Ziel der Raumordnung zum Schutz siedlungsklimatisch bedeutsamer Bereiche, so dass sie ihre klimaökologische Ausgleichsfunktion dauerhaft erfüllen können; Vermeidung von Maßnahmen, die die Entstehung und den Zufluss von Frischluft sowie die Entstehung und den Abfluss von Kaltluftverhindern; Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)