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Machbarkeitsstudie zur Einrichtung und zum Betrieb von Abgasreinigungsanlagen für die Nutzung durch Tankschiffe im deutschen Teil des Rheinstromgebietes

Gemäß der 20. BImSchV müssen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen (UN 1203), Kraftstoffgemischen (UN 3475) oder Rohbenzin (UN 1268) Restdämpfe dieser Stoffe aus beweglichen Behältnissen wie Binnentankschiffen solange zurückgehalten werden, bis sie entweder in ein Tanklager zurückgependelt oder die Dämpfe einer Abgasreinigungseinrichtung zugeführt werden können. Ein Ventilieren der Dämpfe in die Atmosphäre ist gemäß 20. BImSchV nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. Im Falle der Notwendigkeit einer Entgasung, z.B. bei Ladungswechsel oder Werftaufenthalt, gibt es jedoch derzeit für Binnentankschiffe in Deutschland keine Möglichkeit, landseitig zu ventilieren und die Gase und Dämpfe kontrolliert, z.B. in eine Abgasreinigungsanlage, abzugeben. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen dieses Projektes mit Hilfe einer Machbarkeitsstudie die verschiedenen technischen Möglichkeiten der Entgasung von Binnentankschiffen identifiziert und ihre jeweilige technische und wirtschaftliche Umsetzung für die Nutzung durch Binnentankschiffe im deutschen Teil des Rheinstromgebiets untersucht. Eine im Zuge des Projektes durchgeführte Bestandsaufnahme von bestehenden bzw. in Planung befindlichen Abgasreinigungstechnologien für Restdämpfe aus Binnentankschiffen ergab, dass es in Deutschland bereits konkrete Planungen für eine stationäre Anlage gibt, und in den Niederlanden und Belgien zudem bereits mobile Anlagen mit unterschiedlichen Technologien (z.B. Kondensation) zur Verfügung stehen bzw. sich in der Erprobungsphase befinden. Vor diesem Hintergrund und vor allem aufgrund der hohen Unsicherheit im Hinblick auf die tatsächlich stattfindenden Ventilierungen (Schätzungen liegen zwischen 58-464 Ventilierungsvorgängen pro Jahr) wird empfohlen, ein möglichst flexibles System mit einer stationären Anlage (bereits in Planung) sowie mobile Lösungen (z.B. auf einem Serviceschiff oder LKW) in Deutschland zu etablieren. Quelle: Forschungsbericht

Straßenverkehr - Emissionen und Immissionen 2002

BMUNR (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) (Hrsg.) 1987: Auswirkungen der Luftverunreinigung auf die menschliche Gesundheit. Bericht für die Umweltministerkonferenz, Bonn. IVU Umwelt GmbH 2005: Programmsystem IMMIS▪▪▪ Internet: www.immis.de/ Kalker, U. 1993: Gesundheitliche Bewertung der verkehrsbedingten Schadstoffe Stickoxide, Benzol und Dieselruß-Partikel, in: Forum Städte-Hygiene 44, Frankfurt. Kühling, W. 1986: Planungsrichtwerte für die Luftqualität, in: Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Materialien, Band 4.045, Hrsg.: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW, Dortmund. Liwicki, M., Garben, M. 1993: Emissionskataster Straßenverkehr Berlin 1993, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin, nicht veröffentlicht. Nowak, D., Jörres, R., Magnussen, H. 1994: Luftverschmutzung – Asthma – Atemswegsallergien. Zwischenergebnisse deutsch-deutscher epidemologischer Studien, in: Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 1/2, Köln. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2005a: Luftgüte-Messnetz (BLUME), Download detaillierter Monats- und Jahresberichte, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/luftdaten-archiv/ SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2003: mobil2010, Stadtentwicklungsplan Verkehr, Entwurfsstand Juli 2003, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/stadtentwicklungsplan-mobilitaet-und-verkehr/ SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2005b: Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005-2010, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/archiv/luftreinhalte-und-aktionsplan-2005-2010/ Gesetze und Verordnungen Allgemeine Verwaltungsvorschrift über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei Überschreiten von Konzentrationswerten nach der 23. BImSchV (VwV-StV-ImSch) Bundesanzeiger Nr. 243, S. 13393 vom 31. Dezember 1996. 23. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten – 23. BImSchV), BGBl I Nr. 66, S. 1962 vom 20. Dezember 1996. Richtlinie des Rates vom 7. März 1985 über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid (Richtlinie 85/203/EWG), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 87/1. Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität. Amtsblatt der EG v. 21.11.96 Nr. L 296 S. 55. Richtlinie 99/33/EG über die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickoxide, Partikel und Blei in der Luft. Amtsblatt der EG vom 29.6.99, Nr. L 163 Seite 41. Richtlinie 2000/69/EG über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft. Amtsblatt der EG vom 13.12.2000, Nr. L 313 Seite 12. Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft. Amtsblatt der EG vom 9.3.2002 Nr. L 67 Seite 14. Richtlinie 2004/107/EC über Grenzwerte für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Amtsblatt der EG vom 26.01.2005 Nr. L 23 Seite 3. Siebtes Gesetz zur Änderung des BImschG. BGBl. Jahrgang 2002, Teil I, Nr. 66, S. 3622 ff, vom 17. September 2002. 33. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 13. Juli 2004. BGBl. I Nr. 36 2004, Seite 1612 ff. 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11. September 2002. BGBl. I 2002, Seite 3626 ff. Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2005c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2005, Karte 07.02 Straßenverkehrslärm, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2004/karten/index.php

