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DASL Jahrestagung 2026

Die DASL Jahrestagungsreihe 2025-2027 widmet sich dem Thema "Paradigmenwechsel für transformative Planung". In Zeiten der menschengemachten Klimakrise, zunehmender sozialer Spaltung und geopolitischer Konflikte muss sich unsere Planungsweise ändern. Räumliche und soziale Mobilität galten viele Jahrzehnte als Voraussetzung für Fortschritt, Wohlstand und gesellschaftliche Teilhabe. Individuelle Mobilität als Statussymbol – das Motorrad, das neue Auto, der Zweitwagen, heute der Campingbus, die Fernreise, das Flugzeug, die Kreuzfahrt - war und ist immer noch sichtbarer und messbarer Indikator für sozialen Auf- und Abstieg. Räumliche Beweglichkeit ist ein Kernelement von Infrastrukturpolitik. Sie ist aber immer auch eine soziale Aufgabe im Hinblick auf Chancengleichheit für diejenigen, die sich die sichtbaren Attribute individueller Mobilität nicht leisten können oder nicht leisten wollen. Die räumliche Verteilung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Einkaufen und Freizeit beeinflusst den Mobilitätsbedarf und das individuelle Mobilitätsverhalten. Nicht nur die angebotene Verkehrsinfrastruktur, sondern vor allem die Siedlungsstruktur prägt Mobilitätskultur. Kurze Wege zu alltäglichen Zielen und die sichere und bequeme Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn ermöglichen eine weitgehend autounabhängige, nachhaltige Mobilität. Das verbessert die Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von sozialer Lage, Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen. Es braucht also ein grundlegendes Umdenken und eine integrierte Transformation von Siedlungsstruktur, Mobilität und öffentlichem Raum. Mobilität ist damit mehr als die bloße Fortbewegung von A nach B. Heute sehen wir, dass individuelle, autobasierte Mobilität aus ökologischer, ökonomischer und funktionaler Sicht an ihre Grenzen stößt. Im Ringen um die richtige Nutzung des knappen Raumes passt sie weder in die urbanen noch in die ländlichen Räume von morgen. Mobilität entscheidet über Teilhabe. Sie steht für Entwicklung, Fortschritt und Selbstbestimmung – und zugleich für Flächenverbrauch, Energieeinsatz und Emissionen. In dieser Gleichzeitigkeit liegt der Konflikt: Das Modell individueller, autobasierter Mobilität trägt nicht mehr. Es organisiert Bewegung auf Kosten von Raum, Klima und sozialer Ausgewogenheit. Wir brauchen ein grundlegendes Umdenken hin zu einer transformativen Planungskultur der Mobilität - in der Stadt, im Land und in dem was dazwischen liegt. Denn Mobilität ist kein neutrales System. Sie ist das Ergebnis politischer und räumlicher Entscheidungen – und sie stabilisiert diese. Wo Funktionen getrennt und Distanzen groß sind, entsteht Mobilitätszwang. Wer Zugang hat, kommt voran. Wer ihn nicht hat, bleibt zurück. Erreichbarkeit ist damit eine Frage der Verteilung. Die Entwicklung unserer urbanen und ländlichen Strukturen treibt diesen Zustand weiter an. Zersiedelung, funktionale Trennung, ein unzulänglicher öffentlicher Nahverkehr bei häufig großen Entfernungen erzeugen permanenten Bewegungsdruck und Bewegungsfrust. Aber Solange sich an den räumlichen Voraussetzungen nichts ändert, bleiben Alternativen begrenzt. Die Klimakrise macht diesen Widerspruch erst recht unhaltbar. Die aktuelle Organisation von Mobilität steht den Anforderungen an Ressourcenschonung und Emissionsreduktion direkt entgegen. Das ist keine Frage der Optimierung, sondern der Richtung. Gefordert ist also eine Neuordnung vom Raum her: Die aktuelle Organisation von Mobilität steht den Anforderungen an Ressourcenschonung und Emissionsreduktion direkt entgegen. Das ist keine Frage der Optimierung, sondern der Richtung. Gefordert ist also eine Neuordnung vom Raum her: Dichte, Mischung, Erreichbarkeit, Freude an funktionierender Mobilität! Die Qualität der Öffentlichen Infrastruktur und ihre Verfügbarkeit werden zur zentralen politischen Aufgabe. Ziel muss es sein, Bewegung zu erleichtern, unnötige Wege zu vermeiden und Mobilitätszwänge abzubauen. Die Jahrestagung der DASL 2026 in Nürnberg setzt hier an: Sie verhandelt Mobilität als Raum- und Verteilungsfrage – und richtet den Blick auf die Konsequenzen für Planung, Politik und sozialen Zusammenhalt. www.dasl.de/veranstaltungen/dasl-jahrestagung-2026

