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s/fügen/Rügen/gi

Mysteriöses Fischsterben am Jasmunder Bodden

In den letzten Jahren gab es bereits zwei große Fischsterben im kleinen Jasmunder Bodden. Zunächst im Dezember 2021, und erneut im Januar 2023. Wochenlang beschäftigen sich Behörden, Labore und Umweltschutzorganisationen mit dem Fischsterben auf der Ostseeinsel Rügen: Mehr als 30 Tonnen toter Fische wurden im Winter 2021/22 geborgen, darunter Brassen, Zander, sogar Hechte.

Allee des Jahres 2008

Am ersten Tag der Allee hat das Bündnis aus dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Alleenschutzgemeinschaft (ASG), der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SdW) und der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Alleenstraße die „Allee des Jahres“ gekürt. Die Allee 2008 ist auf Rügen und verbindet auf rund sieben Kilometern die Gemeinden Silenz und Neuenkirchen. Sie zeichne sich durch einen alten Bestand besonders schützenswerter Bäume aus. Rund tausend Bergahorn, Spitzahorn, Eschen und Krimlinden, die meisten zwischen 80 und 100 Jahre alt, säumen die Allee.

Öleinsatz an Ostseestränden von Rügen und Usedom

Am 1. April 2014 wurden an den Küsten von Usedom und Rügen Ölklumpen angeschwemmt. Das Öl hatte auf Rügen einen 15 Kilometer langen und auf Usedom einen zehn Kilometer langen Küstenabschnitt in unterschiedlichem Ausmaß verschmutzt. Offenbar hat ein Schiff das Öl verloren oder illegal auf hoher See entsorgt. Nach Auswertung eines Driftmodells war der Verursacher unterwegs auf der Route von oder zum Hafen Swinemünde in Polen. Bis zum 10. April 2014 hatten Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks, der Freiwilligen Feuerwehren und der Gemeinden insgesamt rund 450m³ Öl-Sand/Öl-Seegrasgemisch aufgenommen.

Deutscher Preis für Nature Writing erstmals verliehen

Der Verlag Matthes & Seitz Berlin stiftete im Jahr 2017 erstmalig den mit 10.000 € dotierten Deutschen Preis für Nature Writing, der jährlich verliehen wird. Bestandteil des Preises ist ein sechswöchiger Schreibaufenthalt auf der Insel Vilm bei Rügen an der Internationalen Naturschutzakademie des Bundesamtes für Naturschutz, der vom Bundesamt. Die Empfängerin des Stipendiums 2017 ist die Autorin Marion Poschmann. Die Preisverleihung fand am 11. April 2017 in Kooperation mit der Akademie der Künste in Berlin statt. Nature Writing ist eine Form der Prosa oder Poesie, in deren Zentrum die belebte und unbelebte Natur steht. Die Vergabe des Schriftstellerpreises soll sowohl dazu beitragen, Nature Writing verstärkt im deutschsprachigen Raum zu etablieren als auch den Themen Natur und Naturschutz mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Literatur kann mit ihren Mitteln und ihren sprachlichen und ästhetischen Ausdrucksformen Menschen ansprechen und für die Natur und ihren Schutz sensibilisieren.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 2342 Stralsund

Blatt Stralsund bildet das Norddeutsche Tiefland im Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns ab, wobei im Nordosten die Ostseeküste mit Greifswalder Bodden, Oderhaff, Rügen und Usedom erfasst ist. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Da sich z. T. mehrere glaziale Serien der Elster-, Saale-und Weichselkaltzeit überlagern, gestaltet sich die Landschaft formenreich. Eiszeitliche Sedimente der Weichselkaltzeit dominieren den Kartenausschnitt, wobei zwischen Geschiebelehm/-mergel der Grundmoräne, glazifluviatilen Sanden und Schottern, glazilimnischen Beckenschluffen sowie äolischen Flug- und Dünensanden unterschieden wird. Abgesehen von der Sedimentation im marinen Bereich treten holozäne Ablagerungen auch in den Senken und Flussniederungen des Festlandes auf, z. B. Torf der Nieder- und Hochmoore oder limnische Sand-, Detritus- und Kalkmudde. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, fasst ein Überlagerungsschema alle oberflächennahen Überlagerungen übersichtlich zusammen. Zwei geologische Schnitte, beide Südwest-Nordost-verlaufend, gewähren zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes.

