Die meisten weltweiten Aktivitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt konzentrieren sich bislang auf naturnahe Gebiete. Die Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt zeigt wie biologische Vielfalt auch in urbanen Gebieten erhalten und gefördert werden kann. Anknüpfend an die Nationale Biodiversitätsstrategie Deutschlands verfolgt die Berliner Strategie drei übergeordnete Ziele: - Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt Berlins unter den Bedingungen einer dynamischen Großstadt, - Nachhaltige Nutzung und weitestgehende Integration der biologischen Vielfalt Berlins in eine nachhaltige Stadtentwicklung, - Übernahme globaler Verantwortung durch einen größtmöglichen Beitrag Berlins zur Erhaltung der weltweiten biologischen Vielfalt. Die Berliner Strategie ist Entscheidungsgrundlage für Politik und Planung und motiviert zur Einbindung weiterer Akteure. Sie integriert bestehende Instrumente und Planungen und setzt Schwerpunkte für die Umsetzung. Die Berliner Strategie informiert die Stadtgesellschaft nachvollziehbar über die biologische Vielfalt Berlins. Sie stärkt das Bewusstsein für den Wert der biologischen Vielfalt und motiviert zu ihrer Erhaltung und Förderung. Wesentliche Bestandteile der Strategie sind daher: - Beschreibung der biologischen Vielfalt Berlins (Status quo, Trends etc.) - Strategische Ansatzpunkte (Bestimmung von Themenfeldern, Schwerpunktthemen und Zielen) - Schnittstellen zur Umsetzung (Aufzeigen möglicher Maßnahmen, Benennung von Akteuren etc.) - Instrumentarium zur Erfolgskontrolle (Vorschlag geeigneter Indikatoren)
In diesem Transferprojekt sollen praxisnahe Optionen für die Erhöhung der Artenvielfalt in Agrarlandschaften geprüft werden. Dabei wird der Fortschritt des abgeschlossenen SFB 299 für eine prototypische Anwendung im Naturschutz genutzt. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung gibt der Indikator 'Artenvielfalt' als einer von 21 Schlüsselindikatoren Auskunft über die Qualität und die Nachhaltigkeit der Landnutzung. Dieser Indikator stagniert jedoch seit 10 Jahren bei 74Prozent des für 2015 gesetzten Zielwertes. Ohne neue Impulse ist in der verbleibenden Zeit und darüber hinaus kein Fortschritt zu erwarten. Dieses Projekt setzt einen solchen Impuls: entsprechend der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt sollen für eine Erhöhung der Artenvielfalt entscheidende Parameter mit Hilfe von Landnutzungsszenarien verändert und ihre Wirkung mit Hilfe moderner Modellierungstechniken und des Teilindikators 'Agrarland' bewertet werden. Die zu verändernden Parameter werden u.a. durch die Einbeziehung von Experten und unter Berücksichtigung der Bodenrente an regionale Gegebenheiten angepasst. In Kooperation mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) werden so innovative Verfahren zur räumlich expliziten Analyse und zur Modellierung der Artenvielfalt in die Praxis transferiert. Das Projekt beinhaltet (a) die Anpassung praxistauglicher Modellierungstools zur Erstellung von großräumigen Verbreitungsmodellen und (b) das Aufzeigen von nachhaltigen Nutzungsoptionen mit Hilfe von Landnutzungsszenarien.