Auf dem Weg zu Netto Null

Nachdem zur Jahrtausendwende eine tägliche Flächenneuinanspruchnahme von etwa 120 Hektar zu verzeichnen war, lag der Wert für den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland im vierjährigen Mittel der Jahre 2021 bis 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts durchschnittlich bei etwa 50 Hektar. Obgleich eine deutliche Reduzierung erreicht wurde, liegt die Flächenneuinanspruchnahme aktuell noch weit über den Zielwerten für 2030 bzw. 2050. Die Debatte um Flächensparziele und die notwendigen Flächenspar-Aktivitäten zu deren Erreichung wurde in Deutschland maßgeblich durch das „30-ha-Ziel“ (Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 Hektar am Tag bis zum Jahr 2020) ausgelöst, das im Jahr 2002 in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgeschrieben wurde. Mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2016 wurde das Ziel angepasst und lautet „durchschnittlich unter 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030“. Ergänzt wurde dieser etablierte Kernindikator durch die Indikatoren „Freiraumverlust“ (in m²/je Einwohner) und „Siedlungsdichte“ (Einwohner je Siedlungs- und Verkehrsfläche). Damit erhielt neben der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme die Effizienz der Flächennutzung ein größeres Gewicht, zugleich wurde die Bedeutung des Freiraumschutzes untermauert. Das „Erreichen von Netto-Null Flächenverbrauch“ bis 2050 wurde erstmals im Jahr 2011 im „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ formuliert. Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (2016) sieht die Bundesregierung vor, den Flächenverbrauch durch einen Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft bis spätestens 2050 weiter zu reduzieren. In Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ der Europäischen Union ist vorgesehen, den Flächenverbrauch bis dahin auf Netto Null zu senken. Mit der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 wurde das Ziel aufgenommen, bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen, so dass „netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden“. Verschiedene Bundesländer haben die bundespolitischen Flächenziele zum Anlass genommen, eigene quantitative Flächensparziele in Strategien, Koalitionsvereinbarungen oder als Grundsatz der Landesplanung zu verankern. Bislang sind flächenpolitische Mengenziele von Seiten des Bundes und der Länder noch nicht als verbindliche Richtschnur für eine nachhaltige Siedlungspolitik operationalisiert worden. Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Weiterentwicklung 2021 Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016 Die Bundesregierung: Nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung , 2002 Die Bundesregierung: Klimaschutzplan 2050 (2016) Europäische Kommission: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa , 2011 Statistisches Bundesamt: Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 50 Hektar , Zahl der Woche Nr. 03 vom 13. Januar 2026

Abpflastern!

