodass auch kleinste Mengen an gesundheitsschädlichen Chemikalien negative Auswirkungen haben können. Für die in den Produkten enthaltenen Materialien enthält der Leitfaden daher strenge Anforderungen und eine detaillierte Ausschlussliste an Schadstoffen und gesundheitsschädlichen Substanzen. Um das Risiko für Allergien zu vermindern, wird empfohlen, den Einsatz von Lotionen und Duftstoffen zu untersagen. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Herkunft und Herstellung des Zellstoffs. Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel Windeln, Damenhygiene- und Inkontinenzprodukte (DE-UZ 208, Ausgabe Januar 2021). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Zeitungsdruckpapier

Systemraum: Rohstoffe bis Papierproduktion Geographischer Bezug: Europa Zeitlicher Bezug: 2000-2004 Weitere Informationen: Die Bereitstellung von Investionsgütern wird in dem Datensatz nicht berücksichtigt. Allgemeine Informationen zur Produktion: Produktion: 38961000 t im Jahr 2007 Anteile Länder: Deutschland 6,1% Schweden 6,5% Russland 5,2% China 9,6% Japan 9,7% Kanada 18,3% USA 12,2% Zusammensetzung : v.a. Holzstoff, Zellstoff, Altpapier; Gewicht 40-65 g/m² Anteile Länder an Stückzahlen: k.A. Anteile Länder an Tonnen: Österreich 5,7% Niederlande 6,4% Schweiz 7,3% Norwegen 9,8% Russische Föderation 11,3% Frankreich 13,3% Schweden 33,3% Import: 1353472t

Xtra-Rest\Papier&Pappe-EU-Schwarzlauge-2020

Anfall von Schwarzlauge als Reststoff der Zellstoff- und Papierindustrie, ohne vorgelagerte Prozessketten und Emissionen Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2020 Lebensdauer: 20a Leistung: 1MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Brennstoffe-Bio-flüssig

Xtra-Rest\Papier&Pappe-EU-Schwarzlauge-2030

Anfall von Schwarzlauge als Reststoff der Zellstoff- und Papierindustrie, ohne vorgelagerte Prozessketten und Emissionen Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 20a Leistung: 1MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Brennstoffe-Bio-flüssig

Umweltzeichen Blauer Engel für Einwegwindeln

Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung der Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Einwegwindeln (DE-UZ 208, Ausgabe Januar 2018, Version 1) im Rahmen eines Forschungsvorhabens. Bei Einwegwindeln handelt es sich um ein Produkt, das für längere Zeit mit der Haut in Berührung kommt. Daher wird in den Vergabekriterien ein Schwerpunkt auf Inhaltsstoffe und Schadstoffprüfungen gelegt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Herstellung des Zellstoffs, der zu 100% aus nachhaltiger Waldwirtschaft sowie aus ressourenschonender Produktion stammen muss. In Deutschland tragen 95% der Kleinkinder Einwegwindeln. Jährlich werden so in Summe ca. 3,65 Mrd. Einwegwindeln verbraucht. Aktuell wird der Jahresumsatz aller Einwegwindelanbieter in Deutschland auf ca. 700 Mio. Euro geschätzt. In dem Forschungsvorhaben wurden eine Markt- und Umfeldanalyse, ein Vergleich vorhandener Umweltzeichen (EU Ecolabel und Nordic Swan) und eine Auswertung vorhandener Ökobilanzen durchgeführt. Während der Kriterienerarbeitung wurden insgesamt vier verschiedene Fragebögen an beteiligte Akteure verschickt: 1) ein Fragebogen an die Hersteller von Superabsorbern; 2) ein Fragebogen an diverse Windelanbieter; 3) ein Fragebogen an die Hersteller von Zellstoff; 4) ein Fragebogen an Testlabore und Hersteller bezüglich der üblichen (Praxis-)Tests in der Branche. Darüber hinaus fand ein Austausch mit verschieden Expertinnen und Experten statt. Insgesamt wurden zwei physische Sitzungen mit interessierten Akteuren durchgeführt: ein Fachgespräch (23. Juni. 2017) und eine Expertenanhörung (17. Oktober 2017). Auf den Sitzungen wurden die Entwürfe der Vergabekriterien vorgestellt und anschließend mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Die Anforderungen beinhalten den Ausschluss von Stoffen mit bestimmten Eigenschaften, die Überprüfung kritischer chemischer Stoffe am Endprodukt, Einschränkungen bezüglich der Zellstoffherkunft und -produktion, Anforderungen an Kunststoffe einschließlich superabsorbierender Polymere und Klebstoffe, den Ausschluss von Zusatzstoffe (optische Aufheller, Lotionen, Duftstoffe, antibakterielle Wirkstoffe, Geruchsbinder), Verpackung sowie Qualität und Gebrauchstauglichkeit. Quelle: Forschungsbericht

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Einwegwindeln

Träger von Windeln, wie z. B. Kleinkinder, haben ständig Hautkontakt mit diesen Produkten, sodass auch kleinste Mengen an gesundheitsschädlichen Chemikalien negative Auswirkungen haben können. Für alle in der Windel enthaltenen Materialien enthält der Leitfaden deshalb strenge Anforderungen und eine detaillierte Ausschlussliste an Schadstoffen und gesundheitsschädlichen Substanzen. Des Weiteren ist der Einsatz von Lotionen, Duftstoffen und Geruchsbindern untersagt, um das Risiko für Allergien zu vermindern. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Herkunft und Herstellung des Zellstoffs. Der Zellstoff muss ausschließlich aus nachweislich nachhaltig und naturnah wirtschaftenden Betrieben (z. B. FSC, PEFC) und einer energieeffizienten und emissionsarmen Zellstoffherstellung stammen. Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel Einwegwindeln (DE-UZ 208, Ausgabe Januar 2018). Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

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