<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> liegt 2023 bei 80 Prozent und in der Nähe des Zielbereichs.</li> <li>Die Werte der Teilindikatoren Agrarland sowie Küsten und Meere liegen noch weit vom Zielbereich entfernt.</li> <li>Ziel der Bundesregierung ist es, dass der Indikator bis 2030 auf 100 Prozent steigen soll. Dies ist nur mit erheblichen zusätzlichen Anstrengungen zu erreichen.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten ist eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Die Artenvielfalt ist dabei eng verbunden mit der Vielfalt an Lebensräumen und Landschaften. Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sind nachhaltige Formen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> in der gesamten Landschaft und ein schonender Umgang mit der Natur erforderlich.</p> <p>Um den Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland zu bewerten, wurde der hier vorgestellte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entwickelt. Er zeigt die Veränderungen der Bestände ausgewählter Vogelarten, welche die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen in Deutschland repräsentieren. Reichhaltig gegliederte Landschaften mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen bieten nicht nur Vögeln einen Lebensraum. Indirekt bildet der Indikator daher auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> der Landnutzung ab.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Der Indikatorwert für den Gesamtindikator liegt im Jahr 2023 bei 80 Prozent und damit in der Nähe des Zielbereichs. Über die letzten zehn Berichtsjahre (2013 bis 2023) ist kein statistisch signifikanter Trend feststellbar. Eine Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ist für den Gesamtindikator nur mit erheblichen Anstrengungen möglich. Der Gesamtindikator zeigte zuletzt einen Trend weg vom Ziel. Die Gründe für die Änderung bezüglich der Trendrichtung müssen genauer untersucht werden. In Betracht kommen dabei sowohl Änderungen hinsichtlich der Nutzungspraktiken als auch Faktoren wie die Wirkung des Klimawandels.</p> <p>Laut Fachstudien sind die wichtigsten Ursachen für die bestehende Belastung der Artenvielfalt und Landschaftsqualität in der Fläche die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, die Bodenversiegelung sowie großräumige Stoffeinträge (zum Beispiel Säurebildner oder Nährstoffe).</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wurde 2004 als Schlüsselindikator in die <a href="https://www.bfn.de/die-nationale-strategie-2007">Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt</a> übernommen. Wichtige Maßnahmen zur Erreichung eines positiven Trends sind in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 und der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland festgelegt. Bis zum Jahr 2030 soll ein Zielwert von 100 Prozent erreicht werden.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> gibt die Entwicklung der Bestände ausgewählter Vogelarten für die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen Deutschlands wieder. Der im Jahr 2004 entwickelte Indikator wurde in einem Forschungsvorhaben in den Jahren 2019 - 2022 überprüft und angepasst. Für jede Vogelart legte ein Expertengremium einen Bestands-Zielwert für das Jahr 2030 fest, der erreicht werden kann, wenn Naturschutz-Regelungen und Leitlinien der nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden. Die artspezifischen Zielwerte wurden so normiert, dass sich für das Jahr 2030 ein Zielwert von 100 Prozent ergibt. Eine ausführliche Beschreibung der Methode findet sich in <a href="https://www.researchgate.net/publication/262825264_Nachhaltigkeitsindikator_fur_die_Artenvielfalt_-_ein_Indikator_fur_den_Zustand_von_Natur_und_Landschaft_in_Deutschland">Achtziger et al. 2004</a>. Die Überarbeitung des Indikators wird in <a href="https://doi.org/10.19217/skr737">Dröschmeister et al. 2025</a> dargestellt.