Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt einen überraschenden Trend: Zum ersten Mal stagniert im Neubau die durchschnittliche Wohnungsgröße und wird dort in den kommenden Jahren voraussichtlich sinken. Seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1965 ist diese um mehr als ein Drittel - von 69 auf 94 Quadratmeter pro Person - angewachsen. Gleichzeitig hat sich die Wohnfläche pro Person mehr als verdoppelt, von 20 auf ca. 49 Quadratmeter pro Person. Grund hierfür waren steigende Einkommen sowie der Wunsch nach mehr Komfort. Seit 2005 werden Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern wieder kleiner, dies wird sich zukünftig auch im Bestand auswirken. Im Vergleich zu heute soll die durchschnittliche Wohnung im Gesamtwohnungsbestand bis ins Jahr 2050 um etwa sechs Quadratmeter kleiner werden. Der Rückgang der Neubaugrößen signalisiert einen strukturellen Wandel auf dem gesamten Wohnungsmarkt - die Wachstumsphase scheint vorbei zu sein. Wohnungsmarkt im Wandel Neben Deutschland zeichnet sich auch in vielen weiteren Industrieländern eine ähnliche Entwicklung ab. In Belgien, Japan oder Norwegen schrumpft die durchschnittliche Wohnungsgröße bereits seit der Jahrtausendwende, in Frankreich, Polen und Russland wenige Jahre später. Laut der Studie sind zwei zentrale Faktoren verantwortlich: kleinere Haushalte und steigende Immobilienpreise. Als Haupttreiber gilt die demografische Entwicklung: die Anzahl der Einpersonenhaushalte in Deutschland nimmt zu, seit den 1960er Jahren hat sie sich auf 41 Prozent verdoppelt, in Großstädten wie München und Berlin sind es sogar rund 50 Prozent. Auch der starke Anstieg der Immobilienpreise seit 2010 verschärft die Entwicklung. Viele können sich größere Wohnungen nicht mehr leisten, und für Bauträger wiederum sind kleine Wohnungen wirtschaftlich attraktiver. Die Wohnung der Zukunft: Weniger Fläche, mehr Energieeffizienz Obwohl die durchschnittliche Haushaltsgröße in den vergangenen Jahrzehnten deutlich geschrumpft ist, gibt es im Bestand einen Überhang von großen Wohnungen. Diese Diskrepanz macht deutlich, dass der Wohnungsmarkt vor einer Anpassung steht. Laut DIW bedeutet dies keinen Rückschritt, sondern eine notwendige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten. Die zentrale Wohnform der Zukunft sind kleinere, gut geschnittene und energieeffiziente Wohnungen, die zudem den großen Energiebedarf des Gebäudesektors zu senken. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (2026), Zeitalter der immer größer werdenden Wohnungen endet , DIW Wochenbericht 1/2 / 2026, S. 3-9
Die DASL Jahrestagungsreihe 2025-2027 widmet sich dem Thema "Paradigmenwechsel für transformative Planung". In Zeiten der menschengemachten Klimakrise, zunehmender sozialer Spaltung und geopolitischer Konflikte muss sich unsere Planungsweise ändern. Räumliche und soziale Mobilität galten viele Jahrzehnte als Voraussetzung für Fortschritt, Wohlstand und gesellschaftliche Teilhabe. Individuelle Mobilität als Statussymbol – das Motorrad, das neue Auto, der Zweitwagen, heute der Campingbus, die Fernreise, das Flugzeug, die Kreuzfahrt - war und ist immer noch sichtbarer und messbarer Indikator für sozialen Auf- und Abstieg. Räumliche Beweglichkeit ist ein Kernelement von Infrastrukturpolitik. Sie ist aber immer auch eine soziale Aufgabe im Hinblick auf Chancengleichheit für diejenigen, die sich die sichtbaren Attribute individueller Mobilität nicht leisten können oder nicht leisten wollen. Die räumliche Verteilung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Einkaufen und Freizeit beeinflusst den Mobilitätsbedarf und das individuelle Mobilitätsverhalten. Nicht nur die angebotene Verkehrsinfrastruktur, sondern vor allem die Siedlungsstruktur prägt Mobilitätskultur. Kurze Wege zu alltäglichen Zielen und die sichere und bequeme Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn ermöglichen eine weitgehend autounabhängige, nachhaltige Mobilität. Das