API src

Found 1314 results.

Similar terms

s/mechanische-schwingung/Mechanische Schwingung/gi

Seismische Stationen in Niedersachsen (WFS Dienst)

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Seismische Stationen in Niedersachsen (WMS Dienst)

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Seismische Stationen in Niedersachsen

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (LUNG)

Luftverschmutzung, Geruchs- und Lärmbelästigungen, Fragen der ordnungsgemäßen Abfallverwertung und -beseitigung sowie die der Abfallvermeidung sind dringende Probleme der Gegenwart. Um Verbesserungen in der Umwelt herbeiführen zu können, muss der Ist-Zustand für ausgesuchte Indikatoren erfasst werden. Aus den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen ergeben sich Vorschläge für Maßnahmen, die das Erreichen von weltweit geforderten Qualitätszielen ermöglichen. Daher beschäftigt sich die Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft sowohl mit dem Umweltmonitoring als auch mit den notwendigen Schritten für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität. Im einzelnen werden folgende Schwerpunkte bearbeitet: - Fachliche Grundlagenarbeit und Stellungnahmen sowie Studien zu technologischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten - Beratung von Behörden, Betrieben und Bürgern sowie Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben im Rahmen der Zuständigkeiten - Betrieb des Luftmessnetzes Mecklenburg-Vorpommern - Messung der Belastung durch Lärm, Erschütterungen, Licht und nichtionisierende Strahlung und Erstellung von Modellen für Schallimmissions- und Lärmminderungsplanungen - Führung des Emissionskatasters für Mecklenburg-Vorpommern - zentrale Stelle im Rahmen der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben - Knotenstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die grenzüberschreitende Abfallverbringung und die Sonderabfallentsorgung - Auswertung und Veröffentlichung der ermittelten Daten zur Luftgüte, zur Lärmbelastung, zu Emissionen und zur Kreislauf- und Siedlungsabfallwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Fachinformationssystem ¿Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft und Abfall¿

Nachbergbau - Erschütterungsmessstationen

Der Kartendienst stellt Geodaten aus dem Bereich Nachbergbau im Saarland bereit:Erschütterungsmessstationen der RAG AG im Saarland. Massstabsbeschränkung 1:25.000

Quickhof GmbH & Co. KG

Die Quickhof GmbH & Co. KG, Wendisch Priborn, Altenhofer Weg 1, 19395 Ganzlin beantragte die Genehmigung nach § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist, die wesentliche Änderung der Schweinemastanlage durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Ferkeln am Standort Oschatz, OT Lonnewitz, Gemarkung Lonnewitz, Flurstück 167/4.

