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Dokumentierte Hochwasserereignisse an Gewässern erster und zweiter Ordnung/Betroffene Flächen

Betroffene Flächen bzw. Überschwemmungsflächen zeigen, wie weit sich ein abgelaufenes Hochwasser in der Fläche ausgedehnt hat. Das Wissen über die Ausdehnung vergangener Hochwasserereignisse kann Hinweise auf die aktuelle Hochwassergefahr liefern und in Neuberechnungen von Hochwassergefahrenflächen einfließen. Die in Form von Flächen dargestellten Hochwasserereignisse sind bedingt durch die Erfassungsmethoden nur bis zu einem Maßstab von 1:25.000 aussagekräftig. Durch großmaßstäbige Darstellung (Zoom >1:25.000) gewonnene Erkenntnisse zur Betroffenheit einzelner Flurstücke oder deren Teilbereiche bedürfen einer Verifizierung durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt. In Verbindung mit den regelmäßigen Aufzeichnungen von aktuellen Wasserständen an Pegeln bildet dieser Datensatz eine wichtige Grundlage für die fachliche Bewertung der Hochwassergefahr. Die beschriebenen Daten gibt es nur für einzelne Hochwasserereignisse. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

Dokumentierte Hochwasserereignisse an Gewässern erster und zweiter Ordnung/Hochwasserlinien

Hochwasserlinien zeigen die größte Ausdehnung eines abgelaufenen Hochwassers in der Fläche an. Es handelt sich also um die Grenze des beim Hochwasser überschwemmten Gebietes. Hochwasserlinien werden z.B. anhand der Ablagerungen von Treibgut, das beim Hochwasser mitgeführt wurde, oder mithilfe von Luftbildauswertungen dokumentiert. Sie werden demnach auch als Geschwemmsellinien oder Wasserspiegelfixierungen bezeichnet. Ein Hochwasserereignis kann durch mehrere, nicht miteinander verbundene Hochwasserlinien umrissen werden. Diese werden einem Ereignis(punkt) zugeordnet. Die in Form von Linien dargestellten Hochwasserereignisse sind bedingt durch die Erfassungsmethoden nur bis zu einem Maßstab von 1:25.000 aussagekräftig. Durch großmaßstäbige Darstellung (Zoom >1:25.000) gewonnene Erkenntnisse zur Betroffenheit einzelner Flurstücke oder deren Teilbereiche bedürfen einer Verifizierung durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt. In Verbindung mit den regelmäßigen Aufzeichnungen von aktuellen Wasserständen an Pegeln bildet dieser Datensatz eine wichtige Grundlage für die fachliche Bewertung der Hochwassergefahr. Die beschriebenen Daten gibt es nur für einzelne Hochwasserereignisse. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

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