s/nachhaltige-regionalentwicklung/Nachhaltige Regionalentwicklung/gi
Der Datensatz zeigt die Lage der Biosphäre Bliesgau. Zonierung gemäß "Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau" . Die Biosphäre Bliesgau ist ein bewahrenswerter Lebensraum. Schwerpunktsetzung ist Schutz, Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften und nachhaltige Regionalentwicklung. Die UNESCO-Kriterien schreiben eine Einteilung des Biosphärenreservates in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone vor. Sachdaten/Attributinformationen: NR- Nummer des Biosphärenreservates; NAME - Name des Biosphärenreservates; FLAECHE - Gesamtgröße des Reservats in ha; ERFASSUNG- Erfassungsgrundlage; ECHTSGR - Rechtsgrundlage; AUSWEISUNG - Datum der Verordnung; ZONE - Entwicklungszone, Kernzone, Pflegezone; AMTSBLATT - Jahr/Seite; NAME_Z- Name der einzelnen Zonen(sofern vorhanden); NR_Z - Nummerierung der Zonen; FLAECHE_Z - Größe der einzelnen Zonen in ha; PEPL - Pflege- und Entwicklungsplan liegt vor: ja, nein, teilweise. Biosphärenreservat Bliesgau des Saarlandes, als Betrachtungsobjekt im GDZ modelliert; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngbsphr und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngbsphr) und exportiert in die Filegeodatabase.
Der Metadatensatz beschreibt alle einheitlich zu entwickelnden und zu pflegenden Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern (§ 27 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Z. Zt. ist im Vogtlandkreis 1 Gebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 474 Quadratkilometer ausgewiesen. Zuständig für die Ausweisung ist das Landratsamt Vogtlandkreis als Untere Naturschutzbehörde.
In Zusammenarbeit mit dem Institut fuer oekologische Wirtschaftsforschung Berlin soll die raeumliche Entwicklung und Planung in Deutschland im Licht der Anforderungen der Agenda 21 bewertet und Empfehlungen fuer Reformen in der Planung erarbeitet werden. TAURUS bearbeitet dabei schwerpunktmaessig die laendlichen Raeume.
AUFGABEN und INHALTE Die Regionalplanung dient der Koordinierung, Steuerung und Initiierung regionaler Entwicklungen. Sie hat deshalb die Aufgabe, mit dem Regionalplan einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Region Westsachsen zu schaffen, in dem die teilweise konkurrierenden raumbeanspruchenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange im Sinne des Leitbildes einer nachhaltigen Regionalentwicklung zu einem regionalen Ausgleich gebracht werden. Braunkohlenpläne sind Bestandteile des Regionalplans. Darüber hinaus liegt es im Interesse der Regionalplanung, durch vielfältige Aktivitäten auf eine Umsetzung regionalplanerischer Ziele und Grundsätze hinzuwirken.
