Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Karte zur Temperaturverteilung in einer Tiefe von 100 m unter Gelände. Datengrundlage sind gemessene Temperaturprofile an ca. 130 tiefen Grundwassermessstellen. Diese Temperaturprofile dienen als Grundlage für die Konstruktion und Interpolation (Kriging) eines 3D Temperaturmodells für den mitteltiefen Untergrund Hamburgs (Damerau, 2013). Mit Hilfe des Temperaturmodells wurde eine Flächenkarte der natürlichen Temperaturverteilung in der Tiefe von 100 m unter Gelände entwickelt.
An der Elbe und im Hafen werden zusätzlich zum Betrieb der Messstationen mehrfach im Jahr mobile Messungen mit einem Messschiff durchgeführt. Im Jahr 2017 wurden drei Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen. Die Fahrten wurden im Mai, Juni und Juli durchgeführt. Die Ergebnisse können hier in verschiedenen Karten angesehen werden.
Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.
Ruheinseln - Diese Flächen sind keine Ruhigen Gebiete im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des §47d BImSchG. Da jedoch auch kleinere Flächen von der Bevölkerung genutzt werden um „Ruhe zu finden“, werden diese ergänzend gekennzeichnet. - Allgemein zugängliche Flächen - Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDEN < 65 dB(A) (jeweils betrachtet für Straßen- und Schienenverkehr) - Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDEN < 50 dB(A) (betrachtet für Flugverkehr) - Mindestgröße 5 ha
Auf Basis eines Fachgutachtens über Bereiche in Hamburg mit Böden hoher Ausprägung der Archiv- und Lebensraumfunktionen werden Gebiete ausgewiesen, die bei Inanspruchnahme durch Stadtplanungsprozesse hinsichtlich der Beeinträchtigung von Bodenfunktionen besonders sensibel sind. Flächensteckbriefe fassen die Bodeninformationen gebietsbezogen zusammen. In weiteren dazugehörigen Layern werden Gebiete mit naturnahen Böden und hochentwickelter Lebensraumfunktion sowie Moorböden gezeigt.
Mit der Übersicht Kachelbezeichnungen werden Flächenquadrate für verschiedene Geobasisdaten des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung dargestellt. Der Datensatz und die herunterzuladenden Daten liegen soweit nicht anders angegeben in ETRS89 UTM vor. Als erläuternde Ergänzung zum vorliegenden Dienst gibt es Kachelübersichten zu den jeweiligen Datensätzen als Pdf (siehe Links). Folgende im Standarddatenpaket und teilweise im Transparenzportal herunterzuladende Daten werden mit ihren Dateinamen angezeigt: ALKIS: bildet 500m x 500m Kacheln ab, welche die Dateinamen der ALKIS-Daten beinhalten. DK5 bildet 1km x 1km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Karte 1: 5000 (DK5) beinhalten. DK5 Blattwerk in Gauß-Krüger bildet 2km x 2km Kacheln ab, welche die Blattnummern und -namen des analogen Kartenwerkes Karte von Hamburg 1: 5000 (DK5) beinhalten. Die Daten liegen in DHDN GK vor. DK5 Blattwerk in UTM bildet 2km x 2km Kacheln ab, welche die Blattnummern und -namen des analogen Kartenwerkes Karte von Hamburg 1: 5000 (DK5) beinhalten. DOP5 bildet 250m x 250m Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Orthophotos mit 5cm Bodenauflösung (DOP5) beinhalten. DOP10 bildet 500m x 500m Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Orthophotos mit 10cm Bodenauflösung (DOP10) beinhalten. DOP20 bildet 1km x 1km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Orthophotos mit 20cm Bodenauflösung (DOP20)beinhalten. DOP40 bildet 2km x 2km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Orthophotos mit 40cm Bodenauflösung (DOP40) beinhalten. DGM in Gauß-Krüger bildet 2km x 2km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Geländemodelle (DGM) beinhalten. Es liegen DGM1, DGM10 und DGM25 vor, wobei die Zahl jeweils den Abstand der Höhenpunkte im Punktraster angibt. Die Daten liegen in DHDN GK vor. DGM in UTM bildet 2km x 2km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Geländemodelle (DGM) beinhalten. Es liegen DGM1, DGM10 und DGM25 vor, wobei die Zahl jeweils den Abstand der Höhenpunkte im Punktraster angibt. DISK20 bildet 4km x 4km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Karte 1: 20 000 (DISK20) beinhalten. DISK60 bildet 12km x 12km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Karte 1: 60 000 (DISK60) beinhalten. DTK25 bildet die Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Topographischen Karte 1: 25 000 (DTK25) beinhalten. Die Ausdehnung der Kacheln entspricht max. 10km x 10 km. Aufgrund der kleinen Fläche Hamburgs fallen sie unterschiedlich groß aus. DTK50 bildet die Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Topographischen Karte 1: 50 000 (DTK50) beinhalten. Die Ausdehnung der Kacheln entspricht max. 20km x 20 km. Aufgrund der kleinen Fläche Hamburgs fallen sie unterschiedlich groß aus. MRH250 bildet 20km x 20km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Karte der Metropolregion 1: 250 000 (MRH250) beinhalten.
Kehrbezirke der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger gem. § 7 SchfHwG - Fachliche Grundlage: Schornsteinfegerhandwerksgesetz - SchfHwG
Die Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12 vom 18. Mai 1965 (HmbGVBl. S. 94) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 2855, 2852 und 2859 der Gemarkung Bramfeld. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Die Verordnung über den Bebauungsplan Eißendorf 10 vom 19. Oktober 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 204) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Parkanlage" auf den Flurstücken 1045, 1046 und 2304 sowie auf Teilen des Flurstücks 1047 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) in die Festsetzung "Spielplatz" geändert.
Origin | Count |
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Bund | 3487 |
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License | Count |
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