Ziel im Raumordnungsplan, mit dem bestehende Eisenbahnstrecken, die nicht mehr für den Personenverkehr genutzt werden, vor einer Entwidmung (Freistellung von Bahnbetriebszwecken) geschützt werden sollen. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)
Ziel im Raumordnungsplan, mit dem bestehende Eisenbahnstrecken, die nicht mehr für den Personenverkehr genutzt werden, vor einer Entwidmung (Freistellung von Bahnbetriebszwecken) geschützt werden sollen. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)