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19. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lädt gemeinsam mit der Bauministerkonferenz der Länder, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund in die Stadt Köln ein. „Gemeinsam handeln, schneller agieren, weiter denken: Städte für alle gestalten“ Unter diesem Motto findet der 19. Bundeskongress der Nationalen Stadtentwicklungspolitik vom 14. bis 16. September 2026 im Palladium Köln und weiteren Locations statt. nsp-kongress.de

Abpflastern!

Die Metropole Hamburg mit über 1,8 Mo Einwohner:innen nimmt mit ihren Wohngebieten, Straßen, Wegen und Plätzen sowie Gewerbe- und Industrieflächen umfangreiche Flächen in Anspruch. Im Jahr 2020 waren 31 Prozent des gesamten Stadtgebiets versiegelt. Um die Stadt resilient, klimaanagepasst und mit mehr Grün zu entwickeln, sollen in der Stadt unter anderem Böden entsiegelt werden Der Hamburger Wettbewerb „Abpflastern“, der von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erstmals 2025 organisiert wurde, richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Initiativen oder Vereine. Ziel ist es, so viele Flächen wie möglich zu entsiegeln. Beton oder Asphaltflächen sollen entfernt und anschließend begrünt werden, um die Versickerung von Regenwasser zu fördern und das Stadtklima zu verbessern. Im Blick sind dabei öffentliche, halböffentliche und private Flächen wie etwa Schulhöfe, Terrassen, Einfahrten oder Gehwege. Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Preise verliehen: Der Bezirk mit der meisten entsiegelten Fläche erhält den „Goldenen Spaten“. Der Stadtteil mit der meisten entsiegelten Fläche wird mit der „Goldenen Gießkanne“ ausgezeichnet. Die „Goldene Harke“ geht an die Privatperson sowie das Unternehmen, welche die größte Fläche entsiegelt haben. Der Abpflastern-Wettbewerb wird getragen und unterstützt durch eine Vielzahl an Akteur:innen aus Hamburgs Wissenschaft und Zivilgesellschaft wie der Loki-Schmidt-Stiftung, dem BUND Hamburg, dem NABU Hamburg, Hamburg Wasser, der Heinrich-Böll-Stiftung Hamburg, dem Naturgarten e.V. Regionalgruppe Hamburg, der Zukunftswerkstatt Lokstedt, dem City Science Lab und dem Blue-Green Infrastructure Lab der HafenCity Universität Hamburg, dem  Code for Hamburg e.V. und dem lokalkraft e.V. Hamburg. Pate für den Hamburger Wettbewerb hat der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, initiiert von der der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz (HFGG), gestanden. Dieser fand im Jahr 2025 erstmals in Deutschland statt. Städte und Gemeinden treten hier in einem freundschaftlichen Wettbewerb um die meisten Flächen an, die die Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln. Die Anregung für „Abpflastern“ wiederum kam vom “Tegelwippen-Wettbewerb”in den Niederlanden, wo seit 2020 und inzwischen in fast 200 Städten Gemeinden und Privatpersonen Böden entsiegeln. In Hamburg wurden bis Oktober 2025 im Rahmen des Wettbewerbs etwa 1.300 m 2 Böden entsiegelt, davon 150 m 2 auf privaten Flächen. Etwa 1.000 m 2 wurden allein durch Schulbau Hamburg auf verschiedenen Schulhöfen entsiegelt. Die entsiegelten Flächen werden, nachdem Pflaster, Beton oder Asphalt beseitigt sind, durch die Zuständigen bepflanzt und gepflegt. Über den Wettbewerb hinaus hat die Freie und Hansestadt Hamburg das RISA-Förderprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen Eigentümer:innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden Fördermittel für den Aufbruch von versiegelten Flächen in Verbindung mit der Herstellung von einem durchlässigen versickerungsfähigen Bodenaufbau erhalten können. Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen Versiegelungsmonitoring Hamburg, Abschlussbericht 2024 Beteiligungsplattform RISA-Förderprogramm zur Entsiegelung auf privaten Grundstücken , Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen Abpflastern, deutschlandweiter Wettbewerb Tegelwippen, Entsiegelungswettbewerb Niederlande

