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Folgen des Klimawandels in Deutschland deutlich spürbar

Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesregierung legt ersten Monitoring-Bericht zu Klimawirkungen und Anpassung vor Steigende Temperaturen, feuchtere Winter und häufigere Wetterextreme wirken sich zunehmend auf die deutsche Gesellschaft aus. Betroffen sind unter anderem die Energieversorgung, die Landwirtschaft und die Gesundheitsvorsorge. Das ist das Ergebnis des bislang umfassendsten Berichts der Bundesregierung zur Anpassung an den Klimawandel. Anhand von Daten aus 15 verschiedenen Gesellschaftsbereichen zeigt der Bericht auf, welche Veränderungen sich durch den Klimawandel heute schon feststellen lassen und welche Gegenmaßnahmen bereits greifen. Die Zahl der so genannten „Heißen Tage“ pro Jahr, mit Temperaturen über 30 Grad, ist in Deutschland von drei auf acht gestiegen. Die über längere Zeiträume andauernden Hitzewellen können sich vielfältig auswirken. So mussten im Sommer 2003 über 30 europäische Kernkraftwerke ihre Stromproduktion drosseln, weil aufgrund der Trockenheit nicht genügend Kühlwasser zur Verfügung stand. Steigende Temperaturen führen auch zu steigenden Gesundheitsrisiken, da die Hitze Menschen stark belasten kann. In bestimmten Regionen Süddeutschlands breiten sich zudem neue wärmeliebende Insekten wie die Tigermücke aus. Sie können schwere Krankheiten wie Malaria oder Dengue-Fieber übertragen. In der Landwirtschaft führen ⁠ Trockenstress ⁠ oder Extremereignisse wie Stürme, ⁠ Starkregen ⁠ und Hagel zu großen Qualitätsschwankungen und Ertragseinbußen. Mit diesen und weiteren Details zeichnet der erste „Monitoringbericht der Bundesregierung zur Anpassung an den Klimawandel“ ein klares Bild von den Folgen des Klimawandels in Deutschland und erläutert den aktuellen Stand geeigneter Anpassungsstrategien. Umweltministerin Barbara Hendricks: „Der Bericht spricht eine eindeutige Sprache: ⁠ Klimawandel ⁠ findet auch in Deutschland statt und er wirkt in viele Bereiche des täglichen Lebens hinein. Die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ geht uns daher alle an. Der Bericht zeigt auf, wo wir besonders gefordert sind. So können wir als Bund den Risiken des Klimawandels besser begegnen und gezielt dort aktiv werden, wo sich die Folgen des Klimawandels besonders bemerkbar machen, zum Beispiel in Städten. Beim Hitzewarnsystem sind wir zum Beispiel schon auf einem sehr guten Weg.“ Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger: „Wir können den Klimawandel nicht mehr aufhalten. Selbst wenn wir in diesem Moment alle Treibhausgasemissionen auf Null reduzieren, würde sich das ⁠ Klima ⁠ für hunderte Jahre weiter ändern. Die Bemühungen um eine gute Anpassung an die Folgen des Klimawandels dürfen aber nicht an den deutschen Grenzen Halt machen. Entwicklungsländer sind von Wetterextremen und verschlechterten Anbaubedingungen in Folge der Erderwärmung häufig besonders stark und zunehmend betroffen. Deutschland muss diese Länder bei der Anpassung unterstützen.“ Zur Anpassung an neue Wetterverläufe konnten sich bereits unterschiedliche Maßnahmen bewähren. Durch den Aufbau eines Hitzewarnsystems können sich nun Pflegeeinrichtungen besser auf längere Perioden mit heißen Tagen einstellen. In der Landwirtschaft werden neue Sorten erprobt, die sich besser an längere Trockenphasen anpassen. Durch neue öffentliche Investitionen in den Hochwasserschutz werden sich viele Städte und Gemeinden besser gegen Überschwemmung schützen können. Große Herausforderungen bestehen vor allem in der Stadt- und Verkehrsplanung, im Küstenschutz und beim ⁠ Monitoring ⁠ einwandernder wärmeliebender Pflanzen- und Tierarten. Der aktuelle Monitoringbericht wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe ⁠ Anpassungsstrategie ⁠, in der die Ressorts der Bundesregierung vertreten sind, verabschiedet. Er ist Teil des vom Bundeskabinett beauftragten Fortschrittsberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (⁠ DAS ⁠), die die Bundesregierung im Dezember 2008 beschlossen hat. Der aktuelle Bericht wurde vom „Kompetenzzentrum ⁠ Klimafolgen ⁠ und Anpassung (⁠ KomPass ⁠)“ im ⁠ UBA ⁠ zusammen mit vielen Experten aus Bund, Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft erarbeitet. Der gesamte Fortschrittsbericht wird Ende 2015 erscheinen. Der Monitoringbericht soll künftig regelmäßig vorgelegt werden und die Entwicklungen in den 15 Handlungsfeldern der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beobachten. Gemessene Daten ermöglichen es, Trends von Klimawandelwirkungen und den Fortschritt von Anpassungsprozessen zu verfolgen und für die Evaluation und Weiterentwicklung der Deutschen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu nutzen.

Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland

Unsere Nutztierhaltung schädigt die Umwelt und belastet das ⁠ Klima ⁠. Die negativen Umwelt- und Klimawirkungen lassen sich durch kurzfristig umsetzbare verfahrenstechnische Maßnahmen, eine bessere räumliche Verteilung der Tiere und eine Verringerung von Produktion und Konsum tierischer Lebensmittel deutlich mindern. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Hintergrundpapier des ⁠ UBA ⁠ zu „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung“. Veröffentlicht in Texte | 33/2021.

Stadtklima-Planungshinweise

Dieser Datensatz umfasst die Planungshinweiskarten „Klimawirkung (Nacht)“ und „Aufenthaltsqualität (Tag)“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, basierend auf der Klimaanalysekarte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2020. Innerstädtische und siedlungsnahe Grünflächen haben eine wesentliche Wirkung auf das Klimawirkung (Nacht) und beeinflussen die direkte Umgebung in mikroklimatischer Sicht positiv. Die Planungshinweiskarten „Klimawirkung (Nacht)“ und „Aufenthaltsqualität (Tag)“ stellen eine integrierende Bewertung der modellierten Klimaparameter im Hinblick auf planungsrelevante Belange dar. Die Ressourcen werden in der Regel nicht aktualisiert.

Natur in NRW Nr. 2/2010

Die aktuelle Ausgabe von Natur in NRW stellt als Titelthema das im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) entwickelte Biotopwertverfahren vor. Das seit 2009 für den Straßenbau verpflichtende Verfahren setzt die Vorgaben der Eingriffsregelung in eine Biotoptypenliste mit Wertvorschlägen um. Zwei weitere Beiträge des Heftes setzen sich mit dem Thema Artenschutz auseinander: Zum Einen wird über die Umsetzung der EG Aal-Verordnung in Nordrhein-Westfalen berichtet, in der Maßnahmen zum Schutz des Aals genannt werden. Zum Anderen wird eine Abfang- und Umsetzaktion lokaler Amphibienpopulationen aus dem Raum Hünxe als Beispiel für vorsorgenden Artenschutz vorgestellt. Wie sich unser Klima entwickelt, wenn die Emission von Treibhausgasen fortgesetzt wird, und welche Auswirkungen dies für Nordrhein-Westfalen auf Temperatur und Niederschlag hat, wird in einem Beitrag anhand von Klimaprojektionen für das 21. Jahrhundert aufgezeigt. Darüber hinaus berichtet Natur in NRW auch über die durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen für den Waldbau. Ein interdisziplinäres Projekt der Universität Bielefeld hat das emotionale Verhältnis der Menschen zu Bäumen in der Großstadt im Rahmen einer Befragung untersucht. Die Ergebnisse dieser bislang einmaligen Studie werden im vorliegenden Heft vorgestellt. Seit 25 Jahren wird die landesweite Naturschutz- und Umweltbildungsarbeit in Nordrhein- Westfalen durch eine enge Kooperation gemeinsam vom verbandlichen und behördlichen Natur- und Umweltschutz getragen. Natur in NRW beschreibt den Werdegang eines erfolgreichen, bundesweit einzigartigen Modells, das heute als Natur- und Umweltschutz- Akademie NRW(NUA) in das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW(LANUV) integriert ist.

