Umringe aller Bebauungspläne von Zweckverband Flughafen Zweibrücken
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Plangenehmigung der Stadt Zweibrücken für die Renaturierung des Hornbachs, 3. Bauabschnitt im Bereich zwischen dem Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Rimschweiler
Die Messstelle 3067 Zweibrücken in Rheinland-Pfalz dient der Überwachung von Grundwasserstände. Zeitreihen abiotische Parameter werden derzeit nicht gemessen.
Die Messstelle 3539 Zweibrücken, Oberauerbach in Rheinland-Pfalz dient der Überwachung von Quellen. An der Messstelle werden Zeitreihen abiotischer Parametern gemessen.
Renaturierung des Hornbachs, 3. Bauabschnitt, im Bereich zwischen dem Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Rimschweiler bis zur Mündung des Erzenbachs, in der Stadt Zweibrücken, Gemarkung Rimschweiler
Der vorliegende Feststellungsentwurf umfasst den Ausbau der L 465 über eine Länge von rd. 2,44 km, von der Landesgrenze zum Saarland bis zur Ortdurchfahrtsgrenze des Mittelzentrums Zweibrücken, Ortsteil Mittelbach- Hengstbach. Die Überarbeitung des gesamten Fahrbahnquerschnitts ist aufgrund des Streckenzustandes und der vorhandenen Verkehrsbelastung erforderlich. Eingeschlossen in die projektierte Maßnahme sind die geometrische Anpassung der angeschlossenen Kreisstraßenknotenpunkte, die Optimierung und Neuregelung der Landesstraßenentwässerung, ebenso wie die Anpassungen im untergeordneten Wegenetz und der straßenbegleitenden Böschungsbereiche.
Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR hat die Errichtung und den Betrieb einer Schwachgasfackel zur Behandlung von Deponiegas gemäß § 4 BImSchG beantragt. Die Anlage besteht aus den folgenden Aggregaten: Schwachgasfackel mit Feuerungswärmeleistung von 100 - max. 999 kW, Gasverdichter mit Förderleistung (ca. 110 - 500 m³/h, Kondensatabscheider und Gasanalysetechnik. Sie dient der thermischen Behandlung des in einem System aus Drainagen unter der Oberflächenabdichtung der Deponie Ohmbachtal gefassten Gases. Diffuse Emission des Gases wird damit minimiert bzw. unterbunden.
In vielen Kommunen werden Messstellen aufgebaut – Umweltministerium fördert die Projekte – Zweibrücken dient als Referenzprojekt Das mit Landesmitteln geförderte kommunale Frühwarnsystem hat sich beim Hochwasser- und Starkregenereignis an Pfingsten erstmals bewährt. In Zweibrücken beispielsweise konnte sehr präzise nachvollzogen werden, wie sich die Wasserstände entwickeln. An Pfingsten führten mit Schwarzbach und Hornbach, die Zweibrücken durchfließen, gleich zwei Gewässer Hochwasser, wie Umweltministerin Katrin Eder jetzt ausführte. „Der Klimawandel wird dazu führen, dass Extremwetterereignisse zunehmen. Daher müssen wir Kommunen bei der Beratung und beim Aufbau kommunaler Frühwarnsysteme fördern. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger muss bei allen Maßnahmen im Vordergrund stehen“, so Katrin Eder weiter. Die Ministerin berichtete im Umweltausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags über kommunale Frühwarnsysteme. „Als Folge des Hochwassers 2021 richten immer mehr Kommunen eigene Systeme ein. Einige Systeme sind bereits im Einsatz oder werden derzeit errichtet, andere sind geplant. Vor allem im Norden des Landes sind in fünf Kreisen bereits Messstellen im Einsatz oder Frühwarnsysteme im Aufbau“, so Katrin Eder. Das vom Land betriebene Pegelmessnetz mit rund 150 Anlagen ist für die landesweite Mess- und Vorhersageerfordernis konzipiert. Die lokalen Bedürfnisse von Kommunen gehen jedoch weiter und umfassen auch zumeist sehr kleine Gewässer. Das Ziel ist häufig, durch ergänzende Wasserstands-Daten im Ereignisfall schneller und präziser reagieren zu können. Bei diesen Projekten ist eine Landesförderung möglich. „Größere Planungen bestehen in den Kreisen Mayen-Koblenz, Bitburg-Prüm, Ahrweiler und dem Rhein-Hunsrück Kreis. Aus weiteren Städten und Verbandsgemeinden sind Interessensbekundungen bekannt“, erläuterte Umweltministerin Eder. Kommunale Frühwarnsysteme bestehen zumeist aus Sensoren zur Erfassung von Wasserständen. Manche Systeme binden KI-ähnliche Elemente zur Warnung mit ein. Im Hochwasserfall werden Nutzer per App gewarnt. Das Land unterstützt Kommunen bei der Einrichtung. Beratungen erfolgen durch die SGDen, zusätzlich wurde ein „Infoblatt Pegel“ erstellt. Informationen an interessierte Kommunen werden beispielsweise über die Hochwasserpartnerschaften weitergegeben. Der Bau kommunaler Messstellen kann als Maßnahme des technischen Hochwasserschutzes mit bis zu 60 Prozent Zuschuss gefördert werden, sofern ein maßgeblicher Beitrag zur Verbesserung des örtlichen Hochwasserrisikomanagements dargelegt werden kann und Unterhaltung und Wartung sichergestellt sind.
