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Found 347 results.

Digitale Orthophotos (DOP) - Befliegung 2025, Zwickau

Orthophotos sind in die Ebene entzerrte, georeferenzierte Luftbilder. Dabei erfolgt die Projektion der Luftbilder über ein Digitales Geländemodell der Erdoberfläche. Die DOP des Gebietes liegen als Vierkanal-DOP (RGBI) vor. Daraus können DOP in den Arten Panchromatisch (PAN), Farbe (RGB) und Color-Infrarot (CIR) abgeleitet werden. Die DOP werden im 2-Jahresrythmus mit wechselnder Sommer- und Frühjahrsbefliegung aktualisiert, die Realisierung der turnusmäßigen Befliegung vorausgesetzt. Die DOP des Loses sind vom Frühjahr 2025. Die nächste Befliegung des Gebietes ist im Sommer 2027 vorgesehen. Bestandteil des ATKIS®

InVeKoS-FIGO (Zwickau)

Fachinformationssystem zur Flächenidentifizierung mittels GIS und Orthophotos (FIGO), um ein landesweites Referenzkataster für die Fördermittelbeantragung zur Verfügung zu stellen. Die Flächenidentifikation erfolgt dabei über das Feldblockkataster. Gleichzeitig wird damit ein multifunktionales Geografisches Informationssystem (GIS) bereitgestellt, dass z.B. eine feldblockscharfe Definition verschiedener Förderkulissen unter Einbeziehung weiterer GIS-relevanter Daten ermöglicht (z.B. Gebiete nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete), Europäische Vogelschutzgebiete (SPA), Trinkwasserschutzzonen (TWSZ), Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Erosionsgefährdung etc.).

Sanierungsmassnahmen am Dom St. Marien in Zwickau

Geologisches 3D Modell Lugau-Oelsnitz (Erzgebirge)

Das geologische Modell stellt die Abfolge der wichtigsten geologischen Einheiten im Gebiet des ehemaligen Steinkohlenreviers Lugau-Oelsnitz (Erzgebirge) in einem dreidimensionalen Raum dar. Das geologische Modell von Lugau/Oelsnitz ist ein Detailmodell, welches die angetroffenen Gesteinsschichten des Grundgebirges bis hin zu den permokarbonen vulkanischen Ablagerungen der Vorerzgebirgssenke abbildet und für eine Grubenwasseranstiegsmodellierung auf die wesentlichsten geologisch-tektonischen Blöcke vereinfacht wurde. Die maximale Modelltiefe beträgt etwa -1000 m unter NHN. Desweiteren integriert das Modell geologische Störungen und wurde als GOCAD Modell in der Version 2006 erstellt. Im Rahmen des GeoMAP Projektes (01/2019 - 06/2021) wird das geologische 3D Modell validiert, aktualisiert und mit neuen Informationen vor Allem im Bereich der Kohlenflöze ertüchtigt. Mehr Informationen finden Sie unter dem Reiter Vertrieb. Das 3D Modell Lugau-Oelsnitz ist östlich von dem 3D Modell Zwickau lokalisiert. Darüber hinaus existiert ein 3D Modell der gesamten Vorerzgebirgssenke.

Städte/Gemeinden Sachsen

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.

Städte/Gemeinden Sachsen (WFS Dienst)

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.

Städte/Gemeinden Sachsen (WMS Dienst)

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.

Ortsdosisleistung (ODL): 08056 Zwickau (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Zwickau.

GcBÜK400 - Arsen im Oberboden

Arsen ist ein zu den Halbmetallen zählendes, ubiquitäres und toxisch wirkendes Element. Es kommt in der Natur weit verbreitet in verschiedenen Mineralisationen als Arsensulfid bzw. -oxid und als Kupfer-, Nickel- und Eisenarsenat vor. Der durchschnittliche As-Gehalt der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 2 mg/kg. In der Fachliteratur werden As-Gehalte 20 mg/kg als Normalgehalte beschrieben, wobei die mittleren Gehalte etwa 5 mg/kg betragen. Unter den toxisch wirkenden Elementen kommt dem Arsen auf Grund seiner großflächigen Verbreitung erhöhter Gehalte in sächsischen Böden eine besondere Bedeutung zu. Die Ursachen sind zweifellos in der geochemisch-metallogenetischen Spezialisierung der Fichtelgebirgisch Erzgebirgischen Antiklinalzone zu suchen. Der flächenbezogene mittlere As-Gehalt der Hauptgesteinstypen (petrogeochemische Komponente) beträgt ca. 13 mg/kg. Eine besondere Bedeutung erlangt im Erzgebirge die chalkogene Komponente. Neben der Elementanreicherung in der Vererzung selbst, die Gegenstand des Bergbaus war, kam es darüber hinaus zu einer großflächigen Beeinflussung der Nebengesteine bzw. deren Verwitterungsprodukte (primäre und sekundäre geochemische Aureole). Bei der anthropogenen Beeinflussung der natürlichen Böden sind vor allem die Erzaufbereitungsanlagen und die Emissionen der Buntmetallhütten zu nennen. Während in den Oberböden Nord- und in Teilen Mittelsachsens niedrige Gehalte dominieren (As-arme periglaziäre sandige bis lehmige Substrate; Löss), kommt es in den Verwitterungsböden über Festgesteinen infolge der höheren petrogenen As-Komponente zu einer relativen Anreicherung. Bedeutende regionale Anomalien befinden sich vor allem im Freiberger Raum (Osterzgebirge), dem bedeutendsten Standort des Bergbaus und der Verhüttung polymetallischer Erze, sowie im Westerzgebirge (Raum Aue - Ehrenfriedersdorf). Die große Extensität und Intensität der Verbreitung von As-Mineralen in den polymetallischen-, Zinn-Wolfram- und Bi-Co-Ni-Ag-U-Erzformationen sowie ihre Verhüttung führten zu großflächigen geogenen und anthropogenen Anreicherungen. Getrennt werden beide Bereiche durch die Nordwest-Südost streichende Flöha-Zone, einem Bereich, in dem kaum Erzmineralisationen auftreten und somit die chalkogene Komponente nur selten entwickelt ist. Großflächig erhöhte As-Gehalte in Böden der Vorerzgebirgssenke (Zwickau - Chemnitz) sind auf die geochemisch spezialisierten Rotliegendsedimente (u. a. Abtragungsprodukte des Erzgebirges) zurückzuführen. Besonders hohe As-Gehalte sind in den Auenböden der Freiberger Mulde, Zschopau, Zwickauer Mulde und der Vereinigten Mulde verbreitet. Durch den geologischen Prozess der Abtragung von Böden aus den erzgebirgischen Lagerstättengebieten sowie anthropogenen Einträgen durch die Erzaufbereitung und Hüttenindustrie, kommt es bei Ablagerung der Flusssedimente und Schwebanteile in den Überflutungsbereichen zu einer ständigen As-Anreicherung in den Auenböden. Infolge der beschrieben geogenen und anthropogenen Prozesse werden im Erzgebirge und in den Auenböden des Muldensystems die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Arsen z. T. flächenhaft überschritten.

