Die Metallsalzextraktion hat ihre industrielle Profilierung in den 40iger Jahren bei der Uranextraktion erlebt. Im weiteren erstreckte sich die Anwendung auf teure Metalle, wie Vanadium, Zirkon, Hafnium, Niob und Tantal. Erst in den 60iger Jahren gelang der Durchbruch mit der Gewinnung von Kupfer aus sehr verduennten Laugen. Heute wird diese Trennoperation grob gesagt fuer das halbe Periodensystem verwendet. Im Zuge von Umweltschutzerwaegungen werden auch immer billigere Metalle, wie z.B. Zink, Arsen, damit behandelt. Der Wert- bzw. Schadmetallgehalt im Abwasser liegt bei dieser Methode i.a. zwischen 0,5 und 20 g/l. Das Ziel dieser Unit Operation ist dabei entweder eine Reinigung eines Elektrolyten von Begleitelementen oder eine Aufkonzentrierung, die eine Weiterbearbeitung oekonomischer werden laesst, sowie die Umwandlung einer Spezies in eine einfacher gewinnbare Form. Aktuelle Probleme, die von uns zur Zeit behandelt werden, ist die Abtrennung des Schadstoffes Arsen aus einem Kupferelektrolyten, eine analoge Gewinnung eines Wertmetalls aus einem Zinkelektrolyten, eine Rueckfuehrung von Nickel, Zink etc. aus Spuelwaessern in der Galvanoindustrie, eine selektive Trennung der Edelmetalle Silber, Kupfer und Polladium sowie eine Aufarbeitung von Nickel aus einer chemischen Reize.
Die Aufforstung und Restauration von Waldlandschaften haben viel Aufmerksamkeit als wichtige Möglichkeit zur Eindämmung des Klimawandels (KW) erhalten. Daher spielen sie in vielen politischen Initiativen (Grüne Deal der EU; Bonn Challenge) eine wichtige Rolle. Doch die anhaltende Zunahme des durch den KW hervorgerufenen Stresses bedroht die Wälder. Angesichts des KW sind Anpassung und Klimaschutz durch Wälder eng miteinander verknüpft, denn ihre Fähigkeit, Kohlenstoff (C) langfristig zu binden, hängt von der Fähigkeit ab, vielfältigen Belastungen standzuhalten. Es gibt zunehmende Evidenz dafür, dass gemischte Plantagen aus mehreren Baumarten, C effizienter speichern und resilienter sind gegenüber KW-bedingtem Stress. Gemischte Plantagen stellen somit eine wichtige Möglichkeit dar, um auf natürliche Weise Klimaschutz und -anpassung zu betreiben. Weltweit werden jedoch die Baumplantagen von Monokulturen dominiert. Die Gründe für diese Ablehnung von Mischplantagen durch Waldbesitzer und Stakeholder müssen daher ermittelt und in künftigen Forstpolitiken angegangen werden, um eine weite Verbreitung von KW-resistenteren Mischwaldplantagen zu fördern. Ein möglicher Hinderungsfaktor sind unzureichende Kenntnisse der Praktiker und politischen Entscheidungsträger. Mittels eines globalen Netzwerks von Experimenten zur Artenvielfalt in Wäldern (TreeDivNet) werden wir ein mechanistisches Verständnis darüber entwickeln, wie Baumartenvielfalt, Baumarteneigenschaften und Bewirtschaftung (Durchforstung und Düngung) sowohl das Potenzial von gemischten Plantagen zum Klimaschutz (C-Sequestrierung) als auch zur Anpassung (Dürre- und Schädlingsresistenz) in einem Win-Win-Ansatz beeinflussen können. Darüber hinaus wird dieses Wissen in Richtlinien für Praktiker und Entscheidungsträger übersetzt.TreeDivNet umfasst weltweit 26 Experimente mit ca. 1,2 Millionen gepflanzten Bäumen. Diese Experimente basieren auf einem gemeinsamen, statistisch fundierten Design, das es erlaubt, kausale Zusammenhänge zwischen Baumdiversität, Management und Ökosystemfunktionen (inkl. C-Sequestrierung) zu analysieren. Der funktionelle und mechanistische Schwerpunkt von MixForChange und die unterschiedlichen Umweltkontexte der Experimente werden es ermöglichen, unsere Ergebnisse über Fallstudien hinaus zu extrapolieren und evidenzbasierte Richtlinien für die Bewirtschaftung von Mischplantagen zu entwickeln. Darüber hinaus wird MixForChange im Rahmen eines gemeinsamen analytischen Ansatzes Synergien und Zielkonflikte zwischen Klimaschutz- und Anpassungspotenzial von Mischplantagen einerseits und Erfüllung der Ziele der beteiligten Stakeholder andererseits analysieren. Der Einfluss von MixForChange auf die Gesellschaft wird durch einen starken Fokus auf Wissenstransfer und Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen von Management und Governance gewährleistet. MixForChange wird einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Mischwaldplantagen als natürliche Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels leisten.