Kartenarchiv Substrattypenkarten, Mecklenburg-Vorpommern

Darstellung der Substrattypen und der Wasserstufen auf der Grundlage der kartierten Bodenarten im Maßstab 1:10.000. Die Karten liegen nur von den ehemaligen Kreisen Wismar-Stadt und Land, Bad Doberan, Rostock-Land, Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Rügen, Grimmen, Greifswald und Wolgast des damaligen Bezirkes Rostock vor. Zusätzliche Informationen Datengewinnung: analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog

BGE lässt sich bei der Endlagersuche in die Karten schauen

Wo steht die Endlagersuche in Deutschland? Wie findet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die hochradioaktiven Abfälle? Am heutigen 4. November 2024 veröffentlicht die BGE erste Arbeitsstände aus dem aktuellen Arbeitsschritt. Mit dieser Veröffentlichung informiert die BGE frühzeitig darüber, wie ihre Methodik für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) zu den Standortregionen mit der bestmöglichen Sicherheit führt. Die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder erklärt: „Wir veröffentlichen ab sofort jährlich und öffentlich einsehbar unsere vorläufigen Arbeitsstände. So ist für die Öffentlichkeit immer nachvollziehbar, welche Gebiete wir bereits auf ihre Sicherheit hin bewertet haben.“ Wichtig zu beachten ist: Die veröffentlichten Arbeitsstände sind noch keine verbindlichen Ergebnisse, weil die Einschränkung der Teilgebiete auf Standortregionen gemäß Gesetz erst am Ende der Phase I durch den Gesetzgeber erfolgt. Ende 2027 wird die BGE Standortregionen für die übertägige Erkundung vorschlagen. Dieser Vorschlag wird dann vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Wissenschaft und Öffentlichkeit werden durch das BASE beteiligt. Die Entscheidung über Standortregionen, die in Phase II übertägig erkundet werden, trifft schließlich der Bundesgesetzgeber. Die Methodik, mit der die Sicherheit im aktuellen Arbeitsschritt bewertet wird, erläutert Lisa Seidel, Bereichsleiterin Standortauswahl bei der BGE, wie folgt: „Wir suchen in einem wissenschaftsbasierten Verfahren den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit. Daher setzen wir die Sicherheitsanforderungen für die Gebiete mit jedem Prüfschritt ein bisschen höher. Gebiete, die eine Hürde nicht überspringen, werden nicht weiterbearbeitet.“ So nähert sich die BGE Schritt für Schritt den Regionen mit der bestmöglichen Sicherheit. In diesem Jahr werden Gebiete veröffentlicht, die nach derzeitigem Arbeitsstand bereits in Kategorie C oder D eingestuft werden konnten, weil sie eine Hürde oder zwei Hürden nicht übersprungen haben. Alle anderen Gebiete wurden noch nicht bewertet und befinden sich entsprechend weiterhin im Prüfprozess. Für die folgenden 13 Teilgebiete können Arbeitsstände über den BGE Endlagersuche Navigator eingesehen werden. In dieser webbasierten