Straßenverkehr - Emissionen und Immissionen 2005

BMUNR (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ) (Hrsg.) 1987: Auswirkungen der Luftverunreinigung auf die menschliche Gesundheit. Bericht für die Umweltministerkonferenz, Bonn. IVU Umwelt GmbH 2008: Programmsystem IMMIS▪▪▪ Internet (Zugriff am 16.12.2008): www.immis.de/ Kalker, U. 1993: Gesundheitliche Bewertung der verkehrsbedingten Schadstoffe Stickoxide, Benzol und Dieselruß-Partikel, in: Forum Städte-Hygiene 44, Frankfurt. Kühling, W. 1986: Planungsrichtwerte für die Luftqualität, in: Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Materialien, Band 4.045, Hrsg.: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW, Dortmund. Liwicki, M., Garben, M. 1993: Emissionskataster Straßenverkehr Berlin 1993, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin, nicht veröffentlicht. Nowak, D., Jörres, R., Magnussen, H. 1994: Luftverschmutzung – Asthma – Atemswegsallergien. Zwischenergebnisse deutsch-deutscher epidemologischer Studien, in: Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 1/2, Köln. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2003: mobil2010, Stadtentwicklungsplan Verkehr, Entwurfsstand Juli 2003, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/stadtentwicklungsplan-mobilitaet-und-verkehr/ SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008a: Luftgüte-Messnetz (BLUME), Download detaillierter Monats- und Jahresberichte, Berlin. Internet (Zugriff am 16.12.2020): www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/luftdaten-archiv/ SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008b: Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005-2010, Berlin. Internet (Zugriff am 10.07.2020): www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/archiv/luftreinhalte-und-aktionsplan-2005-2010/ SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) o.J.: Emissionskataster Verkehr 2005, Berlin, unveröffentlicht. Gesetze und Verordnungen Allgemeine Verwaltungsvorschrift über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei Überschreiten von Konzentrationswerten nach der 23. BImSchV (VwV-StV-ImSch) Bundesanzeiger Nr. 243, S. 13393 vom 31. Dezember 1996. 23. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten – 23. BImSchV), BGBl I Nr. 66, S. 1962 vom 20. Dezember 1996. Richtlinie des Rates vom 7. März 1985 über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid (Richtlinie 85/203/EWG), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 87/1. Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität. Amtsblatt der EG v. 21.11.96 Nr. L 296 S. 55. Richtlinie 99/33/EG über die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickoxide, Partikel und Blei in der Luft. Amtsblatt der EG vom 29.6.99, Nr. L 163 Seite 41. Richtlinie 2000/69/EG über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft. Amtsblatt der EG vom 13.12.2000, Nr. L 313 Seite 12. Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft. Amtsblatt der EG vom 9.3.2002 Nr. L 67 Seite 14. Richtlinie 2004/107/EC über Grenzwerte für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Amtsblatt der EG vom 26.01.2005 Nr. L 23 Seite 3. Richtlinie 2008/50/EG Des Europäischen Parlamentes und Des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa. Amtsblatt der EG vom 11.06.2008 Nr. L 152/1. Internet: (Zugriff am 24.09.2009) eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:152:0001:0044:DE:PDF Siebtes Gesetz zur Änderung des BImSchG. BGBl. Jahrgang 2002, Teil I, Nr. 66, S. 3622 ff, vom 17. September 2002. 33. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 13. Juli 2004. BGBl. I Nr. 36 2004, Seite 1612 ff. 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11. September 2002. BGBl. I 2002, Seite 3626 ff. Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2008, Karte 07.05 Strategische Lärmkarten, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2007/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2009: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2009, Karte 08.02.1 Überwiegende Heizungsarten, 1 : 50 000, Berlin, in Vorbereitung. /umweltatlas/energie/gebaeudewaerme/2005/karten/artikel.979430.php

Straßenverkehr - Emissionen und Immissionen 2009

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2011: Statistik Berlin Brandenburg, Sachgebiet Verkehr, Potsdam. Internet (Zugriff am 22.09.2011): www.statistik-berlin-brandenburg.de/ BMUNR (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) (Hrsg.) 1987: Auswirkungen der Luftverunreinigung auf die menschliche Gesundheit. Bericht für die Umweltministerkonferenz, Bonn. IVU Umwelt GmbH 2008: Programmsystem IMMIS▪▪▪ Internet (Zugriff am 16.12.2008): www.immis.de/ Kalker, U. 1993: Gesundheitliche Bewertung der verkehrsbedingten Schadstoffe Stickoxide, Benzol und Dieselruß-Partikel, in: Forum Städte-Hygiene 44, Frankfurt. Kühling, W. 1986: Planungsrichtwerte für die Luftqualität, in: Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Materialien, Band 4.045, Hrsg.: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW, Dortmund. Liwicki, M., Garben, M. 1993: Emissionskataster Straßenverkehr Berlin 1993, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin, nicht veröffentlicht. Nowak, D., Jörres, R., Magnussen, H. 1994: Luftverschmutzung – Asthma – Atemswegsallergien. Zwischenergebnisse deutsch-deutscher epidemologischer Studien, in: Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 1/2, Köln. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008a: Luftgüte-Meßnetz (BLUME), Download detaillierter Monats- und Jahresberichte, Berlin. Internet (Zugriff am 16.12.2020): www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/luftdaten-archiv/ SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008b: Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005-2010, Berlin. 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BImSchV), BGBl I Nr. 66, S. 1962 vom 20. Dezember 1996. Richtlinie wurde durch die 39. BImSchV ersetzt. Richtlinie des Rates vom 7. März 1985 über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid (Richtlinie 85/203/EWG), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 87/1. Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität. Amtsblatt der EG v. 21.11.96 Nr. L 296 S. 55. Richtlinie 99/33/EG über die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickoxide, Partikel und Blei in der Luft. Amtsblatt der EG vom 29.6.99, Nr. L 163 Seite 41. Internet (Zugriff am 19.09.2011): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1999L0030:20080611:DE:PDF Richtlinie 2000/69/EG über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft. Amtsblatt der EG vom 13.12.2000, Nr. L 313 Seite 12. Internet (Zugriff am 19.09.2011): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2000L0069:20001213:DE:PDF Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft. Amtsblatt der EG vom 9.3.2002 Nr. L 67 Seite 14. Internet (Zugriff am 19.09.2011): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:067:0014:0030:DE:PDF Richtlinie 2004/107/EC über Grenzwerte für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Amtsblatt der EG vom 26.01.2005 Nr. L 23 Seite 3.* Internet (Zugriff am 19.09.2011): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2004L0107:20090420:EN:PDF Richtlinie 2008/50/EG Des Europäischen Parlamentes und Des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa. Amtsblatt der EG vom 11.06.2008 Nr. L 152/1. Internet: (Zugriff am 24.09.2009) eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:152:0001:0044:DE:PDF Siebtes Gesetz zur Änderung des BImSchG . BGBl. Jahrgang 2002, Teil I, Nr. 66, S. 3622 ff, vom 17. September 2002. 33. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 13. Juli 2004. BGBl. I Nr. 36 2004, Seite 1612 ff. Richtlinie wurde durch die 39. BImSchV ersetzt. 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 2. August 2010 BGBl. I S. 1065 Internet (Zugriff am 04.10.2010): bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschv_39/index.html Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2008, Karte 07.05 Strategische Lärmkarten, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2007/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2010: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2010, Karte 08.02.1 Überwiegende Heizungsarten, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/energie/gebaeudewaerme/2005/karten/artikel.979430.php