UBA aktuell - Nr.: 2/2024

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, in der wir mit Ihnen zurückblicken wollen: auf 50 Jahre Umweltbundesamt und unsere Arbeit für Mensch und Umwelt. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns auf Zeitreise zu gehen und am 15. Juni 2024 mit uns an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau ins Gespräch zu kommen! Außerdem geht es in diesem Newsletter unter anderem um die aktuellen Zahlen zu Deutschlands Treibhausgasemissionen 2023, das neue CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM für faire internationale Wettbewerbsbedingungen für energieintensive EU-Produkte sowie darum, worauf beim Kauf „smarter“ Geräte geachtet werden sollte, damit sie lange genutzt werden können. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 50 Jahre Umweltbundesamt: Gehen Sie mit uns auf Zeitreise! Das UBA wird im Jahr 2024 50 Jahre alt. Quelle: UBA Im Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) als erste deutsche Umweltbehörde auf Bundesebene seine Arbeit auf. Was konnte seitdem für Mensch und Umwelt erreicht werden? Gehen Sie in diesem Jubiläumsjahr mit uns auf Zeitreise – virtuell oder ganz real am 15. Juni 2024 auf dem Jubiläumsfest an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau! In den 1970er-Jahren war es endlich so weit: Umweltschutz wird unter der sozialliberalen Koalition des Bundeskanzlers Willy Brandt zum eigenständigen Politikbereich in der Bundesrepublik Deutschland und das Umweltbundesamt nimmt 1974 in West-Berlin seine Arbeit auf. Im selben Jahr tritt ein Grundpfeiler des deutschen Umweltschutzes in Kraft: Das Bundesimmissionsschutzgesetz schützt ab sofort vor Lärm, schlechter Luft, Erschütterungen oder Strahlen. 1978 tritt ein weiterer heute „alter Bekannter“ auf den Plan: Der „Blaue Engel“ zeichnet besonders umweltfreundliche Produkte aus – in den 1970er und 80er Jahren zum Beispiel Haarspray-Dosen ohne FCKW, bis es 1991 in Deutschland mit Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Kampf gegen das „Ozonloch“ als Treibmittel für Spraydosen verboten wurde. Ob FCKW, verbleites Benzin, phosphathaltige Waschmittel oder die Katalysatorpflicht für Pkw: Viele Umweltschutzthemen waren „dicke Bretter“: So warnte das UBA bereits 1978 vor den Gesundheitsrisiken durch Asbest. Erst 1993 schließlich – 15 Jahre später – wird der Stoff in Deutschland ganz verboten. Auch der „Saure Regen“ und das von ihm verursachte Waldsterben beschäftigt die BRD ab Beginn der 1980er-Jahre. Mit Inkrafttreten der Großfeuerungsanlagenverordnung 1983 gelingt es binnen 10 Jahren, den Ausstoß von Schwefeldioxid in Westdeutschland um 89 Prozent zu senken. 1990 ist auch ein Wendejahr fürs UBA: Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung bekommt das UBA Verstärkung durch rund 200 Beschäftige aus ostdeutschen Umweltämtern und arbeitet fortan in und für ganz Deutschland. 2005 zieht es in Folge eines Beschlusses der Bundesregierung, mehr Behörden in den „neuen Bundesländern“ anzusiedeln, mit seinem Hauptsitz nach Sachsen-Anhalt. Unter anderem mit seinem neuen ökologischen Musterbau in Dessau geht das UBA auch selbst mit gutem Beispiel im Umweltschutz voran. 2001 ist es die erste Behörde in Deutschland, die mit dem europäischen EMAS-Gütesiegel für sein Umweltmanagement im eigenen Hause ausgezeichnet wird. Ob der Kampf gegen das Ozonloch oder gegen das Waldsterben durch „Sauren Regen“ – viele Erfolge zeigen: Umweltschutz wirkt! Doch wo eine Herausforderung gemeistert ist, kommt eine neue hinzu. Heute sind der Wald und unsere Gesundheit in Deutschland durch den Klimawandel bedroht. Eine Gefahr, der nur mit weltweiter Kooperation begegnet werden kann. Das Umweltbundesamt warnt, forscht und arbeitet bereits seit den 1970er Jahren zu diesem Thema und bringt sich auch heute und in Zukunft weiter ein: für Mensch und Umwelt! Deutschland kann Klimaziel für 2030 erreichen UBA-Präsident Dirk Messner zeigt sich zuversichtlich, dass Deutschland die Klimaziele für 2030 erreichen kann. Artikel auf tagesschau.de Schimmel entfernen: DAS hilft wirklich SWR Marktcheck, unter anderem mit UBA-Expertin Kerttu Valtanen

RATH Meissen GmbH

Die RATH Meißen GmbH beantragte beim Landratsamt des Landkreises Meißen als zuständige Genehmigungsbehörde, nach den §§ 4 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der jeweils geltenden Fassung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung durch Kapazitätserhöhung der Vakuumformteileproduktion (VFT), einschließlich Produktion von katalytischen Heißfiltern und die damit verbundene Umnutzung der Halle 4 und Ausweitung der bestehenden Produktion in den Hallen 3 und 5 am Standort 01662 Meißen, Ossietzkystr. 37/38. Zuständige Genehmigungsbehörde ist gemäß §§ 1 und 2 Ausführungsgesetz zum BImSchG und zum Benzinbleigesetz (AGImSchG) vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1281) in der jeweils geltenden Fassung, i. V. m. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung des BImSchG, des Benzinbleigesetzes und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen (Sächsische Immissionsschutz–Zuständigkeitsverordnung-SächsImSchZuVO) vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 444), in der jeweils geltenden Fassung, das Landratsamt Meißen. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 3 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142), in der jeweils geltenden Fassung. Das beantragte Vorhaben bedarf auf Grund der §§ 4, 10, 16 und 19 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG ) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der jeweils geltenden Fassung und der Ziffer 2.10.2/V des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen- 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973), in der jeweils geltenden Fassung, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I, S. 94), in der jeweils geltenden Fassung, i. V. m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 525), ist für dieses Vorhaben entsprechend Nr. 2.6.2 (S) der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung gemäß den §§ 9 Abs. 3 u. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen, um festzustellen, ob das beantragte Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären und in Folge dessen eine UVP durchzuführen ist. Gemäß der durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung sind mit der beantragten Kapazitätserhöhung nach den Kriterien der Anlagen 2 und 3 zum UVPG hinsichtlich der vorliegenden Antragsunterlagen keine erheblichen oder nachteiligen Umweltauswirkungen erkennbar. Für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht werden unter Zugrundelegung der Kriterien der Anlagen 2 und 3 UVPG folgende Gründe als wesentlich angesehen: Durch Anlagen zur Luftreinhaltung und Festlegung von Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung und zum Lärmschutz werden alle Vorgaben der Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft und zum Lärmschutz eingehalten. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen sind nicht so stark, dass sich erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ableiten lassen sodass für die zu bewertenden Schutzgüter Schädigungen oder erhebliche Belästigungen im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht erkennbar sind. Für den Standort bestehen keine naturschutzrechtlichen Ausweisungen hinsichtlich der Nrn. 2.3.2 bis 2.3.7 Anlage 3 UVPG. Durch das Vorhaben sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete SAC 189 „Separate Fledermausquartiere und –habitate im Großraum Dresden“ (TF 12) und SAC 171 „Triebischtäler“ sowie des SPA Gebietes „Linkselbische Bachtäler“ zu befürchten. Aus naturschutzrechtlicher Sicht ist daher und auf Grund des Standortes des Vorhabens keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien wird aus wasserrechtlicher Sicht eingeschätzt, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen insbesondere auf das Überschwemmungsgebiet der Triebisch nach § 76 Abs. 1 WHG bzw. Risikogebiet nach § 73 WHG (Schutzgüter nach Ziffer 2.3.8. der Anlage 3 des UVPG) haben kann. Aus abfallrechtlicher Sicht kann nach Prüfung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden, da die mit dem Vorhaben verbundene Kapazitätserhöhung nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Boden führt. Bodenschutzrechtlich relevante Schutzgebiete sind vorliegend nicht betroffen. Im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen bzw. dem Landesamt für Archäologie wurde festgestellt, dass wegen der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder für Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die relevanten Auswirkungen durch das geplante Vorhaben beschränken sich auf den Standort selbst und die Umgebung unmittelbar um die Anlage. Die Auswirkungen sind nicht schwer, nicht komplex und nicht grenzüberschreitend. Sie sind nach Art, Ausmaß und Dauer nicht geeignet, deutliche Schädigungen oder erhebliche Belästigungen hervorzurufen, wenn die Bewirtschaftung der Anlage die mit dem BImSchG verbindlichen Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt. Die Entscheidung des Landratsamtes Meißen zum Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Die Entscheidung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Noise measurements from drones to estimate future noise exposures