Die Metropole Hamburg mit über 1,8 Mo Einwohner:innen nimmt mit ihren Wohngebieten, Straßen, Wegen und Plätzen sowie Gewerbe- und Industrieflächen umfangreiche Flächen in Anspruch. Im Jahr 2020 waren 31 Prozent des gesamten Stadtgebiets versiegelt. Um die Stadt resilient, klimaanagepasst und mit mehr Grün zu entwickeln, sollen in der Stadt unter anderem Böden entsiegelt werden Der Hamburger Wettbewerb „Abpflastern“, der von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erstmals 2025 organisiert wurde, richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Initiativen oder Vereine. Ziel ist es, so viele Flächen wie möglich zu entsiegeln. Beton oder Asphaltflächen sollen entfernt und anschließend begrünt werden, um die Versickerung von Regenwasser zu fördern und das Stadtklima zu verbessern. Im Blick sind dabei öffentliche, halböffentliche und private Flächen wie etwa Schulhöfe, Terrassen, Einfahrten oder Gehwege. Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Preise verliehen: Der Bezirk mit der meisten entsiegelten Fläche erhält den „Goldenen Spaten“. Der Stadtteil mit der meisten entsiegelten Fläche wird mit der „Goldenen Gießkanne“ ausgezeichnet. Die „Goldene Harke“ geht an die Privatperson sowie das Unternehmen, welche die größte Fläche entsiegelt haben. Der Abpflastern-Wettbewerb wird getragen und unterstützt durch eine Vielzahl an Akteur:innen aus Hamburgs Wissenschaft und Zivilgesellschaft wie der Loki-Schmidt-Stiftung, dem BUND Hamburg, dem NABU Hamburg, Hamburg Wasser, der Heinrich-Böll-Stiftung Hamburg, dem Naturgarten e.V. Regionalgruppe Hamburg, der Zukunftswerkstatt Lokstedt, dem City Science Lab und dem Blue-Green Infrastructure Lab der HafenCity Universität Hamburg, dem  Code for Hamburg e.V. und dem lokalkraft e.V. Hamburg. Pate für den Hamburger Wettbewerb hat der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, initiiert von der der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz (HFGG), gestanden. Dieser fand im Jahr 2025 erstmals in Deutschland statt. Städte und Gemeinden treten hier in einem freundschaftlichen Wettbewerb um die meisten Flächen an, die die Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln. Die Anregung für „Abpflastern“ wiederum kam vom “Tegelwippen-Wettbewerb”in den Niederlanden, wo seit 2020 und inzwischen in fast 200 Städten Gemeinden und Privatpersonen Böden entsiegeln. In Hamburg wurden bis Oktober 2025 im Rahmen des Wettbewerbs etwa 1.300 m 2 Böden entsiegelt, davon 150 m 2 auf privaten Flächen. Etwa 1.000 m 2 wurden allein durch Schulbau Hamburg auf verschiedenen Schulhöfen entsiegelt. Die entsiegelten Flächen werden, nachdem Pflaster, Beton oder Asphalt beseitigt sind, durch die Zuständigen bepflanzt und gepflegt. Über den Wettbewerb hinaus hat die Freie und Hansestadt Hamburg das RISA-Förderprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen Eigentümer:innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden Fördermittel für den Aufbruch von versiegelten Flächen in Verbindung mit der Herstellung von einem durchlässigen versickerungsfähigen Bodenaufbau erhalten können. Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen Versiegelungsmonitoring Hamburg, Abschlussbericht 2024 Beteiligungsplattform RISA-Förderprogramm zur Entsiegelung auf privaten Grundstücken , Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen Abpflastern, deutschlandweiter Wettbewerb Tegelwippen, Entsiegelungswettbewerb Niederlande

19. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lädt gemeinsam mit der Bauministerkonferenz der Länder, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund in die Stadt Köln ein. „Gemeinsam handeln, schneller agieren, weiter denken: Städte für alle gestalten“ Unter diesem Motto findet der 19. Bundeskongress der Nationalen Stadtentwicklungspolitik vom 14. bis 16. September 2026 im Palladium Köln und weiteren Locations statt. nsp-kongress.de