verbessert die Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von sozialer Lage, Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen. Es braucht also ein grundlegendes Umdenken und eine integrierte Transformation von Siedlungsstruktur, Mobilität und öffentlichem Raum. Mobilität ist damit mehr als die bloße Fortbewegung von A nach B. Heute sehen wir, dass individuelle, autobasierte Mobilität aus ökologischer, ökonomischer und funktionaler Sicht an ihre Grenzen stößt. Im Ringen um die richtige Nutzung des knappen Raumes passt sie weder in die urbanen noch in die ländlichen Räume von morgen. Mobilität entscheidet über Teilhabe. Sie steht für Entwicklung, Fortschritt und Selbstbestimmung – und zugleich für Flächenverbrauch, Energieeinsatz und Emissionen. In dieser Gleichzeitigkeit liegt der Konflikt: Das Modell individueller, autobasierter Mobilität trägt nicht mehr. Es organisiert Bewegung auf Kosten von Raum, Klima und sozialer Ausgewogenheit. Wir brauchen ein grundlegendes Umdenken hin zu einer transformativen Planungskultur der Mobilität - in der Stadt, im Land und in dem was dazwischen liegt. Denn Mobilität ist kein neutrales System. Sie ist das Ergebnis politischer und räumlicher Entscheidungen – und sie stabilisiert diese. Wo Funktionen getrennt und Distanzen groß sind, entsteht Mobilitätszwang. Wer Zugang hat, kommt voran. Wer ihn nicht hat, bleibt zurück. Erreichbarkeit ist damit eine Frage der Verteilung. Die Entwicklung unserer urbanen und ländlichen Strukturen treibt diesen Zustand weiter an. Zersiedelung, funktionale Trennung, ein unzulänglicher öffentlicher Nahverkehr bei häufig großen Entfernungen erzeugen permanenten Bewegungsdruck und Bewegungsfrust. Aber Solange sich an den räumlichen Voraussetzungen nichts ändert, bleiben Alternativen begrenzt. Die Klimakrise macht diesen Widerspruch erst recht unhaltbar. Die aktuelle Organisation von Mobilität steht den Anforderungen an Ressourcenschonung und Emissionsreduktion direkt entgegen. Das ist keine Frage der Optimierung, sondern der Richtung. Gefordert ist also eine Neuordnung vom Raum her: Die aktuelle Organisation von Mobilität steht den Anforderungen an Ressourcenschonung und Emissionsreduktion direkt entgegen. Das ist keine Frage der Optimierung, sondern der Richtung. Gefordert ist also eine Neuordnung vom Raum her: Dichte, Mischung, Erreichbarkeit, Freude an funktionierender Mobilität! Die Qualität der Öffentlichen Infrastruktur und ihre Verfügbarkeit werden zur zentralen politischen Aufgabe. Ziel muss es sein, Bewegung zu erleichtern, unnötige Wege zu vermeiden und Mobilitätszwänge abzubauen. Die Jahrestagung der DASL 2026 in Nürnberg setzt hier an: Sie verhandelt Mobilität als Raum- und Verteilungsfrage – und richtet den Blick auf die Konsequenzen für Planung, Politik und sozialen Zusammenhalt. www.dasl.de/veranstaltungen/dasl-jahrestagung-2026
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Mai 2026 die Agenda Stadt grün-blau veröffentlicht. Im Mittelpunkt diese Handlungsprogramms stehen konkrete Maßnahmen, mit denen Städte Grünflächen stärken und Wasser besser in die Planung integrieren können. Hierbei geht es darum, Hitze in den Städten zu reduzieren, die Gesundheit zu fördern und öffentliche Räume attraktiver zu gestalten. Hierfür soll eine grüne und wassersensible Stadtentwicklung stärker ressort- und fachübergreifend umgesetzt werden Das Handlungsprogramm ist in fünf Fokusthemen gegliedert: Grün-blau vital: Der Fokus richtet sich auf die wassersensible Stadtentwicklung und das Prinzip der Schwammstadt. Grün-blau gesund: Adressiert die Bedeutung von urbanem Grün für Gesundheit und Vorsorge. Grün-blau sozial: Beleuchtet den Beitrag grün-blauer Infrastruktur für soziale Teilhabe, gutes Zusammenleben und Umweltgerechtigkeit. Grün-blau statt grau: Betrachtet die Nutzung von Flächenpotentialen – von Schulhöfen bis zu Straßenräumen - die für grün-blaue Infrastruktur mobilisiert werden können. Grün-blau kompetent: