Inhaltsverzeichnis des Textteils des rechtskräftigen Regionalplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.2007: I Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild der Region II Überfachliche Grundsätze und Ziele zur Entwicklung der Raumstruktur 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Gebietskategorien und Raumstruktur 2.2 Grundsätze und Ziele für die regionale Siedlungsentwicklung 2.3 Zentrale Orte 3 Regionale Freiraumstruktur 3.1 Leitbilder für Natur und Landschaft 3.2 Grundsätze und Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der regionalen Freiraumstruktur und des Naturhaushaltes 3.3 Freiraum und Siedlung 3.5 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft III Fachliche Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung 4 Regionale Wirtschaftsstruktur 4.1 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung von Industrie und Gewerbe 4.2 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung des Handels 4.3 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft 4.4 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe 4.5 Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung von Tourismus und Erholung 5 Bereiche der Daseinsvorsorge 6 Verkehr und Nachrichtenwesen 6.1 Grundsätze und Ziele zur Entwicklung des Verkehrswesens in der Region 6.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 6.3 Schienenverkehr 6.4 Straßenverkehr 6.5 Ziviler Luftverkehr 6.6 Radverkehr 6.7 Telekommunikation und Postwesen 7 Technische Infrastruktur und Umwelttechnik 7.1 Wasser 7.2 Energie 7.3 Abfallwirtschaft
Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Steinbach-Himmelreich“ mit insgesamt sieben Windkraftanlagen in der Gemeinde Mudau, Gemarkung Steinbach, im Neckar-Odenwald-Kreis.
Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvo-raussetzungen gestellt wurde:
WEA Gemeinde Gemarkung Flurstück
1 Mudau Steinbach 613
2 Mudau Steinbach 652
3 Mudau Steinbach 659
5 Mudau Steinbach 1129
6 Mudau Steinbach 1129/1
7 Mudau Steinbach 646
8 Mudau Steinbach 632
Gleichzeitig plant die Antragstellerin die Errichtung und den Betrieb von weiteren drei Anlagen des Windparks „Steinbach-Himmelreich“. Hierfür wurde ein gesonderter Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gestellt.
Die Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe des Windparks „Steinbacher Höhe“ in Mudau-Steinbach, mit dem die geplanten Anlagen eine Windfarm bilden. Der Windpark „Steinbach-Himmelreich“ liegt zwischen den Ortsteilen Steinbach (Mudau), Do-nebach (Mudau), Ünglert (Mudau), Stürzenhardt (Buchen), Hettigenbeuern (Buchen), sowie Beuchen (Amorbach). Die beantragten Anlagen des Typs Nordex N175-6,8 MW weisen eine Nabenhöhe von 179,0 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Ge-samthöhe von 267,5 m und eine Nennleistung von 6,8 MW je Anlage auf.
Die Antragstellerin hat am 29.01.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“ nach § 7 Abs. 3 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 09.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 statt.
Am 16.10.2024 führte die Antragstellerin die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Dialogveranstaltung in der Odenwaldhalle in Mudau durch.
Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 09.12.2024. Der Vorbescheid soll Fragen hinsichtlich des Planungsrechts, Raumordnungsrecht, der Radaranlage Lauda und des militärischen und zivilen Luftverkehrs klären.
Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 29.01.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 09.12. bzw. 10.12.2024 zwei Anträge auf Vorbescheid für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“ vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Vorbescheidverfahren durchzuführen ist.
Für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen der Fa. ENERCON GmbH, Anlagentyp E-175 EP5 E 2, mit einer Nennleistung von je 7.000 kW, einer Nabenhöhe von je 174,5 m und einem Rotordurchmesser von je 175 m (Gesamthöhe jeweils 262 m), im Be-reich der Fl.Nrn. 1578/2 u. 1580 (WEA 1) Fl.Nrn. 1582, 1587 u. 1593/2 (WEA 2) und Fl.Nrn. 1476, 1484, 1486 (WEA 3) der Gemarkung Zorneding, Gemeindegebiet 85604 Zorneding, Landkreis Ebersberg, hat die Bürgerenergie Oberbayern GmbH & Co. KG, Hüttelkofen 1, 85567 Bruck, am 12.09.2025 beim Landratsamt Ebersberg die Erteilung einer immissions-schutzrechtlichen Genehmigung nach §§ 4, 6 BImSchG beantragt. Die Antragsunterlagen liegen seit dem 13.02.2026 in der für die Verfahrensbeteiligung notwendigen Form vollstän-dig vor.
Bei dem antragsgegenständlichen Vorhaben handelt es sich um eine Windfarm im Sinne des § 2 Abs. 5 UVPG, weil die geplanten Anlagen in einem funktionalen Zusammenhang stehen und sich ihr Einwirkungsbereich überschneidet. Das Vorhaben soll in einem Waldgebiet im südöstlichen Gemeindegebiet der Gemeinde Zorneding umgesetzt werden.
Das geplante Vorhaben unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 der 4. BImSchV und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV).
Für das antragsgegenständliche Vorhaben wurde der Bürgerenergie Oberbayern GmbH & Co. KG durch das Landratsamt Ebersberg am 08.04.2025 unter dem Az. 44/824-7 Zorneding/WEA Bürgerenergie ein Vorbescheid nach § 9 BImSchG erteilt. Mit diesem wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens im Hinblick auf die Belange der Wehrbereichsverwaltung bzw. militärischen Belange, der luftverkehrsrechtlichen Belange der militärischen Luftfahrt, der luftverkehrsrechtlichen Belange der zivilen Luftfahrt, der Belange des Deutschen Wetterdienstes, der Belange der Bundesnetzagentur zu Richtfunkverteilanlagen und -strecken sowie der Belange aus landesplanerischer Sicht an den damals beantragten Standorten festgestellt.
Die Standortkoordinaten haben sich im Vergleich zum Vorbescheid zwar geringfügig verändert, befinden sich aber im näheren Umfeld der damaligen Standorte.
Der Dienst (WMS-Gruppe) stellt Daten aus dem Bereich Verkehr dar.:In diesem Datensatz sind die Belange der Luftfahrtbehörde dargestellt. Unter anderem werden Mindestabstände zu Platzrunden von Landeplätzen, zu Meldepunkten und zu Sichtflugstrecken des Flughafens Saarbrücken sowie der Bauschutzbereich des Flughafens dargestellt.
Der Dienst (WMS-Gruppe) stellt Daten aus dem Bereich Verkehr dar.:Luftverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherstellung der erforderlichen Mobilität im Saarland – sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Der Flughafen Saarbrücken als internationaler Verkehrsflughafen ist hierbei die wichtigste Luftverkehrsinfrastruktur des Landes. Darüber hinaus gibt es einen Verkehrslandeplatz, zwei Segelfluggelände, mehrere Sonderlandeplätze sowie zahlreiche Modellfluggelände im Saarland.