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Wie die EU ihre Klimaschutzarchitektur stärken kann

<p> <p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p> </p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p><p> <p>Die EU hat sich im März 2026 verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Die Maßnahmen, mit denen die EU die Ziele erreichen will, sind ebenso wichtig wie die Ziele selbst. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> empfiehlt, das 2040-Klimaziel noch ambitionierter zu gestalten und die aktuellen klimapolitischen Maßnahmen sorgfältig anzupassen.</p> <p>Die wichtigsten Empfehlungen in Kürze:</p> <p><strong>Anhebung des Ziels der Treibhausgasreduktion für 2040 in künftigen Überprüfungsprozessen auf 95 %</strong>. Das Klimaziel der EU für 2040, die Treibhausgasemissionen um 90 % zu senken, lässt zu, dass bis zu 5 % durch internationale Emissionsgutschriften (nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris) gedeckt werden, wodurch die tatsächliche Reduzierung innerhalb der EU unter voller Ausschöpfung dieses maximalen Rahmens bei nur 85 % liegt. Dies würde eine enorme Lücke bedeuten, da die Nettoemissionen der EU im Jahr 2040 somit bis zu 50 % höher ausfallen könnten, als sie es ohne solche Gutschriften wären – Restemissionen in der EU liegen 2040 bei 15 %, statt bei 10 % der Basisemissionen von 1990. Ein zu schwaches Ziel würde dazu führen, dass in den 2030er-Jahren weniger in grüne Technologien in der EU investiert wird und entsprechende Investitionen im fossilen Energiesektor entstehen (Lock-in-Effekte). Gleichzeitig würde dies die EU zwingen, in den verbleibenden Jahren bis zur Klimaneutralität (zwischen 2040 und 2050) unrealistisch steile Emissionsreduktionen zu erbringen. Darüber hinaus würde ein ehrgeizigeres Ziel für das Jahr 2040 der historischen klimapolitischen Verantwortung Europas besser gerecht werden und seine Rolle als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> stärken. Daher empfiehlt das UBA weiterhin ein echtes Netto-Reduktionsziel von 95 % bis 2040.</p> <p><strong>Die EU sollte sich zur Erreichung ihrer Klimaziele nicht auf internationale CO</strong><strong>₂</strong><strong>-Gutschriften verlassen</strong>. Internationale Zertifikate können dazu beitragen, Klimaschutzmaßnahmen im Ausland zu unterstützen, sind jedoch kein verlässlicher Ersatz für heimische Anstrengungen. Das UBA warnt vor den Risiken dieser Entscheidung: Hochwertige Gutschriften werden wahrscheinlich knapp und teuer sein; frühere Erfahrungen mit ähnlichen Systemen – wie dem Clean Development Mechanism des Kyoto-Protokolls – haben gravierende Probleme mit einem Überangebot und schlechter Qualität aufgezeigt. Zudem würde die Akzeptanz von Zertifikaten geringerer Qualität sowohl die Glaubwürdigkeit der EU als auch die Klimaziele der Länder, die diese verkaufen, untergraben.&nbsp;</p> <p><strong>Zuerst Emissionen senken – nicht auf Kohlenstoffentnahmen setzen</strong>. Kohlenstoffentnahmetechnologien, wie Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) sowie direkte Luftabscheidung und -speicherung (DACCS), spielen in den Plänen der EU zur Erreichung der EU-Klimaziele eine zentrale Rolle, sind aktuell jedoch kaum verfügbar: BECCS beispielsweise soll bis 2030 voraussichtlich nur 4 Millionen Tonnen CO₂ entfernen – ein Bruchteil dessen, was die EU-Pläne erfordern. Zudem sind sie mit erheblichen Risiken verbunden, wie beispielsweise einem hohen Energie- und Biomasseverbrauch. Daher warnt das UBA davor, auf eine vielfache Skalierung dieser Technologien bis 2040 zu setzen, und unterstreicht die Bedeutung einer Priorisierung der Emissionsminderung mit getrennten Zielen für Bruttoemissionsminderungen und -entnahmen, wobei hier natürliche CDR (Carbon Dioxide Removals – idealerweise als naturbasierte Lösungen) Vorrang haben sollten. Ohne diese Priorisierung könnten Industriezweige ihre Dekarbonisierung hinauszögern, wenn sie davon ausgehen, dass zukünftige CO₂-Entfernungstechnologien ihre mangelnde CO2-Reduktion ausgleichen werden.</p> <p><strong>Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) – und keine weitere Verzögerung des EU-ETS 2</strong>. Ein glaubwürdiger und robuster CO₂-Preis ist das Rückgrat der europäischen Dekarbonisierungsstrategie. Um dies abzusichern, ist es wichtig, bis 2040:&nbsp;</p> <ul> <li>eine ehrgeizige und stabile Obergrenze (Cap) festzulegen, die das übergeordnete Klimaziel widerspiegelt, </li> <li>Verzögerungen beim Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung zu vermeiden und </li> <li>jede weitere Verzögerung bei der Einführung des Europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) zu verhindern.