Other language confidence: 0.6457813801239274
Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021
Web Map Service (WMS) mit der Darstellung des Einzugsbereiches von Haltestellen des HVV im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich von Regionalbahn (RE/RB), AKN, S-Bahn, U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestelle, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Die Daten basieren auf vom HVV gelieferten Koordinaten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung https://odlinfo.bfs.de informiert über Radioaktivitätsmesswerte in Deutschland Das BfS betreibt ein bundesweites Messnetz zur großräumigen Ermittlung der äußeren Strahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ). Das ODL -Messnetz besteht aus 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen, die flächendeckend über Deutschland verteilt sind. Das ODL -Messnetz besitzt eine wichtige Frühwarnfunktion, um erhöhte radioaktive Kontaminationen in der Luft in Deutschland schnell zu erkennen. Auf https://odlinfo.bfs.de zeigt eine Karte aktuelle Radioaktivitäts-Messdaten des ODL -Messnetzes. Als eine der wichtigsten Messeinrichtungen betreibt das BfS auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes ( StrlSchG ) ein bundesweites Messnetz zur großräumigen Ermittlung der äußeren Strahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ). Bundesweit 1.700 Sonden umfasst das ODL-Messnetz Das ODL -Messnetz besteht aus 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen, die flächendeckend in einem Grundraster von rund 20 x 20 Kilometern über Deutschland verteilt sind. In einem Radius von 25 Kilometern beziehungsweise 100 Kilometern um kerntechnische Anlagen ist das Netz dichter angelegt. Messung der natürlichen Strahlenbelastung Im Routinebetrieb wird mit dem Messnetz die natürliche Strahlenbelastung gemessen, der der Mensch ständig ausgesetzt ist. Die Ortsdosisleistung erfasst die terristrische Komponente, die durch die überall im Boden vorkommenden natürlichen radioaktiven Stoffe ( Radionuklide ) verursacht wird. Ursache sind Spuren von Uran , Thorium und Kalium, die überall in Gesteinen, Böden und Baumaterialien vorkommen. In Gegenden mit alten Gesteinsarten (zum Beispiel Granit) sind diese Spuren ausgeprägter; deshalb ist in älteren Mittelgebirgen wie dem Schwarzwald und dem Erzgebirge die Bodenstrahlung höher als in Norddeutschland oder in den Kalkalpen. Ein Element in der natürlichen Zerfallskette des Uran -238 ist das Radon . Als Gas diffundiert es aus Böden und gelangt als natürlicher Strahler in die Atmosphäre. Daneben ist der Mensch einer natürlichen Strahlung ausgesetzt, die ihren Ursprung im Weltraum hat und abgeschwächt durch die Atmosphäre die Erdoberfläche erreicht (Höhenstrahlung, kosmische Strahlung). Die ODL wird in der Messgröße Umgebungs-Äquivalentdosisleistung bestimmt und in der Einheit Mikrosievert pro Stunde angegeben. Die natürliche ODL bewegt sich in Deutschland je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 0,05 und 0,2 Mikrosievert pro Stunde. Einfluss natürlicher Prozesse auf ODL -Werte Die äußere Strahlenbelastung ist an einem Ort weitgehend konstant. Allerdings spiegeln sich zwei natürliche Prozesse sehr deutlich in den Messdaten wider. Kurzzeitige Erhöhungen bis auf etwa das Dreifache des natürlichen Pegels treten auf, wenn radioaktive Folgeprodukte des natürlich vorkommenden radioaktiven Gases Radon durch Niederschläge aus der Atmosphäre ausgewaschen und am Boden abgelagert werden. Durch eine geschlossene Schneedecke kann es dagegen zu einer deutlichen Absenkung der zuvor gemessenen ODL kommen, weil die Bodenstrahlung teilweise durch den Schnee abgeschirmt wird. Messdaten Sonde zur Messung der Ortsdosisleistung (ODL) Die ODL -Messsonde, die in der Regel in ein Meter Höhe über Grasboden aufgebaut ist, erfasst die Umgebungsstrahlung im Zehnminuten-Takt. Die Messdaten werden in der Regel im Stundentakt automatisch an die Messnetzknoten übertragen. Sie werden durch ein automatisches Prüfverfahren analysiert. Bei Auffälligkeiten wird arbeitstäglich manuell geprüft, ob eine Störung vorliegt. Defekte Messgeräte können auf diese Weise