Schutzmaßnahmen bei Laseranwendungen Optische Strahlung von Lasern und konventionellen Lichtquellen unterscheiden sich nicht grundsätzlich in ihren biologischen Wirkungen. Durch die starke Bündelung der Laserstrahlung können jedoch so hohe Intensitäten (Bestrahlungsstärken beziehungsweise Bestrahlungen) erreicht werden, dass damit spezielle Gewebereaktionen hervorgerufen werden können (siehe Biologische Wirkungen ). Bei der Anwendung von Laserstrahlung sind daher besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Generell gilt für den sicheren Umgang mit Laserquellen Laserstrahl nicht auf andere Personen richten. Laserstrahl nicht auf reflektierende Oberflächen richten Nicht in den direkten oder reflektierten Strahl blicken. Wenn der Laserstrahl ins Auge trifft, Augen bewusst schließen und abwenden. Keine optischen Instrumente ( z.B. Lupe, Fernglas) zur Beobachtung der Laserquelle verwenden. Der Laserstrahl wird durch derartige Instrumente zusätzlich fokussiert. Gebrauchsanweisung beachten. Niemals die Laserquelle manipulieren. Lasergeräte werden vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Klassifizierung ist in der Regel so gewählt, dass mit zunehmender Klassenzahl die gesundheitliche Gefährdung steigt und umfangreichere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Maßgebend für die Klasseneinteilung ist die DIN-Norm EN 60825-1. Eine hilfreiche Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bieten die Technische Regel Laserstrahlung und die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Lasereinrichtungen für Show- und Projektionszwecke". Für die allgemeine Bevölkerung sind Schutzmaßnahmen vor allem bei der Anwendung von Lasern in Diskotheken und bei Veranstaltungen, sowie beim Gebrauch von Laserpointern von Bedeutung (siehe Anwendungen von Laserstrahlung in Alltag und Technik ). Für den privaten Gebrauch dürfen Laser und Laserprodukte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Laserklassen 1, 2 oder einer eingeschränkten 3R entsprechen und als Verbraucher-Laser-Produkte gekennzeichnet sind. Laserklassen und ihre Gefährdung sowie typische Anwendungen Laserklasse Gefährdung beziehungsweise Schutzmöglichkeit Typische Anwendung 1 Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher. Ein direkter Blick in den Laserstrahl ist dennoch zu vermeiden. Laserpointer, Scanner-Kasse, CD- und DVD-Laufwerke Achtung: Wenn sich der Laser in einem geschlossenen Gehäuse befindet, kann im Gerät eine Laserstrahlungsquelle mit einer höheren Laserklasse verbaut sein. Daher gilt die Zuordnung zur Laserklasse 1 nur für das ungeöffnete Gerät als Gesamtheit. 1M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 1). Laserdrucker 1C* Vermeidung der Augengefährdung durch Kontaktschutz. Bei Verlust des Hautkontakts wird die zugängliche Strahlung gestoppt oder auf ein Niveau unterhalb von Klasse 1 reduziert. Ausschließlich für Anwendungen an der Haut im direkten Kontakt. Beispiel: Haarentfernungslaser Achtung: Verbaut sind in der Regel Laser der Klassen 3B und 4. 2 Der direkte Blick in den Strahl muss vermieden werden. Bei längerer Betrachtung (über 0,25 Sekunden hinaus) kann es zu Netzhautschäden kommen. Laserpointer, Ziel- und Richtlaser, zum Beispiel zur Landvermessung oder in Wasserwaagen 2M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 2). Lasertaschenlampen und Projektionslaser (zum Beispiel in Diskotheken) 3A Diese Laserklasse ist mit der Novellierung der DIN EN 60825-1 seit 2001 nicht mehr gültig. Es existieren jedoch immer noch Produkte, die mit dieser Laserklasse gekennzeichnet sind. Anmerkung: Lasereinrichtungen, die nur im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren, können wie Klasse 2M behandelt werden. Lasereinrichtungen, die nur im UV oder infraroten Bereich emittieren, können wie Klasse 1M behandelt werden. 3R Gefährlich für das Auge. Show- und Projektionslaser, Materialbearbeitungslaser, Laser in Medizin und Kosmetik 3B Gefährlich für das Auge und im oberen Leistungsbereich auch gefährlich für die Haut. 4 Immer gefährlich für das Auge und die Haut. Gilt auch für den reflektierten Strahl. Materialbearbeitungslaser, Show- und Projektionslaser, Laser in Medizin und Kosmetik, Laser in Wissenschaft und Forschung *Gerätespezifische Norm: IEC 60335-2-113; für Deutschland bisher Norm-Entwurf DIN EN 60335-2-113:2015-05; VDE 0700-113:2015-05 Für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist die Person, die die Lasereinrichtung betreibt, verantwortlich. Sie hat unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass die Lasergeräte korrekt klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet sind. Beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3R und höher müssen für diese Lasereinrichtungen sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung ( OStrV ) bestellt werden. Weitere Informationen geben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) sowie Berufsgenossenschaften. Lasergeräte, die unter die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) fallen, müssen gem. § 3 (3) NiSV bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden. Berufsgenossenschaft informiert Betreiber*innen von Diskotheken und Ausrichter*innen von Außenveranstaltungen über den sachgemäßen Einsatz von Lasersystemen Um Licht-Shows interessanter zu gestalten, wurden in den letzten Jahren in Diskotheken und bei Außenveranstaltungen vermehrt Lasersysteme eingesetzt. Es gilt allerdings auch hier, dass die besonderen Lichteffekte bei unsachgemäßem Einsatz bei Beschäftigten und Besucher*innen bleibende Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Laser-Einrichtungen für Show oder Projektionszwecke" soll dabei helfen, Anforderungen aus der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung zu erfüllen. Weiterhin soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der darauf erlassenen Verordnungen gegeben werden. Medizinische und kosmetische Anwendungen von Lasergeräten In der Medizin werden Lasergeräte mittlerweile für viele therapeutische und diagnostische Verfahren erfolgreich eingesetzt. Leichte Handhabe und günstiger Preis haben aber dazu geführt, dass leistungsfähige Laser (bis zur Klasse 4) auch für kosmetische Anwendungen genutzt werden, wie zum Beispiel zur Haarentfernung, zur Falten- und Pigmentbeseitigung oder zur Entfernung von Tätowierungen. Ohne das Wissen um die genaue Wirkung und geeignete Schutzvorkehrungen können Kund*innen so einem hohen gesundheitlichem Gefährdungspotenzial ausgesetzt werden. Strahlenschutzkommission fordert: Laseranwendungen an der menschlichen Haut nur durch ausgebildete Ärzt*innen Die Strahlenschutzkommission zeigt mit der Empfehlung "Gefahren bei Laseranwendung an der menschlichen Haut" die Gefahren für die Personen auf, die sich einer kosmetischen Behandlung von Hautveränderungen mit Lasern unterziehen wollen, und stellt Forderungen auf, um Abhilfe vor Gesundheitsgefahren zu schaffen. Die Hauptforderung besteht darin, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass Laseranwendungen an der menschlichen Haut ausschließlich durch speziell dafür ausgebildetes ärztliches Personal erfolgen. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) wurden zum 31.12.2020 einige Anwendungen, wie z.B. die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt gestellt. Das bedeutet, dass die Entfernung von Tätowierungen mit Lasergeräten nur noch von approbierten Ärzt*innen mit entsprechender Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werden darf. Seit dem 31.12.2022 müssen professionelle Anwender*innen auch bei Anwendungen wie der Epilation definierte Anforderungen an die Fachkunde erfüllen. Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde wurden in einer Gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, festgelegt. Stand: 03.12.2024
Das Lasescanning als neues Fernerkundungsverfahren um Zeugen traditionneller Kulturlandschaften zu dokumentieren Die bereits im Rahmen des Projektes 'Wölbäcker von Rastatt' gewonnenen Erfahrungen zum Einsatz des Laser Scanning wurden auch 2007 und 2008 weiter ergänzt und vor allem in breiten Kreisen potentieller Anwender im In- und Ausland vorgestellt. Wölbäcker sind Zeugen früherer Formen des Ackerbaus, die sich als wellenartige Folge von Furchen und Scheiteln ausdrücken. Ein größeres Vorkommen solcher Reste einer mittelalterlichen Flur ist bei Rastatt unter Wald noch gut erhalten. Zur genauen Dokumentation wurde dabei erstmals das Laser Scanning eingesetzt. Mit diesem Verfahren, das auf einer flächenhaften Abtastung der Erdoberfläche von einem Flugzeug aus basiert, können Reliefunterschiede im Dezimeterbereich, selbst unter Wald aufgezeigt und vermessen werden. Die Daten stammen aus flächendeckenden Befliegungen des Landesvermessungsamtes Baden-Württemberg. Weitere Gebiete wurden auch auf das Vorkommen von Wölbäckern untersucht. So konnten dank Laser auch in der Rheinaue bzw. in Lagen wo sie nicht vermutet wurden, solche Altfluren ausfindig gemacht werden. Zu den wesentlichen Beiträgen in den beiden letzten Jahren zählt auch der erfolgreiche Abschluß des EU-Vorhabens Culture 2000 in dem wir Partner aus vielen europäischen Ländern an unseren Erfahrungen mit der Lasertechnologie teilhaben lassen konnten. Die Kooperation mit Frankreich insbesondere mit der Denkmalpflege Elsaß führte ferner zur Konkretisierung gezielter Laserprospektionen von 8 verschiedenen archäologischen Stätten in der Rheinebene und in den Vogesen, an deren Auswertungen wir ebenfalls beratend beteiligt sind.
