Am 27. November 2017 stimmten die EU-Mitgliedstaaten dafür die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat zu verlängert. Der Unkrautvernichter Glyphosat darf in der EU weiter verwendet werden. Die EU-Länder beschlossen, die Zulassung des umstrittenen Mittels um weitere fünf Jahre zu verlängern. 18 der 28 EU-Länder stimmten in Brüssel für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission, neun dagegen und ein Staat enthielt sich. Deutschland stimmte nach Angaben aus EU-Kreisen anders als bislang für die Zulassungsverlängerung.
Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch Pflanzenschutzmittel nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das UBA beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.
Mit der Entscheidung 2000/801/EG der Europäischen Kommission am 20. Dezember 2000 wurde festgelegt, dass Lindan nicht als zugelassener Wirkstoff in den Anhang I der EU-Pflanzenschutzmittelrichtlinie 91/414/EG übernommen wird. Die Mitgliedstaaten mussten sicherstellen, dass alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Lindan enthalten, innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Annahme dieser Entscheidung aufgehoben wurden.
Buch und Ausstellung laden ein zur Zeitreise Vor über 40 Jahren begann in Deutschland eine Revolution – die ökologische Revolution. In der sozial-liberalen Koalition unter Kanzler Willy Brandt legt die Bundesregierung 1971 ihr erstes Umweltprogramm vor und drei Jahre später bekommt Deutschland seine erste nationale Umweltbehörde: das Umweltbundesamt, kurz UBA. Im Sommer 1974 legt das UBA mit rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin (West) los. Heute arbeiten mehr als 1.500 Menschen im UBA. Eine neue Ausstellung am UBA-Hauptdienstsitz in Dessau-Roßlau zeigt seit heute, wie und wo das UBA den deutschen Alltag immer grüner gemacht hat. „Egal ob Asbestverbot, die Mülltrennung, der Katalysator oder Haarspray ohne FCKW – vieles, was in der Anfangszeit des Umweltschutzes noch neu, unbekannt oder sogar undenkbar war, ist heute akzeptierte Selbstverständlichkeit. Und damit täglicher Ansporn für das gesamte Amt, sich auch künftig für Mensch und Umwelt einzusetzen“, sagte UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann anlässlich der Eröffnung. Vertiefend zur Ausstellung kann man in einem Buch auf Zeitreise durch 40 Jahre Umweltbundesamt und Umweltschutz gehen: Für die fast 200-seitige Chronik hat ein dreiköpfiges Historikerteam monatelang unzählige Originalquellen gesichtet und dutzende Interviews mit Zeitzeugen geführt. In zehn Kapiteln erfahren die Leserinnen und Leser, wie das UBA es Mitte der 1970er-Jahre mit rund 50.000 wilden Müllkippen in Westdeutschland aufnahm, 1978 den „Blauen Engel“, das erste Umweltzeichen der Welt, aus der Taufe hob und sich bereits 1981 für ein umfassendes Verbot von Asbest aussprach. Die Themenpalette des UBA war und ist breit – sie reicht von der Abfallvermeidung über den Klimaschutz bis zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Manche Themen beschäftigen das Amt seit über 40 Jahren, etwa saubere Luft, weniger Lärm und Abfall. Andere, wie der Ressourcenschutz, kamen erst später dazu. Im Mittelpunkt der Arbeit stand immer, dass der Mensch so weit wie möglich vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt leben kann. Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit würdigt die 40-jährige Arbeit des UBA so: „Ob nun bleifreies Benzin oder der Katalysator – die Empfehlungen des Umweltbundesamtes stießen nicht immer sofort auf Gegenliebe bei Politik, Wirtschaft und Verbänden. Doch mit großer Beharrlichkeit, unabhängig und mit fundierten wissenschaftlichen Argumenten konnte das UBA viele seiner Vorschläge letztlich durchsetzen. Ganz entscheidend war, dass die Empfehlungen nicht nur im Labor funktionierten, sondern – wie der lärmarme Lkw oder der Ruß-Partikelfilter – immer auf praktische Umsetzbarkeit getestet waren. Das Umweltbundesamt hat sich so zu einem unentbehrlichen Berater der Umweltpolitik entwickelt.