befasst sich mit Querschnittsthemen wie Daten, Digitalisierung und Planungsinstrumenten und soll bis zum Herbst bearbeitet werden. Grünflächen werden hier in verschiedenen Kontexten wie Hitzevorsorge und Kühlung, Starkregenvorsorge, Bodenwasserhaushalt sowie Gesundheit und Wohlergehen und soziale Interaktion und Umweltgerechtigkeit als multifunktionale Räume betrachtet. In den einzelnen Fokusthemen werden konkrete Maßnahmen benannt. Mit Blick auf den Boden bzw. die Nutzung der Flächen in den Städten zeigt das Fokusthema 4 „Grün-blau statt grau – Raumpotenziale neu gewinnen und vernetzen“ konkrete Aktivitäten der Entsiegelung von Böden auf. So sollen im Zuge der Mobilitäts- und Wärmewende zugleich Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserbewirtschaftung im Straßenraum gezielt und effizient umgesetzt werden. Dreifache Innenentwicklung und Flächengerechtigkeit sollen Realität werden. Auch die Entsiegelung von Böden auf halböffentlichen und privaten Flächen soll vorangebracht werden. Als wichtige Referenzprojekte der Entsiegelung werden der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, der Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden oder die Schweizer Entsiegelungsinitiative „Asphaltknackerinnen“ genannt. Die Agenda knüpft an das "Weißbuch Stadtgrün" des Bundes aus dem Jahr 2017 an, die darauf abzielte, urbanes Grün als gleichwertige, unverzichtbare Infrastruktur in die Stadtentwicklung zu integrieren sowie die Lebensqualität, Gesundheit und den Klimaschutz durch den Erhalt und Ausbau von Grünflächen zu sichern. Agenda Stadt grün-blau Deutschlandweiter Wettbewerb „Abpflastern“ Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden Projekt „Asphaltknackerinnen“ in der Schweiz Weißbuch Stadtgrün „Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft“
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lädt gemeinsam mit der Bauministerkonferenz der Länder, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund in die Stadt Köln ein. „Gemeinsam handeln, schneller agieren, weiter denken: Städte für alle gestalten“ Unter diesem Motto findet der 19. Bundeskongress der Nationalen Stadtentwicklungspolitik vom 14. bis 16. September 2026 im Palladium Köln und weiteren Locations statt. nsp-kongress.de
Flächenpolitische Ziele zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke sind schon seit über 20 Jahren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Seither wurden in verschiedenen Forschungs- bzw. Modellvorhaben Vorgehensweisen und Instrumente untersucht, wie eine deutliche Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 30 Hektar pro Tag bis 2020 bzw. auf weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030 erreicht werden kann. Trotz der zahlreichen Aktivitäten in Politik, Forschung und Praxis verharrt die Flächenneuinanspruchnahme noch immer auf einem Niveau weit oberhalb von 30 Hektar täglich. Daher bedarf es weitergehender Anstrengungen, um das Flächensparziel zu erreichen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden im Rahmen des durch das Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens „Aktionsplan Flächensparen“ institutionelle und instrumentelle Handlungsoptionen von Bund, Ländern und Kommunen für das Flächensparen aufbereitet. Dargestellt wurde, welche Maßnahmen in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure wirksam dazu beitragen könnten, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Die Ergebnisse wurden in einem im Jahr 2028 veröffentlichten Aktionsplan Flächensparen gebündelt. Um die komplexen Anforderungen in der Kombination von Reduzierung der Flächenneuausweisung, verstärkter Innenentwicklung und mehr Effizienz in der Flächennutzung zu erfüllen, bedarf es vor Ort einer Kombination von Instrumenten der Planung und der Kooperation, im Bereich der Steuern, der Förderung und finanzieller Anreize sowie der Information und Kommunikation. Erforderlich hierfür ist ein Handlungsrahmen für konsistentes und abgestimmtes Vorgehen der wichtigsten Akteure in Bund, Ländern und Kommunen, so eine zentrale Erkenntnis des Aktionsplans. Der Aktionsplan Flächensparen bündelt im Kern Empfehlungen in den drei Aktionsfeldern „Kontingentierung einführen!