Ziel des Vorhabens ist, neben der Aufnahme des systembestimmenden Wirkungsgefüges für die alpine Gebirgsstufe, vor allem ein möglichst wirklichkeitsnahes Landschaftsmodell aufzubauen, um prognostische Aussagen zu potentiellen Umweltveränderungen für die alpine Stufe der Alpen treffen zu können. Das geplante Vorhaben versucht daher, für den alpinen Raum möglichst präzise flächenrelevante Aussagen zu den Systemparametern Vegetation, Biomasse, Relief, Schneedecke, Bodenfeuchte und Bodenwärme zu treffen, um im landschaftsökologischen Sinne das signifikante Beziehungsgefüge dieser Größen herauszustellen. Im Vordergrund der Arbeiten steht vor allem der Einsatz eines neuen feldtauglichen Messprinzips zur Bestimmung des Bodenwassergehalts auf der Basis von Wärmekapazitätsmessungen. Infolge einer engen Bindung des Bodenfeuchteregimes an das Mikrorelief sowie an die hydrologisch bedeutsame Schneedecke, sollen auch diese beiden ökologisch wichtigen Kenngrößen mit Hilfe einer fortschrittlichen Erfassungsmethodik aufgenommen werden (lasergestützter Digitalkompaß, 3D-Software). Es ist insbesondere dieser neue methodische Ansatz, der das geplante Vorhaben klar von bereits durchgeführten landschaftsökologischen Arbeiten in vergleichbaren Räumen löst und daher vielversprechende ökologische Grundlagenergebnisse erwarten läßt. Die vergleichsweise exakten Punkt- und Flächenparameteraufnahmen können aber auch als Beschreibung des ökosystemaren Ist-Zustandes verstanden werden, so daß Aufnahmewiederholungen bereits stattgefundene Systemveränderungen dokumentierten können (Ökosystemmonitoring).
Laser scanning point clouds of forest stands were acquired in southwest Germany in 2019 and 2020 from different platforms: an aircraft, an uncrewed aerial vehicle (UAV) and a ground-based tripod. The UAV-borne and airborne laser scanning campaigns cover twelve forest plots of approximately 1 ha. The plots are located in mixed central European forests close to Bretten and Karlsruhe, in the federal state of Baden-Württemberg, Germany. Terrestrial laser scanning was performed in selected locations within the twelve forest plots. Airborne and terrestrial laser scanning point clouds were acquired under leaf-on conditions, UAV-borne laser scans were acquired both under leaf-on and later under leaf-off conditions. In addition to the laser scanning campaigns, forest inventory tree properties (species, height, diameter at breast height, crown base height, crown diameter) were measured in-situ during summer 2019 in six of the twelve 1-ha plots. Single tree point clouds were extracted from the different laser scanning datasets and matched to the field measurements. For each tree entry, point clouds, tree species, position, and field-measured and point cloud-derived tree metrics are provided. For 249 trees, point clouds from all three platforms are available. The tree models form the basis of a single tree database covering a range of species typical for central European forests which is currently being established in the framework of the SYSSIFOSS project.
Ziel des Antrages ist der Einsatz der laserinduzierten Plasmaspektroskopie (LIPS) zur quantitativen orts- und tiefenaufgelösten Mikroanalyse mit einem neu zu entwickelnden VUV-Echelle-Spektrographen. LIPS erlaubt eine schnelle elementaranalytische Kartierung von Oberflächen ohne aufwendige Probenvorbereitung mit einer lateralen Auflösung von 3 bis 10 my m. Durch die Analyse der Spektren von einzelnen Pulsen kann eine Ortsauflösung mit einer entsprechenden Tiefenauflösung kombiniert werden. Die Verwendung eines Echelle-Spektrographen gestattet eine umfassende qualitative und quantitative multivariante Analyse von einzelnen Pulsen mit hoher spektraler Auflösung (l/dl größer als 10000) über einen Spektralbereich von 150 nm. Für den zu konzipierenden Echelle-Spektrographen wird ein Arbeitsbereich von 150 bis 300 nm angestrebt, so dass erstmals eine Multielement-VUV-Emissionsspektroskopie mit Laserplasmen für Nichtmetalle (S, P, N, O, C, As) oder metallische Elemente (Hg, Zn) möglich wird. Erste Anwendungen werden sich besonders auf geochemische und werkstoffwissenschaftliche Fragestellungen konzentrieren.