s/citizens participation/citizen participation/gi
Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein – unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.
Der Landkreis Wesermarsch hat als Träger der Regionalplanung für das Kreisgebiet ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) nach ROG und NROG aufzustellen. Mit dem Kreistagsbeschluss vom 24.06.2013 sowie der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 29.11.2013 wurde die Neuaufstellung des RROPs eingeleitet. In den Jahren 2013-2017 wurden verschiedene Fachkonzepte teilweise unter Beteiligung der Kreispolitik, Fachämtern, Trägern öffentlicher Belangen sowie der Öffentlichkeit erstellt. Darunter fallen beispielsweise der landwirtschaftliche Fachbeitrag von 2017, der die Belange der Landwirtschaft gegenüber der Raumordnung aufzeigt oder aber der Landschaftsrahmenplan von 2016, dessen fachgutachterlichen Aussagen nach Abwägung in einen ersten Entwurf des RROPs eingeflossen sind. Im Jahr 2018 fand ein ersten vollumfängliches Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2-3 NROG im Zeitraum vom 23.04.2018 bis zum 02.07.2018 statt. Nach fachlicher Bewertung der eingegangen Stellungnahmen wurde der Entwurf angepasst, so dass ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig wurde. Dieses zweite vollumfängliche Beteiligungsverfahren fand im Zeitraum 27.03.2019 bis zum 13.05.2019 statt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 NROG ist mit den Trägern öffentlicher Belange über die fristgerecht eingegangen Stellungnahmen eine Erörterung durchzuführen. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 kann zum Erörterungstermin die Öffentlichkeit ebenfalls eingeladen werden. Am 26./27.06.2019 fand daher ein öffentlicher Erörterungstermin statt. Am 16.12.2019 wurde das neue RROP durch den Kreistag als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.05.2020 erfolgte die Rechtskraft des neuen RROP. Das Raumordnungsprogramm ist über den Metroplplaner einsehbar und steht im INSPIRE Datenmodell PLU / Planned Land Use / Geplante Bodennutzung per Dienst bereit.
Die Stadt Walsrode ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Beim Bebauungsplan handelt es sich um das Instrument, bei dem der Bürger von der Stadtplanung am unmittelbarsten berührt wird.Als wichtigstes Element unterliegt er strengen gesetzlichen Normen des Baugesetzbuches (BauGB), die sowohl Inhalte als auch Verfahren regeln. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Art der Bebauung für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Er trifft Aussagen über Nutzungsart, welche Geschossigkeit, welche Bebauungsdichte und welches Überbauungsmaß bei einzelnen Grundstücken möglich ist. Darüber hinaus kann durch Baulinien und Baugrenzen die Bebauungsform festgelegt werden. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Stadtrat beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Aufgrund seiner Rechtsverbindlichkeit ist das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen strikt geregelt. Das Verfahren setzt sich in der Regel aus drei wesentlichen Elementen zusammen: - frühzeitige Bürgerbeteiligung - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Öffentliche Auslegung Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass sowohl die Interessen des einzelnen Bürgers als auch die Belange der Gesamtheit der Bevölkerung in diesem rechtsverbindlichen Instrument Berücksichtigung finden.
DIPAS ist ein Online-Tool zur Bürgerbeteiligung. Mit DIPAS können Bürgerinnen und Bürger von zu Hause aus, mobil oder in Veranstaltungen digitale Karten, Luftbilder, Pläne, 3D Modelle und Geodaten abrufen und ein genau lokalisiertes Feedback zu Planungsvorhaben geben. DIPAS besteht aus einer Online- und einer Onsite-Komponente sowie einer Übersichtskomponente: dem DIPAS Navigator.