Wurzeln für die Zukunft - Böden im Klimawandel

Im Zentrum der diesjährigen Bundestagung steht die Frage, wie Böden einerseits durch den Klimawandel beeinflusst werden, welche Klimafolgeanpassungsstrategien von Relevanz sind sowie andererseits, wie Böden selbst einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Böden sind Grundlage vieler Ökosystemleistungen: Nährstoffkreislauf, Wasserhaushalt, Kohlenstoffspeicherung und Biodiversität. Allerdings sind Böden durch den Klimawandel in mehrfacher Hinsicht bedroht. Längere Trockenperioden und Extremwetterereignisse führen zu Humusabbau, Verdichtung und Erosion. Insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen geraten zunehmend unter Druck: Ertragseinbußen, Wassermangel und eine sinkende Bodenfruchtbarkeit sind mögliche Folgen und erfordern Klimafolgeanpassungsmaßnahmen in der Bodennutzung. Zugleich sind Böden zentrale Akteure im Klimaschutz. Humusreiche Böden und Moore können große Mengen an Kohlenstoff speichern und damit Treibhausgase binden. Intakte Böden tragen außerdem zur Wasserrückhaltung und zur Regulierung lokaler Klimabedingungen bei. Im Rahmen der Tagung wird zum einen der aktuelle Stand der Wissenschaft zum Klimawandel und dessen Auswirkungen auf Böden vorgestellt. Zum anderen geben zahlreiche Praxisberichte Einblicke in Erfahrungen, wie der Schutz des Bodens gelingen kann. www.dlkg.org/bundestagung2026.html

DASL Jahrestagung 2026

Die DASL Jahrestagungsreihe 2025-2027 widmet sich dem Thema "Paradigmenwechsel für transformative Planung". In Zeiten der menschengemachten Klimakrise, zunehmender sozialer Spaltung und geopolitischer Konflikte muss sich unsere Planungsweise ändern. Räumliche und soziale Mobilität galten viele Jahrzehnte als Voraussetzung für Fortschritt, Wohlstand und gesellschaftliche Teilhabe. Individuelle Mobilität als Statussymbol – das Motorrad, das neue Auto, der Zweitwagen, heute der Campingbus, die Fernreise, das Flugzeug, die Kreuzfahrt - war und ist immer noch sichtbarer und messbarer Indikator für sozialen Auf- und Abstieg. Räumliche Beweglichkeit ist ein Kernelement von Infrastrukturpolitik. Sie ist aber immer auch eine soziale Aufgabe im Hinblick auf Chancengleichheit für diejenigen, die sich die sichtbaren Attribute individueller Mobilität nicht leisten können oder nicht leisten wollen. Die räumliche Verteilung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Einkaufen und Freizeit beeinflusst den Mobilitätsbedarf und das individuelle Mobilitätsverhalten. Nicht nur die angebotene Verkehrsinfrastruktur, sondern vor allem die Siedlungsstruktur prägt Mobilitätskultur. Kurze Wege zu alltäglichen Zielen und die sichere und bequeme Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn ermöglichen eine weitgehend autounabhängige, nachhaltige Mobilität. Das verbessert die Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von sozialer Lage, Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen. Es braucht also ein grundlegendes Umdenken und eine integrierte Transformation von Siedlungsstruktur, Mobilität und öffentlichem Raum. Mobilität ist damit mehr als die bloße Fortbewegung von A nach B. Heute sehen wir, dass individuelle, autobasierte Mobilität aus ökologischer, ökonomischer und funktionaler Sicht an ihre Grenzen stößt. Im Ringen um die richtige Nutzung des knappen Raumes passt sie weder in die urbanen noch in die ländlichen Räume von morgen. Mobilität entscheidet über Teilhabe. Sie steht für Entwicklung, Fortschritt und Selbstbestimmung – und zugleich für Flächenverbrauch, Energieeinsatz und Emissionen. In dieser Gleichzeitigkeit liegt der Konflikt: Das Modell individueller, autobasierter Mobilität trägt nicht mehr. Es organisiert Bewegung auf Kosten von Raum, Klima und sozialer Ausgewogenheit. Wir brauchen ein grundlegendes Umdenken hin zu einer transformativen Planungskultur der Mobilität - in der Stadt, im Land und in dem was dazwischen liegt. Denn Mobilität ist kein neutrales System. Sie ist das Ergebnis politischer und räumlicher Entscheidungen – und sie stabilisiert diese. Wo Funktionen getrennt und Distanzen groß sind, entsteht Mobilitätszwang. Wer Zugang hat, kommt voran. Wer ihn nicht hat, bleibt zurück. Erreichbarkeit ist damit eine Frage der Verteilung. Die Entwicklung unserer urbanen und ländlichen Strukturen treibt diesen Zustand weiter an. Zersiedelung, funktionale Trennung, ein unzulänglicher öffentlicher Nahverkehr bei häufig großen Entfernungen erzeugen permanenten Bewegungsdruck und Bewegungsfrust. Aber Solange sich an den räumlichen Voraussetzungen nichts ändert, bleiben Alternativen begrenzt. Die Klimakrise macht diesen Widerspruch erst recht unhaltbar. Die aktuelle Organisation von Mobilität steht den Anforderungen an Ressourcenschonung und Emissionsreduktion direkt entgegen. Das ist keine Frage der Optimierung, sondern der Richtung. Gefordert ist also eine Neuordnung vom Raum her: Die aktuelle Organisation von Mobilität steht den Anforderungen an Ressourcenschonung und Emissionsreduktion direkt entgegen. Das ist keine Frage der Optimierung, sondern der Richtung. Gefordert ist also eine Neuordnung vom Raum her: Dichte, Mischung, Erreichbarkeit, Freude an funktionierender Mobilität! Die Qualität der Öffentlichen Infrastruktur und ihre Verfügbarkeit werden zur zentralen politischen Aufgabe. Ziel muss es sein, Bewegung zu erleichtern, unnötige Wege zu vermeiden und Mobilitätszwänge abzubauen. Die Jahrestagung der DASL 2026 in Nürnberg setzt hier an: Sie verhandelt Mobilität als Raum- und Verteilungsfrage – und richtet den Blick auf die Konsequenzen für Planung, Politik und sozialen Zusammenhalt. www.dasl.de/veranstaltungen/dasl-jahrestagung-2026

