Der Bebauungsplan Rissen 5 für den Geltungsbereich Rissener Landstraße - Westgrenze des Flurstücks 573 der Gemarkung Rissen - Sülldorfer Landstraße - Achtern Sand- Bahnanlagen - Ostgrenze des Flurstücks 2466 der Gemarkung Rissen -Sülldorfer Landstraße - Ortwinstieg - Buschredder - Rissener Busch (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
Bezirk: Harburg, Stadtteil: Hausbruch, Ortsteil: 717 Planbezirk: Beim Bergwerk, Wulmstal
Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 12 für den Geltungsbereich zwischen Saarlandstraße - Wiesendamm (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Saarlandstraße - Wiesendamm - über die Flurstücke 6058 und 5641 - Süd-, Ost- und Nordgrenzen des Flurstücks 6058, über das Flurstück 6058, Ost- und Nordgrenzen des Flurstücks 6058, über das Flurstück 6058 der Gemarkung Barmbek.
Der Bebauungsplan Billbrook 3 für den Geltungsbereich beiderseits Billbrookdeich zwischen Bille und Bahnanlagen der AKN (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 132) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Berzeliusstraße-Nordgrenze des Flurstücks 1550, Westgrenze des Flurstücks 1468, Nordgrenzen der Flurstücke 1466 und 1464, Westgrenzen der Flurstücke 1542, 1539 und 1420, Süd-und Westgrenze des Flurstücks 1508, über das Flurstück 1491, Nordgrenzen der Flurstücke 1491, 1263 und 1344, über das Flurstück 151 (Billbrookdeich), Nordgrenze des Flurstücks 1492 der Gemarkung Billbrook - Bille (Ostufer)-Südgrenze des Flurstücks 1053, über das Flurstück 151 (Billbrookdeich), Südgrenze des Flurstücks 1393 und über das Flurstück 1393 (Unterer Landweg), Südgrenze des Flurstücks 458, über die Flurstücke 180 und 532, Westgrenze des Flurstücks 532, über das Flurstück 1461 der Gemarkung Billbrook.
Der Bebauungsplan Groß Flottbek 1 für den Geltungsbereich Ohnsorgweg - Hölderlinstraße - Papenkamp - westliche Grenze des Flurstücks 1594, nördliche Grenzen der Flurstücke 2317, 2273. 2232, 1596 und 1597 sowie östliche Grenzen der Flurstücke 1597 und 1599 der Gemarkung Groß Flottbek - Bahnanlagen (Bezirk Altona. Ortsteil 217) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rissen 43 für den Geltungsbereich zwischen Rissener Landstraße, Alte Sülldorfer Landstraße und Rissener Busch (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan St. Pauli 6 für das Plangebiet Neuer Pferdemarkt-Schanzenstraße-Lagerstraße-Sternstraße-Neuer Kamp (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 108) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Billstedt 54 / Horn 32 für den Geltungsbereich Kolumbusstraße - über das Flurstück 1650 zur Westgrenze des Flurstücks 1642, über die Flurstücke 1642, 1613, 1612, 1611, 1635, 1610, 1609 und 1607 der Gemarkung Schiffbek zur Billstedter Hauptstraße - Ostgrenze des Flurstücks 1607 der Gemarkung Schiffbek - Bille - über die Flurstücke 1607, 1608, 1635 und 1642 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 131 und 129) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Winterhude 21 für den Geltungsbereich Außenalster-Alster-Maria-Louisen-Straße-Rondeel- Sierichstraße-Langer Zug (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 413) wird festgestellt.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.