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Ärzte im Regionalverband Saarbrücken Saarland

Ärzte im Regionalverband Saarbrücken, erstellt und digitalisiert vom Referat E/6 Geodatenzentrum, MUKMAV. Bereitgestellt durch die Kassenärztliche Vereinigung Saarland anhand von Tabellen.

Grabungsschutzgebiete Saarland

Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch

Klärschlammverfahren SL (Klärschlammrichtlinie, 86/278/EG)

Klärschlammverfahren SL (Klärschlammrichtlinie, 86/278/EG) Der Datensatz enthält die Ausbringungsflächen von Klärschlamm. Nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt.

FFH-Lebensraumtypen in NATURA2000 Schutzgebieten gemäß VO, Saarland

FFH-Lebensraumtypen mit Gesamtbewertung, Stand Schutzgebietsverordnung (VO) in ausgewiesenen Natura2000-Gebieten. Lebensraumtypen und zugehörige Bewertungen die Bestandteil der Gebietsausweisung waren. Der Datensatz FFH-LRT umfasst die Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. Im Anhang I der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sind die natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen müssen. Die natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse sind nach Definition der FFH-Richtlinie diejenigen Lebensräume, die entweder im Bereich ihres natürlichen Vorkommens vom Verschwinden bedroht sind, oder infolge ihres Rückgangs oder aufgrund ihres an sich schon begrenzten Vorkommens ein geringes natürliches Verbreitungsgebiet haben, oder aber typische Merkmale einer oder mehrerer der fünf biogeographischen Regionen aufweisen.

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Besucherbergwerke

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Besucherbergwerke, Bundesberggesetz (BBergG)

FFH-Lebensraumtypen, Stand aktuelle Kartierung auch außerhalb von NATURA2000-Gebieten Saarland

FFH-Lebensraumtypen, Stand aktuelle Kartierung auch außerhalb von NATURA2000-Gebieten Saarland. Lebensraumtypen des Saarlandes in flächenhafter Ausprägung; Dies ist die Grundeinheit der Objekterfassung bei der Biotopkartierung. Die Flächen sind einheitlich bezüglich Geländeform, Nutzung und Vegetationsausstattung. Die Erfassung erfolgt selektiv, d. h. diese Objektklasse wird ausschließlich für die Erfassung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen benutzt. Für jede Fläche unterschiedlichen Typs und unterschiedlicher Bewertung gilt eine eigene Abgrenzung. In der Attributtabelle befindet sich das Attributfeld "Report" mit diesen Link s wird man auf eine beschreibende Seite von Osiris Reporte weitergeleitet. Betrachtungsobjekt im GDZ; Export der flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngbt und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngbt) in die Filegdb. Außer zahlreichen datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: KENNUNG : Kennung OSIRIS NUTZUNGSTYP EINSPEICHERUNGSDATUM:Dateum der Übernahme in OSIRIS AUFNAHMETYP FLAECHENANZAHL OFFIZIEL_FL : Fläche in ha (offiziell) BEMERKUNG: GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit GKRW: Rechtswert GKHW: Hochwert INSDATE: Datum der Übernahme in GDZ REPORT: Link zu Osiris Reporten

Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Rohstoffpotenzialflächen Kategorie 1 Saarland

In dem Datensatz „Rohstoffpotenzialflächen – Kategorie 1“ werden mögliche Vorrangflächen dargestellt. Die Flächen sind hinsichtlich der Rohstoffgewinnung nicht geschützt, sollten aber aus Gründen der Daseinsvorsorge nicht mit einschränkenden Nutzungen belegt werden. Die Felder der Attributtabelle erklären sich selbst und beinhalten Angaben über den Rohstoff. Die Daten wurden ins GDZ importiert und dort als Werte der Multifeatureklasse Wert Geologie modelliert, die sich zusammensetzt aus der flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ghgeowt (enthält die Gk100, die GK25, und die Rohstoffflächen) der linienhaften Featureklasse GDZ2010.L_ghgeowt (enthält die GK15_Bänke, die GK25_Tektonik und die GK100_Tektonik) , der punkthaften Featureklasse GDZ2010.P_ghgeowt (enthält die Geotope) und der dazugehörigen Businessklasse GDZ2010.ghgeowt. Anschließend wurden die Werte für die Objektart = rpk1 exportiert in die Filegeodatabase GDZ_GDB. Folgende Attribute sind relevant: NAME: Gemeindenamen ROHST_NR: Rohstoffnummer; ROHST_ART: Rohstoffart;

Wassertiefe HQ100 Saarland

Die Hochwassergefahrenkarte HQ 100 stellt das Ausmaß von Überschwemmungen (Überflutungsflächen und die Wassertiefe) bei Ereignissen dar, die im statistischen Mittel alle 100 Jahre auftreten können, also ein Hochwasserszenario mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Wassertiefe wird in den Gefahrenkarten in fünf Stufen mit unterschiedlichen Blautönen dargestellt. Die gleichen Stufen in Gelbtönen kennzeichnen Gebiete hinter Hochwasserschutzanlagen. Damit soll auf das Restrisiko hinter Dämmen und Deichen aufmerksam gemacht werden. Attribute: KLASSE: Tiefenklasse (1 - 5, in geschützten Bereichen 10 - 15) TIEFE: Tiefenklasse (Textbeschreibung) GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer nach LAWA. Zur Beachtung, die Flächen mit dem APSFR-Code 9999 sind die Überschwemmungsflächen berechnet, aber sie wurden nicht im Rahmen der HWRMRL als Gefahrengebiete bzw. Risikogebiete ausgewiesen und daher auch nicht gemeldet.

Biosphärenreservat Bliesgau, Außengrenze, Saarland

Der Datensatz zeigt die Biosphäre Bliesgau ohne Zonenunterteilung. Die Fläche der Entwicklungszone entspricht der Gesamtfläche Biosphäre Bliesgau ohne die Flächen der Kernzonen und Pflegezonen. Sachdaten/Attributinformationen: NR- Nummer des Biosphärenreservates; NAME - Name des Biosphärenreservates; FLAECHE_Ha - Gesamtgröße des Reservats in ha; ERFASSUNG- Erfassungsgrundlage; RECHTSGR - Rechtsgrundlage; AUSWEISUNG - Datum der Verordnung; AMTSBLATT - Jahr/Seite; Außengrenze des Biosphärenreservat Bliesgau ohne Zonierung; Biosphärenreservat ohne Zonierung ist als Betrachtungsobjekt im GDZ modelliert; MultiFeatureklasse (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngbsphr und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngbsphr)) wurde aggregiert und exportiert in die Filegeodatabase.

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