Kartendarstellung sind die Informationen interaktiv hinterlegt: TG 001_00: Opalinuston-Formation | Tongestein | Baden-Württemberg und Bayern TG 002_00: Ältere Untere Meeresmolasse | Tongestein | Bayern TG 003_00: Jüngere Untere Meeresmolasse | Tongestein | Bayern TG 008_01: Oberkreide Ost | Tongestein | Brandenburg und Sachsen TG 009_00: Saxothuringikum | Kristallingestein | Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen TG 010_00: Mitteldeutsche Kristallinzone | Kristallingestein | Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg TG 011_00: Südliche Phyllitzone | Kristallingestein | Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg TG 013_00: Moldanubikum | Kristallingestein | Baden-Württemberg und Bayern TG 075_01: Glückstadt-Graben | Steinsalz in flacher Lagerung | Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein TG 075_02: Westschleswig-Block | Steinsalz in flacher Lagerung | Niedersachsen und Schleswig-Holstein TG 078_02: Thüringer Becken | Steinsalz in flacher Lagerung | Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen TG 078_04: Solling-Becken | Steinsalz in flacher Lagerung | Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen TG 078_08: Rügen | Steinsalz in flacher Lagerung | Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt kategorisieren die Arbeitsstände rund 18 Prozent der Teilgebietsflächen als ungeeignet oder gering geeignet. Der BGE Endlagersuche Navigator Die Arbeitsstände auf dem Weg von Teilgebieten zu Standortregionen sind im BGE Endlagersuche Navigator dargestellt. In der interaktiven Anwendung zeigt die BGE die Arbeitsstände anhand von Karten. Hintergrundmaterialien helfen, die Informationen einzuordnen. Über die integrierte Postleitzahl-Suchfunktion können Bürger*innen Informationen zum Stand der Arbeiten der BGE an ihrem Wohnort erhalten. Online-Informationsveranstaltung zu Arbeitsständen und Navigator Der BGE Endlagersuche Navigator geht am 4. November um 12:00 Uhr an den Start. Eine Einführung in die Funktionen des Navigators sowie eine Vorstellung der bearbeiteten Gebiete bietet die BGE bei der Online-Informationsveranstaltung „Betrifft: Standortauswahl – Veröffentlichung von Arbeitsständen“ am 4. November 2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr an. Teilnahmelink für die Zoom-Konferenz (externer Link) Meeting-ID: 661 7170 3318 Kenncode: 693119 Den Livestream und dessen Aufzeichnung finden Sie auf dem YouTube-Kanal der BGE . Das Forum Endlagersuche am 22./23. November in Würzburg Die BGE ist mit dem Arbeitsstand beim 3. Forum Endlagersuche vom 22. bis 23. November in Würzburg/VCC Vogel Convention Center vertreten. Das Forum bietet die Möglichkeit, sich vor Ort oder digital intensiv über die Arbeitsstände zu informieren und diese zu diskutieren. Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der Website des Forums Endlagersuche .