In Berlin leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Leistungen des Wirtschaftsverkehrs bilden die Grundlage für Arbeit, Konsum und Freizeitverhalten der Berlinerinnen und Berliner. Der Wirtschaftsverkehr nutzt in Berlin alle verfügbaren Verkehrsträger, ob in den Berliner Wasserstraßen, auf der Schiene, auf der Straße, auf dem Luftweg oder durch Rohrleitungen. Dabei hat der Wirtschaftsverkehr insbesondere auf der Straße in den letzten Jahren stark zugenommen. Es gibt kaum ein Gut, welches nicht auf den Berliner Straßen transportiert wird. Gerade hier zeigt sich das Spannungsfeld, in dem sich der Wirtschaftsverkehr bewegt. Denn neben seiner hohen Bedeutung verursacht der Wirtschaftsverkehr auch zahlreiche negative Effekte. Er erzeugt einen großen Teil der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, verursacht einen hohen Instandhaltungsaufwand der Infrastruktur, beansprucht Flächen im fließenden und ruhenden Verkehr und stellt einen Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit dar. Gleichzeitig ist auch hier die Entwicklung sehr dynamisch: Technologische Entwicklungen, angefangen bei neuen Ansätzen und Konzepten von Fahrzeugen und Umschlagtechnik, über die zunehmende Digitalisierung der Prozesse bis hin zu veränderten Beschaffungsprozessen im E-Commerce, beschleunigen Veränderungsprozesse im gesamten Wirtschaftsverkehr. Das IWVK bildet, wie im Berliner Mobilitätsgesetz (§ 18 MobG BE) festgelegt, die planerische Grundlage, um einen funktionierenden umwelt- und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr in Berlin zu garantieren und definiert hierfür die Qualitäts- und Handlungsziele. Es betrachtet Berlin als Ganzes, liefert aber auch Ansätze für lokale Herausforderungen, die zum Teil ein sehr spezifisches Agieren bei der Maßnahmenumsetzung erfordern. Das Vorhaben „Neuauflage / Fortschreibung des integrierten Wirtschaftsverkehrskonzeptes Berlin (IWVK)“ (Projektlaufzeit: 06/2016 bis 09/2021) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen 1136-B5-O). Aufgaben und Schwerpunkte des IWVK sind neben der Sicherung erforderlicher Infrastrukturen auch die Vermeidung und Reduzierung des motorisierten Straßenwirtschaftsverkehrs. Die Berliner Zentren sollen dabei weiterhin funktionsfähig und kontinuierlich aufgewertet werden, die Zugänglichkeit der Zentren gewerblicher Wertschöpfung weiterhin gesichert bleiben. Unter anderem werden folgende kurz- bis mittelfristige Maßnahmen prioritär umgesetzt: Verbesserung der Fernerreichbarkeit Berlins als Schnittpunkt dreier transeuropäischer Kernnetzkorridore, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs zu erhöhen und den Güterverkehr verstärkt auf die Schiene zu verlagern. Ertüchtigung und Erhalt der lokalen und regionalen Bundeswasserstraßen, damit der Wirtschaftsverkehr auf dem Wasser (Containertransport, Projektladungen) kurz-, mittel- und langfristig sichergestellt sowie neue und innovative Lösungen / Pilotvorhaben des Wirtschaftsverkehrs auf dem Wasser ermöglicht werden. Erstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms, das explizit die Belange des Wirtschaftsverkehrs berücksichtigt. Erarbeitung von Planungsvorgaben für Liefer- und Ladeverkehrsflächen. Erarbeitung eines Leitfadens zur Bedarfsermittlung, Ausgestaltung und zu möglichen und sinnvollen Organisationsstrukturen von Mikrohubs/-depots – dabei sind laufende Projekte und Ansätze (insbesondere der KoMoDo-Ansatz) parallel fortzuführen und privatwirtschaftliche Ansätze zu begleiten. Erarbeitung eines Großraum- und Schwertransport-Routennetzes (Bedarfsstrecken), basierend auf den Standorten von relevanten Unternehmen und genehmigten Routen im Land Berlin. Fortsetzung von Programmen und Projekten zur Emissionsreduzierung, welche u.a. die weitere Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs im Land Berlin vorantreiben und damit die Dekarbonisierung in Berlin unterstützen. Mit dem IWVK greift das Land so einerseits Anforderungen der Wirtschaft auf, bettet diese aber andererseits konsequent in den notwendigen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einem verantwortungsvolleren Ressourceneinsatz ein. Das IWVK wurde in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren im konsultativen Verfahren zusammen mit Verwaltung(en), Kammern, Verbänden, Unternehmen, verladende Einheiten, Entsorgungsbetrieben, Netzbetrieben sowie auch im Dialog mit dem Land Brandenburg erarbeitet. Die Erarbeitung des IWVK wurde inhaltlich und zeitlich eng mit dem StEP MoVe verzahnt und baut auf dem vorhergehenden IWVK aus dem Jahr 2006 auf.
