Naturraumgliederung Brandenburgs und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Der Datensatz entstand durch Digitalisierung (im Maßstab 1:1.000.000) und topographische Anpassung an die Topographische Karte 1:100.000 (TK100) auf der Grundlage von: Eberhard Scholz: Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs. Pädagogisches Bezirkskabinett, Potsdam 1962, 71 Seiten Der empfohlene Einsatzmaßstab ist ab 1:10.000. Naturraumgliederung Brandenburgs und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Der Datensatz entstand durch Digitalisierung (im Maßstab 1:1.000.000) und topographische Anpassung an die Topographische Karte 1:100.000 (TK100) auf der Grundlage von: Eberhard Scholz: Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs. Pädagogisches Bezirkskabinett, Potsdam 1962, 71 Seiten Der empfohlene Einsatzmaßstab ist ab 1:10.000.
Der Dienst zur Naturraumgliederung Brandenburgs setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturrräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhalt Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Hierfür wurden die räumlichen Grenzen an den Maßstab des Landschaftsprogramms angepasst und die Bezeichnungen der Naturräume teilweise verändert. Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Gesundheit und Sicherheit gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten um-fassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2017). Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Human Health and Safety (D2.8.III.5_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den FeatureType ‚Messwerte für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren‘ (hh:EnvHealthDeterminantMeasure) mit Angaben zum Typ des Umweltgesundheitsfaktors (EnvHealthDeterminantTypeValue).
Der Dienst zur Naturraumgliederung Brandenburgs setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturrräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhalt Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Hierfür wurden die räumlichen Grenzen an den Maßstab des Landschaftsprogramms angepasst und die Bezeichnungen der Naturräume teilweise verändert. Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Auf dieser Karte sind die Angelmöglichkeiten im Land Berlin dargestellt. Sie finden ebenfalls Informationen zu den Verkaufsstellen für die Angelkarten und Gewässer, in denen das Angeln verboten ist, sowie Fischereien mit Verkauf von frischem Fisch.
Der interoperable INSPIRE-WMS ist ein Darstellungsdienst, der Daten im INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (abgeleitet aus dem originären Datensatz: Ruhige Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung 4. Stufe im Land Brandenburg). Er gibt einen Überblick über die ruhigen Gebiete gemäß EU – Umgebungslärmrichtlinie, welche von den Kommunen und Städten im Rahmen der Lärmaktionsplanung festgesetzt und an das Landesamt für Umwelt gemeldet wurden. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation für Area Management/Restriction/Regulation Zones and Reporting Units liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet den folgenden Layer: - AM.NoiseRestrictionZone: Ruhige
Der interoperable INSPIRE-WFS ist ein Downloaddienst, der Daten im INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (abgeleitet aus dem originären Datensatz: Ruhige Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung 4. Stufe im Land Brandenburg) bereitstellt. Er gibt einen Überblick über die ruhigen Gebiete gemäß EU – Umgebungslärmrichtlinie, welche von den Kommunen und Städten im Rahmen der Lärmaktionsplanung festgesetzt und an das Landesamt für Umwelt gemeldet wurden. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation für Area Management / Restriction / Regulation Zones and Reporting Units liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den folgenden FeatureType: 'Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet oder geregeltes Gebiet' (am:ManagementRestrictionOrRegulationZone): Ein nach einer verbindlichen Vorgabe im Zusammenhang mit der Umweltpolitik oder einer möglicherweise umweltrelevanten Politik oder Tätigkeit auf einer beliebigen Verwaltungsebene (international, Europa, national, regional oder kommunal) bewirtschaftetes, geschütztes oder geregeltes Gebiet.
Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten über die ruhigen Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung 4. Stufe im Land Brandenburg, transformiert in das INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt.
Naturwaldentwicklungsflächen nach FSC/Naturland bei den Berliner Forsten.
In Vorbereitung der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „3.2 Boden" wurden im Zeitraum 2018 bis 2022 vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm Brandenburg aufbereitet. ---------------------------- Boden stellt einen zentralen Bestandteil des Naturhaushalts dar. Der Schutz des Bodens – als fundamentale Lebensgrundlage für Flora, Fauna und Mensch – wurde in der Vergangenheit nicht hinreichend priorisiert. Der Bodenschutz knüpft an drei zentrale Funktionen des Bodens an: 1) Seine regulatorische Wirkung innerhalb des Naturhaushalts, 2) seine Bedeutung als Lebensgrundlage und -raum sowie 3) die biotische Ertragsfähigkeit für Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden. Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gilt es, Flächeninanspruchnahme sowie zusätzliche Bodenversiegelung konsequent zu minimieren. In Vorbereitung der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „3.2 Boden" wurden im Zeitraum 2018 bis 2022 vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm Brandenburg aufbereitet. ---------------------------- Boden stellt einen zentralen Bestandteil des Naturhaushalts dar. Der Schutz des Bodens – als fundamentale Lebensgrundlage für Flora, Fauna und Mensch – wurde in der Vergangenheit nicht hinreichend priorisiert. Der Bodenschutz knüpft an drei zentrale Funktionen des Bodens an: 1) Seine regulatorische Wirkung innerhalb des Naturhaushalts, 2) seine Bedeutung als Lebensgrundlage und -raum sowie 3) die biotische Ertragsfähigkeit für Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden. Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gilt es, Flächeninanspruchnahme sowie zusätzliche Bodenversiegelung konsequent zu minimieren.