Der Datensatz beinhaltet die Hochwasserschutzeinrichtungen im Freistaat Bayern. Diese umfassen Anlagen verschiedener Bauweisen, wie z. B. ortsfeste Deiche und Hochwasserschutzmauern oder mobile Dammbalkensysteme, die nur im Hochwasserfall aufgestellt werden. Ebenfalls eingeschlossen sind Kombinationen aus Hochwasserschutzmauern und mobilen Dammbalken, die im Hochwasserfall geschlossen werden.
Pflanzliche Öle werden als energiereiche Reservestoffe in Speicherorgane von Pflanzen eingelagert. Sie sind chemisch gesehen Ester aus Glycerin und drei Fettsäuren. In Deutschland konzentriert sich der Ölsaatenanbau auf Raps, Sonnenblume und Lein. Im Freistaat Sachsen dominiert auf Grund der Standortbedingungen und vor allem der Wirtschaftlichkeit eindeutig der Raps. Der maximal mögliche Anbauumfang von Raps liegt aus anbautechnischer Sicht bei 25 % der Ackerfläche und ist noch nicht ausgeschöpft (Sachsen 2004: 17 %). Für den landwirtschaftlichen Anbau kommen eine Reihe weiterer ölliefernder Pflanzenarten oder spezieller Sorten in Betracht. Interessant sind sie aus der Sicht der Verwertung insbesondere, wenn sie hohe Gehalte einzelner spezieller Fettsäuren aufweisen. Bei der Verarbeitung können dann aufwändige Aufbereitungs- und Trennprozesse eingespart und die Synthesevorleistung der Natur optimal genutzt werden. Der Anbauumfang ist jedoch meist noch sehr gering. Beispiele sind Nachtkerze und Iberischer Drachenkopf, aber auch Erucaraps und ölsäurereiche Sonnenblumensorten. a) stoffliche Verwertung In der stofflichen Verwertung reichen die Einsatzfelder pflanzlicher Öle von biologisch schnell abbaubaren Schmierstoffen, Lacken und Farben, über Tenside, Kosmetika, Wachse bis zu Grundchemikalien, aber auch Bitumen. b) energetische Verwertung Desweiteren können Pflanzenöle in Fahrzeugen, stationären oder mobilen Anlagen energetisch verwertet werden. Für den breiten Einsatz ist derzeit vor allem Biodiesel geeignet. Dieser kommt als reiner Kraftstoff zum Einsatz, seit 2004 auch in Beimischung zu Dieselkraftstoff. Eine weitere Möglichkeit eröffnet sich durch die Verwendung von reinem Rapsöl.
Mobiles System, das auch mit auf Messen unterwegs ist. Darum immmer mal wieder Standortwechsel und Offzeiten. https://smarte-grenzregion.de/
Auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlin müssen viele Baumaschinen Umweltanforderungen erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen muss vom Bauunternehmen nachgewiesen werden. Um dies zu vereinfachen, wurde in Berlin die Plakette für Baumaschinen geschaffen. Es handelt sich dabei um ein Umweltzeichen im Sinne des Vergaberechts . Die Plakette zeigt, welchen Abgasstandard eine Baumaschine erfüllt oder ob sie mit einem Partikelfilter ausgestattet ist. Hier für gibt es vier verschiedene Plaketten . Die Differenzierung mit vier Plaketten erfolgt aufgrund bundesweiter Planungen und soll die zukünftige Anerkennung der Plakette auch in anderen Städten, Kommunen und Bundesländern ermöglichen. Die Berliner Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen sind in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) geregelt. Maschinen mit konstanter Motordrehzahl oder festen Drehzahlniveaus benötigen eine grüne Plakette , da für sie ein Partikelfilter gefordert wird. Typische Maschinen sind z.B. Generatoren oder Kompressoren. Alle anderen Maschinen können auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlins mit jeder der gezeigten Plaketten eingesetzt werden. Abweichende Anforderungen kann es in anderen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg oder bei anderen Auftraggebern geben. Die Plakette wird vergeben für Baumaschinen, die mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 19 kW bis 560 kW betrieben werden. Der Motor der Maschine muss eine Typgenehmigung nach den Vorschriften der Richtlinie 97/68/EG für mobile Maschinen und Geräte oder einer nach Richtlinie 97/68 Anhang XIII als gleichwertig