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s/zirl/GIRL/gi

Regionalplanung Sachsen - Klima

Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Klima dargestellt. Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 bzw. 1:200.000 erstellt.

Gerüche

Überall dort, wo Anwohner oder Beschäftigte im Einwirkungsbereich von Anlagen, die Gerüche emittieren, leben oder arbeiten, kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Geruchsbelästigungen treten in der Regel schon weit unterhalb einer gesundheitsgefährdenden Konzentration eines einzelnen Schadstoffes auf. Das BImSchG regelt deshalb, dass neben der Abwehr von direkten Gefahren für die menschliche Gesundheit auch die Abwehr von erheblichen Belästigungen zum schützenswerten Ziel gehört. Die Beurteilung, ob eine Geruchsbelästigung erheblich und damit als schädlich anzusehen ist, ist sehr komplex. Zur einheitlichen Umsetzung des BImSchG hinsichtlich der Beurteilung und Begrenzung von Geruchsimmissionen in der Verwaltungspraxis wurde ab Ende der Neunzigerjahre die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit den dazugehörigen Auslegungshinweisen von Experten der Bundesländer erarbeitet. Dieses sogenannte GIRL-Expertengremium ist ein behördeninterner Kooperationsverbund, der die Entwicklung der GIRL von Anfang an begleitet und mitbestimmt hat. Die GIRL wurde mehrfach überarbeitet und in allen Bundesländern im Vollzug angewandt. Sie hat sich bundesweit in der Verwaltungspraxis etabliert und wird gerichtlich anerkannt. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestanden bislang im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Anwendung (hier: Umsetzung per Erlass oder Nutzung als Erkenntnisquelle). Im Rahmen der Neufassung der TA Luft 2021 wurde die GIRL formell angepasst und inhaltlich nahezu unverändert als Anhang 7 in die TA Luft aufgenommen. In Anhang 7 wurde die Systematik der GIRL beibehalten. Die gegenüber der GIRL vorgenommenen Ergänzungen betreffen bereits bekannte Inhalte aus den Auslegungshinweisen und den Zweifelsfragen. Die Integration der GIRL in die TA Luft führt zu einer bundesweit einheitlichen Anwendung und dadurch zu einer Verbesserung der bezweckten Gleichbehandlung von Anlagen. Damit sind erstmals Anforderungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen Bestandteil der TA Luft. Die Beurteilung der Auswirkungen von Geruchsemissionen in Bezug auf eine belästigende Wirkung (anhand der Geruchshäufigkeit) zählt somit zu den Prüfpflichten sowohl im Rahmen der behördlichen Überwachung von bestehenden Anlagen als auch bei der Genehmigung neuer Anlagen. Eine Prüfung nach Anhang 7, ob der Schutz vor erheblichen Geruchsimmissionen sichergestellt ist, beschränkt sich auf Anlagen, von denen relevante Geruchsemissionen ausgehen können. Die Richtlinie VDI 3886 Blatt 1 (Ausgabe September 2019) dient in diesem Zusammenhang als Erkenntnisquelle. Für bislang in der Praxis als nicht geruchsrelevant eingestufte Anlagen ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Vollzugspraxis. Die beschriebenen Methoden (Rastermessung, Ausbreitungsrechnung) werden bundesweit zur Beurteilung von Geruchsimmissionen eingesetzt. Auf ihr basieren Geruchsgutachten für Genehmigungs-, Überwachungs- und Bauleitplanverfahren. Der vorgegebene Rahmen kann sowohl von fachkundigen Gutachterinnen/Gutachtern als auch seitens der zuständigen Behörden im begründeten Einzelfall noch ausgestaltet werden, um zu einer sachgerechten Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation zu kommen. Die Überwachung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte erfolgt durch sachverständige Institute (Stellen nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG), die für den Bereich Gerüche bekannt gegeben wurden. Um die wichtigen Erkenntnisse und Hinweise aus den Auslegungshinweisen und dem Katalog Zweifelsfragen zur GIRL für den Vollzug zu erhalten und in aktualisierter Form für Anwender verfügbar zu machen, hat das GIRL-Expertengremium beide zu einem Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 zusammengeführt. In dem Kommentar sind die Erfahrungen der Bundesländer aus der langjährigen Anwendung der GIRL eingeflossen. Zudem wird auf die erfolgten Neuerungen eingegangen und es werden Hinweise für die Anwendung von Anhang 7 TA Luft gegeben. Auf der 143. LAI-Sitzung wurde den Bundesländern die Anwendung des Kommentars zu Anhang 7 der TA Luft 2021 empfohlen. Die Arbeit im GIRL-Expertengremium wird auch zukünftig fortgesetzt. Dies betrifft insbesondere den Erfahrungsaustausch der Länderbehörden sowie die Abstimmung einer einheitlichen Herangehensweise bei Spezialfällen oder Zweifelsfragen und die Berücksichtigung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Beurteilung von Geruchsimmissionen. So wurden u. a. die Ergebnisse von 2 Forschungsprojekten bei der Überarbeitung der GIRL einbezogen. Als Ergebnis des Projekts „Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft“ zu Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen in der Umgebung von landwirtschaftlichen Anlagen konnten für einzelne Tierarten Gewichtungsfaktoren, die das unterschiedliche Belästigungspotential berücksichtigen, festgelegt werden. Im Rahmen der Neufassung der TA Luft wurden für thermische Abgasreinigungseinrichtungen unter Nr. 5.2.8 neue Festlegungen zur Umweltvorsorge bzgl. der Freisetzung von Geruchsstoffen getroffen: „Werden Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800°C eingesetzt und werden die Abgase nach Nummer 5.5 abgeleitet, soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden.“

Maßnahmen Natura2000

Maßnahmen und Behandlungsgrundsätze für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt.

