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s/nbf/Nb/gi

Wie die EU ihre Klimaschutzarchitektur stärken kann

<p> <p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p> </p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p><p> <p>Die EU hat sich im März 2026 verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Die Maßnahmen, mit denen die EU die Ziele erreichen will, sind ebenso wichtig wie die Ziele selbst. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> empfiehlt, das 2040-Klimaziel noch ambitionierter zu gestalten und die aktuellen klimapolitischen Maßnahmen sorgfältig anzupassen.</p> <p>Die wichtigsten Empfehlungen in Kürze:</p> <p><strong>Anhebung des Ziels der Treibhausgasreduktion für 2040 in künftigen Überprüfungsprozessen auf 95 %</strong>. Das Klimaziel der EU für 2040, die Treibhausgasemissionen um 90 % zu senken, lässt zu, dass bis zu 5 % durch internationale Emissionsgutschriften (nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris) gedeckt werden, wodurch die tatsächliche Reduzierung innerhalb der EU unter voller Ausschöpfung dieses maximalen Rahmens bei nur 85 % liegt. Dies würde eine enorme Lücke bedeuten, da die Nettoemissionen der EU im Jahr 2040 somit bis zu 50 % höher ausfallen könnten, als sie es ohne solche Gutschriften wären – Restemissionen in der EU liegen 2040 bei 15 %, statt bei 10 % der Basisemissionen von 1990. Ein zu schwaches Ziel würde dazu führen, dass in den 2030er-Jahren weniger in grüne Technologien in der EU investiert wird und entsprechende Investitionen im fossilen Energiesektor entstehen (Lock-in-Effekte). Gleichzeitig würde dies die EU zwingen, in den verbleibenden Jahren bis zur Klimaneutralität (zwischen 2040 und 2050) unrealistisch steile Emissionsreduktionen zu erbringen. Darüber hinaus würde ein ehrgeizigeres Ziel für das Jahr 2040 der historischen klimapolitischen Verantwortung Europas besser gerecht werden und seine Rolle als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> stärken. Daher empfiehlt das UBA weiterhin ein echtes Netto-Reduktionsziel von 95 % bis 2040.</p> <p><strong>Die EU sollte sich zur Erreichung ihrer Klimaziele nicht auf internationale CO</strong><strong>₂</strong><strong>-Gutschriften verlassen</strong>. Internationale Zertifikate können dazu beitragen, Klimaschutzmaßnahmen im Ausland zu unterstützen, sind jedoch kein verlässlicher Ersatz für heimische Anstrengungen. Das UBA warnt vor den Risiken dieser Entscheidung: Hochwertige Gutschriften werden wahrscheinlich knapp und teuer sein; frühere Erfahrungen mit ähnlichen Systemen – wie dem Clean Development Mechanism des Kyoto-Protokolls – haben gravierende Probleme mit einem Überangebot und schlechter Qualität aufgezeigt. Zudem würde die Akzeptanz von Zertifikaten geringerer Qualität sowohl die Glaubwürdigkeit der EU als auch die Klimaziele der Länder, die diese verkaufen, untergraben.&nbsp;</p> <p><strong>Zuerst Emissionen senken – nicht auf Kohlenstoffentnahmen setzen</strong>. Kohlenstoffentnahmetechnologien, wie Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) sowie direkte Luftabscheidung und -speicherung (DACCS), spielen in den Plänen der EU zur Erreichung der EU-Klimaziele eine zentrale Rolle, sind aktuell jedoch kaum verfügbar: BECCS beispielsweise soll bis 2030 voraussichtlich nur 4 Millionen Tonnen CO₂ entfernen – ein Bruchteil dessen, was die EU-Pläne erfordern. Zudem sind sie mit erheblichen Risiken verbunden, wie beispielsweise einem hohen Energie- und Biomasseverbrauch. Daher warnt das UBA davor, auf eine vielfache Skalierung dieser Technologien bis 2040 zu setzen, und unterstreicht die Bedeutung einer Priorisierung der Emissionsminderung mit getrennten Zielen für Bruttoemissionsminderungen und -entnahmen, wobei hier natürliche CDR (Carbon Dioxide Removals – idealerweise als naturbasierte Lösungen) Vorrang haben sollten. Ohne diese Priorisierung könnten Industriezweige ihre Dekarbonisierung hinauszögern, wenn sie davon ausgehen, dass zukünftige CO₂-Entfernungstechnologien ihre mangelnde CO2-Reduktion ausgleichen werden.</p> <p><strong>Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) – und keine weitere Verzögerung des EU-ETS 2</strong>. Ein glaubwürdiger und robuster CO₂-Preis ist das Rückgrat der europäischen Dekarbonisierungsstrategie. Um dies abzusichern, ist es wichtig, bis 2040:&nbsp;</p> <ul> <li>eine ehrgeizige und stabile Obergrenze (Cap) festzulegen, die das übergeordnete Klimaziel widerspiegelt, </li> <li>Verzögerungen beim Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung zu vermeiden und </li> <li>jede weitere Verzögerung bei der Einführung des Europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) zu verhindern.