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Umringe der Bebauungspläne von Zweckverband Flughafen Zweibrücken

Umringe aller Bebauungspläne von Zweckverband Flughafen Zweibrücken

Umringe der Bebauungspläne von Zweckverband Flughafen Zweibrücken

Umringe aller Bebauungspläne von Zweckverband Flughafen Zweibrücken

Zw 141 Nördlich der Siebenpfeifferstrasse

Gemarkung Zweibrücken

Zw 102 Oberhalb der Esebeckstrasse

Gemarkung Zweibrücken

Zw 092 Obere Gutentalstrasse

Gemarkung Zweibrücken

Zweibrücken

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne von Zweibrücken

Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 7110 Mannheim

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Plangenehmigung für die Renaturierung des Hornbachs, 2. Bauabschnitt

Plangenehmigung der Stadt Zweibrücken für die Renaturierung des Hornbachs 2. Bauabschnitt in der Gemarkung Rimschweiler

Plangenehmigung für die Renaturierung des Hornbachs, 3. BA im Bereich ZW

Plangenehmigung der Stadt Zweibrücken für die Renaturierung des Hornbachs, 3. Bauabschnitt im Bereich zwischen dem Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Rimschweiler

Gewährung staatlicher Finanzhilfen für private Haushalte bei Elementarschäden in Zusammenhang mit dem Elementarschadensereignis an Pfingsten 2024

Die Unwetterereignisse an Pfingsten 2024 (17. – 21. Mai 2024) haben die Landkreise Südwestpfalz, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie die Kreisfreien Städte Trier und Zweibrücken in Rheinland-Pfalz in einem erheblichen Ausmaß getroffen. Das daraus folgende Hochwasserereignis macht für Privatpersonen aufgrund von existenzbedrohenden Auswirkungen unkomplizierte und schnelle Hilfen notwendig. Daher erscheint eine, von der VV Elementarschaden abweichende, Sonderregelung zu Soforthilfen für Private angezeigt. Damit soll den besonders betroffenen Privatpersonen kurzfristig die Möglichkeit gegeben werden, Übernachtungsmöglich¬keiten, Ersatzkleidung und Verpflegung zu bezahlen, sofern dies durch die Ereignisse erforderlich ist. Außerdem soll mit dem Geld die angemessene Versorgung von Kindern und sonstigen Familienangehörigen ermöglicht werden. Der Ministerrat beschließt daher eine Richtlinie über Soforthilfen für den privaten Bereich für das aktuelle Elementarschadensereignis. Um eine schnelle Auszahlung zu gewährleisten, wird die Soforthilfe für Private den Betroffenen ohne umfangreiche Prüfung auf Grundlage ihrer Erklärung gewährt. Voraussetzung für die Zuwendung sind Schäden an Wohnraum, Hausrat bzw. Kleidung, die durch das Elementarschadensereignis entstanden bzw. verursacht worden sind. Berücksichtigt werden Schäden, die nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen den Betrag von 5.000 Euro übersteigen. Spendengelder werden dabei nicht berücksichtigt. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit ist eine Soforthilfe auch bei Schäden ab 3.000 Euro möglich. Die Höhe der Soforthilfe für Private setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro je Haushalt inklusiver einer Person und 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt zusammen. Je Haushalt werden maximal 3.000 Euro Soforthilfe gewährt. Unvollständige oder falsch gemachte Angaben können eine Rückforderung der Soforthilfe bewirken.

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