s/klimatische-wirkung/Klimatische Wirkung/gi
<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Dieses Teilprojekt befasst sich mit der Rolle von aerosol-optischen Eigenschaften und spektralen Bodenreflektanzen und deren Veränderungen während der derzeitigen arktischen Verstärkung. In diesem Zusammenhang profitiert und verwendet es satellitengetragene Beobachtungen von Spektrometern der letzten 3 Jahrzehnte, welche die aufwärtsgerichtete Radianz am Oberrand der Atmosphäre sowie die extraterrestrische solare Irradianz aus dem Weltall messen. Der anfängliche Fokus wird auf den Daten von MERIS und SeaWiFS liegen. Der Algorithmus ist allerdings allgemein und kann daher auch auf MODIS Daten und andere relevante Quellen angewendet werden. Die Erzeugung eines gemeinsamen und konsistenten Datensatzes wird eines der Zielstellungen dieses Projekts sein.
Die Arbeiten an anaeroben Sedimenten aus dem küstennahen Auftriebsgebiet vor Namibia haben zum Ziel, einen hochauflösenden Klimaproxyrekord für die letzten 4000 Jahre zu erstellen. Isotopengeochemische, organisch und anorganisch geochemische sowie floristische (Diatomeen) und faunistische (Fischschuppen) Datensätze mit einer durchschnittlichen Probenauflösung weniger als 10 Jahre werden erhoben, um die klimabedingten Variationen des Auftriebsgeschehens und die daraus abgeleiteten Schwankungen im Ökosystem (Diatomeen, Fischpopulationen) zu rekonstruieren. Die angewendeten Variablen wie Tonmineralogie und Elementzusammensetzung der Sedimente stehen hier für Fluktuationen in den Einträgen von windtransportiertem Material. Als Proxies für Variationen des physikalischen Auftriebs werden AlkenonSST und d13C/d18O von planktischen Foraminiferen untersucht. Anhand von Oberflächensedimenten und datierten Kurzkernen, die auf der Meteorexpedition M48 gewonnen wurden, soll mit denselben Proxies die Eichung der Kerndaten anhand der heutigen Bedingungen und historisch überlieferten Variationen von Fischfängen und Klimadaten erfolgen. Als Ziel der Arbeiten stehen neue Erkenntnisse zu dekadischen klimabedingten Variationen des Auftriebsgeschehens und deren Auswirkungen auf das marine Ökosystem. Es werden neue Erkenntnisse erwartet, die ein besseres Verständnis für das Zusammenwirken von physikalischer und biologischer Umwelt in Hinblick auf dekadische Klimavariabilität ermöglichen.
Supported by UNEP, UNECA and the African Development Bank (AfDB), the Economic Growth and Climate Change in Africa research evaluates how GDP forecasts would be affected under future climate change scenarios, using statistically established climate analogues. The research analyses how climate impacts are transmitted from the microeconomic to the macroeconomic levels. In addition, the research also focuses on the relation between future climate change and poverty risks in Africa. To better inform the policy debate on adaptation to limit the adverse impacts of climate change on development, the research also estimates future adaptation costs in 10 different regions in Africa in two different warming scenarios. Finally, it assesses the development and economic opportunities arising from implementing adaptation and mitigation options in African countries.
Die große Sauerstoffkatastrophe (Great Oxidation Event - GOE) kennzeichnet den starken Anstieg von molekularem Sauerstoff (O2) in der Atmosphäre während der Frühgeschichte der Erde, was flächendeckende Habitabilität ermöglicht und komplexes Leben auf der Erde erlaubt. Viele Fragen sind diesbezüglich weiterhin offen. Was dazu führte, dass sich Sauerstoff in der Atmosphäre anreicherte, der Zeitpunkt und das Ausmaß sind nicht gut bestimmt. Erst jetzt ist es möglich die komplizierten Wechselwirkungen zwischen atmosphärischen, biologischen und geologischen Prozessen zu identifizieren. Das sich daraus ergebende Absterben methanogener Lebensformen und das Auftreten eines sogenannten Schneeball-Erden-Zustandes sind Beispiele für die extremen Auswirkungen des GOE. Eine zentrale Frage, die wir untersuchen, ist ob der GOE in einem linearen oder, aufgrund einer möglichen Bistabilität von Sauerstoff, in einem sprungweisen Anstieg von O2 erfolgte. Des Weiteren studieren wir den Einfluss des Kohlenstoffzyklus und des Klimas auf die Charakteristika und den Zeitpunkt des GOE. Wir wenden unsere Erfahrung in eindimensionalen (1D) und 3D Klimamodellierungen an, um die Auswirkung unterschiedlicher Klima auf den GOE zu ermitteln. Um dies zu erreichen entwickeln und verwenden wir unser einzigartiges Atmosphärenmodell mit detailliertem Sauerstoffzyklus (inklusive zum Beispiel Verwitterungsprozesse, atmosphärische Photochemie) welches die Atmosphäre, Biosphäre und Geosphäre umfasst. Ein wichtiges Ziel ist die Analyse der Kernprozesse für den GOE unter der Berücksichtigung jüngster Ergebnisse geologischer Untersuchungen (zu zum Beispiel Oberflächendruck, atmosphärischen Treibhausgases, usw.).