GcBÜK400 - Arsen im Oberboden

Arsen ist ein zu den Halbmetallen zählendes, ubiquitäres und toxisch wirkendes Element. Es kommt in der Natur weit verbreitet in verschiedenen Mineralisationen als Arsensulfid bzw. -oxid und als Kupfer-, Nickel- und Eisenarsenat vor. Der durchschnittliche As-Gehalt der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 2 mg/kg. In der Fachliteratur werden As-Gehalte 20 mg/kg als Normalgehalte beschrieben, wobei die mittleren Gehalte etwa 5 mg/kg betragen. Unter den toxisch wirkenden Elementen kommt dem Arsen auf Grund seiner großflächigen Verbreitung erhöhter Gehalte in sächsischen Böden eine besondere Bedeutung zu. Die Ursachen sind zweifellos in der geochemisch-metallogenetischen Spezialisierung der Fichtelgebirgisch Erzgebirgischen Antiklinalzone zu suchen. Der flächenbezogene mittlere As-Gehalt der Hauptgesteinstypen (petrogeochemische Komponente) beträgt ca. 13 mg/kg. Eine besondere Bedeutung erlangt im Erzgebirge die chalkogene Komponente. Neben der Elementanreicherung in der Vererzung selbst, die Gegenstand des Bergbaus war, kam es darüber hinaus zu einer großflächigen Beeinflussung der Nebengesteine bzw. deren Verwitterungsprodukte (primäre und sekundäre geochemische Aureole). Bei der anthropogenen Beeinflussung der natürlichen Böden sind vor allem die Erzaufbereitungsanlagen und die Emissionen der Buntmetallhütten zu nennen. Während in den Oberböden Nord- und in Teilen Mittelsachsens niedrige Gehalte dominieren (As-arme periglaziäre sandige bis lehmige Substrate; Löss), kommt es in den Verwitterungsböden über Festgesteinen infolge der höheren petrogenen As-Komponente zu einer relativen Anreicherung. Bedeutende regionale Anomalien befinden sich vor allem im Freiberger Raum (Osterzgebirge), dem bedeutendsten Standort des Bergbaus und der Verhüttung polymetallischer Erze, sowie im Westerzgebirge (Raum Aue - Ehrenfriedersdorf). Die große Extensität und Intensität der Verbreitung von As-Mineralen in den polymetallischen-, Zinn-Wolfram- und Bi-Co-Ni-Ag-U-Erzformationen sowie ihre Verhüttung führten zu großflächigen geogenen und anthropogenen Anreicherungen. Getrennt werden beide Bereiche durch die Nordwest-Südost streichende Flöha-Zone, einem Bereich, in dem kaum Erzmineralisationen auftreten und somit die chalkogene Komponente nur selten entwickelt ist. Großflächig erhöhte As-Gehalte in Böden der Vorerzgebirgssenke (Zwickau - Chemnitz) sind auf die geochemisch spezialisierten Rotliegendsedimente (u. a. Abtragungsprodukte des Erzgebirges) zurückzuführen. Besonders hohe As-Gehalte sind in den Auenböden der Freiberger Mulde, Zschopau, Zwickauer Mulde und der Vereinigten Mulde verbreitet. Durch den geologischen Prozess der Abtragung von Böden aus den erzgebirgischen Lagerstättengebieten sowie anthropogenen Einträgen durch die Erzaufbereitung und Hüttenindustrie, kommt es bei Ablagerung der Flusssedimente und Schwebanteile in den Überflutungsbereichen zu einer ständigen As-Anreicherung in den Auenböden. Infolge der beschrieben geogenen und anthropogenen Prozesse werden im Erzgebirge und in den Auenböden des Muldensystems die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Arsen z. T. flächenhaft überschritten.

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