&nbsp;</li> </ul> <p>Dies gewährleistet eine robuste und kosteneffiziente Zielerreichung und schafft ein starkes CO2-Preissignal, das erforderlich ist, um die notwendigen Emissionsminderungen in den erfassten Sektoren wirksam zu erreichen. Darüber hinaus ist es unerlässlich sicherzustellen, dass der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/cbam">CBAM</a>) die Industrie vor Carbon Leakage schützt und die am Emissionshandel teilnehmenden Sektoren mit den Aktionserlösen bei ihrer Transformation wirksam unterstützt werden. Gleichzeitig sollte eine umfassende, gesamtwirtschaftliche Dekarbonisierung gefördert und ein sozial gerechter Übergang gewährleistet werden.</p> <p><strong>Die Verordnung über die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten muss überarbeitet werden – sie greift bereits jetzt zu kurz</strong>. Die Verordnung über die Lastenteilung (Effort Sharing Regulation – ESR) legt gegenwärtig verbindliche nationale Emissionsminderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall fest – Sektoren, die aktuell 60 % der EU-Emissionen ausmachen. Aktuelle Prognosen zeigen jedoch, dass die EU bis 2030 nur eine Reduzierung um 31 % erreichen wird, statt der erforderlichen 40 %. Allein für Deutschland wird für den Zeitraum 2021–2030 ein Defizit von rund 200 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent erwartet. Das UBA fordert automatische Mechanismen zur Schließung dieser Lücke sowie ein harmonisiertes EU-weites Überwachungssystem. Nach den derzeitigen Regeln erfolgen die Überprüfungen erst in den Jahren 2028 und 2033 – viel zu spät, um Korrekturmaßnahmen umzusetzen.</p> <p><strong>Erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Energieeffizienz schnell ausbauen</strong>. Vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine importierte die EU 56–60 % ihrer Energie, wobei etwa 45 % der Erdgasimporte allein aus Russland stammten. Letzterer Anteil wurde durch REPowerEU auf rund 15 % gesenkt – doch die strukturelle Anfälligkeit von fossilen Energieimporten bleibt zunächst weiter bestehen. Das UBA fordert verbindliche Energieeffizienzziele für 2040 (die Ziele für 2030 laufen aus und es wurden keine neuen Ziele vorgeschlagen), einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien und eine schnellere Elektrifizierung in allen Sektoren.</p> <p><strong>Der Übergang muss sozial gerecht gestaltet werden – ansonsten droht der Verlust der öffentlichen Unterstützung</strong>. Höhere CO2-Preise treffen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen am härtesten, sofern sie nicht entsprechend kompensiert werden. Insbesondere in Ost- und Südosteuropa sind diese Haushalte beim Heizen und in der Mobilität stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen. Das UBA fordert gezielte Förderprogramme, einen stärkeren und erweiterten Klimasozialfonds sowie die Rückverteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel an die Bürger, beispielsweise durch Einkommensunterstützung und subventionierten Zugang zu Wärmepumpen, energetischen Gebäudesanierungen und E-Mobilität, ähnlich dem französischen „Social Leasing“-Programm für Elektrofahrzeuge.</p> <p><strong>Über die Grenzen Europas hinausdenken</strong>. Selbst in den ehrgeizigsten Szenarien wird der Emissionspfad der EU den fairen europäischen Anteil am globalen Kohlenstoffbudget überschreiten. Daher ist die Ausweitung der EU-Unterstützung für internationale Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung und muss in Zukunft verstärkt werden. Die EU sollte Handels-, Finanz- und Entwicklungspolitik konsequent nutzen, um Emissionsminderungen weltweit zu unterstützen. Gleichzeitig sollte die EU eine führende Rolle übernehmen, insbesondere nachdem sich die USA aus dem Pariser Abkommen zurückgezogen haben, ein Moment, den die UBA-Stellungnahme sowohl als Herausforderung als auch als Chance beschreibt. Darüber hinaus muss die EU sicherstellen, dass Emissionsminderungen im Inland nicht durch höhere Emissionen im Ausland (Carbon Leakage) ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission diese Risiken identifizieren und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verhinderung umsetzen. Die Mechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris bieten ein zusätzliches Instrument zur Unterstützung globaler Klimaschutzbemühungen.</p> <p>Die Botschaft des UBA ist klar: Der rechtliche Rahmen für das Gesamtziel für 2040 ist gesetzt, aber die Maßnahmen, die die EU zur Erreichung dieser Ziele umsetzen muss, sind genauso wichtig wie die Ziele selbst. Alle relevanten Umsetzungsregeln werden in den kommenden Monaten ausgehandelt – die EU braucht klarere und ambitioniertere Ziele, eine strengere Durchsetzung und verstärkte Klimapolitiken, die kohärent, koordiniert und sozial gerecht sind. Die Ziele für 2030 bilden die Brücke zu den Jahren 2040 und 2050 – doch diese Brücke weist bereits Risse auf. Es ist höchste Zeit, diese zu beheben.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Deutschland wieder Otterland - Die bundesweite Vernetzung von Gewässerlandschaften für den Fischotter, Otterland Nordrhein-Westfalen

