In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben gefördert, die entweder zur Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen beitragen oder den Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt voranbringen. Hier geht es zu den Aufrufen 1. Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen durch: naturbasierte Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inkl. Machbarkeitsstudien); Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns; Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen; Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall; Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschließlich Monitoring. 2. Förderung des Ausbaus der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt: Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung: Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-) Gebieten; Kombination von Gebäude-/ Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen; Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation; Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität; Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung; Projektbezogene Untersuchungen und Studien. Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche Unternehmen Unternehmen landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften Die Förderaufrufe werden ab 18.12.2025 mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt. Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles. Hier finden Sie eine Übersicht abgelaufener Förderaufrufe . Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal
Die Metallsalzextraktion hat ihre industrielle Profilierung in den 40iger Jahren bei der Uranextraktion erlebt. Im weiteren erstreckte sich die Anwendung auf teure Metalle, wie Vanadium, Zirkon, Hafnium, Niob und Tantal. Erst in den 60iger Jahren gelang der Durchbruch mit der Gewinnung von Kupfer aus sehr verduennten Laugen. Heute wird diese Trennoperation grob gesagt fuer das halbe Periodensystem verwendet. Im Zuge von Umweltschutzerwaegungen werden auch immer billigere Metalle, wie z.B. Zink, Arsen, damit behandelt. Der Wert- bzw. Schadmetallgehalt im Abwasser liegt bei dieser Methode i.a. zwischen 0,5 und 20 g/l. Das Ziel dieser Unit Operation ist dabei entweder eine Reinigung eines Elektrolyten von Begleitelementen oder eine Aufkonzentrierung, die eine Weiterbearbeitung oekonomischer werden laesst, sowie die Umwandlung einer Spezies in eine einfacher gewinnbare Form. Aktuelle Probleme, die von uns zur Zeit behandelt werden, ist die Abtrennung des Schadstoffes Arsen aus einem Kupferelektrolyten, eine analoge Gewinnung eines Wertmetalls aus einem Zinkelektrolyten, eine Rueckfuehrung von Nickel, Zink etc. aus Spuelwaessern in der Galvanoindustrie, eine selektive Trennung der Edelmetalle Silber, Kupfer und Polladium sowie eine Aufarbeitung von Nickel aus einer chemischen Reize.
Die Karte zeigt eine Biotoptypenkartierung nach Biotoptypenschlüssel Hamburg (2019) für das Regenrückhaltebecken ‚An de Geest‘ in Neugraben-Fischbek. Die Kartierung erfolgte im Februar 2021. Sie ist Teil der naturschutzfachlichen Begleitung für das Bauvorhaben ‚Bau eines neuen Retentionsbodenfilters‘, welches von HamburgWasser betreut wird. Die Biotop-Daten bilden auch die Grundlage für einen möglichen zukünftigen landschaftsgestalterischen Ausbau des Geländes im Sinne einer multikodierten Landschaft. Die Finanzierung der Kartierung erfolgte u. a. durch das von der EU-geförderte Projekt CLEVER Cities, Finanzhilfevereinbarung Nr. 776604, das von 2018-2023 Fördermittel aus dem Programm der Europäischen Union für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für ko-kreativ gestaltete naturbasierte Lösungen im Projektgebiet Neugraben-Fischbek zur Verfügung stellte. Im Rahmen der Vorplanung wurden begleitend zur Biotyptypenkartierung auch mehrere Workshops mit den Anwohnenden sowie im Stadtteil aktiven Gruppen durchgeführt, nachzulesen hier: https://www.hamburg.de/harburg/clever-cities-projekte/15441098/umbau-regenrueckhaltebecken-an-de-geest/
