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Trinkwassergewinnungsgebiete in Schleswig-Holstein

Darstellung der Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit einer Entnahmemenge ab 100.000 Kubikmeter pro Jahr, für die kein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt oder geplant ist. Entnahmen aus unterschiedlichen Grundwasserstockwerken führen in einigen Fällen zu Überlagerungen hydraulisch getrennter Einzugsgebiete. Der in Schleswig-Holstein verwendete Begriff "Trinkwassergewinnungsgebiet" ist rechtlich nicht normiert. Eigene rechtsverbindliche Regelungen für Trinkwassergewinnungsgebiete bestehen daher nicht. Der Begriff "Trinkwassergewinnungsgebiet" ist allerdings als Kategorie in der Regionalplanung eingeführt, da in Trinkwassergewinnungsgebieten neben der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt.

Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer - Schutzzonen 1 und 2 des Nationalparks (Zonierung, LKN.SH - NPV)

Mit diesem Datensatz wird die Zonierung des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ bereitgestellt. Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind. Schutzzone 1 darf u.a. nicht betreten werden und beinhaltet ein nutzungsfreies Gebiet zwischen Sylt und Föhr. Schutzzone 2 darf eingeschränkt genutzt werden. Die Einteilung des Nationalparks in diese zwei Schutzzonen wird durch § 4 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999 zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.1.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)). Die dynamische Anpassung der Schutzzonen in den Kartendarstellungen ist aufgrund der sog. Schutzzonen-Verordnung möglich (Schutzzonenverordnung Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – SchutzzonenVO vom 4. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. v. 21.12.2017, S. 556)). Download der Gesetzestexte s. unten. Für eine Darstellung des Nationalpark-Gebietes ohne die Differenzierung nach Schutzzonen wird ein weiterer Datensatz mit der Lage der Außengrenzen zur Verfügung gestellt: Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Außengrenzen des Nationalparks (LKN.SH - NPV) Objekt-ID: CF2A1A52-EC3B-4837-91E3-DDC6A8CD84FA. Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus einem Gesamtdatensatz: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee).

Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019

Rechtliche Gliederung (Zonierung) im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer und benachbarter Gebiete.

Kegelrobben: Ruheplätze im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989, (Puffer: 500m)

Dienstbezogener Datenbestand zu den Ruheplätzen von Kegelrobben. Ein Ruheplatz ist eine berechnete Fläche, die auf Basis einzelner Liegeplätze von Seehunden bzw. Kegelrobben generiert wird. Dazu werden die Liegeplätze pro Jahr räumlich zusammengefasst. Ein Ruheplatz wird als Kreis mit einem Radius von 500m um einen Liegeplatz (mit mind. 1 Kegelrobbe) herum definiert, wobei mehrere Liegeplätze so zu einer größeren Fläche aggregiert werden können. Der Abstand von 500m wurde gewählt, da Störungen, die mehr als 500m entfernt sind, keine oder kaum Auswirkungen auf ruhende Robben haben. Diese Flächen werden für Eingriffsplanungen benötigt, um die mit dem Eingriff verbundenen Störungen der Robben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Kegelrobben werden zur Berechnung der Ruheplätze pro Jahr Flüge vom 1.03-28.2 berücksichtigt. Bereits vor Beginn des spezifischen Kegelrobben-Monitorings im Jahr 2005 (vgl. Sichtungen an Liegeplätzen) wurden Kegelrobben zusammen mit Seehunden ab 1989 erfasst. Anders als bei den Liegeplatz-Daten fließen hier auch Erfassungen ein, die außerhalb des Monitoringzeitraums der Kegelrobben, also während Seehund-Erfassungen aufgenommen wurden. Der Dienst beinhaltet folgende Informationen: die Lage und Größe des Ruheplatzes und den Zeitraum der Erfassungen, die in die Berechnung eingeflossen sind

Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer - Außengrenze des Nationalparks (LKN.SH - NPV)

Mit diesem Datensatz wird das Gebiet des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ mit seiner Außengrenze bereitgestellt, ohne dabei die Lage der Schutzzonen 1 und 2 wiederzugeben. Der Verlauf der Nationalparkgrenze wird durch § 3 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999; Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 518), zuletzt geändert durch Art. 19 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30 . Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind (Details zu den Schutzzonen siehe Objekt-ID: ED41FE5D-B260-4DE7-839E-21803829F5EA). Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee)

Übersichtskarte der Organischen Kohlenstoffvorräte in Böden Schleswig-Holsteins – Karte 3: Corg-Vorräte bis 200 cm unter Geländeoberfläche in t/ha

In der organischen Substanz (Humus) von Böden wird Kohlenstoff gespeichert. Zur Darstellung der Humusmengen bzw. -vorräten in Böden dient die vorliegende Karte. Die Einheit ist Tonnen pro Hektar (t/ha). Die organischen Kohlenstoffvorräte (Corg-Vorräte) ergeben sich aus dem Produkt von Humusgehalten in Masse-% - Boden, der Trockenrohdichte des Bodens und der Betrachtungstiefe in cm (hier 200cm). Bei mineralischen Böden unter Wald erfolgt die Darstellung unter Einbeziehung der Humusauflage. Grundlage sind die Geometrien und Idealprofile (Leit- und Begleitböden) der Bodenübersichtskarte 1:250.000 von Schleswig-Holsteinl. Die Nutzungsinformationen stammen aus dem Datensatz Corine-Landcover (CLC 5 2018 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG)) und wurden für diese Karte zu 5 Klassen aggregiert. Die Attributtabelle der Karte enthält zusätzlich die Information über absolute organische Kohlenstoffvorräte der Einzelflächen. Es werden Flächen bis zu einer Mindestgröße von 1 ha dargestellt. In Siedlungsgebieten und auf stark anthropogen beeinflussten Flächen weisen die Daten höhere Unsicherheiten auf, weshalb die Kartendarstellung in diesen Bereichen ausgegraut wurde. In der Attributtabelle der Flächendaten sind die entsprechenden Angaben enthalten.

