Stammdaten und Analysedaten zu den Grundwassermessstellen im EUA-Messnetz: Messtelle DGM_DEBY_4120693200014 (WUG 151 Hirschbrunnenquelle)
Die Entwicklung und Planung klimaresilienter Städte ist ein wichtiger Baustein für die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz. Naturbasierte Lösungen für blau-grüne Infrastrukturen spielen bei der Planung klimaresilienter Städte eine besondere Rolle. Veränderungen im Wasserhaushalt, die Verbesserung von Versickerungsmöglichkeiten und Schaffung von grünen Bändern in Städten sind hier einige wichtige Eckpunkte. Gleichzeitig muss bei diesen Maßnahmen aber auch die potentielle Begünstigung der Ansiedelung und Ausbreitung von Lästlingen, Gesundheitsschädlingen und allergieauslösenden Pflanzen mitgedacht werden. Damit eine Transformation urbaner Lebensräume hin zu Orten mit hoher Lebensqualität gelingen kann, müssen nicht-intendierte Nebeneffekte mitberücksichtigt werden. Dies ist besonders bedeutsam vor dem Hintergrund des Auftretens von invasiven Arten (Asiatische Tigermücke, Ambrosia), aber auch heimische Arten können auf die herbeigeführte Veränderung von Lebensbedingungen in urbanen Räumen mit vermehrter Verbreitung reagieren. Es fehlt an einer aktuellen Gesamtschau der gesundheitlichen Effekte, die durch planerische Voraussicht vermeidbar wären. Im Rahmen des Projektes sollen daher die gesundheitlichen Effekte von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Städten und Gemeinden empirisch in Feldstudien an ausgesuchten und möglichst repräsentativen Fallbeispielen untersucht werden. Hierzu sollen mehrere Projekte, in denen urbane Bereiche klimaresilient gestaltet wurden, mit ökologischen Untersuchungen begleitet werden, um die komplexen Folgen planerischen Handelns adäquat zu erfassen. Die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen fließen in einen Leitfaden für die vorrausschauende Planung klimaresilienter Städte ein, in dem der aktuelle Kenntnisstand dargestellt, mögliche positive und negative Wirkungen der Maßnahmen benannt und Empfehlungen formuliert werden. HInweis: Anpassung des VH (Teiling in zwei Teilvorhaben) - FKZ 3723484011+3723484012
Die Elementkarte stellt die räumliche Verteilung der klassifizierten Gehalte des 90. Perzentils von Niob (in mg/kg) innerhalb der 184 geochemischen Gesteinseinheiten in Bayern dar. In die Auswertung gehen dabei nur die Daten der ersten (von maximal drei) Lithologien einer geochemischen Gesteinseinheit ein. Für Informationen im Hinblick auf die Auswertung der Daten sowie auf die kartenmäßige Darstellung wird auf die Metadaten der digitalen Lithogeochemischen Karte 1:25 000 von Bayern (dLGK25) verwiesen.
Die Elementkarte stellt die räumliche Verteilung der klassifizierten Gehalte des 50. Perzentils von Niob (in mg/kg) innerhalb der 184 geochemischen Gesteinseinheiten in Bayern dar. In die Auswertung gehen dabei nur die Daten der ersten (von maximal drei) Lithologien einer geochemischen Gesteinseinheit ein. Für Informationen im Hinblick auf die Auswertung der Daten sowie auf die kartenmäßige Darstellung wird auf die Metadaten der digitalen Lithogeochemischen Karte 1:25 000 von Bayern (dLGK25) verwiesen.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden von 1990 bis 2005 in fünfjährigem Abstand sowie in den Jahren 2015/16 und 2020/21 Untersuchungen zur Bestimmung der Inhaltsstoffe von Moosen durchgeführt. Schwerpunkt war die Analyse von Schwermetallen, ab 2005/06 auch von Sticksoff. Seit 2015/16 wurde das Stoffspektrum auf persistente organische Stoffe (POP) und Mikroplastik ausgeweitet. Dieses „Moosmonitoring“ ist der deutsche Beitrag zum europäischen Moosmonitoringprogramm, welches durch das „Internationale Kooperativprogramm zur Wirkung von Luftverunreinigungen auf die natürliche Vegetation und auf landwirtschaftliche Kulturpflanzen“ („International Cooperative Programme on Effects of Air Pollution on Natural Vegetation and Crops“, kurz: ICP Vegetation) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) koordiniert wird. Mit der Durchführung der einzelnen Probenahmekampagnen sowie der Auswertung der Untersuchungsergebnisse wurden durch das Umweltbundesamt (UBA) wechselnde Institutionen beauftragt, so die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit dem Moosmonitoring 1995/96. Die Ergebnisse der nachfolgenden Monitoringjahre hat das Umweltbundesamt veröffentlicht. Sie sind abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/bioindikation-von-luftverunreinigungen. Das Moos-Monitoring 1995/96 ist mit 1026 Standorten neben dem Moos-Monitoring 2000 das mit der größten Probenahmedichte und mit 40 analysierten Elementen das mit dem größten Untersuchungsspektrum. Obwohl die in den Jahren 1998 und 1999 fertiggestellten Forschungsberichte (Siewers & Herpin, 1998; Siewers, Herpin & Straßburg, 1999) eine Auswertung (Kurzbeschreibung, statistische Maßzahlen, Verteilungskarten) aller 40 analysierten Elemente enthalten, wurden bislang nur die Daten von 12 der analysierten Elemente veröffentlicht. Darüber hinaus wurden im Jahr 2007 die im Ergebnis der Analytik vorliegenden Rohdaten aus den Laboratorien einer Neubewertung unterzogen. Daraus resultiert eine Reihe von Fehlerkorrekturen, das auswertbare Elementspektrum konnte auf 42 Elemente erweitert werden. Auch die Ergebnisse dieser Neubewertung sind bislang unveröffentlicht. Die ergänzende Bearbeitung der Daten mit modernen Verfahren bringt eine zusätzliche Aufwertung dieser. Die Downloads zeigen die Verteilung der Niobgehalte in Moosen in vier verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten. Die Legenden der Karten sind wahlweise in der Maßeinheit µg/g oder in einer an den Gehaltsbereich des dargestellten Elements angepassten Maßeinheit abrufbar.
