Phasentransferreaktionen (Adsorption, Desorption, Oberflächenkomplexierung) bestimmen die Verteilung, den Verbleib und die Wirkung von natürlichen und anthropogenen Polyhydroxycarbonsäuren in verschiedenen Umweltkompartimenten (Sedimente, Böden, Aquifer) und in technischen Medien (Abfalldeponien, radiodaktive Endlager). Die gebildeten Oberflächenreaktionsprodukte modifizieren die physikalisch-chemischen Eigenschaften partikulärer Sorbentien und nehmen darüber Einfluss auf die Größenverteilung, die Rheologie und ggf. das Sedimentationsverhalten der Partikel. Zum Verständnis dieser Prozesszusammenhänge ist die Analyse der Mechanismen, der Stoffumsätze und der Produkte der Oberflächenreaktionen unumgänglich. Das Forschungsvorhaben behandelt grundlagenorientierte Fragestellungen (Parameter der Verteilungsgleichgewichtseinstellung hochhydrophiler niedermolekularer organischer Komplexbildner, Struktur und Stabilität von Oberflächenreaktionsprodukten, Reaktionsbeeinflussung durch physikalisch-chemische Milieufaktoren, molekülstrukturelle Faktoren der Festphasenaffinität), aus deren Verknüpfung mit Umweltgefährdungsaspekten (Schadstoffeinbettung im Deponie- und Endlagerbereich, Metall- und Radionuklidmobilisierung, Grundwassergefährdung) sich zusätzlicher Forschungsbedarf ergibt.
Die Holcim (Süddeutschland) GmbH ist spezialisiert auf die Herstellung und den Vertrieb von Baustoffen. Das Unternehmen bietet ein breites Sortiment an Zement, Gesteinskörnungen, Beton sowie Dienstleistungen für Bauvorhaben an. Der Prozess der Zementklinkerherstellung ist sehr energieintensiv und verursacht sowohl brennstoff- als auch rohstoffbedingte Emissionen. Letztere resultieren aus den chemischen Zusammensetzungen der verwendeten Rohstoffe wie Kalkstein, Sand, Ton und z.B. eisenhaltigen Zusatzstoffen. Neben Staub sind insbesondere gasförmige Abgaskomponenten, wie NO X , NH 3 und SO X , organische Verbindungen sowie Schwermetalle von Bedeutung. In der 17. BImSchV, der für Zementwerke maßgeblichen Immissionsschutzregelung, gibt es jedoch für eine Vielzahl von Parametern (SO X , organische Gesamtemissionen, NH 3 , Hg) die Möglichkeit, rohmaterialbedingte Ausnahmen von den allgemeinen Grenzwerten zuzulassen. Am Standort Dotternhausen gelten derzeit Ausnahmen für die Emissionsgrenzwerte von CO, VOCs und NH 3 , da bisher keine Reduzierung der rohstoffbedingten Emissionen implementiert ist. Zur Minderung von NO X -Emissionen wird im Zementwerk Dotternhausen aktuell das Verfahren der selektiven nichtkatalytischen Reduktion (SNCR) betrieben. Im Rahmen des Vorhabens soll im Zementwerk der HOLCIM Süddeutschland GmbH in Dotternhausen eine Anlage zur kombinierten Abgasreinigung errichtet werden. Damit sollen zum einen die Emissionen des Zementwerks deutlich reduziert (z.B. NO X , NH 3 , VOCs, CO) und zum anderen der fossile Energiebedarf für die Emissionsminderung in Zementwerken deutlich gesenkt werden. Die Anlage besteht aus einem Katalysator zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR), der mit einem Oxidationskatalysator in einer Funktionseinheit kombiniert wird. Der Oxidationskatalysator wird erstmalig in der Zementindustrie eingesetzt. Der Einsatz von Oxidationskatalysatoren wird seit langem als vielversprechende Technologie für den Einsatz in der Zementindustrie gehandelt, aufgrund des hohen technischen Risikos aber bisher noch nicht eingesetzt. Durch diese Anlagenkombination werden zukünftig sowohl brennstoffbedingte als auch rohmaterialbedingte Emissionen eingespart und gezielt insbesondere NO X , NH 3 , organische Gesamtemissionen und besonders problematische Einzelverbindungen (z. B. Benzol, PAKs, PCB) sowie CO gemindert. So sollen bei Umsetzung des Projektes im Dauerbetrieb Emissionswerte für Ammoniak unterhalb der allgemeinen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden: 10 Milligramm pro Kubikmeter statt 30 Milligramm pro Kubikmeter für Ammoniak im Tagesmittel. CO wird nahezu vollständig zu CO 2 oxidiert. Zusätzlich werden die Emissionen organischer Verbindungen soweit reduziert, dass keine nach 17. BImSchV allgemein zulässige rohmaterialbedingte Ausnahme für organische Emissionen erforderlich ist und ein Wert unterhalb von 10 Milligramm pro Kubikmeter im Dauerbetrieb und allen Betriebszuständen eingehalten wird. Auch bei relevanten organischen Einzelkomponenten (z. B. Benzol, Dioxine/Furane, PCB) wird eine nahezu vollständige Zerstörung erwartet. Damit werden bei erfolgreicher Umsetzung des Projektes die Emissionen unterhalb des Emissionsniveaus der aktuell fortschrittlichsten Anlagen liegen. Ziel ist, nach erfolgreicher Umsetzung des Projektes auf die Inanspruchnahme rohmaterialbedingter Ausnahmen für NH 3 , organische Gesamtemissionen und CO verzichten zu können. Darüber hinaus kann bei der innovativen Technologiekombination aus selektiver katalytischer Reduktion und einem Oxidationskatalysator auf den Einsatz fossiler Energieträger komplett verzichtet werden. Die geplante Anlagenkombination ist auf andere Anlagen der Zementindustrie und ggf. auch auf Unternehmen anderer Branchen übertragbar, da es sich bei dem Ofenabgas der Zementklinkerproduktion um ein sehr herausforderndes Umfeld für die Anwendung abgassensibler Minderungstechniken handelt. Die Demonstration der Funktionsfähigkeit des Verfahrens kann daher Hürden für andere Bereiche abbauen helfen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass auch eine Nachrüstung von Oxidationskatalysatoren als eigenständiges Element in Werken mit Low-Dust-SCR-Anlagen und ggf. auch anderen SCR-Varianten zur weitergehenden Reduktion von organischen und CO-Emissionen möglich ist.
