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s/faune/Fauna/gi

Substrate und Lebensgemeinschaften der Watten des Jadebusens

Es ist das Ziel des Vorhabens, zu einem Zeitpunkt wachsender Belastung (Ausbau Wilhelmshavens zum Oelhafen und zum Standort abwasserreicher Industrien) den Zustand repraesentativer Glieder des Oekosystems Jadebusen festzuhalten. Die Untersuchung erstreckt sich auf Substrate und Organismen der Wattflaechen (120 km2) und umfasst z.B. folgende Punkte: 1) Morphologisches Relief der Oberflaeche nach Bodenuntersuchung. 2) Verteilung niederer Pilze (Chytridineen). 3) Verteilung der autotrophen bentischen Mikroflora. 4) Verteilung der Makroflora. 5) Verteilung der benthischen Mesofauna. 6) Verteilung der bentischen Makrofauna.

Oekosystemare Begleitung der bodenkundlichen Dauerbeobachtungsflaechen des Landes Hessen

Die Pflanzenbestaende der Dauerbeobachtungsflaechen werden jaehrlich aufgenommen, die Gesellschaften bestimmt und die oekologischen Faktoren berechnet. Im fuenfjaehrigen Abstand werden Tiere der Mesofauna des Bodens ausgezaehlt und einige mikrobiologische Parameter bestimmt.

WMS Rasterverbreitung von Zielarten der Fauna Land Bremen

Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Verteilung der Arten in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. Der Datensatz umfasst die Rasterverbreitung von Zielarten gefährdeter Faunaarten im Land Bremen.

Ufersicherung Padingbüttel, Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven

Der Deichverband (DV) Land Wursten hat die Planfeststellung für die Ufersicherung Padingbüttel gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Sicherung des letzten gänzlich ungeschützten Vorlandabschnitts entlang der Wurster Küste im Verbandsgebiet des DV Land Wursten. Die Maßnahme betrifft einen ca. 500 m breiten, unbefestigten Küstenstreifen zwischen Generalplan-Kilometer 461,8 und 462,3 (nach Kilometrierung des DV Land Wursten: km 14+550 bis 15+050), südlich der Ortschaft Dorum-Neufeld. In diesem Abschnitt wurde die voranschreiten-de Erosion während der regelmäßig stattfindenden Deichschauen wiederholt festgestellt und im Deichschauprotokoll dokumentiert. Aufgrund der fortschreitenden Abbrüche und der gegebenen Vorlandstruktur (alte Kleientnahmeflächen) hat die unmittelbare Sicherung der Vorland-kante zur Gewährleistung der Deichsicherheit oberste Priorität. Dementsprechend ist die Planung und Umsetzung des Neubaus einer effektiven und dauerhaften Ufersicherung (Deck-werk) erforderlich, die gleichzeitig den wertvollen ökologischen Zustand des Vorlandes im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ nicht verändert. Das Gesamtvorhaben besteht aus den nachfolgend genannten Bestandteilen: Deckwerk auf der Vorlandkante, Fußsicherung der Deckwerksböschung, Bauzeitlicher Kajedeich (Sturmflutsicherung auf ganzer Trasse), Rückwerk, Deckwerkanschlussbereiche Nord und Süd, Verwallung auf dem Deckwerk mit Speigatten, Anlagen im Deckwerk zur Beibehaltung der Be- und Entwässerung des Salzwiesenvorlandes, Schwellen (Abschnitte Süd und Nord) mit Gabionen-lahnungen, Durchlassbauwerk (Abschnitt Mitte), Anpassungen der Geländeoberfläche des Vorlandes an das Deckwerk, Anpassungen des Grabennetzes an das geänderte Entwässerungssystem im Vorland, „Mittlere Rinne“, Binnenseitige Abdämmung der Baugrube für das Durchlassbauwerk und Wasserhaltung, Zuwegung und Transportwege im Deichvorland, Lagerflächen für Bodenaushub und Baumaterialien, Verkehrswege ins Watt, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen von Vegetation und Fauna, erforderliche Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Wurster Nordseeküste aus. Zusätzlich wirkt es sich im Bereich der Stadt Cuxhaven im Stadtteil Berensch-Arensch im Ortsteil Arensch im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 18.02.2025 bis 17.03.2025 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Wurster Nordseeküste zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 VwVfG in Verbindung mit § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis zum 17.04.2025 (einschließlich) Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UVPG) und sonstige Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei • der Gemeinde Wurster Nordseeküste, Westerbüttel 13, 27639 Wurster Nordseeküste, • der Stadt Cuxhaven, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven oder • dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg, einreichen bzw. erheben. Äußerungen und Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Dasselbe gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechts-behelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG ein-zulegen. Der Text der ortsüblichen Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Auslegung sowie der Antrag mit den Planunterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum gem. § 27a Abs. 1 VwVfG zusätzlich im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext kann ebenfalls auf der Internetseite des NLWKN unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Aktuelle Zulassungsverfahren“ eingesehen werden. Außerdem wird der Bekanntmachungstext zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Wurster Nordseeküste unter www.gwnk.de und der Internetseite der Stadt Cuxhaven unter www.cuxhaven.de veröffentlicht.

