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s/zirl/GIRL/gi

WMS - IS SaND Maßnahmen

WMS-Dienst von Maßnahmen für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem aktuellen Stand der behördenverbindlichen Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.

WFS - IS SaND Maßnahmen

WFS-Dienst von Maßnahmen für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem aktuellen Stand der behördenverbindlichen Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.

Maßnahmen Natura2000

Maßnahmen und Behandlungsgrundsätze für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt.

Regionalplanung Sachsen - Klima

Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Klima dargestellt. Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 bzw. 1:200.000 erstellt.

Gerüche

Überall dort, wo Anwohner oder Beschäftigte im Einwirkungsbereich von Anlagen, die Gerüche emittieren, leben oder arbeiten, kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Geruchsbelästigungen treten in der Regel schon weit unterhalb einer gesundheitsgefährdenden Konzentration eines einzelnen Schadstoffes auf. Das BImSchG regelt deshalb, dass neben der Abwehr von direkten Gefahren für die menschliche Gesundheit auch die Abwehr von erheblichen Belästigungen zum schützenswerten Ziel gehört. Die Beurteilung, ob eine Geruchsbelästigung erheblich und damit als schädlich anzusehen ist, ist sehr komplex. Zur einheitlichen Umsetzung des BImSchG hinsichtlich der Beurteilung und Begrenzung von Geruchsimmissionen in der Verwaltungspraxis wurde ab Ende der Neunzigerjahre die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit den dazugehörigen Auslegungshinweisen von Experten der Bundesländer erarbeitet. Dieses sogenannte GIRL-Expertengremium ist ein behördeninterner Kooperationsverbund, der die Entwicklung der GIRL von Anfang an begleitet und mitbestimmt hat. Die GIRL wurde mehrfach überarbeitet und in allen Bundesländern im Vollzug angewandt. Sie hat sich bundesweit in der Verwaltungspraxis etabliert und wird gerichtlich anerkannt. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestanden bislang im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Anwendung (hier: Umsetzung per Erlass oder Nutzung als Erkenntnisquelle). Im Rahmen der Neufassung der TA Luft 2021 wurde die GIRL formell angepasst und inhaltlich nahezu unverändert als Anhang 7 in die TA Luft aufgenommen. In Anhang 7 wurde die Systematik der GIRL beibehalten. Die gegenüber der GIRL vorgenommenen Ergänzungen betreffen bereits bekannte Inhalte aus den Auslegungshinweisen und den Zweifelsfragen. Die Integration der GIRL in die TA Luft führt zu einer bundesweit einheitlichen Anwendung und dadurch zu einer Verbesserung der bezweckten Gleichbehandlung von Anlagen. Damit sind erstmals Anforderungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen Bestandteil der TA Luft. Die Beurteilung der Auswirkungen von Geruchsemissionen in Bezug auf eine belästigende Wirkung (anhand der Geruchshäufigkeit) zählt somit zu den Prüfpflichten sowohl im Rahmen der behördlichen Überwachung von bestehenden Anlagen als auch bei der Genehmigung neuer Anlagen. Eine Prüfung nach Anhang 7, ob der Schutz vor erheblichen Geruchsimmissionen sichergestellt ist, beschränkt sich auf Anlagen, von denen relevante Geruchsemissionen ausgehen können. Die Richtlinie VDI 3886 Blatt 1 (Ausgabe September 2019) dient in diesem Zusammenhang als Erkenntnisquelle. Für bislang in der Praxis als nicht geruchsrelevant eingestufte Anlagen ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Vollzugspraxis. Die beschriebenen Methoden (Rastermessung, Ausbreitungsrechnung) werden bundesweit zur Beurteilung von Geruchsimmissionen eingesetzt. Auf ihr basieren Geruchsgutachten für Genehmigungs-, Überwachungs- und Bauleitplanverfahren. Der vorgegebene Rahmen kann sowohl von fachkundigen Gutachterinnen/Gutachtern als auch seitens der zuständigen Behörden im begründeten Einzelfall noch ausgestaltet werden, um zu einer sachgerechten Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation zu kommen. Die Überwachung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte erfolgt durch sachverständige Institute (Stellen nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG), die für den Bereich Gerüche bekannt gegeben wurden. Um die wichtigen Erkenntnisse und Hinweise aus den Auslegungshinweisen und dem Katalog Zweifelsfragen zur GIRL für den Vollzug zu erhalten und in aktualisierter Form für Anwender verfügbar zu machen, hat das GIRL-Expertengremium beide zu einem Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 zusammengeführt. In dem Kommentar sind die Erfahrungen der Bundesländer aus der langjährigen Anwendung der GIRL eingeflossen. Zudem wird auf die erfolgten Neuerungen eingegangen und es werden Hinweise für die Anwendung von Anhang 7 TA Luft gegeben. Auf der 143. LAI-Sitzung wurde den Bundesländern die Anwendung des Kommentars zu Anhang 7 der TA Luft 2021 empfohlen. Die Arbeit im GIRL-Expertengremium wird auch zukünftig fortgesetzt. Dies betrifft insbesondere den Erfahrungsaustausch der Länderbehörden sowie die Abstimmung einer einheitlichen Herangehensweise bei Spezialfällen oder Zweifelsfragen und die Berücksichtigung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Beurteilung von Geruchsimmissionen. So wurden u. a. die Ergebnisse von 2 Forschungsprojekten bei der Überarbeitung der GIRL einbezogen. Als Ergebnis des Projekts „Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft“ zu Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen in der Umgebung von landwirtschaftlichen Anlagen konnten für einzelne Tierarten Gewichtungsfaktoren, die das unterschiedliche Belästigungspotential berücksichtigen, festgelegt werden. Im Rahmen der Neufassung der TA Luft wurden für thermische Abgasreinigungseinrichtungen unter Nr. 5.2.8 neue Festlegungen zur Umweltvorsorge bzgl. der Freisetzung von Geruchsstoffen getroffen: „Werden Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800°C eingesetzt und werden die Abgase nach Nummer 5.5 abgeleitet, soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden.“

