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Florierende Altstädte: Dach- und Fassadenbegrünung an historischen Gebäuden und Bauwerken - Grundlagen zur Machbarkeit, Umsetzung und Pflege

Zielsetzung: Im Sommer heizen sich Altstädte besonders auf, denn es fehlen kühlende Grünstrukturen und Frischluftschneisen, was für die Einwohnenden zu einer gesundheitlichen Belastung führen kann. Zudem führt der hohe Versiegelungsgrad bei einem Starkregenereignis zu einer hohen Abflussmenge, wodurch Kanalisationen an ihre Kapazitätsgrenze stoßen und die Überflutungsgefahr steigt. Dabei sind insbesondere die historisch wertvollen Gebäude vor Beschädigungen zu schützen und zum Teil auch als Kulturdenkmal zu erhalten. Mit Blick auf die spürbaren Folgen des Klimawandels ist es wichtig, Altstädte klimagerecht und zukunftssicher anzupassen, die Lebensqualität im Zentrum der Stadt zu erhalten und eine zeitgemäße Nutzung zu ermöglichen. Die modernen Anforderungen an die Umgestaltung von Altstädten können jedoch zu Konflikten mit den Interessen des Denkmalschutzes führen, historische Gebäude möglichst in ihrer originalen Form zu bewahren. Naturbasierte Lösungen, wie die Gebäudebegrünung, gelten als wirkungsvolle Maßnahmen zur Klimaanpassung. Der große Vorteil von Dach- und Fassadenbegrünung liegt im geringen Freiflächenbedarf, wodurch auch dicht bebaute Gebiete begrünt werden können. Die Dach- und Fassadenbegrünung gewinnen bundesweit an Bedeutung, denn sie bilden einen Mehrfachnutzen für die Stadt. Als einschränkender Faktor für mehr Begrünung an bestehenden Gebäuden wird bislang der Denkmalschutz betrachtet sowie Vorbehalte und Unsicherheiten, alte Gebäude und Bauwerke zu begrünen. Darunter zählt beispielsweise die schädigende Wirkung der Begrünung auf die Bausubstanz sowie Unsicherheit bei der Pflege und Wartung bereits bestehender Gebäudebegrünungen. Dabei können die häufig zentral gelegenen historischen Gebäude als kühle Rückzugsorte in den Städten ausgebildet werden und durch eine Begrünung als wichtige urbane Trittsteinbiotope dienen. Während für den Umgang mit erneuerbaren Energien im Denkmalbestand bereits Praxishinweise erarbeitet wurden, existiert bislang kein Leitfaden für die Denkmalpflege zum fachgerechten Umgang mit Dach- und Fassadenbegrünungen. Jeder Fall wird individuell behandelt und ohne Entscheidungshilfe bewertet. Diese Wissenslücke gilt es zu schließen und darüber hinaus Schulungen für den Denkmalschutzbereich anzubieten, um über die Möglichkeiten und Chancen von Gebäudebegrünung zu informieren.

Fortführung des Kommunikationsprozesses zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) mit der Zielgruppe Jugend: Bundesweiter Jugendkongress, Netzwerkbildung, Follow-up-Prozess

Neue Strategien zur Anpassung an zukünftige physikalisch-ozeanografische Extremszenarien an deutschen Küsten, Vorhaben: Downscaling von Extremereignissen und kaskadierende Effekte'

Ressortforschungsplan 2021, Moore der Heideterrasse - Renaturierung von Moorlebensräumen auf der Bergischen Heideterrasse

Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz

Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.