</p> <p>Der Indikator wird jährlich aktualisiert.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Im Jahr 2022 trugen organische Böden etwa 7,1 % zu den gesamten nationalen Emissionen in Deutschland bei. Paludikultur, die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung wiedervernässter Moorflächen, gilt als eine der vielversprechendsten Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen (THG) aus organischen Böden. Jüngste Studien deuten auf hohe CO2-C-Sequestrierungsraten hin, mit einer durchschnittlichen Aufnahme von etwa 13,0 t CO2-Äq ha-1 a-1 in richtig bewirtschafteten Paludikulturen. Die Umwandlung entwässerter Ackerflächen in Niedermoor-Paludikulturen könnte somit ein Minderungspotenzial von bis zu 53,4 t CO2-Äq ha-1 a-1 erreichen und Paludikulturen damit zu einer der effektivsten naturbasierten Lösungen im Klimaschutz machen. Allerdings bleibt die langfristige Stabilität der gemessenen hohen CO2-Aufnahmekapazität unklar, da alle bisherigen THG-Studien an Standorten durchgeführt wurden, an denen die Pflanzen erst vor Beginn der Messungen etabliert wurden. Das begrenzte Wissen über die Langzeiteffekte von Wiedervernässung und Paludikultur auf die THG-Reduktion erschwert derzeit deren Einbeziehung in nationale Inventare und behindert so Minderungsmaßnahmen und politische Entscheidungen. Neben der Emissionsminderung muss zudem die Resilienz von Paludikulturen gegenüber den Folgen des Klimawandels, insbesondere Trockenperioden, gewährleistet sein. Daher besteht ein dringender Bedarf an Langzeituntersuchungen und an einem vertieften Verständnis des C-Kreislaufs und der Mechanismen der C-Sequestrierung für ein breites Spektrum an Paludikulturen. Das Ziel des beantragten Projekts ist es, den Verbleib von neu assimiliertem atmosphärischem CO2-C in verschiedenen C-pools zu bestimmen. Zudem soll die Stabilität und das potenzielle Risiko der Remobilisierung von kürzlich gespeichertem C unter kontinuierlich nassen Bedingungen im Vergleich zu Klimawandel bedingten Dürreperiode für drei Paludikulturarten (Carex acutiformis, Phalaris arundinacea, Typha latifolia) bewertet werden. Unter Feldbedingungen sollen die CO2-Aufnahme der Pflanzen, der C-Transfer und der C-Metabolismus im Pflanzen-Boden-Atmosphären-Kontinuum über unterschiedliche Zeiträume quantifiziert werden. In der Vegetationsperiode 2026 sollen dabei die drei Paludikulturarten ein- bis neunmal für kurze Zeiträume mit 13C-angereichertem CO2 markiert werden. Zudem wird das langfristige THG-Minderungspotenzial der drei Paludikulturarten quantifiziert und die Auswirkungen einer Klimawandel bedingten Trockenperiode untersucht. Alle Feldexperimente werden an einer vollständig eingerichteten Versuchsfläche der HSWT-PSC durchgeführt. Für hochfrequente und präzise THG- und delta13C-Messungen in CO2 und CH4 wird ein neuartiges, vollautomatisiertes, haubenbasiertes THG-Messsystem eingesetzt. Neben den THG- und Isotopenmessungen werden Proben von Pflanzen, DOC, gelöstes CO2 und CH4, SOC, Cmic sowie biochemische Fraktionen der Biomasse und des Bodens am Thünen-Institut auf delta13C-Isotopensignaturen analysiert.
