Gefährdungspotenzial durch Flusshochwasser Für die Landeshauptstadt Dresden wurde ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet, dass die Klimaveränderungen und dessen Folgen in Dresden aufzeigt. In diesem Rahmen wurden Gefährdungsanalysen für die Dresdner Stadtteile erstellt. Das Gefährdungspotenzial ergibt sich aus der Sensitivität eines Systems bezüglich der Klimaveränderung und der Exposition (Lage im Stadtraum). Für die Analyse standen die menschliche Gesundheit, Gebäude und Infrastruktur im Fokus. Gefährdungspotenziale wurden für die Themen Wärmebelastung sowie die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen und Flusshochwasser untersucht - hier Flusshochwasser. In die Analyse flossen die rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete der Elbe, der Gewässer 1. Ordnung und des Lockwitzbaches/Niedersedlitzer Flutgrabens für ein 100 jährliches Hochwasser ein. Außerdem wurden die Flächen kritischer und nicht-kritischer Flächennutzung einbezogen. Ausschlaggebend für das Gefährdungspotenzial ist der absolute Flächenanteil der überschwemmten Gebiete sowie deren relativer Anteil an der Gesamtfläche des Stadtteils. Damit wird vermieden, dass flächengroße Stadtteile überrepräsentiert werden. Die Übersicht der Gefährdungspotenziale der Stadtteile ist eine wichtige Grundlage, um den Handlungsbedarf zur Anpassung bewerten und die Maßnahmenentwicklung und -umsetzung priorisieren zu können. Weitere Informationen zur Gefährdungsanalyse und möglichen Anpassungsoptionen sind dem Klimaanpassungskonzept zu entnehmen. Die Gefährdungsanalyse wurde im Rahmen der Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes vom Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz (ThINK) durchgeführt. Die Übersicht der Gefährdungspotenziale der Stadtteile ist eine wichtige Grundlage, um den Handlungsbedarf zur Anpassung in den verschiedenen Bereichen bewerten zu können. Mit Hilfe der Analyse kann die Maßnahmenentwicklung und -umsetzung priorisiert werden.
Gefährdungspotenzial durch Starkregen Für die Landeshauptstadt Dresden wurde ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet, dass die Klimaveränderungen und dessen Folgen in Dresden aufzeigt. In diesem Rahmen wurden Gefährdungsanalysen für die Dresdner Stadtteile erstellt. Das Gefährdungspotenzial ergibt sich aus der Sensitivität eines Systems bezüglich der Klimaveränderung und der Exposition (Lage im Stadtraum). Für die Analyse standen die menschliche Gesundheit, Gebäude und Infrastruktur im Fokus. Gefährdungspotenziale wurden für die Themen Wärmebelastung sowie die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen und Flusshochwasser untersucht - hier Starkregen. In die Analyse flossen die mithilfe einer hydrodynamischen Modellierung ausgewiesenen potenziell überfluteten Flächen bei Starkregen ein. Außerdem wurden die Flächen kritischer und nicht-kritischer Flächennutzung einbezogen. Ausschlaggebend für das Gefährdungspotenzial ist der absolute Flächenanteil der überschwemmten Gebiete sowie deren relativer Anteil an der Gesamtfläche des Stadtteils. Damit wird vermieden, dass flächengroße Stadtteile überrepräsentiert werden. Die Übersicht der Gefährdungspotenziale der Stadtteile ist eine wichtige Grundlage, um den Handlungsbedarf zur Anpassung bewerten und die Maßnahmenentwicklung und -umsetzung priorisieren zu können. Weitere Informationen zur Gefährdungsanalyse und möglichen Anpassungsoptionen sind dem Klimaanpassungskonzept zu entnehmen. Die Gefährdungsanalyse wurde im Rahmen der Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes vom Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz (ThINK) durchgeführt. Die Übersicht der Gefährdungspotenziale der Stadtteile ist eine wichtige Grundlage, um den Handlungsbedarf zur Anpassung in den verschiedenen Bereichen bewerten zu können. Mit Hilfe der Analyse kann die Maßnahmenentwicklung und -umsetzung priorisiert werden.
<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Isophonenkarten im Ballungsraum Potsdam gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 2. Stufe der EU-Lärmkartierung (2012). Die Isophonenkarten werden für 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Strategische Lärmkarten für den Ballungsraum Potsdam 2012 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-LAERMKPDM2012) Strategische Lärmkarten für den Ballungsraum Potsdam 2012 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-LAERMKPDM2012) Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Isophonenkarten im Ballungsraum Potsdam gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 2. Stufe der EU-Lärmkartierung (2012). Die Isophonenkarten werden für 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Strategische Lärmkarten für den Ballungsraum Potsdam 2012 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-LAERMKPDM2012) Strategische Lärmkarten für den Ballungsraum Potsdam 2012 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-LAERMKPDM2012)
Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren . Die gegenständlichen Daten umfassen die 4. Runde der EU-Lärmkartierung (2022), in der neue, harmonisierte Berechnungsvorschriften zur Anwendung kommen. Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, umfasst dies die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-LAERMKBB2022) Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-LAERMKBB2022) Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren . Die gegenständlichen Daten umfassen die 4. Runde der EU-Lärmkartierung (2022), in der neue, harmonisierte Berechnungsvorschriften zur Anwendung kommen. Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, umfasst dies die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-LAERMKBB2022) Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-LAERMKBB2022)
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit September 2008 frei von terrestrischer Tollwut (Rabies), nicht aber von Fledermaustollwut. Diese Form der Tollwut wird durch Infektionen mit den Lyssaviren EBLV-1 und EBLV-2 verursacht für die eigene Übertragungszyklen bestehen. Deutschlandweit wurden im Zeitraum 1954-2009 bei mehr als 220 Fledermäusen EBLV-Infektionen diagnostiziert. Der Schwerpunkt ihrer Verbreitung liegt in den an Nord- und Ostsee angrenzenden Bundesländern. Aussagekräftige Daten über die Verbreitung der Fledermaustollwut in Bayern liegen bislang nicht vor.