<p> <p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p> </p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p><p> <p>Die EU hat sich im März 2026 verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Die Maßnahmen, mit denen die EU die Ziele erreichen will, sind ebenso wichtig wie die Ziele selbst. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> empfiehlt, das 2040-Klimaziel noch ambitionierter zu gestalten und die aktuellen klimapolitischen Maßnahmen sorgfältig anzupassen.</p> <p>Die wichtigsten Empfehlungen in Kürze:</p> <p><strong>Anhebung des Ziels der Treibhausgasreduktion für 2040 in künftigen Überprüfungsprozessen auf 95 %</strong>. Das Klimaziel der EU für 2040, die Treibhausgasemissionen um 90 % zu senken, lässt zu, dass bis zu 5 % durch internationale Emissionsgutschriften (nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris) gedeckt werden, wodurch die tatsächliche Reduzierung innerhalb der EU unter voller Ausschöpfung dieses maximalen Rahmens bei nur 85 % liegt. Dies würde eine enorme Lücke bedeuten, da die Nettoemissionen der EU im Jahr 2040 somit bis zu 50 % höher ausfallen könnten, als sie es ohne solche Gutschriften wären – Restemissionen in der EU liegen 2040 bei 15 %, statt bei 10 % der Basisemissionen von 1990. Ein zu schwaches Ziel würde dazu führen, dass in den 2030er-Jahren weniger in grüne Technologien in der EU investiert wird und entsprechende Investitionen im fossilen Energiesektor entstehen (Lock-in-Effekte). Gleichzeitig würde dies die EU zwingen, in den verbleibenden Jahren bis zur Klimaneutralität (zwischen 2040 und 2050) unrealistisch steile Emissionsreduktionen zu erbringen. Darüber hinaus würde ein ehrgeizigeres Ziel für das Jahr 2040 der historischen klimapolitischen Verantwortung Europas besser gerecht werden und seine Rolle als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> stärken. Daher empfiehlt das UBA weiterhin ein echtes Netto-Reduktionsziel von 95 % bis 2040.</p> <p><strong>Die EU sollte sich zur Erreichung ihrer Klimaziele nicht auf internationale CO</strong><strong>₂</strong><strong>-Gutschriften verlassen</strong>. Internationale Zertifikate können dazu beitragen, Klimaschutzmaßnahmen im Ausland zu unterstützen, sind jedoch kein verlässlicher Ersatz für heimische Anstrengungen. Das UBA warnt vor den Risiken dieser Entscheidung: Hochwertige Gutschriften werden wahrscheinlich knapp und teuer sein; frühere Erfahrungen mit ähnlichen Systemen – wie dem Clean Development Mechanism des Kyoto-Protokolls – haben gravierende Probleme mit einem Überangebot und schlechter Qualität aufgezeigt. Zudem würde die Akzeptanz von Zertifikaten geringerer Qualität sowohl die Glaubwürdigkeit der EU als auch die Klimaziele der Länder, die diese verkaufen, untergraben. </p> <p><strong>Zuerst Emissionen senken – nicht auf Kohlenstoffentnahmen setzen</strong>. Kohlenstoffentnahmetechnologien, wie Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) sowie direkte Luftabscheidung und -speicherung (DACCS), spielen in den Plänen der EU zur Erreichung der EU-Klimaziele eine zentrale Rolle, sind aktuell jedoch kaum verfügbar: BECCS beispielsweise soll bis 2030 voraussichtlich nur 4 Millionen Tonnen CO₂ entfernen – ein Bruchteil dessen, was die EU-Pläne erfordern. Zudem sind sie mit erheblichen Risiken verbunden, wie beispielsweise einem hohen Energie- und Biomasseverbrauch. Daher warnt das UBA davor, auf eine vielfache Skalierung dieser Technologien bis 2040 zu setzen, und unterstreicht die Bedeutung einer Priorisierung der Emissionsminderung mit getrennten Zielen für Bruttoemissionsminderungen und -entnahmen, wobei hier natürliche CDR (Carbon Dioxide Removals – idealerweise als naturbasierte Lösungen) Vorrang haben sollten. Ohne diese Priorisierung könnten Industriezweige ihre Dekarbonisierung hinauszögern, wenn sie davon ausgehen, dass zukünftige CO₂-Entfernungstechnologien ihre mangelnde CO2-Reduktion ausgleichen werden.