&nbsp;</li> </ul> <p>Dies gewährleistet eine robuste und kosteneffiziente Zielerreichung und schafft ein starkes CO2-Preissignal, das erforderlich ist, um die notwendigen Emissionsminderungen in den erfassten Sektoren wirksam zu erreichen. Darüber hinaus ist es unerlässlich sicherzustellen, dass der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/cbam">CBAM</a>) die Industrie vor Carbon Leakage schützt und die am Emissionshandel teilnehmenden Sektoren mit den Aktionserlösen bei ihrer Transformation wirksam unterstützt werden. Gleichzeitig sollte eine umfassende, gesamtwirtschaftliche Dekarbonisierung gefördert und ein sozial gerechter Übergang gewährleistet werden.</p> <p><strong>Die Verordnung über die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten muss überarbeitet werden – sie greift bereits jetzt zu kurz</strong>. Die Verordnung über die Lastenteilung (Effort Sharing Regulation – ESR) legt gegenwärtig verbindliche nationale Emissionsminderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall fest – Sektoren, die aktuell 60 % der EU-Emissionen ausmachen. Aktuelle Prognosen zeigen jedoch, dass die EU bis 2030 nur eine Reduzierung um 31 % erreichen wird, statt der erforderlichen 40 %. Allein für Deutschland wird für den Zeitraum 2021–2030 ein Defizit von rund 200 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent erwartet. Das UBA fordert automatische Mechanismen zur Schließung dieser Lücke sowie ein harmonisiertes EU-weites Überwachungssystem. Nach den derzeitigen Regeln erfolgen die Überprüfungen erst in den Jahren 2028 und 2033 – viel zu spät, um Korrekturmaßnahmen umzusetzen.</p> <p><strong>Erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Energieeffizienz schnell ausbauen</strong>. Vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine importierte die EU 56–60 % ihrer Energie, wobei etwa 45 % der Erdgasimporte allein aus Russland stammten. Letzterer Anteil wurde durch REPowerEU auf rund 15 % gesenkt – doch die strukturelle Anfälligkeit von fossilen Energieimporten bleibt zunächst weiter bestehen. Das UBA fordert verbindliche Energieeffizienzziele für 2040 (die Ziele für 2030 laufen aus und es wurden keine neuen Ziele vorgeschlagen), einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien und eine schnellere Elektrifizierung in allen Sektoren.</p> <p><strong>Der Übergang muss sozial gerecht gestaltet werden – ansonsten droht der Verlust der öffentlichen Unterstützung</strong>. Höhere CO2-Preise treffen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen am härtesten, sofern sie nicht entsprechend kompensiert werden. Insbesondere in Ost- und Südosteuropa sind diese Haushalte beim Heizen und in der Mobilität stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen. Das UBA fordert gezielte Förderprogramme, einen stärkeren und erweiterten Klimasozialfonds sowie die Rückverteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel an die Bürger, beispielsweise durch Einkommensunterstützung und subventionierten Zugang zu Wärmepumpen, energetischen Gebäudesanierungen und E-Mobilität, ähnlich dem französischen „Social Leasing“-Programm für Elektrofahrzeuge.</p> <p><strong>Über die Grenzen Europas hinausdenken</strong>. Selbst in den ehrgeizigsten Szenarien wird der Emissionspfad der EU den fairen europäischen Anteil am globalen Kohlenstoffbudget überschreiten. Daher ist die Ausweitung der EU-Unterstützung für internationale Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung und muss in Zukunft verstärkt werden. Die EU sollte Handels-, Finanz- und Entwicklungspolitik konsequent nutzen, um Emissionsminderungen weltweit zu unterstützen. Gleichzeitig sollte die EU eine führende Rolle übernehmen, insbesondere nachdem sich die USA aus dem Pariser Abkommen zurückgezogen haben, ein Moment, den die UBA-Stellungnahme sowohl als Herausforderung als auch als Chance beschreibt. Darüber hinaus muss die EU sicherstellen, dass Emissionsminderungen im Inland nicht durch höhere Emissionen im Ausland (Carbon Leakage) ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission diese Risiken identifizieren und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verhinderung umsetzen. Die Mechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris bieten ein zusätzliches Instrument zur Unterstützung globaler Klimaschutzbemühungen.</p> <p>Die Botschaft des UBA ist klar: Der rechtliche Rahmen für das Gesamtziel für 2040 ist gesetzt, aber die Maßnahmen, die die EU zur Erreichung dieser Ziele umsetzen muss, sind genauso wichtig wie die Ziele selbst. Alle relevanten Umsetzungsregeln werden in den kommenden Monaten ausgehandelt – die EU braucht klarere und ambitioniertere Ziele, eine strengere Durchsetzung und verstärkte Klimapolitiken, die kohärent, koordiniert und sozial gerecht sind. Die Ziele für 2030 bilden die Brücke zu den Jahren 2040 und 2050 – doch diese Brücke weist bereits Risse auf. Es ist höchste Zeit, diese zu beheben.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Wirkungsvolle Pressearbeit für naturbasierte Klimaanpassung