Luft/Emissionen/Emissionskataster: Emissionskataster Hessen

Das Emissionskataster Hessen umfasst die Emissionsmengen gasförmiger und staubförmiger Luftverunreinigungen aus Quellen in Hessen. Es wird vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) geführt. Die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung der Emissionskataster sind der § 46 des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und zur Konkretisierung die 5. BImSchVwV (Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz). Die Daten des Emissionskatasters werden unter anderem als Grundlage für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen (§ 47 BImSchG) und für Ausbreitungsrechnungen verwendet. Für die sechs im Hessischen Emissionskataster untersuchten Emittentengruppen Genehmigungsbedürftige Anlagen (Industrie) Sonstige nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Kleingewerbe) Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen (Gebäudeheizung) Verkehr (Kfz-Verkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr bis 300 m über Grund) Biogene und nicht gefasste Quellen (Landwirtschaft, Wälder und Deponien) sowie Privater Verbrauch werden die Emissionen für verschiedene Schadstoffe in unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Auflösung erhoben. Das Hessische Emissionskataster wird seit den 1990er Jahren landesweit erhoben. Der Erhebungszyklus beträgt in der Regel sechs Jahre, weicht aber aufgrund bestimmter Vorgaben bei einzelnen Emittentengruppen von diesem Intervall ab. Im Folgenden sind die jeweils letzten Bezugsjahre für die Teilkataster aufgeführt. Industrie : 2012 2012 2016 2016 2020 2020 Kleingewerbe : 2006 2006 2012 2012 2018 2018 Gebäudeheizung : 2006 2006 2012 2012 2018 2018 Kfz-Verkehr : 2010 2010 2015 2015 2019 2019 Flugverkehr 2010 2015 2019 Schienenverkehr Schienenverkehr 2010 2015 2019 Landwirtschaft 2018 2019 2020 Wälder 2006 2012 2018 Deponien 2020 2020 2021 2021 2022 2022 Privater Verbrauch : 1995 1995 - - 2005 2005 Bereits seit Ende der 1970er Jahre wurden die Emissionen der ersten vier Emittentengruppen innerhalb von vier hessischen Untersuchungsgebieten erhoben. Aufgrund veränderter Erhebungsmethoden und der räumlichen Auflösung ist es jedoch nur noch für die Industrie möglich, Emissions-Zeitreihen für ausgewählte Schadstoffe über einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren zu erstellen. Die Zahl der im Emissionskataster geführten Stoffe hat sich seit Beginn der Erhebungen vervielfacht. Während 1971 nur Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Staub erfasst wurden, umfasste das Emissionskataster im Jahr 1978 bereits 210 Stoffe; ab 1979 liegt die Anzahl der erhobenen Stoffe und Stoffgruppen zwischen ca. 400 und 800. Aufgrund der großen Vielfalt der emittierten Stoffe werden verschiedene emittierte Stoffe in Stoffgruppen wie z. B. NMVOC (flüchtige organische Verbindungen ohne Methan) oder Staub zusammengefasst. Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Ergebnisse aller in Hessen erhobenen Teilkataster. Sie enthält die Jahresemissionen aller Emittentengruppen für ausgewählte Stoffe/Stoffgruppen aus dem jeweils letzten Erhebungsjahr. Die Tabelle ist auch als verfügbar. Emissionen ausgewählter Schadstoffe nach Emittentengruppen (Stand: Februar 2024) Bezugsjahr 2020 2012 2018 2019 2019 2019 2018 2005 Anorganische Gase Kohlendioxid (CO 2 ) [kt/a] 10.809 - 12.511 14.647 1.022,1 - 96,9 - 39.086 Kohlenmonoxid (CO) [t/a] 4.092,9 - 31.290 85.269 - 119,25 - - 120.771 Stickstoffoxide (als NO 2 ) [t/a] 9.464 - 6.380,9 38.942 2.771,2 631,22 4.130,1 - 62.319 Schwefeldioxid (SO 2 ) [t/a] 1.437,3 - 351,96 73,1 181,52 0,381 - - 2044,3 Ammoniak (NH 3 ) [t/a] 58,2 - - 1.034,9 - - 19.116 - 20.209 Lachgas (N 2 O) [t/a] 198,35 - 90,6 485,57 - 2,1 2.083 - 2.859,6 Weitere Gase [t/a] 445,34 - 25,5 - - - - - 470,88 Organische Gase NMVOC 1) [t/a] 2.235,9 2) 8.144 2.510,2 4.940,5 416,84 39,6 89.619 13.213 121.119 Methan (CH 4 ) [t/a] 1.397,4 3) - 1.975,7 643,64 - 0,973 46.659 - 50.677 Stäube Staub gesamt [t/a] 1.974,5 201 1.463,4 3.184,8 25,6 1.139 1.731 - 9.719,3 Feinstaub PM 10 [t/a] 880,6 123 1.423,3 3.184,8 25,6 1.139 995,74 - 7.772 Feinstaub PM 2,5 [t/a] 379,79 16 1361,8 1.421,4 - - 139,7 - 3.318,7 - keine Emissionsdaten vorhanden 1) NMVOC = n on m ethane v olatile o rganic c ompounds / flüchtige organische Verbindungen ohne Methan 2) Wert enthält geringen Methananteil 3) Emissionen aus Massentierhaltung sind nicht enthalten 4) Daten der Fraport AG, Stand: 26.05.2023. Emissionen bis 300 m über Grund, Kohlendioxid bis 914 m 5) Daten der DB AG; aufgrund von Vereinbarungen mit der DB AG beinhaltet diese Aufstellung kein CO 2 6) beinhaltet für die Landwirtschaft Daten vom Thünen-Institut (Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei) Stand: März 2022 7) rundungsbedingt sind geringe Abweichungen zwischen Summenwert und Summe der Einzelwerte möglich Weiterführende Informationen zu den Emittentengruppen sind in einem gesonderten Informationsblatt zusammengefasst. Darüber