This dataset contains compound-specific hydrogen (δ2H) and carbon (δ13C) isotope compositions and concentrations of long-chain n-alkanes and fatty acids (n-alkanoic acids) from the ROT21 sediment record of Rotsee, Central Switzerland (47°04′10″N, 8°18′48″E, 419 m a.s.l.). Sediment cores were retrieved in October 2021 using a UWITEC gravity corer, and the dataset spans the past ~13,000 years based on 19 radiocarbon dates (terrestrial and aquatic macrofossils) integrated with 210Pb and 137Cs profiles (see De Jonge et al., 2025). Laboratory analyses were conducted between February 2023 and November 2024 at the University of Basel. Sediment samples (~2–5 g) were sub-sampled, freeze-dried, spiked with internal standards (n-C19-alkanoic acid, n-C36-alkane, 2-octadecanone, and n-C21-alkanol), and extracted with dichloromethane/methanol (9:1, v/v) using an Accelerated Solvent Extractor (Dionex ASE 350, Thermo Fisher Scientific). Following saponification, neutral fractions were separated via silica gel chromatography, and fatty acids were converted to fatty acid methyl esters (FAMEs). Both n-alkanes and FAMEs were further purified to isolate saturated compounds using AgNO3-impregnated silica gel columns, then analyzed and quantified by gas chromatography with flame ionization detection (GC-FID). Peak areas were normalized to recovery standards to account for potential losses during sample handling, and compounds were identified by comparison with external standards. Compound-specific δ2H and δ13C values were determined by gas chromatography-isotope ratio mass spectrometry (GC-IRMS) and normalized to the VSMOW-SLAP (δ2H) and VPDB (δ13C) scales. Analytical precision was ±3-5 ‰ for δ2H and ±0.2–0.3 ‰ for δ13C. The dataset was generated to reconstruct past hydroclimate and vegetation dynamics in Central Europe using plant wax δ2H records. Full methodological details are provided in the study: Central Europe hydroclimate since the Younger Dryas inferred from vegetation-corrected sedimentary plant wax δ2H values (Santos et al., 2026).
Öffentliche Datenbereitstellung über ein CADENZA Themenportal zum Thema: Erfassung, Überwachung und Bewertung der makrozoobenthischen Lebensgemeinschaften in den Küstengewässer von Schleswig-Holstein im ZeBIS Portal des Landes. | Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/meeresschutz/biologischesMonitoring.html Die Daten werden hier zentral angeboten und sind über den Themenbaum im und über passende Filterformulare direkt von aus dem Data Warehouse des Landes SH in harmonisierter und aggregierter Form abrufbar. Für den Nutzer sind bereits vorgefertigte Auswertungen unter "Ansichten" verfügbar. Das Angebot zum Thema Makrozoobenthos umfasst derzeit die folgenden Zusammenstellungen: MZB: ein Jahr: Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: Zeitreihe Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: eine Messstelle: Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: Küstenmessstellen
Zentral vorgehaltener Datenbestand im Data Warehouse (DWH) der Umweltverwaltung in Schleswig-Holstein zum Thema: Erfassung, Überwachung und Bewertung der makrozoobenthischen Lebensgemeinschaften in den Küstengewässer von Schleswig-Holstein. | Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/meeresschutz/biologischesMonitoring.html Folgende Informationen werden vorgehalten: Stationsinformationen, Probennahme, Probe, Taxa, Messwert, Jahresmittel Phylum
Ziel des Teilprojektes ist die Untersuchung der Möglichkeit zur Nutzung der direkten Abluft aus den Brennprozessen der Comet Schleiftechnik GmbH. Die direkte Nutzung bringt Kostenvorteile, da Wärmeübertrager wegfallen und erhöht das Potential an rückgewonnener Energie, da Verluste durch Wärmeübertrager vermieden werden. Durch die direkte Nutzung der Abluft kann es jedoch über die Zeit zu Ablagerungen von Stäuben oder Kondensaten auf den Leitungen und Speicherkomponenten kommen, die die Performance des Speichers beeinträchtigen. Daher müssen zunächst die Verschmutzungsmechanismen analysiert werden. Im weiteren Verlauf muss die die Spezifikation für das Speichersystem inklusive gegebenenfalls erforderlichem Filtersystem erstellt werden. Darauf basierend koordiniert Comet den Aufbau und die Inbetriebnahme eines Demonstrators. Im laufenden Betrieb untersucht Comet das Potential unterschiedlicher verfahrenstechnischer Betriebsführungen des Demonstrators und der Möglichkeit eines Power-To-Heat Moduls. Abschließend wird die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems bewertet.