Vorhaben zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie zur Verringerung der Umweltverschmutzung werden in diesem Förderschwerpunkt unterstützt. Hier geht es zu den Aufrufen Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Grün- und Erholungsflächen; naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen Infrastruktur (inkl. Machbarkeitsstudien); Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds; Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit; die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten; Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume (lokale Umgestaltung des Straßen- und Freiraums als Begegnungsräume, z. B. durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernden Fahrbahnoberflächen, lärmreduzierende Fahrbahnaufteilung sowie geschliffenes Kopfsteinpflaster und bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung, Verkehrsmengenreduzierung etc., Maßnahmen zur Lärmminderung im schienengebundenen ÖPNV); Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, z. B. Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr, Schadstoffemissionen aus mobilen Maschinen und Geräten; Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins erfasst sind. Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche Unternehmen landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften Die Förderaufrufe werden ab 18.12.2025 mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt. Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles. Hier finden Sie eine Übersicht abgelaufener Förderaufrufe . Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal
In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben gefördert, die entweder zur Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen beitragen oder den Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt voranbringen. Hier geht es zu den Aufrufen 1. Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen durch: naturbasierte Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inkl. Machbarkeitsstudien); Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns; Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen; Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall; Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschließlich Monitoring. 2. Förderung des Ausbaus der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt: Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung: Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-) Gebieten; Kombination von Gebäude-/ Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen; Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation; Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität; Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung; Projektbezogene Untersuchungen und Studien. Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche Unternehmen Unternehmen landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften Die Förderaufrufe werden ab 18.12.2025 mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt. Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles. Hier finden Sie eine Übersicht abgelaufener Förderaufrufe . Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal
Zur Steigerung der Energieeffizienz im Land Berlin werden in diesem Förderschwerpunkt Vorhaben gefördert, die durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen zur Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase beitragen. Hier geht es zu den Aufrufen Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Unternehmen in folgenden Bereichen: Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik; Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/ Nutzung regenerativer Energien; Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung; Wasserstofftechnologie/ Brennstoffzellen, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird; Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme; Kälte-/ Klimatechnologie; Kraft-Wärme-Kopplung; mit verbesserter Energieeffizienz einhergehende Verbesserung von Stoffstrom-/ Ressourceneffizienz; energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/ Produktionsprozesse (z. B. Kühl- und Wärmekonzepte in Bäckereien, Feinkost, u. a.); hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT). Im Rahmen des Förderschwerpunktes können auch integrierte Maßnahmen gefördert werden, die neben den o. g. Effizienzmaßnahmen auch folgende Punkte beinhalten können: Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie; Unterstützung der Wärmeerzeugung/ Heizung (z. B. Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung; Klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (z. B. naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur Adiabaten Kühlung; Regenwassernutzung/-versickerung; Sonnenschutz); Digitalisierung; intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucher im Gebäude; begleitende Gutachten und Studien. Unternehmen inklusive Großunternehmen Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und die Bezirksverwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts öffentliche Unternehmen gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen Die Förderaufrufe werden ab 18.12.2025 mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt. Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles. Hier finden Sie eine Übersicht abgelaufener Förderaufrufe. Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal
<p>Naturbasierte Lösungen sind zentral für Klimawandelanpassung. Stadtgrün und Wasser können etwa Hitze in Städten reduzieren. Wie können Kommunen solche Maßnahmen trotz knapper Mittel umsetzen? Ein Papier zeigt Finanzierungswege anhand von Praxisbeispielen – von Crowdfunding bis Green Bonds – und bewertet, welche sich wann eignen. Zudem gibt es Empfehlungen, wie Bund und Länder unterstützen können.</p><p>Kommunen stehen vor der Aufgabe, naturbasierte Lösungen für die Klimaanpassung umzusetzen, verfügen dafür aber oft über begrenzte finanzielle Mittel. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/jenseits-oeffentlicher-gelder-wie-kommunen">Publikation</a> zeigt, wie alternative Finanzierungswege – etwa Crowdfunding, Kooperationen mit privaten Akteuren, Green Bonds, Darlehen oder revolvierende Fonds – helfen können, diese Lücke zu schließen. Praxisbeispiele verdeutlichen, welche Modelle sich für unterschiedliche kommunale Ausgangslagen eignen.<br>Die Publikation richtet sich an Kommunen aller Größen, insbesondere an Verwaltungsmitarbeitende, Planungsstellen, Klimaanpassungsbeauftragte sowie politische Entscheidungsträger*innen. Kommunen soll mit der Publikation der Zugang zu naturbasierten Lösungen für die Klimaanpassung erleichtert werden.</p><p>Auch Landes- und Bundesbehörden, die Rahmenbedingungen setzen oder Unterstützungsleistungen entwickeln, profitieren von den Einblicken in die mögliche Finanzierungsvielfalt von naturbasierten Lösungen und erhalten konkrete Empfehlungen: Kommunen sollten besser über Finanzierungsoptionen informiert und durch Beratungsangebote, Wissensnetzwerke und Partnerschaften unterstützt werden. Bund und Länder können zudem Rahmen schaffen, um Kooperationen zu fördern, Finanzinstrumente zu kombinieren und benachteiligte Kommunen gezielt zu stärken.</p>
<p>Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie. 376 Fachleute aus 212 Organisationen sowie 330 zufällig ausgewählte und knapp 2.000 online teilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich die Beteiligung in der Strategie widerspiegelt und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht.</p><p>„Leben im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> gemeinsam meistern“ – so lautete die Überschrift des Dialogs KlimaAnpassung, mit dem das Bundesumweltministerium (damals <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>, heute BMUKN) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) Bürger*innen sowie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a> aus Bundesländern, Verbänden und Wissenschaft im Zeitraum September 2023 bis Oktober 2024 an der Entwicklung der Deutschen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsstrategie#alphabar">Anpassungsstrategie</a> beteiligt haben (s. Abbildung 1). Viele der in der Beteiligung genannten Themen und Vorschläge finden sich in der <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a> wieder, die das Bundeskabinett im Dezember 2024 beschlossen hat.