hinaus sind weitere Emissionsangaben für die jeweiligen Emittentengruppen auf den folgenden Unterseiten zu finden. Individuelle Auswertungen und Kartendarstellungen für alle Emittentengruppen sind im Online-Service Emissionskataster abrufbar. Auf den einzelnen Emissionskarten des Online-Service Emissionskataster sind Jahresemissionen einzelner Schadstoffe abgebildet, die von der jeweiligen Emittentengruppe freigesetzt werden. Die weißen Flächen auf einem Teil der Karten entstehen dadurch, dass für die entsprechenden Gebiete keine Emissionsdaten vorliegen oder keine Emissionen vorhanden sind. Bei den Emissionskarten kann die Darstellungsform je nach Emittentengruppe variieren: Die Angaben beziehen sich im Allgemeinen entweder auf Rasterflächen von 1 km x 1 km-Größe oder aber auf einzelne Gemeinden bzw. Kreise. In beiden Fällen werden die Emissionen in Kilogramm pro km 2 und Jahr – also bezogen auf die Emissions-Flächendichte – angegeben. Dabei werden die pro Kreis anfallenden Emissionen durch die jeweilige Kreisfläche geteilt (analog wird auch bei der gemeindebezogenen Darstellung vorgegangen). Bei der Emittentengruppe Industrie werden zusätzlich Emissionen auf Arbeitsstätten- und Anlagenebene veröffentlicht. Die nachstehende Übersicht zeigt für die einzelnen Emittentengruppen, in welchen Darstellungsebenen sich Daten erhebungsbedingt anzeigen lassen. Industrie x x x x x x x x x x Kleingewerbe x x x x - - - - - - Gebäudeheizung x x x x x x x x - - Kfz-Verkehr x x x x x x x x - - Biogene und nicht gefasste Quellen x x x x - - - - - - Privater Verbrauch x x - - - - - - - - x = Anzeige der Darstellungsebene möglich Eine Vielzahl gesetzlicher Maßnahmen, die in den letzten Jahrzehnten vom Europäischen Parlament oder vom Bund verabschiedet worden sind, hat zu erheblichen Emissionsminderungen geführt oder wird noch weitere Minderungen zur Folge haben. Die emissionsmindernden Maßnahmen betreffen verschiedene Emittentengruppen. Bei den genehmigungsbedürftigen Anlagen wurden die Emissionen insbesondere durch die Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) und die Altanlagen-Sanierungsprogramme nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) drastisch reduziert. Für die Senkung der kleingewerblichen Emissionen spielen die 2. BImSchV, die 20. BImSchV, die 21. BImSchV sowie die 31. BImSchV eine wichtige Rolle. Bei der Gebäudeheizung wurden Emissionsverringerungen insbesondere durch die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) und die Energieeinsparverordnung bewirkt. Für den Bereich der Verkehrsemissionen sind u. a. das Benzin-Blei-Gesetz (BzBlG) und die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) zu nennen. Mit Verabschiedung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Jahre 1974 wurden die Weichen zu einer systematischen Erfassung aller Luftschadstoffe in stark belasteten Gebieten gestellt. In der Folge wurden in Hessen auf der Grundlage des § 44 BImSchG vier Belastungsgebiete ausgewiesen. Der Begriff „Belastungsgebiet“ wurde mit einer Änderung des BImSchG im Jahre 1990 durch den bis 2002 gültigen Begriff „Untersuchungsgebiet“ ersetzt. Die in Hessen ausgewiesenen Gebiete selbst wurden dabei nicht verändert und sind als Untersuchungsgebiet Untermain (Großraum Frankfurt bis Hanau) Untersuchungsgebiet Rhein-Main (Raum Wiesbaden) Untersuchungsgebiet Wetzlar Untersuchungsgebiet Kassel in folgender Karte dargestellt. Die ersten Datenerhebungen zum Emissionskataster Hessen erfolgten ab 1979 in diesen Gebieten. Diese vier damaligen Untersuchungsgebiete stellen nur knapp 4 % der Gesamtfläche Hessens dar; in ihnen lebt jedoch etwa ein Viertel der hessischen Bevölkerung. Ausschlaggebend für die seinerzeitige Ausweisung als Belastungsgebiet bzw. als Untersuchungsgebiet war die Überschreitung von Immissions-Grenzwerten bei Schwefeldioxid und Staub. Für diese vier Gebiete, in denen die emittierten Schadstoffe bereits seit 1979 detailliert erfasst werden, wurden in den 80er und 90er Jahren umfangreiche Luftreinhaltepläne erstellt. Durch die Novellierung der 22. BImSchV im Jahr 2002 ergaben sich einige grundlegende Neuregelungen im Bereich des Immissionsschutzes. Nach § 9 der 22. BImSchV waren die Bundesländer zur Organisation der Immissionsüberwachung in bestimmte Regionen aufzuteilen; für Hessen erfolgte eine Unterteilung in zwei Ballungsräume und drei Gebiete . Bei Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten muss ein Luftreinhalteplan vorgelegt werden. Ab Anfang der 1990er Jahre wurden die Datenerhebungen auf ganz Hessen erweitert. Die 22. BImSchV wurde im August 2010 außer Kraft gestellt. Die Regelungen zur Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen sind jetzt im § 11 der 39. BImSchV zu finden. Die ausgewiesenen hessischen Gebiete und Ballungsräume wurden unverändert beibehalten. Dagmar Cornelius Tel.: 0611-6939 264 Online-Service Emissionskataster Hessen Broschüre Emissionskataster Hessen - Luft Tabelle Emissionen ausgewählter Schadstoffe nach Emittentengruppen

20. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen (ABl. EGNr. L 365 Seite 24) in deutsches Recht umgesetzt. Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen für die Lagerung oder Umfüllung von Ottokraftstoff, Kraftstoffgemischen oder von Rohbenzin in Tanklagern oder an Tankstellen, ortsveränderliche Anlagen für die Beförderung von Ottokraftstoff, Kraftstoffgemischen oder von Rohbenzin. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 20. BImSchV.

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin

Die zweite Artikelverordnung normiert die Anforderungen zum Betrieb nach dem Stand der Technik auf der Grundlage der europäischen Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter). Hierzu erfolgen Änderungen zur Umsetzung der emissionsbegrenzenden Anforderungen durch Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV), der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie (25. BImSchV) sowie der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) und durch Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) sowie der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). Zugleich erfolgen redaktionelle Korrekturen der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) sowie der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV). Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.

Erläuterungen zu Teil 6

Erläuterungen zu Teil 6 Zu Absatz 6.1.5.2.1 ADR / RID 6-1 Zur Verwendung von Verpackungen zur Entsorgung oder zum Recycling von Lithiumbatterien siehe Nummer 4-3 der RSEB . Zu Absatz 6.2.1.1.9 ADR/RID 6-2 Die Norm ISO 3807:2013, zitiert in Absatz 6.2.2.1.3 und Unterabschnitt 6.2.4.1, deckt die in Absatz 6.2.1.1.9 ADR/RID genannten Anforderungen an Acetylenflaschen mit porösem Material einschließlich der Typprüfungen ab. Zu Absatz 6.5.4.4.2 ADR/RID 6-3 Die erforderliche geeignete Dichtheitsprüfung bezieht sich auf alle metallenen IBC , alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC für flüssige Stoffe sowie alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC für feste Stoffe, die unter Druck eingefüllt oder entleert werden. Zu Absatz 6.5.6.14.1 ADR/RID 6-4 Nach der Wiederaufbereitung eines IBC darf in dem Prüfbericht nach Absatz 6.5.6.14.1 ADR/RID unter Nummer 5 der "Hersteller des IBC" durch den "Wiederaufarbeiter des IBC (Hersteller im Sinne der GGVSEB )" ersetzt werden. Zu Unterabschnitt 6.7.2.18, 6.7.3.14, 6.7.4.13, 6.7.5.11, 6.8.1.5, 6.8.2.3, 6.9.2.6 ADR/RID und 6.13.4.4 ADR 6-5 Das Verfahren zur Baumusterzulassung von Tanks nach Kapitel 6.7, 6.8, 6.9, 6.10 ADR/RID und 6.13 ADR ausgenommen Tanks für Gase, die nach der ODV zu bewerten und zu kennzeichnen sind, richtet sich nach der Anlage 14 oder der Anlage 14a der RSEB. Zu Unterabschnitt und Abschnitt 6.7.2.20, 6.7.3.16, 6.7.4.15, 6.7.5.13, 6.8.2.5, 6.8.3.5, 6.9.2.10 ADR/RID und 6.13.6 ADR 6-6 Wenn an Tanks, die nicht nach der ODV gekennzeichnet sind, ein Tankschild oder eine zusätzliche Tafel mit Angaben verloren gegangen ist und die Stelle, die die erstmalige Prüfung vorgenommen hat, nicht mehr erreichbar ist, darf eine Stelle nach § 12 der GGVSEB aufgrund vorhandener Unterlagen das Ersatzschild anbringen und die bis zu diesem Termin durchgeführten Prüfungen nach ADR/RID bestätigen. Zu Absatz 6.8.2.1.4 und 6.8.2.1.9 ADR/RID 6-7 Für die Beurteilung zur ausreichenden Bemessung der Wanddicke des Tankkörpers gegen eine merkliche Schwächung während der Frist bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung mit Innenbesichtigung des Tanks kann das Verfahren nach der Anlage 17 der RSEB unter Berücksichtigung der Angaben in der Erklärung angewendet werden. Zu Absatz 6.8.2.1.27 ADR 6-8.S Bei der Befüllung von Tankfahrzeugen zur Beförderung flüssiger Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C ist der vorgeschriebene Erdungsanschluss durch deren Ausrüstung nach der Zwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. BImSchV vom 18. August 2014 ( BGBl. I Seite 1447), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I Seite 3146), in Verbindung mit der VOC -Richtlinie 94/63/ EG vom 20. Dezember 1994 ( ABl. Nummer L 365 Seite 24) auch erfüllt. Der Nachweis dieser Ausrüstung kann durch den "Untenbefüllungs-Sicherheits-Pass" nach dem VdTÜV-- Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. -Merkblatt 959 erfolgen. Bei der Entleerung der Tankfahrzeuge erfolgt die Erdung durch den leitfähigen Abgabeschlauch (gekennzeichnet mit "Ω") oder durch den angeschlossenen Grenzwertgeber. Zu Absatz 6.8.2.2.1 ADR 6-9.S Die Anforderungen an die Dichtheit der Bedienungsausrüstung von Tanks sind auch von den Deckeln der Untersuchungsöffnungen (die Domdeckel einschließlich der sogenannten Fülllochdeckel) zu erfüllen. Es dürfen nur Domdeckel und Fülllochdeckel auf neuen Tanks nach den Bestimmungen des Kapitels 6.8 montiert werden, die den Normen nach Absatz 6.8.2.6.1 ADR entsprechen bzw. nach diesen erfolgreich geprüft wurden. Für die Montage der Deckel auf dem Tank müssen Montageanweisungen der Hersteller