Für die Durchführung klimaneutraler Veranstaltungen müssen deren CO2-Emissionen berechnet oder abgeschätzt werden, um sie anschließend kompensieren zu können. Das Umweltbundesamt stellt hierfür ab sofort einen speziellen CO2-Rechner bereit, mit dem in wenigen Schritten die Emissionen von Veranstaltungen kostenlos online ermittelt werden können. Die nachhaltige und dementsprechend auch klimaneutrale Organisation von Veranstaltungen wird mehr und mehr zum Standard. Viele Tipps hierzu finden sich in den beiden Ratgebern des Umweltbundesamtes „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ und „Freiwillige CO 2 -Kompensation durch Klimaschutzprojekte“. Mit dem „CO 2 -Rechner für Veranstaltungen“ des UBA steht nun ein Angebot bereit, um die durch die Veranstaltung entstehenden Treibhausgasemissionen zu ermitteln. Die Berechnung bzw. Abschätzung der Treibhausgasemissionen ist die notwendige Voraussetzung, um die entsprechenden Emissionen kompensieren und damit die Veranstaltung klimaneutral stellen zu können. Darüber hinaus hilft der Rechner aber auch dabei, die Relevanz unterschiedlicher Maßnahmen besser einordnen zu können. Dies liefert gute Ansatzpunkt für die Priorisierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Veranstaltung. Außerdem ist es in den meisten Fällen so, dass die verfügbaren Verbrauchsdaten dem Veranstaltungsmanagement nur teilweise zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es deshalb, plausible Annahmen und Vereinfachungen im Hinblick auf die Relevanz einzelner Bereiche treffen zu können. Im Veranstaltungsrechner werden Angaben zu Veranstaltungsort, An- und Abreisen der Teilnehmenden, Mahlzeiten, Übernachtungen und verbrauchten Papierprodukten erfasst. Der Rechner wurde von KlimAktiv gGmbH entwickelt und steht kostenlos zur Verfügung.
Die Bundesverwaltung ist Veranstalter einer Vielzahl von Tagungen, Konferenzen und ähnlichen Veranstaltungen. Der von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt herausgegebene "Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen" gibt Empfehlungen und praktische Hinweise, wie diese Veranstaltungen umweltgerecht und sozial verträglich gestaltet werden können. Veranstaltungen beeinflussen die Umwelt in sehr unterschiedlicher Weise. In die Planung und Organisation von Veranstaltungen sollten daher frühzeitig Umweltbelange, aber auch weiterreichende Aspekte der Nachhaltigkeit einbezogen werden. Die im Leitfaden gegebenen Empfehlungen reichen von der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr über die Auswahl umweltgerecht hergestellter Produkte bis zum Umweltmanagement von Hotels und Konferenzzentren. Soziale Belange, wie etwa Barrierefreiheit oder Gender Mainstreaming , werden ebenfalls berücksichtigt. Der Großteil der Empfehlungen ist nicht nur für die Bundesverwaltung von Relevanz, sondern lässt sich auch auf anderweitige Veranstaltungen übertragen. Die Checklisten im Anhang des Leitfadens unterstützen die praktische Umsetzung und dienen gleichzeitig der Dokumentation durchgeführter Maßnahmen.
Eine am Nachhaltigkeitsprinzip orientierte öffentliche Beschaffung und die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen: Das sind nur zwei Aspekte aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung. Mit dem insgesamt zwölf Maßnahmenpakete umfassenden Programm will die Bundesregierung ihrer eigenen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung tragen. Ob ein energieeffizienter Fuhrpark, Bezug von Ökostrom oder Beachtung von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Beschaffung von Textilien und Holzprodukten, die öffentliche Beschaffung kann einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit leisten. Das Maßnahmenprogramm gibt unter anderem vor, geeignete Nachhaltigkeitskriterien bei Rahmenverträgen des Kaufhauses des Bundes (KdB) zu berücksichtigen. Die auf wissenschaftlicher Basis erarbeiteten Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ bilden eine wichtige Orientierungshilfe für eine umweltfreundliche Beschaffung. Das Maßnahmenprogramm hält fest, dass bei Ausschreibungen der Bundesverwaltung, soweit möglich, die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ zu verwenden sind. 95 % des in der Bundesverwaltung eingesetzten Papiers sollen Recyclingpapiere mit Blauem Engel sein. Ein von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt herausgegebener Leitfaden gibt insbesondere Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden Empfehlungen für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Organisation von Veranstaltungen. Dieser Leitfaden ist Bestandteil des Maßnahmenprogramms. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschloss am 30. März 2015 die Neuauflage des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vom 6. Dezember 2010. Das Programm wird nach vier Jahren überprüft und weiterentwickelt.