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Länderübergreifendes touristisches Großgebiet

kartographische Ausweisung in Verbindung mit textlichen Zielen bzw. Grundsätzen im Regionalplan. Touristische Gebiete sind zusammenhängende Räume, die aufgrund ihrer landschaftlichen Besonderheiten und/oder kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten touristische Zielgebiete sind und eine dementsprechende touristische Infrastruktur besitzen bzw. diese zu entwickeln ist. Grenzübergreifende Entwicklungsmöglichkeiten sollen berücksichtigt werden. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)

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