Unmanned Aircraft Systems (UAS) are used for a variety of purposes. Especially the industrial or professional use of UAS will lead to an increasing number of possible applications. The steadily increasing number of drones raises the question of noise impact from these unmanned aircraft. Therefore, the German Environment Agency has started with acoustic investigations of drones. Various small UAS models (i.e. multicopter) were used in a measurements campaign. For example, overflights at different altitudes and speeds were measured. In addition, binaural measurements were performed to provide psychoacoustic findings. In this paper the measurements and results are presented. Overflight levels are compared with psychoa-coustic quantities such as loudness or sharpness. Likewise, conclusions are drawn for the evaluation of drone noise, which can be used for future regulations or standardization. © International Institute of Acoustics and Vibration (IIAV), 2023

Processed seismic data of Cruise AL278 2006

The cruise AL278 started on May, 10th 2006 in Kiel and ended in Kiel on May, 19th 2006. The previous BGR-cruises with RV AURELIA in 2003 and 2004 were designed to collect a grid of seismic MCS-data which should enable us to get a high-resolution overview over the upper 1 s TWT of the sediments of the German North Sea sector. During October/November 2005 a subsequent cruises with RV HEINCKE and FK SENCKENBERG was designed to tackle several special aims: - The detailed mapping of glacio-tectonic features North of Heligoland. - The shallow seismic mapping of the Holocene/Pleistocene-Boundary and topography of the Pleistocene sub-glacial valley system offshore of the East Friesian Islands. - High-resolution surveying of two areas designated for offshore wind farms in the southwestern German sector. - Detailed mapping of a wide and deep sub-glacial valley. One additional aim was to acquire a dense grid of seismic line in the area North of Weisse Bank where on several from previous cruises indications for shallow gas accumulations (e.g. “bright spots”) were found. Unfortunately, due to very bad weather conditions this aim could not be reached. Therefore this short cruise with RV ALKOR was used to acquire twelve MCS lines over this area. During the cruise a total ca. 1400 km of high quality MCS lines were surveyed and simultaneously measured by a sediment echosounder system that enabled additional profiles during transits with speeds 5 kn. Together with the previously acquired data these new data should help to extend our knowledge of the Late Tertiary and Quaternary evolution of the German North Sea Sector. The BGR high-resolution multichannel seismic reflection system consisting of a GI-Gun (0.8 l) and a 300 m streamer with 24 channels and a sediment echosounder type SES 2000 standard by Innomar, Rostock. While the BGR-seismic system was used to observe the shallow subsurface down to 2 s TWT penetration depth, the sediment echosounder with a penetration depth of several meters was primarily intended to identify sampling positions for the deployment of the BGR vibration corer during the succeeding Leg 2. Additionally, the echosounder system enables the relationship to the highest-resolution multichannel seismic measurements of the group of the University of Bremen on FK SENCKENBERG. All seismic records were processed onboard for the quality control and for a first interpretation.

1 2 3 4 5130 131 132