“, „Innenentwicklung stärken!“ und „Fehlanreize abbauen!“. Aktionsfeld „Kontingentierung einführen!“ Im Mittelpunkt steht die Operationalisierung der flächenpolitischen Ziele und deren Übersetzung in Maßnahmen und Prozesse, in erster Linie seitens Bund und Ländern. Empfohlen wird ein Kontingentierungssystem, das verbindlich bis in die kommunale Bauleitplanung wirkt. Bund und Länder sollten in einen Dialog treten, um nach einem als gerecht empfundenen Schlüssel das Flächenkontingent (weniger als 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030) auf die Länder zu verteilen. Hierfür bieten sich sowohl der Handel mit Flächenzertifikaten (umweltökonomischer Ansatz) als auch die Raumordnung (regulatorischer Ansatz) an. Aktionsfeld „Innenentwicklung stärken!“ Hier geht es darum, die zahlreichen vorhandenen Instrumente konsequent entlang von Minderungszielen einzusetzen und - wo notwendig - zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Dabei sind vor allem ökonomisch wirksame Anreize und Förderkulissen neu zu justieren. Zudem sollten Nachsteuerungen bei rechtlichen Rahmen geprüft werden, um zum Beispiel den Zwischenerwerb von Kommunen im Innenbereich von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Auch die inzwischen in Ansätzen vollzogene Weiterentwicklung der Grundsteuer B in Richtung einer Bodenwertsteuer zählte zu den Empfehlungen. Weiterhin müssten grundlegende Mobilisierungshemmnisse durch geeignete Anreize, vor allem veränderte rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen der Kommunen, überwunden werden. Gemeinden sollen leichter auf Bestandsflächen zugreifen können, um mit Bauland auf der „grünen Wiese“ konkurrieren zu können. Hierfür sollten das notwendige Personal und Finanzen bereitgestellt werden, um Mobilisierungsmaßnahmen wie Eigentümeransprache, Überplanung, Zwischenerwerb, Vermarktung und Baureifmachung von bebauten bzw. unbebauten Bestandsimmobilien zu ermöglichen. Vorhandene Finanzierungsengpässe könnten durch die verstärkte Bereitstellung von Mitteln der Städtebauförderung oder zum Beispiel auch durch revolvierende Fonds für Grundstücksankäufe überwunden werden. Als Dreh- und Angelpunkt für die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird eine aktive Liegenschaftspolitik der Kommunen genannt. Bund und Länder sollten diese Kommunen deshalb bei der (Neu-)Initiierung einer solchen aktiven Liegenschaftspolitik unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Anschubfinanzierungen für die Einrichtung kommunaler Liegenschaftsfonds, aber auch durch direkte Förderung des Grunderwerbs im Zusammenhang mit Maßnahmen des Stadtumbaus. Aktionsfeld „Fehlanreize abbauen!“ In diesem Aktionsfeld wird Bund und Ländern empfohlen, ökonomische Fehlanreize abzubauen. Insgesamt sollten alle relevanten Förderprogramme systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit flächenpolitischen Zielstellungen überprüft und Fehlanreize abgebaut werden. Neben einem grundsätzlichen Umdenken der Strukturpolitik – in Verbindung mit einem entsprechenden Einsatz von Fördermitteln – wird die Entwicklung und Diskussion von Visionen und Konzepten für qualitatives Wachstum im Schrumpfungsprozess für notwendig erachtet. Im Kontext gesellschaftlicher Debatten über nachhaltige Siedlungsentwicklung unter den Vorzeichen des demografischen Wandels sollte Flächenpolitik als ein integriertes Handlungsfeld verstanden werden. Die Widerstände auf allen Ebenen gegen das Flächensparen könnten dabei nur überwunden werden, wenn es gelingt, die Debatte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Eine konsequente Innenentwicklung und kompakte Siedlungsstrukturen sind nicht nur aus flächenpolitischen Gründen notwendig, sondern auch im Hinblick auf soziale, volkswirtschaftliche, baukulturelle, energetische und ökologische Ziele in einer Gesellschaft, die schrumpft und zudem bunter und älter wird. Letztendlich ginge es um die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. An die zentralen Inhalte des Aktionsplans Flächensparen knüpfte schließlich der vom Umweltbundesamt initiierte Bund-Länder-Dialog zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024 an. Der Aktionsplan Flächensparen wurde im Jahr 2018 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Dokumentation des Bund-Länder-Dialogs zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024
In Deutschland gab es zum Jahresende 2024 laut dem Statistische Bundesamt etwa 43,8 Millionen Wohnungen. Im Vergleich zum Jahr 2014 erhöhte sich der Wohnungsbestand um 6,1 Prozent oder 2,5 Millionen Wohnungen. Die Gesamtwohnfläche nahm im gleichen Zeitraum 9,1 Prozent zu und beträgt nun 4,1 Milliarden Quadratmeter. Über die Hälfte der Wohnungen (54,8 Prozent oder 23,5 Millionen Wohnungen) befanden sich in Mehrfamilienhäusern. Knapp ein Drittel der Wohnungen befand sich in 13,5 Millionen Einfamilienhäusern, während 5,5 Millionen Wohnungen (12,8 Prozent) in insgesamt 2,7 Millionen Zweifamilienhäusern lagen. Weitere Wohnungen befanden sich Wohnheimen. Die durchschnittliche Wohnung war zum Jahresende 2024 94,0 Quadratmeter groß und die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf betrug 49,2 Quadratmeter. Das bedeutet eine Vergrößerung der Wohnfläche je Wohnung seit dem Jahr 2014 um 2,5 Quadratmeter, während sich die Wohnfläche je Einwohnerin und Einwohner um 2,7 Quadratmeter erhöhte. Im Schnitt war Ende 2024 jede Wohnung mit gut 1,9 Personen belegt. Je nach Wohnform (Familien, Paare, Alleinlebende) und nach Alter variieren die Nutzung bzw. Verteilung von Wohnraum. Das zeigen Daten des Statistischen Bundesamt saus dem Jahr 2022. Haushalte mit mindestens vier Personen verfügten im Durchschnitt über 30 Quadratmeter pro Kopf, Alleinlebende im selbstgenutzten Eigentum hatten unabhängig vom Lebensalter 105 Quadratmeter zur Verfügung. Haushalte von Personen über 65 Jahren verfügten im Jahr 2022 pro Person über durchschnittlich 68,5 Quadratmeter Wohnfläche, 27 Prozent der Alleinlebenden in dieser Altersgruppe bewohnten mindestens 100 Quadratmeter. Die Verfügbarkeit von Wohnfläche pro Kopf hängt darüber hinaus von den Eigentumsverhältnissen ab. Eigentümer:innen lebten im Jahr 2022 im Durchschnitt auf 65,1 Quadratmetern, Mieter*innen dagegen auf durchschnittlich 48,5 Quadratmetern. Je länger Personen eine Wohnung gemietet haben, umso größer ist die Wohnfläche pro Kopf. Das deutet auf den sogenannten Lock-in-Effekt hin, wonach Mietwohnungen, auch wenn sie inzwischen für die Zahl der (älter gewordenen) Bewohner:innen zu groß sind, nicht gegen eine neue kleinere Wohnung getauscht werden. Gründe hierfür sind die vergleichsweise hohen Mietpreise bei der Neuanmietung einer kleineren Wohnung und die geringe Verfügbarkeit von Wohnungen in vielen Städten. Viele ältere Menschen leben in einem alten, seinerzeit für die Familie gebauten oder erworbenen Eigenheim. Sie verbleiben dort, auch wenn die Kinder längst ausgezogen sind und ein Ehepartner verstorben ist. Häufig ist das Haus mit Garten nicht altersgerecht, wird aber weiter bewohnt (sogenannter Remanenzeffekt). Gleichzeitig suchen junge Familien ein gebrauchtes Eigenheim. Insbesondere Familien mit Kindern in Mietwohnungen müssen vor allem in den größeren Städten mit wenig Wohnraum auskommen. Auch hier zeigt sich der Lock-in-Effekt, wenn wenig Wohnungen verfügbar sind sich gleichzeitig die Mieten auf einem für viele Familien kaum bezahlbaren hohen Niveau bewegen. Statistisches Bundesamt: 43,8 Millionen Wohnungen in Deutschland zum Jahresende 2024 (Pressemitteilung Nr. 336 vom 17. September 2025) Statistisches Bundesamt: Haushalte der Altersgruppe 65+ haben pro Kopf den meisten Wohnraum zur Verfügung (Pressemitteilung Nr. N 035 vom 14. Juni 2023) Statistisches Bundesamt: Wohnsituation privater Haushalte 2022 in Deutschland
