Die Messstelle 3539 Zweibrücken, Oberauerbach in Rheinland-Pfalz dient der Überwachung von Quellen. An der Messstelle werden Zeitreihen abiotischer Parametern gemessen.
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Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
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Dieser Bebauungsplan schließt im Osten an die nordwestliche Begrenzung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Designer Outlet Zweibrücken (DOZ)/ Freizeit und Erlebnisbereich, 1.Änderung"- Teil FOC (A) an und weist dort ein GI aus.
Dieser Bebauungsplan regelt im konkreten das Sondergebiet "Designer Outlet Zweibrücken (DOZ)/ Freizeit und Erlebnisbereich, Teil FOC(A)".Das Sondergebiet dient der Unterbringung eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel (seit 2017 Fashion Outlet
Dieser Bebauungsplan schließt in südlicher und auch östlicher Richtung unmittelbar an den Bebauungsplan "Designer Outlet Zweibrücken (DOZ)/Freizeit und Erlebnisbereich, 1. Änderung" -Teil FOC(A)an.
Der vorliegende Feststellungsentwurf umfasst den Ausbau der L 465 über eine Länge von rd. 2,44 km, von der Landesgrenze zum Saarland bis zur Ortdurchfahrtsgrenze des Mittelzentrums Zweibrücken, Ortsteil Mittelbach- Hengstbach. Die Überarbeitung des gesamten Fahrbahnquerschnitts ist aufgrund des Streckenzustandes und der vorhandenen Verkehrsbelastung erforderlich. Eingeschlossen in die projektierte Maßnahme sind die geometrische Anpassung der angeschlossenen Kreisstraßenknotenpunkte, die Optimierung und Neuregelung der Landesstraßenentwässerung, ebenso wie die Anpassungen im untergeordneten Wegenetz und der straßenbegleitenden Böschungsbereiche.
Das Virus der Klassischen Geflügelpest ist weiter latent in einzelnen Gewässern verbreitet. 2026 hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) die Aviäre Influenza bisher bei 35 Wildvögeln nachgewiesen, dazu kommt ein Vogelbestand in der Pfalz. Ab Beginn des Vogelzugs im Herbst 2025 wurden im LUA insgesamt 366 Wildvögel auf Geflügelpest untersucht. Im auch für Wildvögel frei zugänglichen Bereich des Vogelparks Haßloch im Kreis Bad-Dürkheim lebten zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Geflügelpest 76 standorttreue Gänse, Enten und Schwäne. Das zuständige Veterinäramt des Kreises Bad-Dürkheim hat nach einer sorgfältigen Risikobewertung entschieden, alle Vögel im Freigelände zu entnehmen und zu töten, um die in den eintragssicheren Volieren gehaltenen Tiere weiter zu schützen. Ein Biosicherheitskonzept lag dafür seit längerem vor. Der größere der beiden Teiche wurde zwar mit einem Netz gesichert, doch es schützt nicht zuverlässig gegen den Kontakt mit Wildtieren und deren Ausscheidungen. In der Gemeinde Haßloch gilt außerdem bis 31. März 2026 Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Der Vogelpark bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die gute Nachricht: Alle Tiere im Vogelpark Haßloch, die in Volieren gehalten werden, sind nicht infiziert. Sie werden weiter überwacht, bisher wurden dort 118 Proben entnommen, die im LUA auf Geflügelpest untersucht werden. Nach einer Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) besteht weiterhin ein hohes Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5N1-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands. Auch das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingeschätzt. Die Kreisveterinärbehörden sind weiterhin angewiesen, verdächtige tote Wildvögel ins LUA zur Untersuchung auf Geflügelpest zu bringen. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, achtsam zu sein und Totfunde zu melden. Über Schutzmaßnahmen wie Stallpflicht für Hausgeflügel entscheiden die Kreisverwaltungen risikoorientiert selbst. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 01.01.2026 (Stand: 05.03.2026) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler Nein Kreis Altenkirchen Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) Vereinsgeführter Bestand mit Gänsen, Enten und Schwänen. Ja, aber begrenzt auf das Gebiet der Gemeinde Haßloch ( zur Allgemeinverfügung ) Zunächst befristet bis zum 31.03.2026 Kreis Bad Kreuznach 21x Höckerschwan, 1x Mäusebussard, 1x Graugans Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 1x Schwan Nein Kreis Birkenfeld Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm Nein Kreis Cochem-Zell 1x Nilgans, 1x Schwan Nein Donnersbergkreis Nein Kreis Germersheim Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Kusel Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Neuwied Nein Rhein-Hunsrück-Kreis Nein Rhein-Lahn-Kreis Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 4x Schwan, 1x Wildente, 1x Haubentaucher, 1x Nilgans Ab 13. Februar 2026 ( zur Allgemeinverfügung ) Zunächst befristet bis zum 20.03.2026 Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis Nein
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz derzeit kaum weiter aus. Da der Erreger aber noch immer in der Umwelt ist, gilt erhöhte Wachsamkeit. Insgesamt gab es seit Oktober 2025 bei 101 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Der massive Eintrag dieser Virusvariante geht hauptsächlich zurück auf den ersten großen Kranichzug Mitte Oktober. Auch wenn die Vogelzüge ins Winterquartier vorbei sind und die Fallzahlen im Moment nahezu stagnieren: Vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wird das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung des Erregers der Geflügelpest in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands noch immer als hoch eingeschätzt – ebenso das Risiko von Eintr ägen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu infizierten Wildvögeln. Um die Geflügelhaltungen vor einem Viruseintrag zu schützen und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten wird dringend geraten, weiterhin strikte Maßnahmen zum Schutz der Bestände zu ergreifen. Dazu zählen insbesondere die Trennung von Hausgeflügel und Wildvögeln, das Abdecken von Ausläufen, das Verhindern des Zugangs von Wildvögeln zu Futter- und Tränkevorrichtungen sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Betreten und Verlassen der Tierhaltung wie beispielsweise das Tragen von Stallkleidung und -schuhen. Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen sind weiter konsequent beizubehalten. Die Bevölkerung ist nach wie vor aufgerufen, achtsam zu sein und tot aufgefundene Vögel den Veterinärämtern zu melden. Eine konkretes Gesundheitsrisiko für den Menschen oder für andere Tiere geht von ihnen nach derzeitiger Einschätzung nicht aus. Berührt werden sollten tote Vögel aber auf keinen Fall, um möglicherweise vorhandene Viren nicht weiterzuverbreiten. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 09.01.2026 11:00 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich, 1x Wildgans Nein Kreis Birkenfeld 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich, 3 x Wildgans Nein Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich, 1x Schwan 1x Schwan Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Nein Kreis Neuwied 3x Kranich, 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Nein Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich, 1x Graureiher, 2x Schwan Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 3x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung Hühner und Gänse Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich, 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis 5x Kranich, 1x Wildgans Nein
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 12 |
| Land | 36 |
| Weitere | 37 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 3 |
| Förderprogramm | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 4 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 35 |
| Umweltprüfung | 11 |
| unbekannt | 22 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 49 |
| Offen | 17 |
| Unbekannt | 12 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 78 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 29 |
| Keine | 18 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 39 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 23 |
| Lebewesen und Lebensräume | 78 |
| Luft | 19 |
| Mensch und Umwelt | 73 |
| Wasser | 18 |
| Weitere | 64 |