Ertragsmesszahl der Bodenschätzung - Acker- bzw. Grünlandzahl gemäß Bodenflächendaten Hessen 1:5000 für landwirtschaftliche Nutzflächen (BFD5L) - Die natürlichen Ertragsbedingungen werden in der Bodenschätzung durch die Höhe der Bodenzahl im Klassenzeichen in einer Spanne von 7 bis 100 eingestuft.Auf der Basis der Bodenzahl wird die Ertragsfähigkeit eines Bodens unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Klima und Relief (Bewirtschaftungserschwernisse etc.) durch Zu- und Abschläge bei den Bodenzahlen ermittelt und als Acker-, Gründlandzahl bzw. Ertragsmesszahl ausgewiesen.
Planungshinweiskarten „Klimawirkung (Nacht)“ und „Aufenthaltsqualität (Tag)“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, basierend auf der Klimaanalysekarte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2020 – Innerstädtische und siedlungsnahe Grünflächen haben eine wesentliche Wirkung auf das Klimawirkung (Nacht) und beeinflussen die direkte Umgebung in mikroklimatischer Sicht positiv. Die Planungshinweiskarten „Klimawirkung (Nacht)“ und „Aufenthaltsqualität (Tag)“ stellen eine integrierende Bewertung der modellierten Klimaparameter im Hinblick auf planungsrelevante Belange dar.
ZENAPA stands for 'Zero Emission Nature Protection Areas' and is already expressing the project objective of the CO2e neutral large-scale protection areas (GSG) in the project name. ZENAPA not only wants to contribute to climate protection, nature conservation, and species protection but also proves that these objectives do not contradict but can be achieved in a cooperative manner. Essential targets and objectives are to implement the national and pan-European climate protection targets (CAP 2020 and CPP 2050), taking into account the national and European biodiversity and bio-economic strategies. On December 16th 2016 the project 'LIFE-IP ZENAPA - Zero Emission Nature Protection Areas' has been approved by the EU-funding programme for environment, nature protection and climate policy 'LIFE'. The project meets the challenge to harmonize the German Energiewende (energy revolution) with different requirements of climate-, nature- and species protection. The integrated project of the LIFE-subprogram 'Climate', has a budget of 17 million Euros, of which 8 million Euro are funded by the EU. While, project partners and other co-financers cover the remaining amount. The project has started on the 1st November 2016 and covers a period of eight years. There are three phases of the project with a duration of 2.5 years for the first and the last phase plus 3 years for the second phase. Objectives: The project aims to achieve CO2e?-neutrality of large-scale protected areas, inter alia, national parks, biosphere reserves, nature parks and their neighbouring regions. The fundamental requirement is the implementation of the national and European climate protection goals (CAP 2020 and CPP 2050), having regard to the national and European biodiversity- and bio economy strategies. Furthermore, the following project objectives are pursued: - Balancing of competing interests between climate protection measures as well as nature- and environmental compatibility through a regional climate protection strategy and assigned pragmatic measures, - Development of a role model function in the field of climate protection and biodiversity of the large-scale protected areas for rural as well as for the semi urban regions, - Transformation of nature protection - large-scale areas and regions to climate protection regions witch voluntarily agreed climate protection goals (based on CO2-Certificates), - Compensation of the effects of, for example 'climate relevant' prohibitions in the large-scale protection area by involvement and further development of the neighbouring regions, - Strengthening of economic development and reduction of losses along the climate effective value-added chain, - Implementation of measures with climate protection- and biodiversity effects in the large-scale protection areas. (abridged text)
