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Waldfunktionenkartierung

Die Waldfunktionenkartierung erfasst und dokumentiert die besondere, über das normale Maß hinausgehende Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Sie stellt eine Grundlage für die Erhaltung und funktionengerechte Bewirtschaftung des Waldes dar. Die Nutzfunktionen der Wälder werden in der Waldfunktionenkartierung nicht erfasst und bleiben davon unberührt bestehen. Die Darstellung der Ergebnisse dieser Stichtagsinventur erfolgt in Form der Waldfunktionenkarte, die als thematische Karte Bestandteil des Forstkartenwerkes Sachsens ist. Die Waldfunktionenkarte enthält keine Planungselemente. Erfasst werden die über das normale Maß hinausgehenden Waldfunktionen. Sie umfassen die Themenbereiche: Boden, Wasser, Luft, Natur, Landschaft, Kultur und Erholung. Dabei erfolgt eine Gliederung der Waldfunktionen nach rechtlichen Gesichtspunkten: -Waldfunktionen mit gesetzlich vorgegebenem Schutzstatus, wobei diese Kraft Gesetz bestehen können (z. B. Bodenschutzwald, Geschütztes Biotop, Kulturdenkmal) oder förmlich festgesetzt werden (z. B. Naturschutzgebiet, Anlagenschutzwald, Wasserschutzgebiet, Lärmschutzwald, Naturwaldzelle, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, Denkmalschutzgebiet, Erholungswald etc.) -Waldfunktionen ohne speziellen Schutzstatus (Wald mit "besonderer" Funktion, z. B. Wald mit besonderer Boden-, Wasser-, Klima-, Biotop-, Denkmalschutzfunktion oder Erholungsfunktion). Die Waldfunktionenkartierung ist wesentliche Grundlage für die Forstliche Rahmenplanung. Die Grundsätze und das Verfahren zur Erfassung der besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes im Freistaat Sachsen wurden veröffentlicht (Staatsbetrieb Sachsenforst 2010: Waldfunktionenkartierung).

Forstliche Rahmenplanung

Die Forstliche Rahmenplanung als besitzübergreifende und umfassende forstliche Fachplanung stellt die Verbindung zwischen der forstlichen Planung und den Zielen der Raumordnung sowie Landesplanung her. Forstliche Rahmenpläne können insbesondere als Landeswaldprogramm und als den Erfordernissen angepasste räumliche und sachliche Teilpläne aufgestellt werden. Die darin eingeschlossenen Teilaufgaben beinhalten: - Erarbeitung forstlicher Rahmenpläne mit entsprechendem Raumbezug - Stellungnahmen im Bereich Landes-/Regionalplanung - Forstliche Beiträge zur Landschaftsplanung und -gestaltung - Durchführung der Waldmehrungsplanung - Erarbeitung von Beiträgen zu Fachplanungen und Strukturprogrammen anderer Planungsträger

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