Eine erfolgreiche Kommunikation erfordert klare, relevante und bürgerna­he Botschaften, die Vertrauen schaffen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Informationen müssen anschaulich und zielgruppenspezifisch präsentiert werden, um nicht nur Bewusstsein zu schaffen, sondern auch Handeln anzuregen. Klimakommunikation setzt hierbei auf eine strategische, lösungsori­entierte und positive Erzählweise. Dieser Leitfaden erläutert die die Grundlagen und den Aufbau von guten Pressemitteilungen, speziell mit Bezug zu naturbasierten Lösungen für die Klimaanpassung. Der Leitfaden liefert konkre­te Beispiele und gibt Hinweise und Tipps für richtiges Timing, passende Framings und Narrative.

Florierende Altstädte: Dach- und Fassadenbegrünung an historischen Gebäuden und Bauwerken - Grundlagen zur Machbarkeit, Umsetzung und Pflege

Zielsetzung: Im Sommer heizen sich Altstädte besonders auf, denn es fehlen kühlende Grünstrukturen und Frischluftschneisen, was für die Einwohnenden zu einer gesundheitlichen Belastung führen kann. Zudem führt der hohe Versiegelungsgrad bei einem Starkregenereignis zu einer hohen Abflussmenge, wodurch Kanalisationen an ihre Kapazitätsgrenze stoßen und die Überflutungsgefahr steigt. Dabei sind insbesondere die historisch wertvollen Gebäude vor Beschädigungen zu schützen und zum Teil auch als Kulturdenkmal zu erhalten. Mit Blick auf die spürbaren Folgen des Klimawandels ist es wichtig, Altstädte klimagerecht und zukunftssicher anzupassen, die Lebensqualität im Zentrum der Stadt zu erhalten und eine zeitgemäße Nutzung zu ermöglichen. Die modernen Anforderungen an die Umgestaltung von Altstädten können jedoch zu Konflikten mit den Interessen des Denkmalschutzes führen, historische Gebäude möglichst in ihrer originalen Form zu bewahren. Naturbasierte Lösungen, wie die Gebäudebegrünung, gelten als wirkungsvolle Maßnahmen zur Klimaanpassung. Der große Vorteil von Dach- und Fassadenbegrünung liegt im geringen Freiflächenbedarf, wodurch auch dicht bebaute Gebiete begrünt werden können. Die Dach- und Fassadenbegrünung gewinnen bundesweit an Bedeutung, denn sie bilden einen Mehrfachnutzen für die Stadt. Als einschränkender Faktor für mehr Begrünung an bestehenden Gebäuden wird bislang der Denkmalschutz betrachtet sowie Vorbehalte und Unsicherheiten, alte Gebäude und Bauwerke zu begrünen. Darunter zählt beispielsweise die schädigende Wirkung der Begrünung auf die Bausubstanz sowie Unsicherheit bei der Pflege und Wartung bereits bestehender Gebäudebegrünungen. Dabei können die häufig zentral gelegenen historischen Gebäude als kühle Rückzugsorte in den Städten ausgebildet werden und durch eine Begrünung als wichtige urbane Trittsteinbiotope dienen. Während für den Umgang mit erneuerbaren Energien