<p>Treibhausgas-Emissionen</p><p>Das Umweltbundesamt ist in Sachen Treibhausgasemissionen die offizielle Anlaufstelle und wichtiger Ansprechpartner in Deutschland.</p><p>Die Lufthülle unseres Planeten besteht aus verschiedenen Gasen, die über vielfältige Funktionen und Prozesse zu einem komplexen chemischen System verknüpft sind. Anthropogene Emissionen bedrohen das atmosphärische Gleichgewicht vor allem in zweierlei Hinsicht: Treibhausgasemissionen führen zu einem Anstieg der globalen Temperatur. Die Klassischen Luftschadstoffe sind für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Versauerung#alphabar">Versauerung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a> von Ökosystemen, aber auch für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit verantwortlich.</p><p>Auf den folgenden Seiten geben wir eine kurze Einführung in die im Kyoto-Protokoll geregelten Treibhausgase und erläutern, wie sie entstehen und sich auf unser <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> auswirken. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Emissionsquellen vor und liefern aktuelle Daten zur Entwicklung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen. Außerdem zeigen wir, wie Deutschland in Sachen Emissionen im Vergleich zu anderen EU-Staaten dasteht und wie die für Deutschland verpflichtende internationale Emissionsberichterstattung funktioniert.</p>
Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2017). Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert umfasst dies die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2017 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-LAERMKBB2017) Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2017 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-LAERMKBB2017) Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2017). Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert umfasst dies die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2017 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-LAERMKBB2017) Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2017 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-LAERMKBB2017)
Im beantragten Forschungsvorhaben wird der natürliche Austritt von Kohlenstoffdioxid (CO2) aus Mofetten im Eyachtal zwischen Horb und Rottenburg untersucht. CO2 kann sich in der bodennahen Atmosphäre ansammeln und in entsprechender Konzentration für Mensch und Tier gefährlich werden. Die im Eyachtal austretenden Mengen wurden bislang nicht zuverlässig quantifiziert. Darüber hinaus ist CO2 ein Treibhausgas und steht im Zusammenhang mit dem weltweiten Klimawandel. Ähnliche und auch größere Quellgebiete existieren an verschiedenen Orten der Welt. Der quantitative Einfluss dieser natürlichen geologischen Gasquellen auf den Gashaushalt der Erde ist unbekannt, da auch die Menge des ausströmenden CO2 nicht bekannt ist.Ziel des Vorhabens ist die Überwachung der natürlichen CO2 Austrittsquellen sowie der umgebenden Atmosphäre im Eyachtal. Die Messdaten dienen der Bilanzierung der Austrittsmengen sowie die Ermittlung der horizontalen und vertikalen Flüsse im Versuchsgebiet. Hierbei wird auch die zeitliche Veränderung dieser Austritte erfasst.Zu diesem Zweck soll ein mikro-meteorologisches Messsystem (Eddy-Covariance Station) in Kombination mit einem verteilten Netzwerk aus vielen kostengünstigen CO2 Sensoren installiert werden. Ein solches Netzwerk kann die inhomogene Verteilung der Austritte sowohl zeitlich als auch räumlich erfassen. Die Verwendung von kostengünstigen Sensoren erlaubt den Betrieb einer größeren Anzahl von Sensoren und damit verbunden eine größere räumliche Abdeckung.In den letzten Jahren hat die Arbeitsgruppe Umweltphysik der Universität Tübingen eine neue Methode entwickelt, CO2 mit günstigen Sensoren in Bodennähe zu messen. Ein Nachteil der kostengünstigen Sensoren liegt in der (im Vergleich zu hochwertigen Sensoren) geringeren absoluten Messgenauigkeit. Die EC Station dient daher als Referenz, um die erreichbare Genauigkeit und Langzeitstabilität des Sensornetzes zu bewerten, die günstigen Sensoren zu kalibrieren und den turbulenten Transport des CO2 zumindest an einer Stelle direkt zu messen. Für ein vollständiges Netzwerk müssen die CO2 Sensoren noch mit geeigneten Feuchte- und Temperatursensoren ergänzt werden. Die entsprechende Hardware muss beschafft und schrittweise aufgebaut werden.Im Projekt soll ein Netzwerk aus z.B. 64 Sensoren aufgebaut werden, das die räumliche und zeitliche Verteilung des CO2 im Untersuchungsgebiet experimentell bestimmt. Die Beschaffung der Geräte ist bereits von der Alfred-Teufel Stiftung finanziert. Die Messungen werden über eine Datenbank mit Internet Schnittstelle auch der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.Das Vorhaben gliedert sich in zwei Projektphasen von je drei Jahren Dauer, beantragt wird die erste Phase. In der 2. Phase ist die numerische Simulation der CO2 Ausbreitung und die Übertragung der Methode auf andere Regionen vorgesehen.
Der interoperable Datensatz gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 2. Stufe der EU-Lärmkartierung (2012). Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2012 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-FLUGLAERM2012) Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2012 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-FLUGLAERM2012) Der interoperable Datensatz gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 2. Stufe der EU-Lärmkartierung (2012). Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2012 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-FLUGLAERM2012) Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2012 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-FLUGLAERM2012)
Origin | Count |
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