Einige sind schon gut aufgestellt, andere können noch etwas lernen: Um Städte fit für die Zukunft zu machen, ist der internationale Austausch mit anderen Städten von großen Nutzen. Hier setzt ein neues Projekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an, das in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem German Marshall Fund of the United States (GMF) durchgeführt wird. Ob klimagerechter Stadtumbau, Energieeffizienz, bürgerschaftliches Engagement oder soziale Integration - neue Strategien für die Stadtentwicklung sind gefragt und sollen den Projektpartnern und Deutschland neue Impulse für Gesetze und Förderpolitik geben. Ziel: Ziel ist es, das Memorandum STÄDTICHE ENERGIEN als eines der derzeit zentralen städtebau- und wohnungsbaupolitischen Themen mit dem Ansatz der integrierten Stadtentwicklung durch international ausgerichtete Formate der Kooperation mit zentralen Partnern des BMUB umzusetzen. Dies wird auch von der LEIPZIG CHARTA gefordert. Für die Bundesebene werden so auch wichtige Impulse zur kontinuierlichen Anpassung von Gesetzgebung und Förderpolitik an neue Herausforderungen generiert, denen sich insbesondere Kommunen gegenübersehen. Lebenslanges Lernen von unterschiedlichen Akteuren und Institutionen mit dem Ziel der nachhaltigen Stadtentwicklung sowohl in Deutschland als auch weltweit wird durch internationale Zusammenarbeit angereichert. Dies erfordert, neue Kooperationsformen einzugehen und gewinnbringend für kommunale Entwicklung zu nutzen.
Das Vorhaben zielt darauf ab, Instrumente (weiter) zu entwickeln, die eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus auf der Angebots- und Nachfrageseite unterstützen. Mit diesen Instrumenten sollen Transparenz und Vergleichbarkeit sowie Sicht- und Buchbarkeit nachhaltiger Reiseelemente oder auch der gesamten Reisekette ermöglicht werden. Langjährige, regelmäßige Erhebungen - unter Beteiligung BMUV über ReFoPlan-Vorhaben - zeigen, dass die Einstellung der Bevölkerung zum umwelt- und sozialverträglichen Reisen kontinuierlich ansteigt. Trotz der hohen Einstellungswerte gibt es in der Umsetzung deutlich weniger Urlaubsreisen, bei denen tatsächlich auf Nachhaltigkeit geachtet wurde. In der Begründung wird u.a. eine mangelnde Auffindbarkeit entsprechender Angebote genannt. Zudem kann die Verantwortung für nachhaltig ausgerichtetes Reiseverhalten nicht alleine den Verbraucher*innen überlassen werden sondern ist bereits in die Angebotsgestaltung zu integrieren und transparent abzubilden. Hierfür sind Nachhaltigkeitszertifizierungen im Tourismus ebenso in der Diskussion wie einheitliche, vergleichbare Kriteriensets und Berechnungstools, um den CO2-Fußabdruck oder den 'ökologischen Rucksack' einer Reise bzw. ihrer Bestandteile abzubilden. Über Stakeholder-Beteiligungen, Branchendialoge u.ä. soll die Entwicklung unterstützt, die Instrumententauglichkeit diskutiert und ihre Umsetzung erprobt werden. Die Ergebnisse sind in geeigneten Formen (Veröffentlichungen, Online-Tools, Workshop / Konferenz) zu verbreiten und zur Anwendung vorzuschlagen
Origin | Count |
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Bund | 1410 |
Kommune | 10 |
Land | 356 |
Wirtschaft | 1 |
Wissenschaft | 9 |
Zivilgesellschaft | 7 |
Type | Count |
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Ereignis | 9 |
Förderprogramm | 1046 |
Gesetzestext | 2 |
Lehrmaterial | 1 |
Text | 267 |
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unbekannt | 147 |
License | Count |
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offen | 1069 |
unbekannt | 15 |
Language | Count |
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Englisch | 135 |
Resource type | Count |
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Archiv | 11 |
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Dokument | 109 |
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Topic | Count |
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Weitere | 1666 |