frühzeitig identifiziert und ausgetauscht werden. Wichtige Frühwarnfunktion Das ODL -Messnetz ist wichtig für die Notfallvorsorge. Die Sonden befinden sich rund um die Uhr im Messbetrieb. Zusätzlich zu der regelmäßigen Datenübertragung sind die Sonden mit einer Benachrichtigungsfunktion ausgestattet: Sie übertragen die Messdaten an die Datenzentralen des BfS , sobald die gemessene ODL an einer Stelle den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Falls ein internes Frühwarnkriterium ausgelöst wird, prüfen Fachleute des BfS umgehend die eingegangenen Messdaten. So wird sichergestellt, dass eine Erhöhung der Strahlung unverzüglich bemerkt wird. Die Schwellenwerte berücksichtigen dabei den natürlichen örtlichen Untergrund, die statistischen Schwankungen des Messsignals sowie Veränderungen durch natürliche Umwelteinflüsse auf die Messdaten (zum Beispiel bei einer Schneebedeckung des Bodens). Vorsorge für den Notfallschutz - betroffene Gebiete schnell erkennen Im Notfall ermöglicht das ODL -Messnetz, eine erhöhte Radioaktivität in der Luft schnell zu erkennen. Betroffene Gebiete, in denen die ODL angestiegen ist, werden rasch erkannt. Bei Bedarf können die Sonden alle 10 Minuten abgefragt werden. Dadurch sind Fachleute des BfS in der Lage, die Ausbreitung einer radioaktiven Schadstoffwolke nahezu in Echtzeit verfolgen. Die Messdaten ermöglichen eine erste grobe Dosisabschätzung in den betroffenen Gebieten. Um auf alle Szenarien vorbereitet zu sein, gibt das installierte System die Höhe der ODL in einem extrem weiten Messwerte-Bereich von 0,05 Mikrosievert pro Stunde bis 5 Sievert pro Stunde an. Erweiterung des Messnetzes durch spektroskopierende Sonden ODL-Doppelsonde im deutschen Grenzgebiet vor den Kühltürmen des Schweizer Kernkraftwerks Leibstadt (links: spektroskopierende Sonde mit eingebautem Lanthanbromid-Detektor) Ungefähr 20 Messstellen wurden in der Umgebung kerntechnischer Anlagen mit zusätzlichen spektroskopierenden Sonden ausgestattet. Diese Sonden verwenden Lanthanbromid-Detektoren, die im 10-Minuten-Takt ein Spektrum der Gammastrahlung aufnehmen. Selbst bei einer geringfügig erhöhten Gamma-Ortsdosisleistung kann zeitnah die Art der erhöhten Strahlung ermittelt werden. Damit lässt sich die Frühwarnfunktion des Messnetzes verbessern. Im Notfall können diese Messstellen frühzeitig Erkenntnisse zum Nuklidgemisch einer Freisetzung liefern. Prognosemodelle Im Falle eines nuklearen Notfalls in Deutschland könnte das BfS mit Hilfe von Prognosemodellen auf der Basis von Wettervorhersagen und Freisetzungsprognosen ermitteln, wie sich eine radioaktive Wolke in den kommenden drei Tagen ausbreiten wird und welche Strahlenbelastung für Menschen und Umwelt in betroffenen Gebieten daraus resultieren kann. Im Einzelnen sind folgende Informationen wichtig: Welche Gebiete sind betroffen? Welche Radionuklide spielen eine Rolle und wie hoch sind die Aktivitäten in der Umwelt? Wie hoch sind in den betroffenen Gebieten die aktuelle und die zu erwartende Strahlenbelastung der Menschen? Die zuständigen Behörden von Bund und Ländern könnten dann schnell entscheiden, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der Radioaktivität zu schützen. Daten des ODL -Messnetzes können in derartigen Situationen schnell mit den Ergebnissen dieser Prognoserechnungen verknüpft werden. Damit lässt sich in einer Notfallsituation erkennen, ob bereits empfohlene Schutz- und Vorsorgemaßnahmen ausreichen. Aktuelle Messwerte online ansehen https://odlinfo.bfs.de informiert über Radioaktivitätsmesswerte in Deutschland Auf der BfS -Internetseite ODL -Info werden Daten des Messnetzes regelmäßig veröffentlicht. Verfügbar ist eine interaktive Kartendarstellung mit den aktuellen Messdaten sowie Zeitreihendarstellungen für die Gamma-Ortsdosisleistung : Für jeweils eine Woche werden die aktuellsten, teilweise noch ungeprüften Einstunden-Mittelwerte der ODL dargestellt. Zusammen mit der Information des Niederschlagradar-Systems des Deutschen Wetterdienstes lassen sich niederschlagsbedingt erhöhte ODL -Werte erkennen. Für einen Jahreszeitraum werden Tagesmittelwerte dargestellt. Zeitreihen von Messstellen, die in höheren