Weniger als 30 Hektar Flächenverbrauch pro Tag

Flächenpolitische Ziele zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke sind schon seit über 20 Jahren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Seither wurden in verschiedenen Forschungs- bzw. Modellvorhaben Vorgehensweisen und Instrumente untersucht, wie eine deutliche Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 30 Hektar pro Tag bis 2020 bzw. auf weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030 erreicht werden kann. Trotz der zahlreichen Aktivitäten in Politik, Forschung und Praxis verharrt die Flächenneuinanspruchnahme noch immer auf einem Niveau weit oberhalb von 30 Hektar täglich. Daher bedarf es weitergehender Anstrengungen, um das Flächensparziel zu erreichen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden im Rahmen des durch das Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens „Aktionsplan Flächensparen“ institutionelle und instrumentelle Handlungsoptionen von Bund, Ländern und Kommunen für das Flächensparen aufbereitet. Dargestellt wurde, welche Maßnahmen in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure wirksam dazu beitragen könnten, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Die Ergebnisse wurden in einem im Jahr 2028 veröffentlichten Aktionsplan Flächensparen gebündelt. Um die komplexen Anforderungen in der Kombination von Reduzierung der Flächenneuausweisung, verstärkter Innenentwicklung und mehr Effizienz in der Flächennutzung zu erfüllen, bedarf es vor Ort einer Kombination von Instrumenten der Planung und der Kooperation, im Bereich der Steuern, der Förderung und finanzieller Anreize sowie der Information und Kommunikation. Erforderlich hierfür ist ein Handlungsrahmen für konsistentes und abgestimmtes Vorgehen der wichtigsten Akteure in Bund, Ländern und Kommunen, so eine zentrale Erkenntnis des Aktionsplans. Der Aktionsplan Flächensparen bündelt im Kern Empfehlungen in den drei Aktionsfeldern „Kontingentierung einführen!“, „Innenentwicklung stärken!“ und „Fehlanreize abbauen!“. Aktionsfeld „Kontingentierung einführen!“ Im Mittelpunkt steht die Operationalisierung der flächenpolitischen Ziele und deren Übersetzung in Maßnahmen und Prozesse, in erster Linie seitens Bund und Ländern. Empfohlen wird ein Kontingentierungssystem, das verbindlich bis in die kommunale Bauleitplanung wirkt. Bund und Länder sollten in einen Dialog treten, um nach einem als gerecht empfundenen Schlüssel das Flächenkontingent (weniger als 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030) auf die Länder zu verteilen. Hierfür bieten sich sowohl der Handel mit Flächenzertifikaten (umweltökonomischer Ansatz) als auch die Raumordnung (regulatorischer Ansatz) an. Aktionsfeld „Innenentwicklung stärken!“ Hier geht es darum, die zahlreichen vorhandenen Instrumente konsequent entlang von Minderungszielen einzusetzen und - wo notwendig - zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Dabei sind vor allem ökonomisch wirksame Anreize und Förderkulissen neu zu justieren. Zudem sollten Nachsteuerungen bei rechtlichen Rahmen geprüft werden, um zum Beispiel den Zwischenerwerb von Kommunen im Innenbereich von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Auch die inzwischen in Ansätzen vollzogene Weiterentwicklung der Grundsteuer B in Richtung einer Bodenwertsteuer zählte zu den Empfehlungen. Weiterhin müssten grundlegende Mobilisierungshemmnisse durch geeignete Anreize, vor allem veränderte rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen der Kommunen, überwunden werden. Gemeinden sollen leichter auf Bestandsflächen zugreifen können, um mit Bauland auf der „grünen Wiese“ konkurrieren zu können. Hierfür sollten das notwendige Personal und Finanzen bereitgestellt werden, um Mobilisierungsmaßnahmen wie Eigentümeransprache, Überplanung, Zwischenerwerb, Vermarktung und Baureifmachung von bebauten bzw. unbebauten Bestandsimmobilien zu ermöglichen. Vorhandene Finanzierungsengpässe könnten durch die verstärkte Bereitstellung von Mitteln der Städtebauförderung oder zum Beispiel auch durch revolvierende Fonds für Grundstücksankäufe überwunden werden. Als Dreh- und Angelpunkt für die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird eine aktive Liegenschaftspolitik der Kommunen genannt. Bund und Länder sollten diese Kommunen deshalb bei der (Neu-)Initiierung einer solchen aktiven Liegenschaftspolitik unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Anschubfinanzierungen für die Einrichtung kommunaler Liegenschaftsfonds, aber auch durch direkte Förderung des Grunderwerbs im Zusammenhang mit Maßnahmen des Stadtumbaus. Aktionsfeld „Fehlanreize abbauen!“ In diesem Aktionsfeld wird Bund und Ländern empfohlen, ökonomische Fehlanreize abzubauen. Insgesamt sollten alle relevanten Förderprogramme systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit flächenpolitischen Zielstellungen überprüft und Fehlanreize abgebaut werden. Neben einem grundsätzlichen Umdenken der Strukturpolitik – in Verbindung mit einem entsprechenden Einsatz von Fördermitteln – wird die Entwicklung und Diskussion von Visionen und Konzepten für qualitatives Wachstum im Schrumpfungsprozess für notwendig erachtet. Im Kontext gesellschaftlicher Debatten über nachhaltige Siedlungsentwicklung unter den Vorzeichen des demografischen Wandels sollte Flächenpolitik als ein integriertes Handlungsfeld verstanden werden. Die Widerstände auf allen Ebenen gegen das Flächensparen könnten dabei nur überwunden werden, wenn es gelingt, die Debatte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Eine konsequente Innenentwicklung und kompakte Siedlungsstrukturen sind nicht nur aus flächenpolitischen Gründen notwendig, sondern auch im Hinblick auf soziale, volkswirtschaftliche, baukulturelle, energetische und ökologische Ziele in einer Gesellschaft, die schrumpft und zudem bunter und älter wird. Letztendlich ginge es um die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. An die zentralen Inhalte des Aktionsplans Flächensparen knüpfte schließlich der vom Umweltbundesamt initiierte Bund-Länder-Dialog zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024 an. Der Aktionsplan Flächensparen wurde im Jahr 2018 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Dokumentation des Bund-Länder-Dialogs zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz fördert Kommunen