</p> <p><strong>Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) – und keine weitere Verzögerung des EU-ETS 2</strong>. Ein glaubwürdiger und robuster CO₂-Preis ist das Rückgrat der europäischen Dekarbonisierungsstrategie. Um dies abzusichern, ist es wichtig, bis 2040: </p> <ul> <li>eine ehrgeizige und stabile Obergrenze (Cap) festzulegen, die das übergeordnete Klimaziel widerspiegelt, </li> <li>Verzögerungen beim Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung zu vermeiden und </li> <li>jede weitere Verzögerung bei der Einführung des Europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) zu verhindern. </li> </ul> <p>Dies gewährleistet eine robuste und kosteneffiziente Zielerreichung und schafft ein starkes CO2-Preissignal, das erforderlich ist, um die notwendigen Emissionsminderungen in den erfassten Sektoren wirksam zu erreichen. Darüber hinaus ist es unerlässlich sicherzustellen, dass der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/cbam">CBAM</a>) die Industrie vor Carbon Leakage schützt und die am Emissionshandel teilnehmenden Sektoren mit den Aktionserlösen bei ihrer Transformation wirksam unterstützt werden. Gleichzeitig sollte eine umfassende, gesamtwirtschaftliche Dekarbonisierung gefördert und ein sozial gerechter Übergang gewährleistet werden.</p> <p><strong>Die Verordnung über die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten muss überarbeitet werden – sie greift bereits jetzt zu kurz</strong>. Die Verordnung über die Lastenteilung (Effort Sharing Regulation – ESR) legt gegenwärtig verbindliche nationale Emissionsminderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall fest – Sektoren, die aktuell 60 % der EU-Emissionen ausmachen. Aktuelle Prognosen zeigen jedoch, dass die EU bis 2030 nur eine Reduzierung um 31 % erreichen wird, statt der erforderlichen 40 %. Allein für Deutschland wird für den Zeitraum 2021–2030 ein Defizit von rund 200 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent erwartet. Das UBA fordert automatische Mechanismen zur Schließung dieser Lücke sowie ein harmonisiertes EU-weites Überwachungssystem. Nach den derzeitigen Regeln erfolgen die Überprüfungen erst in den Jahren 2028 und 2033 – viel zu spät, um Korrekturmaßnahmen umzusetzen.</p> <p><strong>Erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Energieeffizienz schnell ausbauen</strong>. Vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine importierte die EU 56–60 % ihrer Energie, wobei etwa 45 % der Erdgasimporte allein aus Russland stammten. Letzterer Anteil wurde durch REPowerEU auf rund 15 % gesenkt – doch die strukturelle Anfälligkeit von fossilen Energieimporten bleibt zunächst weiter bestehen. Das UBA fordert verbindliche Energieeffizienzziele für 2040 (die Ziele für 2030 laufen aus und es wurden keine neuen Ziele vorgeschlagen), einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien und eine schnellere Elektrifizierung in allen Sektoren.</p> <p><strong>Der Übergang muss sozial gerecht gestaltet werden – ansonsten droht der Verlust der öffentlichen Unterstützung</strong>. Höhere CO2-Preise treffen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen am härtesten, sofern sie nicht entsprechend kompensiert werden. Insbesondere in Ost- und Südosteuropa sind diese Haushalte beim Heizen und in der Mobilität stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen. Das UBA fordert gezielte Förderprogramme, einen stärkeren und erweiterten Klimasozialfonds sowie die Rückverteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel an die Bürger, beispielsweise durch Einkommensunterstützung und subventionierten Zugang zu Wärmepumpen, energetischen Gebäudesanierungen und E-Mobilität, ähnlich dem französischen „Social Leasing“-Programm für Elektrofahrzeuge.</p> <p><strong>Über die Grenzen Europas hinausdenken</strong>. Selbst in den ehrgeizigsten Szenarien wird der Emissionspfad der EU den fairen europäischen Anteil am globalen Kohlenstoffbudget überschreiten. Daher ist die Ausweitung der EU-Unterstützung für internationale Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung und muss in Zukunft verstärkt werden. Die EU sollte Handels-, Finanz- und Entwicklungspolitik konsequent nutzen, um Emissionsminderungen weltweit zu unterstützen. Gleichzeitig sollte die EU eine führende Rolle übernehmen, insbesondere nachdem sich die USA aus dem Pariser Abkommen zurückgezogen haben, ein Moment, den die UBA-Stellungnahme sowohl als Herausforderung als auch als Chance beschreibt. Darüber hinaus muss die EU sicherstellen, dass Emissionsminderungen im Inland nicht durch höhere Emissionen im Ausland (Carbon Leakage) ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission diese Risiken identifizieren und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verhinderung umsetzen. Die Mechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris bieten ein zusätzliches Instrument zur Unterstützung globaler Klimaschutzbemühungen.