Problemstellung: Das Projekt adressiert die Problematik einer zunehmend polarisierten Raumentwicklung zwischen schnell wachsenden urbanen Verdichtungsräumen und ihren Hinterlandregionen, die sowohl für China als auch Deutschland eine wesentliche Herausforderung auf dem Weg zur nachhaltigen Raumentwicklung darstellt. Ziel des Projektes URA ist es, am Beispiel der Region Huangyan-Taizhou strategische Raumentwicklungswerkzeuge und partizipative Planungsgovernance-Instrumente zu entwickeln, welche die akteursorientierte Steuerung von nachhaltigen Stadt-Land-Beziehungen für schnell wachsende urbane Regionen in China befördern. Das BMBF-Teilprojekt des IÖRs fokussiert auf die Veränderungsdynamiken von Ökosystemleistungen in einem Stadt-Umland-Gradienten und analysiert, welche Implikationen die Urbanisierung auf die ruralen Ökosystemleistungen ausübt. Zur Erfassung der Veränderung von Ökosystemen und grüner Infrastruktur im urban-ruralen Kontinuum der Region Huangyan-Taizhou wird in der Definitionsphase des Projektes ein geeigneter Landschaftslängsschnitt (Transsekt) von hochverdichteten Innenstadtbereichen, über den suburbanen Raum bis hin zu eher ländlich geprägten und von Bebauung freien naturnahen Räumen bestimmt und mit allen Partnern des Konsortiums abgestimmt. Eine Datenanalyse entlang des Transsekts basiert dabei auf metrischen Landschaftsindikatoren und berücksichtigt besonders die urban-ruralen Landschaftsstrukturen. Weiterhin werden Ökosystemleistungsindikatoren genutzt, um Trends und die Entwicklung grüner Infrastruktur sowie die Einflussfaktoren der Urbanisierung zu erfassen. Ausgehend von den Untersuchungen entlang des gewählten Transekt soll in dieser Initialphase des Projektes die Möglichkeit einer GIS-basierten Daten- und Kartengrundlage für die weitere Region Huangyan-Taizhou identifiziert und eruiert werden.
Die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Thüringen sind heute in Stolberg zu einer gemeinsamen Kabinettssitzung zusammengekommen, um die wirtschaftliche Zukunft und die Zusammenarbeit beider Länder gezielt zu stärken. Unter der Leitung der Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff und Mario Voigt bekräftigten beide Regierungen ihren Willen, verlässliche und partnerschaftliche Beziehungen fortzuführen, um die Entwicklung Mitteldeutschlands kraftvoll voranzubringen. Mit der Verabschiedung der „Stolberger Erklärung“ setzen Thüringen und Sachsen-Anhalt ein deutliches Signal für gemeinsame wirtschaftspolitische Initiativen und koordinierte Strategien, um den Standort Mitteldeutschland nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus standen weitere Themen von länderübergreifender Bedeutung auf der Agenda – darunter ein gemeinsames Hochwasserkonzept für die Helme, die enge Zusammenarbeit zwischen dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz" und dem Naturpark „Kyffhäuser“ sowie ein abgestimmtes Vorgehen zur Fortführung des Sonderinvestitionsprogramms (SIP II) für die Sanierung und Entwicklung der Schlösser, Burgen und Gärten als bedeutende Zeugnisse des kulturellen Erbes Mitteldeutschlands. Ministerpräsident Haseloff betonte: „Die Herausforderungen auf nationaler wie europäischer Ebene sind groß. Gemeinsam wollen Sachsen-Anhalt und Thüringen die Zukunft gestalten. Dafür wurden heute wichtige Weichen gestellt. Beide Länder verfügen über große Potenziale. Diese wollen wir entschlossen nutzen, ausbauen und entfalten. Das setzt eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Konsultationen voraus.