im Denkmalbestand bereits Praxishinweise erarbeitet wurden, existiert bislang kein Leitfaden für die Denkmalpflege zum fachgerechten Umgang mit Dach- und Fassadenbegrünungen. Jeder Fall wird individuell behandelt und ohne Entscheidungshilfe bewertet. Diese Wissenslücke gilt es zu schließen und darüber hinaus Schulungen für den Denkmalschutzbereich anzubieten, um über die Möglichkeiten und Chancen von Gebäudebegrünung zu informieren.

Deutschland wieder Otterland - Die bundesweite Vernetzung von Gewässerlandschaften für den Fischotter, Planungs- und Monitoringinstrumente

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, NbS in den Alpen - Wege zur Umsetzung und Verstetigung naturbasierter Lösungen in alpinen Gemeinden

Das geplante Forschungsvorhaben verfolgt das Ziel, naturbasierte Lösungen (NbS) als wirksame Maßnahmen zur Klimaanpassung, Minderung und Biodiversitätssicherung systematisch für den Alpenraum zu erfassen, zu bewerten und übertragbar zu machen. Hintergrund ist die hohe Verwundbarkeit der alpinen Regionen gegenüber klimawandelbedingten Extremereignissen, Wasserknappheit und Biodiversitätsverlust sowie die begrenzten personellen, finanziellen und rechtlichen Kapazitäten vieler Gemeinden. Zugleich eröffnen europäische Rahmenwerke wie das EU Nature Restoration Law und die Biodiversitätsstrategie 2030 konkrete Handlungsspielräume. Zentrale Forschungsfragen betreffen (i) die Bedingungen, unter denen Gemeinden NbS erfolgreich umsetzen können, (ii) typische Barrieren und Erfolgsfaktoren im Hinblick auf institutionelle, sozioökonomische und geographische Unterschiede, (iii) die Rolle innovativer Finanzierungs- und Governance-Modelle sowie (iv) die Entwicklung geeigneter Indikatoren und Monitoringansätze, um Wirkung, Kosten-Nutzen und Skalierungspotenziale belastbar zu erfassen. Methodisch kombiniert das Vorhaben eine breit angelegte Bestandsaufnahme unter Einbezug bestehender Gemeindenetzwerke und kommunaler Verbände mit vertiefenden Fallstudien in ausgewählten Modellgemeinden. Hierbei werden standardisierte Befragungen, leitfadengestützte Interviews, qualitative und quantitative Analysen sowie die Entwicklung eines Indikatorensets eingesetzt. Ein parallel laufendes Monitoring stellt sicher, dass die Ergebnisse dokumentiert, in praxisnahe Produkte (Leitfäden, Checklisten, digitale Tools) überführt und über die Projektlaufzeit hinaus nutzbar gemacht werden. Das Projekt stellt zudem eine Aktivität der Deutschen Präsidentschaft der Alpenkonvention dar und wird in enger Abstimmung mit dem Umweltbundesamt, dem Alpine Climate Board (Alpiner Klimabeirat der Alpenkonvention) und weiteren Partnern durchgeführt. Es leistet damit einen Beitrag zur Integration von NbS in Politik, Planung und Praxis im Alpenraum.

Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz

Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.

„Landesbetrieb spielt durch Küsten- und Hochwasserschutz zentrale Rolle beim Kampf gegen die Klimakrise“

Norden/Norddeich – Ein Termin, doch zwei unterschiedliche Perspektiven: Die Vorstellung des Jahresberichts 2025 des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) war einerseits eine Rückschau, gleichzeitig aber auch ein Blick in die Zukunft. Denn der NLWKN-Jahresbericht, der in diesem Jahr mehr als 100 Seiten umfasst und wichtige Themen und Projekte des Landesbetriebs in 2025 präsentiert, wurde am heutigen Montag (1. Juni 2026) an einem besonderen Ort vorgestellt: In den künftigen Räumlichkeiten des NLWKN am Standort Norddeich. – Ein Termin, doch zwei unterschiedliche Perspektiven: Die Vorstellung des Jahresberichts 2025 des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) war einerseits eine Rückschau, gleichzeitig aber auch ein Blick in die Zukunft. Denn der NLWKN-Jahresbericht, der in diesem Jahr mehr als 100 Seiten umfasst und wichtige Themen und Projekte des Landesbetriebs in 2025 präsentiert, wurde am heutigen Montag (1. Juni 2026) an einem besonderen Ort vorgestellt: In den künftigen Räumlichkeiten des NLWKN am Standort Norddeich. Mit dabei war auch Umweltminister Christian Meyer, der die Fülle an wichtigen Aufgaben des Landesbetriebs betonte. „Der Jahresbericht 2025 zeigt einmal mehr das breite Themenspektrum des NLWKN. Ich bin froh, dass wir den Landesbetrieb in den letzten Jahren mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und über 300 zusätzlichen Dauerstellen für seine wichtigen Aufgaben ausstatten konnten. Das hat neuen Schwung gegeben. Denn die Klimarisikoanalyse für Niedersachsen 2025 zeigt: Der Schutz vor zu viel Wasser und der Schutz der Ressource Wasser gehören zusammen – beides ist eine zentrale Zukunftsaufgabe des NLWKN.“ Meyer wies darauf hin, dass Niedersachsen sich den wachsenden Herausforderungen der Klimakrise konsequent stellt: „Daher freue ich mich, dass der NLWKN mit der Steuerungseinheit Moorentwicklung und der Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz neue wichtige Aufgaben zur Wiederherstellung von Natur und zum Erreichen der Klimaziele bekommt. Dazu gehört auch, den Folgen des gravierenden Klimawandels vorzubeugen, durch Küsten- und Hochwasserschutz, aber auch durch die Renaturierung von Gewässern, dem Wasserrückhalt und die Umsetzung des Masterplans Wasser. Dafür bedanke ich mich herzlich und ich werde diese Aufgaben im NLWKN auch weiterhin stärken, mit neuen Gebäuden, Investitionen und politischer Rückendeckung.“ Steuerungseinheit Moorentwicklung Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz Deutlich mehr Stellen und erheblich mehr Mittel für den Natur-, Moor-, Küsten- und Hochwasserschutz Deutlich mehr Stellen und erheblich mehr Mittel für den Natur-, Moor-, Küsten- und Hochwasserschutz Seit 2023 ist die Personalausstattung im NLWKN, sowohl für den Küsten- und Hochwasserschutz als auch in den Bereichen Naturschutz, natürlicher Klimaschutz und Moorschutz, stark verbessert worden, so gab es für die Daueraufgaben des Landesamtes insgesamt rund 300 neue Stellen, inklusive der Entfristungen. Personalausstattung Gleichzeitig wurden die finanziellen Mittel für den Küsten- und Hochwasserschutz seit dem Jahr 2020 erheblich aufgestockt. Während in 2020 noch 61,6 Millionen Euro für den Küstenschutz bereitgestellt wurden und 24,85 Millionen Euro für den Hochwasserschutz im Binnenland, zusammen also 86,45 Millionen, sind es im laufenden Jahr allein rund 88 Millionen Euro für den Küstenschutz (ca. 160 Maßnahmen) und 53,7 Millionen Euro für den Hochwasserschutz im Binnenland (120 Vorhaben) (jeweils inkl. EU-Mittel). Diese deutliche Mittelerhöhung auf insgesamt also ca. 141,7 Millionen Euro macht klar: Der Küstenschutz hat für Niedersachsen eine herausragende Bedeutung. 