anerkannten Typgenehmigung haben und die Kriterien einer der vier Plaketten erfüllen. Als Baumaschinen werden hier mobile Maschinen und Geräte sowie sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen verstanden, die nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern auf der Straße bestimmt sind, sondern vorrangig für den Einsatz auf Baustellen einschließlich des Garten- und Landschaftsbaus vorgesehen sind. Die Kennzeichnung von Baumaschinen mit der Plakette erfolgt durch anerkannte Ausgabestellen . Hierbei handelt es sich um technische Dienste, Werkstätten für Baumaschinen oder Vertragshändler, die nach einem Auswahlverfahren nach Kriterien der Fachkunde und Zuverlässigkeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben wurden. Unternehmen, die als Ausgabestelle anerkannt werden möchten, müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Bewerbung als Ausgabestelle Die Kennzeichnung, d. h. die Anbringung der Plakette an der Maschine, erfolgt direkt durch das Personal der Ausgabestelle nach Beurteilung des Emissionsstandards bzw. der Partikelfilterausrüstung. Die Maschine muss also bei der Ausgabestelle vorgeführt werden, oder das Fachpersonal der Ausgabestelle kommt auf die Baustelle oder in den Betrieb. Eine Ausgabe der Plakette allein aufgrund von Dokumenten zur Maschine ist nicht zulässig. Die Kennzeichnung ist nur gültig, wenn in die Plakette die letzten 6 Ziffern der Identifizierungsnummer der Maschinen (gemäß Typenschild oder Lieferschein) und im Fall der Filterausstattung die Filterseriennummer mit einem lichtechten Stift oder Druck mit lichtechter Farbe eingetragen wurden. Bei Maschinen mit dem Motorstandard Stufe IIIA oder IIIB muss zudem die Differenzierung nach “A” oder “B” und die Motorleistung in kW angegeben werden. Die Plakette muss gut sichtbar sein und darf nicht durch Anbauten, Klappen etc. verdeckt werden. Vorzugsweise soll die Plakette am Führerhaus auf der rechten Seite im unteren Bereich angebracht werden, ohne dass eine Sichteinschränkung entsteht. Bei Maschinen ohne Führerhaus soll die Plakette möglichst an der rechten Seite oder neben dem größten Hersteller-Namenszug angebracht werden. Zur Dokumentation der Kennzeichnung der Maschinen erhält der Maschinenbetreiber eine Bescheinigung. Die Plakette ist unbefristet gültig , solange keine Veränderung an Motor oder Maschine erfolgt, die zu einer Einstufung in eine andere Emissionsgruppe führt.
Der Tiergarten Nürnberg, Am Tiergarten 30, 90480 Nürnberg, bewirtschaftet seit vielen Jahren die landwirtschaftlichen Nutzflächen um das Gut Mittelbüg zur Erzeugung von Futter für die Zootiere. Erzeugt wird vorwiegend Grünfutter, in geringen Anteilen Gemüse und holziges Futter für spezielle Zootiere. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Grünfutteraufwuchses werden seit vielen Jahren die Produktionsflächen in Trockenzeiten bewässert. Das Wasser dafür wurde aus der unmittelbar an den Nutzflächen vorbeifließenden Pegnitz entnommen. Beantragt wird die Erlaubnis zur weiteren Entnahme von Wasser aus der Pegnitz zur Bewässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen unter Verwendung der vorhandenen stationären und mobilen Anlagen im bisherigen maximalen Umfang: · Beregnungs-/ Entnahmezeitraum: 01.04.-30.09 · Entnahmemenge/ Pumpenleistung = Förderrate: 40,0 m³/ h =11 l/ s · Tägliche Entnahmemenge: 500 m³ · Jährliche maximale Entnahmemenge: 20.000 m³ · Jährliche Beregnungsmenge 200 mm (l/m³) · Beregnungsmenge bei einem Bewässerungsgang 20 mm (l/m²) in 24 h