To systematically bring nature back to cities, the EU Biodiversity Strategy calls upon cities with over 20,000 inhabitants to develop Urban Greening Plans (UGP). Nature based solutions (NbS) are at the centre of UGPs, addressing climate resilient infrastructures and biodiversity in cities together. They should agree with existing planning instruments. This paper points towards the need for enabling governance, regulatory and financing frameworks and guidance, accompanying future UGP, leading to five recommendations. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und -strategie 2024 (DAS) zielen u.a. auf Klimaresilienz für kritische Infrastrukturen. Vorrang sollen naturbasierte Lösungen (NbL) haben, die multifunktionale Nutzen erzielen. Die Planung von NbL bedarf der Konkretisierung durch Mindestanforderungen. Mit Bezug zum Katastrophenschutz müssen gleichzeitig Möglichkeiten und Grenzen von NbL für die Resilienzsteigerung von kritischen Infrastrukturen eruiert werden. Für das kommunale Klimaanpassungsmanagement ist zu ergründen, welche rechtlichen und administrativen Hindernisse bestehen und welche Allianzen mit dem Katastrophenschutz relevant sind. Auf technischer Seite bedeutet das ebenfalls, das Zusammenspiel von grün-blauen und grauen Infrastrukturen zu harmonisieren. Hierzu sollen die Ergebnisse der bundesweiten Krisenübung "LÜKEX 2026" zum Szenario mehrjährige Dürre plus extreme Hitze ausgewertet werden. Das Projekt soll daraus Handreichungen und unter Anwendung akteursbasierter Formate, Begründungen und Vorsorgekriterien für kommunale Entscheidungsträger*innen entwickeln. Neben Governancefragen sollen auch haushaltsrechtliche und technische Aspekte behandelt werden. Ein Fokus soll auf dem multifunktionalen Nutzen von NbL liegen.
Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.
Flächen im Landeswald, die dem Ziel Brandenburgs dienen, auf 2 % der Landesfläche Wildnisgebiete einzurichten (Grundlage ist die Nationale Biodiversitätsstrategie). Das GIS-Thema dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand.
Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand.
Die Karte zeigt eine Biotoptypenkartierung nach Biotoptypenschlüssel Hamburg (2019) für das Regenrückhaltebecken ‚An de Geest‘ in Neugraben-Fischbek. Die Kartierung erfolgte im Februar 2021. Sie ist Teil der naturschutzfachlichen Begleitung für das Bauvorhaben ‚Bau eines neuen Retentionsbodenfilters‘, welches von HamburgWasser betreut wird. Die Biotop-Daten bilden auch die Grundlage für einen möglichen zukünftigen landschaftsgestalterischen Ausbau des Geländes im Sinne einer multikodierten Landschaft. Die Finanzierung der Kartierung erfolgte u. a. durch das von der EU-geförderte Projekt CLEVER Cities, Finanzhilfevereinbarung Nr. 776604, das von 2018-2023 Fördermittel aus dem Programm der Europäischen Union für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für ko-kreativ gestaltete naturbasierte Lösungen im Projektgebiet Neugraben-Fischbek zur Verfügung stellte. Im Rahmen der Vorplanung wurden begleitend zur Biotyptypenkartierung auch mehrere Workshops mit den Anwohnenden sowie im Stadtteil aktiven Gruppen durchgeführt, nachzulesen hier: https://www.hamburg.de/harburg/clever-cities-projekte/15441098/umbau-regenrueckhaltebecken-an-de-geest/
Die Elementkarte stellt die räumliche Verteilung der klassifizierten Gehalte des 90. Perzentils von Niob (in mg/kg) innerhalb der 184 geochemischen Gesteinseinheiten in Bayern dar. In die Auswertung gehen dabei nur die Daten der ersten (von maximal drei) Lithologien einer geochemischen Gesteinseinheit ein. Für Informationen im Hinblick auf die Auswertung der Daten sowie auf die kartenmäßige Darstellung wird auf die Metadaten der digitalen Lithogeochemischen Karte 1:25 000 von Bayern (dLGK25) verwiesen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 633 |
| Europa | 1 |
| Global | 1 |
| Kommune | 3 |
| Land | 68 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 20 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 57 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 234 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 252 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Mitmachportal | 1 |
| Text | 142 |
| unbekannt | 38 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 156 |
| Offen | 528 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 650 |
| Englisch | 303 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 241 |
| Bild | 34 |
| Datei | 266 |
| Dokument | 81 |
| Keine | 249 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 392 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 474 |
| Lebewesen und Lebensräume | 625 |
| Luft | 409 |
| Mensch und Umwelt | 685 |
| Wasser | 415 |
| Weitere | 662 |