Überall dort, wo Anwohner oder Beschäftigte im Einwirkungsbereich von Anlagen, die Gerüche emittieren, leben oder arbeiten, kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Geruchsbelästigungen treten in der Regel schon weit unterhalb einer gesundheitsgefährdenden Konzentration eines einzelnen Schadstoffes auf. Das BImSchG regelt deshalb, dass neben der Abwehr von direkten Gefahren für die menschliche Gesundheit auch die Abwehr von erheblichen Belästigungen zum schützenswerten Ziel gehört. Die Beurteilung, ob eine Geruchsbelästigung erheblich und damit als schädlich anzusehen ist, ist sehr komplex. Zur einheitlichen Umsetzung des BImSchG hinsichtlich der Beurteilung und Begrenzung von Geruchsimmissionen in der Verwaltungspraxis wurde ab Ende der Neunzigerjahre die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit den dazugehörigen Auslegungshinweisen von Experten der Bundesländer erarbeitet. Dieses sogenannte GIRL-Expertengremium ist ein behördeninterner Kooperationsverbund, der die Entwicklung der GIRL von Anfang an begleitet und mitbestimmt hat. Die GIRL wurde mehrfach überarbeitet und in allen Bundesländern im Vollzug angewandt. Sie hat sich bundesweit in der Verwaltungspraxis etabliert und wird gerichtlich anerkannt. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestanden bislang im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Anwendung (hier: Umsetzung per Erlass oder Nutzung als Erkenntnisquelle). Im Rahmen der Neufassung der TA Luft 2021 wurde die GIRL formell angepasst und inhaltlich nahezu unverändert als Anhang 7 in die TA Luft aufgenommen. In Anhang 7 wurde die Systematik der GIRL beibehalten. Die gegenüber der GIRL vorgenommenen Ergänzungen betreffen bereits bekannte Inhalte aus den Auslegungshinweisen und den Zweifelsfragen. Die Integration der GIRL in die TA Luft führt zu einer bundesweit einheitlichen Anwendung und dadurch zu einer Verbesserung der bezweckten Gleichbehandlung von Anlagen. Damit sind erstmals Anforderungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen Bestandteil der TA Luft. Die Beurteilung der Auswirkungen von Geruchsemissionen in Bezug auf eine belästigende Wirkung (anhand der Geruchshäufigkeit) zählt somit zu den Prüfpflichten sowohl im Rahmen der behördlichen Überwachung von bestehenden Anlagen als auch bei der Genehmigung neuer Anlagen. Eine Prüfung nach Anhang 7, ob der Schutz vor erheblichen Geruchsimmissionen sichergestellt ist, beschränkt sich auf Anlagen, von denen relevante Geruchsemissionen ausgehen können. Die Richtlinie VDI 3886 Blatt 1 (Ausgabe September 2019) dient in diesem Zusammenhang als Erkenntnisquelle. Für bislang in der Praxis als nicht geruchsrelevant eingestufte Anlagen ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Vollzugspraxis. Die beschriebenen Methoden (Rastermessung, Ausbreitungsrechnung) werden bundesweit zur Beurteilung von Geruchsimmissionen eingesetzt. Auf ihr basieren Geruchsgutachten für Genehmigungs-, Überwachungs- und Bauleitplanverfahren. Der vorgegebene Rahmen kann sowohl von fachkundigen Gutachterinnen/Gutachtern als auch seitens der zuständigen Behörden im begründeten Einzelfall noch ausgestaltet werden, um zu einer sachgerechten Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation zu kommen. Die Überwachung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte erfolgt durch sachverständige Institute (Stellen nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG), die für den Bereich Gerüche bekannt gegeben wurden. Um die wichtigen Erkenntnisse und Hinweise aus den Auslegungshinweisen und dem Katalog Zweifelsfragen zur GIRL für den Vollzug zu erhalten und in aktualisierter Form für Anwender verfügbar zu machen, hat das GIRL-Expertengremium beide zu einem Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 zusammengeführt. In dem Kommentar sind die Erfahrungen der Bundesländer aus der langjährigen Anwendung der GIRL eingeflossen. Zudem wird auf die erfolgten Neuerungen eingegangen und es werden Hinweise für die Anwendung von Anhang 7 TA Luft gegeben. Auf der 143. LAI-Sitzung wurde den Bundesländern die Anwendung des Kommentars zu Anhang 7 der TA Luft 2021 empfohlen. Die Arbeit im GIRL-Expertengremium wird auch zukünftig fortgesetzt. Dies betrifft insbesondere den Erfahrungsaustausch der Länderbehörden sowie die Abstimmung einer einheitlichen Herangehensweise bei Spezialfällen oder Zweifelsfragen und die Berücksichtigung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Beurteilung