Lagen aufgebaut sind, zeigen im Winter oft durch Schnee reduzierte ODL -Werte. Weitere Messnetze in Deutschland Neben dem bundesweiten ODL -Messnetz des BfS bestehen weitere Messnetze zur Überwachung der Umweltradioaktivität: Rund um ihre kerntechnischen Anlagen betreiben die betroffenen Bundesländer Messnetze, die von den Betreibern der kerntechnischen Anlagen bezahlt werden. Die Kernkraftwerksfernüberwachungen (KFÜ) veröffentlichen Ihre Messwerte auf eigenen Internet Seiten. Die Messwerte der ODL -Sonden des BfS -Messnetzes, die sich im Nahbereich der kerntechnischen Anlagen befinden, gehen ebenfalls in die Datenbanken der Kernkraftwerksfernüberwachung ein. Andererseits gehen auch die Daten der Kernkraftwerksfernüberwachung in die ODL -Datenbank des BfS ein. Europäische Informationsplattform Alle Europäischen Staaten betreiben eigene Messnetze zur Überwachung der Umweltradioaktivität. In Artikel 35 des EURATOM -Vertrags der Europäischen Atomgemeinschaft werden Einrichtungen zur ständigen Überwachung des Bodens, der Luft und des Wassers auf ihre Radioaktivität vorgeschrieben. In allen Mitgliedsstaaten sind entsprechende Messnetze installiert, die ihre erhobenen Daten in die zentrale Datenbank der EU ( EURDEP , EUropean Radiological Data Exchange Platform ) schicken. Auf der Webseite des EURDEP -Servers werden diese Daten veröffentlicht. Das BfS betreibt den Sicherungsserver der EURDEP -Datenbank. Im Fall eines Unfalls im Ausland würden auch diese Messnetze wichtige Informationen über das Notfallereignis liefern. Stand: 13.04.2026
<b>Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 12 StrlSchG in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO</b> Bek. d. MU v. 28.3.2022 — PT-KKE-40311/09/83/30 — Gemäß § 12 i. V. m. § 181 Abs. 1 StrlSchG i. d. F. vom 27.6.2017 (BGBl. I S. 1966), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 20.5.2021 (BGBl I S. 1194; 2022 I S. 15), und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE), Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 29.8.2019 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 12 StrlSchG gestellt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 8.7.2020 geändert und mit Schreiben vom 22.2.2021 sowie vom 20.1.2022 ergänzt. Mit Schreiben vom 3.12.2019 wurde zudem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Daneben wurde ein Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit Datum vom 16.11.2021 gestellt. Für die Errichtung des TLE wurde am 7.12.2020 sowie am 3.5.2021 für die Außenanlagen des TLE der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO gestellt. Daneben liegt ein Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept vor. Der Antrag auf Entwässerung vom 10.12.2020, weiter ergänzt durch Antrag vom 3.5.2021, wurde ebenfalls eingereicht. Der Standort des TLE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Beantragt wird nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG die Erteilung einer Genehmigung für die genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE. Die sonstigen radioaktiven Stoffe sind: — sonstige radioaktive Stoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nachbetrieb, Restbetrieb) und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Emsland (KKE), — fachgerecht verpackte radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Lingen (KWL), — sonstige radioaktive Stoffe, die beim Betrieb des TLE anfallen, — Prüfstrahler, — fremdkontaminierte, mobile Gegenstände und Materialien, z. B. Werkzeuge, — „äquivalente radioaktive Abfälle“ im Sinne der Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008, d. h. Abfälle, die mit vergleichbaren Abfällen extern konditioniert wurden. Der Umgang mit den sonstigen radioaktiven Stoffen umfasst: — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die sichere Aufbewahrung der sonstigen radioaktiven Stoffe erforderlich sind, — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter erforderlich sind. Die Gesamtaktivität im TLE beträgt einschließlich der Behandlung 3,0 E17 Becquerel (Bq). Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen bei der Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter umfasst eine Gesamtaktivität in Höhe von 1,0 E14 Bq. Das TLE besteht aus einem Logistikbereich 1, einem Logistikbereich 2/Behandlung sowie einem Verladebereich, einem Infrastrukturbereich mit Personenzugang und dem zum Betrieb des TLE gehörenden Gelände. Die in das TLE einzubringenden radioaktiven Stoffe werden in geeigneten Behältnissen oder in sonstigen transportgerechten Verpackungen im Verladebereich angeliefert. Im Logistikbereich 1 werden die sonstigen radioaktiven Stoffe in geeigneten Verpackungen aufbewahrt. Im Logistikbereich 1 erfolgt keine Behandlung radioaktiver Stoffe. Der Logistikbereich 2/Behandlung wird ebenfalls zur Aufbewahrung von sonstigen radioaktiven Stoffen in geeigneten Verpackungen genutzt. Im Logistikbereich 2/Behandlung ist eine Behandlung von radioaktiven Abfällen aus dem KKE mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter vorgesehen. Die außerhalb des TLE zu entsorgenden sonstigen radioaktiven Stoffe werden in transportgerechten Verpackungen an Einrichtungen Dritter abgegeben. Für die Errichtung des TLE beantragt die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH eine separate Genehmigung nach der NBauO. Es wurde ebenfalls ein Antrag gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit folgendem Inhalt gestellt: Beim Betrieb des beantragten TLE fallen im Kontrollbereich geringe Mengen von festen und flüssigen Stoffen an, die als radioaktiver Abfall entsorgt werden müssen. Diese radioaktiven Abfälle sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 AtEV an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abgeliefert werden. Es ist geplant, die im Kontrollbereich des TLE anfallenden radioaktiven Abfälle in externen Einrichtungen zu konditionieren und gemeinsam mit den radioaktiven Abfällen des Kernkraftwerkes Emsland an einen vom Bund mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung beauftragten Dritten abzugeben. Hierzu beantragt die KLE mit Schreiben vom 16.11.2021 die Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AtEV. Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE bedarf gemäß § 12 StrlSchG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Erteilung der Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO ist das Bauaufsichtsamt der Stadt Lingen (Ems) die zuständige Genehmigungsbehörde. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 11.4 der Anlage 1 UVPG wäre im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. In Entsprechung des Antrags der Vorhabenträgerin auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorangehende Vorprüfung vom 3.12.2019 hat das MU die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG festgestellt. Federführende Behörde ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 NUVPG das MU. Gemäß § 2 a Abs. 1 Satz 2 Atomgesetz — im Folgenden: AtG — sowie § 181 Abs. 1 Sätze 2 und 4 StrlSchG i. V. m. § 31 Abs. 2 Satz 4 UVPG ist das Vorhaben gemäß den Vorschriften der AtVfV durchzuführen; die Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 4 UVPG und § 2 a AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a Satz 1 AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung einer Genehmigung nach § 12 StrlSchG und einer Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — Antrag der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH auf Genehmigung nach § 12 Abs. 1 StrlSchG vom 29.8.2019, — Änderung des Antrages vom 29.8.2019 durch Schreiben vom 8.7.2020, — Konkretisierung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 22.2.2021, — Klarstellung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 20.1.2022, — Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5, 6 AtEV vom 16.11.2021, — Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom 3.12.2019, — Sicherheitsbericht „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — Kurzbeschreibung „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — UVP-Bericht „Errichtung und Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE), Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)“ (Stand 2.3.2022), — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für den „Neubau eines Technologie- und Logistikgebäudes (TLE)“ vom 7.12.2020, eingereicht mit Schreiben vom 8.12.2020, — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für die „Außenanlagen eines Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE)“ vom 3.5.2021, — Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept, eingereicht mit Schreiben vom 23.11.2021, — Entwässerungsantrag gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG vom 10.12.2020, — Ergänzung des Entwässerungsantrages vom 10.12.2020 durch Antrag vom 3.5.2021, — Formular Baubeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Formular Betriebsbeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Brandschutzkonzept TLE, Revision B vom 27.10.2021 — Lageplan, Zeichnungen Schnitte: — Zeichnung Liegenschaftskarte (1 : 2 000), — Zeichnung Lageplan (1 : 500), — Zeichnung KKET-1264798-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Nordwest, Nordost, — Zeichnung KKET-1264799-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Südwest, Südost. Entsprechend § 3 Abs. 1 PlanSiG i. d. F. vom 20. 5. 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen sind auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstr. 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COViD-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Anträge und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Wege auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wir die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Lingen gemäß § 7 Abs. 3 AtG einen separaten Antrag gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Häufigkeit von Krebs bei Kindern in der Umgebung von Kernkraftwerken – Studien anderer Länder Die Ergebnisse der KiKK -Studie zeigten ein signifikant erhöhtes Risiko von Kindern unter 5 Jahren, im Nahbereich um deutsche Kernkraftwerke an Krebs zu erkranken. Dieser Befund beruhte im Wesentlichen auf dem Erkrankungsrisiko für Leukämien, wobei hier das Erkrankungsrisiko in etwa verdoppelt war. In Zahlen bedeutet dies, dass im 5- km -Umkreis um alle Standorte von Kernkraftwerken in Deutschland im Mittel nicht, wie zu erwarten wäre, etwa 1 Kind pro Jahr erkrankt, sondern dass die Krankheit jedes Jahr bei etwa 2 Kindern diagnostiziert wird. Was die Hypothese eines Einflusses der radioaktiven Abgaben angeht, lässt sich feststellen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung durch den Betrieb der Leistungsreaktoren zu gering ist, um den Effekt erklären zu können. Sie müsste etwa 1.000 bis 10.000-mal höher sein. Daraus kann aber zunächst nur der Schluss gezogen werden, dass nach heutigem Wissen Strahlung als alleinige Ursache ausgeschlossen werden kann. Ein Zusammenspiel verschiedener Ursachen bleibt denkbar, da andere Verursacher alleine ebenfalls unwahrscheinlich sind. Es gibt derzeit keine plausible Erklärung für den festgestellten Effekt, der über die 24 Jahre Untersuchungszeitraum ein insgesamt konsistentes Bild mit kleinen Schwankungen zeigt. Das Ergebnis der KiKK -Studie hat dazu geführt, dass auch in anderen Ländern – Großbritannien, Frankreich, Belgien, Schweiz, Finnland, USA - entsprechende Studien durchgeführt wurden. Einschätzung Die meisten größeren Studien zeigen ein in der Umgebung von Kernkraftwerken erhöhtes Risiko , wobei die Ergebnisse nicht immer statistische Signifikanz erreichen. Eine größere Studie aus dem Vereinigten Königreich ergab für die gesamten Umgebungsregionen und für alle untersuchten Altersklassen kein erhöhtes Risiko . Kleinere Untersuchungen aus Finnland zeigen ebenfalls kein erhöhtes Risiko . Zusammengefasst ist das Ergebnis der Studien nicht einheitlich. Das BfS hatte bereits in seiner Stellungnahme zur KiKK -Studie festgestellt, dass die Strahlenbelastung aus dem Betrieb der Kernkraftwerke um den Faktor 1.000 bis 10.000-mal zu gering ist, um die beobachteten Befunde zu erklären. Das Ergebnis aus Frankreich, das zwar ein erhöhtes Erkrankungsrisiko in der Umgebung von Kernkraftwerken zeigt, dies aber nicht mit den Abgaben in Verbindung bringen kann, unterstützt diese Aussage. Ein Zusammenwirken mit anderen Ursachen bleibt denkbar, zumal Erklärungen über andere Verursacher sich als wenig wahrscheinlich erwiesen. Weitere