Vorhaben zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie zur Verringerung der Umweltverschmutzung werden in diesem Förderschwerpunkt unterstützt. Hier geht es zu den Aufrufen Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Grün- und Erholungsflächen; naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen Infrastruktur (inkl. Machbarkeitsstudien); Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds; Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit; die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten; Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume (lokale Umgestaltung des Straßen- und Freiraums als Begegnungsräume, z. B. durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernden Fahrbahnoberflächen, lärmreduzierende Fahrbahnaufteilung sowie geschliffenes Kopfsteinpflaster und bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung, Verkehrsmengenreduzierung etc., Maßnahmen zur Lärmminderung im schienengebundenen ÖPNV); Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, z. B. Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr, Schadstoffemissionen aus mobilen Maschinen und Geräten; Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins erfasst sind. Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche Unternehmen landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften Die Förderaufrufe werden ab 18.12.2025 mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt. Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles. Hier finden Sie eine Übersicht abgelaufener Förderaufrufe . Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal
<p>Niedrigwassersituationen können zukünftig häufiger und intensiver auftreten. Sie haben große wirtschaftliche Bedeutung, da sie die Binnenschifffahrt einschränken und auch die Energiewirtschaft beeinträchtigen.</p><p>Um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen, braucht es oft regionale Maßnahmen und die Beteiligung relevanter Akteur*innen. Bis 23. September 2025 haben private und öffentliche Einrichtungen aus der EU wieder die Möglichkeit, Fördermittel des LIFE-Programms für ihre Projekte zu beantragen. Das Ziel: lokale Strategien für Klimaschutz und -anpassung mit europäischem Beitrag gezielt vorantreiben.</p><p>Das LIFE-Programm („L’Instrument Financier pour l’Environnement“) ist das Förderinstrument der Europäischen Union für Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>. Bis heute ist es das einzige EU-Programm, das sich ausschließlich diesem Zweck widmet und das Akteur*innen vor Ort bei wegweisenden Maßnahmen unterstützt, die dazu beitragen sollen, die Umwelt- und Klimaziele der Europäischen Union zu erreichen. So leistet LIFE einen wichtigen Beitrag, um den European Green Deal und den Clean Industrial Deal umzusetzen.</p><p>Neben den Teilprogrammen „Naturschutz und Biodiversität“, „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“, sowie „Energiewende und Energieeffizienz“ adressiert das LIFE-Programm auch die Themen „Klimaschutz und Klimaanpassung“. Der vorliegende Beitrag geht auf dieses Teilprogramm ein, das das Ziel verfolgt, den Übergang zu einer klimaneutralen und gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels resilienten Gesellschaft, Wirtschaft und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a> zu fördern.</p><p>LIFE-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>-Projekte sollen innovative Lösungen entwickeln oder auch die Anwendung bewährter Best Practices vorantreiben. Darüber hinaus können Projekte gefördert werden, die politische oder administrative Konzepte entwickeln und/oder umsetzen oder die Verwaltungsprozesse optimieren.