Raumordnungsverfahren (ROV) gem. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) für die Ausbaustrecke (ABS) Paderborn-Halle, Abschnitt Neubaustrecke "Kurve Mönchehof-Ihringshausen" "Kurve Kassel"

Die DB Netz AG hat beim Regierungspräsidium Kassel die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für die „Ausbaustrecke (ABS) Paderborn-Halle, Abschnitt „Kurve Kassel“, gemäß § 15 Raumordnungsgesetz beantragt. Es handelt sich bei der Planung um eine eingleisige Neubaustrecke im Rahmen des Bundesbedarfsplanprojektes ABS Paderborn-Halle als Verbindungskurve zwischen den Bestandsstrecken 2550 (Aachen Hauptbahnhof (Hbf) – Warburg – Kassel (Hbf) aus Richtung Warburg und 1732 (Hann. Münden - Kassel (Hbf)) in Richtung Eichenberg. Das beantragte Vorhaben liegt im Gebiet der Kommunen Espenau, Vellmar und Fuldatal. Die „Kurve Kassel“ soll vorrangig dem innerdeutschen Schienengüterverkehr der Ost-West-Relation, der Verbindung des Ruhrgebietes mit den sächsischen Industriestandorten dienen. Mit der „Kurve Kassel“ entfällt nach Angaben der Antragstellerin der Fahrtrichtungswechsel von mindestens 45 Minuten im Rangierbahnhof Kassel und unterstützt dadurch das verkehrs- und klimapolitische Ziel der Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene. Bei der nun beantragten Vorzugsvariante handelt es sich um die Variante 4B, die östlich und nördlich an der Stadt Vellmar vorbeiführen soll. Es ist ein ROV nach den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) und dem UVPG durchzuführen. Entsprechend diesem Antrag wird das ROV hiermit eingeleitet. An dem ROV werden Sie mit diesem Schreiben beteiligt und um Stellungnahme bis zum 4. April 2022 gebeten. Die Verfahrensunterlagen sind digital während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung abrufbar: • über das Online-Beteiligungsportal unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1000400 • über die Homepage des Regierungspräsidium Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de in der Rubrik „IM BLICKPUNK“ • über das UVP-Portal der Bundesländer unter www.uvp.hessen.de Der ROV-Antrag besteht aus zwei Unterlagen, den Anlagen 1 bis 4 sowie dem Anhang zur Unterlage 2. Unterlage 1 umfasst die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie den Erläuterungsbericht. Sie gliedert sich in zehn Kapiteln mit folgenden Inhalten: • Kapitel 1 behandelt die Grundlagen des Projekts und stellt die Gliederung der Gesamtunterlage vor. • Kapitel 2 beschreibt und begründet das Vorhaben. • Kapitel 3 stellt den Such- und Untersuchungsraum dar. • Kapitel 4 leitet die Grobkorridore her und zeigt die ernsthaft in Betracht kommenden Varianten auf. • Kapitel 5 fasst die Ergebnisse aus den drei Zielsystemen zusammen und stellt die zielsystemübergreifende Festlegung der Antragsvariante dar. • Kapitel 6 stellt konzeptionelle Überlegungen zu möglichen Kompensationsmaßnah men dar. • Kapitel 7 befasst sich mit der Nutzung natürlicher Ressourcen und Abschätzung der zu erwartenden Rückstände und Abfälle. • Kapitel 8 thematisiert die Umweltrisiken aus Unfällen und Katastrophen sowie die Anfälligkeit des Vorhabens durch den Klimawandel. • Kapitel 9 beinhaltet detaillierte Aussagen zur Umweltverträglichkeit der Antrags- variante. • Kapitel 10 stellt zusammenfassend die schutzgutübergreifenden Umweltauswirk ungen der Antragsvariante dar. Unterlage 2 stellt in dreizehn Kapiteln den Prozess der Linienfindung und des Variantenvergleichs vor. Die Kapitel untergliedern sich wie folgt: • Kapitel 1 erläutert die Methodik und führt in Unterlage 2 ein. • Kapitel 2 beschreibt die technischen Vorgaben sowie die Untersuchungskriterien und legt die Kriterien aus dem Zielsystem Technik, (Volks-) Wirtschaft, Betrieb und Ver kehr fest. • Kapitel 3 stellt den Suchraum und die Raumwiderstandsanalyse vor • Kapitel 4 erläutert die Methodik und Vorgehensweise der Korridor- und Linienfindung und der Optimierung. • Kapitel 5 stellt