FFH- Gebiete im Landkreis Wesermarsch

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und den Fortbestand von Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Die FFH- Gebiete bilden zusammen mit den nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der FFH- Gebiete zuständig. Bei dem Datensatz „FFH Gebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.

Fischotter

IUCN-Standard-Kartierungen zum Fischotter in Schleswig-Holstein im Jahr 1999/2000, 2004 und 2009, Daten von Wasser-Otter-Mensch 2006 - 2008

Schmetterlinge

Fundpunktdaten zur Verbreitung der Schmetterlinge

Meeresmilben (Acari, Halacaridae) im tropischen Westaustralien - Vergleich mit der Fauna anderer Regionen Australiens

Die Halacaridae (Meeresmilben) gehören, mit ihrer Körpergröße von 200-500 mym, zum Meiobenthos. Unter den Milben sind sie die einzigen, die vollständig an ein Leben im Meer angepasst sind; sie besiedeln den Bereich von der oberen Gezeitenlinie bis in die Tiefseegräben. Zur Zeit sind etwa 900 Arten bekannt. Im Vergleich zu den Küsten im Osten und Westen des Nordatlantiks zeichnen sich die Australiens durch eine äußerst artenreiche Halacaridenfauna aus: jede geographische Region entlang der Küste scheint in erster Linie eigene Arten zu beherbergen. Die geplanten Probennahmen bei Dampier an der tropischen Nordwestküste Australiens sollen Daten liefern für einen Vergleich mit den bereits bearbeiteten Faunen von Rottnest Island (Südwestaustralien) und dem Great Barrier Reef (Ostaustralien).

Wirkung von Umwelteinfluessen auf die Fauna der Karlsruher Umgebung

Bestandsaufnahme der Fauna im Raum Karlsruhe; Untersuchung der Veraenderung durch Umwelteinfluesse aller Art; besonders Arthrophoden und Protozoen werden untersucht: a) Im Freiland wird mit kurzzeitigen Fallenfaengen und Aktographenaufzeichnungen die Aktivitaet von Hymenopteren registriert; im Labor wird die Aktivitaet (Lauf, Flug, Anstich) unter definierten Bedingungen von Temperatur, Bestrahlung und Feuchtigkeit beobachtet. b) Die in der Oberrheinischen Tiefebene laufenden Grossversuche zur Culicidenbekaempfung mit Hilfe der Lipidfilmmethode werden auf ihre Nebenwirkungen hin ueberwacht. Ausserdem sollen eventuelle Fressfeinde oder Nahrungskonkurrenten der Culiciden gesucht werden. c) Erfassung der Phyllopodenarten und Beschreibung des Artengefueges in Abhaengigkeit von Umweltbedingungen. d) Die fortlaufende Untersuchung der Grabwespenfauna wird ergaenzt durch die Auswertung von Sammlungsmaterial. In einer kommentierten 'Roten Liste' der Spheciden Baden-Wuerttembergs sollen die Veraenderungen des Faunenbestandes in den letzten 60 Jahren und moegliche Ursachen aufgezeigt werden. e) Erfassung der Arten in der Umgebung von Karlsruhe. f) Untersuchungen der Faktoren, die fuer die Entwicklung von Populationen einheimischer bedrohter Feuchtgebietsvoegel wichtig sind und von Moeglichkeiten zum Schutz dieser Voegel.

Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Ammerland

Mit Hilfe von Landschaftsschutzgebieten sollen besonders ausgeprägte geomorphologische Besonderheiten in der Landschaft und die Landschaft mit ihrer besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit für das Landschaftsbild als Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten sowie für die Erholung der Menschen gesichert werden. Im Landkreis Ammerland gehören Bäkentäler, der Rasteder Geestrand und Waldgebie-te dazu.

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