Übersichtskarte der Organischen Kohlenstoffvorräte in Böden Schleswig-Holsteins – Karte 2: Corg-Vorräte bis 100 cm unter Geländeoberfläche in t/ha

In der organischen Substanz (Humus) von Böden wird Kohlenstoff gespeichert. Zur Darstellung der Humusmengen bzw. -vorräten in Böden dient die vorliegende Karte. Die Einheit ist Tonnen pro Hektar (t/ha). Die organischen Kohlenstoffvorräte (Corg-Vorräte) ergeben sich aus dem Produkt von Humusgehalten in Masse-% - Boden, der Trockenrohdichte des Bodens und der Betrachtungstiefe in cm (hier 100cm). Bei mineralischen Böden unter Wald erfolgt die Darstellung unter Einbeziehung der Humusauflage. Grundlage sind die Geometrien und Idealprofile (Leit- und Begleitböden) der Bodenübersichtskarte 1:250.000 von Schleswig-Holsteinl. Die Nutzungsinformationen stammen aus dem Datensatz Corine-Landcover (CLC 5 2018 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG)) und wurden für diese Karte zu 5 Klassen aggregiert. Die Attributtabelle der Karte enthält zusätzlich die Information über absolute organische Kohlenstoffvorräte der Einzelflächen. Es werden Flächen bis zu einer Mindestgröße von 1 ha dargestellt. In Siedlungsgebieten und auf stark anthropogen beeinflussten Flächen weisen die Daten höhere Unsicherheiten auf, weshalb die Kartendarstellung in diesen Bereichen ausgegraut wurde. In der Attributtabelle der Flächendaten sind die entsprechenden Angaben enthalten.

Bodengefährdung - potentielle Verdichtungsempfindlichkeit unter Grünland (Oktober - April)

In der Kartenserie wird die Verdichtungsempfindlichkeit des Unterboden unter typischen Bedingungen der Grünlandbewirtschaftung im Winter, d.h. im langjährigen Durchschnitt (1975-2005) für den Zeitraum Oktober bis April abgebildet. Die Klassifikation reicht von sehr geringer bis sehr hoher Verdichtungsempfindlichkeit. Bodenverdichtungen sind bereits seit längerem ein Problem des Bodenschutzes, das durch den Einsatz von immer schwereren Maschinen vor allem in der Landwirtschaft und in der Bauwirtschaft verschärft wird. Diese Karten können als Instrument des vorsorgenden Bodenschutzes z. B. die Frage beantworten, ob ein Erntetransport, der im Juli/August relativ risikolos war, im Oktober bereits ein hohes Risiko für Bodenschadverdichtungen birgt. Um möglichst viele Fragestellungen mit verschiedenem räumlichen Bezug zu bedienen, stehen Karten in sechs verschiedene Maßstabsebenen bereit: 1 : 2.000 für die konkrete Landbewirtschaftung oder Bauausführung vor Ort oder für eine hochaufgelöste Planung 1 : 10.000 für eine parzellenscharfe Planung 1 : 25.000 für Planungen auf Gemeindeebene 1 : 100.000 für Planungen in größeren Regionen 1 : 250.000 für eine landesweit differenzierte Planung 1 : 1000.000 für eine landesweite bis bundesweite Planung Weitere Kartenserien zur potentielle Verdichtungsempfindlichkeit existieren für den Zeitraum Oktober- April sowie für die Grünlandnutzung.

Ben­zo(a)py­ren - Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins

Der Datensatz "Ben­zo(a)py­ren - Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins" enthält für Ben­zo(a)py­ren die 90er-Perzentilwerte von 13 Auswerteklassen als landesweite Kartendarstellung. Die Auswerteklassen werden aus Informationen zu den Nutzungen Acker, Grünland und Wald sowie zum Boden (Bodenart/Torfe, Bodentypen) gebildet. In der Karte werden regional noch als typisch einzuschätzende Arsengehalte als Hintergrundwerte dargestellt. Als Klassengrenzen für die farbliche Abstufung werden die 50er-, 75er-, 90er- und 95-Perzentilwerte des Gesamtdatenbestandes ohne Waldauflagen verwendet. So lassen sich gegenüber einer für ganz Schleswig-Holstein über alle Nutzungen gültigen Verteilung gebietsbezogene Einheiten in ihrer Tendenz gut darstellen.

Tiefere eiszeitliche Wasserleiter

Tiefere eiszeitliche Wasserleiter sind in weiten Teilen Schleswig-Holsteins verbreitet. Sie sind von dem oberflächennahen, abgedeckten bzw. nicht abgedeckten Wasserleiter durch bindige Horizonte - eiszeitliche Geschiebemergel, Schluffe und Tone - mit einer Mächtigkeit von wenigstens 5 m getrennt sind. Die darstellungsrelevante Mindestmächtigkeit eines tieferen eiszeitlichen Wasserleiters beträgt 5 m. Bei solchen Mächtigkeiten ist, abhängig von der örtlichen Gesamtmächtigkeit und den Entstehungsbedingungen der eiszeitlichen Sedimentfolge, prinzipiell auch eine Abfolge mehrerer tiefer eiszeitlicher Wasserleiter möglich. Sie reichen maximal bis in Tiefen von -100 mNN. Größere Tiefen werden nur noch in eiszeitlichen Rinnen erreicht.

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