“ Ministerpräsident Voigt: „Mitteldeutschland ist heute politisches Herz und wirtschaftliche Stärke zugleich – zwei Länder, die sich auf Augenhöhe begegnen. Sachsen-Anhalt und Thüringen stehen gemeinsam für eine starke Stimme des Ostens, die in Berlin und Brüssel gehört wird. Mit der Stolberger Erklärung treten wir dafür ein, die Wirtschaft zu beleben und unseren Standort dauerhaft zu stärken. Für beide Länder ist entscheidend, dass Regierungspolitik auch künftig von wirtschaftlicher Vernunft und Kompetenz geprägt bleibt. Mit Wirtschaftsministerin Colette Boos-John und Wirtschaftsminister Sven Schulze haben Mittelstand und Handwerk starke Partner und verlässliche Unterstützer. Deutschland und Europa können von der ostdeutschen Erfahrung des Wandels und von starken Regionen profitieren – aus dieser Kraft wächst unsere gemeinsame Zukunft.“ „Stolberger Erklärung“: Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft stärken Mit der Stolberger Erklärung bekräftigen die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Thüringen ihr gemeinsames Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der mitteldeutschen Wirtschaft zu stärken. Aus Sicht der Landesregierungen reichen finanzielle Entlastungen und Investitionsanreize allein nicht aus, um die wirtschaftliche Krise zu überwinden. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, die Standortbedingungen durch Strukturreformen zu verbessern und Staat und Verwaltung grundlegend zu modernisieren. Beide Länder fordern von der Bundesregierung, den Abbau von Berichtspflichten und bürokratischen Belastungen spürbar voranzutreiben, das Vergaberecht mittelstandsfreundlich zu modernisieren und die Wertgrenzen in den bundesgesetzlichen Vergaberegelungen anzuheben. Zudem soll die Bundesregierung zeitnah Reformvorschläge vorlegen, um einerseits einen weiteren Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge zu verhindern und dabei andererseits die Sozialsysteme zukunftsfest auszugestalten. Die Länder begrüßen die ab 1. Januar 2026 vorgesehenen Entlastungen bei den Energiepreisen, sehen jedoch weiteren Handlungsbedarf, um die Systemkosten der Energiewende zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien dauerhaft zu sichern. Der mitteldeutsche Chemiestandort soll im Rahmen der angekündigten Chemieagenda 2045 gestärkt werden. Verlässliche und durch den Bund hinreichend finanzierte Programme zur Wirtschaftsförderung sind von besonderer Bedeutung, da die ostdeutschen Länder weiterhin mit strukturellen Nachteilen und demografischem Wandel konfrontiert sind. Daher setzen sich beide Länder für die besondere Berücksichtigung strukturschwacher Regionen und eine jährliche dynamische Erhöhung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie für die Fortführung der wichtigsten Innovationsprogramme ein. Gemeinsames Hochwasserkonzept Sachsen-Anhalt und Thüringen werden künftig beim Hochwasserschutz enger zusammenarbeiten. So wollen beide Länder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzkonzept für die Helme erarbeiten. Ziel ist es, die Erfahrungen aus dem Winterhochwasser 2023/2024 aufzugreifen und gemeinsam wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der betroffenen Regionen zu entwickeln. Das gemeinsame Konzept soll die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Helme – von der Talsperre Kelbra bis zur Mündung in die Unstrut – koordinieren und optimieren. Im Mittelpunkt stehen dabei eine abgestimmte Defizitanalyse, hydraulische Modellierungen für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Ableitung nachhaltiger Schutzmaßnahmen. Der Prozess wird vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) und dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet und soll rund vier Jahre dauern. Für die Erstellung des Konzepts sind etwa 200.000 Euro veranschlagt, die von beiden Ländern gemeinsam finanziert werden. Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden. Um ihre einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten und gleichzeitig ihre wirtschaftliche und touristische Entwicklung nachhaltig zu stärken, haben Sachsen-Anhalt und Thüringen vereinbart, die Zusammenarbeit ihrer Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser zu vertiefen. Die Region zwischen Südharz und Kyffhäuser gehört zu den landschaftlich und ökologisch wertvollsten Gebieten Deutschlands und ist zugleich ein Raum mit großem Entwicklungspotenzial. Deshalb soll die Zusammenarbeit der Naturparke und Biosphärenreservate gezielt ausgebaut werden. Eine nachhaltige Regionalentwicklung soll Ökologie, Wirtschaft und Tourismus miteinander verbinden. Vorschläge der EU-Kommission zu Mehrjähriger Finanzrahmen 2028 - 2034 und EU-Kohäsionspolitik ab 2028 / Änderungen sind notwendig Die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Thüringen haben den aktuellen Sachstand bei den Vorbereitungsarbeiten zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen mit Sorge zur Kenntnis genommen. Sie halten Änderungen an den Verordnungsentwürfen für notwendig. Auch im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen soll die Kohäsionspolitik als das zentrale Investitionsinstrument mit den bewährten Strukturprinzipien, geteilter Mittelverwaltung, Mehrebenensystem, ortsbasierter Ansatz und Partnerschaftsprinzip erhalten bleiben. Insbesondere muss die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Gestaltung regionaler Förderprogramme vollständig sichergestellt und die Mittelausstattung mindestens auf dem Niveau der aktuellen Förderperiode zuzüglich Inflationsausgleich gewährleistet werden. Beide Landesregierungen bekräftigen darüber hinaus, ihre erfolgreiche Zusammenarbeit in der Europapolitik fortzusetzen. Rückblick auf das Gedenken 500 Jahre Bauernkrieg / Erfolgreiche und bewährte Zusammenarbeit Die enge länderübergreifende Zusammenarbeit und die abgestimmten Aktivitäten in Sachsen-Anhalt und Thüringen anlässlich des 500. Jahrestages des Deutschen Bauernkrieges haben sich bewährt. Sie haben die historischen Ereignisse und deren aktuelle Bezüge in das öffentliche Bewusstsein gerufen und zur touristischen Stärkung weniger beachteter Regionen beigetragen. Die Zusammenarbeit der beiden Länder im Kulturbereich wurde dadurch weiter gefestigt. Beide Landesregierungen sind dem Bund für seine finanzielle Unterstützung dankbar und bitten ihn, sein Engagement für national bedeutsame Kultureinrichtungen und Kulturereignisse fortzusetzen und möglichst auszubauen. Sonderinvestitionsprogramm soll fortgeführt werden Beide Kabinette wollen beim Bund auf die Auflage eines Sonderinvestitionsprogramms II hinwirken, das die erfolgreiche Kooperation aus dem noch laufenden Sonderinvestitionsprogramm I fortsetzt. Ziel ist es, die Sanierung und Entwicklung der Schlösser, Burgen und Gärten mit bundesweiter Ausstrahlung sicherzustellen und damit das kulturelle Erbe Mitteldeutschlands zu erhalten. Hierzu werden die Kulturressorts beider Länder gebeten, abgestimmt beim Bund vorstellig zu werden, um den Rahmen eines Nachfolgeprogramm für das Sonderinvestitionsprogramm I zu sondieren, zu verhandeln sowie eine entsprechende gemeinsame Strategie zu erarbeiten und umzusetzen. Starke Weinregion Saale-Unstrut: Thüringen und Sachsen-Anhalt vertiefen Zusammenarbeit Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen ihre Zusammenarbeit im Weinbaugebiet Saale-Unstrut weiter ausbauen. Der Weinbau prägt Landschaft, Kultur und Wirtschaft beider Länder – und sieht sich zugleich durch Klimawandel, Fachkräftemangel und sinkende Preise unter Druck. Um die regionale Weinwirtschaft zu stärken, sollen Verwaltungen künftig noch enger zusammenarbeiten, etwa durch abgestimmte Regelungen im Weinrecht, bei Maßnahmen zum Bürokratieabbau und im Pflanzenschutz. Beide Landesregierungen setzen sich dafür ein, das EU-Recht ohne zusätzliche nationale Verschärfungen umzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Weinwirtschaft zu sichern. Kontakt Ute Albersmann Stellvertretende Regierungssprecherin Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: 0391/5676665 Mail: