TITEL: REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008 -Teil 1 Festlegungen mit Begründungen -Teil 2 Umweltbericht -Teil 3 Zusammenfassende Erklärung PLANUNGSSTAND: Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008 AUFGABEN und INHALTE Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.
Titel: "Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge" Der Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge enthält die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. Diese Grundsätze und Ziele wurden auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft mit ihrer gewachsenen Siedlungsstruktur aufgestellt.für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. In den Regionalplan ist zugleich der Landschaftsrahmenplan nach § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes einbezogen (§ 6 SächsLPlG) (zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetztes, 12.02.1990, BGBl. I S. 205). Der Landschaftsrahmenplan für die Planungsregion wird als Bestandteil des Regionalplanes vom Regionalen Planungsverband im Einvernehmen mit dem jeweiligen Staatlichen Umweltfachamt sowie mit dem Regierungspräsidium aufgestellt und bei Bedarf fortgeschrieben. Er enthält eine Konkretisierung der landesweiten Ziele des Landesentwicklungsplanes für Natur und Landschaft in der Region und stellt für den Planungsraum die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Die regionalen Ziele des Naturschutzes, insbesondere über die Schutzgebiete und schützenswerten Landschaftsbestandteile werden soweit wie möglich in den Regionalplan eingefügt. Die regionalen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen und zum Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten, werden dem Regionalplan in einer Anlage beigefügt (§ 6 SächsNatSchG). Inhalt des Regionalplanes I ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND ZIELE 1 GRUNDSÄTZE FÜR DIE RÄUMLICHE ORDNUNG UND ENTWICKLUNG DER REGION 1.1 Leitbild der Region 1.
Mit der Darstellung der Verflechtungsbereiche werden Gemeinden versorgungsräumlich einem Zentralen Ort zugeordnet. Dieser Zentrale Ort übernimmt die übergemeindlichen Funktionen bzw. Aufgaben für seinen Verflechtungsbereich entsprechend seiner Einstufung im zentralörtlichen System (Oberzentrum - Oberbereich; Mittelzentrum - Mittelbereich; Grundzentrum - Nahbereich). Nahbereiche dienen der Begründung der Grundzentren im Zentralen-Orte-System. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008)
Ziel im Landesentwicklungsplan (LEP), Zentraler Ort, der zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs der Privathaushalte und der Wirtschaft an Gütern und Dienstleistungen über den eigenen Ort hinaus für den Oberbereich dient. Datenherkunft:- Saechsisches Staatsministerium des Inneren mit Rechtsgrundlage Landesentwicklungsplan
Ziel im Regionalplan: Zentraler Ort unterer Stufe zur Abdeckung des Grundbedarfs der Bevölkerung und der Wirtschaft im Nahbereich. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011) -Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Ziel im Landesentwicklungsplan (LEP), Zentraler Ort, der zur Versorgung mit Gütern und Diensten des gehobenen Bedarfs der Privathaushalte und der Wirtschaft über den Bereich der Gemeinde selbst hinaus im Mittelbereich dient. Datenherkunft: -Saechsisches Staatsministerium des Inneren mit Rechtsgrundlage Landesentwicklungsplan
Ziel im Regionalplan: Zentraler Ort unterer Stufe als Verbund von zwei oder meheren Gemeinden zur Abdeckung des Grundbedarfs der Bevölkerung und der Wirtschaft im Nahbereich. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)
Ziel im Landesentwicklungsplan (LEP), Verbünde Zentraler Orte sind zwei oder mehrere Gemeinden, die auf Grund ihrer Lage, ihrer vergleichbaren Einwohnerzahl, ihrer zentralörtlichen Ausstattung und Leistungskraft sowie einer eigenständigen Ausprägung eines Verflechtungsbereiches gemeinsam die Funktion eines Mittelzentrums ausüben. Datenherkunft: -Saechsisches Staatsministerium des Inneren mit Rechtsgrundlage Landesentwicklungsplan 2003 (Stand 17.12.2003)
Ziel im Landesentwicklungsplan (LEP), Verbünde Zentraler Orte sind zwei oder mehrere Gemeinden, die auf Grund ihrer Lage, ihrer vergleichbaren Einwohnerzahl, ihrer zentralörtlichen Ausstattung und Leistungskraft sowie einer eigenständigen Ausprägung eines Verflechtungsbereiches gemeinsam die Funktion eines Mittelzentrums ausüben. Datenherkunft: -Saechsisches Staatsministerium des Inneren mit Rechtsgrundlage Landesentwicklungsplan
Ziel im Landesentwicklungsplan (LEP), Verbünde Zentraler Orte sind zwei oder mehrere Gemeinden, die auf Grund ihrer Lage, ihrer vergleichbaren Einwohnerzahl, ihrer zentralörtlichen Ausstattung und Leistungskraft sowie einer eigenständigen Ausprägung eines Verflechtungsbereiches gemeinsam die Funktion eines Oberzentrums ausüben. Datenherkunft: -Saechsisches Staatsministerium des Inneren mit Rechtsgrundlage Landesentwicklungsplan
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unbekannt | 12 |
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