Ressortforschungsplan 2024, Gesundheitliche Risiken bei der Planung klimaresilienter Städte und Gemeinden vermeiden

Die Entwicklung und Planung klimaresilienter Städte ist ein wichtiger Baustein für die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz. Naturbasierte Lösungen für blau-grüne Infrastrukturen spielen bei der Planung klimaresilienter Städte eine besondere Rolle. Veränderungen im Wasserhaushalt, die Verbesserung von Versickerungsmöglichkeiten und Schaffung von grünen Bändern in Städten sind hier einige wichtige Eckpunkte. Gleichzeitig muss bei diesen Maßnahmen aber auch die potentielle Begünstigung der Ansiedelung und Ausbreitung von Lästlingen, Gesundheitsschädlingen und allergieauslösenden Pflanzen mitgedacht werden. Damit eine Transformation urbaner Lebensräume hin zu Orten mit hoher Lebensqualität gelingen kann, müssen nicht-intendierte Nebeneffekte mitberücksichtigt werden. Dies ist besonders bedeutsam vor dem Hintergrund des Auftretens von invasiven Arten (Asiatische Tigermücke, Ambrosia), aber auch heimische Arten können auf die herbeigeführte Veränderung von Lebensbedingungen in urbanen Räumen mit vermehrter Verbreitung reagieren. Es fehlt an einer aktuellen Gesamtschau der gesundheitlichen Effekte, die durch planerische Voraussicht vermeidbar wären. Im Rahmen des Projektes sollen daher die gesundheitlichen Effekte von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Städten und Gemeinden empirisch in Feldstudien an ausgesuchten und möglichst repräsentativen Fallbeispielen untersucht werden. Hierzu sollen mehrere Projekte, in denen urbane Bereiche klimaresilient gestaltet wurden, mit ökologischen Untersuchungen begleitet werden, um die komplexen Folgen planerischen Handelns adäquat zu erfassen. Die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen fließen in einen Leitfaden für die vorrausschauende Planung klimaresilienter Städte ein, in dem der aktuelle Kenntnisstand dargestellt, mögliche positive und negative Wirkungen der Maßnahmen benannt und Empfehlungen formuliert werden. HInweis: Anpassung des VH (Teiling in zwei Teilvorhaben) - FKZ 3723484011+3723484012

Natürliche Waldentwicklung im Landeswald des Landes Brandenburg

Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand. Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand.

Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ Fördergegenstände innerhalb der Richtlinie Fördergegenstände innerhalb der Fördergrundsätze Zugangsvoraussetzungen Auswahlkriterien Einzureichende Unterlagen Beginn und Ende des Antragsverfahrens Dokumente In 2025 geförderte Projekte

Kraftvoll für den Klimaschutz: Das Energieministerium hat den Startschuss für das neue Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ gegeben. Unterstützt werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden wie Kitas, Schulen, Sportstätten, Kultur- oder wissenschaftlichen Einrichtungen. Das Programm hat ein Volumen von knapp 51 Millionen Euro und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Anträge können bis Ende 2028 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden sowie öffentlichen Infrastrukturen beitragen. Diese müssen sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienen. Zu den öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen gehören: Kindertageseinrichtungen, Schulen einschließlich der dazugehörigen Sportstätten, Sportstätten, Schwimmbäder und Freibäder mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, das heißt überwiegend nichtschulischer Nutzung, kulturelle Einrichtungen, beschränkt auf Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler sowie historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung, anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Gebäude der öffentlichen Verwaltung und wissenschaftliche Einrichtungen. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in Landesschulen und Landesschulinfrastrukturen, Hochschulen und kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler und historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung führen. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 der Aufzählung können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus: der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen und den Fördergrundsätzen für vorhabenbezogene Zuweisungen zur Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen. Antragsberechtigt innerhalb der Richtlinie sind: Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung, Träger von Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt und die Träger von Schulen in freier Trägerschaft, die gemäß § 18 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) Finanzhilfen für Schulstandorte in Sachsen- Anhalt erhalten, juristische Personen des privaten Rechts, sofern die Kommune mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist (zum Beispiel GmbH als kommunales Unternehmen, Eigenbetrieb), juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnütziger Sport- oder Förderverein), juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Träger kultureller Einrichtungen sind, Träger der nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt (EBG LSA) anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung und wissenschaftliche Einrichtungen. Antragsberechtigt innerhalb der Fördergrundsätze sind Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Einbettung des Gebäudes in die Klima- und Nutzungsstrategie der Antragsteller Prozentuale Endenergieeinsparung Fördereffizienz Einsatz erneuerbarer Energien oder naturbasierter Lösungen. Der Antrag und die Unterlagen sind formgebunden und elektronisch bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Alle relevanten Informationen und ein Beratungsangebot sind hier zu finden: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-oeffizienz Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2028 eingereicht werden.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 97