vorliegen und muss danach verfahren werden. Zu Absatz 6.8.2.2.2, 2. und 5. Anstrich, jeweils Satz 3 ADR/RID 6-10 Die zu treffenden Maßnahmen zur gefahrlosen Druckentlastung im Auslaufstutzen vor der vollständigen Entfernung der Verschlusseinrichtung können konstruktiver oder betrieblicher Art sein. Eine gefahrlose Druckentlastung über die Verschlusseinrichtung findet z. B. statt, wenn die zum Tank liegenden Absperreinrichtungen geöffnet sind und der Innendruck im Tank über eine Entspannungs- oder Lüftungseinrichtung abgeführt wurde oder wenn die zum Tank liegenden Absperreinrichtungen geschlossen sind und die Verschlusseinrichtung nur in drucklosem Zustand entfernt werden kann oder beim Lösen der Verschlusseinrichtung durch konstruktive Maßnahmen kraftschlüssiger oder formschlüssiger Art (Hebel, Nuten, Rillen, Bohrungen, ausreichende Gewindelänge usw. ) eine gefahrlose Druckentlastung stattfindet oder kein oder ein vernachlässigbar geringer Druckaufbau zwischen der Verschlusseinrichtung und der nächsten zum Tank liegenden Absperreinrichtung stattfinden kann (begrenztes Volumen) oder ein evtl. vorhandener Druck durch Betätigung einer Entspannungseinrichtung zwischen der Verschlusseinrichtung und der nächsten zum Tank liegenden Absperreinrichtung abgebaut wurde oder die Verschlusseinrichtung eine offene Verbindung zur Umgebung besitzt oder die Verschlusseinrichtung ein Blindflansch ist und darauf geachtet wird, dass nicht alle Schrauben vollständig entfernt werden, bevor der Flansch gelöst wird (verklebte Dichtung). Weitere geeignete Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen. Zu Absatz 6.8.2.3.2 ADR/RID 6-11 Sofern Ausrüstungsteile keine separate Baumusterzulassung ( BMZ ) besitzen, muss jedes Teil im Rahmen der BMZ des Tanks bewertet werden. Eine Herstellererklärung hinsichtlich einer Normenkonformität von Ausrüstungsteilen reicht alleine nicht aus, um von dieser Prüfung vollständig abzusehen. Für die Bewertung können jedoch alle Prüfergebnisse berücksichtigt werden, die aus vorherigen Baumusterprüfverfahren stammen, die in einer ADR-Vertragspartei/einem RID-Vertragsstaat von einer dort zuständigen akkreditierten Prüfstelle des Typs A nach EN ISO/ IEC 17020:2012 oder der dort zuständigen Behörde erstellt wurden. Zu Absatz 6.8.2.3.3 ADR/RID 6-12 Werden in einer Baumusterzulassung (BMZ) Varianten zugelassen, so muss das zur Durchführung der Baumusterprüfung hergestellte Fahrzeug oder der Wagen (Prototyp) repräsentativ sein. Der Prototyp muss nicht die nach der BMZ zulässigen höchsten Belastungen und Beanspruchungen abbilden; diese sind rechnerisch darzulegen und zu bewerten. Zu Absatz 6.8.2.4.5 ADR 6-13.S In die Prüfbescheinigung von Tanks zur Beförderung von UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF, der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend, oder GASÖL oder HEIZÖL, LEICHT mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2013 + A1:2017 (Flammpunkt von 55 °C oder höher), die bis 31. Dezember 2001 unter die Regelung der Ausnahme 6 der GGAV in der Fassung des Artikels 1 der GefÄndV-- Gefahrgut-Änderungsverordnung vom 23. Juni 1999 (BGBl. I Seite 1435) gefallen sind, ist unter Berücksichtigung von Unterabschnitt 1.6.3.18 ADR sinngemäß folgender Vermerk aufzunehmen: "Tank darf im innerstaatlichen Verkehr für die Beförderung von UN 1202 Dieselkraftstoff, der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend, oder Gasöl oder Heizöl, leicht mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2013 + A1:2017 ohne Flammendurchschlagsicherung betrieben werden." Diese Eintragung für UN 1202, der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend, darf auch für DIESELKRAFTSTOFF nach DIN 51628 mit einem Flammpunkt, der der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entspricht, verwendet werden. Werden diese Tanks auf ein neues Basisfahrzeug oder Achsaggregat umgesetzt, sind die Tanks für die Beförderung der o. g. Stoffe entsprechend dem jeweils geltenden ADR mit Flammendurchschlagsicherungen/Flammensperren auszurüsten (siehe auch Nummer 9-6.2.S der RSEB). Zu Absatz 6.8.2.5.1 ADR/RID 6-14.1 Die Angabe des äußeren Auslegungsdrucks ist obligatorisch. Bei Tanks mit einer Lüftungseinrichtung nach Absatz 6.8.2.2.6 ADR/RID ist ggf. die Angabe "0" zulässig. 6-14.2 Die Angabe des Buchstaben "S" muss nicht unbedingt hinter sondern kann auch in unmittelbarer Nähe der Volumenangabe erfolgen. Zu Absatz 6.8.2.5.2 und 6.8.3.5.11 ADR 6-15.S Bei festverbundenen Tanks und Batterie-Fahrzeugen ist die Angabe der Tankcodierung zulässig. Zu Absatz 6.8.3.4.13 ADR/RID 6-16 Hinsichtlich der Prüffristen der einzelnen Gefäße und Rohrleitungen gelten die Vorschriften nach Unterabschnitt 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P 200 ADR/RID. Diese Prüffristen stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Prüfungen nach Absatz 6.8.3.4.12 Satz 2 ADR/RID. Stand: 29. August 2023

Alphabetisches Verzeichnis der Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Schifffahrtsrecht