Die SuSa Schotter- und Splittwerg Altenhain GmbH, Am Klengelsberg, 04687 Trebsen OT Altenhain, hat am 09. September 2022 die Allgemeine Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Anl. 3 UVPG für das Vorhaben „Tagebau Klengelsberg - Betrieb mobiler Aufbereitungstechnik als Nebeneinrichtung der stationären Aufbereitungsanlage“ beim Sächsischen Oberbergamt beantragt. Das ursprüngliche Vorhaben wurde durch Beschluss vom 30. November 1995 planfestgestellt und zuletzt mit Planänderungsbeschluss vom 4. Juni 2019 geändert. Gegenstand der Änderung des Vorhabens ist, die mit PFB 1995 genehmigte stationäre Aufbereitungsanlage um neun mobile Anlagenteile (u. a. Backenbrecher, Kegelbrecher, Bandanlage, verschiedene Siebanlagen) als Nebeneinrichtung zu erweitern. Die mobilen Anlagen sollen innerhalb der planfestgestellten Grenze auf den Tagebausohlen des Steinbruchs , errichtet und betrieben werden. Die Anlagenkapazität der mobilen Aufbereitungsanlage soll 100.000 t/a (bzw. 100 t/h) betragen. Etwa 20.000 t/a Rohstoff sollen unter Einsatz eines Hydraulikbaggers mit Greifer direkt sortiert und dann veräußert werden. Etwa 80.000 t/a sollen der weiteren mobilen Aufbereitungstechnik zugeführt werden und zu Wasserbausteinen kleinerer Fraktionen sowie zu Schotter und Splitt aufbereitet werden. Eine Erhöhung der Gesamtaufbereitungskapazität (stationäre und mobile Aufbereitung) von 950.000 t/a findet nicht statt. Mit der stationären Aufbereitungsanlage sollen entsprechend der Kapazität der mobilen Aufbereitung 100.00 t/a weniger als bisher und damit max. 850.000 t/a Rohstoff aufbereitet werden. Die Einzelaggregate werden abhängig vom Produktionsziel zu Verfahrenseinheiten aus jeweils zwei Einzelaggregaten verbunden und betrieben, wobei stets nur eine Verfahrenseinheit betrieben wird, während die übrigen Verfahrenseinheiten ruhen. Insgesamt können bis zu sechs Verfahrenseinheiten kombiniert werden. Jede Verfahrenseinheit wird effektiv eine Einsatzdauer von durchschnittlich etwa 17 Tagen im Jahr haben, so dass die zusätzlichen Auswirkungen bei Inanspruchnahme aller Verfahrenseinheiten an ca. 102 Tagen im Jahr erfolgt. Die Verfahrenseinheiten sollen jeweils einzeln in der Zeit zwischen Montag und Freitag von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr betrieben werden. Die Verladung des mit der mobilen Technik aufbereiteten Gesteins erfolgt mittels Radlader im Tagebaubereich auf den einzelnen Tagebausohlen. Dies findet derzeit auf der 4. Sohle statt. Mit fortschreitendem Abbau wird die Ebene der Verladung der Abbauteufe folgen.
Klimaschädliche fluorierte Treibhausgase, die zum Beispiel in privaten Klimageräten oder im Einzelhandel eingesetzt werden, müssen nach einer EU-Verordnung bis 2030 größtenteils durch Alternativen ersetzt werden. Eine Studie im Auftrag des UBA zeigt, dass die Kälte- und Klimabranche in Deutschland die Vorgaben nicht ausreichend umsetzt. Forschung und technische Entwicklung sind dringend nötig. Die Studie „Implementierung des EU-HFKW-Phase-down in Deutschland – Realitätscheck und Projektion“ im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, dass die Umstellung auf alternative klimafreundliche Kältemittel in Deutschland nicht schnell genug erfolgt, um die Vorgaben der EU-F-Gas-Verordnung (Nr. 517/2014) einzuhalten. Der überwiegende Teil der aktuell verwendeten klimaschädlichen Kältemittel soll gemäß dem sogenannten „Phase down“ der EU-Verordnung schrittweise bis 2030 durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Das sind beispielsweise natürliche Kältemittel wie Propan, Kohlendioxid und Ammoniak, aber auch Wasser und Luft sind in bestimmten Anwendungen als Kältemittel einsetzbar. Umsetzungsstand in Deutschland: Rück- und Ausblick Die Studie erhob zunächst den derzeitigen Stand der verwendeten Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in 28 verschiedenen Anwendungsbereichen der Kälte- Klima -Branche in Deutschland. Demnach wurden im Referenzzeitraum 2009 bis 2012 jährlich durchschnittlich 18,8 Mt CO 2 -Äquivalente an HFKW als Kältemittel eingesetzt. Davon entfielen im Schnitt 45 Prozent auf mobile Klimaanlagen insbesondere in Pkw; 25 Prozent wurden in der Gewerbekälte und 15 Prozent in der Industriekälte verwendet; 9 Prozent kamen in stationären Klimaanwendungen und 6 Prozent in der Transportkälte zum