die Methodik zum Variantenvergleich in Bezug auf die drei Zielsysteme Raumordnung, Umwelt sowie Technik, (Volks-) wirtschaft, Betrieb und Verkehr vor • Kapitel 6 führt die zu berücksichtigenden Wirkfaktoren des Vorhabens auf und erläutert diese. • Kapitel 7 umfasst die Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU). • Kapitel 8 beschreibt die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). • Kapitel 9 beinhaltet die Baulogistik und Auswirkungen durch den Transport im Rahmen eines variantenbezogenen Vergleichs • Kapitel 10 beinhaltet die Variantenempfehlung unter Berücksichtigung der Kriterien aus den beiden Zielsysteme Raumordnung und Umwelt. • Kapitel 11 beschreibt den Variantenvergleich unter Berücksichtigung der Kriterien aus dem dritten Zielsystem Technik, (Volks-) Wirtschaft, Verkehr und Betrieb. • Kapitel 12 erläutert die Festlegung und Begründung der Vorzugsvariante aus Sicht des in Kapitel 11 beschriebenen Zielsystems • Kapitel 13 legt unter Berücksichtigung aller drei Zielsysteme die Antragsvariante fest. Zu den beiden Unterlagen 1 und 2 gehören die Anlagen 1 bis 4. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Anlagen: • Anlage 1 beinhaltet die Variantenbewertung aus artenschutzrechtlicher Sicht. • Anlage 2 enthält die Vorprüfungen und die vertiefenden Vorprüfungen für die FFH- Gebiete. • Anlage 3 enthält das hydrogeologische Gutachten. • Anlage 4 stellt die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung dar. • Im Anhang der Unterlage 2 liegen Übersichts,- Methodik- sowie die Bestands- und Auswirkungskarten. Gleichzeitig beinhaltet das ROV eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Ge-setz über die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG) in der Fassung vom 18. März 2021 (BGBl. I, S. 540), zuletzt geändert am 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) ist die Rechtsgrundlage für die Durchführung einer UVP auf der Planungs-ebene der Raumordnungen (raumordnerische UVP). Die Pflicht zur Durchführung der raumordnerischen UVP ergibt sich aus dem § 49 (1) UVPG sowie Anlage 1, Spalte 1, Nr. 14.7 UVPG. Diese befasst sich mit den raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern unter überörtlichen Gesichtspunkten. Das ROV einschließlich der UVP wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um ein behördeninternes Gutachten, das in den folgenden Zulassungsverfahren als Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen ist. Das ROV ersetzt nicht das oder die nachfolgende(n) Planfeststellungs- oder andere Zulassungsverfahren. Die landesplanerische Beurteilung wird veröffentlicht. Während des Beteiligungszeitraums bis einschließlich 04. April 2022 kann zu dem Vorhaben einschließlich der von der Trägerin der Maßnahme aufgeführten Trassenalternative Stellung genommen werden. Sofern zum Ablauf der Beteiligungsfrist am 04. April 2022 keine Stellungnahme vorliegt, gehe ich davon aus, dass Ihre Belange nicht berührt sind. Die Abgabe einer Stellungnahme samt Anhänge ist möglich: • vorrangig über das Online-Beteiligungsportal unter: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1000400 • per E-Mail: Regionalplanung@rpks.hessen.de • schriftlich: Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 21.1 Regionalplanung z. Hd. Herrn Zierau Am Alten Stadtschloss 1 34117 Kassel Das Online-Beteiligungsportal wird zum 21. Februar 2022 freigeschaltet. Ein gesondertes Anmeldeverfahren zum Online-Beteiligungsportal ist nicht erforderlich. Es wird gebeten, die Stellungnahme bevorzugt hierüber abzugeben. Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeitet die verfahrensführende Landesplanungsbehörden die Stellungnahmen auf der Grundlage des § 15 ROG. Dieses bein-haltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Trägerin der Planung zur Prüfung oder Verifizierung. Daher werden auch Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen versandt und im Internet bereitgestellt.