Geologischer Steckbrief - Rügen (PDF)

Geologischer Steckbrief Teilgebiet 078_08TG_197_08IG_S_f_z Strukturname: Nordöstliches Norddeutsches Becken Stratigraphische Einheit: Zechstein Wirtsgesteinstyp: Steinsalz in stratiformer (flacher) Lagerung Abbildung 1: Karte des Teilgebiets 078_08TG_197_08IG_S_f_z (nordöstliches Norddeutsches Becken) mit Vorkommen des Wirtsgesteins Steinsalz in flacher Lagerung Das Teilgebiet befindet sich im Norden Mecklenburg-Vorpommerns und vor dessen Ostseeküste. Es umfasst den westlichen Teil der Insel Rügen, die südliche Hälfte der Insel Hiddensee und Bereiche unterhalb der Ostsee, die sich in nordwestlicher Richtung an die beiden Inseln anschließen. Das Wirtsgestein in diesem rund 300 Quadratkilometer großen Teilgebiet ist Steinsalz in flacher Lagerung. Geologische Entwicklung des Teilgebiets Die geologischen Prozesse, die für die Entstehung des Teilgebiets wichtig waren, liefen während der erdgeschichtlichen Zeitabschnitte Zechstein (vor 257 – 252 Millionen Jahren) und Mesozoikum (vor 252 – 66 Millionen Jahren) ab. Das Teilgebiet war während des Zechstein mehrfach von einem flachen Meer bedeckt. Durch das damalige trockene und warme Klima verdunstete das Meerwasser, wodurch im Wasser gelöste Stoffe auskristallisierten und sich am Meeresboden absetzten. So entstanden zunächst lockere Schichten aus verschiedenen Mineralen (zum Beispiel Calcit, Gips und Salz). Durch das Gewicht von später darüber abgelagerten Schichten wurde das noch enthaltene Wasser aus den lockeren Schichten herausgepresst und diese zu festem Gestein umgewandelt (zum Beispiel zu Kalkstein, Anhydrit und Steinsalz). Während des Zechstein gab es mehrere dieser Geschäftszeichen: SG02303/97-3/4-2024#15– Objekt-ID: 11284794 – Stand: 04.11.2024 www.bge.de Seite 1 von 2 Geologischer Steckbrief Teilgebiet 078_08TG_197_08IG_S_f_z Verdunstungszyklen. So entstanden sich wiederholende Gesteinsabfolgen, die für diesen geologischen Zeitabschnitt typisch sind und dicke Steinsalzschichten enthalten. Anschließend bildeten sich im nordöstlichen Norddeutschen Becken während des Mesozoikum dicke Schichten aus verschiedenen Sedimentgesteinen (zum Beispiel Sandstein, Tonstein oder auch die „Rügener Schreibkreide“), welche die Gesteine des Zechstein überlagern. Eigenschaften des Teilgebiets Die verschiedenen Gesteinsschichten des Zechstein befinden sich im nordöstlichen Randbereich des Norddeutschen Beckens in verhältnismäßig geringen Tiefen und sind im Teilgebiet insgesamt zwischen 100 und mehr als 300 Meter dick. Die größten Steinsalzvorkommen im Teilgebiet stammen aus zwei Verdunstungszyklen, die heute Staßfurt- und Leine-Formation genannt werden. Diese Steinsalzvorkommen liegen seit ihrer Entstehung in kaum veränderter Form vor. Das nordöstliche Norddeutsche Becken wird durch Störungszonen begrenzt, also Bereiche in der Erdkruste, in denen Gesteinsblöcke gegeneinander verschoben wurden. Diese Störungszonen verlaufen überwiegend in Nordwest-Südost-Richtung und damit parallel zur Längserstreckung des Teilgebiets. Eigenschaften des Wirtsgesteins Steinsalz ist neben Tongestein und Kristallingestein eines der Wirtsgesteine, die sich für ein Endla­ ger für hochradioaktive Abfälle eignen. Eigenschaften, die Steinsalz in flacher Lagerung zu einem geeigneten Wirtsgestein machen, sind beispielsweise: •Hohe Wärmeleitfähigkeit, wodurch die von den hochradioaktiven Abfällen produzierte Wärme gut abgeleitet werden kann •Äußerst geringe Durchlässigkeit für Flüssigkeiten und Gase •Plastisches Verhalten unter Druckbelastung, wodurch sich im geologischen Untergrund ent­ standene Risse und Hohlräume im Steinsalz über die Zeit von selbst wieder verschließen können •Aufgrund der meist flachen Lagerung ist eine regional gute Vorhersage der räumlichen Aus­ dehnung des Wirtsgesteins im geologischen Untergrund möglich Bei der Ermittlung von Standortregionen aus den Teilgebieten berücksichtigt die Bundesgesellschaft für Endlagerung auch Eigenschaften der Wirtsgesteine, die sich negativ auf die Endlagersicherheit auswirken können. Bei Steinsalz in flacher Lagerung gehört hierzu insbesondere die Wasserlöslich­ keit. Für weitere Informationen zur Geologie und zur zugrunde liegenden Fachliteratur verweisen wir auf die Unterlagen zum Zwischenbericht Teilgebiete (bge.de). Geschäftszeichen: SG02303/97-3/4-2024#15– Objekt-ID: 11284794 – Stand: 04.11.2024 www.bge.de Seite 2 von 2

Verstärkung Riegeldeich Zingst West inkl. Deichscharte, Gemeinde Ostseeheilbad Zingst, Landkreis Vorpommern Rügen