Einsatz. Diese Referenzmengen stellen zugleich die anteiligen Höchstmengen für 2015 dar. Die Reduktionsschritte des EU HFKW-Phase-down wurden auf diese Ausgangsmengen von 2015 bezogen, um für Deutschland die hypothetischen Höchstmengen der Folgejahre zu berechnen. Das Quotensystem der Verordnung ist so gestaltet, dass keine Zuteilung an EU-Mitgliedsstaaten oder Sektoren erfolgt. Die Verordnung reguliert dagegen die Mengen an HFKW, die hergestellt und in den europäischen Markt eingebracht werden. In den ersten beiden Jahren der Reduzierung unterschritt Deutschland die durch das Modell zugerechnete verfügbare Höchstmenge an HFKW um 1 Prozent (2016) und 13 Prozent (2017). Seit 2018 stehen dem europäischen Markt 63 Prozent der Referenzmenge an HFKW zur Verfügung. Gemäß den in der Studie durchgeführten Projektionen überstiegen die in Deutschland als Kältemittel verwendeten HFKW-Mengen diese Höchstmenge 2018 um 13 Prozent und 2019 um 2 Prozent. In 2020 wird die Vorgabe wieder erreicht werden. Für die nächsten Reduzierungsstufen 2021 und 2024 sagt das Modell jedoch weitere Überschreitungen vorher. Unterschiede in Sektoren und Anwendungen Dabei stellt sich die Situation in den einzelnen Sektoren und Anwendungen sehr unterschiedlich dar. Während die Verwendungsmengen in der Industriekälte durchgehend und in mobilen Klimaanlagen ab 2019 unter den Grenzwerten liegen, werden die Höchstmengen in den Anwendungen der stationären Klimatisierung, zu denen auch die Hauswärmepumpen gehören, über den gesamten Zeitraum um bis zu 60 Prozent überschritten. 2030 wird in diesem Sektor noch das Doppelte der Höchstmenge benötigt, da für diese Anwendungen ein großes Marktwachstum angenommen wird und gleichzeitig Alternativen mit niedrigem Treibhauspotenzial fehlen oder nicht ausreichend verwendet werden. In der Gewerbe- und der Transportkälte findet zwar eine kontinuierliche Absenkung der Verwendungsmengen statt, jedoch geschieht dies nicht schnell genug, so dass die Vorgaben nur zeitverzögert erreicht werden. Erst ab 2025 beziehungsweise 2029 werden die Grenzwerte dauerhaft eingehalten. Die Analyse macht zudem deutlich, dass natürliche Kältemittel bisher sehr unterschiedlich über die verschiedenen Anwendungsbereiche eingesetzt werden. Während sich im Lebensmitteleinzelhandel natürliche Kältemittel als Alternativen durchsetzen, ist in der Gebäudeklimatisierung momentan keine Veränderung zu erkennen. Neben umfassenden Informationsaktivitäten sind Forschung und eine konsequente Weiterentwicklung der Technologien sowie angepasste technische Standards gefragt, um die Weichen in Richtung natürliche Kältemittel zu stellen.
Der Steinbergsee ist ein knapp 1 ha großer See im Stadtbezirk Reinickendorf. Der See wird durch den Packereigraben gespeist, der zahlreiche Einleitungen aus der Regenwasserkanalisation aufnimmt. Die vom Packereigraben mitgeführten Sande und andere Stoffe lagern sich im Steinbergsee ab und müssen von Zeit zu Zeit entfernt werden. Im Jahr 2012 wurde der Steinbergsee schonend im Saugspülverfahren entschlammt (2.900 t). Die Entwässerung der Sedimente erfolgte vor Ort mittels einer mobilen Anlage.
Der Hundekehlegraben ist ein 750 m langer Graben im Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in der Nähe des Hundekehlefenns. Der Graben ist Teil der Grunewaldseenkette und verbindet zusammen mit dem Forstgraben den Grunewaldsee mit dem nördlich gelegenen Dianasee. Hauptsächlich der Laubeintrag aus dem angrenzenden Waldgebiet führt zu Ablagerungen auf der Grabensohle, die periodisch entnommen werden müssen. Im Jahr 2011 wurde der Hundekehlegraben schonend im Saugspülverfahren entschlammt (5.700 t). Die Entwässerung der Sedimente erfolgte vor Ort auf einer freien Waldfläche mittels einer mobilen Anlage. Im Zuge der Arbeiten wurden auch 1,5 km Uferbefestigung aus Holzpfählen erneuert. Die Aufhöhung der Verwallung am Westufer diente der Sicherung des Naturschutzgebietes.
