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ECHO: Auf dem Weg zu gesünderen Böden

Interesse an Boden und dessen Schutz? Dann werden Sie Teil von ECHO! Bei uns werden Sie zu Bodenwissenschaftler*innen indem Sie den Zustand europäischer Böden erforschen und mehr über die wichtige Rolle gesunder Böden erfahren. Wie das geht? Sie entnehmen mit unserer Unterstützung Bodenproben und analysieren diese auf verschiedene Bodengesundheitsindikatoren, um eine Karte des Bodenzustands in Europa zu erstellen. Das klingt spannend? Dann machen Sie mit! Worum geht es in diesem Projekt? Zum Schutz und zur Wiederherstellung der Bodengesundheit sind Kenntnisse und Bewusstsein für deren langfristige Bedeutung sowie relevante Daten erforderlich, die ein besseres Verständnis des aktuellen Zustands der Böden ermöglichen. Ziel des ECHO-Projekts ist es, das Bewusstsein und das Wissen der Bürger*innen über Böden und die Bedeutung der Bodengesundheit durch die Kartierung der Bodenqualität in Europa zu stärken. Dadurch möchten wir erreichen, dass die Bürger*innen ihren Einfluss auf die Bodengesundheit besser verstehen und sie dazu befähigen, aktiv zu nachhaltigen Praktiken für Böden beizutragen. Ein weiteres Ziel ist die Veröffentlichung einer Karte Europas, die all die analysierten Bodendaten der Bürger*innen enthält und somit den Zustand der Böden der Öffentlichkeit zugänglich macht. Das Projekt wird durch Citizen-Science-Initiativen (2025-2026) in verschiedenen klimatischen und biogeografischen Regionen in ganz Europa umgesetzt, bei denen Bürger*innen durch die Entnahme und Analyse von Bodenproben zur Datenerhebung beitragen. In Deutschland werden die lokalen Initiativen von der Universität Hohenheim zusammen mit ECHO-Botschafter*innen geleitet.

Denkmalschutz - Grabungsschutzgeb - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen

Tourismus - Bahnhöfe im Saarland

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Daten der Tourismuszentrale Saarland dar.:Bahnhöfe im Saarland gesamt: Die Erfassung umfasst alle Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland. Der Datensatz beinhaltet gleichzeitig auch die Museumsstrecken mit Bahnhöfen, Haltepunkten und Eigentümern. Grundlagen: DB-Konzern, Bahnhofskategorie 2011 von DB Station&Service AG,Köthener Straße 2, 10963 Berlin. Digitalisierung anhand von Luftbildern, Hauskoordinaten vom LKVK und der DGK 5000. Erklärung der Attributtabelle: -LAND : Landnummer -KREIS : Kreisnummer -GEMEINDE : Gemeindenummer -ORTSTEIL : Ortsteilnummer -HNR : Hausnummer -RW : Rechtswert -HW : Hochwert -STR_NAME : Strassennamen -PLZ : Postleitzahl -ORT_NAME : Ortsname -BETRIEBSS : Betriebsstelle ( Bahnhof oder Haltestelle) -KATEGORIE : Kategorien der Bahnhöfe, von 1 - 7 laut DB Konzern -BUSANBINDU : ob ein Busanbindung besteht -PARK_RIDE : ob ein Park& Ride Parkmöglichkeit besteht -PARKPLATZ : ob Parkplätze bestehen, Anzahl -FOEDERUNG : Foerderung der Parkplätze durch MWW / MUEV -STANDORT : Ortsname, Lage Bezeichnung der einzelnen Bahnhöfe und Haltepunkte -GLEIS_ANZA : Gleisanzahl -EROFFNUNG : in Betriebname der Bahnhöfe und Haltestellen -Erfassung : Erfasser und Datum

Tourismus - Ladestationen für E-Räder

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Daten der Tourismuszentrale Saarland dar.:Öffentliche Ladestationen für Elektrofahrräder (Pedelecs und E-Bikes) mit Fahrradabstellanlage.

Tourismus - Jugendherbergen im Saarland

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Daten der Tourismuszentrale Saarland dar.:Der Datensatz beinhaltet die Standorte der Jugendherbergen im Saarland. (Quelle: Tourismuszentrale des Saarlandes 2022).

Denkmalschutz - Grabungsschutzgeb - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen

Staatliche_Dienste - Rathaeuser - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Rathäuser der saarländischen Gemeinden im Saarland.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Schulen Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Darstellung der Schulen im Saarland; Erfassung durch das Geodatenzentrum, anhand von Listen des Ministerium für Bildung (Bildungsserver) und Luftbildern, Hauskoordinaten. Erfasste Schulen: - Grundschulen - Realschulen - Erweiterte Realschulen - Gesamtschulen - Gymnasien - Förderschulen - Freie Waldorfschulen - Berufsschulen - Binationale Schulen - Hochschulen Beschreibung der Attributtabelle: KREIS--------: Landkreis Nummer RW-----------: Rechtswert HW-----------: Hochwert PLZ----------: Postleitzahl ORT_NAME-----: Ortsname POST_ORT-----: Ortsname Postanschrift HNR----------: Hausnummer ADZ----------: Hausnummer Zusatz SCHULFORM----: Schulform, Schulbezeichnung SCHULNAME----: Name der Schule 2_SCHULEN----: weitere Schulen im gleichen Gebäude 3_SCHULEN----: weitere Schulen im gleichen Gebäude 4_SCHULEN----: weitere Schulen im gleichen Gebäude SCHULREGION--: Name der Schulregion ERFASSUNG----: Erfasser und Datum SCHULKENN----: Schulkennziffer - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Denkmalschutz - Grabungsschutzgebiete

Der Kartendienst stellt geschützte Denkmäler im Saarland dar. Zur Beachtung: Kartierung der bekannten Baudenkmäler nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2 des SaarDSchG vom 13.06.2018 (Denkmalliste). Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Saarländische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Saarländischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2 SaarDSchG erfüllen. Punktdarstellung der Baudenkmäler auf Grundlage der Landesdenkmalliste des Saarlandes mit folgenden Informationen: Adresse und Beschreibung. Zur Beachtung: Die dargestellten Baudenkmäler sind vorläufig und noch in Bearbeitung. :Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch

Denkmalschutz - Denkmalschutz

Der Kartendienst stellt geschützte Denkmäler im Saarland dar. Zur Beachtung: Kartierung der bekannten Baudenkmäler nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2 des SaarDSchG vom 13.06.2018 (Denkmalliste). Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Saarländische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Saarländischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2 SaarDSchG erfüllen. Punktdarstellung der Baudenkmäler auf Grundlage der Landesdenkmalliste des Saarlandes mit folgenden Informationen: Adresse und Beschreibung. Zur Beachtung: Die dargestellten Baudenkmäler sind vorläufig und noch in Bearbeitung. :Der Kartendienst stellt die Denkmäler im Saarland dar.

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