Nature can be mobilised to protect itself, with nature-based solutions (NbS) being employed to transform environmental problems into opportunities. Ecosystem restoration using NbS is important; for instance, freshwaters play a big role in the restoration of streams, rivers, peatlands and wetlands. In this context, the EU-funded MERLIN project will demonstrate best practices for freshwater restoration. Bringing together 44 partners from across Europe, including universities, research institutes and nature conservation organisations, as well as stakeholders for businesses, governments and municipalities, the project will draw on successful freshwater restoration projects across Europe transforming them into beacons of innovation. Through collaborations with local communities and key economies, MERLIN will co-develop win–win solutions spearheading systemic economic, social and environmental change. Objective: Europe's environment is in an alarming state, with climate change effects aggravating. To secure economic prosperity, human wellbeing and social peace, systemic transformative change of our society is imperative. Ecosystem restoration using nature-based solutions (NbS) is key to this change, in which freshwaters hold a pivotal role. MERLIN will demonstrate freshwater restoration best-practice; implement innovative NbS at landscape-scale; upscale systemic restoration seizing green growth and private investment opportunities; mainstream restoration by co-development with local communities and economic sectors; multiply solutions for transformative restoration to key players of systemic change. MERLIN will capitalise on successful freshwater restoration projects across Europe. Success factors of 17 flagship projects will be scrutinized, generating a blueprint for proficient NbS implementation. With investments of 10 mio Euro in hands-on upscaling measures along scalability plans, MERLIN will transform these projects into beacons of innovation for systemic change. Upscaling to the European level, MERLIN will identify landscapes with high potential for transformative restoration and will analyse cost-benefits of restoration scenarios. Economic analyses of European regions will seize green growth opportunities arising from restoration. MERLIN will delineate models for private investment into restoration alongside public funding. MERLIN's initiatives will co-design win-win solutions with economic sectors (agriculture, water supply, insurance, navigation) and local communities, spearheading systemic economic, social and environmental change. The MERLIN Academy and virtual marketplace will multiply innovations to the community of practice, investors and policy makers across Europe and beyond. MERLIN is committed to a sustainable, climate-neutral and -resilient, inclusive and transformative path, mainstreaming restoration as a cornerstone for systemic change.