Der Riegeldeich Zingst West, der westlich der Ortschaft Zingst von der Ostsee- bis zur Boddenküste verläuft, dient dem boddenseitigen Hochwasserschutz der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst. Mit einer Nord-Süd-Ausrichtung hat er eine Länge von 2.350 m. Er beginnt an der Außenküste bei Küstenkilometer (KKM) F 204.300, wo er an den vorhandenen Seedeich einbindet und endet bei KKM 251.000 am Boddendeich Zingst. Da der Deich in seinem jetzigen baulichen Zustand nicht geeignet ist einem Bemessungshochwasser standzuhalten, soll der Deich bautechnisch verstärkt werden. Mit der Verstärkung geht eine Verbreiterung der Deichaufstandsfläche einher. Daher sind an den deichbegleitenden Gräben in einigen Abschnitten Anpassungen an deren Böschung und/oder dessen Verlauf erforderlich. Die Kreisstraße VR 25 quert am südlichen Ende den Riegeldeich. Mit der Erhöhung des Deiches ist auch die Anhebung der Straße erforderlich um die Hochwassersicherheit herzustellen. Die Anpassung der Straße erfolgt dabei auf einer Länge von 305 m. Vorgesehen ist der Ausbau der Straße, ebenfalls in Asphaltbauweise, auf eine Fahrbahnbreite von 7,0 m (3,5 m je Fahrstreifen) mit beidseitigem Bankett. Im Kreuzungsbereich des auf der Deichkrone verlaufenden Fußgänger-/ Radweges wird die Fahrbahnbreite zur Verkehrssicherheit mittels der Anordnung einer Verkehrsinsel ausgeweitet. Die künftige Fahrbahnoberkante liegt am Hochpunkt im Kreuzungsbereich bei 2,60 m ü. NHN und damit ca. 85 cm über dem Bestand. Bei dem Vorhaben des Deiches handelt es sich um Bauten des Küstenschutzes. Diese stehen nach § 67 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), dem Gewässerausbau gleich. Nach Nr. 13.16 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) in Verbindung mit den landesgesetzlichen Regelungen der Anlage 1 Nummer 18 a) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz-LUVPG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2018 (GVOBl. M-V 2018, 363), entfällt für das Deichbauvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil keine durch aperiodischen Salzwasserüberflutungen ökologisch geprägte Flächen eingedeicht werden (Höhenlagen bis 0,8 m ü. HN). Mit der Erhöhung des Deiches werden einzelne Gräben in Anspruch genommen, die jeweils mehrere Grundstücke entwässern. Insofern handelt es sich in diesem Fall um Ausbaumaßnahmen im Sinne des § 67 WHG. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nr. 13.18.1 Anlage 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Des Weiteren wird ein Teil der Kreisstraße K 25 geändert, wodurch sich ebenfalls eine Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 2 in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 23 LUVG M-V ergibt.

Errichtung und Betrieb von 28 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) vom Typ MHI Vestas V174-9,5 MW im Offshore-Windpark ARCADIS Ost 1 im Gebiet des Küstenmeeres der Deutschen Ostsee

Die Parkwind Ost GmbH, vormals KNK Wind GmbH, beabsichtigt, die am 09.09.2014 erteilte Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Nummer 1.6.1 Anhang 1 der 4. BImSchV für die Errichtung und Betrieb von 58 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) vom Typ ALSTOM Haliade 150 6 MW mit einer Nabenhöhe von 100 m, einem Rotordurchmesser von 150 m und einer Nennleistung von jeweils 6 MW, einer Gesamtkapazität von 348 MW, einer Umspannplattform (USP) sowie des windparkinternen Kabelnetzes im Offshore-Windpark (OWP) ARCADIS Ost 1 im Gebiet des Küstenmeeres der Deutschen Ostsee innerhalb der Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ca. 19 km nordöstlich von Kap Arkona/ Insel Rügen im Ergebnis der Vergabe nach dem Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG) vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258, 2310), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 13.5.2019 (BGBl. I S. 706) und als Folge der Weiterentwicklung der Offshore-Windparktechnologie wesentlich zu ändern. Die KNK Wind GmbH hat hierfür am 26.04.2019 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 28 OWEA vom Typ MHI Vestas V174-9,5 MW mit einer Nabenhöhe von 107 m, einem Rotordurchmesser von 174 m und einer Nennleistung von jeweils 9,5 MW, einer Gesamtkapazität von 266 MW bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU Vorpommern), beantragt. Zu den OWEA gehören als Nebeneinrichtungen die erforderliche Umspannplattform (USP) und die die OWEA verbindende parkinterne Verkabelung. Die Inbetriebnahme der OWEA soll voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgen. Das Vorhabengebiet des OWP ARCADIS Ost 1 befindet sich innerhalb eines gemäß Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 (LEP M-V 2016) ausgewiesenen marinen Vorranggebietes für Windenergieanlagen. Das Vorhaben ist gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.5.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8.4.2019 (BGBl. I S. 432) in Verbindung mit Nr. 1.6.1 Verfahrensart G des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.5.2017 (BGBl. I S. 1440) genehmigungsbedürftig. Auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß §§ 9 Abs. 4 i. V. m. 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. 2. 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13.5.2019 (BGBl. I S. 706, wird das Genehmigungsverfahren mit UVP unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 BImSchG geführt. Der Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) wurde vorgelegt.

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