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s/nbf/NBS/gi

Deutschland wieder Otterland - Die bundesweite Vernetzung von Gewässerlandschaften für den Fischotter, Planungs- und Monitoringinstrumente

Inklusive Öffentlichkeitsarbeit für naturbasierte Klimaanpassung

Durch verschiedene Beteiligungsformate veranschaulichen Kommunen An­wohner:innen die Vorteile naturbasierter Lösungen, um die Folgen des Klimawandels vor Ort zu verringern. Dennoch zeigt sich immer wieder: Oft werden mit solchen Aktivitäten vor allem Gruppen erreicht, die sich ohnehin schon für diese Themen interessieren. Dieser Leitfaden zeigt Wege auf, wie Öffentlich­keitsarbeit inklusiver gestaltet werden kann. Anhand konkreter Beispiele erläutert er, wie neue Ziel­gruppen – zum Beispiel ältere Menschen, Jugendliche, Personen mit ge­ringem Einkommen oder Bildungsstand sowie Menschen mit Migrati­onsgeschichte – für naturbasierte Lösungen (NbS) und Klimaanpassung begeistert und einbezogen werden können.

Naturbasierte Klimaanpassung mit Stadtkarten

Viele Kommunen nutzen naturbasierte Lösungen (NbS) bereits, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Bei Bürgerinnen und Bürgern sind sie trotz­dem noch oft unbekannt. Ansprechende und informati­ve NbS-Stadtkarten sind ein Instrument, um das zu ändern. Dieser Leitfaden erläutert die notwendigen Schritte zur Erstellung einer Stadtkarte, die bestehende NbS in Ihrer Kommune sichtbar macht und deren Nutzen für die Klimaanpassung und zur Verbes­serung der Lebensqualität verdeutlicht. Der Leitfaden liefert konkre­te Beispiele und stellt Optionen dar, auf deren Grundlage Ihre Kommune das für Sie passende Format auswählen und umsetzen kann.

Wirkungsvolle Pressearbeit für naturbasierte Klimaanpassung

Eine erfolgreiche Kommunikation erfordert klare, relevante und bürgerna­he Botschaften, die Vertrauen schaffen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Informationen müssen anschaulich und zielgruppenspezifisch präsentiert werden, um nicht nur Bewusstsein zu schaffen, sondern auch Handeln anzuregen. Klimakommunikation setzt hierbei auf eine strategische, lösungsori­entierte und positive Erzählweise. Dieser Leitfaden erläutert die die Grundlagen und den Aufbau von guten Pressemitteilungen, speziell mit Bezug zu naturbasierten Lösungen für die Klimaanpassung. Der Leitfaden liefert konkre­te Beispiele und gibt Hinweise und Tipps für richtiges Timing, passende Framings und Narrative.

Florierende Altstädte: Dach- und Fassadenbegrünung an historischen Gebäuden und Bauwerken - Grundlagen zur Machbarkeit, Umsetzung und Pflege

Zielsetzung: Im Sommer heizen sich Altstädte besonders auf, denn es fehlen kühlende Grünstrukturen und Frischluftschneisen, was für die Einwohnenden zu einer gesundheitlichen Belastung führen kann. Zudem führt der hohe Versiegelungsgrad bei einem Starkregenereignis zu einer hohen Abflussmenge, wodurch Kanalisationen an ihre Kapazitätsgrenze stoßen und die Überflutungsgefahr steigt. Dabei sind insbesondere die historisch wertvollen Gebäude vor Beschädigungen zu schützen und zum Teil auch als Kulturdenkmal zu erhalten. Mit Blick auf die spürbaren Folgen des Klimawandels ist es wichtig, Altstädte klimagerecht und zukunftssicher anzupassen, die Lebensqualität im Zentrum der Stadt zu erhalten und eine zeitgemäße Nutzung zu ermöglichen. Die modernen Anforderungen an die Umgestaltung von Altstädten können jedoch zu Konflikten mit den Interessen des Denkmalschutzes führen, historische Gebäude möglichst in ihrer originalen Form zu bewahren. Naturbasierte Lösungen, wie die Gebäudebegrünung, gelten als wirkungsvolle Maßnahmen zur Klimaanpassung. Der große Vorteil von Dach- und Fassadenbegrünung liegt im geringen Freiflächenbedarf, wodurch auch dicht bebaute Gebiete begrünt werden können. Die Dach- und Fassadenbegrünung gewinnen bundesweit an Bedeutung, denn sie bilden einen Mehrfachnutzen für die Stadt. Als einschränkender Faktor für mehr Begrünung an bestehenden Gebäuden wird bislang der Denkmalschutz betrachtet sowie Vorbehalte und Unsicherheiten, alte Gebäude und Bauwerke zu begrünen. Darunter zählt beispielsweise die schädigende Wirkung der Begrünung auf die Bausubstanz sowie Unsicherheit bei der Pflege und Wartung bereits bestehender Gebäudebegrünungen. Dabei können die häufig zentral gelegenen historischen Gebäude als kühle Rückzugsorte in den Städten ausgebildet werden und durch eine Begrünung als wichtige urbane Trittsteinbiotope dienen. Während für den Umgang mit erneuerbaren Energien im Denkmalbestand bereits Praxishinweise erarbeitet wurden, existiert bislang kein Leitfaden für die Denkmalpflege zum fachgerechten Umgang mit Dach- und Fassadenbegrünungen. Jeder Fall wird individuell behandelt und ohne Entscheidungshilfe bewertet. Diese Wissenslücke gilt es zu schließen und darüber hinaus Schulungen für den Denkmalschutzbereich anzubieten, um über die Möglichkeiten und Chancen von Gebäudebegrünung zu informieren.

