Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Blei im Feinstaub (Pb), Kohlenmonoxid (CO). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Arsen ist ein zu den Halbmetallen zählendes, ubiquitäres und toxisch wirkendes Element. Es kommt in der Natur weit verbreitet in verschiedenen Mineralisationen als Arsensulfid bzw. -oxid und als Kupfer-, Nickel- und Eisenarsenat vor. Der durchschnittliche As-Gehalt der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 2 mg/kg. In der Fachliteratur werden As-Gehalte 20 mg/kg als Normalgehalte beschrieben, wobei die mittleren Gehalte etwa 5 mg/kg betragen. Unter den toxisch wirkenden Elementen kommt dem Arsen auf Grund seiner großflächigen Verbreitung erhöhter Gehalte in sächsischen Böden eine besondere Bedeutung zu. Die Ursachen sind zweifellos in der geochemisch-metallogenetischen Spezialisierung der Fichtelgebirgisch Erzgebirgischen Antiklinalzone zu suchen. Der flächenbezogene mittlere As-Gehalt der Hauptgesteinstypen (petrogeochemische Komponente) beträgt ca. 13 mg/kg. Eine besondere Bedeutung erlangt im Erzgebirge die chalkogene Komponente. Neben der Elementanreicherung in der Vererzung selbst, die Gegenstand des Bergbaus war, kam es darüber hinaus zu einer großflächigen Beeinflussung der Nebengesteine bzw. deren Verwitterungsprodukte (primäre und sekundäre geochemische Aureole). Bei der anthropogenen Beeinflussung der natürlichen Böden sind vor allem die Erzaufbereitungsanlagen und die Emissionen der Buntmetallhütten zu nennen. Während in den Oberböden Nord- und in Teilen Mittelsachsens niedrige Gehalte dominieren (As-arme periglaziäre sandige bis lehmige Substrate; Löss), kommt es in den Verwitterungsböden über Festgesteinen infolge der höheren petrogenen As-Komponente zu einer relativen Anreicherung. Bedeutende regionale Anomalien befinden sich vor allem im Freiberger Raum (Osterzgebirge), dem bedeutendsten Standort des Bergbaus und der Verhüttung polymetallischer Erze, sowie im Westerzgebirge (Raum Aue - Ehrenfriedersdorf). Die große Extensität und Intensität der Verbreitung von As-Mineralen in den polymetallischen-, Zinn-Wolfram- und Bi-Co-Ni-Ag-U-Erzformationen sowie ihre Verhüttung führten zu großflächigen geogenen und anthropogenen Anreicherungen. Getrennt werden beide Bereiche durch die Nordwest-Südost streichende Flöha-Zone, einem Bereich, in dem kaum Erzmineralisationen auftreten und somit die chalkogene Komponente nur selten entwickelt ist. Großflächig erhöhte As-Gehalte in Böden der Vorerzgebirgssenke (Zwickau - Chemnitz) sind auf die geochemisch spezialisierten Rotliegendsedimente (u. a. Abtragungsprodukte des Erzgebirges) zurückzuführen. Besonders hohe As-Gehalte sind in den Auenböden der Freiberger Mulde, Zschopau, Zwickauer Mulde und der Vereinigten Mulde verbreitet. Durch den geologischen Prozess der Abtragung von Böden aus den erzgebirgischen Lagerstättengebieten sowie anthropogenen Einträgen durch die Erzaufbereitung und Hüttenindustrie, kommt es bei Ablagerung der Flusssedimente und Schwebanteile in den Überflutungsbereichen zu einer ständigen As-Anreicherung in den Auenböden. Infolge der beschrieben geogenen und anthropogenen Prozesse werden im Erzgebirge und in den Auenböden des Muldensystems die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Arsen z. T. flächenhaft überschritten.
Feldblöcke werden im Feldblockkataster als räumlich zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen erfasst, die meist durch dauerhafte, natürliche Grenzen umgeben werden. Die Pflege und Anpassung von Änderungen des Feldblockkatasters erfolgt in den FBZ/ISS des LfULG.
