s/groundwater extraction/ground water extraction/gi
Bereitgestellt werden die Grundwassergewinnungsindizes (GWGI) in Bezug auf die NUTS-3 Geometrien und das Bezugsjahr 2019. Der GWGI beschreibt Zusammenhänge zwischen Grundwasserneubildung und Grundwassergewinnung, basierend auf dem theoretisch nutzbaren oder erneuerbaren Grundwasserdargebot. Es liegen jedoch für Deutschland weder eine flächendeckend anwendbare Methodik zur Bestimmung des nutzbaren Grundwasserdargebots vor, noch kann die Verteilung aus Regionalstudien lückenlos und konsistent zusammengesetzt werden. Aus diesem Grund basiert im Rahmen des Projektes WADKlim die Berechnung des GWGI für die NUTS-3-Regionen auf der mit dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA bilanzierten Grundwasserneubildung außerhalb der Grundwasserzehrgebiete (z. B. Feuchtgebiete), d.h. in den für die Grundwasserbewirtschaftung relevanten sogenannten Neubildungsgebieten. Das Risiko, mit Nachteilen oder Schäden in Zeiten länger anhaltender Trockenheit konfrontiert zu sein, wächst für einzelne Regionen, wenn zusätzlich zur klimatologischen Gefährdung relevante Grundwassergewinnung stattfindet oder zukünftig vermehrt stattfinden soll, was sich in hohen GWGI widerspiegelt. Die Methodik wird in den Kapiteln 2.3., 2.3.3., 2.3.5.1, 2.3.9, 2.3.13 und 2.3.15 des WADKlim-Berichts beschrieben (https://openumwelt.de/handle/123456789/10430).
Pruefung der Auswirkung einer Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung auf Pflanzenbestand und Ertrag von Dauergruenlandflaechen.
Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und -absenkung sowie der Reinfiltration des geförderten Grundwassers, Grundstück: 30655 Hannover, Buchholzer Straße 100, Gemarkung Klein-Buchholz, Flur 7, Flurstück 118 Für das geplante Bauvorhaben (Neubau von zwei Bürogebäuden) ist der Betrieb einer temporären, geschlossenen Grundwasserhaltung mittels Horizontaldrainagen und Vakuumspülfilter bzw. ein Zutagefördern von Grundwasser mit einhergehender Grundwasserspiegelabsenkung mit einem Absenkziel von 3,15 m geplant. Nach einer Aufreinigung soll das geförderte Grundwasser mittels Reinfiltration bzw. Reinfiltrationsbrunnen dem Grundwasserkörper im nördlich angrenzenden Bereich über dem Regenrückhaltebecken wieder zugeführt wird. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erforderlich, denn die nach § 7 Abs. 1 S. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Verbindung mit der laufenden Nummer 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführende UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 des UVPG u. a. durch ein umfangreiches Grundwassermonitoring sowie Schutzmaßnahmen der zu schützenden Güter (Bspw. Baumbestand oder Naturschutz) nicht zu erwarten sind.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserentnahme zur Herstellung einer Baugrube mit einer Fläche von ca. 100 m². Insgesamt werden innerhalb von 91 Tagen 149.204 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben gleicher Art ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung von Baugruben im Rahmen einer Baumaßnahme am Standort „23569 Lübeck, Luisenhof 15a; hier: Baugrundsanierung Umspannwerk Siems“ mit einem jährlichen Volumen von 5.000 m³ bis < 100.000 m³. Die Trockenhaltung der Baugruben erfolgt durch eine geschlossene Wasserhaltung. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserhaltung eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können.
Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Calcium im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Calcium umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Calcium-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Für Calcium im Grundwasser gibt es aktuell keine Grenz-, Prüf- oder Richtwerte, weil Calcium weder ökotoxikologisch noch gesundheitlich als bedenklich betrachtet wird. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.
Der Antragsteller, betreibt eine Fischzuchtanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 385/1, Gemarkung Scheffau. Die Anlage besteht aus 8 Freibecken mit einem jeweiligen Beckeninhalt von 86 m³ bis 108 m³. Zur Wasserversorgung der Fischteiche werden neben den Entnahmen aus drei verschiedenen oberirdischen Gewässern auch Wassermengen von 20 l/s an Schichtenwasser und 1 – 2 l/s an Quellwasser verwendet. Da Schichtenwasser in wasserwirtschaftlicher Bewertung vergleichsweise dem Grundwasser zuzuordnen ist, handelt es sich also um eine jährliche Entnahme von Grund und Quellwasser von bis zu 693.792 m³. Die Anlage ist bereits seit längerem im Betrieb und wurde immer wieder mit neuen wasserrechtlichen Erlaubnissen, zuletzt mit befristeter wasserrechtlicher Erlaubnis vom 07.10.1997, als Gewässerbenutzung gestattet.
Hydrogencarbonat-Hintergrundwerte im Grundwasser von Niedersachsen 1 : 500.000 Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Hydrogencarbonat im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Hydrogencarbonat umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Hydrogencarbonat-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Für Hydrogencarbonat im Grundwasser gibt es aktuell keine Grenz-, Prüf- oder Richtwerte, weil Hydrogencarbonat weder ökotoxikologisch noch gesundheitlich als bedenklich betrachtet wird. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.
Die Stadtwerke Eggenfelden beziehen ihr Trinkwasser derzeit aus 4 Tiefbrunnen im Erschließungsgebiet Oberdietfurt, Markt Massing. Die Brunnen B1 – B3 weisen erheblichen Sanierungsbedarf auf. B1 und B2 wurden bereits mit Einschubverrohrungen stabilisiert. B3 weist starke Korrosion auf. Alle Brunnen werden regelmäßig regeneriert. Zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung wird die Sanierung zeitnah angestrebt. Mit Bescheid des Landratsamts Rottal-Inn vom 14.12.2020 wurde eine Bewilligung für das Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen B1 - B4 aus dem Erschließungsgebiet Oberdietfurt erteilt. Die Bewilligung wurde bis zum 31.12.2020 erteilt. Die Stadtwerke Eggenfelden haben 2020 die Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung sowie gleichzeitig eine Erhöhung der Jahresentnahmemenge auf 1.100.000 m³/a beantragt. Diese wurde bis zum 31.12.2023 gewährt. Die Antragsunterlagen für die beantrage Gewässerbenutzung wurden rechtzeitig vor Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung abgestimmt und vollständig eingereicht. Mit Bescheid vom 09.04.2024 wird die Erlaubnis gewährt, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 580/1, Gemarkung Wolfsegg, Markt Massing insgesamt bis zu maximal 1.200.000 m³/Jahr Grundwasser zu entnehmen.
Die Mineralquellen Bad Liebenwerda GmbH, Am Brunnenpark 1-4 in 04924 Bad Liebenwerda, beantragte nach §§ 8 ff. WHG die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen 14a/03 in Bad Liebenwerda (Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur 20, Flurstück 408) mit einer maximalen Entnahmemenge von 150.000 m³/a. Nach Nummer 13.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG ist für das beantragte Vorhaben zur Feststellung der UVP-Pflicht eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne der §§ 5, 7 ff UVPG durchzuführen.
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