Klimaschutz bedeutet unter anderem, CO 2 -Senken zu bewahren sowie deren Funktion wiederherzustellen oder zu verbessern. Darauf zielt das im Jahr 2023 beschlossene „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) ab, in dessen Rahmen Maßnahmen in Wäldern und Auen, Böden und Mooren, Meeren und Gewässern oder auf naturnahe Grünflächen in der Stadt gefördert werden. Das ANK sieht 69 Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern vor. Für die Umsetzung stehen bis 2028 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ein Bestandteil dieses großen Programms ist die Förderung der Entsiegelung und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen. Mit den Förderprogrammen „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (ANK-NKK)“ (Umsetzung der Fördermaßnahme durch KfW) und „Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen (ANK-LK)“ (Umsetzung der Fördermaßnahme durch Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH) werden Kommunen adressiert, die Flächen entsiegeln und begrünen möchten. Die Fördergegenstände wie unter anderem die Entfernung versiegelnder Schichten, die Verbesserung des Bodens sowie die naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung sind in Förderrichtlinien der oben genannten Programme geregelt. Im Auftrag Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) wurde außerdem das Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (KNK) eingerichtet, das über Fördermöglichkeiten informiert, Fachinformationen bereitstellt sowie Akteur*innen und Interessierte in Veranstaltungen miteinander vernetzt. Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), Kabinettsbeschluss vom 29. März 2023 Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (ANK-NKK) Förderprogramm „Klimaschutz ländlichen Kommunen“ (ANK-LK) Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (KNK) Informationen des Umweltbundesamts (UBA) zur Bodenversiegelung Informationen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV)

Klimaschutz? Natürlich! – Potenziale des Natürlichen Klimaschutzes am konkreten Beispiel der Flächenentsiegelung