Nachhaltige Landnutzung und Artenvielfalt

In diesem Transferprojekt sollen praxisnahe Optionen für die Erhöhung der Artenvielfalt in Agrarlandschaften geprüft werden. Dabei wird der Fortschritt des abgeschlossenen SFB 299 für eine prototypische Anwendung im Naturschutz genutzt. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung gibt der Indikator 'Artenvielfalt' als einer von 21 Schlüsselindikatoren Auskunft über die Qualität und die Nachhaltigkeit der Landnutzung. Dieser Indikator stagniert jedoch seit 10 Jahren bei 74Prozent des für 2015 gesetzten Zielwertes. Ohne neue Impulse ist in der verbleibenden Zeit und darüber hinaus kein Fortschritt zu erwarten. Dieses Projekt setzt einen solchen Impuls: entsprechend der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt sollen für eine Erhöhung der Artenvielfalt entscheidende Parameter mit Hilfe von Landnutzungsszenarien verändert und ihre Wirkung mit Hilfe moderner Modellierungstechniken und des Teilindikators 'Agrarland' bewertet werden. Die zu verändernden Parameter werden u.a. durch die Einbeziehung von Experten und unter Berücksichtigung der Bodenrente an regionale Gegebenheiten angepasst. In Kooperation mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) werden so innovative Verfahren zur räumlich expliziten Analyse und zur Modellierung der Artenvielfalt in die Praxis transferiert. Das Projekt beinhaltet (a) die Anpassung praxistauglicher Modellierungstools zur Erstellung von großräumigen Verbreitungsmodellen und (b) das Aufzeigen von nachhaltigen Nutzungsoptionen mit Hilfe von Landnutzungsszenarien.

Kern-Schale Katalysatorsysteme für geringe Edelmetallbeladungen, hohe Umwandlungseffizienzen und hohe Lebensdauern in der Wasserelektrolyse mit saurer Polymerelektrolytmembran, Teilvorhabenbeschreibung: Computergestützte Vorhersage Stabiler Kern-Schale Konfigurationen

Ziel dieses Teilprojekts ist das Screening von Kern-Schale Grenzflächen nach thermodynamisch stabilen Materialkombinationen durch atomistische Simulationen. Für die rigorose Bestimmung der entsprechenden Grenzflächenenergien müssen unterschiedliche Facetten und Terminierungen aller Materialien (oxidisches Titan, Tantal, Zinn, Niob und Iridium) berücksichtigt werden. Zudem ist die Bestimmung der genauen Grenzflächenstruktur ein komplexes globales Optimierungsproblem. Um diese Fragestellung zu lösen, sollen im Rahmen dieses Arbeitspaketes hochgenaue reaktive Kraftfelder für die Zielmaterialien entwickelt werden. Dies wird durch maschinelles Lernen (ML) auf Basis von Dichtefunktionaltheorie (DFT) Trainingsdaten erfolgen. Da diese Kraftfelder 3-4 Größenordnungen schnellere Simulationen als DFT ermöglichen kann die strukturelle Diversität der Grenzflächen (inklusive der Berücksichtigung von Defekten und Fehlstellen) auf diese Weise ausführlich erkundet werden.

Deutschland wieder Otterland - Die bundesweite Vernetzung von Gewässerlandschaften für den Fischotter, Otterland Hessen

ANK-DAS-B.I: Natur Urban - Gewerbegebiete im Klimawandel

Tackling the climate and biodiversity crises in Europe through Urban Greening Plans

To systematically bring nature back to cities, the EU Biodiversity Strategy calls upon cities with over 20,000 inhabitants to develop Urban Greening Plans (UGP). Nature based solutions (NbS) are at the centre of UGPs, addressing climate resilient infrastructures and biodiversity in cities together. They should agree with existing planning instruments. This paper points towards the need for enabling governance, regulatory and financing frameworks and guidance, accompanying future UGP, leading to five recommendations. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Naturbasierte Klimaanpassung mit Stadtkarten

Viele Kommunen nutzen naturbasierte Lösungen (NbS) bereits, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Bei Bürgerinnen und Bürgern sind sie trotz­dem noch oft unbekannt. Ansprechende und informati­ve NbS-Stadtkarten sind ein Instrument, um das zu ändern. Dieser Leitfaden erläutert die notwendigen Schritte zur Erstellung einer Stadtkarte, die bestehende NbS in Ihrer Kommune sichtbar macht und deren Nutzen für die Klimaanpassung und zur Verbes­serung der Lebensqualität verdeutlicht. Der Leitfaden liefert konkre­te Beispiele und stellt Optionen dar, auf deren Grundlage Ihre Kommune das für Sie passende Format auswählen und umsetzen kann.