Green Cooling Summit

Die Online-Konferenz"Green Cooling Summit" vom 25. bis 27. Mai 2021 brachte verschiedene Akteursgruppenaus der Kälte-und Klimatechnikbranche zusammen und vermittelteein umfassendes Bild zum Thema nachhaltige Kühlung. Veranstalter waren das Umweltbundesamt, die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und das Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und nukleare Sicherheit.Der "Summit" bot einenÜberblick zur Frage, wie der HFKW Phase-down gemäß des Beschlusses von Kigali zum Montrealer Protokoll am besten mit der Nutzung vonnatürlichen Kältemitteln und verbesserter Energieeffizienz umgesetzt sowie politisch und technisch beschleunigt werden kann. Seitens der Vortragenden und Teilnehmenden wurde ein breites Kompetenzspektrum abgebildet. Sie repräsentierten politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler, technische Beraterund Hersteller nachhaltiger Kühl-und Klimatechniken. Die Konferenz erstreckte sich über drei Tage, wobei jeder Tag einem anderen Schwerpunktthema gewidmet war. Der erste Tag konzentrierte sich auf die politischen Ansätze zur Umsetzung des HFKW Phasedown mit natürlichen Kältemitteln. Nachhaltige Kühl-und Klimatechniken sowie die sichere Nutzung natürlicher Kältemittel standen am zweiten Tag im Fokus. Am letzten Tag wurden neueste Forschungsergebnisse zu verschiedenen Themen, welche für Kühlung und Klimatisierung relevant sind, vorgestellt und diskutiert. Während der Konferenz konnten die Teilnehmenden auf die begleitende Veranstaltungsplattform zugreifen, dieu.a.mit einer virtuellen Messe,einer Kontaktvermittlungsoption und einer Auswahl an Videos zu klimafreundlichen Kühltechniken aufwartete. Die Einblicke und gute-Praxis-Beispiele, welche auf der Konferenzpräsentiert wurden, boten eine gute Grundlage die derzeitige Praxis im Kälte-/Klimabereich einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und ermöglichten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sich ein Bild von nachhaltigen Kühlungskonzepten, Standards und politischen Ansätzen zu machen. Insgesamt zeigten die Vorträge und Diskussionen, dass natürliche Kältemittel eine ökonomisch tragfähige und ökologisch nachhaltige Option darstellen, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) zu ersetzen und damit das HFKW Phase-down gemäß des Beschlusses von Kigali zum Montrealer Protokoll einzuhalten. Es wurde jedoch auch deutlich, dass die bloße Einhaltung des Beschlusses nicht ausreichend ist, um einen ausreichend wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Folgerichtig haben manche Staaten und Unternehmenbereits angekündigt, über die Ziele des Beschlusses von Kigali hinauszugehen, zum Beispiel der Inselstaat Grenada, der anstrebt, die erste HFKW-freie Insel der Welt zu werden. Der belgische Lebensmitteleinzelhändler Colruyt plant eine vollständige Umstellung seiner Märkte auf natürliche Kältemittel bereits bis zum Jahr 2030. Der überwiegende Teil der Vortragenden und Podiumsdiskussionsteilnehmenden stimmten darin überein, dass der Ersatz halogenierter Kältemittel durch natürliche jetzt erfolgen muss und keinen Aufschub duldet. Regierungshandeln wurde oft als einer der wichtigsten Faktoren für die breite Anwendung natürlicher Kältemittel genannt. Dies beinhaltet - Eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses von Kigali und beschleunigter HFKW Phase-down, - Anreize für die Nutzung von Techniken mit natürlichen Kältemitteln wie etwa verminderter Importsteuer und Förderprogramme (wie z.B.in Ghana), - Einschränkung und Verbotder HFKW-Nutzung (wie in der EU F-Gas-Verordnung EU umgesetzt), um einen verlässlichen Rahmen für Hersteller und Endverbraucher zu gewährleisten und - Weiterbildung von Kältetechnikern und Kapazitätsaufbau im Kälte-/Klimasektor. Nach Einschätzung einiger Sachverständiger liegt das Marktpotential von Anlagen und Geräten mit natürlichen Kältemitteln im gesamten Kälte-/Klimasektor zwischen 75 und 85 %. Andere gehen sogar davon aus, dass ein vollständiger Ersatz von HFKW nicht nur möglich, sondern folgerichtig ist. Anlagen und Geräte mit natürlichen Kältemitteln sind deutlich energieeffizienter (20-50 %) im