Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat am 30. November 2010 ihren vierten Bericht „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick“ (SOER 2010) veröffentlicht. Der Bericht ist eine umfassende Bestandsaufnahme, wie und warum sich die Umwelt in Europa verändert und was wir dagegen tun. Der SOER 2010 kommt zu dem Schluss, dass ein ganzheitlicher Ansatz für die Umgestaltung Europas hin zu einer ressourceneffizienten grünen Wirtschaft nicht nur zu einer gesunden Umwelt führen, sondern auch den Wohlstand und sozialen Zusammenhalt fördern kann. SOER ist der zentrale Bericht der EUA und erscheint alle fünf Jahre. SOER 2010 besteht aus vier Hauptteilen: 1) themenspezifische Bewertungen zentraler Umweltthemen (Klimawandel, biologische Vielfalt, Landnutzung, Luftverschmutzung, Meeresumwelt, Konsum, usw.) unter Angabe relevanter Fakten und Trends, 2) einer Bewertung globaler und für die europäische Umwelt relevanter Megatrends, 3) Länderbeiträgen und 4) einem integrierten zusammenfassenden Berichten.
Das Europäische Parlament teilte am 14. Dezember 2015 mit, dass der Umweltausschuss die Vorlage des Technischen Ausschusses für Motorfahrzeuge zu EU-weiten Abgastests von Dieselautos mit großer Mehrheit abgelehnt hat. Die Abgeordneten begründeten die Ablehnung damit, dass die Vorlage bestehenden Emissions-Grenzen widerspreche und somit gegen geltende EU-Gesetze verstoße.
Am 28. März 2011 gab das Fischereiministerium in Ottawa/Kanada bekannt, dass während Jagdsaison 2011 468 200 Robben zur Tötung freigegeben sind. Das sind 20 Prozent (388,200/2010) mehr als im vergangenen Jahr. Die Europäische Union hat den Import von Robbenprodukten verboten.
Am 10. November 2016 stellt der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zum Schutz der Meeresschildkröten (Caretta caretta) in der Bucht von Kyparissia verstoßen hat. Eine Richtlinie der Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der wildlebenden Tiere beizutragen. In diesem Rahmen müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen treffen, die für die Einrichtung eines strengen Schutzsystems für bestimmte Tierarten notwendig sind.
Der weltweite Ausstoß des klimaschädlichen Gases Kohlenstoffdioxid erreichte 2011 Rekordniveau: Insgesamt 34 Milliarden Tonnen CO2 gelangten im Jahr 2011 in die Erdatmosphäre. Das geht aus dem am 18. Juli 2012 veröffentlichten Jahresbericht des European Commission's Joint Research Centre (JRC) und des niederländischen Umweltforschungsinstituts PBL im italienischen Ispra hervor. Um drei Prozent ist der CO2-Ausstoß dem Bericht zufolge 2011 gestiegen. Dabei sank der Wert zwar in den Industrieländern der Europäischen Union um drei Prozent und in den USA sowie Japan um zwei Prozent. In China stieg der CO2-Ausstoß um neun Prozent und erreicht jetzt 7,2 Tonnen pro Kopf und Jahr.
Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Viele Händler haben diese aber bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen. Darüber hinaus schafft das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz wirksame Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden können. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet ist, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden nur 40 Prozent erfasst.
Die Europäische Kommission kündigte am 28. Mai 2015 an, dass sie Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof bringt, weil das Land die EU-Rechtsvorschriften für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht umgesetzt und die einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt hat. Die EU-Vorschriften hätte bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Vorschriften beruhen auf einer Überarbeitung der vorherigen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und enthalten eine Reihe neuer oder wesentlich geänderter Bestimmungen, von denen noch keine in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Kommission beantragt daher beim Gerichtshof, gemäß dem in Artikel 260 Absatz 3 AEUV festgelegten Verfahren ein Zwangsgeld in Höhe von 210 078 EUR pro Tag gegen Deutschland zu verhängen, bis ein entsprechendes Gesetz umgesetzt ist.
Am 3. April 2017 stellte Greenpeace eine Studie über „Gesundheitsrisiken der NO2-Belastung für den Menschen“ vor. Greenpeace hat die Lufthygienische Dokumentationsstelle LUDOK am Schweizerischen Tropen- und Public Health Institut beauftragt, die Gesundheitsfolgen erhöhter NO2-Werte in einer Kurzexpertise darzustellen. Im Auftrag des Schweizerischen Bundesamts für Umwelt (BAFU) sichtet, sammelt und bewertet LUDOK den aktuellen Stand des Wissens zu schädlichen oder lästigen Wirkungen der Aussenluftverunreinigung seit 1985. Mehr als die Hälfte der Verkehrsmessstationen in deutschen Städten zeigen seit Jahren Stickoxidwerte, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm überschreiten. Laut Europäischer Umweltagentur sterben in Deutschland jährlich mehr als 10.000 Menschen vorzeitig durch Stickoxide. Die Kurzexpertise betrachtet die kurz- und langfristigen Gesundheitsschäden mit einem Schwerpunkt auf Kinder. Demnach beeinträchtigen hohe Stickoxidwerte langfristig deren Lungenwachstum und stehen im Verdacht, die Entwicklung des Kindes im Mutterleib zu beeinträchtigen. Kinder entwickeln häufiger Asthma, wenn sie in Verkehrsnähe wohnen: Das Asthmarisiko steigt bei einer um 10 μg/m3 höheren NO2-Belastung um 15 Prozent. Bei kurzfristig erhöhter Belastung ist neben einer erhöhten Sterblichkeit mit mehr Notfallkonsultationen und Krankenhauseintritten zu rechnen, insbesondere für solche die mit der Atemwegsgesundheit zusammenhängen. An Asthma erkrankte Kinder scheinen empfindlicher zu reagieren als Erwachsene mit Asthma, sie kommen bis zu 3 Mal häufiger wegen Atemwegsnotfällen ins Krankenhaus als Erwachsene.
Nach wie vor kann illegal geschlagenes Holz in die Europäische Union eingeführt werden und Millionenzahlungen an die Herkunftsländer, um die verbotenen Praktiken vor Ort einzudämmen, bleiben wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem am 22. Oktober 2015 veröffentlichten Report. Um illegalen Holzeinfuhren in EU zu stoppen, hat die Europäische Kommission 2003 den FLEGT-Aktionsplan vorgestellt. FLEGT steht für „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“. Kernstücke des Plans sind die „Voluntary Partnership Agreements“ VPA, also freiwillige, aber verbindliche Partnerschaftsvereinbarungen, und die EU-Holzhandelsverordnung. In seinem Bericht hat der EU-Rechnungshof die Wirksamkeit des Aktionsplans geprüft. Das Fazit: Die Umsetzung ist mangelhaft. Vier europäische Länder haben die EU-Holzhandelsverordnung bislang nicht vollständig in eigenes Recht umgesetzt. Dadurch, so der Rechnungshof, kann weiterhin illegales Holz nach Europa eingeführt werden. Im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans erhielten 35 Länder im Zeitraum 2003-2013 300 Millionen Euro. Zwei dieser Länder, Indonesien und Ghana, kamen auf dem Weg zu einem vollständigen Genehmigungssystem für ihr Holz gut voran. Im Allgemeinen aber waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, und viele Länder hatten Schwierigkeiten bei der Überwindung der Hürden, die einer verantwortungsvollen Politikgestaltung im Wege standen. In den 12 Jahren, seitdem die Kommission den Aktionsplan eingeführt hat, hat kein Partnerland ein vollständig anerkanntes (FLEGT-)Genehmigungssystem erreicht.
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