Geruchsimmission IW in Rade b. Rendsburg

Feststellung und Beurteilung von Geruchtsemmission in Rade b. Rendsburg. In unserem Ort befinden sich zwei große Schweinemastbetriebe, die dazu beitragen das die Luft im Dorf fast an allen Tagen unerträglich und sehr geruchsintensiv ist. Möchte wissen, ob eine GIRL Untersuchung (Geruchsimmissions-Richtlinie Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in Schleswig-Holstein- Schleswig-Holstein - Vom 4. September 2009 (Amtsbl.Schl.-H. Nr. 38 vom 21.09.2009 S. 1006; 28.08.2014 S. 684; 21.09.2017 S. 1290 17) Gl.-Nr.: 2129.18 vorgenommen worden ist und welche Immissionswerte wir im Dorf haben. Das Amt Eiderkanal hat auf meine schriftliche Anfrage an Sie hingewiesen. Die Anfrage werde ich in gleichem Zuge an die Umweltministärium Kiel stellen.

LAI Kommentierung TA Luft 2021

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland __________________________________________________________________________________________________________________________ Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL - ) Erarbeitet von: Expertengremium Geruchsimmissions-Richtlinie UMK-Umlaufbeschluss 35/2022 (LAI Beschluss TOP 7.1 143. LAI) Stand 08.02.2022 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Inhaltsverzeichnis Kommentar zum Anhang 7 TA Luft .......................................................................................... 4 Zu Nr. 1 Allgemeines ................................................................................................................. 5 Bewertung von Gerüchen ....................................................................................................... 5 Ableitung der Immissionswerte ............................................................................................. 5 Erkennbarkeit von Gerüchen .................................................................................................. 7 Die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen als System ............................... 7 Veranlassung zur Erstellung von Gutachten .......................................................................... 8 Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich ............................................................................ 9 Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen .............................................................................. 10 Zu Nr. 2 Anforderung an die Begrenzung und Ableitung von Geruchsemissionen ................ 11 Schornsteinhöhenberechnung............................................................................................... 11 Bagatell-Geruchsstoffstrom ................................................................................................. 11 Zu Nr. 3.1 Immissionswerte ..................................................................................................... 12 Zuordnung der Immissionswerte .......................................................................................... 12 Übergangsbereiche / Zwischenwerte ................................................................................... 16 Kontingentierung von Geruchsimmissionshäufigkeiten ...................................................... 16 Vorgehen bei unterschiedlichen Immissionswerten für dasselbe Beurteilungsgebiet ......... 16 Zu Nr. 3.3 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge .................................................................... 19 Irrelevanzkriterium ............................................................................................................... 19 Prüfung auf Einhaltung der Irrelevanzkriterien im Anschluss an ein Genehmigungsverfahren ...................................................................................................... 20 Zu Nr. 4 Anhang 7 TA Luft ..................................................................................................... 21 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission – Umfang der Ermittlungspflichten ... 21 Zu Nr. 4.1 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission - Allgemeines ....................... 22 Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmissionen ............................................................ 22 Zu Nr. 4.2 Ermittlung im Genehmigungsverfahren ................................................................. 22 Rechtlich und tatsächlich möglicher Betriebsumfang .......................................................... 22 Verbesserungsmaßnahmen ................................................................................................... 23 Emissionen der Anlage......................................................................................................... 25 Zu Nr. 4.4.1 Kenngrößen für die Vorbelastung - Allgemeines ................................................ 25 2 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Verwendung zurückliegender Messungen oder Feststellungen ........................................... 25 Ermittlung der Messunsicherheit von Rastermessungen ..................................................... 25 Zu Nr. 4.4.2 Beurteilungsgebiet ............................................................................................... 26 Beurteilungsgebiet ................................................................................................................ 26 Zu Nr. 4.4.3 Beurteilungsfläche ............................................................................................... 30 Lage und Größe der Beurteilungsflächen ............................................................................. 30 Beurteilungsflächen als Grundlage der Immissionsbewertung ............................................ 30 Zu Nr. 4.4.5 Messzeitraum ....................................................................................................... 30 Repräsentanz des Messzeitraumes ....................................................................................... 30 Zu Nr. 4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit ..................................................................... 31 Test der Prüferinnen und Prüfer ........................................................................................... 31 Geruchsstunde ...................................................................................................................... 31 Zu Nr. 4.5 Kenngröße für die Zusatzbelastung und die Gesamtzusatzbelastung..................... 32 Ausbreitungsrechnungen ...................................................................................................... 32 Berücksichtigung von Abgasreinigungseinrichtungen ......................................................... 32 Berücksichtigung diskontinuierlich auftretender Geruchsemissionen ................................. 33 Zu Nr. 4.6 Auswertung ............................................................................................................. 33 Ermittlung der Gesamtbelastung durch Ausbreitungsrechnung ........................................... 33 Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße .............................................................. 33 Zu Nr. 5 Beurteilung im Einzelfall ........................................................................................... 36 Anwendung von Immissionswerten ..................................................................................... 36 Berücksichtigung hedonisch eindeutig angenehmer Gerüche ............................................. 37 Berücksichtigung der Intensität und/oder der hedonischen Geruchswirkung bei der Interpretation von Immissionswerten ................................................................................... 37 Belästigungsgrad der Anwohnerinnen und Anwohner ........................................................ 38 Beurteilung passiver Immissionsschutzmaßnahmen ............................................................ 38 Literaturverzeichnis .................................................................................................................. 39 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................. 41 Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. 41 3