Der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) hat sich marginal verringert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt der Wert im gleitenden Vierjahresdurchschnitt im Zeitraum 2020-2023 bei durchschnittlich 51 Hektar ha am Tag. Der Flächenverbrauch bewegt sich damit seit dem Jahr 2016 auf einem gleichbleibenden Niveau. Die Flächenzuwachs für Wohnbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen betrug im Jahr 2023 etwa 35 Hektar pro Tag. Hierzu zählen auch die Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien unter anderem für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die einen deutlichen Zuwachs hatten. Die Flächenzuwächse für Wohnbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen haben sich insgesamt aber in den vergangenen Jahren leicht abgeschwächt. Ursache hierfür ist eine nachlassende Bautätigkeit für Wohnen und Gewerbe (außer erneuerbare Energien). Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen dagegen hatten im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Zuwachs von 17 Hektar pro Tag gegenüber 12 Hektar pro Tag im Jahr 2022. Laut dem Statistischen Bundesamt nahmen die Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen in Brandenburg im Jahr 2023 um 14,8 Prozent zu. Grund hierfür sei die Rückführung von Bauerwartungsflächen zu Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen. Insgesamt machen Siedlungs- und Verkehrsflächen nun 14,6 Prozent der Landesfläche aus. Die gesamte Siedlungs- und Verkehrsfläche beläuft sich bundesweit auf 5,2 Millionen Hektar, wovon der größte Teil (3,4 Mio. Hektar) auf Siedlungsflächen entfällt (Verkehrsflächen 1,8 Mio. Hektar) entfallen. Siedlungs- und Verkehrsfläche ist nicht mit versiegelter Fläche gleichzusetzen. Laut den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) waren im Jahr 2023 im Bundesdurchschnitt 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 286 vom 5. August 2025 „Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 51 Hektar" Statistisches Bundesamt, Themenseite Flächennutzung Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Die Metropole Hamburg mit über 1,8 Mo Einwohner:innen nimmt mit ihren Wohngebieten, Straßen, Wegen und Plätzen sowie Gewerbe- und Industrieflächen umfangreiche Flächen in Anspruch. Im Jahr 2020 waren 31 Prozent des gesamten Stadtgebiets versiegelt. Um die Stadt resilient, klimaanagepasst und mit mehr Grün zu entwickeln, sollen in der Stadt unter anderem Böden entsiegelt werden Der Hamburger Wettbewerb „Abpflastern“, der von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erstmals 2025 organisiert wurde, richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Initiativen oder Vereine. Ziel ist es, so viele Flächen wie möglich zu entsiegeln. Beton oder Asphaltflächen sollen entfernt und anschließend begrünt werden, um die Versickerung von Regenwasser zu fördern und das Stadtklima zu verbessern. Im Blick sind dabei öffentliche, halböffentliche und private Flächen wie etwa Schulhöfe, Terrassen, Einfahrten oder Gehwege. Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Preise verliehen: Der Bezirk mit der meisten entsiegelten Fläche erhält den „Goldenen Spaten“. Der Stadtteil mit der meisten entsiegelten Fläche wird mit der „Goldenen Gießkanne“ ausgezeichnet. Die „Goldene Harke“ geht an die Privatperson sowie das Unternehmen, welche die größte Fläche entsiegelt haben. Der Abpflastern-Wettbewerb wird getragen und unterstützt durch eine Vielzahl an Akteur:innen aus Hamburgs Wissenschaft und Zivilgesellschaft wie der Loki-Schmidt-Stiftung, dem BUND Hamburg, dem NABU Hamburg, Hamburg Wasser, der Heinrich-Böll-Stiftung Hamburg, dem Naturgarten e.V. Regionalgruppe Hamburg, der Zukunftswerkstatt Lokstedt, dem City Science Lab und dem Blue-Green Infrastructure Lab der HafenCity Universität Hamburg, dem Code for Hamburg e.V. und dem lokalkraft