Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche: I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten III: Vorbeugung von Waldschäden Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (siehe Seite Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen ). Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (siehe Seite Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (siehe Seite Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (siehe Seite Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter WISIA ermittelt werden. (WISIA „Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz) Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (siehe Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zurück zur Seite "Grundlagen" Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Der unbeabsichtigte Luftaustausch durch die Gebäudehülle ist eine der wesentlichen Quellen für Wärmeverluste in Gebäuden und deren Energieverbrauch. Die Quantifizierung und Identifikation einzelner Leckagen in der Gebäudehülle ist mit Stand-der-Technik Verfahren bisher anspruchsvoll, zeitaufwändig und hängt stark von der Erfahrung des jeweiligen Energieberaters ab. Das schnelle und sichere Auffinden von Leckagen spielt allerdings eine entscheidende Rolle bei einer zügigen und großflächigen Sanierung von Bestandsgebäuden. In diesem Projekt soll ein Messsystem sowie eine dafür geeignete Ultraschallquelle entwickelt werden, mit dem Ziel, Leckagen in Gebäudehüllen schnell und für Bewohner möglichst störungsfrei zu identifizieren. Das System basiert auf der Kombination von Schallquellenortung mittels Mikrofon-Array-Technologie ('Akustische Kamera') und Infrarotthermografie. Durch die kombinierte Auswertung von Akustik und Thermografie können die Vorteile beider Verfahren kombiniert und die spezifischen Nachteile der einzelnen Verfahren verringert werden. Im Labor wird untersucht, wie mit dieser Methode die energetische Relevanz (Luftaustauschrate) verschiedener Leckagen bestimmt werden kann. Entwicklungsbegleitende Tests an Sanierungsbaustellen sollen Praxisanforderungen gewährleisten und zu einer Beschleunigung der Prozesse der seriellen Gebäudesanierung führen. Abschließend ist ein Ergebnisvergleich des Systems mit einer professionellen Luftdichtheitsprüfung nach Stand der Technik geplant. Das DLR übernimmt die Koordination des Vorhabens. Neben der Durchführung von Voruntersuchungen im Feld, sowie von Praxistests und der Validierung liegt der fachliche Schwerpunkt des DLR auf den Laborarbeiten. Hier werden insbesondere die Ortung und Quantifizierbarkeit diverser Leckage-Setups im Labor bei unterschiedlichen Anregungsarten im Laborprüfstand untersucht.
Im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) möchte die Bundesregierung dauerhaft eine natürliche Waldentwicklung (NWE) auf 5 % der Waldfläche Deutschlands und 10 % der öffentlichen Wälder sichern. Darüber hinaus soll sich die Natur auf mindestens 2 % der Landfläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten als Wildnisgebiete entwickeln. Der Dienst dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand der NWE- und Wildnisflächen.
Flächen im Landeswald, die dem Ziel Brandenburgs dienen, auf 2 % der Landesfläche Wildnisgebiete einzurichten (Grundlage ist die Nationale Biodiversitätsstrategie). Das GIS-Thema dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand.
Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand.
Die Waldbrandeinsatzkarte zeigt waldbrandrelevante Informationen des Landes Brandenburg im Layout der durch das BMI und BMEL festgelegten und im Bundesanzeiger veröffentlichten bundeseinheitlichen Standards. Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen und werden in der Waldbrandeinsatzkarte graphisch zusammengeführt (Quellenangabe hinter Inhaltsauflistung). Die Karte beinhaltet: Löschwasserentnahmestellen (voll funktionsfähig), Wegenetz für Lösch- und Rettungsfahrzeuge, Brücken, Wendestellen, Brandschutzschneisen, Wundstreifen, Forstliches Abteilungsnetz, (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg), KWF-Rettungspunkte (Quelle: Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik V2.19, Datenurheber , www.rettungspunkte-forst.de), Geotechnische Sperrbereiche der LMBV (Quelle: Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/maps/ac61f78090c04e799d6c7ffd1b4272f0/about, https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/documents/565f85a0f02d4f788dbd19035b5299a0/explore), Militärische Sicherheitsbereiche der Bundeswehr (Quelle: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr , Abt. Infra), Windkraftanlagen (Quelle: Landesamt für Umwelt, dl-de/by-2-0, https://metaver.de/search/dls/?serviceId=B312CAA7-5766-4725-B8D3-03CDC7F0B273&datasetId=45C506E5-3E9D-4DE2-9073-C3DB636CE7CF) Die in den bundeseinheitlichen Standards festgelegte Darstellung der Sensorstandorte, der Kampfmittelverdachtsflächen und des Eisenbahnstreckennetzes einschl. Kilometrierung fehlt aus rechtlichen Gründen.