zielgerichtete Forschung zu den Ursachen kindlicher Leukämieerkrankungen ist notwendig. Weitere Aktivitäten Auf der Basis der Ergebnisse der KiKK -Studie hat das BfS mit Unterstützung international ausgewiesener Experten ein ambitioniertes Forschungsprogramm entwickelt, mit dem mehr über die Ursachen von Leukämieerkrankungen im Kindesalter in Erfahrung gebracht werden soll; denn derzeit kann man, wenn man alle bekannten Risikofaktoren zusammen nimmt, lediglich etwa 20 % der Leukämieerkrankungen erklären [1] . Diese Aktivitäten des BfS erfolgen in internationaler Abstimmung. Dazu organisiert das BfS seit 2008 regelmäßig internationale Workshops zum Stand der Ursachenforschung von Leukämien im Kindesalter . Charakteristika der unterschiedlichen Studienarten Fall-Kontroll-Studie Kohortenstudie Ökologische Studie In einer Fall-Kontroll-Studie werden sowohl für erkrankte Personen (Fälle) als auch für hinsichtlich Alter und Geschlecht vergleichbare nicht erkrankte Personen (Kontrollen) Daten auf individueller Ebene erhoben und miteinander verglichen, um die Fragen zu beantworten, ob Fälle häufiger belastet waren als Kontrollen. Die Maßzahl ist das Odds Ratio ( OR ). Ein Wert von 1 gibt an, dass es keinen Unterschied hinsichtlich der Strahlenbelastung zwischen Fällen und Kontrollen gibt. In einer Kohortenstudie wird eine definierte Bevölkerung über einen längeren Zeitraum beobachtet, um die Frage zu beantworten, ob belastete Personen ein höheres Risiko haben als vergleichbare nicht belastete Personen. Dabei werden auch die Daten auf der individuellen Ebene berücksichtigt. Die Maßzahl ist das relative Risiko ( RR ). Ein Wert von 1 gibt an, dass es keinen Unterschied hinsichtlich des Erkrankungsrisikos zwischen Exponierten und Nicht-Exponierten gibt. In ökologischen Studien wird die Erkrankungshäufigkeit in verschiedenen Regionen miteinander verglichen ( z. B. Umgebung von Kernkraftwerken mit Gesamtdeutschland oder einer definierten Vergleichsregion), um die Frage zu beantworten, ob das Erkrankungsrisiko in einer Region höher ist als in einer anderen. Da dabei keine Daten für einzelne Personen erhoben werden, können auch keine Aussagen zum Einfluss bestimmter Strahlenbelastungen und individueller Störgrößen auf mögliche regionale Unterschiede gemacht werden. Die Maßzahl ist das Verhältnis beobachteter zu erwarteten Fallzahlen (O/E). Ein Wert von 1 gibt an, dass es zwischen den betrachteten Regionen keinen Unterschied in der Erkrankungshäufigkeit gibt. Vertrauensbereich Für die jeweilige Maßzahl wird ein Vertrauensbereich (Konfidenzintervall; KI) berechnet. Liegt der Wert 1 innerhalb dieses Vertrauensbereichs, ist das Ergebnis statistisch nicht signifikant. Der Vertrauensbereich wird meist als 95 % -KI angegeben. Aussagekraft Fall-Kontroll-Studien und Kohortenstudien liefern belastbarere Ergebnisse als ökologische Studien. Prinzipiell dienen sie der Überprüfung festgelegter Fragestellungen im Gegensatz zu den ökologischen Studien, die herangezogen werden, um neue Fragen zu stellen, die dann wieder mit belastbareren Studien überprüft werden müssen. Allerdings werden bei der Fragestellung "Kinderkrebs bei Kernkraftwerken" oft auch ökologische Studien durchgeführt, um andernorts gefundene Ergebnisse zu überprüfen. Dies geschieht, weil ökologische Studien in der Regel schneller und mit deutlich geringerem Aufwand durchgeführt werden können. Überblick über dem BfS bekannte Studien in chronologischer Reihenfolge Weitere Informationen 1. Ziegelberger G, Baum C, Borkhardt A, Cobaleda C, Dasenbrock C, Dehos A, Grosche B, Hauer J, Hornhardt S, Jung T, Kammertöns T, Lagroye I, Lehrach H, Lightfoot T, Little MP, Rossig C, Sanchez-Garcia I, Schrappe M, Schüz J, Shalapour S, Slany R, Stanulla M, Weiss W (2011) Research recommendations toward a better understanding of the causes of childhood leukemia . Blood Cancer Journal 1 2. Heinävaara S, Toikkanen S, Pasanen K, Verkasalo PK, Kurttio P, Auvinen A (2010) Cancer incidence in the vicinity of Finnish nuclear power plants: an emphasis on childhood leukemia. Cancer Causes Control 21: 587-95 3. Bithell JF, Keegan TJ, Kroll ME, Murphy MF, Vincent TJ (2008) Childhood leukaemia near British nuclear installations: methodological issues and recent results . Radiat Prot Dosimetry 132: 191-7 4. COMARE (2011) Fourteenth report: Further consideration of the incidence of childhood leukaemia around nuclear power plants in Great Britain: HPA . 