e.V. Hamburg. Pate für den Hamburger Wettbewerb hat der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, initiiert von der der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz (HFGG), gestanden. Dieser fand im Jahr 2025 erstmals in Deutschland statt. Städte und Gemeinden treten hier in einem freundschaftlichen Wettbewerb um die meisten Flächen an, die die Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln. Die Anregung für „Abpflastern“ wiederum kam vom “Tegelwippen-Wettbewerb”in den Niederlanden, wo seit 2020 und inzwischen in fast 200 Städten Gemeinden und Privatpersonen Böden entsiegeln. In Hamburg wurden bis Oktober 2025 im Rahmen des Wettbewerbs etwa 1.300 m 2 Böden entsiegelt, davon 150 m 2 auf privaten Flächen. Etwa 1.000 m 2 wurden allein durch Schulbau Hamburg auf verschiedenen Schulhöfen entsiegelt. Die entsiegelten Flächen werden, nachdem Pflaster, Beton oder Asphalt beseitigt sind, durch die Zuständigen bepflanzt und gepflegt. Über den Wettbewerb hinaus hat die Freie und Hansestadt Hamburg das RISA-Förderprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen Eigentümer:innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden Fördermittel für den Aufbruch von versiegelten Flächen in Verbindung mit der Herstellung von einem durchlässigen versickerungsfähigen Bodenaufbau erhalten können. Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen Versiegelungsmonitoring Hamburg, Abschlussbericht 2024 Beteiligungsplattform RISA-Förderprogramm zur Entsiegelung auf privaten Grundstücken , Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen Abpflastern, deutschlandweiter Wettbewerb Tegelwippen, Entsiegelungswettbewerb Niederlande
Als Analysewerkzeug ermöglichte der Monitor des Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) die detaillierte, kleinräumige und indikatorenbasierte Einschätzung der Flächennutzungsentwicklung in den deutschen Städten und Gemeinden: mit Karten, Tabellen und statistischen Auswertungen. Flächenverbrauch, Landschaftszerschneidung, Bodenversiegelung oder Flächen für Freiflächenphotovoltaikanalgen sind einige der vielen Themen, die mit dem IÖR-Monitor abgebildet werden. Der IÖR-Monitor ist eine Forschungsdateninfrastruktur, die deutschlandweit die Struktur und Entwicklung der Flächennutzung auf Basis verschiedener Indikatoren hochauflösend in Form von Karten darstellt. Der IÖR-Monitor basiert auf einer kombinierten Geoprozessierung amtlicher topographischer Basis-, Gebäude-, Geofach- mit Statistikdaten und liefert eine deutschlandweite Ergebnisvisualisierung in allen administrativen Gebietseinheiten bis zu Gemeinden, Stadtteilen und in Rastern bis 100 m Rasterweite. Mit der Verknüpfung von Geometrie- und Statistikdaten leistet er indikatorenbezogene Berechnungen zu Siedlung, Freiraum, Verkehr, Bevölkerung, Natur und Landschaft. Der IÖR-Monitor erlaubt die Darstellung einer Vielzahl von Indikatoren in den Indikatorenkategorien Siedlung, Verkehr, Freiraum, Nachhaltigkeit, Stadtgrün, Bevölkerungsbezug, Gebäude, Zersiedelung, Landschafts- und Naturschutz, Landschaftsqualität, Ökosystemleistungen, Risiko, Energie und Relief. Er liefert kleinräumige Daten unter anderem zu Flächenverbrauch, Landschaftszerschneidung, Bodenversiegelung und Ökosystemleistungen für ganz Deutschland und dient als Forschungsinfrastruktur zur Messung der Flächenhaushaltspolitik. Das Werkzeug bietet die Grundlagen für raumwissenschaftliche Analysen, Datengrundlagen für die Bewertung der Siedlungs- und Freiraumstruktur von Städten und Gemeinden sowie deren Entwicklung, räumliche Verteilungsmuster und Disparitäten. Mit Karten, Tabellen, Graphen und Trendfortschreibungen ermöglicht der IÖR-Monitor Struktur- und Entwicklungsvergleiche. Damit ermöglicht er es den Anwender:innen, problematische Entwicklungen der Flächennutzung zu erkennen und themenspezifisch aufzubereiten. Damit ist er ein wichtiges Werkzeug zur Beobachtung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung, das detaillierte Daten zur Unterstützung der Umwelt- und Raumentwicklungspolitik liefert. Der IÖR-Monitor stellt seit 2008 bundesweite Indikatoren zur quantitativen und qualitativen Charakterisierung der Flächennutzungsstruktur bereit. Er wird laufend weiterentwickelt. Die in dem Werkzeug erarbeiteten Analyseverfahren auf Grundlage von topographischen Geobasisdaten sind auf andere Länder transformierbar und haben damit auch im Kontext europäischer Forschungsprogramme bzw. Initiativen wie INSPIRE und GMES hohe Bedeutung. Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung (IÖR-Monitor) Flyer zum IÖR-Monitor
Das Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) haben im Jahr 2023 Empfehlungen zur umwelt-, klima- und ressourcenschonenden und gleichzeitig klimaangepassten, gesundheits- und sozialverträglichen Schaffung bezahlbaren Wohnraums vorgelegt. Im Zentrum steht dabei der Umbau und die Umnutzung des Gebäudebestands, um die Ziele für Klima- und Ressourcenschutz im Gebäudesektor zu erreichen. Die Veröffentlichung richtet sich an politische Entscheidungsträger:innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene (insbesondere aus den Bereichen Bau-/Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Gesundheit), aber auch an Verbände, Planungspraktiker und die Fachöffentlichkeit. Ausgehend von der Herausforderung, den Ressourcenverbrauch und die CO₂-Emissionen des Bauens beziehungsweise des Gebäudesektors erheblich zu vermindern, plädieren die Autor:innen für einen Paradigmenwechsel in der Bau- und Wohnungsbaupolitik, bei dem ökologische, soziale und ökonomische Ziele gleichzeitig berücksichtigt werden. Als zentrale Stellschrauben hierfür werden benannt: Ressourceneinsparung durch Bestandsentwicklung vor Neubau, Flächensparen durch vorrangige Innenentwicklung und Verdichtung im Bestand, Klimaschutz und Ressourcenschonung durch stärkere Nutzung erneuerbarer Energien, Reduktion von Schadstoffen, Förderung nachhaltiger Baustoffe und zirkulärer Bauprozesse (Recycling und Wiederverwendung von Materialien), Anpassung von Rechtsrahmen und Normen (zum Beispiel Musterbauordnung, Landesbauordnungen Baugesetzbuch) mit Blick auf ambitionierte Nachhaltigkeitskriterien, Ressourcenschonung und Orientierung auf Bestand. Es wird empfohlen, anstelle einer Betrachtung einzelner Gebäude auch Quartiere als zentrale Planungs- und Umsetzungsebenen zu fokussieren und dabei auch soziale und infrastrukturelle Aspekte zu integrieren. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung sollen auch gesundheitliche Aspekte, die die Lebensqualität verbessern, fokussiert werden, unter anderem Grünflächen, gute Anbindung an öffentlichen Nachverkehr und eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Publikation beschreibt damit ein ganzheitliches Konzept, das ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und transformative Stadtentwicklung verbindet. Sie liefert konkrete Empfehlungen für politische Maßnahmen, rechtliche Anpassungen und Planungsansätze, um den Wohnungsbau in Deutschland zukunftsfähig, klimagerecht, bezahlbar und ressourcenschonend zu gestalten. Umwelt und Klima schützen – Wohnraum schaffen – Lebensqualität verbessern . Empfehlungen von UBA und KNBau für einen nachhaltigen Wohnungs- und Städtebau Pressemitteilung zur Veröffentlichung UBA-Themenseite „Urbaner Umweltschutz für eine umweltorientierte Stadtentwicklung“ Grafik Wohnraummangel: Überblick über die zentralen Forderungen (UBA)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2 |
| Weitere | 34 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 11 |
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 34 |
| Offen | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 36 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 35 |
| Webseite | 1 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 26 |
| Lebewesen und Lebensräume | 32 |
| Luft | 15 |
| Mensch und Umwelt | 36 |
| Wasser | 11 |
| Weitere | 36 |