von Geruchsimmissionen. So wurden u. a. die Ergebnisse von 2 Forschungsprojekten bei der Überarbeitung der GIRL einbezogen. Als Ergebnis des Projekts „Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft“ zu Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen in der Umgebung von landwirtschaftlichen Anlagen konnten für einzelne Tierarten Gewichtungsfaktoren, die das unterschiedliche Belästigungspotential berücksichtigen, festgelegt werden. Im Rahmen der Neufassung der TA Luft wurden für thermische Abgasreinigungseinrichtungen unter Nr. 5.2.8 neue Festlegungen zur Umweltvorsorge bzgl. der Freisetzung von Geruchsstoffen getroffen: „Werden Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800°C eingesetzt und werden die Abgase nach Nummer 5.5 abgeleitet, soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden.“
Maßnahmen und Behandlungsgrundsätze für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt.
WMS-Dienst von Maßnahmen für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem aktuellen Stand der behördenverbindlichen Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.
WFS-Dienst von Maßnahmen für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem aktuellen Stand der behördenverbindlichen Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.
WFS-Dienst von Behandlungsgrundsätzen für guten Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem Stand der Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.
WMS-Dienst von Behandlungsgrundsätzen für guten Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem Stand der Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.
Das Projekt "Erosion von Dichtungstonen und bindigen Böden unter Strömungsbelastung" wird/wurde gefördert durch: Bundesanstalt für Wasserbau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Wasserbau.Problemstellung und Ziel: Mit Einführung der überarbeiteten ZTV-W, LB 210 im Jahr 2006 wurden gleichzeitig die Richtlinie zur Prüfung mineralischer Weichdichtungen im Verkehrswasserbau (RPW) zur Prüfung der Eignung von Erdstoffen zur Verwendung als Dichtungsbaustoff verankert. Zum Nachweis der Erosionsstabilität sind in dieser Richtlinie der Zerfallsversuch nach Endell und der Pin-Hole-Test aufgeführt. Für beide Verfahren gelten bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Ausschlusskriterien. Eindeutige und reproduzierbare Kriterien sind jedoch besonders im Hinblick auf lnderübergreifende Ausschreibungsverfahren unerlässlich, im bei der Vergabe entsprechender Baumaßnahmen nachvollziehbare und gerichtlich nicht angreifbare Kriterien zur Verfügung zu stellen. Bedeutung für die WSV: Neben der Notwendigkeit eindeutiger Materialparameter für eine konfliktfreie Vergabepraxis ist die Frage nach der Erosionsstabilität von Dichtungsbaustoffen auch vor den Hintergrund immer enger werdender Haushaltsmittel beim Bau neuer bzw. bei der Unterhaltung vorhandener Wasserstraßen zu betrachten. Zukünftig kann es erforderlich werden, vorhandene Kanalstrecken mit höheren Schiffsgrößen bzw. Abladetiefen als ursprünglich geplant zu beanspruchen. Es ist zu befürchten, dass die dabei auftretenden höheren Strömungsbelastungen in bisher ungedichteten Kanalstrecken abhängig von der Erosionsneigung des ungeschützten Sohlmaterials zu Schaden führen. Um dieses Schadenspotenzial besser verifizieren zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Untersuchungen zur Erosionsneigung der im Sohlbereich anstehenden Böden unerlässlich. Untersuchungsmethoden: Zur Verifizierung und zur Feststellung der Reproduzierbarkeit der bisher verwendeten Versuche ist vorgesehen, im geotechnische Labor der BAW Karlsruhe mehrere unterschiedlich plastische Böden, vordergründig Dichtungstone, hinsichtlich Zerfall und Erosionsstabilität nach den bisherigen Testverfahren der RPW zu untersuchen. Hierzu sind Reihenuntersuchungen zur Optimierung der Versuchsparameter wie z.B. Einwirkdauer, Strömungsgeschwindigkeit, Probengröße etc. erforderlich. Sollte sich keine oder eine nicht ausreichende Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse abzeichnen, so werden die Untersuchungen auf die Ermittlung des Einflusses weitere möglicher Parameter (Mineralbestand etc.) ausgedehnt. Werden nach einer eventuellen Modifikation, d. h. Verbesserung der Untersuchungsweise auch weiterhin keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt, folgt eine Erweiterung der Arbeiten auf die Entwicklung neuer Testverfahren.