Umweltrecht und Klimaschutz Klimaschutz? Natürlich! – Potenziale des Natürlichen Klimaschutzes am konkreten Beispiel der Flächenentsiegelung

Die Herausforderungen des Klimawandels sind unübersehbar. Städte und Landschaften stehen unter Druck, sich an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen. Gleichzeitig geht es darum, die Treibhausgas-Emissionen zu senken und die CO2-Speicherungsfähigkeit der Ökosysteme zu erhöhen. Die aktuellen Herausforderungen erfordern ein nachhaltiges Flächenmanagement, um den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen gerecht zu werden. Das Bundeslimaschutzgesetz setzt hierfür den rechtlichen Rahmen. Natürlicher Klimaschutz ist dabei ein zentrales Element, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Er umfasst vielfältige Maßnahmen, die darauf abzielen, natürliche Ökosysteme zu bewahren und wiederherzustellen, um ihre Funktion als Kohlenstoffsenken zu stärken. Die Entsiegelung von Flächen ist ein wichtiges Beispiel dafür, wie Städte und Landschaften ökologisch aufgewertet und widerstandsfähiger gestaltet werden können. Doch die Umsetzung solcher Maßnahmen erfordert Kenntnisse zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Ansatzpunkte für Fördermöglichkeiten. Dieses Webinar bietet einen Überblick über die rechtlichen Erfordernisse des natürlichen Klimaschutzes und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsiegelung von Böden. Im ersten Teil beleuchten wir die internationalen, europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben zum natürlichen Klimaschutz sowie Maßnahmen und ihre instrumentelle Umsetzung. Der zweite Teil widmet sich der Entsiegelung von Böden als konkretem Beispiel für Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversitätsschutz. www.vhw.de/fortbildung/veranstaltung/klimaschutz-natuerlich-potenziale-des-natuerlichen-klimaschutzes-am-konkreten-beispiel-der-flaechenentsiegelung-am-20-11-2026-in-berlin-wb265771/

ITVA-Altlastensymposium 2026

Erwartet werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus: Behörden und Kommunen;  Ingenieur- und Sachverständigenbüros/Planungsbüros; Untersuchungsstellen und Prüflaboratorien;  Technologieanbietern sowie ausführenden Unternehmen/Sanierungsunternehmen; Unternehmen mit eigener Altlastenproblematik; Rechtsanwaltskanzleien; Gremien und Arbeitskreisen auf dem Gebiet des Flächenrecycling sowie der Altlastenbearbeitung; Hochschulen und Universitäten; Büros für Städteplanung und Grundstücksentwicklung/Projektentwicklung; Immobilienentwicklungs- und Baumanagement-Unternehmen; Banken, Sparkassen und Versicherungen; Umwelt- und Wirtschaftsverbänden. Die begleitende Fachausstellung  bietet Möglichkeit, Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Forschungsergebnisse einem breiten Teilnehmerspektrum zu präsentieren.