Maßnahmen Natura2000

Maßnahmen und Behandlungsgrundsätze für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt.

WMS - IS SaND Maßnahmen

WMS-Dienst von Maßnahmen für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem aktuellen Stand der behördenverbindlichen Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.

WFS - IS SaND Maßnahmen

WFS-Dienst von Maßnahmen für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem aktuellen Stand der behördenverbindlichen Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.

WFS - IS SaND Behandlungsgrundsätze

WFS-Dienst von Behandlungsgrundsätzen für guten Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem Stand der Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.

WMS - IS SaND Behandlungsgrundsätze

WMS-Dienst von Behandlungsgrundsätzen für guten Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem Stand der Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.

LAI Kommentierung TA Luft 2021

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland __________________________________________________________________________________________________________________________ Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL - ) Erarbeitet von: Expertengremium Geruchsimmissions-Richtlinie UMK-Umlaufbeschluss 35/2022 (LAI Beschluss TOP 7.1 143. LAI) Stand 08.02.2022 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Inhaltsverzeichnis Kommentar zum Anhang 7 TA Luft .......................................................................................... 4 Zu Nr. 1 Allgemeines ................................................................................................................. 5 Bewertung von Gerüchen ....................................................................................................... 5 Ableitung der Immissionswerte ............................................................................................. 5 Erkennbarkeit von Gerüchen .................................................................................................. 7 Die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen als System ............................... 7 Veranlassung zur Erstellung von Gutachten .......................................................................... 8 Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich ............................................................................ 9 Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen .............................................................................. 10 Zu Nr. 2 Anforderung an die Begrenzung und Ableitung von Geruchsemissionen ................ 11 Schornsteinhöhenberechnung............................................................................................... 11 Bagatell-Geruchsstoffstrom ................................................................................................. 11 Zu Nr. 3.1 Immissionswerte ..................................................................................................... 12 Zuordnung der Immissionswerte .......................................................................................... 12 Übergangsbereiche / Zwischenwerte ................................................................................... 16 Kontingentierung von Geruchsimmissionshäufigkeiten ...................................................... 16 Vorgehen bei unterschiedlichen Immissionswerten für dasselbe Beurteilungsgebiet ......... 16 Zu Nr. 3.3 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge .................................................................... 19 Irrelevanzkriterium ............................................................................................................... 19 Prüfung auf Einhaltung der Irrelevanzkriterien im Anschluss an ein Genehmigungsverfahren ...................................................................................................... 20 Zu Nr. 4 Anhang 7 TA Luft ..................................................................................................... 21 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission – Umfang der Ermittlungspflichten ... 21 Zu Nr. 4.1 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission - Allgemeines ....................... 22 Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmissionen ............................................................ 22 Zu Nr. 4.2 Ermittlung im Genehmigungsverfahren ................................................................. 22 Rechtlich und tatsächlich möglicher Betriebsumfang .......................................................... 22 Verbesserungsmaßnahmen ................................................................................................... 23 Emissionen der Anlage......................................................................................................... 25 Zu Nr. 4.4.1 Kenngrößen für die Vorbelastung - Allgemeines ................................................ 25 2 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Verwendung zurückliegender Messungen oder Feststellungen ........................................... 25 Ermittlung der Messunsicherheit von Rastermessungen ..................................................... 25 Zu Nr. 4.4.2 Beurteilungsgebiet ............................................................................................... 26 Beurteilungsgebiet ................................................................................................................ 26 Zu Nr. 4.4.3 Beurteilungsfläche ............................................................................................... 30 Lage und Größe der Beurteilungsflächen ............................................................................. 30 Beurteilungsflächen als Grundlage der Immissionsbewertung ............................................ 30 Zu Nr. 4.4.5 Messzeitraum ....................................................................................................... 30 Repräsentanz des Messzeitraumes ....................................................................................... 30 Zu Nr. 4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit ..................................................................... 31 Test der Prüferinnen und Prüfer ........................................................................................... 31 Geruchsstunde ...................................................................................................................... 31 Zu Nr. 4.5 Kenngröße für die Zusatzbelastung und die Gesamtzusatzbelastung..................... 32 Ausbreitungsrechnungen ...................................................................................................... 32 Berücksichtigung von Abgasreinigungseinrichtungen ......................................................... 32 Berücksichtigung diskontinuierlich auftretender Geruchsemissionen ................................. 33 Zu Nr. 4.6 Auswertung ............................................................................................................. 33 Ermittlung der Gesamtbelastung durch Ausbreitungsrechnung ........................................... 33 Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße .............................................................. 33 Zu Nr. 5 Beurteilung im Einzelfall ........................................................................................... 36 Anwendung von Immissionswerten ..................................................................................... 36 Berücksichtigung hedonisch eindeutig angenehmer Gerüche ............................................. 37 Berücksichtigung der Intensität und/oder der hedonischen Geruchswirkung bei der Interpretation von Immissionswerten ................................................................................... 37 Belästigungsgrad der Anwohnerinnen und Anwohner ........................................................ 38 Beurteilung passiver Immissionsschutzmaßnahmen ............................................................ 38 Literaturverzeichnis .................................................................................................................. 39 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................. 41 Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. 41 3

TA Luft/Stand der Technik/GIRL

Anleitung der nachgeordneten Bereiche und Beteiligung in Genehmigungsverfahren hinsichtlich Einzel- und Zweifelsfragen zur Auslegung TA-Luft, GIRL und zum Stand der Technik/Luftschadstoffe bei der Errichtung von Anlagen. Erarbeitung der fachlichen Grundlagen, Prüfung von Immissionsprognosen

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