Wildnisgebiete im Landeswald des Landes Brandenburg

Flächen im Landeswald, die dem Ziel Brandenburgs dienen, auf 2 % der Landesfläche Wildnisgebiete einzurichten (Grundlage ist die Nationale Biodiversitätsstrategie). Das GIS-Thema dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand.

Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 und die Klimaanpassungsstrategie 2024

Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS) entwickelt die Nationale Strategie für Biologische Vielfalt von 2007 weiter. Dabei setzt sie die globalen Ziele des Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework) auf der Ebene des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 um. Die Strategie nimmt gerade die Bereiche in den Blick, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Die NBS bündelt alle für den Biodiversitätsschutz wichtigen Themen. Sie verfolgt 64 Ziele in 21 Bereichen – und das nicht nur in zentralen Feldern des Natur- und Artenschutzes, sondern auch in verwandten Bereichen wie Stadtnatur, Klimaerwärmung, Ausbau von Erneuerbaren Energien oder Gesundheit. Außerdem integriert sie bereits bestehende Strategien, die für den Schutz der biologischen Vielfalt relevant sind, etwa das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Ein erster Aktionsplan enthält rund 250 Maßnahmen, die von 2024 bis 2027 umgesetzt werden sollen. Ein zweiter Aktionsplan soll darauf aufbauen. Ob die Ziele erreicht wurden, wird über messbare Kennzahlen und Überprüfungsmechanismen kontrolliert. Dadurch wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Eine Geschäftsstelle soll die Umsetzung künftig konsequent begleiten. Beispiele für Ziele und Maßnahmen Neben dem Ausweisen von Schutzgebieten und Sichern von Wildnisgebieten ist es von zentraler Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität, diese besser zu vernetzen. Bis 2030 soll der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz wird optimiert. Entwicklung eines Bodenbiodiversitäts-Monitorings zur Verbesserung der Datengrundlagen. Die Flächenanteile naturnaher, strukturreicher und klimaresilienter Wälder sollen erhöht und ein Einschlagsstopp in alten naturnahen Buchenwäldern auf Bundesflächen verhängt werden. Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent. Unter anderem durch Ausweitung des Ökologischen Landbaus und die Weiterentwicklung und Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes. In Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz werden bereits Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren gefördert. Die Kommunen werden bei der Aufstellung von Stadtnatur-Plänen unterstützt. Das Zentrum KlimaAnpassung berät über die Nutzung naturbasierter Lösungen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Quelle: Website der Bundesregierung Klimaanpassungsstrategie 2024 Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 wurde im Kabinett beschlossen. In ihrem Zentrum stehen Vorkehrungen für die immer wichtiger werdende Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Denn Wetterextreme, wie die immer häufiger auftretenden Hitzewellen und Starkregenereignisse, haben oft desaströse Auswirkungen auf die Umwelt und beeinträchtigen das Leben der Menschen stark. Zum ersten Mal werden nun für die Vorsorge vor Klimafolgen klare Ziele und messbare Kennzahlen festgelegt. Durch die Messbarkeit wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Die Strategie legt besonderen Wert auf dringende Aufgaben. Dabei werden gerade die Bereiche in den Blick genommen, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Insgesamt enthält die Strategie 33 Ziele und 45 Unterziele in verschiedenen Aktionsfeldern, die bis 2030 beziehungsweise 2050 zu erreichen sind. Alle vier Jahre werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst. So soll es bundesweit beispielsweise gegen Hitze mehr kühlende Grünflächen oder auch sonstigen Sonnenschutz geben; gegen Hochwasser eine Anpassung der Flussläufe bzw. der Moore geben, damit sie das viele Wasser besser aufnehmen können; für ein funktionierendes Warnsystem eine Verbesserung der technischen Übermittlung von Warnmeldungen sowie eine deutliche Anhebung der Nutzerzahlen der Nina-Warn-App geben. Kommunen sollen ihre Klimaanpassungsmaßnahmen erweitern und verbessern. Unterstützt werden sie dabei vom Zentrum KlimaAnpassung. Bis 2030 sollen für 80 Prozent der Gemeinden Konzepte vorliegen. Bei etwa einem Zehntel der Kommunen und einem Viertel der Landkreise ist dies bereits der Fall. Quelle: Website der Bundesregierung

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