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Tourismusrelevante Gebiete

kartographische Ausweisung in Verbindung mit textlichen Zielen bzw. Grundsätzen im Regionalplan. Touristische Gebiete sind zusammenhängende Räume, die aufgrund ihrer landschaftlichen Besonderheiten und/oder kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten touristische Zielgebiete sind und eine dementsprechende touristische Infrastruktur besitzen bzw. diese zu entwickeln ist. Grenzübergreifende Entwicklungsmöglichkeiten sollen berücksichtigt werden. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

Länderübergreifendes touristisches Großgebiet

kartographische Ausweisung in Verbindung mit textlichen Zielen bzw. Grundsätzen im Regionalplan. Touristische Gebiete sind zusammenhängende Räume, die aufgrund ihrer landschaftlichen Besonderheiten und/oder kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten touristische Zielgebiete sind und eine dementsprechende touristische Infrastruktur besitzen bzw. diese zu entwickeln ist. Grenzübergreifende Entwicklungsmöglichkeiten sollen berücksichtigt werden. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)

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