5. Bithell JF, Murphy MF, Stiller CA, Toumpakari E, Vincent T, Wakeford R (2013) Leukaemia in young children in the vicinity of British nuclear power plants: a case-control study . Br J Cancer 109: 2880-5 6. Spycher BD, Feller M, Zwahlen M, Roosli M, von der Weid NX, Hengartner H, Egger M, Kuehni CE (2011) Childhood cancer and nuclear power plants in Switzerland: a census-based cohort study . Int J Epidemiol 40: 1247-1260 7. Sermage-Faure C, Laurier D, Goujon-Bellec S, Chartier M, Guyot-Goubin A, Rudant J, Hemon D, Clavel J (2012) Childhood leukemia around French nuclear power plants--the Geocap study, 2002-2007 . Int J Cancer 131: 769-780 8. Evrard AS, Hemon D, Morin A, Laurier D, Tirmarche M, Backe JC, Chartier M, Clavel J (2006) Childhood leukaemia incidence around French nuclear installations using geographic zoning based on gaseous discharge dose estimates . Br J Cancer 94: 1342-7 9. Bollaerts K, Fierens S, Simons K, Francart J, Poffijjn A, Sonck M, van Bladel L, Geraets D, Gosselin P, van Oyen H, van Eycken L, van Nieuwenhuyse A (2012) Monitoring of Possible Health Effects of Living in the Vicinity of Nuclear Sites in Belgium Brussels . 10. Bollaerts K, Simons K, Van Bladel L, De Schmedt T, Sonck M, Fierens S, Poffijn A, Geraets D, Gosselin P, Van Oyen H, Francart J, Van Nieuwenhuyse A (2018) Childhood leukaemia near nuclear sites in Belgium . Eur J Cancer Prev 27(2): 184-191 11. Demoury C, Faes C, De Schutter H, Carbonnelle S, Rosskamp M, Francart J, Van Damme N, Van Bladel L, Van Nieuwenhuyse A, De Clercq EM (2021). Childhood leukemia near nuclear sites in Belgium: An ecological study at small geographical level. Cancer Epidemiol 72: 101910, doi: 10.1016/j.canep.2021.101910. Epub 2021 Mar 15. Stand: 02.02.2026
Radioactive contaminated wastes from the Philippsburg nuclear power plant should be incinerated in the MVV incineration facility in Mannheim. This waste is mainly contaminated protective clothing. The OEko-Institute was commissioned to examine whether the clearance concept and the related dose criterion are in accordance with the state of science and technology. In addition, a manual is to be drawn up which specifies the requirements for control in the nuclear power plant and requirements for the incineration of these wastes.
Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.
Tritium faellt bei der Energieerzeugung in Kernkraftanlagen in betraechtlichem Umfange an; da eine Abtrennung aus kontaminierten Abwaessern wirtschaftlich nicht vertretbar ist, muss bei der Ableitung in die Vorfluter fuer ausreichende Verduennung gesorgt werden. Die durch unsere Hauptfluesse jaehrlich in den Kuestenbereich transportierte Tritiumfracht kann, im Hinblick auf die Langlebigkeit dieses Isotops (Halbwertszeit: 12 Jahre), dort unter Umstaenden zu einer Aktivitaetsakkumulation fuehren, die kuenftig bei fortschreitender Installierung von Kernkraftwerken beachtet werden muss.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1963 |
| Europa | 34 |
| Kommune | 15 |
| Land | 174 |
| Weitere | 133 |
| Wirtschaft | 20 |
| Wissenschaft | 227 |
| Zivilgesellschaft | 69 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 128 |
| Förderprogramm | 906 |
| Gesetzestext | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 259 |
| Umweltprüfung | 48 |
| unbekannt | 885 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1051 |
| Offen | 1160 |
| Unbekannt | 23 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2061 |
| Englisch | 312 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 19 |
| Bild | 16 |
| Datei | 165 |
| Dokument | 735 |
| Keine | 1091 |
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| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 419 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 654 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1590 |
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