</p><p><strong>Wer hat sich beteiligt?</strong></p><p>Wie sich zentrale Beteiligungsergebnisse in der Strategie widerspiegeln und welche zusätzlichen Themen durch die Beteiligten eingebracht wurden, zeigt der abschließende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsprozess-zur-deutschen">Bericht zum Dialog KlimaAnpassung</a>.</p><p><strong>Bürger*innen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a> geben vielfältige Empfehlungen</strong></p><p>Die beteiligten Bürger*innen und Stakeholder halten Klimaanpassung für wichtig und unterstützen in großen Teilen die Themen der Klimaanpassungsstrategie. Von den Stakeholdern gibt es viel Zustimmung zum Ansatz der messbaren Ziele und dazu, bei der Zielsetzung thematisch anhand von Clustern vorzugehen.</p><p>Neben Empfehlungen zu einzelnen Clustern finden sich in den Beiträgen der Stakeholder und Bürger*innen wiederkehrende Aspekte sowie Hinweise zu übergeordneten Themen:</p><p><strong>Wie die Beteiligung in die Strategie eingeflossen </strong><strong>ist</strong></p><p>Viele eingebrachte Themen und Vorschläge finden sich in der Deutschen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsstrategie#alphabar">Anpassungsstrategie</a> an den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> 2024 wieder. Die Empfehlungen der Bürger*innen bilden die Basis der „<strong>Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060</strong>“. In der formellen Konsultation haben die Vertreter*innen der Länder zahlreiche eigene Beiträge zur Zielerreichung formuliert, die im Abschnitt „Beiträge der Bundesländer“ in die Strategie eingeflossen sind.</p><p>Die häufig genannten Themen Begrünung, vulnerable Gruppen und Bildung sowie Informationsbereitstellung finden sich an verschiedenen Stellen der Strategie wieder. <strong>Begrünung und naturbasierte Lösungen</strong> werden etwa in der Stadtentwicklung, bei Gebäuden oder im Thema Wasser angesprochen. <strong>Vulnerable Gruppen</strong> werden insbesondere im Aktionsfeld „Soziale Gerechtigkeit und vulnerable Gruppen in der Klimaanpassung“ thematisiert, aber auch bei den Themen Gesundheit, Bevölkerungsschutz oder Gebäude. Der Aktionsplan Anpassung – der die Maßnahmen der Strategie bündelt – enthält zudem viele Maßnahmen zu <strong>Forschung, Bildung, Beratung und Informationsbereitstellung</strong>.</p><p>Die beschlossene Strategie enthält einige Themen, die in dem zur Beteiligung genutzten Rohentwurf (2023) noch nicht enthalten waren. Dazu zählen etwa <strong>Arbeitsschutz und Sport</strong>, die jeweils als eigene Aktionsfelder aufgenommen wurden. Ergänzt wurde auch das Ziel, die Bekanntheit und Attraktivität des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz zu steigern. Alle drei Themen wurden von Bürger*innen und Stakeholdern diskutiert und eingebracht.</p><p>Mit Blick auf das Ambitionsniveau wurden im Laufe der Strategieentwicklung einzelne <strong>Zieljahre vorgezogen</strong>. Etwa hatten die Stakeholder für menschliche Gesundheit und Pflege vorgeschlagen, alle Ziele einheitlich auf das Zieljahr 2030 zu setzen. Anders als der Rohentwurf sieht die finale Strategie dies so vor.</p><p><strong>Welche Themen nicht in die Strategie eingeflossen sind</strong></p><p>Einige der von den Bürgern*Bürgerinnen und Stakeholdern eingebrachten Themen sind aktuell (noch) nicht in die Strategie eingeflossen. Zahlreiche Beiträge berührten Beiträge <strong>anderer Politikbereiche</strong> und gaben Empfehlungen etwa zur Agrar-, Energie- oder Mobilitätswende. Ebenso gab es zum Teil Empfehlungen, die <strong>andere Politikstrategien</strong> im Umweltressort betreffen. Die Beiträge zur biologischen Vielfalt etwa sind aufgrund des parallelen Strategieprozesses zur Fortentwicklung der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030“ bislang nicht in die Klimaanpassungsstrategie eingeflossen, aber für die Fortschreibung vorgemerkt.</p><p>Auch Bereiche außerhalb des Verantwortungsbereichs des Bundes wurden nicht aufgegriffen. Die Meeresfischerei etwa wird auf <strong>EU-Ebene</strong> verhandelt. Der von Bürger*innen adressierte öffentliche Nahverkehr sowie der Fuß- und Radverkehr liegen im <strong>Kompetenzbereich von Ländern und Kommunen</strong> – ebenso wie viele Verantwortlichkeiten bei menschlicher Gesundheit und Pflege.