Umweltstaatssekretär Erwin Manz und der Präsident der SGD Nord, Wolfgang Treis, nahmen an einer Gewässerprobenahme an der Ahr in Sinzig teil. Die Probenahme ist Teil des Sondermessprogramms, welches das Umweltministerium Anfang August aufgelegt hatte. Das verheerende Hochwasser vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat zu erheblichen Belastungen in unseren Gewässern geführt. Um Klarheit über die Gewässerbelastungen zu erreichen, hatte das Umweltministerium Anfang August ein Sondermessprogramm aufgelegt, das von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) und dem Landesamt für Umwelt (LfU) durchgeführt wird. Erste Ergebnisse hatten bereits gezeigt, dass die Hochwasserkatastrophe in der Ahr keine gravierenden langfristigen chemischen Verunreinigungen hinterlassen hat. Die hohen Wassermengen und Fließgeschwindigkeiten hatten offenbar die eingetragenen Stoffe schnell verdünnt und mit der Hochwasserwelle fortgespült. Aktuelle Messdaten an der Ahr deuten nun darauf hin, dass sich die Belastungen im Gewässer erhöhen. Mit der zunehmenden Rückkehr der Bewohnerinnen und Bewohner und den erfreulichen Sanierungsfortschritten bei der Wasserversorgung steigt auch das Abwasseraufkommen. Dieses kann durch die stark geschädigte Abwasserinfrastruktur noch nicht in gewohnter Weise gereinigt werden. Auch die aktuellen Arbeiten im Gewässerbett und im direkten Gewässerumfeld können zu Stoffeinträgen führen. „Die aktuellen Messergebnisse liegen im Rahmen der Erwartungen. Sie unterstreichen die Bedeutung des Sondermessprogramms und machen klar: Eine Entwarnung kann nicht gegeben werden. Wir müssen die Lage in den Gewässern genau im Blick behalten. Deshalb wird das Sondermessprogramm begleitend zu den Sanierungsmaßnahmen am Gewässer und an den Kläranlagen fortgeführt“, erläuterte Umweltstaatssekretär Erwin Manz. „Die Ergebnisse machen auch deutlich: Der Wiederaufbau der Abwasserinfrastruktur ist essenziell. Das Land unterstützt weiterhin durch das Sonderförderprogramm ‚Starkregen- und Hochwasserschäden‘. Trotz umfassender Anstrengungen vor Ort steht aber fest, der Wiederaufbau braucht Zeit“, so der Umweltstaatssekretär weiter. Er dankte den Verantwortlichen vor Ort sowie den Helferinnen und Helfern für ihr Engagement beim Wiederaufbau, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SGD Nord und des LfU für die Durchführung des kurzfristig aufgelegten Sondermessprogramms. SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis ergänzte: „Seit Anfang August arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGD Nord gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt mit Hochdruck daran, das Messprogramm umzusetzen. Alle Ergebnisse werden fortlaufend aufbereitet und stehen dann auch der Öffentlichkeit auf unserer Homepage unter www.sgdnord.rlp.de zur Verfügung." Hintergrund: Im Ahrtal waren alle Kläranlagen von den Überschwemmungen betroffen und wurden beschädigt. Dies waren die Kläranlagen „Untere Ahr“ in Sinzig, „Mittlere Ahr“ in Altenahr sowie die Kläranlagen in Mayschoss und Dümpelfeld. Auf der Kläranlage in Sinzig konnte die mechanische Reinigung und in Dümpelfeld zusätzlich bereits wieder die biologische Reinigung in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme der biologischen Reinigung in Sinzig wird aktuell eingeleitet. Sie wird voraussichtlich Mitte November wieder voll funktionstüchtig sein. Als Ersatz für die Kläranlage Mayschoss ist eine mobile Anlage im Einsatz. Eine weitere Herausforderung sind die zum Teil geschädigten oder zerstörten Kanäle, sodass das Abwasser stellenweise noch nicht wieder an den bisherigen Kläranlagenstandorten ankommt. Dort, wo schnelle Lückenschlüsse nicht möglich sind, ist die Einrichtung von mobilen Kläranlagen in Vorbereitung. Das verheerende Hochwasser vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat zu erheblichen Belastungen in unseren Gewässern geführt. Um Klarheit über die Gewässerbelastungen zu erreichen, hatte das Umweltministerium Anfang August ein Sondermessprogramm aufgelegt, das