Das Projekt "Beseitigung von Umweltschaeden am Dom St. Marien in Zwickau" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Evangelisch-lutherisches Dompfarramt, Sankt Marien Zwickau.
Die Firma 3Energy Projekt GmbH & Co. KG, Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma, beantragte mit Datum vom 3. September 2024 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 164 Metern und einem Rotordurchmesser von 163 Metern am Standort 08412 Werdau, Gemarkung Langenhessen, Flurstücke 263/29 und 877. Mit diesem Vorhaben wird die aus zwei bereits genehmigten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat. Das nächste Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist mit fünf Teilabschnitten das FFH-Gebiet „Bachtäler im Oberen Pleißeland“. Der nächstgelegene Teilabschnitt „Koberbach“ befindet sich ca. 4,4 km nordwestlich des geplanten Standortes. Die anderen vier Teilabschnitte „Paradiesbach Oberlauf“ ca. 4,9 km nördlich, „Paradiesbach Unterlauf“ ca. 6,4 km nördlich, „Sahngebiet“ ca. 7,1 km nördlich und „Schönfelser-/Neumarker Bach“ ca. 5,2 km südlich vom geplanten Standort. Weiterhin befindet sich das FFH-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ mit dem Teilgebiet „Mulde südlich Glauchau“ ca. 5,6 km östlich des Vorhabenstandortes. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Paradiesgrund“ ist ca. 1,3 km nordöstlich, das LSG „Weißenborner Wald“ ca. 2,4 km südöstlich, das LSG „Koberbachgrund ca. 3,1 km nordwestlich und das LSG „Werdauer Wald“ ca. 3,2 km südwestlich des Vorhabenstandortes zu finden. Beeinträchtigungen der umliegenden FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind aufgrund ihrer Entfernung von dem Vorhaben nicht gegeben. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan zu leisten. Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und Denkmäler befinden sich ebenfalls nicht in der Umgebung des Standortes. Die erste Stufe der standortbezogenen Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass am Vorhabenstandort keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen und damit keine weitere Prüfung erforderlich ist. Für das beantragte Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Werdau, den 3. April 2025
Das Projekt "Sanierungsmassnahmen am Dom St. Marien in Zwickau" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Evangelisch-lutherisches Dompfarramt, Sankt Marien Zwickau.
Das Projekt "DAS: Hitzerisikomanagement in der Stadt" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Ulm, Fachbereich Chemie, Institut für Theoretische Chemie, Fachgebiet Wirtschaftschemie.
Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ Zwickau mit Fachschule für Landwirtschaft umfassen: - Umsetzung zahlreicher Ausgleichs-, Prämien- und Fördermaßnahmen für den Agrarbereich, - Mitwirkung beim Vollzug verschiedener Fachgesetze, - produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung in der Landwirtschaft und im Gartenbau auf der Grundlage von Fachgesetzen und im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung (Cross Compliance), - sozio-ökonomische bzw. Beratung von existenzgefährdeten Betrieben, - berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich, - fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation sowie - Ernährungsvorsorge und -sicherstellung.
Das Projekt "DAS: Hitzerisikomanagement in der Stadt, Hitzerisikomanagement in der Stadt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Zentrum NRW GmbH.
Das Projekt "DAS: Hitzerisikomanagement in der Stadt, Hitzerisikomanagement in der Stadt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: bifa Umweltinstitut GmbH.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 170 |
Land | 99 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 128 |
Messwerte | 45 |
Text | 38 |
Umweltprüfung | 34 |
unbekannt | 28 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 82 |
offen | 156 |
unbekannt | 28 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 266 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 8 |
Datei | 13 |
Dokument | 63 |
Keine | 112 |
Webseite | 127 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 118 |
Lebewesen & Lebensräume | 170 |
Luft | 95 |
Mensch & Umwelt | 235 |
Wasser | 121 |
Weitere | 266 |