ute.albersmann@stk.sachsen-anhalt.de Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. Die bereits am 20.06.2002 erlassene Verordnung für diesen Naturpark trat am 01.01.2003 in Kraft. In den Landkreisen Bitterfeld und Wittenberg stehen nunmehr insgesamt 42.750 ha als Naturpark unter Schutz. Der Naturpark setzt sich in Sachsen fort; dieser Teil wurde am 01.12.2000 verordnet. Somit konnten die seit 1992 andauernden Bestrebungen der Region, den Titel Naturpark tragen zu dürfen, abgeschlossen werden. Das Schutzgebiet ist ausführlicher im Buch „Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts-Ergänzungsband“ beschrieben, welches im Dezember 2003 erschienen ist. Codierung: NUP0003LSA Größe: 42.750 ha Verordnung über den Naturpark Dübener Heide/Sachsen-Anhalt vom Mai 2002 - trtt am 1. Januar 2003 in Kraft (PDF); GVBl. LSA 13(2002)34 vom 01.07.2002 Karte zur Verordnung (PDF) Karte (PDF) Website: Naturpark Dübener Heide 2005 wurde der Naturpark "Fläming/Sachsen-Anhalt" durch Allgemeinverfügung erklärt. Der Naturpark Fläming, der sich auch in Brandenburg befindet, erstreckt sich in Sachsen-Anhalt über 82.425 ha. Codierung: NUP0007LSA Größe: 82.425 ha Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Naturpark „Fläming/Sachsen-Anhalt" des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 5.10.2005 - 41.11-22441 (PDF) Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg 13(2006)3 vom 10.02.2006 und Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt - 15(2005)50 vom 12.12.2005 Karte (PDF) Website: Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt Die Idee, im Harz einen Naturpark einzurichten, existiert seit 1990, denn bereits mit Beschluss vom 16.03.1990 wurde die einstweilige Sicherstellung des Naturparkes verfügt. Seit 1992 bemühte sich ein Verein um die Ausweisung eines Naturparkes. Das Verfahren zur Unterschutzstellung eröffnete das Umweltministerium 2001. Der Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" wurde am 28.10.2003 verordnet und erstreckt sich in den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz mit einer Größe von etwa 166.000 ha. Der Nationalpark „Harz“ ist Bestandteil und somit Kernstück des Naturparkes. Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz ist ebenfalls Bestandteil des Naturparks. Der Naturpark Harz in Niedersachsen wurde 1960 gegründet. Die Verordnung des Naturparks Südharz in Thüringen erfolgte im Dezember 2010. Codierung: NUP0004LSA Größe: 166.000 ha Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" vom 28. Oktober 2003 (PDF) GVBl. LSA 14(2003)37 vom 03.11.2003 Karte zur Verordnung (PDF) Karte (PDF) Website: Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt Der Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) ist ein Naturpark im Landkreis Mansfeld-Südharz. Er wurde am 20. Dezember 2012 durch den damaligen Umweltminister Hermann Onko Aeikens bei einem Festakt in Arnstein als siebter Naturpark des Landes offiziell proklamiert. Träger ist der Regionalverband Harz e. V. in Quedlinburg. Die Größe des Naturparks beträgt ca. 25.600 Hektar im Unterharz und östlichen Harzvorland. Im Norden grenzt er an den 2003 gegründeten, fast gleichnamigen Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt. Codierung: NUP0008LSA Größe: 25.600 ha Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land)" vom 30. November 2012 (PDF); GVBL LSA 23(2012)24 vom 13. 12.2012 Karte (PDF) Website: Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) Mit Verordnung vom 02.02.2000 wurde der Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" auf 71.167 ha Fläche rechtskräftig. Eine Erweiterung der Fläche des Naturparks um 32.570 ha wurde per Allgemeinverfügung über die Erklärung zur Erweiterung des Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" vom 08.05.2008 rechtskräftig festgelegt. Codierung: NUP0002LSA Größe: lt. Allgemeinverfügung 2008: 32.570 ha Größe: lt. VO 2000: 71.167 ha Ges.