RED III und Anwendungspraxis des Bauturbo – Neue Anforderungen an die Flächennutzungsplanung und erste Erfahrungen in der Genehmigungspraxis

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) und dem Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12.08.2025 (RL2023/2413-UG k.a.Abk.) (BGBl. 2025 I Nr. 189) sind umfangreiche Änderungen und Neuregelungen mit Bedeutung für die Bauleitplanung, Baugenehmigungsverfahren und auch die Raumordnung hinzugekommen. Die Umsetzung und Anwendung stellt in der Praxis bundesweit eine große Herausforderung dar und wirft viele Fragen auf. Für ein Gelingen ist der Austausch über das eigene räumliche und fachliche Umfeld hinaus notwendig. Einige Monate nach Inkrafttreten der Neuregelungen bestehen erste Erfahrungen, welche im Rahmen dieser Veranstaltung anhand zahlreicher qualifizierter Praxisberichte erörtert und diskutiert werden. Ausgewählte Fragestellungen werden zudem durch weitere fachwissenschaftliche Beiträge und unter Einbeziehung der ersten Erfahrungen vertiefend betrachtet. Zu diesem Zweck beinhaltet das Programm insgesamt 13 Fachbeiträge. Geleitet wird diese Fachtagung als Halbjahrestagung des Instituts für Städtebau Berlin durch den Institutsdirektor Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang. Die Tagung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt. www.isw-isb.de/programm/27-26-red-iii-und-anwendungspraxis-des-bauturbo-neue-anforderungen-an-die-flaechennutzungsplanung-und-erste-erfahrungen-in-der-genehmigungspraxis-11464

Gesetzespaket zum Bauturbo

Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten. Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB). Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit. Informationen und technische Hinweise Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail. Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebungbereit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an den Referenten stellen zu können. Programm, Anmeldung und weitere Informationen www.isw-isb.de/programm/19-26-gesetzespaket-zum-bauturbo-anforderungen-und-bedeutung-fuer-die-anwendungspraxis-11243

Gesetzespaket zum Bauturbo

Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten. Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB). Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit. Informationen und technische Hinweise Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail. Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebungbereit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an den Referenten stellen zu können. Programm, Anmeldung und weitere Informationen www.isw-isb.de/programm/18-26-gesetzespaket-zum-bauturbo-anforderungen-und-bedeutung-fuer-die-anwendungspraxis-11244

Neue Struktur, neues Design, neue Funktionen

Das Umweltbundesamt präsentiert die neu gestaltete Website www.aktion-flaeche.de. Ziel des Portals Aktion Fläche ist es, das Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Flächen zu stärken und Informationen rund um das Thema Fläche zielgruppengerecht bereitzustellen. Am 11. Juni 2026 erscheint die Online-Plattform des Bundes zum Thema Fläche in neuem Gewand und weiterentwickelten Inhalten. Die Website steht nun mit neuem Layout und neuer Menüstruktur zur Verfügung. Präsentiert werden aktuelle Informationen des Bundes, der Länder, aus Kommunen und von anderen Akteuren zur Innenentwicklung, Brachflächenrecycling, Bodenentsiegelung und effizienten Flächennutzung. Dabei werden zahlreiche Querbezüge zu Themen wie Wohnen, Biodiversität oder klimaangepasste Stadt- und Gemeindeentwicklung hergestellt. Die neue Webseite verfügt über ein breites Informationsangebot zu politischen Zielen und Strategien, Instrumenten und Werkzeugen und flächenbezogenen Daten. Praxisbeispiele aus Kommunen zeigen, wie eine flächensparende Siedlungs- und Innenentwicklung realisiert werden kann. Laufend werden aktuelle Nachrichten rund um das Thema Fläche eingestellt. Neu sind Interviews mit Akteur:innen, die erprobte Ideen für einen sparsamen Umgang mit der Ressource Fläche präsentieren. Ein Newsletter informiert regelmäßig über „Flächen-Aktivitäten“ aus Bund, Ländern, Kommunen und Wissenschaft. Die Website ist direkt mit dem Kommunalen Flächenrechner des Umweltbundesamts (UBA) verlinkt. Die bewährte Onlineplattform unterstützt seit mittlerweile 10 Jahren Kommunen mit Informationen und praxisorientiertem Wissen dabei, die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr entlang der bundespolitischen Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, „weniger als 30 Hektar pro Tag“ bis 2030 und „Netto-Null“ bis 2050, zu verringern. Sie richtet sich an alle Kommunen, aber auch Akteur:innen der Regional- und Landesplanung sowie Stakeholder aus Verbänden, Flächenentwicklung, Kommunalpolitik, Planungsbüros, zudem Wissenschaftler:innen und Bürger:innen. Die Onlineplattform www.aktion-flaeche.de wird im Auftrag des Umweltbundesamts vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) gemeinsam mit Gröschel Branding, form4 und dem Institut Raum & Energie inhaltlich und technisch betreut.

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