Die Herausforderungen des Klimawandels sind unübersehbar. Städte und Landschaften stehen unter Druck, sich an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen. Gleichzeitig geht es darum, die Treibhausgas-Emissionen zu senken und die CO2-Speicherungsfähigkeit der Ökosysteme zu erhöhen. Die aktuellen Herausforderungen erfordern ein nachhaltiges Flächenmanagement, um den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen gerecht zu werden. Das Bundeslimaschutzgesetz setzt hierfür den rechtlichen Rahmen. Natürlicher Klimaschutz ist dabei ein zentrales Element, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Er umfasst vielfältige Maßnahmen, die darauf abzielen, natürliche Ökosysteme zu bewahren und wiederherzustellen, um ihre Funktion als Kohlenstoffsenken zu stärken. Die Entsiegelung von Flächen ist ein wichtiges Beispiel dafür, wie Städte und Landschaften ökologisch aufgewertet und widerstandsfähiger gestaltet werden können. Doch die Umsetzung solcher Maßnahmen erfordert Kenntnisse zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Ansatzpunkte für Fördermöglichkeiten. Dieses Webinar bietet einen Überblick über die rechtlichen Erfordernisse des natürlichen Klimaschutzes und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsiegelung von Böden. Im ersten Teil beleuchten wir die internationalen, europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben zum natürlichen Klimaschutz sowie Maßnahmen und ihre instrumentelle Umsetzung. Der zweite Teil widmet sich der Entsiegelung von Böden als konkretem Beispiel für Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversitätsschutz. www.vhw.de/fortbildung/veranstaltung/klimaschutz-natuerlich-potenziale-des-natuerlichen-klimaschutzes-am-konkreten-beispiel-der-flaechenentsiegelung-am-20-11-2026-in-berlin-wb265771/

Neue Struktur, neues Design, neue Funktionen

Das Umweltbundesamt präsentiert die neu gestaltete Website www.aktion-flaeche.de. Ziel des Portals Aktion Fläche ist es, das Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Flächen zu stärken und Informationen rund um das Thema Fläche zielgruppengerecht bereitzustellen. Am 11. Juni 2026 erscheint die Online-Plattform des Bundes zum Thema Fläche in neuem Gewand und weiterentwickelten Inhalten. Die Website steht nun mit neuem Layout und neuer Menüstruktur zur Verfügung. Präsentiert werden aktuelle Informationen des Bundes, der Länder, aus Kommunen und von anderen Akteuren zur Innenentwicklung, Brachflächenrecycling, Bodenentsiegelung und effizienten Flächennutzung. Dabei werden zahlreiche Querbezüge zu Themen wie Wohnen, Biodiversität oder klimaangepasste Stadt- und Gemeindeentwicklung hergestellt. Die neue Webseite verfügt über ein breites Informationsangebot zu politischen Zielen und Strategien, Instrumenten und Werkzeugen und flächenbezogenen Daten. Praxisbeispiele aus Kommunen zeigen, wie eine flächensparende Siedlungs- und Innenentwicklung realisiert werden kann. Laufend werden aktuelle Nachrichten rund um das Thema Fläche eingestellt. Neu sind Interviews mit Akteur:innen, die erprobte Ideen für einen sparsamen Umgang mit der Ressource Fläche präsentieren. Ein Newsletter informiert regelmäßig über „Flächen-Aktivitäten“ aus Bund, Ländern, Kommunen und Wissenschaft. Die Website ist direkt mit dem Kommunalen Flächenrechner des Umweltbundesamts (UBA) verlinkt. Die bewährte Onlineplattform unterstützt seit mittlerweile 10 Jahren Kommunen mit Informationen und praxisorientiertem Wissen dabei, die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr entlang der bundespolitischen Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, „weniger als 30 Hektar pro Tag“ bis 2030 und „Netto-Null“ bis 2050, zu verringern. Sie richtet sich an alle Kommunen, aber auch Akteur:innen der Regional- und Landesplanung sowie Stakeholder aus Verbänden, Flächenentwicklung, Kommunalpolitik, Planungsbüros, zudem Wissenschaftler:innen und Bürger:innen. Die Onlineplattform www.aktion-flaeche.de wird im Auftrag des Umweltbundesamts vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) gemeinsam mit Gröschel Branding, form4 und dem Institut Raum & Energie inhaltlich und technisch betreut.