Vergleich zu HFKW-Techniken. Im Fall von R290-Monosplit-Klimageräten ist ein Energieeffizienzvorteil von 10 bis 16 % in Abhängigkeit der Außentemperaturen im Vergleich zu R22-Gerätenzu verzeichnen. Interessanterweise weisen auch gewerbliche HFKW-Anlagen, die auf R290 (Propan) umgerüstet wurden, eine verbesserte Energieeffizienz auf. Solche Umrüstungen erfordern sorgfältige Begutachtung und Sicherheitsmaßnahmen, um die potentielle Brandgefahr auszuschließen. Der sichere Einsatz brennbarer Kältemittel wurde nicht als Hindernis, sondern eher als Herausforderung angesehen, dermit einem angemessenem Anlagenkonzept und technischen Maßnahmen wie etwa Gassensoren, Außenaufstellung und mehreren Kältekreisläufen in Flüssigkeitskühlern um die Füllmenge zu reduzieren, begegnet wird. Die Brennbarkeit ist in internationalen Normen sehr restriktiv adressiert, Änderungen sind jedoch bereits auf den Weg gebracht, z.B. in der Gerätenorm IEC 60335-2-40. Die überarbeitete Norm erleichtert den Einsatz von R290-Splitgeräten, auch bei solchen mit größerer Nennkälteleistung (bis zu 15 kW). Der informelle Sektor in Entwicklungsländern wird als Sicherheitsproblem wahrgenommen, da unzureichend ausgebildete Techniker ohne Zertifizierung oft in unangemessener Art und Weise mit brennbaren Kältemitteln umgehen. In mehreren Wortmeldungen und Diskussionen wurde angemerkt, dass die Überbetonung der Sicherheitsaspekte und die Aufschiebung des Übergangs zu natürlichen Kältemitteln nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert bzw. auf einen Mangel an halogenfreien Kühltechniken zurückzuführen ist. Dies ist vielmehr dem Eigeninteresse der Kältemittelindustrie geschuldet, welche die Vermarktung ihres Produktportfolios über entsprechende Einflussnahme auf die Normung vorantreibt, unter anderem auch durch die Errichtung von Hindernissen für natürliche Kältemittel. Darüber hinaus werden diese Profitinteressen seitens einiger Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls unterstützt. Die Gewinnspannen natürlicher Kältemittel, welche teilweise Nebenprodukte der Öl-und Gasgewinnung sind oder im Falle von CO2(R744) aus Emissionengewonnen werden, sind vergleichsweise niedrig. Folglich werden diese von Herstellern von synthetischen Kältemitteln nicht in Betracht gezogen. Neueste Erkenntnisse zum Verbleib des ungesättigten HFKW-1234ze, welcher als Kältemittel und Treibmittel in der Polyurethanschaumherstellung verwendet wird, zeigten, dass dieser in der Atmosphäre zunächst zu Trifluoracetaldehyd (CF3COH) und anschließend zu HFKW-23 mit einer Ausbeute von 9 bis 12% abgebaut wird.Das bedeutet, dass die Klimawirkung von HFKW-1234ze mit einem GWP (Global Warming Potential) von 1.400 insgesamt deutlich größer ist als bisher angenommen. Dieser Befund wird dadurch gestützt, dass er in der Lage ist, den kürzlich beobachteten Anstieg der HFKW-23-Konzentration in der Atmosphäre zu erklären. HFKW-1234ze wird als Alternative für R134a (GWP=1.430) eingesetzt. Dieser Sachverhalt zeigt, dass falsche Entscheidungen bei der Auswahl der Anlagentechnik getroffen werden, wenn bei der Einschätzung der Umweltwirkung von Kältemitteln deren atmosphärische Zerfallsprodukte nicht berücksichtigt werden. Der urbane Hitzeinseleffekt, der den thermischen Komfort und die Gesundheit von Stadtbewohnern erheblich beeinträchtigt, kann durch Begrünung (Baumpflanzung, Errichtung grüner Fassaden und Dächer), blaue Infrastruktur (Teiche, Seen, Brunnen), Minderung von anthropogenen Wärmequellen, Verschattung und weitere Maßnahmen reduziert werden. Während die einen Sachverständigen angeben, dass Hitzeinseln die thermische Behaglichkeit in Innenräumen beeinflussen, gehen andere davon aus, dass dies zumindest im gemäßigten Breiten eher vernachlässigbar ist. Der Einfluss von Maßnahmenpaketen gegen den Hitzeinseleffekt ist relativ klein (1 bis 2 K) wenn lediglich Außenlufttemperaturen betrachtet werden. Im Gegensatz dazu können erhebliche Effekte von -10 K und mehr insbesondere durch Verschattungsmaßnahmen wie Baumpflanzungen und Sonnensegel beobachtet werden, wenn der Indikator Physiologisch äquivalente Temperatur (PET) herangezogen wird. Quelle: Forschungsbericht