Branche: Glas und Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Umweltbereich: Luft
Fördernehmer: Holcim GmbH
Bundesland: Baden-Württemberg
Laufzeit: seit 2025
Status: Laufend
Entwicklung von optimalen Verfestigungsrezepturen mit Zementen als Bindemittel fuer schwach- und mittelaktive RA-Abfaelle aus Schweizer Kernkraftwerken, zur Endlagerung in der Schweiz.
Die Schwenk Zement GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer (Mono)Deponie für bei der Zementherstellung anfallenden Vorwärmerkalk zzgl. Nebenanlagen. Die geplante Deponie ist gemäß der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) der Deponieklasse I zuzuordnen. Zur Entscheidung über dieses Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 KrWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) und §§ 72 bis 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ein Planfeststellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
In dem beantragten Planfeststellungsbeschluss werden andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen rechtsgestaltend mit geregelt.
Das Plangebiet betrifft Flächen eines ehemaligen Zementwerkstandortes bzw. Kalksteintagebaus auf Flur 14 und 15 der Gemarkung Nienburg. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Der geplante Deponiestandort liegt unmittelbar westlich zur Bahnlinie Bernburg-Calbe und wird über die Zufahrtsstraße „Am alten Wasserwerk“ erschlossen. Die Entfernung von der geplanten Deponie zur nächstgelegenen Wohnbebauung „Am Steinbruch“ beträgt mindestens 80 m und zur „Lange Straße“ (jenseits der Bahnlinie) im Minimum 170 m.
Die Deponie der Deponieklasse I soll eine Fläche von ca. 6,5 ha zzgl. Bedarfsflächen für notwendige Infrastruktur und Nebenanlagen einnehmen und in zwei Verfüllabschnitte gegliedert sein. Das Volumen des Deponiekörpers wird insgesamt mit 600.000 m³ beantragt.
Über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren sollen ca. 600.000 Tonnen sog. Vorwärmerkalk (Abfall aus der Zementherstellung) eingelagert werden. Die Höhe der Deponie wird nach Abschluss der Verfüllung und Realisierung der Oberflächenabdichtung sowie Rekultivierungsschicht ca. 12 m über Geländeoberkante betragen.
Der Landkreis Salzlandkreis ist als Untere Abfallbehörde für die Durchführung des gemäß § 35 Abs. 2 KrWG erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sowohl als Anhörungsbehörde als auch als Planfeststellungsbehörde im Sinne von § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig.
Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
Since 1999, the Geologic Survey of Baden-Württemberg publishes a statewide geological map series 1 : 50 000 "Karte der mineralischen Rohstoffe 1 : 50 000 (KMR 50)". On it, the distribution of near-surface mineral raw material prospects and occurrences (mainly) and deposits (subordinate) is shown. This continuously completed and updated map currently covers around 60% of the federal state. It is the base for the regional associations in the task of mineral planning.
The prospects and occurrences are classified according to different raw material groups (e.g. raw material for crushed stone (limestone, igneous rocks, metamorphic rocks, sand and gravel), raw materials for cement, dimension stone, high purity limestone, gypsum ...). Their spatial delineation is based on various group-specific criteria such as minimum workable thickness, minimum resources, ratio overburden/workable thickness, and so on. It is assumed that they contain deposits as a whole or in parts. In the vast majority of cases, the data is not sufficient for the immediate planning of mining projects, but it does facilitate the selection of exploration areas.
The name of each area (e.g. L 6926-3) consists of three parts. L = roman rnumeral fo 50, 6926 = sheet number of the topographic map 1 : 50 000, 3 = number of the area/mineral occurrence shown on this sheet.
Co-occurring land-use conflicts, e.g. water protection areas and nature conservation areas, forestry and agriculture, are not taken into account in the processing of KMR 50. Their assessment is the task of land use planning, the licensing authorities and the companies interested in mining.
The data is stored in the statewide raw material area database "olan-db" of the LGRB.
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