Agenda Stadt grün-blau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Mai 2026 die Agenda Stadt grün-blau veröffentlicht. Im Mittelpunkt diese Handlungsprogramms stehen konkrete Maßnahmen, mit denen Städte Grünflächen stärken und Wasser besser in die Planung integrieren können. Hierbei geht es darum, Hitze in den Städten zu reduzieren, die Gesundheit zu fördern und öffentliche Räume attraktiver zu gestalten. Hierfür soll eine grüne und wassersensible Stadtentwicklung stärker ressort- und fachübergreifend umgesetzt werden Das Handlungsprogramm ist in fünf Fokusthemen gegliedert: Grün-blau vital: Der Fokus richtet sich auf die wassersensible Stadtentwicklung und das Prinzip der Schwammstadt. Grün-blau gesund: Adressiert die Bedeutung von urbanem Grün für Gesundheit und Vorsorge. Grün-blau sozial: Beleuchtet den Beitrag grün-blauer Infrastruktur für soziale Teilhabe, gutes Zusammenleben und Umweltgerechtigkeit. Grün-blau statt grau: Betrachtet die Nutzung von Flächenpotentialen – von Schulhöfen bis zu Straßenräumen - die für grün-blaue Infrastruktur mobilisiert werden können. Grün-blau kompetent: befasst sich mit Querschnittsthemen wie Daten, Digitalisierung und Planungsinstrumenten und soll bis zum Herbst bearbeitet werden. Grünflächen werden hier in verschiedenen Kontexten wie Hitzevorsorge und Kühlung, Starkregenvorsorge, Bodenwasserhaushalt sowie Gesundheit und Wohlergehen und soziale Interaktion und Umweltgerechtigkeit als multifunktionale Räume betrachtet. In den einzelnen Fokusthemen werden konkrete Maßnahmen benannt. Mit Blick auf den Boden bzw. die Nutzung der Flächen in den Städten zeigt das Fokusthema 4 „Grün-blau statt grau – Raumpotenziale neu gewinnen und vernetzen“ konkrete Aktivitäten der Entsiegelung von Böden auf. So sollen im Zuge der Mobilitäts- und Wärmewende zugleich Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserbewirtschaftung im Straßenraum gezielt und effizient umgesetzt werden. Dreifache Innenentwicklung und Flächengerechtigkeit sollen Realität werden. Auch die Entsiegelung von Böden auf halböffentlichen und privaten Flächen soll vorangebracht werden. Als wichtige Referenzprojekte der Entsiegelung werden der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, der Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden oder die Schweizer Entsiegelungsinitiative „Asphaltknackerinnen“ genannt. Die Agenda knüpft an das "Weißbuch Stadtgrün" des Bundes aus dem Jahr 2017 an, die darauf abzielte, urbanes Grün als gleichwertige, unverzichtbare Infrastruktur in die Stadtentwicklung zu integrieren sowie die Lebensqualität, Gesundheit und den Klimaschutz durch den Erhalt und Ausbau von Grünflächen zu sichern. Agenda Stadt grün-blau Deutschlandweiter Wettbewerb „Abpflastern“ Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden Projekt „Asphaltknackerinnen“ in der Schweiz Weißbuch Stadtgrün „Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft“

