Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamm, unmittelbar nördlich der U-Bahn-Haltestelle „Burgstraße“. Es wird südlich begrenzt durch die Hammer Landstraße und im Osten durch den Sievekingdamm sowie die Schwarze Straße. Im Westen schließt das Plangebiet ab mit der Grünfläche entlang der Hohen Landwehr, im Südwesten dehnt es sich bis zur Burgstraße aus. Der Norden des Plangebietes wird begrenzt durch die nördlich an das Schulgrundstück (Flurstück 28) angrenzende Wohnbebauung. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von 43.900 m² die Flurstücke 28 (Schulgrundstück), 1444 (heute Sportzentrum HT16), 971 und 1687 (Grünfläche, tlw. Stellplatzfläche) sowie 31, 1090, 1821, 1794 tlw. (Straßenverkehrsflächen).
Das Gesetz über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 19 vom 3. Juli 1979 (HmbGVBl. S. 172), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 19" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 1erhält folgende Fassung: "1. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffierten Flurstücke 3997, 4187, 4567, 4514 und 3864 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Bezirk: Altona, Stadtteil: Blankenese, Ortsteil: 222 Planbezirk: Grünzug am Elbufer von Baurs Weg bis Mühlenberger Weg
Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Eilbek, Ortsteil 502, Planbezirk: Wandsbeker Chaussee 123-201, Maxstraße 3-5
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billstedt, Ortsteil: 131, Planbezirk: Grünanlagen am Schleemer Bach, 1. Abschnitt
Der Bebauungsplan St. Georg 30 für den Geltungsbereich An der Alster - Holzdamm - Ernst-Merck-Straße - über das Flurstück 1696 der Gemarkung St. Georg-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Billstedt 14 für das Plangebiet Steinbeker Marktstraße - Landjägerstieg - Amrumer Knick - Möllner Landstraße - Steinfurther Allee - Oststeinbeker Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 72 für den Geltungsbereich westlich Wilhelmsburger Dove Elbe zwischen Bahnanlagen und Schönenfelder Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wilhelmsburger Dove Elbe - Südostgrenze des Flurstücks 1670 der Gemarkung Wilhelmsburg - Schönenfelder Straße - Korallusring - über die Flurstücke 6163 und 6612, Südgrenze des Flurstücks 6612, über die Flurstücke 7363, 6604, 6853 (Korallusstraße), 7363, 6604, 7363 und 6607, Westgrenze des Flurstücks 6612, über das Flurstück 6607, Südgrenze des Flurstücks 6612, über die Flurstücke 6236 und 7918, Westgrenzen der Flurstücke 7918 und 1224, über die Flurstücke 9534 und 7878, Westgrenzen der Flurstücke 7879, 7877 und 7875, Nordgrenze des Flurstücks 7875, über das Flurstück 1217 (Buscher Weg), Nordgrenze des Flurstücks 1229, West-und Nordgrenze des Flurstücks 6805 der Gemarkung Wilhelmsburg.
Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Langenhorn, Ortsteil: 432, Planbezirk: Westliche Grenze des Flurstücks 118, Eekboomkoppel, Rittmerskamp, Auf dem Felde, Krohnstieg, Torfstück
Bezirk: Harburg, Stadtteil: Georgswerder, Moorwerder, Ortsteil: 713, 714, Planbezirk: Autobahn Knotenpunkt - Georgswerder