Liebe Leser*innen, Kommunen könnten Aufgaben wie Regenwassermanagement, Baumpflege oder Dachbegrünung noch smarter gestalten als bisher. Unser Schwerpunktartikel zeigt, wie naturbasierte Lösungen für Klimaanpassung und -schutz vom vorausschauenden Einsatz digitaler Tools profitieren können. Passend dazu gibt es neue Entwicklungen – den digitalen Klimaatlas für die Region Stuttgart und ein bundesweites Datenportal, das bei der klimaresilienten Auswahl von Baumarten hilft. Außerdem in diesem Newsletter: Neuigkeiten zu Anpassungsstrategien, eine Klima-Toolbox für Arztpraxen, Praxistipps für den Sport und inspirierende Maßnahmenbeispiele. Tipp: Kennen Sie schon das Programm der Woche der Klimaanpassung ? Vom 15. bis 19. September gibt es zahlreiche kostenfreie Veranstaltungen. Auch wir sind mit dabei! Herzliche Grüße Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Digitale Wege für kommunale Klimaanpassung und Klimaschutz Naturbasierte Klimaanpassung hat das primäre Ziel, die Folgen des Klimawandels abzumildern. Quelle: Martina Schikore / Fotolia.com Zunehmende Klimarisiken stellen Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Naturbasierte Lösungen bieten hier einen doppelten Nutzen: für den Klimaschutz und für die Klimaanpassung. Digitale Technologien können dabei helfen, naturbasierte Maßnahmen gezielter zu planen, umzusetzen und zu überwachen. Das vom Bundesumweltministerium geförderte Projekt DiNaKom hat Herausforderungen für Kommunen untersucht, konkrete Potenziale identifiziert und Lösungsansätze entwickelt. Der Bericht bietet zudem praxisnahe Einblicke in Digitalisierungsansätze für naturbasierte Lösungen. Das KLiVO-Portal bei der Woche der Klimaanpassung (WdKA) Bereits zum vierten Mal findet die WdKA, organisiert vom Zentrum KlimaAnpassung, statt. Zahlreiche Angebote – vor Ort und online – laden dazu ein, die Vielfalt an Akteur*innen, Kompetenzen und Projekten der Klimaanpassung in Deutschland zu entdecken. Das Umweltbundesamt und der Deutsche Wetterdienst laden Sie am 19. September von 9:15 bis 10:15 Uhr ein, in einem Webinar das Deutsche Klimavorsorgeportal sowie ausgewählte Dienste zu Ihrer Unterstützung genauer kennenzulernen. Politikinstrumente bewerten: Neue Methode für wirksame Policy Mixe Wie gelingt ein wirksamer Policy Mix für die deutsche Klimaanpassungsstrategie? Um Chancen und Risiken möglicher Politikinstrumente behördenübergreifend einschätzen zu können, entwickelte ein Projekt im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Methodik zu deren ex-ante Bewertung. Besonderes Augenmerk lag auf der Definition und Operationalisierung der vier Kriterien Effektivität, Kosten, ⁠Nachhaltigkeit⁠ und Wechselwirkungen. Die Methodik und das darauf basierende Tool wurden in dem Vorhaben erfolgreich durch das Behördennetzwerk ⁠Klimawandel⁠ und Anpassung angewendet. Haushaltsentwurf: Starke Zeichen für Klimaanpassung, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz Mit dem Entwurf des Haushalts 2026 und der Finanzplanung bis 2029 will die Bundesregierung neue Förder- und Maßnahmenprogramme für Klima und Umwelt ermöglichen. Dazu gehört das Sonderprogramm Naturschutz und Klimaanpassung mit über einer halben Milliarde Euro und ein Programm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Erfolgreiche Programme wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz sollen fortbestehen. Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität hilft dabei, den Klima- und Transformationsfonds zu finanzieren. Bundesumweltminister will Deutschland für Extremwetter wappnen Carsten Schneider hat eine Initiative für mehr Wasserspeicher und Abkühlung in Städten und Gemeinden gestartet. Neben technischen Lösungen zur Regenwasserspeicherung ist eine intakte Natur dabei zentral. Die Initiative umfasst daher Maßnahmen für den Waldumbau, für Landwirtschaft in wiedervernässten Mooren, für Entsiegelung und Stadtnatur. Beispiel: Die Mittel für ein klimaangepasstes Waldmanagement sollen für zehn Jahre jährlich um zehn Millionen Euro aufgestockt werden. Ziel sind zudem mehr gemeinsame Investitionen von Bund und Ländern sowie eine beschleunigte Planung. Baden-Württemberg: Wärmeplanung und Klimaanpassungskonzept für alle Kommunen Um die neuen bundesrechtlichen Regelungen vor Ort umzusetzen, hat Baden-Württemberg sein Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) angepasst. Nun müssen auch kleinere Gemeinden bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung vorlegen. Zugleich sollen flächendeckend analysebasierte Klimaanpassungskonzepte erstellt werden. In beiden Bereichen dürfen bestehende Konzepte (vorerst) gültig bleiben. Für die Pflichtaufgaben erhalten die Kommunen einen finanziellen Ausgleich. Schleswig-Holstein: Neues Bildungsprojekt in der Landwirtschaft In den letzten Jahren führte der Klimawandel immer wieder zu Einbußen bei der Ernte. Höchste Zeit, die Themen Klimaanpassung und Klimaschutz systematisch in die landwirtschaftliche Berufsschulausbildung zu integrieren. Dafür startet Schleswig-Holstein ein Bildungsprojekt: Auszubildende sollen lernen, Treibhausgasemissionen in der landwirtschaftlichen Praxis zu verringern und wirksam auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Bremen: Neue Klimaanpassungsstrategie 2025 beschlossen Wie können Bremen und Bremerhaven besser mit Hitze, Starkregen und Hochwasser umgehen? „Mehr Stadtgrün ist ein wichtiger Baustein, klimagerechtes Bauen, entsiegelte Flächen und ein guter Hochwasserschutz sind weitere“, so die zuständige Senatorin Moosdorf. Auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde die Strategie von 2018 aktualisiert und mit über 30 Maßnahmen untermauert. Besonderer Fokus: das Wassermanagement. Neben Maßnahmen für die Schwammstadt geht es um den Schutz vor Hochwasser, aber auch vor der Versalzung des Trinkwassers. Kommunen-Ticker: Neues aus München, Marburg, Gelsenkirchen und Datteln Klimaresilientes München 2050: Beschlussvorlage des Stadtrats legt fünf Visionen bis 2050 sowie 26 Ziele bis 2030 als Transformationspfad hin zur Verwirklichung der Visionen fest. ++ Modellprojekt in Marburg: Für die Renaturierung von Teufelsgraben und Michelbach erhält die Stadt 2,8 Millionen Euro Bundesmittel. ++ Beim Unternehmertreff der Gelsenkirchener Wirtschaftsförderung stand die Klimaanpassung im Fokus. ++ Auf dem Weg zur Schwammstadt hat sich Datteln der Zukunftsinitiative Klima.Werk angeschlossen. Digitaler Klimaatlas: Neue Planungshilfe für die Region Stuttgart Stuttgart ist stark verdichtet, hinzu kommt die Tal-Kessellage der Region. Um im Neubau Klimarisiken besser einzuplanen, aber auch um Handlungsbedarf im Bestand zu erkennen, steht Planer*innen jetzt ein digitales Tool zur Verfügung. Das Projekt „Integrative stadt-regionale Anpassungsstrategien in einer polyzentrischen Wachstumsregion“ (ISAP) erstellte das Tool mit Förderung des BMFTR. Es erleichtert auch den Schutz kritischer Infrastrukturen und wichtiger Wirtschaftsstandorte – etwa Krankenhäuser, Feuerwehrzentralen oder Produktionshallen, die bei Starkregen in potenziellen Überflutungsgebieten liegen. Neue Versuchsanlage: Berlin testet Verdunstungsbeete Forschung und Wasserwirtschaft wollen auf dem ehemaligen Flughafen Tegel konkrete Lösungen für die Schwammstadt entwickeln. Auf insgesamt 450 Quadratmetern legen sie Testbeete an, die mit Regenwasser versorgt werden und möglichst gut durch Verdunstung zu einem kühleren Stadtklima beitragen sollen. Forschende der Technischen Universität Berlin untersuchen die Vitalität der Bepflanzung. Die Berliner Hochschule für Technik untersucht die hydrologischen Prozesse in den Beeten. „Kühle Spur“ – Deutschlands erster klimaangepasster Radweg Im Landkreis Oberspreewald Lausitz macht das Radeln auch bei Hitze Spaß: Die neue 30 Kilometer lange „Kühle Spur“ führt durch Wälder, Baum- und Buschreihen, die für angenehme Temperaturen sorgen. Bademöglichkeiten, Wasserspender und Cafés entlang des Weges bieten