<p>Das Umweltbundesamt ist in Sachen Treibhausgasemissionen die offizielle Anlaufstelle und wichtiger Ansprechpartner in Deutschland.</p><p>Die Lufthülle unseres Planeten besteht aus verschiedenen Gasen, die über vielfältige Funktionen und Prozesse zu einem komplexen chemischen System verknüpft sind. Anthropogene Emissionen bedrohen das atmosphärische Gleichgewicht vor allem in zweierlei Hinsicht: Treibhausgasemissionen führen zu einem Anstieg der globalen Temperatur. Die Klassischen Luftschadstoffe sind für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Versauerung#alphabar">Versauerung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a> von Ökosystemen, aber auch für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit verantwortlich.</p><p>Auf den folgenden Seiten geben wir eine kurze Einführung in die im Kyoto-Protokoll geregelten Treibhausgase und erläutern, wie sie entstehen und sich auf unser <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> auswirken. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Emissionsquellen vor und liefern aktuelle Daten zur Entwicklung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen. Außerdem zeigen wir, wie Deutschland in Sachen Emissionen im Vergleich zu anderen EU-Staaten dasteht und wie die für Deutschland verpflichtende internationale Emissionsberichterstattung funktioniert.</p><p>Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.<br>Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).<p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimaziele-bis-2030-erreichbar"><i></i>Pressemitteilung: Klimaziele bis 2030 erreichbar</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/emissionsdaten_2024_-_pressehintergrundinformationen.pdf"><i></i>Pressehintergrundinformation Emissionsdaten</a><a href="https://datacube.uba.de/vis?lc=de&fs%5B0%5D=Themen%2C0%7CKlima%23CLIMATE%23&pg=0&fc=Themen&bp=true&snb=14&df%5Bds%5D=ds-dc-release&df%5Bid%5D=DF_CLIMATE_EMISSIONS_GHG_TRENDS_KSG&df%5Bag%5D=UBA&df%5Bvs%5D=1.0&dq=.A.ENERGIEWIRTSCHAFT%2B1A1%2B1A3e%2B1B%2BINDUSTRIE%2B1A2%2B2A%2B2B%2B2C%2B2D%2B2E%2B2F%2B2G%2BGEBAEUDE%2B1A4a%2B1A4b%2B1A5%2BVERKEHR%2B1A3a%2B1A3b%2B1A3c%2B1A3d%2BLANDWIRTSCHAFT%2B1A4c%2B3A%2B3B%2B3D%2B3G%2B3H%2B3I%2B3J%2BABFALLWIRTSCHAFT_SONSTIGES%2B5A%2B5B%2B5D%2B5E%2BLULUCF%2B4A%2B4B%2B4C%2B4D%2B4E%2B4G%2BTOTAL%2BTOTAL_WITHOUT_LULUCF.GHG.KT_CO2_EQ&pd=2010%2C2024&to%5BTIME_PERIOD%5D=false&ly%5Bcl%5D=TIME_PERIOD&ly%5Brw%5D=D_KSG_SECTOR"><i></i>Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2024 (UBA DataCube)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/datentabelle_zu_den_treibhausgas-emissionen_2024.xlsx"><i></i>Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2024 (MS Excel)</a></p><p>Die deutschen Treibhausgas-Emissionen für die Jahre 1990 bis 2023 wurden am 15. Januar vorab an die EU berichtet, bevor sie am 15. April an die UN gingen.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/114292"><i></i>Pressemitteilung: Finale Daten für 2023: klimaschädliche Emissionen sanken um zehn Prozent</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-10"><i></i>Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen von Paris 2025</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-10"><i></i>Submission under the United Nations Framework Convention 2025</a></p><p>Die folgenden Daten-Tabellen zeigen die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den Kategorien der Emissionsberichterstattung und die am 15.03.2025 an die EU berichteten Tabellen</p><p><a href="https://datacube.uba.de/vis?lc=de&fs%5B0%5D=Themen%2C0%7CKlima%23CLIMATE%23&pg=0&fc=Themen&bp=true&snb=14&df%5Bds%5D=ds-dc-release&df%5Bid%5D=DF_CLIMATE_EMISSIONS_GHG_TRENDS&df%5Bag%5D=UBA&df%5Bvs%5D=1.0&dq=.A.1_ENERGY%2B1A%2B1A1%2B1A2%2B1A3%2B1A3b%2B1A4%2B1A4a%2B1A4b%2B1A5%2B1B%2B1B1%2B1B2%2B2_INDUSTRY%2B2A%2B2B%2B2C%2B2D%2B2G%2B3_AGRICULTURE%2B3B%2B3D%2B3G%2B3H%2B3I%2B3J%2B4_LULUCF%2B4A%2B4B%2B4C%2B4D%2B4E%2B4G%2B5_WASTE%2B5A%2B5B%2B5D%2B5E%2BTOTAL%2BMEMO%2BTOTAL_WITHOUT_LULUCF.GHG.KT_CO2_EQ&pd=1990%2C2024&to%5BTIME_PERIOD%5D=false&ly%5Bcl%5D=TIME_PERIOD&ly%5Brw%5D=D_SOURCE_CATEGORIES"><i></i>Inventar atmosphärischer Treibhausgas-Emissionen 1990-2023 (UBA DataCube)</a><a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/govreg/inventory/colz4yinw/envz9ha0a/"><i></i>CRT-Tabellen 1990-2023</a><a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/govreg/annex_esr_lulucf/colz4yjeg/"><i></i>ESR & LULUCF Annexe 1990-2023</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/2025_01_14_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.xlsx">Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen 1990-2023</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_liste_2025_brennstoffe_und_industrie_final.xlsx">CO2-EF-Liste 1990-2023</a></p><p>Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.<br>Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).