</p><p>Einige Beiträge wurden aufgrund der <strong>Schwerpunktsetzung der Strategie</strong> nicht aufgenommen. Dies betrifft beispielsweise die Energiewirtschaft. Da die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes von 2021</a> hier mittelfristig ein geringes Risiko sieht (Kahlenborn et al. 2021), ist vorgesehen, dieses Thema erst bei der kommenden Fortschreibung der Anpassungsstrategie zu berücksichtigen. Auch die Themen Finanzwirtschaft, Tourismuswirtschaft sowie Informations- und Kommunikationsinfrastruktur und das Zusammenspiel von Ernährung und Konsum sind aufgrund der gesetzten Schwerpunkte nicht enthalten. Bei einzelnen Themen – etwa Meeresschutz oder psychische Klimawandelfolgen – fehlt es noch an Informationen und Daten oder die Strategie nennt <strong>zusätzlichen Forschungsbedarf</strong>.</p><p><strong>Die Beteiligungsformate haben sich bewährt… </strong></p><p>Im Beteiligungsprozess konnten sowohl die anvisierten Stakeholder als auch Bürger*innen aus einzelnen Regionen und zum Teil darüber hinaus erreicht werden. Alle Beteiligungsformate, bis auf die abschließende Konsultation der Länder, <strong>wurden evaluiert</strong>. Während bei den Präsenzformaten gute Rücklaufquoten erreicht werden konnten (Bürger*innen 92 %, Stakeholder 78 %), nahmen an der Evaluation der Onlineformate nur sehr wenige teil. Die Präsenzformate wurden insgesamt positiv bewertet – sowohl hinsichtlich der Beteiligungsergebnisse als auch des Prozesses. Knapp zwei Drittel der Bürger*innen und gut die Hälfte der Stakeholder sind zuversichtlich, dass ihre Beiträge angemessen in der Strategieentwicklung berücksichtigt werden.</p><p>… <strong>und zur weiteren Beteiligung motiviert</strong></p><p>Positiv ist zudem, dass drei Viertel der Bürger*innen aus den regionalen Dialogen angeben, <strong>motiviert zu sein, sich in weitere Beteiligungsangebote</strong> einzubringen, und zwei Drittel, sich weiter mit dem Thema Klimaanpassung zu beschäftigen. Über 90 Prozent der beteiligten Bürger*innen sind der Ansicht, dass durch die regionalen Dialoge besonders wichtige Themen identifiziert wurden, die für ein Leben im Klimawandel als erstes angepackt werden sollten und dass gute Empfehlungen an politische Entscheidungsträger*innen entwickelt wurden. Jeweils gut die Hälfte gibt an, dass sich ihr Verständnis von Folgen des Klimawandels und von Anpassungsmaßnahmen gesteigert hat, und dass sie nun überzeugter sind, dass Klimaanpassung notwendig oder für eine gute Lebensqualität in Deutschland wichtig ist – bei etwa einem Drittel waren Wissen und Überzeugung schon vorher hoch.</p><p><strong>Was sich aus dem Dialog KlimaAnpassung</strong><strong> lernen lässt</strong></p><p>Aus dem Beteiligungsprozess lassen sich unter anderem folgende Empfehlungen für weitere Beteiligungsangebote ableiten:</p><p><em> </em></p><p><strong>Autor*innen: </strong>Dr. Esther Hoffmann, Johannes Rupp, Richard Harnisch (Institut für ökologische Wirtschaftsforschung)</p><p><em>Der „Dialog KlimaAnpassung“ wurde zusammen mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), IKU – Die Dialoggestalter, Ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, Bosch & Partner sowie Polidia und Ifok durchgeführt.</em></p><p> </p><p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter </em><em></em><em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a></em><em></em><em> und Anpassung Nr. 99 ver</em><em>ö</em><em>ffentlicht.</em><em> </em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a><em> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p><p> </p><p>Quellen:</p><p>BMUKN – Bundesministerium für Umwelt, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Hrsg.) (2024): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 – Vorsorge gemeinsam gestalten. Download unter: <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">BMUKN: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 | Download</a></p><p>Hoffmann, E. & Rupp, J. (2025): Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024. Schnittmengen zwischen den Empfehlungen und der Strategie, Dezember 2025, Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau, Download unter: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsprozess-zur-deutschen">Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024 | Umweltbundesamt</a></p><p>Kahlenborn, W.; Porst, L.; Voß, M.; Fritsch, U.; Renner, K.; Zebisch, M.; Wolf, M.; Schönthaler, K.; Schauser, I. (2021). Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021 (Kurzfassung), Juni 2021, Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau, Download unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung</a></p><p> </p>
Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die biologische Vielfalt im Berliner Raum zu schützen und leistet damit einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen das globale Artensterben. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist: Laut dem globalen „Living Planet Index“ sind zwischen 1970 und 2016 die Populationen von Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Reptilien und Fischen weltweit um fast 70 % zurückgegangen. Bei der Förderung der biologischen Vielfalt spielen auch Städte eine wichtige Rolle. Als ‚grüne Metropole‘ hat Berlin ein großes Potenzial und Vorbildcharakter zugleich. Politisch betrachtet ist Berlin in einem großen Rahmen aus globalen, internationalen, nationalen und lokalen Abkommen dazu verpflichtet, zum Schutz der biologischen Vielfalt beizutragen. Mit dem Berlin Urban Nature Pact leistet Berlin einen aktiven Beitrag zur Förderung von Stadtnatur in Städten weltweit. Der Berlin Urban Nature Pact von 2024 unterstreicht die führende Rolle, die Städte und lokale Behörden beim Schutz der biologischen Vielfalt, der Bekämpfung des Klimawandels und für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger spielen. Das Abkommen ist darauf fokussiert, die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmen mittels konkreter, lokaler Maßnahmen umzusetzen. Der Pakt definiert sieben Zielbereiche mit 28 formulierten Unterzielen, wobei sich die unterzeichnenden Städte verpflichtet haben, bis 2030 mindestens 15 von ihnen umzusetzen. Um die Ziele zu erreichen, setzt der Pakt auf die Zusammenarbeit, Mitgestaltung und proaktive Partnerschaften mit der Stadtgesellschaft und der Wirtschaft. Auf internationaler Ebene ist der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (Global Biodiversity Framework) ein zentrales Regelwerk, der 2022 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) von 196 Staaten verabschiedet wurde. Er legt langfristige Ziele bis 2050 und 23 konkrete, handlungsorientierte Ziele bis 2030 fest. Ziel 12 fordert Städte wie Berlin auf, ihre Grünflächen- und Stadtplanung zu verbessern, um sowohl das menschliche Wohlergehen als auch die biologische Vielfalt zu fördern. Biodiversität ist außerdem in der Agenda 2030 fest verankert, die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. 17 Ziele für nachhalte Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bilden das Herzstück der Agenda: besonders SDG 14 („Leben unter Wasser”) und SDG 15 (“Leben an Land”) heben die Bedeutung der Biodiversität für eine nachhaltige Zukunft hervor und setzen klare Ziele für den Schutz von Meeres- und Landökosystemen sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Die Ramsar-Konvention von 1971 spielt eine weitere global bedeutsame Rolle für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und den Erhalt ihrer Biodiversität. Feuchtgebiete sind Lebensräume zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten, regulieren den Wasserhaushalt und spielen eine Schlüsselrolle bei der Kohlenstoffspeicherung und Klimaanpassung. Die Konvention ist somit essenziell für den Schutz und die Wiederherstellung dieser Ökosysteme und den Erhalt der biologischen Vielfalt, die darauf angewiesen ist. Auf europäischer Ebene sind die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie zentrale Instrumente zum Schutz der Biodiversität in Europa. Sie bilden die rechtliche Grundlage für das Natura-2000-Netzwerk, ein europaweites Netz geschützter Gebiete, das bedrohte Arten und Lebensräume bewahrt. Diese Richtlinien fördern den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und tragen wesentlich dazu bei, den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU zu stoppen und langfristige Lebensräume für gefährdete Arten zu sichern. Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist eine tragende Säule des European Green Deals und zielt darauf ab, die Natur zu schützen und den Artenverlust zu stoppen. Sie wurde 2020 beschlossen und enthält eine Reihe von sehr konkreten Zielen: die Ausweitung der Schutzgebiete auf 30 %, das Pflanzen von drei Milliarden Bäumen in der EU bis 2030 – was umgerechnet auf Einwohnerinnen und Einwohner etwa einer Million Bäume für Berlin bedeuten würde, sowie das Renaturieren von 25.000 km Flüssen, was etwa einem Drittel der Flüsse in der EU entspricht. Die aktuelle EU-Strategie betont die Bedeutung von Städten wie Berlin und fordert sie auf, ehrgeizige Pläne für die Begrünung zu entwickeln. Dabei sollen auch die öffentlichen Räume und Infrastrukturen, Gebäude und ihre Umgebung als große Flächenreserve in den Blick genommen werden. 2024 hat die EU-Kommission außerdem die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet. Sie verfolgt das Ziel, den Verlust von Biodiversität und die Degradierung natürlicher Lebensräume in Europa umzukehren und verpflichtet die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zur Renaturierung von Ökosystemen zu ergreifen, darunter Wälder, Feuchtgebiete und landwirtschaftliche Flächen. Artikel 8 adressiert städtische Ökosysteme und fordert, dass es ab 2030 einen positiven Trend bei der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen sowie der Baumüberschirmung gibt. Dadurch soll nicht nur die Artenvielfalt geschützt, sondern auch die Lebensqualität der Stadtbewohner verbessert und Städte widerstandsfähiger gegen Klimawandel und Extremwetter gemacht werden. In Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das zentrale Gesetz für den Naturschutz und regelt den Schutz von Natur und Landschaft auf nationaler Ebene. Es zielt darauf ab, die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit der Ökosysteme und die Vielfalt der Landschaften dauerhaft zu sichern. Durch Schutzmaßnahmen, die Ausweisung von Naturschutzgebieten und die Förderung nachhaltiger Landnutzung trägt das Gesetz entscheidend zur Erhaltung der Biodiversität und zur ökologischen Stabilität bei. Außerdem ist die neue Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030((NBS 2030)) richtungsweisend für Bundesländer und Kommunen. Sie wurde 2024 beschlossen und ist eine Weiterentwicklung der Nationalen Strategie von 2007. Die Umsetzung von 64 Zielen wird von einem Aktionsplan begleitet, der rund 250 Maßnahmen enthält, die zwischen 2024–2027 durchgeführt werden sollen. Auf Berliner Ebene ist das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) relevant, denn es schafft einen rechtlichen Rahmen für das Landesgebiet und beinhaltet Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in der räumlichen Gesamtplanung. Zudem gibt es die Berliner Strategie zum Schutz und zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern mit konkreten Maßnahmen für den Schutz von Wildbienen und Honigbienen. Zusammenfassend ist Berlin durch diese Strategie und die Einhaltung von internationalen, nationalen und lokalen Vorgaben verpflichtet, die biologische Vielfalt aktiv zu schützen und zu fördern. Gleichzeitig verdeutlichen die Abkommen die wichtige Rolle von Städten bei der Förderung biologischer Vielfalt. Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 370 |
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| Type | Count |
|---|---|
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| License | Count |
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| geschlossen | 156 |
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| Language | Count |
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| Resource type | Count |
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|---|---|
| Boden | 239 |
| Lebewesen und Lebensräume | 377 |
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