-Größe: 10.3737 ha Allgemeinverfügung über die Erklärung zur Erweiterung des Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" Bekanntmachung des MLU vom 08.05.2008 - 23.22440/2.1 (PDF) MBl. LSA - 18(2008)18 vom 19.05.2008 Karte zur Allgemeinverfügung (PDF) Verordnung über den Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" vom 02.02.2000 (PDF) GVBl. für das LSA - 11(2000)6 vom 10.02.2000 Karte (PDF) Website: Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Der Naturpark "Unteres Saaletal" wurde 2005 durch Allgemeinverfügung offiziell anerkannt. Die Größe des Naturparks beträgt 40.782,7349 ha. Codierung: NUP0006LSA Größe: 40.782,7349 ha Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Naturpark „Unteres Saaletal" Bekanntmachung des MLU vom 27.10.2005 - 41.11-22441/1 (PDF) MBl. LSA - 15(2005)50 vom 12.12.2005 Karte zur Allgemeinverfügung (PDF) Karte (PDF) Website: Naturpark Unteres Saaletal Letzte Aktualisierung: 13.01.2023
Der Datensatz zeigt die Kernzonen der Biosphäre Bliesgau. In den Kernzonen soll eine von menschlicher Nutzung möglichst weitgehend ungestörte Waldentwicklung mit der ihr entsprechenden Artenvielfalt angestrebt werden. Kernzonen des Biosphärenreservat Bliesgau des Saarlandes;. als Betrachtungsobjekt im GDZ modelliert; Selektion der Kernzonen aus der MultiFeatureklasse (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngbsphr und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngbsphr)) und anschließender Export in die Filegeodatabase Zonierung gemäß "Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau" . Die Biosphäre Bliesgau ist ein Bewahrens werter Lebensraum. Schwerpunktsetzung ist Schutz, Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften und nachhaltige Regionalentwicklung. Die UNESCO-Kriterien schreiben eine Einteilung des Biosphärenreservates in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone vor. Sachdaten/Attributinformationen: NR - Nummer NAME - Name der Zone ERFASSUNG- Erfassungsgrundlage, RECHTSGR - Rechtsgrundlage, AUSWEISUNG - Datum der Verordnung, ZONE - Entwicklungszone, Kernzone, Pflegezone, AMTSBLATT - Jahr/Seite, FLAECHE_HA - Größe der einzelnen Zonen in ha, PEPL - Pflege- und Entwicklungsplan liegt vor: ja, nein, teilweise.
„Der Drömling zählt zu den Aushängeschildern für Renaturierung und Umweltschutz in Sachsen-Anhalt. Dass das vielfältige Engagement für Erhalt und Weiterentwicklung des Biosphärenreservates erfolgreich ist, hat die UNESCO Mitte 2023 mit ihrem Gütesiegel bestätigt. Diese Auszeichnung ist ein starker Impuls für die zukunftsfähige, nachhaltige Entwicklung dieser einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft.“ Das sagte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Montag beim Start seiner Sommertour unter dem Motto „Artenreiches Sachsen-Anhalt“. Noch bis zum Freitag wird Willingmann zahlreiche Projekte zu Naturschutz und Biodiversität im Land besuchen. Im Mittelpunkt standen heute Fische und andere Lebewesen, die auf Wasser und die ökologische Durchgängigkeit von Flüssen angewiesen sind. Ganz aktuell fördert das Ministerium dabei am Flötgraben den Umbau eines Wehrs zur Sohlgleite. Auch sie gleicht das bestehende Gefälle aus, kann aber im Gegensatz zum alten Wehr von Fischen passiert werden. Zudem verringert sie die Fließgeschwindigkeit und stärkt so den Wasserrückhalt. Das Ministerium finanziert das Vorhaben des Biosphärenreservates Drömling mit rund 70.000 Euro aus dem 2024 aufgelegten Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“. Daneben machte sich Willingmann an der Ohre auch ein Bild von der Fischaufstiegsanlage an der Krähenfußschleuse. Sie wurde 2019 mit Unterstützung von EU und Land in Höhe von rund 269.000 Euro errichtet und trägt dazu bei, die Biotopfunktion der Ohre im Drömling als wichtiges Bindeglied der aquatischen Lebensräume zwischen Weser und Elbe zu