Aim: Experimental simulation of near‐future ocean acidification (OA) has been demonstrated to affect growth and development of echinoderm larval stages through energy allocation towards ion and pH compensatory processes. To date, it remains largely unknown how major pH regulatory systems and their energetics are affected by trans‐generational exposure to near‐future acidification levels. Methods: Here, we used the common sea star Asterias rubens in a reciprocal transplant experiment comprising different combinations of OA scenarios, to study trans‐generational plasticity using morphological and physiological endpoints. Results: Acclimation of adults to pHT 7.2 (pCO2 3500 μatm) led to reductions in feeding rates, gonad weight and fecundity. No effects were evident at moderate acidification levels (pHT 7.4; pCO2 2000 μatm). Parental pre‐acclimation to pHT 7.2 for 85 days reduced developmental rates even when larvae were raised under moderate and high pH conditions, whereas pre‐acclimation to pHT 7.4 did not alter offspring performance. Microelectrode measurements and pharmacological inhibitor studies carried out on larval stages demonstrated that maintenance of alkaline gastric pH represents a substantial energy sink under acidified conditions that may contribute up to 30% to the total energy budget. Conclusion: Parental pre‐acclimation to acidification levels that are beyond the pH that is encountered by this population in its natural habitat (eg, pHT 7.2) negatively affected larval size and development, potentially through reduced energy transfer. Maintenance of alkaline gastric pH and reductions in maternal energy reserves probably constitute the main factors for a reduced juvenile recruitment of this marine keystone species under simulated OA.
Im Vorhaben wurden vier Objekte in Deutschland an verschiedenen Standorten untersucht, um die Radonkonzentrationen, Luftwechsel und Witterungsdaten zu ermitteln. Zunächst wurden intensive Erstmessungen und Bestandsaufnahmen mit der erweiterten Blower-Door-Methode durchgeführt, um Radonkonzentrationen, Eintrittsraten und Luftwechselraten festzustellen. Zeitauflösende Messdaten und Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes ermöglichten die Erstellung saisonaler Datensätze, die mit Langzeitauswertungen verglichen wurden. Gute Übereinstimmungen fanden sich zwischen saisonalen Messintervallen und Jahresmittelwerten. Der Infiltrationsluftwechsel und der nutzungsbedingte Luftwechsel wurden getrennt betrachtet und über CO2 und Radon gemessen. Der Luftwechsel lag im Bereich von 0,1/h bis 0,4/h. Die Radoneintrittsraten wurden stark von Witterungsparametern beeinflusst, vor allem von Temperaturdifferenzen und Windstärken, welche Druckdifferenzen erzeugten. Andere Witterungsparameter hatten keinen signifikanten Einfluss. Nutzerverhalten hatte eine untergeordnete Rolle, Effekte ergaben sich durch Heizen und Lüften. Abschätzungen der Radondichtheit können über Radonmessungen in Kombination mit Witterungsparametern und Luftwechsel vorgenommen werden. Eine Kombination von Vor-Ort-Messungen und Kurzzeitmessungen bietet eine bessere Bewertung der Radonsituation. Mit der aus einem Messintervall von zwei bis vier Wochen messtechnisch abgeleiteten Radoneintrittsrate und den gemessenen Witterungsparametern kann die zu erwartende Radoneintrittsrate im Jahresmittel abgeschätzt werden. Diese Abschätzung erfolgt nach einer aus den Messdaten der vier Objekte abgeleiteten Regressionsformel unter Zuhilfenahme ortsüblicher Jahresmittelwerte der Witterungsparameter. Die Nutzung eines KI-Modells mittels neuronaler Netze führte nicht zu einer gegenüber dem einfachen Regressionsmodell verbesserten Abschätzung. Aus der nach dem Regressionsmodell bestimmten Radoneintrittsrate kann unter Berücksichtigung des messtechnisch abgeleiteten oder geplanten mittleren Luftwechsels auch der Jahresmittelwert für die Radonkonzentration in der Raumluft abgeschätzt werden. Die Güte der Abschätzung hängt im Wesentlichen von der Jahreszeit bzw. den wirksamen Temperaturdifferenzen während der Messung und der Dauer der Messung ab. In der Praxis sollte die Messdauer von 14 Tagen nicht unterschritten werden. Die wirksame Temperaturdifferenz während der Messung sollte im Mittel nicht unter 0 K liegen, wodurch die Methode nicht das ganze Jahr über einsetzbar ist. Erkenntnisse aus dem Vorhaben zeigen, dass lüftungstechnische Maßnahmen oft ausreichen, um Zielwerte zu erreichen. Eine Reduzierung des Unterdrucks kann die Effizienz von Lüftungssystemen verbessern. Weitere Objekte müssten untersucht werden, um die Erkenntnisse zu validieren und einen anwendbaren Nutzen festzustellen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 289 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 2 |
| Land | 56 |
| Weitere | 32 |
| Wissenschaft | 71 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 20 |
| Ereignis | 25 |
| Förderprogramm | 217 |
| Gesetzestext | 4 |
| Infrastruktur | 1 |
| Mitmachportal | 1 |
| Taxon | 8 |
| Text | 51 |
| Umweltprüfung | 18 |
| unbekannt | 30 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 93 |
| Offen | 272 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 344 |
| Englisch | 45 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 6 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 58 |
| Keine | 186 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 140 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 178 |
| Lebewesen und Lebensräume | 268 |
| Luft | 152 |
| Mensch und Umwelt | 368 |
| Wasser | 133 |
| Weitere | 346 |