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> liegt 2023 bei 80 Prozent und in der Nähe des Zielbereichs.</li> <li>Die Werte der Teilindikatoren Agrarland sowie Küsten und Meere liegen noch weit vom Zielbereich entfernt.</li> <li>Ziel der Bundesregierung ist es, dass der Indikator bis 2030 auf 100 Prozent steigen soll. Dies ist nur mit erheblichen zusätzlichen Anstrengungen zu erreichen.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten ist eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Die Artenvielfalt ist dabei eng verbunden mit der Vielfalt an Lebensräumen und Landschaften. Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sind nachhaltige Formen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> in der gesamten Landschaft und ein schonender Umgang mit der Natur erforderlich.</p> <p>Um den Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland zu bewerten, wurde der hier vorgestellte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entwickelt. Er zeigt die Veränderungen der Bestände ausgewählter Vogelarten, welche die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen in Deutschland repräsentieren. Reichhaltig gegliederte Landschaften mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen bieten nicht nur Vögeln einen Lebensraum. Indirekt bildet der Indikator daher auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> der Landnutzung ab.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Der Indikatorwert für den Gesamtindikator liegt im Jahr 2023 bei 80 Prozent und damit in der Nähe des Zielbereichs. Über die letzten zehn Berichtsjahre (2013 bis 2023) ist kein statistisch signifikanter Trend feststellbar. Eine Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ist für den Gesamtindikator nur mit erheblichen Anstrengungen möglich. Der Gesamtindikator zeigte zuletzt einen Trend weg vom Ziel. Die Gründe für die Änderung bezüglich der Trendrichtung müssen genauer untersucht werden. In Betracht kommen dabei sowohl Änderungen hinsichtlich der Nutzungspraktiken als auch Faktoren wie die Wirkung des Klimawandels.</p> <p>Laut Fachstudien sind die wichtigsten Ursachen für die bestehende Belastung der Artenvielfalt und Landschaftsqualität in der Fläche die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, die Bodenversiegelung sowie großräumige Stoffeinträge (zum Beispiel Säurebildner oder Nährstoffe).</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wurde 2004 als Schlüsselindikator in die <a href="https://www.bfn.de/die-nationale-strategie-2007">Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt</a> übernommen. Wichtige Maßnahmen zur Erreichung eines positiven Trends sind in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 und der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland festgelegt. Bis zum Jahr 2030 soll ein Zielwert von 100 Prozent erreicht werden.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> gibt die Entwicklung der Bestände ausgewählter Vogelarten für die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen Deutschlands wieder. Der im Jahr 2004 entwickelte Indikator wurde in einem Forschungsvorhaben in den Jahren 2019 - 2022 überprüft und angepasst. Für jede Vogelart legte ein Expertengremium einen Bestands-Zielwert für das Jahr 2030 fest, der erreicht werden kann, wenn Naturschutz-Regelungen und Leitlinien der nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden. Die artspezifischen Zielwerte wurden so normiert, dass sich für das Jahr 2030 ein Zielwert von 100 Prozent ergibt. Eine ausführliche Beschreibung der Methode findet sich in <a href="https://www.researchgate.net/publication/262825264_Nachhaltigkeitsindikator_fur_die_Artenvielfalt_-_ein_Indikator_fur_den_Zustand_von_Natur_und_Landschaft_in_Deutschland">Achtziger et al. 2004</a>. Die Überarbeitung des Indikators wird in <a href="https://doi.org/10.19217/skr737">Dröschmeister et al. 2025</a> dargestellt.</p> <p>Der Indikator wird jährlich aktualisiert.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Kraftvoll für den Klimaschutz: Das Energieministerium hat den Startschuss für das neue Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ gegeben. Unterstützt werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden wie Kitas, Schulen, Sportstätten, Kultur- oder wissenschaftlichen Einrichtungen. Das Programm hat ein Volumen von knapp 51 Millionen Euro und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Anträge können bis Ende 2028 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden sowie öffentlichen Infrastrukturen beitragen. Diese müssen sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienen. Zu den öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen gehören: Kindertageseinrichtungen, Schulen einschließlich der dazugehörigen Sportstätten, Sportstätten, Schwimmbäder und Freibäder mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, das heißt überwiegend nichtschulischer Nutzung, kulturelle Einrichtungen, beschränkt auf Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler sowie historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung, anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Gebäude der öffentlichen Verwaltung und wissenschaftliche Einrichtungen. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in Landesschulen und Landesschulinfrastrukturen, Hochschulen und kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler und historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung führen. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 der Aufzählung können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus: der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen und den Fördergrundsätzen für vorhabenbezogene Zuweisungen zur Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen. Antragsberechtigt innerhalb der Richtlinie sind: Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung, Träger von Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt und die Träger von Schulen in freier Trägerschaft, die gemäß § 18 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) Finanzhilfen für Schulstandorte in Sachsen- Anhalt erhalten, juristische Personen des privaten Rechts, sofern die Kommune mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist (zum Beispiel GmbH als kommunales Unternehmen, Eigenbetrieb), juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnütziger Sport- oder Förderverein), juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Träger kultureller Einrichtungen sind, Träger der nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt (EBG LSA) anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung und wissenschaftliche Einrichtungen. Antragsberechtigt innerhalb der Fördergrundsätze sind Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Einbettung des Gebäudes in die Klima- und Nutzungsstrategie der Antragsteller Prozentuale Endenergieeinsparung Fördereffizienz Einsatz erneuerbarer Energien oder naturbasierter Lösungen. Der Antrag und die Unterlagen sind formgebunden und elektronisch bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Alle relevanten Informationen und ein Beratungsangebot sind hier zu finden: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-oeffizienz Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2028 eingereicht werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 614 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 4 |
| Land | 71 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 29 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 108 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 234 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 250 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 123 |
| unbekannt | 70 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 156 |
| Offen | 518 |
| Unbekannt | 23 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 645 |
| Englisch | 318 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 32 |
| Datei | 261 |
| Dokument | 79 |
| Keine | 260 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 393 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 471 |
| Lebewesen und Lebensräume | 637 |
| Luft | 403 |
| Mensch und Umwelt | 697 |
| Wasser | 406 |
| Weitere | 671 |