<p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimaemissionen-sinken-2023-um-101-prozent"><i></i>Pressemitteilung: Klimaemissionen sinken 2023 um 10,1 Prozent</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-ergebnisse-kompakt"><i></i>Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2024_03_13_em_entwicklung_in_d_ksg-sektoren_thg_v1.0.xlsx">Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2023</a></p><p>Die deutschen Treibhausgas-Emissionen für die Jahre 1990 bis 2022 wurden am 15. Januar vorab an die EU berichtet, bevor sie am 15. April an die UN gingen.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/detaillierte-treibhausgas-emissionsbilanz-2022"><i></i>Detaillierte Treibhausgas-Emissionsbilanz 2022: Emissionen sanken um 40 Prozent gegenüber 1990 – EU-Klimaschutzvorgaben werden e</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-9"><i></i>Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen von Paris 2024</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-9"><i></i>Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change 2024</a></p><p>Die folgenden Daten-Tabellen zeigen die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den Kategorien der Emissionsberichterstattung</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2024_04_15_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.xlsx">Trendtabellen Treibhausgase 1990-2022 (UNFCCC-Submission)</a></p><p><a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/govreg/inventory/envzfm0va/"><i></i>CRF-Tabellen 1990-2022 (EU-Submission)</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_liste_2024_brennstoffe_und_industrie_final.xlsx">CO2-EF-Liste 1990-2022</a></p><p>Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.<br>Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).<p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/uba-prognose-treibhausgasemissionen-sanken-2022-um"><i></i>Presseinformation: Treibhausgasemissionen sanken 2022 um 1,9 Prozent</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2023_03_15_em_entwicklung_in_d_ksg-sektoren_pm.xlsx">Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2022</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/vjs_2022_-_begleitbericht_final_kurzfassung.pdf">Kurzer Begleitbericht</a></p><p>Die deutschen Treibhausgas-Emissionen für die Jahre 1990 bis 2021 wurden am 15. Januar vorab an die EU berichtet.<br>Am 15. März 2023 wurden ergänzend dazu vorläufige Emissionsdaten für das Vorjahr 2022 berichtet, diese dienen als Basis für die Mechanismen des Bundesklimaschutzgesetzes.Nach Abschluss aller Arbeiten wurden alle Daten sowie der Nationale Inventarbericht (NIR) zum 15. April 2023 an die UN übermittelt.Pressemittelung: Finale Treibhausgasbilanz 2021: Emissionen sanken um 39 Prozent gegenüber 1990CRF-Tabellen 2023, MMR-Anhänge & weitere Materialien (EU-Resubmission, externer Link)Nationale Inventarberichte (NIR) auf Seiten der UNFCCC: National Inventory Submissions 2023Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2023Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2023Die folgenden Daten-Tabellen zeigen die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den Kategorien der Emissionsberichterstattung sowie alternativ nach den Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes.Trendtabellen Treibhausgase 1990-2021 (Stand: UNFCCC-Submission)Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2022CO2-EF-Liste 1990-2021 (korrigiert)Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).Presseinformation: Treibhausgasemissionen stiegen 2021 um 4,5 ProzentEmissionsübersichten in SektorenKurzer BegleitberichtKurzdokuDer Nationale Inventarbericht wird in der Reihe Climate Change in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.Eine Kurzfassung für die EU ist ebenfalls verfügbar, inkl. EU-spezifischer Anhänge.Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2022Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2022EU-NIR 2022Die folgenden Daten-Tabellen zeigen die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den Kategorien der Emissionsberichterstattung sowie alternativ nach den Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes.Trendtabellen Treibhausgase 1990-2020 (Stand: EU-Submission)Emissionsübersichten nach KSG-SektorenCRF-Tabellen 2022, MMR-Anhänge & weitere Materialien (EU-Resubmission, externer Link)MMR-Anhang X (EU-Submission, externer Link)CO2-EF-Liste 1990-2020 (korrigiert)Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).Presseinformation: Treibhausgasemissionen sinken 2020 um 8,7 ProzentEmissionsübersichten in den Sektoren des BundesklimaschutzgesetzesMethodenband zur Veröffentlichung der EmissionsdatenDer jährliche Begleitbericht zur deutschen Treibhausgas-Berichterstattung erscheint in der Reihe Climate Change und liegt in deutscher und englischer Sprache vor.Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2021Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2021Trendtabellen Treibhausgase 1990-2019 (Stand: EU-Submission)CRF-Tabellen 2021, MMR-Anhänge & weitere Materialien (EU-Submission, externer Link)CO2-Emissionsfaktorenliste 1990-2019Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2020Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2020Trendtabellen Treibhausgase 1990-2018 (Stand: EU-Submission)CRF-Tabellen 2020 & weitere Materialien (EU-Resubmission, externer Link)CO2-Emissionsfaktorenliste 1990-2018Trendtabellen Treibhausgase 1990-2017Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2019Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2019CRF-Tabellen 2019 & weitere Materialien (EU-Resubmission, externer Link)Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.deCO2-Emissionsfaktorenliste für Energie & IndustrieprozesseNIR 2018 (deutsch)NIR 2018 (englisch)Trendtabellen Treibhausgase 1990-2016CRF-Tabellen 2018 & weitere Materialien (UNFCCC-Submission, externer Link)Hans-Dieter Haenel, Claus Rösemann, Ulrich Dämmgen, Ulrike Döring, Sebastian Wulf, Brigitte Eurich-Menden, Annette Freibauer, Helmut Döhler, Carsten Schreiner, Bernhard OsterburgSeite Emissionsinventare auf www.thuenen.deCO2-Emissionsfaktorenliste für Energie & IndustrieprozesseBerichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2017Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 – 2015NIR 2017 (deutsch)NIR 2017 (englisch)Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen 1990 – 2015Detaillierte Berichtstabellen CRF 2017 (bei der EEA)Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.deTabellarische Aufstellung der abgeleiteten Emissionsfaktoren für CO2: Energie & IndustrieprozesseNIR 2016 (deutsch)NIR 2016 (englisch)Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen 1990 – 2014Detaillierte Berichtstabellen CRF 2016Kohlendioxid-Emissionsfaktoren für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen: Energie und IndustrieprozesseCO2-Emissionsfaktoren für fossile BrennstoffeSeite Emissionsinventare auf www.thuenen.deNIR 2015 (deutsch)NIR 2015 (englisch)Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen 1990 - 2013Detaillierte Berichtstabellen CRF 2015Emissionsfaktoren für CO2: Energie u. Industrieprozesse 1990-2013Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.deNIR 2014 (deutsch)NIR 2014 (English)Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen 1990 - 2012Detaillierte Berichtstabellen CRF 2014Emissionsfaktoren für CO2: Energie und IndustrieprozesseSeite Emissionsinventare auf www.thuenen.deEmissionsentwicklung 1990 - 2011 - TreibhausgaseBerichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2013CRF 2013Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.deEnergie & IndustrieprozesseEmissionsentwicklung 1990 - 2010 - TreibhausgaseBerichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2012CRF 2012Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.deEmissionsentwicklung 1990 - 2009 - TreibhausgaseBerichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2011CRF 2011Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.de
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1889 |
| Kommune | 20 |
| Land | 149 |
| Wissenschaft | 34 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 1638 |
| Text | 234 |
| Umweltprüfung | 29 |
| Videomaterial | 1 |
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| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 348 |
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|---|---|
| Deutsch | 1732 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 7 |
| Datei | 13 |
| Dokument | 161 |
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| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 17 |
| Webseite | 682 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2040 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2040 |
| Luft | 2040 |
| Mensch und Umwelt | 2040 |
| Wasser | 2040 |
| Weitere | 1980 |