86,45 Millionen, 141,7 Millionen Euro Auch im Moor- und Naturschutz wurden die Mittel erheblich aufgestockt und erfolgreich Projekte von Bund und EU eingeworben. Im Januar 2026 begann etwa der Startschuss für das Großprojekt „REPEAT“ – der Wiederherstellung von drei Moorkomplexen in der Region Hannover, das aus EU-LIFE-Programm mit insgesamt 34 Millionen Euro finanziert wird. Neuer Standort in Norden-Norddeich Neuer Standort in Norden-Norddeich Anne Rickmeyer stellte die Planungen des NLWKN für den neuen Standort in Norddeich, der sich aktuell noch im Bau befindet, vor. Die NLWKN-Direktorin erläuterte, dass der Landesbetrieb in dem Gebäude, das den passenden Namen „Inselsicht“ trägt, rund 1.400 Quadratmeter anmieten wird – verteilt auf 35 Büros mit 62 Arbeitsplätzen, Labor-, Lager- und zwei Besprechungsräumen. Von hier aus werden künftig unter anderem die Fachkolleginnen und Fachkollegen der Forschungsstelle Küste sowie der NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg tätig sein. „Wir sind froh über den neuen Standort, an dem wir insbesondere auch die Vernetzung mit der Wissenschaft sowie mit den Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Bereiche des NLWKN voranbringen wollen. Hierfür stehen unter anderem auch Wechselarbeitsplätze zur Verfügung. Dadurch bieten wir unseren Mitarbeitenden modernste Rahmenbedingungen in einer attraktiven und lebenswerten Lage mit Bahnanschluss. Und mit einer noch schnelleren Anbindung zu unseren Schiffen“, betonte die NLWKN-Direktorin. Rickmeyer blickte aber auch nochmal auf einige wichtige Aufgaben und Projekte im Jahr 2025 zurück. Folgende Themen spielten dabei unter anderem eine zentrale Rolle: Steuerungseinheit Moorschutz und ANK-Regionalbüro Steuerungseinheit Moorschutz und ANK-Regionalbüro Nicht nur an der Küste sind die Herausforderungen durch die Klimakrise groß. Niedersachsen ist Moorland Nr. 1 in Deutschland, daher hat der Moorschutz im Land höchste Priorität für den Klimaschutz. Aus diesem Grund hat das niedersächsische Umweltministerium die Steuerungseinheit Moorschutz im NLWKN etabliert und damit Moorschutz-Kompetenzen im Land gebündelt. Minister Meyer: „Die Steuerungseinheit hat eine koordinierende, steuernde und vernetzende Funktion und soll insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen voranbringen. Die Mitarbeitenden entwickeln auch eine strategische Gesamtplanung für den Moor- und Klimaschutz. Denn die Moore sind unsere Superhelden. Sie speichern große Mengen von CO2 und sind ein wichtiger Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten.“ Auch das Regionalbüro des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) wurde 2025 im NLWKN angesiedelt. Dieses soll Projekte voranbringen, Wissenstransfer organisieren, Akteure vernetzen und nicht zuletzt den Zugang zu Fördermitteln erleichtern. „Das Regionalbüro ANK unterstützt Kommunen, Naturschutzverbände, Flächeneigentümer und landwirtschaftliche Betriebe bei der Finanzierung und Umsetzung von Projekten, die den Klimaschutz vor Ort voranbringen“, so Meyer. „Der Bund hat 3,5 Milliarden Euro für den natürlichen Klimaschutz – durch Moore, Wälder, Auen oder Salzwiesen – bereitgestellt. Davon wollen wir große Teile in Niedersachsen insbesondere für den Moorschutz einsetzen. Für diese Mooroffensive hat der Landtag 200 Millionen Euro zur Kofinanzierung bereitgestellt. Das wird