Auf der Basis der Biotop- und Nutzungstypenkartierung nach Luftbildern wurden selektiv die gesetzlich geschützten Biotope des Offenlandes und der besiedelten Bereiche im Zeitraum 1996-2013 landesweit terrestrisch erfasst. Das Ziel war die Erhebung aller gesetzlich geschützten Biotope. Herstellungsprozess: Abgrenzung der Biotope durch Luftbildinterpretation, Geländeerfassung, Digitalisierung; Lagegenauigkeit: ca. 10 m; Passgenauigkeit: passgenau zu Biotop- und Nutzungstypen; Die Kartierung ist abgeschlossen. Seit einigen Jahren laufen gebietsweise Aktualisierungen, z.T. nach verschiedenen Kartierschlüsseln (einzelne Landkreise, „Grünes Band“, FFH-Gebiete), die aber noch nicht Bestandteil dieses Datensatzes sind. Hinweis: Für die Waldbiotopkartierung ist in Thüringen nach § 5 des Thüringer Waldgesetzes die Landesforstanstalt (ThüringenForst AöR) zuständig.
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu hinzu gekommenen gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines LRT-Codes gem. Anh. I der FFH-Richtlinie der EU aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Gebieten mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und (lebensunterstützenden) Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Fauna-Flora-Habitate Lebensraumtypen nach Anhang I, Fauna-Flora-Arthabitate-Habitaten nach Anhang II, Biotope Offenland, Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope (zukünftig) sowie Daten über die Biotope aus der selektiven Waldbiotopkartierung.
• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist. • Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird. • Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate. • Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf • Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf • Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen: 1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und 2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung. Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet. • Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt: ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH Ingenieurbüro Walther Grünspektrum GbR Gutachterbüro nebelung + nebelung Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat Planiver GmbH Neubrandenburg Planungsbüro Mordhorst GmbH Plan4 GmbH Neubrandenburg Pöyry Deutschland GmbH Umweltplan GmbH Stralsund Hansestadt Stralsund Staatliche Ämter für Umwelt und Natur • Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar) • Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes. • Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. neu 2011: • Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund. • Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen. neu 2014: - Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf] - Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer) neu 2015: - Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013) - Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand - Legende als SLD verfügbar neu 2024: - Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID - Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope im Kreis Gütersloh (§ 30-Biotope, alt: § 62-Biotope); Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW. Der Datensatz besteht aus zwei Shapedateien (Flächen und Linien). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Gem. § 30 BNatSchG sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt.