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Landweingebiete im Saarland

Saarländischer Landwein Geschützte geografische Angabe : Zur geschützten geografischen Angabe gehören die Flächen der Städte und Gemeinden Merzig, Mettlach und Beckingen im Landkreis Merzig-Wadern, die Flächen der Städte und Gemeinden Rehlingen-Siersburg, Dillingen, Wallerfangen, Saarlouis, Ensdorf, Bous und Wadgassen im Landkreis Saarlouis, die Flächen der Städte und Gemeinden Mandelbachtal, Gersheim, Blieskastel, Homburg, Kirkel und Bexbach im Saar-Pfalz-Kreis, die Flächen der Städte und Gemeinden Völklingen, Saarbrücken, Kleinblittersdorf im Regionalverband Saarbrücken, die Flächen der Städte und Gemeinden Neunkirchen und Ottweiler im Landkreis Neunkirchen sowie die Flächen der Städte und Gemeinden St. Wendel, Oberthal und Nohfelden im Landkreis St. Wendel. Letztlich wachsen dort aber saarlandweit nur gut 10 ha Wein. Das Weinbaugebiet erstreckt sich entlang des saarländischen östlichen Randes des Pariser Beckens, der durch die Taleinschnitte der Flüsse Saar, Nied und Blies an ihrer südlichen Ausrichtung gute Bedingungen für Weinbau bietet.

Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Geoportal Berlin Intranet

Das Geoportal Berlin Intranet bietet kartenbasierten Zugriff auf Geodaten aus der Berliner Verwaltung inklusive Datensätzen mit der Nutzungsbeschränkung "Daten für den Dienstgebrauch zur Wahrnehmung von gesetzlichen Aufgaben". Karten verschiedener Kategorien können zusammen angezeigt werden, und es stehen Werkzeuge zum Zeichnen oder Drucken bereit. Die technische Basis des Geoportal Berlin Intranet ist die Opensource-Software Masterportal. Die Software wird zusammen mit anderen Städten gepflegt und weiterentwickelt. Das Geoportal Berlin Intranet ist nur aus dem Berliner Landesnetz aufrufbar.

Windkraftanlagen Saarland

Windkraftanlagen Saarland, Anlagen, die die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie umwandelt und in das Stromnetz einspeist. Attribute: RW, HW: Koordinaten des Rechtswertes und Hochwertes; NAMEN: Namen des Windparks; SACHSTAND: UVP Vorprüfungsverfahren (UVP=Umweltverträglichkeitsprüfung), laufendes Genehmigungsverfahren, genehmigte Anlage; LEISTUNG: Angabe in Megawatt-MW; NABENHOEHE: Höhe der Gondel über dem Turmfuß; GESAMTHOEH: Rotorblattlänge plus Nabenhöhe ergibt die Gesamthöhe.

Grabungsschutzgebiete Saarland

Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch

Radverkehrsplan Saarland

Fortschreibung des Radverkehrsplans (RVP) Der RVP enthält eine systematische Bestandsaufnahme der aktuell zur Verfügung stehenden Radwegeinfrastruktur. Diese setzt sich aus Alltagsradwegen und touristischen Radwegen zusammen. Ausgehend von der Bestandsanalyse sind im Radverkehrsplan notwendige Verbesserungsmaßnahmen gelistet. Er zeigt den Handlungsbedarf für Qualitätsverbesserungen und Lückenschlüsse im Radwegenetz auf. Der neue Radverkehrsplan Saarland weist erstmals für das Saarland ein flächendeckendes Radverkehrsnetz aus, das sich vor allem entlang des klassifizierten Straßennetzes orientiert. Um die unterschiedlichen Funktionen des Landesnetzes darzustellen, erfolgte in Anlehnung an das saarländische Straßennetz eine Hierarchisierung in Verbindungen 1. Ordnung (überregionale Verbindungen) und 2. Ordnung (kreisweite Verbindungen). Die Routen der 1. Ordnung bilden ein lückenloses Netz für das gesamte Saarland und stellen die wichtigsten interkommunalen und regionalen Verbindungen dar. Sie sind aus den Wunschlinien zwischen den relevanten Städten abgeleitet. Die Routen der 2. Ordnung übernehmen vielerorts die Aufgabe von Verbindungen auf Kreis- oder Gemeindeebene. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch ländlichere Räume und nicht auf den Wunschlinien liegende Städte und Gemeinden bestmöglich eingebunden werden. Das touristische Basisnetz SaarRadland stellt eine Sonderform in dieser Hierarchisierung dar. Für einzelne Strecken werden zukünftig auch höhere Radpotenziale erwartet, so dass hier neben diesem „Basisnetz10“ langfristig auch Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen definiert werden könnten.

Bodendenkmäler des Saarlandes

Punktdarstellung der Bodendenkmäler mit folgenden Informationen: Name, Bezeichnung, Datierung. Das Landesdenkmalamt hat laut Saarländischem Denkmalschutzgesetz den Auftrag, Denkmäler auszuweisen und jedermann einen Überblick über den Denkmalbestand zu gewährleisten. Zur Beachtung: Die dargestellten Bodendenkmäler sind vorläufig und noch in Bearbeitung.

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Sole

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Sole, Bundesberggesetz (BBergG)

Glättemeldeanlage GMA Saarland

Glättemeldeanlage GMA Glättemeldeanlagen (GMA) ermöglichen die ständige Überwachung besonders glätteanfälliger Bereiche im Straßennetz und damit eine erhöhte Verkehrssicherheit. Die ständige Erfassung von Messdaten hilft bei der Optimierung von Winterdiensteinsätzen. So lässt sich frühzeitig erkennen, ob von einer frühwinterlichen Reiflage zum Beispiel nur bestimmte Brücken betroffen sind oder weite Teile des Straßennetzes gefährlichen Reifansatz zeigen.

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Kraftwerke

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Kraftwerke, Bundesberggesetz (BBergG)

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