von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) und dem Landesamt für Umwelt (LfU) durchgeführt wird. Erste Ergebnisse hatten bereits gezeigt, dass die Hochwasserkatastrophe in der Ahr keine gravierenden langfristigen chemischen Verunreinigungen hinterlassen hat. Die hohen Wassermengen und Fließgeschwindigkeiten hatten offenbar die eingetragenen Stoffe schnell verdünnt und mit der Hochwasserwelle fortgespült. Aktuelle Messdaten an der Ahr deuten nun darauf hin, dass sich die Belastungen im Gewässer erhöhen. Mit der zunehmenden Rückkehr der Bewohnerinnen und Bewohner und den erfreulichen Sanierungsfortschritten bei der Wasserversorgung steigt auch das Abwasseraufkommen. Dieses kann durch die stark geschädigte Abwasserinfrastruktur noch nicht in gewohnter Weise gereinigt werden. Auch die aktuellen Arbeiten im Gewässerbett und im direkten Gewässerumfeld können zu Stoffeinträgen führen. „Die aktuellen Messergebnisse liegen im Rahmen der Erwartungen. Sie unterstreichen die Bedeutung des Sondermessprogramms und machen klar: Eine Entwarnung kann nicht gegeben werden. Wir müssen die Lage in den Gewässern genau im Blick behalten. Deshalb wird das Sondermessprogramm begleitend zu den Sanierungsmaßnahmen am Gewässer und an den Kläranlagen fortgeführt“, erläuterte Umweltstaatssekretär Erwin Manz. „Die Ergebnisse machen auch deutlich: Der Wiederaufbau der Abwasserinfrastruktur ist essenziell. Das Land unterstützt weiterhin durch das Sonderförderprogramm ‚Starkregen- und Hochwasserschäden‘. Trotz umfassender Anstrengungen vor Ort steht aber fest, der Wiederaufbau braucht Zeit“, so der Umweltstaatssekretär weiter. Er dankte den Verantwortlichen vor Ort sowie den Helferinnen und Helfern für ihr Engagement beim Wiederaufbau, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SGD Nord und des LfU für die Durchführung des kurzfristig aufgelegten Sondermessprogramms. SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis ergänzte: „Seit Anfang August arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGD Nord gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt mit Hochdruck daran, das Messprogramm umzusetzen. Alle Ergebnisse werden fortlaufend aufbereitet und stehen dann auch der Öffentlichkeit auf unserer Homepage unter www.sgdnord.rlp.de zur Verfügung." Hintergrund: Im Ahrtal waren alle Kläranlagen von den Überschwemmungen betroffen und wurden beschädigt. Dies waren die Kläranlagen „Untere Ahr“ in Sinzig, „Mittlere Ahr“ in Altenahr sowie die Kläranlagen in Mayschoss und Dümpelfeld. Auf der Kläranlage in Sinzig konnte die mechanische Reinigung und in Dümpelfeld zusätzlich bereits wieder die biologische Reinigung in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme der biologischen Reinigung in Sinzig wird aktuell eingeleitet. Sie wird voraussichtlich Mitte November wieder voll funktionstüchtig sein. Als Ersatz für die Kläranlage Mayschoss ist eine mobile Anlage im Einsatz. Eine weitere Herausforderung sind die zum Teil geschädigten oder zerstörten Kanäle, sodass das Abwasser stellenweise noch nicht wieder an den bisherigen Kläranlagenstandorten ankommt. Dort, wo schnelle Lückenschlüsse nicht möglich sind, ist die Einrichtung von mobilen Kläranlagen in Vorbereitung.
Origin | Count |
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Bund | 12 |
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Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 5 |
Messwerte | 1 |
Text | 8 |
Umweltprüfung | 2 |
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License | Count |
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geschlossen | 14 |
offen | 7 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
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Deutsch | 24 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Bild | 1 |
Datei | 2 |
Dokument | 6 |
Keine | 11 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 10 |
Topic | Count |
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Boden | 16 |
Lebewesen & Lebensräume | 19 |
Luft | 13 |
Mensch & Umwelt | 24 |
Wasser | 15 |
Weitere | 22 |