zusätzliche Erfrischungen. Damit zeigt das vom BMFTR geförderte Projekt LIL-KliBioTo​ exemplarisch auf, wie Fahrradwege an den Klimawandel angepasst werden können. Das ist eine Chance für die Gesundheit und für den naturnahen (Fahrrad-)Tourismus. Niedrigschwellig: Mini-Oase und Lernwerkstatt Wie ermöglicht man einen leichten Einstieg in die komplexen Themen Klimawandel und Klimaanpassung? Zwei Beispiele: Die „Klima-Kiste“ ist eine Mini-Oase in Wiesbaden. Sie macht den Unterschied zwischen einem versiegelten Platz und einer begrünten, mit Sprühnebel gekühlten Sitzinsel hautnah erlebbar. Aktuell steht sie auf dem Kochbrunnenplatz. Auf dem KlimaWandelWeg lernen Schulklassen in Rheinland-Pfalz das Wichtigste über die Klimakrise und ihre Folgen. Schulen können die BNE-gestützte Lernwerkstatt kostenlos ausleihen. Datenportale für Baumarten und Waldbrandausweitung Die Plattform EVA – Evidenzbasierte Anbauempfehlungen im Klimawandel – verdeutlicht, welche Baumarten durch den Klimawandel aus Deutschland verdrängt werden. Zugleich zeigt die in Bayern entwickelte interaktive Karte auch Baumarten, die mit den sich ändernden Bedingungen besser zurechtkommen. Das europäische Projekt TREEADS erforschte mit Brandversuchen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg die Ausbreitung von Vegetationsbränden – insbesondere Bodenbrände, die häufig unbemerkt schwelen. Die Daten werden in ein umfassendes Brandmanagementsystem einfließen. Klima-Toolbox für Arztpraxen Ärzt*innen müssen zunehmend klimabedingte Krankheitsbilder erkennen, behandeln und präventiv tätig werden. Beispiel: Medikamente wie Insulin oder Blutdrucktabletten müssen bei Hitze unter Umständen angepasst werden. Zudem brauchen die Praxen Notfallpläne für Überflutungen. Das Projekt AdaptNet entwickelte eine Klima-Toolbox, die unkompliziert eingesetzt werden kann – von der Checkliste für Starkwetterereignisse bis hin zu Aufklärungsmaterial für Patient*innen. Tipps für UV-Schutz beim Sport Auf dem Sportplatz ist das Risiko für einen Sonnenbrand hoch – und durch den Klimawandel nimmt die Hitzebelastung weiter zu. Der Deutsche Olympische Sportbund und das Bundesamt für Strahlenschutz haben daher eine Broschüre mit Praxistipps für Vereine und Verbände veröffentlicht. Viele Sonnenschutzmaßnahmen lassen sich gut umsetzen – von der passenden Uhrzeit für Trainingseinheiten bis zur Anzeige des UV-Index bei Wettkämpfen. Klima-Risikomanagement im Finanzsektor verbesserungswürdig Zwar setzen sich viele Unternehmen des Finanzsektors grundsätzlich mit den physischen Risiken des Klimawandels auseinander, doch es gibt noch viel Luft nach oben. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Befragt wurden Kreditinstitute und Versicherer, deren Geschäftsmodell besonders von Naturgefahren betroffen sein könnte. Dabei wurde deutlich: Eine vollständige Integration in das Risikomanagement fehlt noch. IGH-Gutachten: Staaten haften für Klimaschäden Eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ist ein Menschenrecht. Zu diesem Schluss kommt der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag, das höchste Gericht der Vereinten Nationen. Mit seinem Gutachten hat er den Schutz vor dem Klimawandel zur völkerrechtlichen Pflicht erklärt: Staaten müssen handeln – für heutige und zukünftige Generationen. Studierende aus pazifischen Inselstaaten hatten den Prozess angestoßen. Klimaschützende Kohlenstoffsenken der EU-Wälder werden schwächer Wälder bedecken etwa 40 Prozent der EU-Landoberfläche. Zwischen 1990 und 2022 nahmen sie rund 10 Prozent der europäischen, menschlich verursachten CO ₂ -Emissionen auf. Doch ihre Leistung als Kohlenstoffsenke schwächt sich zunehmend ab, wie ein internationales Forschungsteam berechnet hat. Weil dies die EU-Klimaziele gefährdet, empfiehlt die Studie Maßnahmen für Forschung und klimaangepasste Waldbewirtschaftung, um den Trend zu stoppen oder umzukehren. Jetzt Feedback geben zur EU-Initiative für Klimaresilienz Europa