Im Hinblick auf den Umbau der Energiewirtschaft werden flexible Dampfkraft- und GuD-Prozesse mit unterschiedlichen Wärmequellen weiterhin ein zentraler Technologiepfad sein, da die volatilen erneuerbaren Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, nicht synchron zum Bedarf an Elektroenergie zur Verfügung stehen. Für darin integrierte Pumpensysteme bedeutet dies, hohen Anforderungen an Flexibilität, hohe Druckverhältnisse und starke Temperatur- und Mengenschwankungen gerecht zu werden. Dafür sind entsprechende Entwicklungsschritte notwendig, um die Verfügbarkeit der benötigten instationär zu betreibenden Pumpensysteme zu gewährleisten. Ziel des Verbundprojektes ist daher die Entwicklung flexibel operierender Pumpensysteme für hohe Druckverhältnisse, Temperatur- und Mengenschwankungen für unterschiedliche Medienkreisläufe in flexiblen thermischen Kraftwerken sowie unterschiedlichen chemischen und verfahrenstechnischen Prozessen. Dieses Teilprojekt adressiert die Entwicklung und Validierung eines neuartigen Lebensdauer-Überwachungskonzepts für Gliederpumpen unter der beschriebenen stark instationärer Fahrweise. Dafür wird ein Verfahren entwickelt, um regelbasiert erzeugte parametrischen Finite-Elemente-Pumpenmodellen mit eingebundener Lastfalldatenbank mit einem Monitoring-System zur Überwachung des Lebensdauerverbrauchs zu verbinden. Im ersten Schwerpunkt dient es der individuellen Definition der Überwachungspunkte, im zweiten Schwerpunkt wird es zur Bestimmung des Lebensdauerverbrauchs im Monitoringsystem genutzt.
ID: 4952 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die festgelegte Trasse beginnt an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Gemeinde Wietmarschen und der Stadt Nordhorn. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft zunächst in Richtung Südwesten, östlich an Nordhorn vorbei, nahe der Grenze zu den Niederlanden (Provinz Overijssel). Er quert dann die Autobahn 30 östlich der Anschlussstelle Gildehaus. Anschließend zieht sich der festgelegte Trassenkorridor in Richtung Südosten und umgeht Bad Bentheim im Südwesten. Der Abschnitt endet kurz darauf an der Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Städte Bad Bentheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Ochtrup (Kreis Steinfurt). Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.10.2023 Datum der Entscheidung: 15.04.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Möglichkeiten für die Eingabe von Stellungnahmen und Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nds3 . Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://www.amprion.net Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt zudem gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet. Eröffnungsdatum der Auslegung 18.12.2023 Enddatum der Auslegung 17.01.2024 Erörterung: Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt NDS3 Ort der Erörterung Bürgerhalle Wettringen Unter den Linden 6a 48493 Wettringen Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.02.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.12.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nds3
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Erneuerbare Energien des Saarlandes dar.:Industrielle Anlage zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität. Die Daten stammen aus dem Marktstammdatenregister (MaStR). Stand: 06.09.2022
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Erneuerbare Energien des Saarlandes dar.:Photovoltaik Freiflächenanlagen Photovoltaik Stromanlagen, in denen mittels Solarmodulzellen ein Teil der Sonneneinstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die Datei enthält nur größere Anlagen, kleinere Anlagen in privater Hand sind hier nicht enthalten. Die Daten stammen aus dem Marktstammdatenregister (MaStR). Stand: 06.09.2022
Die Verordnung über den Bebauungsplan Groß Borstel 3 vom 30. Mai 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 212) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gern ein bedarf (Schule)" für das Flurstück 764 der Gemarkung Groß Borstel in die Festsetzung "reines Wohngebiet", für die Flurstücke 102, 165, 286; 461, 511 und 512 der Gemarkung Groß Borstel in "allgemeines Wohngebiet" geändert. Für diese Wohngebiete ,wird eine dreigeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,6 sowie die südliche Baugrenze in einem Abstand von 5,0 m nördlich der Nutzungsgrenze zur öffentlichen Grünfläche festgesetzt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die Bebauung auf den Flurstücken 102, 165, 286, 461, 511, 512 und 764 der Gemarkung Groß Borstel ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten und gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden."
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 Vom 25. April 1977 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 vom 10. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz und Verordnungsblatt Seite 529) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung der Bauweise Gartenhofhäuser GHM gestrichen. 2.In § 2 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt: "Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.14 3.In § 2 Nummer 8 werden die Wörter ¿der Gartenhofhausgebiete" ersetzt durch die Wörter "der eingeschossigen reinen Wohngebiete ohne Festsetzung einer Bauweise".
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Erneuerbare Energien des Saarlandes dar.:Windkraftanlagen des Saarlandes (Anlagen, die die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie umwandelt und in das Stromnetz einspeist). Attribute: RW, HW: Koordinaten des Rechtswertes und Hochwertes; NAMEN: Namen des Windparks; SACHSTAND:UVP Vorprüfung (UVP=Umweltverträglichkeitsprüfung), Laufendes Verfahren, Genehmigte WEA; LEISTUNG: Angabe in Megawatt-MW; NABENHOEHE: Höhe der Gondel über dem Turmfuß; GESAMTHOEH:Rotorblattlänge plus Nabenhöhe ergibt die Gesamthöhe.
Origin | Count |
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Gesetzestext | 2 |
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Text | 1986 |
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