Alphabetisches Verzeichnis der Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Schifffahrtsrecht Rechtsverordnungen Sportschifffahrt (Interner Link) In den hier veröffentlichten Rechtsverordnungen, Gesetzen und Richtlinien sind die jeweiligen Änderungen beziehungsweise Änderungsverordnungen aufgenommen sowie Anlagen, Grafiken und weitere ergänzende Texte enthalten. Der Stand bezieht sich jeweils auf die letzte aktuelle Änderungsanpassung, die in den einschlägigen Veröffentlichungsorganen der Bundesregierung ( Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und Verkehrsblatt ) veröffentlicht wurde. Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes (www.recht.bund.de) ist seit dem 01. Januar 2023 die amtliche Fassung einer Rechtsverordnung, eines Gesetzes oder einer Richtlinie. Sie hat die gedruckte Fassung abgelöst und wird vom Bundesministerium der Justiz als Verkündungsorgan für alle Bundesgesetze und Rechtsverordnungen herausgegeben. Der Bundesanzeiger wird ebenfalls vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Sein Amtlicher Teil enthält elektronische Veröffentlichungen von Bekanntmachungen des Bundes und erscheint täglich. Das Verkehrsblatt ist das Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält amtliche Bekanntmachungen über das Verkehrswesen der Bundesrepublik Deutschland und wird zweimal im Monat veröffentlicht. Erst nach Verkündung der o. g. amtlichen elektronischen Fassungen werden die Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ( ELWIS ) aktualisiert, was je nach Umfang der Veröffentlichung zu einer Verzögerung führen kann. Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien Abkürzung Langfassung / PDF -Download Fundstelle in ELWIS ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen Stand: 01. Januar 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > ADN ALV Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen Allgemeine Lotsverordnung (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > ALV AnlBV Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen Anlaufbedingungsverordnung (PDF) Stand: 20. Dezember 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > AnlBV 10. BImSchV Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (PDF) Stand: 05. Dezember 2014 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > 10. BImSchV BinSchAbfÜbkAG Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz (PDF) Stand: 09. Februar 2021 Schifffahrtsrecht > Abfallübereinkommen > BinSchAbfÜbkAG BinSchAbgasV Verordnung über die Begrenzung von Abgasemissionen aus Dieselmotoren in der Binnenschifffahrt Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung (PDF) Stand: 18. Januar 2022 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > BinSchAbgasV BinSchAufgG Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (PDF) Stand: 29. Dezember 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BinSchAufgG BinSchAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin Binnenschifferausbildungsverordnung (PDF) Stand: 01. August 2022 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Besatzung > Berufsqualifikation > BinSchAusbV BinSchEO Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen Binnenschiffseichordnung (PDF) Stand: 18. Januar 2022 Untersuchung/Eichung > Eichung > BinSchEO BinSchG Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt Binnenschifffahrtsgesetz (PDF) Stand: 01. Januar 2024 Schifffartsrecht > Allgemeine Informationen > BinSchG BinSchKapAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung (PDF) Stand: 01. August 2022 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Schiffsführer > Berufsausbildung > BinSchKapAusbV BinSchLotsVergV Verordnung über die Entgelte für die Leistungen der Binnenlotsen auf der Bundeswasserstraße Rhein zwischen den Schleusen Iffezheim und Mannheim/Ludwigshafen BinSchLotsVergV (PDF) Stand: 26. Oktober 2012 Schifffahrtsrecht > Sonstige Verkehrsvorschriften > BinSchLotsVergV BinSchPersBetrEBefähPrV Verordnung über die Durchführung von behördlichen Befähigungsprüfungen auf Betriebsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung BinSchPersBetrEBefähPrV (PDF) Stand: 06. Juli 2022 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersBetrEBefähPrV BinSchPersFührEBefähPrV Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen nach der Binnenschiffspersonalverordnung für die Führungsebene Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersFührEBefähPrV BinSchPersV Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt Binnenschiffspersonalverordnung (PDF) Stand: 01. September 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersV BinSchSprFunkV Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW -Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (PDF) Stand: 18. Januar 2022 Schifffahrtsrecht > Sprechfunkzeugnisse > BinSchSprFunkV BinSchStrO Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung BinSchStrO, Erster und Dritter Teil sowie Anlagen (PDF) BinSchStrO, Zweiter Teil (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchStrO BinSchUO Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt Binnenschiffsuntersuchungsordnung (PDF) Stand: 30. November 2024 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > BinSchUO BMDV-WS-BesGebV Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-BesGebV) BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (PDF) Stand: 01. Januar 2025 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BMDV-WS-BesGebV BVKatBin-See Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen BVKatBin-See (PDF) Stand: 01. Juni 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BVKatBin-See CDNI Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Straßburger Abfallübereinkommen (PDF) Stand: 01. Januar 2025 Schifffahrtsrecht > Abfallübereinkommen > CDNI Elbe-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Elbe Elbe-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Elbe-LV Ems-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems Ems-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Ems-LV EmsSchO Deutsch-Niederländisches Abkommen vom 22. Dezember 1986 über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung Schifffahrtsordnung Emsmündung (PDF) Stand: 07. Oktober 2018 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > EmsSchO ES-TRIN Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe ES-TRIN (Externer Link) Untersuchung/Eichung > Untersuchung FahrSiLehrgZulV Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > FahrSiLehrgZulV FäV Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen Fährenbetriebsverordnung (PDF) Stand: 07. Oktober 2018 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > FäV FlaggRG Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe Flaggenrechtsgesetz (PDF) Stand: 01. Januar 2024 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > FlaggRG FlRV Flaggenrechtsverordnung FlRV (PDF) Stand: 05. April 2017 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > FlRV GGAV Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (PDF) Stand: 01. Januar 2025 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGAV GGBefG Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutbeförderungsgesetz (PDF) Stand: 09. März 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > GGBefG GGKostV Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutkostenverordnung (PDF) Stand: 21. Dezember 2024 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGKostV GGVSEB Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (PDF) Stand: 05. Juli 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGVSEB GGVSee Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen Gefahrgutverordnung See (PDF) Stand: 01. Januar 2020 Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See Durchführungsrichtlinien GGVSee (PDF) Stand: 17. März 2021 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > GGVSee Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > GGVSee > Richtlinien HgFSNatSchV Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes Helgoländer Felssockel HgFSNatSchV (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > HgFSNatSchV HmbNSGBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe in bestimmten Naturschutzgebieten der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburg-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 01. Oktober 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > HmbNSGBefV KVR Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See Kollisionsverhütungsregeln (PDF) Stand: 17. Dezember 2021 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > KVR LTV Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere Lotstarifverordnung (PDF) Stand: 01. Januar 2025 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > LTV MoselSchPV Moselschifffahrtspolizeiverordnung MoselSchPV (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > MoselSchPV NeckarSchlBetrZV Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar NeckarSchlBetrZV (PDF) Stand: 01. Dezember 2021 Binnenschifffahrt > Schleuseninformationen > NeckarSchlBetrZV NOKBefAbgV Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal NOKBefAbgV (PDF) Stand: 01. Juli 2023 Seeschifffahrt > Nord-Ostsee-Kanal > NOKBefAbgV NOK-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Nord-Ostsee-Kanal I und Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde NOK-LV (PDF) Stand: 17. Mai 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > NOK-LV NordSBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee NPNordSBefV (PDF) Stand: 01. Mai 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > NordSBefV NPBefVMVK Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > NPBefVMVK NSGBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 09. November 2019 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > NSGBefV OstseeSHNSGBefV Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 01. Oktober 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > OstseeSHNSGBefV RheinSchPV Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV (PDF) Stand: 01. Januar 2025 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > RheinSchPV RheinSchPersV Rheinschiffspersonalverordnung RheinSchPersV (PDF) Stand: 01. Januar 2025 Schifffahrtsrecht > Binnenschiffahrsrecht > RheinSchPersV RSEB Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (PDF) Stand: 29. August 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGVSEB > RSEB SchRegDV Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung SchRegDV (PDF) Stand: 26. November 2019 Untersuchung/Eichung > ZBBD > SchRegO > SchRegDV SchRegO Schiffsregisterordnung SchRegO (PDF) Stand: 26. November 2019 Untersuchung/Eichung > ZBBD > SchRegO SchSG Schiffssicherheitsgesetz SchSG (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSG SchSiHafV Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen SchSiHafV (PDF) Stand: 01. November 2019 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSiHafV SchSV Schiffssicherheitsverordnung SchSV (PDF) Stand: 30. November 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSV SchutzhafenV Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen der Bundesrepublik Deutschland an Binnenschifffahrtsstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord SchutzhafenV (PDF) Stand: 31. März 1983 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > SchutzhafenV SeeAufgG Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Seeaufgabengesetz (PDF) Stand: 20. April 2024 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > SeeAufgG See-BV Verordnung über die Befähigung der Seeleute in der Seeschifffahrt Seeleute-Befähigungsverordnung (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Besatzung > Querseinstieg aus der Seeschifffahrt > See-BV SeeFSichV Verordnung über die Sicherung der Seefahrt SeeFSichV (PDF) Stand: 08. September 2015 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SeeFSichV SeeLAuFV Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen SeeLAuFV (PDF) Stand: 25. Februar 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLAuFV SeeLG Gesetz über das Seelotswesen Seelotsgesetz (PDF) Stand: 01. Dezember 2022 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLG SeeLotsEigV Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen SeeLotsEigV (PDF) Stand: 28. Mai 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLotsEigV SeelotRevierV Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere SeelotRevierV (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeelotRevierV SeeSchStrO Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung SeeSchStrO (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Englische Version (2,6 Megabyte) (PDF, extern) (Nichtamtliche Übersetzung) Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SeeSchStrO SperrWarngebV Verordnung über Sicherungsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste und im Nord-Ostsee-Kanal Sperr- und Warngebietverordnung (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SperrWarngebV TspV Verordnung über die Zulassung des Befahrens der Eder- und der Diemeltalsperre sowie die Abwehr strom- und schifffahrtspolizeilicher Gefahren Talsperrenverordnung (PDF) Stand: 30. September 2022 Schifffahrtsrecht > Sonstige Verkehrsvorschriften > TspV WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WaStrG (PDF) Stand: 29. Dezember 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > WaStrG Weser/Jade-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade Weser/Jade-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Weser/Jade-LV WIROST-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Wismar/Rostock/Stralsund WIROST-LV (PDF) Stand: 01. Juni 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > WIROST-LV Stand: 09. Januar 2025