Emissions- und Immissionsmessungen von Gerüchen in einer Anlage der Holzwerkstoffindustrie

Für Gerüche aus Anlagen der Holzwerkstoffindustrie gelten sowohl die allgemeinen Anforderungen an die Emissionen nach TA Luft Nr. 5.2.8 als auch die Anforderungen an die Geruchsimmissionen nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). In den 90er Jahren wurden in einigen Holzwerkstoffanlagen Emissionsgrenzwerte für Gerüche im Abgas von Holztrocknungsanlagen und Pressen im Genehmigungsbescheid festgesetzt. Obwohl sich in diesen Anlagen die Technik zur Geruchsminderung seit der Grenzwertfestsetzung verbessert hat, werden heute deutlich höhere Geruchsemissionen gemessen. Das Problem kann jedoch nicht auf die Immissionsseite übertragen werden. Eine mögliche Erklärung könnten die wesentlichen Änderungen in der Messtechnik und Probenahme sein, da hier der Stand der Technik in den letzten Jahren stark vorangeschritten ist. Genaue Informationen über das Emissions- und Immissionsverhalten der Anlagen fehlen jedoch. Innerhalb des Vorhabens sollen die Geruchsemissionen und -immissionen einer relevanten Anlage der Holzwerkstoffindustrie gemessen und verglichen werden. Die Immissionsmessung soll im Rahmen einer Probandenbegehung erfolgen. Diese Ergebnisse werden mit denen einer Ausbreitungsrechnung (gemäß den Vorgaben der GIRL) verglichen. Das Vorhaben soll dazu beitragen, die Diskrepanz zwischen den erhöhten Emissionswerten und den verminderten Immissionswerten zu erklären. Die Ergebnisse sollen dazu genutzt werden, die Regelungen für Geruchsemissionen in der Holzwerkstoffindustrie zu konkretisieren.