</p> <p>Die Botschaft des UBA ist klar: Der rechtliche Rahmen für das Gesamtziel für 2040 ist gesetzt, aber die Maßnahmen, die die EU zur Erreichung dieser Ziele umsetzen muss, sind genauso wichtig wie die Ziele selbst. Alle relevanten Umsetzungsregeln werden in den kommenden Monaten ausgehandelt – die EU braucht klarere und ambitioniertere Ziele, eine strengere Durchsetzung und verstärkte Klimapolitiken, die kohärent, koordiniert und sozial gerecht sind. Die Ziele für 2030 bilden die Brücke zu den Jahren 2040 und 2050 – doch diese Brücke weist bereits Risse auf. Es ist höchste Zeit, diese zu beheben.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Durch verschiedene Beteiligungsformate veranschaulichen Kommunen Anwohner*innen die Vorteile naturbasierter Lösungen, um die Folgen des Klimawandels vor Ort zu verringern. Dennoch zeigt sich immer wieder: Oft werden mit solchen Aktivitäten vor allem Gruppen erreicht, die sich ohnehin schon für diese Themen interessieren. Dieser Leitfaden zeigt Wege auf, wie Öffentlichkeitsarbeit inklusiver gestaltet werden kann. Anhand konkreter Beispiele erläutert er, wie neue Zielgruppen – zum Beispiel ältere Menschen, Jugendliche, Personen mit geringem Einkommen oder Bildungsstand sowie Menschen mit Migrationsgeschichte – für naturbasierte Lösungen (NbS) und Klimaanpassung begeistert und einbezogen werden können.
Im Herbst 2019 trat das Grüne Band Gesetz Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass das Nationale Naturmonument "Grünes Band Sachsen Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" durch ein einheitliches Logo kenntlich gemacht werden soll. Am 21. April 2020 wurde von der Landesregierung die entsprechende Verordnung beschlossen, die das Logo beschreibt und die Einzelheiten zur Verwendung regelt. weiterlesen Das Grüne Band wurde auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als ein durchgehendes Nationales Naturmonument ausgewiesen. Es verläuft entlang der gesamten niedersächsisch-sachsen-anhaltischen Landesgrenze. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen, Hinweise und Anliegen zum Nationalen Naturmonument Grünes Band vorbringen können, wurden Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen beziehungsweise überregional benannt. weiterlesen Das Grüne Band befindet sich auf der ehemaligen innerdeutschen Grenze auf dem Streifen zwischen Landesgrenze und Grenzsicherungsanlagen. Seit 1989 ist dort, auf dem ehemaligen Todesstreifen, ein einzigartiger Lebensraum entstanden. Rund 1.200 bedrohte Tier- und Pflanzenarten haben im Grünen Band schützenswerte Lebensräume gefunden. Mit einer Gesamtlänge von 1.390 Kilometern läuft es durch neun Bundesländer und stellt das längste nationale Biotopverbundsystem der Bundesrepublik Deutschland dar. Rund 1.200 Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen Deutschlands haben im Grünen Band schützenswerte Lebensräume gefunden. Am Grünen Band in Sachsen-Anhalt – dem mit 343 Kilometern zweitlängsten Abschnitt deutschlandweit – kann man auf bedeutende historische Erinnerungsorte, wie auch auf eine einzigartige Natur, Paradiese der Artenvielfalt, treffen. Das Grüne Band wurde 2007 in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als Leuchtturmprojekt herausgehoben und ist seit 2009 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Die Bundesregierung hat 2005 entschieden, bedeutende nationale Naturschutzflächen im Bundeseigentum von der Privatisierung auszunehmen und unentgeltlich als Nationales Naturerbe an Naturschutzorganisationen zu übereignen. Rund 1.600 Hektar Flächen des Nationalen Naturerbe im Bereich des Grünen Bandes wurden 2011 auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bodenverwertungs-und -verwaltungs GmbH (BVVG) und dem Land Sachsen-Anhalt unentgeltlich an die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) übertragen. Das Land hat sich mit Abschluss der Vereinbarung zur Flächenübernahme verpflichtet, diesen national bedeutenden Biotopverbund zu erhalten und zu sichern. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördert im Bereich der Traditions- und Heimatpflege kulturelle und künstlerische Projekte am "Grünen Band". Die Förderung von Projekten am "Grünen Band" erfolgt gemäß den Bestimmungen der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Ein inhaltlicher Zusammenhang zum „Grünen Band“ besteht immer dann, wenn sich ein Projekt mit den Auswirkungen der Deutschen Teilung auf die Lokal-, Regional- oder Landesgeschichte auseinandersetzt. Dabei ist ein Bezug zur ehemaligen Grenze und zu Grenzanlagen möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Anträge sind an das Landesverwaltungsamt in Halle zu richten. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen findet man auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes . Auf der 90. Umweltministerkonferenz (UMK) aller bundesdeutschen Umweltministerien wurden am 08. Juni 2018 die bisherigen Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Erhalt und zur Entwicklung des Grünen Bandes als Erinnerungsort und Teil des länderübergreifenden Biotopverbundsystems begrüßt. Man darf sich nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern die Lücken im Grünen Band sind weiter zu minimieren, um das Grüne Band vollständig erlebbar machen zu können. Der bevorstehende 30. Jahrestag der Öffnung der innerdeutschen Grenze im Jahr 2019 sollte in dem Zusammenhang hinreichende Würdigung finden. Beschluss der 90. UMK