das bisher größte Moorwiederherstellungsprogramm in Niedersachsen, und wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaziele“, freute sich der Minister. Naturnahe Wege und neue Generalpläne für den Küstenschutz Naturnahe Wege und neue Generalpläne für den Küstenschutz Neben den Aktivitäten im Küstenschutz – wie Deichverstärkungen oder Strandaufspülungen – beschreitet der NLWKN auch zunehmend neue Wege. In zwei Forschungsprojekten widmet sich der Landesbetrieb den Themen „Salzwiesen“ und „Deichvorländer als ökosystembasierte Küstenschutzelemente“. Projektstandorte sind Vorlandflächen und Sommerpolder im Norderland sowie im Dollartraum. Dabei steht die synergetische Verknüpfung von Klima-, Küsten- und Naturschutz im Fokus. Beide Projekte werden im Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung umgesetzt. Zudem realisiert der NLWKN in der Krummhörn derzeit eine zukunftsweisende Maßnahme zur naturbasierten Transformation des Deichvorlands. „Auf rund 23 Hektar Gesamtfläche wird dort die Entwicklung einer von Menschen geschaffenen Fläche hin zu einer naturnahen Salzwiese als Küstenschutzelement initiiert“, erklärte Angela Eden, Leiterin des Aufgabenbereichs „Landschaftspflege, Seevogelschutz, Nationalparkwacht, Ingenieurbiologie“ im Geschäftsbereich „Planung und Bau“ in der Betriebsstelle Norden. „Salzwiesen“ und „Deichvorländer als ökosystembasierte Küstenschutzelemente“. Der NLWKN schreibt zudem die zentralen Strategiepapiere für die Klimafolgenanpassung im niedersächsischen Küstenschutz fort. „Aktuell überarbeiten wir den Generalplan Küstenschutz Festland. Darin stellen wir die Strategie dar, erfassen den aktuellen Zustand der Küstenschutzanlagen und benennen die erforderlichen Anpassungsbedarfe und Kosten. Küstenschutz der Zukunft ist eine Generationenaufgabe, die durch eine Kombination aus technischen und naturbasierten Maßnahmen ein hohes Maß an Resilienz aufweist“, so der NLWKN-Küstenschutzexperte Prof. Frank Thorenz, Leiter der Betriebsstelle Norden und des dortigen Geschäftsbereichs „Planung und Bau“. Strategiepapiere für die Klimafolgenanpassung Wegweisende Nachschlagewerke für den Naturschutz in Niedersachsen Wegweisende Nachschlagewerke für den Naturschutz in Niedersachsen Um ein funktionales Netz ökologischer Wechselbeziehungen zu schaffen, hat der NLWKN 2025 den neuen Förderratgeber Biotopverbund veröffentlicht. Ziel ist, dass Lebensräume für Tiere und Pflanzen von isolierten Inseln in der intensiv genutzten Kulturlandschaft zu verbundenen Lebensräumen zusammenwachsen können. Der Ratgeber bündelt die Informationen, stellt die zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten vor und dient als praktisches Handwerkszeug für die Umsetzung von Vernetzungsmaßnahmen. „Damit unterstützt er die Akteure vor Ort – Naturschutzbehörden, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzstationen und Flächenbewirtschafter“, erläuterte Berthold Paterak, Leiter des Geschäftsbereichs „Naturschutz“ in der NLWKN-Direktion. Förderratgeber Biotopverbund Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat der NLWKN 2025 auch einen Leitfaden zur insektengerechten Unterhaltung von Hecken, Gräben und anderen Landschaftselementen in der niedersächsischen Agrarlandschaft herausgebracht. Die Vermittlung von praxisnahen Tipps zum Schutz der Insekten ist Teil des Aktionsprogramms Insektenvielfalt des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Hintergrund ist der 2020 gegründete Niedersächsische Weg, bei dem sich verschiedenste Akteure auf größere Anstrengungen im Natur- und Artenschutz verständigt haben. „Dabei wird schnell deutlich: Weniger ist mehr. Aber ganz ohne Pflege funktioniert die Unterhaltung und Pflege von Hecken, Gräben und Co. auch nicht“, so Paterak. Es brauche einen fachkundigen und flexiblen Ansatz, um die Insektenvielfalt in der Agrarlandschaft effektiv zu fördern und dem Verlust der Biodiversität entgegenzutreten. „Mit dem Leitfaden haben wir dazu eine fachlich fundierte Grundlage geschaffen.