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Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren gemäß § 52 Absatz 2a Bundesberggesetz (BBergG) zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Erweiterung Kalksteintagebau Deuna der Firma Dyckerhoff GmbH

Die Firma Dyckerhoff GmbH (vormals Deuna Zement GmbH) betreibt am Standort Deuna die Gewinnung von Kalkstein innerhalb ihres Bergwerkseigentumes (BWE 910,8 ha) auf Grundlage eines fakultativen Rahmenbetriebsplanes, Sonderbetriebsplänen und Hauptbetriebsplänen. Der fakultative Rahmenbetriebsplan von 1995, zugelassen am 04. Dezember 2000, umfasst eine Fläche von 144 ha. Um langfristig die Rohstoffversorgung am Standort Deuna zu sichern, ist die flächenhafte Erweiterung des Tagebaus in südliche Richtung um ca. 83,33 ha (reine Abbaufläche von ca. 74,4 ha) beabsichtigt. Unter Zugrundelegung einer mittleren jährlichen Fördermenge von 2,2 Mio. Tonnen Kalkstein können so Lagerstättenvorräte für eine Vorhabenslaufzeit von ca. 60 Jahren erschlossen werden. Die Kalksteingewinnung dient der Versorgung des Zementwerkes Deuna. Die bisherige Abbautechnologie und die vorhandene Infrastruktur (Bandtrasse zwischen Tagebau und Zementwerk) und die Nutzung der vorhandenen technischen und baulichen Anlagen sollen beibehalten werden. Der Tagebau nebst Erweiterungsfläche erstreckt sich über die drei Landkreise Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis mit den Gemarkungen Deuna, Rüdigershagen, Keula, Zaunröden und Kleinkeula. Die Antragskonferenz zum Vorhaben fand am 03. November 2015 statt. Am 30. September 2019 wurde der obligatorische Rahmenbetriebsplan zur Zulassung beim TLUBN eingereicht. Mit einer Nachtragsunterlage vom 19. April 2021 wurden für das Vorhaben forstfachliche und naturschutzfachliche Belange präzisiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben im Sommer 2022 und den eingegangenen Hinweisen und privaten Einwendungen wurde der Erörterungstermin auf unbestimmte Zeit verschoben. Nach fachbehördlicher Prüfung der Antragsunterlagen wurde die Erforderlichkeit der Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsstudie, sowie die Anpassung/Ergänzung/Aktualisierung einzelner Gutachten des Rahmenbetriebsplanes festgeschrieben. Das Festlegungsprotokoll des Untersuchungsrahmens der FFH-Verträglichkeitsstudie und der Umweltverträglichkeitsprüfung datiert auf den 17. November 2022. Mit dem vorgelegten gesamtheitlichen Rahmenbetriebsplan 2025, eingegangen beim TLUBN am 03. Juni 2025, werden der im Jahr 2019 und im Jahr 2021 ergänzte Rahmenbetriebsplan hinfällig. Zur Zulassung des eingereichten Rahmenbetriebsplanes ist gemäß §§ 57a bis 57c Bundesberggesetz (BBergG) ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen.

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren - Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in Blaustein-Wippingen - Antragstellerin: SCHWENK Zement GmbH & Co. KG

Die Firma SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Hindenburgring 15, 89077 Ulm, beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in Blaustein-Wippingen um ca. 7 ha. Der Bestandssteinbruch liegt ausschließlich auf Gemarkung Wippingen (Stadt Blaustein). Durch die beantragte Flächenerweiterung wird der Steinbruch erstmals auf Gemarkung Blaubeuren (Stadt Blaubeuren) erweitert. Der Antragsgegenstand umfasst neben der flächenmäßigen Erweiterung der Abbaufläche und Rekultivierung der Erweiterungsfläche nach Abbauende auch die Änderung der Rekultivierung im bestehenden Steinbruch auf den zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht abschließend rekultivierten Flächen.

Leistungsfähigkeit (zweischichtiger) Betonpflastersteine mit klinkereffizienten Zementen unter besonderer Berücksichtigung des Frost-Tausalzwiderstandes (Klinkereffiziente Betonwaren)

Leistungsfähigkeit ternärer Zemente mit Portlandzementklinker (K), calciniertem Ton (Q) und Kalkstein (L) sowie Untersuchungen zur Dauerhaftigkeit damit hergestellter Betone

Bekanntgabe der Feststellung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG, Heidelberg Materials AG

Die Heidelberg Materials AG hat am 21.07.2025 die Erteilung einer immissionsschutzrecht-lichen Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Absatz 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zementklinkern am Standort Zementwerk 1/1 in 89601 Schelklingen (Flurstück-Nummer 1000) beantragt. Die Antragstellerin betreibt auf dem Betriebsgelände „Zementwerk 1/1 in 89601 Schelklin-gen“ ein Zementwerk, in dem aus den Rohstoffen Kalkstein, Kalkmergel und Sand, sowie Sekundärrohstoffen, unter Einsatz von Brenn- und Sekundärstoffen, Zementklinker und Zement hergestellt werden. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen den Einsatz und die Lagerung des Gemisches aus Tiermehl und Trockenklärschlamm (TGKS) und des Gemisches aus Tier-mehl und Polyurethan-(PUR)-Mehl sowie den Einsatz und die Lagerung von Naturgips. Bei den genannten Tiermehlgemischen handelt es sich um Abfälle, die als Ersatzbrennstoffe in der Hauptfeuerung eingesetzt werden, Naturgips soll über die Rohmühlen aufgegeben wer-den. Das beantragte Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmi-gung gemäß § 16 BImSchG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in Verbindung mit Nummer 2.3.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung der Antragsunterlagen wurde gemäß § 16 Absatz 2 BIm-SchG abgesehen.

KlimPro: Prozess zur Herstellung alkalisch-aktivierter Binder durch das Schmelzen mineralischer Reststoffe für ein ökologisch gesteuertes Mixdesign von Beton, Teilprojekt 4: Herstellung und Prozessierung von Kleinproben

Erforschung eines Geopolymer-Schaums zur energieeffizienten Dämmung und Stabilisierung von 3D-gedruckten Gebäuden (GeoSchaum), Teilvorhaben: Tragfähigkeitssteigerung sowie Wärme- und Schalldämmung 3D-gedruckter Gebäude

Entwicklung eines Verfahrens zur dauerhaften Reduzierung von Chrom (VI) im Zement

DDI: Wassergranulation von Elektroofenschlacke zu Schwarzem Hüttensand, DDI: Wassergranulation von Elektroofenschlacke zu schwarzem Hüttensand

Biobasierte Faserverbund-Leichtbau-Wandelemente, TP2: Konzeption, Auslegung und labortechnische Erprobung der Faserverbund-Leichtbau- Wandelemente

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