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Natura 2000-Gebiete (FFH) im Landkreis Ammerland im originären Datenformat
Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft
Die Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte Baden-Württemberg ist eine nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000 und gibt einen Überblick über die geogenen Naturgefahren des Landes. Die Themen Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz) und Verkarstungsstrukturen (z. B. Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstsenken) sind landesweit verfügbar. Die Gefahrenhinweisflächen (GHF) für setzungs- und hebungsgefährdeten Baugrund sowie veränderlich feste Gesteine sind an den jeweiligen Bearbeitungsstand der Integrierten Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa) gebunden. Rutschungsgebiete: Die GHF "Rutschungsgebiete" sind Gebiete mit deutlichen Hinweisen auf aktive oder inaktive Rutschungen inkl. Hangzerreißung. Dargestellt ist der Prozessraum ohne Angabe der Gleitflächentiefe. Rutschungsprozesse sind bereits erfolgt, eine Reaktivierung bzw. Vergrößerung der Rutschung ist möglich. Die Rutschungsgebiete entstammen der Geologischen Karte sowie aus der fernerkundlichen Auswertung des hochauflösenden Digitalen Geländemodells. Steinschlag/Felssturz: Die GHF "Steinschlag/Felssturz" sind potenzielle Ausbruchgebiete für Steinschlag und Felssturz. Dargestellt sind mittels standardisierter Auswertung (Gestein, Hangneigung) teilautomatisiert abgeleitete Flächen ohne Angabe der Geometrie des vollständigen Prozessraums und möglicher Sturzkörpervolumina. Ölschieferhebungen: Die GHF "Ölschieferhebungen" stellen Gebiete mit der Gefahr von Baugrundhebungen dar, die bei Austrocknung bituminöser, pyritführender Ton- und Mergelsteine infolge Kristallisationsdrucks von Sulfatmineralneubildungen auf Schichtflächen entstehen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Setzungen: Die GHF "Setzungen" stellen Gebiete mit der Gefahr von Setzungen dar. Die GHF sind hinsichtlich ihres mineralischen und organischen Aufbaus (z. B. organische bzw. bindige kompressive Lockergesteine, Auffüllungen) differenziert. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Jahreszeitliche Volumenänderung: Die GHF "Jahreszeitliche Volumenänderungen" stellen Gebiete dar mit der Gefahr von Baugrundsetzungen und -hebungen tonig-schluffiger Lockergesteine, die infolge Schrumpfen bei Austrocknung und Quellen bei Wiederbefeuchtung entstehen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Veränderlich feste Gesteine: Die GHF "Veränderlich feste Gesteine" kennzeichnen Gebiete mit Ton-, Tonschluff-, Schluff- und Mergelgesteinen, die aufgrund ihrer tiefgründigen, selten homogen verlaufenden Verwitterung eine bekannte Erschwernis für Bauvorhaben (z. B. bei Anlage von Baugruben, von Geländeanschnitten bzw. Geländeeinschnitten, bei der Gründung von Bauwerken) darstellen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Verkarstungsgefährdung: Die GHF "Verkarstungsgefährdung" stellen Gebiete dar, in denen Verkarstungserscheinungen auftreten können. Hierbei wird unterschieden, welche Gesteine (Sulfat- und/oder Karbonatgesteine) mögliche Verkarstungserscheinungen aufweisen können. Das geologische 3-D-Modell liegt bislang nicht landesweit vor. In den nicht bearbeiteten Bereichen wird zusätzlich grob nach Verkarstungswahrscheinlichkeit (möglich/unwahrscheinlich) unterschieden. Vermutete Verkarstungsstruktur Die Punkte zeigen "Vermutete Verkarstungsstrukturen" (Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstwannen etc.) über verkarstungsfähigem Untergrund ohne Angaben der Geometrie des vollständigen Prozessraums sowie der Verkarstungstiefe. Die Verkarstungsstrukturen entstammen dem verfügbaren Kartenmaterial (Geologische Karte, Topografische Karte, Bodenkarte) sowie der fernerkundlichen Auswertung des hochauflösenden Digitalen Geländemodells.
Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".
Für Unternehmen und Betriebe, Zugänge an Sachanlagen, die dem Schutz der Umwelt dienen, und zwar jeweils für Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Naturschutz und Landschaftspflege und Bodensanierung.
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst, ausgewiesen und fortgeschrieben werden diese nach § 53 WHG und § 45 WG. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Heilquellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.
Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu BImSchG-Betriebsstätten und BImSchG-Anlagen (ohne Anlagenteile). Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der BImSchG-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (BImSchG-Kategorie 1. Ordnung) untergliedert in: - PF.PowerGeneration: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (BImSchG-Kategorie: Nr. 1) - PF.ConstructionMaterialProduction: Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (BImSchG-Kategorie: Nr. 2) - PF.MetalProcessingAndProduction: Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 3) - PF.ChemicalProcessing: Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 4) - PF.PlasticsManufacturing: Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (BImSchGKategorie: Nr. 5) - PF.WoodAndPaperProcessing: Holz, Zellstoff (BImSchG-Kategorie: Nr. 6) - PF.FoodAndAgriculturalProduction: Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (BImSchG-Kategorie: Nr. 7) - PF.WasteProcessing: Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen(BImSchGKategorie: Nr. 8) - PF.MaterialStorage: Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen(BImSchG-Kategorie: Nr. 9) - PF.OtherProcessing: Sonstige Anlagen (BImSchG-Kategorie: Nr. 10) Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Origin | Count |
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Bund | 3159 |
Global | 1 |
Kommune | 73 |
Land | 688 |
Schutzgebiete | 59 |
Wirtschaft | 2 |
Wissenschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 6 |
Ereignis | 23 |
Förderprogramm | 2398 |
Gesetzestext | 6 |
Lehrmaterial | 4 |
Text | 575 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 581 |
License | Count |
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geschlossen | 849 |
offen | 2610 |
unbekannt | 137 |
Language | Count |
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Deutsch | 2684 |
Englisch | 1196 |
Leichte Sprache | 2 |
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Resource type | Count |
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Archiv | 34 |
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Datei | 44 |
Dokument | 367 |
Keine | 2162 |
Multimedia | 9 |
Unbekannt | 22 |
Webdienst | 169 |
Webseite | 1106 |
Topic | Count |
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Boden | 2491 |
Lebewesen und Lebensräume | 2948 |
Luft | 2144 |
Mensch und Umwelt | 3596 |
Wasser | 2193 |
Weitere | 3461 |