Das Projekt "Emissions- und Immissionsmessungen von Gerüchen in einer Anlage der Holzwerkstoffindustrie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Müller-BBM Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Niederlassung Gelsenkirchen.Für Gerüche aus Anlagen der Holzwerkstoffindustrie gelten sowohl die allgemeinen Anforderungen an die Emissionen nach TA Luft Nr. 5.2.8 als auch die Anforderungen an die Geruchsimmissionen nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). In den 90er Jahren wurden in einigen Holzwerkstoffanlagen Emissionsgrenzwerte für Gerüche im Abgas von Holztrocknungsanlagen und Pressen im Genehmigungsbescheid festgesetzt. Obwohl sich in diesen Anlagen die Technik zur Geruchsminderung seit der Grenzwertfestsetzung verbessert hat, werden heute deutlich höhere Geruchsemissionen gemessen. Das Problem kann jedoch nicht auf die Immissionsseite übertragen werden. Eine mögliche Erklärung könnten die wesentlichen Änderungen in der Messtechnik und Probenahme sein, da hier der Stand der Technik in den letzten Jahren stark vorangeschritten ist. Genaue Informationen über das Emissions- und Immissionsverhalten der Anlagen fehlen jedoch. Innerhalb des Vorhabens sollen die Geruchsemissionen und -immissionen einer relevanten Anlage der Holzwerkstoffindustrie gemessen und verglichen werden. Die Immissionsmessung soll im Rahmen einer Probandenbegehung erfolgen. Diese Ergebnisse werden mit denen einer Ausbreitungsrechnung (gemäß den Vorgaben der GIRL) verglichen. Das Vorhaben soll dazu beitragen, die Diskrepanz zwischen den erhöhten Emissionswerten und den verminderten Immissionswerten zu erklären. Die Ergebnisse sollen dazu genutzt werden, die Regelungen für Geruchsemissionen in der Holzwerkstoffindustrie zu konkretisieren.
Ziel (s. Glossar) im Regionalplan, die Beeinträchtigungen der umweltbezogenen Schutzgüter durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Erarbeitung ganzheitlicher Entwicklungsstrategien und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, dass bergbaubedingte Nutzungseinschränkungen begrenzt werden. Hinweis: Als Besonderheit werden beim Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien so genannte Sanierungsrahmenpläne für ehemalige Braunkohlentagebaue als Teil des Regionalplanes aufgestellt. Hier werden die Gebiete mit Sanierungsbedarf (Braunkohlen)bergbau demnach einem eigenständigen Planverfahren unterzogen Datenherkunft:-Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009)
Ziel im Regionalplan, mit dem Landwirtschaftsflächen mit besonders hoher natürlicher Ertragsfähigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft erhalten und vor Entzug geschützt werden sollen. Datenherkunft: - Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009)
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