Evaluierung der Anforderungen der 20. BImSchV für Binnentankschiffe im Hinblick auf die Wirksamkeit der Emissionsminderung klimarelevanter Gase

Das Projekt "Evaluierung der Anforderungen der 20. BImSchV für Binnentankschiffe im Hinblick auf die Wirksamkeit der Emissionsminderung klimarelevanter Gase" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ramboll Deutschland GmbH durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Mittels Binnentankschiffen werden jährlich in Deutschland ca. 20 Mio. t leichtflüchtige organische Verbindungen umgeschlagen. Bei den Umschlags- und Transportvorgängen von insbesondere Ottokraftstoff und Industriebenzin werden zum Teil erhebliche Mengen NMVOC und Methan freigesetzt, aber auch krebserzeugendes Benzol. VOC sind klimarelevant, da diese zum einen mit Stickoxiden Vorläufersubstanzen für den 'Sommersmog' (Bildung von erhöhten Konzentrationen bodennahen Ozons während heißer Sommertage) bilden und zum anderen das Treibhausgas Methan enthalten. Untersuchungen aus dem Jahr 2002 ergaben VOC-Emissionen von insgesamt ca. 30.000 t (ca. 1.000 t Methan) für diesen Bereich. Ziel des Projektes ist die Evaluierung der seit dem getroffenen Maßnahmen zur Minderung der klimarelevanten Emissionen in der 20. BImSchV. Erkenntnisse aus der Binnenschifffahrt lassen vermuten, dass die angestrebten Ziele zur Minderung der NMVOC- und Methan-Emissionen bisher nicht erreicht wurden. Aufbauend auf einer Ursachenanalyse sollen Lösungsvorschläge zur Verbesserung der derzeitigen Situation erarbeitet werden.

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