</p><p>Zwei Beispiele zeigen aktuelle Projekte aus der LIFE-Förderung im Bereich Klima:</p><p><strong>1. LIFE-Projekt „Roll-out-ClimAdapt“: Roadmaps für regionale Klimaanpassungswirtschaft</strong></p><p>Das LIFE-Projekt „Roll-out-ClimAdapt“ macht Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen (NRW) und einer niederländischen Gemeinde greifbar und praktikabel. In sieben Regionen in NRW und, um das Projekt auf Übertragbarkeit zu prüfen, in der niederländischen Gemeinde West-Overijssel wurden zunächst in einer Klimawirkungsanalyse Herausforderungen wie heiße Sommer, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a> und Hochwasser untersucht. Die niederländische Beteiligung zeigt, dass sich das Vorgehen auch auf andere EU-Länder übertragen lässt.</p><p>Die ermittelten Gefahren wurden in maßgeschneiderten Anpassungsstrategien adressiert und mit Maßnahmen umgesetzt, um diese Gefahren zu mindern. Die Ergebnisse der Analysen sowie darauf basierende Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen werden langfristig in einer Roadmap gebündelt, die den regionalen Akteur*innen als Anleitung dienen soll.</p><p>Das Projekt verfolgt folgende drei Ziele:</p><p><strong>2. LIFE-Projekt CONTEMPO2: Flüsse klimaresilient und nachhaltig managen</strong></p><p>Im LIFE-Projekt CONTEMPO2 erarbeitet das regionale Energieversorgungsunternehmen Lechwerke gemeinsam mit dem Wissenschaftszentrum der Universität Augsburg sowie mit Kommunen, Behörden und Verbänden ein nachhaltiges Wassermanagement für den Fluss Lech. Aufgrund des Klimawandels steigt die Wassertemperatur in dem rechten Nebenfluss der Donau in Südbayern und Niedrigwasserphasen treten häufiger auf. Dies belastet sowohl die Energieerzeugung als auch die Gewässerökologie.</p><p>Ziel des Pilotprojekts ist es, ein dynamisches Gewässerökosystem zu entwickeln und zu testen, das sich an veränderte Umweltbedingungen anpassen kann. Um dies zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt: Fischrefugien für hitzeempfindliche Arten, ein angepasstes Temperatur- und Sauerstoffmanagement sowie die Reaktivierung und ökologische Aufwertung bereits bestehender Auenflächen. Zudem soll ein Naherholungsgebiet eingerichtet werden, um die soziale Funktion und die Umweltbildung zu stärken.</p><p>Die gewonnenen Erfahrungen sollen europaweit auf ähnliche Fließgewässer übertragbar sein und langfristig zu einem klimaresilienten und nachhaltigen Management von Flüssen beitragen.</p><p><strong>LIFE auf einen Blick</strong></p><p>Einmal jährlich veröffentlicht die Europäische Kommission neue Ausschreibungen. Das aktuelle Ausschreibungsverfahren läuft von Ende April bis zum <strong>23.</strong> <strong>September 2025. </strong>Neue Projektvorschläge können über das Antragsportal der EU eingereicht werden.</p><p><strong>Voraussetzungen und Finanzierung</strong></p><p>Private und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in der EU können Förderanträge für LIFE-Projekte alleine oder auch mit Partnern stellen. Internationale Kooperationen werden zwar bevorzugt, sind aber nur im Teilprogramm „Energiewende und Energieeffizienz“ zum Teil verpflichtend. Die Förderquote liegt bei Klimaprojekten in der Regel bei bis zu 60 Prozent.</p><p><strong>Flexibel mit LIFE</strong></p><p>LIFE ist bei der Projektausgestaltung im Hinblick auf Dauer, Volumen und Wahl der Projektpartner ein vergleichsweise flexibles Programm. Ein Bottom-Up-Ansatz ermöglicht es den Antragsstellenden, ihr LIFE-Projekt sehr passgenau auf den Kontext und das zu lösende Problem zuzuschneiden. Üblicherweise bewegt sich das Volumen eines LIFE-Projekts im unteren einstelligen Millionenbereich mit einer Dauer von drei bis vier Jahren (maximale Dauer: zehn Jahre). Selten werden auch Projekte im zweistelligen Millionenbereich gefördert.</p><p>Das Themenspektrum ist breit angelegt; es ist ratsam, sich an den „Priority Topics“ (Schwerpunkt-Themen) der Europäischen Union zu orientieren und das jeweilige Projekt auf ein bis maximal zwei Umweltprobleme zu fokussieren. Die möglichen Handlungsfelder im Bereich Klimaanpassung reichen bei LIFE von der Entwicklung und Umsetzung naturbasierter Lösungen zur Klimaanpassung in ländlichen, städtischen und Küstengebieten über die Implementierung modernster Tools zur Klimarisikobewertung, bis hin zu smartem, klima-resilientem Wassermanagement. Ziel von LIFE ist es, dass die Projekte bereits während ihrer Laufzeit erste Ergebnisse und einen messbaren Umwelteffekt bewirken.