Modellvorhaben der Raumordnung mit sieben Regionen

Im Modellvorhaben der Raumordnung „Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ (MORO Fläche) wurden Maßnahmen und Reformpfade des Flächensparens und der Standortsteuerung erarbeitet. Sieben Modellvorhaben erprobten kooperative, praxisnahe Werkzeuge zur Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung. Das Projekt MORO Fläche (Modellvorhaben der Raumordnung – Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung) macht sichtbar, wie Regionen in Deutschland Flächenansprüche nachhaltig, kooperativ und koordiniert steuern können. Ausgangspunkt ist die Herausforderung der Regionalplanung, verstärkte Flächenansprüche – etwa durch Digitalisierung, erneuerbare Energien und hohe Nachfrage nach Wohnraum – mit einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung in Einklang zu bringen. Kern des MORO bilden sieben regionale Modellvorhaben in der Region Bremen, der Metropolregion Hamburg, der Werra-Wartburgregion, im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, in der Region Südlicher Oberrhein, der Metropolregion Rhein-Neckar und im Landkreis Kassel. Diese waren aufgerufen, primär informelle, freiwillige Formen der siedlungspolitischen Zusammenarbeit zu nutzen. Die Bandbreite der in den Regionen verfolgten Lösungsansätze reicht von der Innenentwicklung und Nachverdichtung über die flächeneffiziente Wohnbaulandentwicklung und Steuerung von Gewerbe und Logistik an geeigneten Standorten bis zur Gründung regionaler Organisationsstrukturen für die Unterstützung der kommunalen Ebene bei flächenrelevanten Aufgaben. Die erprobten Lösungsansätze, die auf eine verbesserte regionale Steuerung der Siedlungsentwicklung zielen, lassen sich vier zentralen Interventionsmodi zuordnen: Aufbau gemeinsamer Datengrundlagen, Entwicklung gemeinsamer Zielsetzungen, Unterlegung des Handlungsbedarfs mit Handlungswissen, Aufbau von Organisationsstrukturen zur Stärkung der Handlungsfähigkeit. Ergänzend zu den Modellvorhaben liefert das Projekt sechs wissenschaftliche Expertisen zu aktuellen Themen wie dem zunehmendem Fachkräftemangel und der eingeschränkten Handlungsfähigkeit kleinerer Städte und Gemeinden, positivplanerischen Festlegungen zur Begrenzung der Wohnsiedlungsentwicklung in der Regionalplanung oder internationalen Steuerungsansätze wie dem Schweizer Agglomerationsprogramm. Diese Studien geben tiefere Einblicke aus Befragungen und Expertengesprächen wieder und schaffen Orientierung für Planungsakteure aus Praxis und Wissenschaft. Abschließend werden projektübergreifend drei Reformpfade mit konkreten Empfehlungen zu folgenden Punkten abgeleitet: bessere Verzahnung und Innovationen in der Regionalplanung und Regionalentwicklung, Stärkung der kommunalen und regionalen Handlungsressourcen für die Siedlungsentwicklung, Veränderung von fiskalischen Anreiz- (und Sanktions-)mechanismen. Darüber hinaus wurden im MORO Fläche ein Werkzeugkasten mit Bedienungsanleitungen, Praxistipps sowie Kernbotschaften und Statements der Modellvorhaben erarbeitet. Die gesammelten Ergebnisse zeigen: das kommunale Handeln im Rahmen der Bauleitplanung und interkommunalen Kooperationen sind die zentralen Fundamente für die regionale Steuerung der Siedlungsentwicklung. Eine wirksame Steuerung der Siedlungsentwicklung entsteht dort, wo Regionen gemeinsam Ziele definieren, Instrumente teilen und institutionelle Strukturen interkommunal verankern – über einzelne Kommune hinaus und im Dialog mit regionaler Planung und Politik. Unstrittig ist zugleich, dass eine deutlich verbesserte Steuerung der Siedlungsentwicklung die Grenzen der freiwilligen Zusammenarbeit überschreiten muss. Projekt-Website des „MORO - Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ mit Informationen zu den regionalen Modellvorhaben, Expertisen, Werkzeugkasten, Film und weiteren Veröffentlichungen: moro-flaeche.de

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