erwärmt sich doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt. Während die Risiken für Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft steigen, halten die derzeitigen politischen Maßnahmen nicht Schritt. Die Initiative „European climate resilience and risk management – integrated framework“ soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, mit ihren Maßnahmen den Herausforderungen gerecht zu werden. Bis zum 4. September können Interessierte Rückmeldungen zum Entwurf einreichen. EU Horizon: Ausblick auf Mittel für Nachhaltigkeitsforschung Die Europäische Kommission hat Entwürfe der Arbeitsprogramme für 2026–2027 veröffentlicht. Sie geben Einblick in geplante Ausschreibungen zu Forschungs- und Innovationsprojekten. Für die Klimaanpassung besonders relevant sind etwa Missionen wie „Anpassung an den Klimawandel“, das Programm „Neues Europäisches Bauhaus“ sowie das Cluster 5 „Klima, Energie und Mobilität“. Für Antragstellende bietet die frühe Einsicht eine Orientierung zu Schwerpunkten und Fördermöglichkeiten der kommenden Jahre. Erweitertes Indikatoren-Set zur Messung der Bodendegradation Wie lassen sich Bodenqualität und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung bewerten? Der Bericht des Umweltbundesamtes dokumentiert das Spektrum an Bodenindikatoren auf nationaler und auf EU-Ebene. Darüber hinaus wurden Vorschläge für zwei weitere Bodenindikatoren erarbeitet, die thematisch bestehende Lücken bei der Berichterstattung zur Bodenbiologie und der organischen Bodensubstanz schließen sollen. Prognos-Studie: Klimaanpassung im Gebäudesektor Den Gebäudebestand in Deutschland an Hitze, Starkregen, Flusshochwasser, Sturm, Hagel und Gewitter anpassen: Eine Prognos-Studie zweier Branchenverbände quantifizierte erstmals die dafür nötigen Maßnahmen sowie die Chancen, die sich daraus für die Bauwirtschaft ergeben. Im Szenario eines leichten Klimawandels wird bis 2035 ein Investitionsbedarf von 137 Milliarden Euro identifiziert, mit Starkregen als wichtigstem Faktor. Bei einem starken Klimawandel liegt der Investitionsbedarf bei 237 Milliarden Euro, mit Hitze als Haupttreiber. Europa: Deutlich mehr Hitzetote als Verkehrstote Eine Analyse des Centre for Planetary Health Policy und der Deutschen Allianz Klimawandel zeigt: Die Hitze fordert in Europa mehr Menschenleben als der Straßenverkehr. Im Jahr 2023 wurden rund 44.600 hitzebedingte Todesfälle registriert – 2,2‑mal so viele wie Verkehrstote im selben Zeitraum. In 16 von 27 EU-Ländern überstieg die Zahl der Hitzetoten bereits die der Verkehrstoten. Besonders betroffen sind ältere Menschen, vor allem ältere Frauen, sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen, sozial Benachteiligte und Stadtbewohner*innen. Social Vulnerability als Dimension der klimaangepassten Planung Wie gut wird die Soziale Vulnerabilität in der Praxis der Anpassungsplanung bereits berücksichtigt? Das Projekt Regions4Climate führte Befragungen und Interviews in zwölf europäischen Regionen durch und beschreibt bestehende Herausforderungen. Nach wie vor ist Soziale Vulnerabilität ein neuartiges, mehrdeutiges Konzept. Es gibt zum Beispiel nur wenige formalisierte Ansätze zur Identifizierung und Einbeziehung sozial vulnerabler Gruppen in den regionalen Kontexten. Der Beitrag entwirft Schlüsselfragen für eine gerechtere, inklusivere Klimaanpassungsplanung. Fortbildung für betriebliches Klimaanpassungsmanagement Unternehmen müssen sich damit befassen, wie sie vom Klimawandel betroffen sind und wie sie den Risiken begegnen wollen. Die Tatenbank des Umweltbundesamtes stellt dafür ein herausragendes Projekt vor: Im Fortbildungsangebot von Klima-ISO lernen Unternehmen und Berater*innen, Organisationen an Klimafolgen anzupassen. E-Learning-Module mit interaktiven Inhalten, Fallstudien und Videos werden durch Online-Sitzungen ergänzt. Der Kurs orientiert sich an gängigen ISO-Normen, um eine einfache Integration in bestehende Managementsysteme zu ermöglichen.

Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt

Die meisten weltweiten Aktivitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt konzentrieren sich bislang auf naturnahe Gebiete. Die Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt zeigt wie biologische Vielfalt auch in urbanen Gebieten erhalten und gefördert werden kann. Anknüpfend an die Nationale Biodiversitätsstrategie Deutschlands verfolgt die Berliner Strategie drei übergeordnete Ziele: - Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt Berlins unter den Bedingungen einer dynamischen Großstadt, - Nachhaltige Nutzung und weitestgehende Integration der biologischen Vielfalt Berlins in eine nachhaltige Stadtentwicklung, - Übernahme globaler Verantwortung durch einen größtmöglichen Beitrag Berlins zur Erhaltung der weltweiten biologischen Vielfalt. Die Berliner Strategie ist Entscheidungsgrundlage für Politik und Planung und motiviert zur Einbindung weiterer Akteure. Sie integriert bestehende Instrumente und Planungen und setzt Schwerpunkte für die Umsetzung. Die Berliner Strategie informiert die Stadtgesellschaft nachvollziehbar über die biologische Vielfalt Berlins. Sie stärkt das Bewusstsein für den Wert der biologischen Vielfalt und motiviert zu ihrer Erhaltung und Förderung. Wesentliche Bestandteile der Strategie sind daher: - Beschreibung der biologischen Vielfalt Berlins (Status quo, Trends etc.) - Strategische Ansatzpunkte (Bestimmung von Themenfeldern, Schwerpunktthemen und Zielen) - Schnittstellen zur Umsetzung (Aufzeigen möglicher Maßnahmen, Benennung von Akteuren etc.) - Instrumentarium zur Erfolgskontrolle (Vorschlag geeigneter Indikatoren)

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