</p><p>Die bundesweite LIFE-Beratungsstelle informiert Interessierte und Antragsstellende zum EU-Förderprogramm. Sie arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und ist bei der bundeseigenen Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH angesiedelt.</p><p> </p><p><strong>Kontakt zur LIFE-Beratungsstelle bei der ZUG:</strong></p><p> </p><p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 96 veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p><p><em>Autorinnen: Vanessa Apel und Julia Oldenburg</em><em>, LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Berlin/Bonn</em></p><p><em>Alle geäußerten Ansichten sind die vorläufigen Ansichten der ZUG gGmbH und dürfen unter keinen Umständen als offizieller Standpunkt der Europäischen Kommission angesehen werden.</em></p>
Das Verfehlen globaler und nationaler Biodiversitätsziele legt nahe, dass sich unser politisches, ökonomisches und soziales Handeln deutlich stärker als bisher ändern muss, um den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und den negativen Trend umzukehren. Angesichts der Aktualisierung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (Nationale Biodiversitätsstrategie - NBS) 2030 stellt sich die Frage, wie eine solche Transformation in Deutschland auf den Weg gebracht und gestaltet werden kann. Im vorliegenden Beitrag stellen wir Erkenntnisse aus einer Evaluierung durch Expertinnen und Experten zu transformativer Biodiversitätspolitik vor und weisen Empfehlungen für die Handlungsfelder der NBS 2030 aus. Wir argumentieren, dass eine erfolgreiche Transformation neue Formen der inklusiven Planung und eine kohärente Neuausrichtung des regulativen Rahmens für biodiversitätsrelevantes Handeln verlangt. Der hierfür erforderliche Paradigmenwechsel kann nicht allein durch den Umweltsektor erreicht werden, sondern erfordert einen hohen politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Stellenwert der Biodiversität in allen Sektoren. Der damit verbundene Lernprozess kann nur durch konkrete Planung und Evaluierung von Zielen und Maßnahmen sowie durch eine klare Verteilung und rechtliche Verankerung der Verantwortlichkeiten erfolgreich sein.
Die meisten weltweiten Aktivitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt konzentrieren sich bislang auf naturnahe Gebiete. Die Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt zeigt wie biologische Vielfalt auch in urbanen Gebieten erhalten und gefördert werden kann. Anknüpfend an die Nationale Biodiversitätsstrategie Deutschlands verfolgt die Berliner Strategie drei übergeordnete Ziele: - Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt Berlins unter den Bedingungen einer dynamischen Großstadt, - Nachhaltige Nutzung und weitestgehende Integration der biologischen Vielfalt Berlins in eine nachhaltige Stadtentwicklung, - Übernahme globaler Verantwortung durch einen größtmöglichen Beitrag Berlins zur Erhaltung der weltweiten biologischen Vielfalt. Die Berliner Strategie ist Entscheidungsgrundlage für Politik und Planung und motiviert zur Einbindung weiterer Akteure. Sie integriert bestehende Instrumente und Planungen und setzt Schwerpunkte für die Umsetzung. Die Berliner Strategie informiert die Stadtgesellschaft nachvollziehbar über die biologische Vielfalt Berlins. Sie stärkt das Bewusstsein für den Wert der biologischen Vielfalt und motiviert zu ihrer Erhaltung und Förderung. Wesentliche Bestandteile der Strategie sind daher: - Beschreibung der biologischen Vielfalt Berlins (Status quo, Trends etc.) - Strategische Ansatzpunkte (Bestimmung von Themenfeldern, Schwerpunktthemen und Zielen) - Schnittstellen zur Umsetzung (Aufzeigen möglicher Maßnahmen, Benennung von Akteuren etc.) - Instrumentarium zur Erfolgskontrolle (Vorschlag geeigneter Indikatoren)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 379 |
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| Zivilgesellschaft | 3 |
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