Die ersten Wärmenetze gab es bereits Ende des 18. Jahrhunderts. Das erste Wärmenetz Deutschlands mit 330 m Trassenlänge wurde im Jahre 1886 in Hamburg zur Beheizung des Rathauses aufgebaut. Verschiedene technische Weiterentwicklungen seit dieser Zeit werden nach Lund et al. 2014 als Wärmenetzgenerationen bezeichnet. Die Unterschiede liegen vor allem in der Leitungsausführung, den Vorlauftemperaturen und den möglichen Wärmeerzeugern, die in der Lage sind, diese Temperaturen zu erzeugen. Heutige Bestandswärmenetze urbaner Räume entsprechen überwiegend Netzen der 3. Generation, die bereits in den 1970er Jahren eingeführt wurde und seit den 80ern den Hauptteil der FW-Erweiterungen ausmachen. Mit dem Begriff „konventionelle Wärmenetze“ sind heute in der Regel diese Netze der 3. Generation gemeint. Die Grenzen zwischen den Generationen sind fließend. Die Fernwärme der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH ist beispielsweise trotz Vorlauftemperaturen bei Spitzenlast von über 100 °C eher als Wärmenetz der 3. Generation einzustufen. Zur Verteilung kommen erdverlegte Kunststoffmantelrohre zum Einsatz und in den Kraftwerkspark sind bereits Biomasse-, Abwärme- und Power-To-Heat-Anlagen sowie Groß-Wärmespeicher eingebunden. Grundsätzlich lassen sich emissionsarme nicht-verbrennungsbasierte Erneuerbare Energien umso leichter integrieren, je niedriger die Vor- und Rücklauftemperaturen im Netz ausgeprägt sind. Für die Konzeptionierung von Nahwärmelösungen und eine Umstellung der Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien spielen daher hauptsächlich Netze der 4. Generation – sogenannte Niedertemperatur- oder Low-Ex-Netze – und Netze der 5. Generation oder kalte Wärmenetze eine Rolle.
Die Firma Energie und Wasser Potsdam GmbH, Steinstraße 101 in 14480 Potsdam, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Zeppelinstraße 135, 14471 Potsdam in der Gemarkung Potsdam, Flur 21, Flurstücke 188 und 189 das bestehende Blockheizkraftwerk (BHKW) – Anlage mit Spitzenkesselanlage - wesentlich zu ändern. Die Anlage soll um zwei BHKW (Module 3 und 4) sowie eine Power-to-Heat-Anlage (PtH) (bestehend aus zwei Elektrodenkessel) erweitert werden. Die Feuerungswärmeleistung bleibt durch technische Maßnahmen unverändert bei 49,9 MW. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.2.3.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.2.3.1 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung wurde zunächst festgestellt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, da sich in der Nähe des Anlagenstandortes das Landschaftsschutzgebiet Potsdamer Wald- und Havelseengebiet sowie gesetzlich geschützte Biotope befinden. Des Weiteren befindet sich der Anlagenstandort an der Zeppelinstraße, an der vor Umsetzung des Luftreinhalteplans die Jahresmittelgrenzwerte für Stickoxide mehrfach überschritten wurden. Entsprechend wurde im Anschluss eine vertiefende Prüfung gemäß § 7 Absatz 2 Satz 4 UVPG durchgeführt Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Vorhaben aufgrund seiner Kleinräumigkeit, der geplanten Umsetzung in einem geschlossenen Gebäude und aufgrund der geplanten Errichtung gemäß dem Stand der Technik nach vorliegenden Kenntnissen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele der oben genannten Gebiete betreffen, erwarten lässt.
Die Firma Energie und Wasser Potsdam GmbH, Steinstraße 101 in 14480 Potsdam, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Zum Heizwerk 20 in der Gemarkung Drewitz, Flur 10, Flurstück 4 das bestehende Heizwerk wesentlich zu ändern. Die Energie und Wasser Potsdam GmbH plant das Heizwerk Potsdam-Süd durch die Errichtung und den Betrieb von vier erdgasbefeuerten BHKW-Modulen (auch für den Einsatz von Wasserstoff geeignet) mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von je 23,66 MW sowie der Errichtung und Betrieb von zwei weiteren Power-to-heat Elektrodenkesseln (PtH-Kessel) mit einer Leistung von je 10 MWth zu erweitern. Die Gesamt-FWL beträgt 392 MW und bleibt durch die Erweiterung unverändert. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgesehenen Maßnahmen zur Emissions-/ Immissionsminderung und aufgrund der geplanten Errichtung entsprechend dem Stand der Technik sowie dem vorgesehenen bestimmungsgemäßen Betrieb lässt das Vorhaben nach vorliegenden Kenntnissen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen i. S. des UVPG auf die Schutzgüter erwarten. Auch erheblich nachteilige Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet und die umliegenden gesetzlich geschützten Biotope sind nicht ersichtlich.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 85 |
| Kommune | 1 |
| Land | 14 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 28 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 11 |
| Förderprogramm | 77 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 20 |
| Offen | 90 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 98 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 11 |
| Keine | 34 |
| Webseite | 57 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 51 |
| Lebewesen und Lebensräume | 82 |
| Luft | 35 |
| Mensch und Umwelt | 110 |
| Wasser | 35 |
| Weitere | 110 |