“ Das UBA arbeitet seit seiner Gründung als Frühwarnsystem, will mögliche zukünftige Beeinträchtigungen des Menschen und der Umwelt rechtzeitig erkennen, bewerten und der Politik praktikable Lösungen vorschlagen. Dazu erhebt das UBA seit Jahrzehnten umfassende Daten über den Zustand der Umwelt und berät mit diesem Wissen die gesamte Bundesregierung. Fachleute des Amtes forschen in eigenen Laboren oder vergeben Forschungsaufträge an wissenschaftliche Einrichtungen und Institute im In- und Ausland. Weitere Aufgabe ist seit 1974 die Information der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Darüber hinaus vollzieht das UBA Umweltgesetze, setzt sie also in die Praxis um. Beispiele hierfür sind der Emissionshandel sowie die Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln. Derzeit arbeiten rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 13 Standorten im UBA, davon sieben Messstellen des eigenen Luftmessnetzes. Hauptdienstsitz ist seit 2005 Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt. Größere Nebenstandorte hat das UBA in Berlin, Bad Elster (Sachsen) und Langen (Hessen). Der Jubiläumsband „ 40 Jahre Umweltbundesamt “ ist ab sofort kostenlos erhältlich. Die Ausstellung „40 Jahre Umweltbundesamt“ ist am UBA-Hauptsitz zu sehen: Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau. Montag bis Freitag: 9 bis 18 Uhr Samstag bis Sonntag: 9 bis 16 Uhr Eintritt frei!
Umweltschutz wird gestärkt Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen in der EU über die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für den Umweltschutz in Europa ein großer Wurf: „Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Das war lange überfällig und ist nun ein Fortschritt für den vorsorgenden Umweltschutz” - sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Auch eine Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringt Umweltvorteile: Erstmals wird in Europa ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP -Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT -Stoffe - persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. Um die neuen Regelungen in der Praxis anwenden zu können, entwickelt nun das Umweltbundesamt gemeinsam mit seinen Schwesterbehörden in den anderen EU-Staaten geeignete Prüf- und Bewertungsmethoden. Jochen Flasbarth: „Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.” Die neue Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Gebrauch von Pestiziden geht hingegen gezielt solche durch Pflanzenschutzmittel verursachte Umweltprobleme an, die nicht über ein Zulassungsverfahren geregelt werden können: So wenden viele Landwirte in Europa noch immer deutlich mehr Pflanzenschutzmittel an, als für eine erfolgreiche Ernte eigentlich nötig wäre. Auch Verstöße gegen Umweltauflagen treten noch zu häufig auf. Ein weiteres Problem ergibt sich direkt aus der Bekämpfung von Ackerbegleitkräutern und Schadinsekten: Feldvogelarten wie das Rebhuhn oder die Feldlerche finden nicht mehr genügend Nahrung, um ihre Jungen zu versorgen. Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirte nach Methoden arbeiten können, die mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Hierzu zählt neben der ökologischen Landwirtschaft auch der sogenannte integrierte Pflanzenschutz. Auch das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus wird, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das Umweltbundesamt setzt sich außerdem dafür ein, dass dort, wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unvermeidbar ist, geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit die für unsere Agrarlandschaft typischen Vogel- und Säugerarten nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die zum Schutz der Umwelt notwendigen Ziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen und den gesetzlichen Regelungen konkret benannt werden. Jochen Flasbarth hierzu: „Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.” Das Umweltbundesamt gestaltet diesen Umsetzungsprozess aktiv mit.
Am 15. März 2017 stufte die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) das Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat als nicht krebserregend, nicht erbgutschädigend sowie nicht gefährlich für die Fortpflanzung ein. Damit widerspricht die ECHA der Einschätzung der Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC), welche Glyphosat als „krebserregend beim Menschen“ eingestuft hatte. Die ECHA begründete ihre Entscheidung, dass nicht genügend Beweise für eine Krebswirkung vorliegen würden. Glyphosat könne allerdings zu schweren Augenverletzungen führen, auch sei es giftig für Tiere und Pflanzen, die in Gewässern leben.