Erosion von Dichtungstonen und bindigen Böden unter Strömungsbelastung

Problemstellung und Ziel: Mit Einführung der überarbeiteten ZTV-W, LB 210 im Jahr 2006 wurden gleichzeitig die Richtlinie zur Prüfung mineralischer Weichdichtungen im Verkehrswasserbau (RPW) zur Prüfung der Eignung von Erdstoffen zur Verwendung als Dichtungsbaustoff verankert. Zum Nachweis der Erosionsstabilität sind in dieser Richtlinie der Zerfallsversuch nach Endell und der Pin-Hole-Test aufgeführt. Für beide Verfahren gelten bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Ausschlusskriterien. Eindeutige und reproduzierbare Kriterien sind jedoch besonders im Hinblick auf lnderübergreifende Ausschreibungsverfahren unerlässlich, im bei der Vergabe entsprechender Baumaßnahmen nachvollziehbare und gerichtlich nicht angreifbare Kriterien zur Verfügung zu stellen. Bedeutung für die WSV: Neben der Notwendigkeit eindeutiger Materialparameter für eine konfliktfreie Vergabepraxis ist die Frage nach der Erosionsstabilität von Dichtungsbaustoffen auch vor den Hintergrund immer enger werdender Haushaltsmittel beim Bau neuer bzw. bei der Unterhaltung vorhandener Wasserstraßen zu betrachten. Zukünftig kann es erforderlich werden, vorhandene Kanalstrecken mit höheren Schiffsgrößen bzw. Abladetiefen als ursprünglich geplant zu beanspruchen. Es ist zu befürchten, dass die dabei auftretenden höheren Strömungsbelastungen in bisher ungedichteten Kanalstrecken abhängig von der Erosionsneigung des ungeschützten Sohlmaterials zu Schaden führen. Um dieses Schadenspotenzial besser verifizieren zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Untersuchungen zur Erosionsneigung der im Sohlbereich anstehenden Böden unerlässlich. Untersuchungsmethoden: Zur Verifizierung und zur Feststellung der Reproduzierbarkeit der bisher verwendeten Versuche ist vorgesehen, im geotechnische Labor der BAW Karlsruhe mehrere unterschiedlich plastische Böden, vordergründig Dichtungstone, hinsichtlich Zerfall und Erosionsstabilität nach den bisherigen Testverfahren der RPW zu untersuchen. Hierzu sind Reihenuntersuchungen zur Optimierung der Versuchsparameter wie z.B. Einwirkdauer, Strömungsgeschwindigkeit, Probengröße etc. erforderlich. Sollte sich keine oder eine nicht ausreichende Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse abzeichnen, so werden die Untersuchungen auf die Ermittlung des Einflusses weitere möglicher Parameter (Mineralbestand etc.) ausgedehnt. Werden nach einer eventuellen Modifikation, d. h. Verbesserung der Untersuchungsweise auch weiterhin keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt, folgt eine Erweiterung der Arbeiten auf die Entwicklung neuer Testverfahren.

Euro-Topten-Max - Maximierung der Topten-Kampagne zur Verbreitung der besten Produkte, Ausweitung und Verstärkung der europäischen Topten-Initiativen und des Marktes für innovative und effiziente Produkte (Euro Topten Plus)

Euro Topten Plus ist eine in 15 Ländern verfügbare Onlineplattform für effiziente Produkte und Dienstleistungen aus verschiedenen Kategorien. Das Eingangsportal www.topten.info dient der Erreichbarkeit der Portale aller teilnehmenden Länder. Die Auswahl der Produkte erfolgt durch Kriterien wie Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit, Gesundheit und Qualität. Ziel ist, mit Hilfe der Onlineplattform Kaufentscheidungen für energieeffiziente Geräte zu fördern und Käufer(inne)n somit einen persönlichen Beitrag zur Reduzierung des Klimawandels zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Der Fokus von Topten liegt dabei auf den technischen Aspekten der Geräte. Informationen aus Topten zielen primär auf Endnutzer(innen) (z. B. mit Bildern, Preisen, einfachen Kalkulationen, Informationen zu regionaler Verfügbarkeit, etc.). Gleichzeitig wird jedoch mit der Plattform auch Einfluss auf Hersteller ausgeübt. Topten ist als eine transparente und einschlägige sowie unabhängig von Herstellern und gewerblichen Anbietern gestaltete Plattform angelegt. Es stützt sich auf neutrale Tests und Analysen von unabhängigen Instituten, Kennzeichnungen und normierte Deklarationen für Hersteller (wie z.B. der EU-Richtlinien für Haushaltsgeräte). Dank seiner wachsenden Verbreitung konnte der politische Einfluss durch die Einführung von 'Best of Europe' noch verstärkt werden. 'Best of Europe' präsentiert die energieeffizientesten Produkte Europas und benennt die Länder, in denen sie verfügbar sind. Dadurch kann der Status quo der am europäischen Markt verfügbaren besten Technologien deutlich und transparent gemacht werden und somit als Referenz Europas für Energieeffizienz für weitere politische Handlungen von Regierungen und Herstellern dienen. Dank starker Verbreitung kann Topten als Referenz für Richtlinien, Kennzeichnungsstrategien, Werbeaktivitäten sowie für Anforderungen an Effizienzstandards richtungweisend genutzt werden. 'Best of Europe' und das internationale Topten-Netzwerk bieten die Möglichkeit der Koordinierung und Initiierung neuer Initiativen für die Bewerbung energieeffizienter Produkte und eines allgemeinen Verständnisses für Energieeffizienz. Die Hauptaufgabe des Wuppertal Instituts ist die Evaluierung der Weiterentwicklung und des Erfolgs der europäischen Topten-Webseiten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.

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