Integration of Non-CO2 Effects of Aviation in the EU ETS and under CORSIA

Der Luftverkehr verursacht neben Kohlendioxid (CO2) weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse, wie z. B. die Ozon- und Kondensstreifenzirrenbildung, deren Klimawirkung stark vom Emissionsort (insbesondere Reiseflughöhe) und -zeitpunkt (u.a. Wetterbedingungen) abhängt und somit hochgradig nicht linear zum Kraftstoffverbrauch ist. Obwohl Nicht-CO2-Effekte ca. 2/3 der Klimawirkung der Luftfahrt induzieren, werden sie in bestehenden und aktuell geplanten Emissionshandelssystemen (z.B. EU ETS) bzw. marktbasierten Maßnahmen (MBM, z.B. CORSIA) zur Regulierung von klimawirksamen Luftverkehrsemissionen noch nicht berücksichtigt. Gegenstand dieses Forschungsprojekts ist die Erarbeitung von Konzepten zur Integration dieser Nicht-CO2-Effekte in das EU ETS bzw. CORSIA. Zu diesem Zweck werden zunächst geeignete Klimametriken zur Beurteilung des Zusammenhangs zwischen Nicht-CO2- und CO2-Klimawirkungen analysiert (Teil A). Es wird untersucht, welche Daten Luftfahrzeugbetreiber dafür erfassen müssen und wie nicht vorhandene Daten ggf. durch Schätzdaten ersetzt werden können (Teil B). Anschließend wird die derzeitige Praxis auf den freiwilligen Kohlenstoffmärkten zur Abschätzung der CO2- und Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs dargestellt (Teil C). Der zusätzliche Verwaltungsaufwand zur Überprüfung der Berichterstattung der Nicht-CO2-Effekte wird in Teil D untersucht. Im letzten Schritt werden wesentliche Fragestellungen zur Einbindung von Nicht- CO2-Effekten in das EU ETS bzw. in CORSIA adressiert (Teil E). Die Einbeziehung von Nicht-CO2-Effekten ins EU ETS und CORSIA ist aus klimatologischen Gründen empfehlenswert und (Daten-)technisch möglich, aber mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Behörden und Flugzeugbetreiber verbunden. Die Höhe des resultierenden Mitigationsanreizes sowie des entstehenden Mehraufwands ist dabei stark von der Berechnungsmethodik der CO2- Äquivalente abhängig. So gilt es bei der Wahl des CO2-Äquivalentansatzes zwischen einer einfachen Operationalisierbarkeit und einer hohen Anreizwirkung zur Veränderung der Flugroutenführung und zur Reduzierung der NOx-Emissionsindizes abzuwägen und Fehlanreize, die aufgrund der Nichtlinearität zwischen Nicht-CO2-Effekten und Kraftstoffverbrauch entstehen können, zu vermeiden. Quelle: Forschungsbericht

Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021 (Teilbericht 6)

Der vorliegende Bericht ist einer der sechs Teilberichte zur "Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland", die darauf abzielt, eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Anpassung in Deutschland zu schaffen. Dafür wurden strukturiert nach Klimawirkungen und Handlungsfeldern sowohl künftige Klimarisiken als auch Möglichkeiten der Anpassung untersucht. Der vorliegende Teilbericht 6 beinhaltet eine integrierte Auswertung basierend auf den Inhalten aller Teilberichte. Dies umfasst eine Gesamtbetrachtung der Klimarisiken, auch im Vergleich zu den Ergebnissen der Vulnerabilitätsanalyse 2015, einen Quervergleich der klimatischen Einflüsse und Sensitivitätsfaktoren sowie die Analyse von Querverbindungen (eingehende und aus-gehende Wirkbeziehungen). Außerdem werden räumliche Muster untersucht, zum einen anhand einer Typologie von Klimaraumtypen und zum anderen in Form von klimatischen Hotspot-Karten. Zudem werden die Ergebnisse der Anpassungskapazität und der Handlungserfordernisse ausgewertet. Letzteres beinhaltet auch eine Priorisierung und eine Charakterisierung der Handlungserfordernisse. Weiterhin erfolgt eine Querauswertung nach Systembereichen, wobei basierend auf der Kategorisierung aller untersuchten Klimawirkungen fünf Bereiche unterschieden werden: "Natürliche Systeme und Ressourcen", "Naturnutzende Wirtschaftssysteme", "Infrastrukturen und Gebäude", "Naturferne Wirtschaftssysteme", "Menschen und soziale Systeme". Die Betrachtung dieser fünf Systembereiche bezieht sich auf ihre jeweiligen Betroffenheiten und die ableitbaren Handlungserfordernisse. Überdies stellt der Teilbericht überblicksartig Forschungsbedarfe heraus, sowohl aus methodischer als auch - für die einzelnen Handlungsfelder - aus inhaltlicher Perspektive, bevor eine abschließende Schlussbetrachtung vorgenommen wird. Quelle: Forschungsbericht

Forstliche Standortskundliche Regionale Gliederung

Im Rahmen der nach einem zweistufigen Verfahren arbeitenden forstlichen Standortskartierung vorgenommene Landschaftsgliederung, wobei i.W. regionales Klima, Landschaftsform, Gesteinscharakter einer Gegend und Auswirkungen der Landschaftsgeschichte als gliederungsrelevante Merkmale herangezogen werden. Folgende Gliederungsebenen werden verwendet: Wuchsgebiete (Großlandschaften, die in Landschaftsform und Gesteinscharakter gewisse einheitliche Züge aufweisen), Wuchsbezirksgruppen, Wuchsbezirke, Einzelwuchsbezirke sowie Teilbezirke. Die Abgrenzung ist geometrisch konsistent mit den kartierten Standortseinheiten.

The PROFOUND database for evaluating vegetation models and simulating climate impacts on forests

Abstract

1 2 3 4 5186 187 188