“ Leitfaden zur insektengerechten Unterhaltung von Hecken, Gräben und anderen Landschaftselementen in der niedersächsischen Agrarlandschaft Niedersächsische Weg, NLWKN erhält Auszeichnung als attraktiver Arbeitgeber NLWKN erhält Auszeichnung als attraktiver Arbeitgeber NLWKN-Direktorin Rickmeyer verwies zudem auf weitere Themen und Projekte im Jahresbericht 2025, die einen Ausschnitt der vielfältigen Aufgaben des Landesbetriebs wiedergeben – dazu gehört etwa auch der Strahlen- und Hochwasserschutz und der Masterplan Ems . Besondere Bedeutung hatte für sie der Beitrag zum Zertifikat „audit berufundfamilie“, das den NLWKN 2025 als attraktiven Arbeitgeber mit Prädikat auszeichnete. „Das ist auf den ersten Blick keine große Sache, aber für uns von großer Bedeutung, denn um die zahlreichen zunehmenden Aufgaben erfüllen zu können, brauchen wir vor allem: gute Leute!“ Mit flexiblen Arbeitszeiten und zahlreichen Lösungen für ortsunabhängiges, mobiles Arbeiten bietet der Landesbetrieb ein umfangreiches Paket, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Strahlen- und Hochwasserschutz Masterplan Ems Hinweis: Details zu den vorgestellten Themen können den jeweiligen detaillierten Pressemitteilungen entnommen werden. Den Jahresbericht mit einem Überblick über wichtige, 2025 vorangetriebene Projekte und Vorhaben des NLWKN finden Sie online: www.nlwkn.niedersachsen.de/jb25 Bildmotive und Grafiken zu den vorgestellten Themen stehen über nachfolgendem Link als Download zur Verfügung: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/WsBoKwwJXeBHXZQ Passwort: NLWKNJB25 Die Fotos sind unter Angabe der Quellen zur einmaligen Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über den NLWKN freigegeben. Die Fotos sind unter Angabe der Quellen zur einmaligen Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über den NLWKN freigegeben. Bildzeile: Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer bei der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des NLWKN-Jahresberichts 2025 auf der Baustelle des neuen NLWKN-Standorts „Inselsicht“ in Norddeich. (Foto: NLWKN) Bildzeile:

Naturbasierte Klimaanpassung mit Stadtkarten

Viele Kommunen nutzen naturbasierte Lösungen (NbS) bereits, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Bei Bürgerinnen und Bürgern sind sie trotz­dem noch oft unbekannt. Ansprechende und informati­ve NbS-Stadtkarten sind ein Instrument, um das zu ändern. Dieser Leitfaden erläutert die notwendigen Schritte zur Erstellung einer Stadtkarte, die bestehende NbS in Ihrer Kommune sichtbar macht und deren Nutzen für die Klimaanpassung und zur Verbes­serung der Lebensqualität verdeutlicht. Der Leitfaden liefert konkre­te Beispiele und stellt Optionen dar, auf deren Grundlage Ihre Kommune das für Sie passende Format auswählen und umsetzen kann.

Wildnisgebiete im Landeswald des Landes Brandenburg

Flächen im Landeswald, die dem Ziel Brandenburgs dienen, auf 2 % der Landesfläche Wildnisgebiete einzurichten (Grundlage ist die Nationale Biodiversitätsstrategie). Das GIS-Thema dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand.

Natürliche Waldentwicklung im Landeswald des Landes Brandenburg

Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand.

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