Nature can be mobilised to protect itself, with nature-based solutions (NbS) being employed to transform environmental problems into opportunities. Ecosystem restoration using NbS is important; for instance, freshwaters play a big role in the restoration of streams, rivers, peatlands and wetlands. In this context, the EU-funded MERLIN project will demonstrate best practices for freshwater restoration. Bringing together 44 partners from across Europe, including universities, research institutes and nature conservation organisations, as well as stakeholders for businesses, governments and municipalities, the project will draw on successful freshwater restoration projects across Europe transforming them into beacons of innovation. Through collaborations with local communities and key economies, MERLIN will co-develop win–win solutions spearheading systemic economic, social and environmental change. Objective: Europe's environment is in an alarming state, with climate change effects aggravating. To secure economic prosperity, human wellbeing and social peace, systemic transformative change of our society is imperative. Ecosystem restoration using nature-based solutions (NbS) is key to this change, in which freshwaters hold a pivotal role. MERLIN will demonstrate freshwater restoration best-practice; implement innovative NbS at landscape-scale; upscale systemic restoration seizing green growth and private investment opportunities; mainstream restoration by co-development with local communities and economic sectors; multiply solutions for transformative restoration to key players of systemic change. MERLIN will capitalise on successful freshwater restoration projects across Europe. Success factors of 17 flagship projects will be scrutinized, generating a blueprint for proficient NbS implementation. With investments of 10 mio Euro in hands-on upscaling measures along scalability plans, MERLIN will transform these projects into beacons of innovation for systemic change. Upscaling to the European level, MERLIN will identify landscapes with high potential for transformative restoration and will analyse cost-benefits of restoration scenarios. Economic analyses of European regions will seize green growth opportunities arising from restoration. MERLIN will delineate models for private investment into restoration alongside public funding. MERLIN's initiatives will co-design win-win solutions with economic sectors (agriculture, water supply, insurance, navigation) and local communities, spearheading systemic economic, social and environmental change. The MERLIN Academy and virtual marketplace will multiply innovations to the community of practice, investors and policy makers across Europe and beyond. MERLIN is committed to a sustainable, climate-neutral and -resilient, inclusive and transformative path, mainstreaming restoration as a cornerstone for systemic change.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 631 |
| Europa | 1 |
| Global | 1 |
| Kommune | 4 |
| Land | 71 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 20 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 89 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Chemische Verbindung | 3 |
| Daten und Messstellen | 234 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 250 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 128 |
| unbekannt | 54 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 162 |
| Offen | 520 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 651 |
| Englisch | 302 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 242 |
| Bild | 33 |
| Datei | 262 |
| Dokument | 79 |
| Keine | 254 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 393 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 475 |
| Lebewesen und Lebensräume | 629 |
| Luft | 409 |
| Mensch und Umwelt | 686 |
| Wasser | 411 |
| Weitere | 661 |