Standorte der vorhandenen Bioernergieanlagen im Landkreis Göttingen. Es handelt sich um Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Biogas) aus Biomasse durch Vergärung. Biogas stellt eine wichtige und vielseitige Form der Bioenergie aus der Landwirtschaft dar. Die neuen Anlagen setzen fast ausnahmslos nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) wie Mais, Getreide, Hirse, Zuckerrüben, Sonnenblumen und teilweise Aufwuchs von Grünland mit oder ohne Gülle ein. Biogas wird derzeit überwiegend dezentral produziert und als Strom- und Wärmelieferant genutzt. Aufgrund dieser Dezentralität der Anlagen, die dadurch begründet ist, dass das primäre Ausgangsmaterial für die Biogaserzeugung wie Gülle oder Energiepflanzen aufgrund der niedrigen Energiedichte aus ökonomischen Gründen in der Regel nicht über längere Distanzen transportiert werden kann, ist die Integration guter Wärmenutzungskonzepte nicht immer möglich.
Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts für Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß GLÖZ 5 GAPKondV § 16 „Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion“. In dieser Karte sind die Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts nach Bodenkundlicher Kartieranleitung 5. Auflage (KA5) für die Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 dargestellt. Basis für Niedersachsen sind die übersetzten Bodenschätzungsdaten 2018. Bereiche ohne Bodenschätzung sind durch die Bodenkarte 1:50.000 (BK50) aufgefüllt. Für Bremen werden die Bodendaten aus der Bodenschätzung und der Bodenübersichtskarte 1:50.000 (BÜK50) zu Grunde gelegt. Für Hamburg stammen die Bodendaten aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200). Diese Karte gilt als Hinweiskarte für eine Ausnahme vom Pflugverbot über Winter für wassererosionsgefährdete Flächen (GLÖZ 5, KWasser1 und KWasser2) und ist geregelt in § 3 der niedersächsischen Erosionsschutzverordnung. Rechtsgrundlage: Nach den Abweichenden Anforderungen (§ 3 Abs. 3) der niedersächsischen Verordnung über erosionsgefährdete landwirtschaftliche Flächen, die am 15. Februar 2024 in Kraft getreten ist. (3) Auf Ackerflächen, die der Erosionsgefährdungsklasse KWasser1 oder KWasser2 zugehören und auf denen der Oberboden einen Tongehalt von mehr als 25 Prozent hat, ist das Pflügen abweichend von § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1, 2 und 4 GAPKondV zulässig, wenn 1. die Pflugfurche nach dem 15. Februar weiter bearbeitet wird und 2. unmittelbar danach mit einem Reihenabstand von weniger als 45 cm Sommergetreide, Körnerleguminosen, Sommerraps, Feldfutter, Zuckerrüben oder Mais angebaut werden oder Grünland angelegt wird. Um diese "Abweichende Anforderung" zu erfüllen, müssen alle Bodenareale auf dem jeweiligen Ackerschlag einen Tongehalt von mehr als 25 % aufweisen. Für eine erste Einschätzung, ob diese Bedingung auf einem Ackerschlag erfüllt ist, sind in der abgebildeten Karte die Flächen der Bodenschätzung bzw. der BK50 nach dem Tongehalt des obersten Mineralbodenhorizonts für alle KWasser1 und KWasser2 eingestuften Feldblöcke in Niedersachsen dargestellt. Bei der Bodenart Lu (schluffiger Lehm) mit Tongehalten zwischen 17-30 %, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Tongehalt im betreffenden Bodenareal über 25 % liegt.
Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts für Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß GLÖZ 5 GAPKondV § 16 „Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion“. In dieser Karte sind die Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts nach Bodenkundlicher Kartieranleitung 5. Auflage (KA5) für die Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 dargestellt. Basis für Niedersachsen sind die übersetzten Bodenschätzungsdaten 2018. Bereiche ohne Bodenschätzung sind durch die Bodenkarte 1:50.000 (BK50) aufgefüllt. Für Bremen werden die Bodendaten aus der Bodenschätzung und der Bodenübersichtskarte 1:50.000 (BÜK50) zu Grunde gelegt. Für Hamburg stammen die Bodendaten aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200). Diese Karte gilt als Hinweiskarte für eine Ausnahme vom Pflugverbot über Winter für wassererosionsgefährdete Flächen (GLÖZ 5, KWasser1 und KWasser2) und ist geregelt in § 3 der niedersächsischen Erosionsschutzverordnung. Rechtsgrundlage: Nach den Abweichenden Anforderungen (§ 3 Abs. 3) der niedersächsischen Verordnung über erosionsgefährdete landwirtschaftliche Flächen, die am 15. Februar 2024 in Kraft getreten ist. (3) Auf Ackerflächen, die der Erosionsgefährdungsklasse KWasser1 oder KWasser2 zugehören und auf denen der Oberboden einen Tongehalt von mehr als 25 Prozent hat, ist das Pflügen abweichend von § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1, 2 und 4 GAPKondV zulässig, wenn 1. die Pflugfurche nach dem 15. Februar weiter bearbeitet wird und 2. unmittelbar danach mit einem Reihenabstand von weniger als 45 cm Sommergetreide, Körnerleguminosen, Sommerraps, Feldfutter, Zuckerrüben oder Mais angebaut werden oder Grünland angelegt wird. Um diese "Abweichende Anforderung" zu erfüllen, müssen alle Bodenareale auf dem jeweiligen Ackerschlag einen Tongehalt von mehr als 25 % aufweisen. Für eine erste Einschätzung, ob diese Bedingung auf einem Ackerschlag erfüllt ist, sind in der abgebildeten Karte die Flächen der Bodenschätzung bzw. der BK50 nach dem Tongehalt des obersten Mineralbodenhorizonts für alle KWasser1 und KWasser2 eingestuften Feldblöcke in Niedersachsen dargestellt. Bei der Bodenart Lu (schluffiger Lehm) mit Tongehalten zwischen 17-30 %, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Tongehalt im betreffenden Bodenareal über 25 % liegt.
Die Karte zeigt die mittlere Veränderung des potenziellen Zusatzwasserbedarfs (in mm) 2071-2100 gegenüber 1971-2000 unter dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5). Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Wassermenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung von 40 % nutzbarer Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Wassermenge für einen Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Klimamodelle sind mit dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches einen kontinuierlichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen beschreibt, der bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen zusätzlichen Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro m² gegenüber dem vorindustriellen Niveau bewirkt. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
Die Karte zeigt die mittlere Veränderung des potenziellen Zusatzwasserbedarfs (in mm) 2021-2050 gegenüber 1971-2000 unter dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5). Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Wassermenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung von 40 % nutzbarer Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Wassermenge für einen Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Klimamodelle sind mit dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches einen kontinuierlichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen beschreibt, der bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen zusätzlichen Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro m² gegenüber dem vorindustriellen Niveau bewirkt. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
Die Karte zeigt die mittlere Veränderung des potenziellen Zusatzwasserbedarfs (in mm) 2031-2060 gegenüber 1971-2000 unter dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5). Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Wassermenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung von 40 % nutzbarer Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Wassermenge für einen Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Klimamodelle sind mit dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches einen kontinuierlichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen beschreibt, der bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen zusätzlichen Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro m² gegenüber dem vorindustriellen Niveau bewirkt. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
Die Karte zeigt die mittlere Veränderung des potenziellen Zusatzwasserbedarfs (in mm) 2031-2060 gegenüber 1971-2000 unter dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5). Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Wassermenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung von 40 % nutzbarer Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Wassermenge für einen Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Klimamodelle sind mit dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches einen kontinuierlichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen beschreibt, der bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen zusätzlichen Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro m² gegenüber dem vorindustriellen Niveau bewirkt. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
Die Karte zeigt die mittlere Veränderung des potenziellen Zusatzwasserbedarfs (in mm) 2071-2100 gegenüber 1971-2000 unter dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5). Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Wassermenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung von 40 % nutzbarer Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Wassermenge für einen Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Klimamodelle sind mit dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches einen kontinuierlichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen beschreibt, der bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen zusätzlichen Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro m² gegenüber dem vorindustriellen Niveau bewirkt. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
Die Karte zeigt die mittlere Veränderung des potenziellen Zusatzwasserbedarfs (in mm) 2031-2060 gegenüber 1971-2000 unter dem „Klimaschutz“-Szenario (RCP2.6). Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Wassermenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung von 40 % nutzbarer Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Wassermenge für einen Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Klimamodelle sind mit dem „Klimaschutz“-Szenario (RCP2.6) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches deutliche Anstrengungen beim Klimaschutz und niedrigen Emissionen bedeutet. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
Die Karte zeigt die mittlere Veränderung des potenziellen Zusatzwasserbedarfs (in mm) 2031-2060 gegenüber 1971-2000 unter dem „Klimaschutz“-Szenario (RCP2.6). Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Wassermenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung von 40 % nutzbarer Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Wassermenge für einen Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Klimamodelle sind mit dem „Klimaschutz“-Szenario (RCP2.6) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches deutliche Anstrengungen beim Klimaschutz und niedrigen Emissionen bedeutet. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
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