Erster Handlungsleitfaden zeigt Maßnahmen zum Umgang mit Schäden durch Saatkrähen – Maissilage lässt Populationen wachsen – Fehlende hohe Bäume in der Landschaft fördern Anwachsen der Populationen in Städten – Allgemeinverfügung soll letale Entnahme erleichtern „Auch, wenn sich die Bestände der Saatkrähe nach dem dramatischen Rückgang in den 1970er-Jahren in einigen Regionen in Rheinland-Pfalz erholt haben, gilt die Saatkrähe auf europäischer Ebene als gefährdet und hat damit einen gesetzlichen Schutzstatus. Ihre Zunahme führt auch zu immer mehr Konflikten, sowohl in der Landwirtschaft als auch innerhalb von Orten. In einem Handlungsleitfaden versuchen wir daher alle Interessen zu berücksichtigen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Mittwoch. Der erste Handlungsleitfaden wurde im Auftrag des Klimaschutzministeriums von der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt (LfU) erstellt. Er zeigt den Ist-Zustand sowie präventive und aktive Maßnahmenempfehlungen zur Lösung dieses Mensch-Tier-Konfliktes auf und soll je nach neusten Erkenntnissen und aktueller Datenlage, etwa aus den Einträgen im Meldeportal Vogelschäden, fortgeschrieben werden. Derzeit gibt es vor allem in Rheinhessen, der Vorderpfalz und im Raum Zweibrücken Saatkrähenkolonien von teilweise über 1.000 Brutpaaren. In Höhenlagen wie beispielsweise im Westerwald sind sie hingegen kaum anzutreffen. Insgesamt ist die Zahl der Brutpaare auf etwa 12.500 Brutpaare in ganz Rheinland-Pfalz angewachsen. Der Winterbestand beläuft sich aktuell in Rheinland-Pfalz auf durchschnittlich 16.000 Individuen. Die Populationszunahme beruht dabei auf verschiedenen Ursachen: Eine Auswertung im Handlungsleitfaden zeigt, dass im Süden von Rheinland-Pfalz einige der großen Kolonien von Saatkrähen in der Nähe von Biogasproduzenten liegen. Dort lagert in der Regel Fahrsilage, etwa aus Mais – und steht den Krähen ganzjährig als „Kraftfutter“ zur Verfügung. Eine natürliche Nahrungsknappheit in den Wintermonaten besteht demnach nicht – was dazu führt, dass die Wintersterblichkeit sich verringert und damit auch mehr Jungvögel aufgezogen werden. Fehlende hohe Bäume in der Landschaft, wie etwa Pappeln, sorgen außerdem dafür, dass sich die Saatkrähen Schutz und Brutplätze in der Stadt auf Platanen suchen. Innerorts haben sie keine Fressfeinde, wie den Uhu. Lärm und Licht stören die Tiere nicht. Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich durch die Rufe, Verkotung und herabfallendes Nestmaterial zunehmend gestört. Landwirtinnen und Landwirte melden Schäden bis hin zu Ernteausfällen. Dies betrifft vor allem frische Mais- oder Zuckerrübenaussaaten und den Obstbau, vor allem Kirschanbauflächen. Leitfaden stellt neue Maßnahmen vor Neben den bereits praktizierten Maßnahmen zeigt der „erste Handleitungs-Leitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz“ auch neue Ansätze auf. Zu den bereits angewendeten gehören etwa zahlreiche Präventivmaßnahmen vor und während der Aussaat. Im Obstbau wird die Einhausung von Obstbäumen mit Netzen empfohlen. Auch der Einsatz von Knallschussanlagen und die letale Vergrämung durch den Abschuss einzelner Saatkrähen ist möglich, bedarf jedoch der behördlichen Genehmigung, die sich auf Grundlage dieses Handlungsleitfadens vereinfachter begründen lässt. Als neue Maßnahme stellt das 40-seitige Papier den Schutz von Saatkrähen-Kolonien in ausgewählten Bereichen außerhalb von Ortschaften vor. Dies könnte beispielsweise über die Ausweisung geschützter Landschaftsbestandteile erfolgen, in denen es hohe Bäume – und damit Brutplätze für die Tiere gibt. Mitunter werden die Tiere illegal vergrämt – was dann wiederum zu Abwanderungen führt – und zu noch mehr Krähen in Ortslagen. Durch den gezielten Schutz von konfliktarmen Kolonien kann vermieden werden, dass die Tiere zum Brüten in Siedlungen einwandern. Neu ist außerdem der Vorschlag für eine Allgemeinverfügung zur letalen Vergrämung. So muss nicht jeder betroffene Betrieb für seinen Bereich eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Damit wird die Genehmigung zum Abschuss von Krähen per Ausnahme sowohl für die Landwirtinnen und Landwirte als auch für die Verwaltung vereinfacht. Das Verfahren soll präventiv ernste landwirtschaftliche Schäden vermeiden. Eingetretene Vogelschäden können über das „Meldeportal Vogelschäden“ übermittelt werden ( https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/rheinland-pfalz/regionsuebergreifend/vogelschaeden ). Über die Sommermonate sind zusätzlich weitere fachliche Abstimmungen mit dem Landwirtschaftsministerium geplant, etwa zu ackerbaulichen Maßnahmen und zu solchen, wie Fahrsilos besser abgedeckt werden können. Der Leitfaden ist hier einsehbar: https://lfu.rlp.de/natur/staatliche-vogelschutzwarte-rheinland-pfalz/handlungsleitfaden-saatkraehe
Origin | Count |
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Bund | 16 |
Kommune | 2 |
Land | 57 |
Type | Count |
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License | Count |
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