The Project deals with the possibilities of performing mixture toxicity assessment within the environmental risk assessment of the authorization of biocide and plant protection products. To this end a review on the state of scientific knowledge about the predictivity of combined effects is collated. Central in this context is the reference model of Concentration Addition which allows extrapolating combined effects for mixtures based on knowledge about the effects of the components. Building on this, options for risk regulation are developed. Their applicability is considered in the context of those data that are currently available within the authorization process for biocide and plant protection products. Deficits with respect to a – scientifically sensible – homogeneous data base can often be overcome with pragmatic decisions if additional requirements for the authorization process are not an option. Tiered schemes to specifically account for combined effects during environmental risk assessment of biocide and plant protection product authorization are suggested, accompanied with a software tool for its implementation. Veröffentlicht in Texte | 92/2013.
Der Zweck von Bioziden ist es, Organismen zu töten, zu zerstören oder abzuschrecken. Dass durch ihre Anwendung auch unbeabsichtigte negative Effekte auf die Umwelt oder die Gesundheit auftreten, ist deshalb wahrscheinlich. Auch die Zulassung von Biozidprodukten kann nicht verhindern, dass diese unerwünschten Wirkungen weiterhin auftreten können. Das Ziel der Produktzulassung ist lediglich, die Wirkungen der einzelnen Produkte unterhalb eines akzeptablen Levels zu halten, nicht aber, die Effekte als Ganzes zu verhindern. Der gleiche Grundgedanke liegt der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden zugrunde. Die Richtlinie enthält deshalb einen Rahmen für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden, zusätzlich zur Zulassung einzelner Produkte nach der Verordnung (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Aus unserer Sicht ist für Biozide ein vergleichbarer Ansatz angemessen, um Risiken aufgrund ihrer Verwendung zu mindern. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat zwei Forschungsprojekte durchgeführt, um diesen Ansatz auszuarbeiten1. Dieses Positionspapier enthält nun die Schlussfolgerungen, die das UBA aus diesen beiden Forschungsvorhaben und den dazugehörigen Diskussionen aus den letzten sechs Jahren zieht. Das Ziel dieses Papiers ist es, der EU Kommission unsere Schlussfolgerungen mitzuteilen, in der Hoffnung, dass sie in den anstehenden Bericht der EU Kommission nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 528/2012 einfließen. Aufgrund der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes liegt der Fokus der Vorschläge auf Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Veröffentlicht in Position.
In the national assessment for authorisation in Germany the leaching behaviour of a plant protection product is determined in a stepwise procedure in accordance with FOCUS groundwater report (2009). The recommendations given in this paper here are related to tier 1 and tier 2, only. A further publication is planned for the tier 3 and tier 4 assessments in ac-cordance with the principles provided by FOCUS. Veröffentlicht in Texte | 56/2011.
The intended use of biocides is to kill, to destroy or to deter living organisms. Undesirable effects on environment and health are thus likely to occur. This is true even if products are authorised, because the aim of the authorisation procedure is for every single product to keep these effects below an unacceptable level, not to eliminate the effects as a whole. The same rationale underlies the Directive 2009/128/EC on the sustainable use of pesticides. Therefore this Directive provides a frame for sustainable overall use of pesticides, complementing the authorisation of individual products according to the Regulation (EC) No 1107/2009 concerning the placing of plant protection products on the market. From our point of view, a comparable approach aiming at reducing risks from the use of biocides is appropriate for biocides, too. The Federal Environment Agency of Germany ( UBA ) conducted two research projects for further elaborating the approach1. This position paper contains the conclusions which UBA draws from these research projects and the corresponding discussions over the last six years. The objective of this paper is to provide the European Commission with our conclusions and to encourage their consideration in the context of the upcoming report required according to Article 18 of regulation (EU) No 528/2012. Corresponding to the competence of the Federal Environment Agency, the proposals focus on the environmental aspects of the use of biocides. Veröffentlicht in Position.
Origin | Count |
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Bund | 194 |
Land | 19 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 142 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 44 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 18 |
License | Count |
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geschlossen | 62 |
offen | 147 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 201 |
Englisch | 43 |
unbekannt | 3 |
Resource type | Count |
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Datei | 6 |
Dokument | 36 |
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Webseite | 60 |
Topic | Count |
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Boden | 119 |
Lebewesen & Lebensräume | 200 |
Luft | 107 |
Mensch & Umwelt | 211 |
Wasser | 112 |
Weitere | 188 |