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WMS 100 Jahre Stadtgruen

WMS (Web Map Service) mit Themen zu 100 Jahre Stadtgrün Hamburg. Anlässlich des 100. Geburtstags der beiden Parks Volkspark Altona und Stadtpark werden Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den Parks dargestellt. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Diese werden durch verschiedenfarbige Symbol-Icons sichtbar gemacht, die man in einer interaktiven Karte z.T. anklicken kann. In einem Pop-Up-Fenster liefert ein Bild und ein Kurztext weitere Informationen und ein Link leitet auf eine ausführliche Artikel-Seite weiter. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Wassertechnische Anlagen (Punkte) (WFS Dienst)

Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.

Wassertechnische Anlagen (Punkte) (WMS Dienst)

Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.

Wassertechnische Anlagen (Punkte)

Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Digitaler Grünplan / Kataster der öffentlichen Grünanlagen

Informationen über alle geführten Grünarten - Spielplätze, Parkanlagen, Allgemeines Grün, Wanderwege, Grün an Kleingärten, Kleingärten, Dauerkleingärten, Schutzgrün, Sportplätze und Friedhöfe. Wesentliche Datenfelder: Eindeutige Identifikationsnummer (IDNR), Grünart, Belegenheit, Flächengröße, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil und Eigentum/Verwaltungsvermögen. Hinweis: Die öffentlichen Sportplätze werden vor dem Hintergrund des Grünanlagengesetzes (GrAnlG) mit abgebildet; die inhaltlich-fachliche Verantwortung jedoch liegt beim Bezirklichen Sportstättenbau. Aktualisierungsrhythmus (quartalsweise): 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.

Parkanlagen

Ausgewählte Hamburger Parkanlagen sind mit Foto und Kurzinfos verknüpft sowie mit einem Link auf eine Hintergrundseite auf hamburg.de, auf der der Park (Lage, Gestaltung, Besonderheiten, Bildergalerie etc.) ausführlich beschrieben wird. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: www.hamburg.de/parkanlagen

100 Jahre Stadtgrün - Stadtpark und Volkspark

Anlässlich des 100. Geburtstags vom Hamburger Stadtpark und Altonaer Volkspark werden für beide Parks Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten im Park dargeboten. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/hamburgs-gruen/parkanlagen/hamburgs-parkanlagen-52270

Bebauungsplan Winterhude 11-Barmbek-Nord 10 Hamburg

Der Bebauungsplan Winterhude 11/Barmbek-Nord 10 für den Geltungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs Barmbek, zwischen Bahn und Stadtpark, (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 409 und 428) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Saarlandstraße - Alte Wöhr - über das Flurstück 3306 (Bahnanlagen) der Gemarkung Barmbek - Hellbrookstraße.

Gartendenkmäler Erkrath laut Denkmalliste

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.

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