stärken. Dabei fügt sich die Errichtung der Fischaufstiegsanlage an der Krähenfußschleuse durch den Zweckverband Natur- und Kulturlandschaft Drömling in eine Vielzahl von Vorhaben zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit der Ohre und ihrer Nebengewässer ein. Auf dem Sommertour-Programm des Ministers stand darüber hinaus das Projekt „Blaues Netz im Drömling“ der Deutschen Umwelthilfe zur Entwicklung eines Biotopverbunds für Fischotter, Elbe-Biber und Iltis. Es wurde von Oktober 2019 bis März 2023 mit rund 708.000 Euro von EU und Land gefördert. Im Mittelpunkt: Der Bau von Querungshilfen für die heimischen Tiere an potenziell gefährlichen Kreuzungen von Straßen und Gewässern. Zudem wurden Uferbereiche aus der Weidenutzung genommen sowie Angebote zu Naturbildung und -tourismus initiiert. Zu letzteren zählt u.a. ein 2,5 Kilometer langer Fischotter-Erlebnispfad entlang des Allerkanals, der sowohl über elf Infotafeln als auch digital via QR-Codes erlebbar ist. Willingmann: „Das Blaue Netz steht beispielhaft für viele weitere Projekte im Biosphärenreservat Drömling, die Natur- und Klimaschutz mit nachhaltiger Regionalentwicklung verbinden. Davon profitieren nicht nur Tiere und Pflanzen, sondern auch die Menschen vor Ort – durch Stärkung von Wirtschaft, Bildung und regionaler Identität.“ Dazu tragen auch zwei neu eingerichtete Wanderwege an der Halboffenen Weidelandschaft Röwitz bei. Basis dafür war das 2018 erstellte Wegekonzept, das vom Umweltministerium mit rund 30.000 Euro aus EU- und Landesmitteln gefördert wurde. Entstanden sind zwei Strecken mit Infotafeln, die auch über Beobachtungsmöglichkeiten für Tiere, einen Rastplatz mit Parkmöglichkeiten sowie eine Schutzhütte verfügen. Im Mittelpunkt steht dabei der Lebensraum der historischen Moordammkulturen aus Grünland und Standgewässern. Hintergrund: Der Drömling ist im Juni 2023 von der UNESCO anerkannt worden. Das „UNESCO Biosphärenreservat Drömling“ umfasst eine Fläche von rund 45.370 Hektar; davon liegen ca. drei Viertel (34.070 Hektar) in Sachsen-Anhalt und etwa ein Viertel (11.300 Hektar) im benachbarten Niedersachsen. Biosphärenreservate dienen dem Naturschutz und sind darüber hinaus Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Hier soll beispielhaft erprobt werden, wie sich Klima- und Naturschutz gewinnbringend mit verbinden lassen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de
Angesichts der ökologischen Herausforderungen stellt sich die Frage, wie die mit dem Ausstieg aus der Förderung und Verstromung von Braunkohle eingeleiteten Strukturwandelprozesse in den Revieren im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation gezielt entwickelt werden können. Hierzu untersucht das Vorhaben TransIS an Fallbeispielen im Rheinischen, Mitteldeutschen und Lausitzer Revier, welchen Beitrag eine an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtete Gestaltung und innovative Vernetzung regionaler Infrastrukturen für einen sozial-ökologischen Strukturwandel leisten kann und welche Impulse davon für eine nachhaltige Regionalentwicklung ausgehen können. Der vorliegende Zwischenbericht umfasst das erste Arbeitspaket, das sich mit der historischen Entwicklung und aktuellen Leitthemen in den Revieren befasst hat und erste Befunde zu den Infrastrukturentwicklungen darstellt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 198 |
| Kommune | 1 |
| Land | 33 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 150 |
| Text | 45 |
| unbekannt | 24 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 61 |
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| unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 223 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
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| Boden | 120 |
| Lebewesen und Lebensräume | 176 |
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