Umringe aller Bebauungspläne von Zweckverband Flughafen Zweibrücken
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne von Zweibrücken
Plangenehmigung der Stadt Zweibrücken für die Renaturierung des Hornbachs, 3. Bauabschnitt im Bereich zwischen dem Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Rimschweiler
Umringe aller Bebauungspläne von Zweckverband Flughafen Zweibrücken
Antrag nach dem Landestransparenzgesetz bezüglich Windenergieplanungen südwestlich von Zweibrücken
Antrag nach dem Landestransparenzgesetz bezüglich Auskunft über Änderungsantrag Windkraftanlagen Buchwald Zweibrücken Dörrenbachwald
Die Unwetterereignisse an Pfingsten 2024 (17. – 21. Mai 2024) haben die Landkreise Südwestpfalz, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie die Kreisfreien Städte Trier und Zweibrücken in Rheinland-Pfalz in einem erheblichen Ausmaß getroffen. Das daraus folgende Hochwasserereignis macht für Privatpersonen aufgrund von existenzbedrohenden Auswirkungen unkomplizierte und schnelle Hilfen notwendig. Daher erscheint eine, von der VV Elementarschaden abweichende, Sonderregelung zu Soforthilfen für Private angezeigt. Damit soll den besonders betroffenen Privatpersonen kurzfristig die Möglichkeit gegeben werden, Übernachtungsmöglich¬keiten, Ersatzkleidung und Verpflegung zu bezahlen, sofern dies durch die Ereignisse erforderlich ist. Außerdem soll mit dem Geld die angemessene Versorgung von Kindern und sonstigen Familienangehörigen ermöglicht werden. Der Ministerrat beschließt daher eine Richtlinie über Soforthilfen für den privaten Bereich für das aktuelle Elementarschadensereignis. Um eine schnelle Auszahlung zu gewährleisten, wird die Soforthilfe für Private den Betroffenen ohne umfangreiche Prüfung auf Grundlage ihrer Erklärung gewährt. Voraussetzung für die Zuwendung sind Schäden an Wohnraum, Hausrat bzw. Kleidung, die durch das Elementarschadensereignis entstanden bzw. verursacht worden sind. Berücksichtigt werden Schäden, die nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen den Betrag von 5.000 Euro übersteigen. Spendengelder werden dabei nicht berücksichtigt. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit ist eine Soforthilfe auch bei Schäden ab 3.000 Euro möglich. Die Höhe der Soforthilfe für Private setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro je Haushalt inklusiver einer Person und 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt zusammen. Je Haushalt werden maximal 3.000 Euro Soforthilfe gewährt. Unvollständige oder falsch gemachte Angaben können eine Rückforderung der Soforthilfe bewirken.
Die Messstelle 3067 Zweibrücken in Rheinland-Pfalz dient der Überwachung von Grundwasserstände. Zeitreihen abiotische Parameter werden derzeit nicht gemessen.
Renaturierung des Hornbachs, 3. Bauabschnitt, im Bereich zwischen dem Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Rimschweiler bis zur Mündung des Erzenbachs, in der Stadt Zweibrücken, Gemarkung Rimschweiler
Gehobene Erlaubnis der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage (KA) Hornbach, in den Hornbach
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Bund | 18 |
Land | 39 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 4 |
Messwerte | 7 |
Text | 17 |
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unbekannt | 18 |
License | Count |
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