Projektdaten CLEVER Cities Hamburg - Biotopkartierung Regenrückhaltebecken An de Geest

Die Karte zeigt eine Biotoptypenkartierung nach Biotoptypenschlüssel Hamburg (2019) für das Regenrückhaltebecken ‚An de Geest‘ in Neugraben-Fischbek. Die Kartierung erfolgte im Februar 2021. Sie ist Teil der naturschutzfachlichen Begleitung für das Bauvorhaben ‚Bau eines neuen Retentionsbodenfilters‘, welches von HamburgWasser betreut wird. Die Biotop-Daten bilden auch die Grundlage für einen möglichen zukünftigen landschaftsgestalterischen Ausbau des Geländes im Sinne einer multikodierten Landschaft. Die Finanzierung der Kartierung erfolgte u. a. durch das von der EU-geförderte Projekt CLEVER Cities, Finanzhilfevereinbarung Nr. 776604, das von 2018-2023 Fördermittel aus dem Programm der Europäischen Union für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für ko-kreativ gestaltete naturbasierte Lösungen im Projektgebiet Neugraben-Fischbek zur Verfügung stellte. Im Rahmen der Vorplanung wurden begleitend zur Biotyptypenkartierung auch mehrere Workshops mit den Anwohnenden sowie im Stadtteil aktiven Gruppen durchgeführt, nachzulesen hier: https://www.hamburg.de/harburg/clever-cities-projekte/15441098/umbau-regenrueckhaltebecken-an-de-geest/

Elementkarte der Digitalen Lithogeochemischen Karte von Bayern 1:25.000 (dLGK25) - Niob (P90)

Die Elementkarte stellt die räumliche Verteilung der klassifizierten Gehalte des 90. Perzentils von Niob (in mg/kg) innerhalb der 184 geochemischen Gesteinseinheiten in Bayern dar. In die Auswertung gehen dabei nur die Daten der ersten (von maximal drei) Lithologien einer geochemischen Gesteinseinheit ein. Für Informationen im Hinblick auf die Auswertung der Daten sowie auf die kartenmäßige Darstellung wird auf die Metadaten der digitalen Lithogeochemischen Karte 1:25 000 von Bayern (dLGK25) verwiesen.

Elementkarte der Digitalen Lithogeochemischen Karte von Bayern 1:25.000 (dLGK25) - Niob (P50)

Die Elementkarte stellt die räumliche Verteilung der klassifizierten Gehalte des 50. Perzentils von Niob (in mg/kg) innerhalb der 184 geochemischen Gesteinseinheiten in Bayern dar. In die Auswertung gehen dabei nur die Daten der ersten (von maximal drei) Lithologien einer geochemischen Gesteinseinheit ein. Für Informationen im Hinblick auf die Auswertung der Daten sowie auf die kartenmäßige Darstellung wird auf die Metadaten der digitalen Lithogeochemischen Karte 1:25 000 von Bayern (dLGK25) verwiesen.

Moosmonitoring 1995/96, Untersuchungen der Schwermetallgehalte in Moosen, Niob in Moosen, Einzelelementkarten

In der Bundesrepublik Deutschland wurden von 1990 bis 2005 in fünfjährigem Abstand sowie in den Jahren 2015/16 und 2020/21 Untersuchungen zur Bestimmung der Inhaltsstoffe von Moosen durchgeführt. Schwerpunkt war die Analyse von Schwermetallen, ab 2005/06 auch von Sticksoff. Seit 2015/16 wurde das Stoffspektrum auf persistente organische Stoffe (POP) und Mikroplastik ausgeweitet. Dieses „Moosmonitoring“ ist der deutsche Beitrag zum europäischen Moosmonitoringprogramm, welches durch das „Internationale Kooperativprogramm zur Wirkung von Luftverunreinigungen auf die natürliche Vegetation und auf landwirtschaftliche Kulturpflanzen“ („International Cooperative Programme on Effects of Air Pollution on Natural Vegetation and Crops“, kurz: ICP Vegetation) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) koordiniert wird. Mit der Durchführung der einzelnen Probenahmekampagnen sowie der Auswertung der Untersuchungsergebnisse wurden durch das Umweltbundesamt (UBA) wechselnde Institutionen beauftragt, so die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit dem Moosmonitoring 1995/96. Die Ergebnisse der nachfolgenden Monitoringjahre hat das Umweltbundesamt veröffentlicht. Sie sind abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/bioindikation-von-luftverunreinigungen. Das Moos-Monitoring 1995/96 ist mit 1026 Standorten neben dem Moos-Monitoring 2000 das mit der größten Probenahmedichte und mit 40 analysierten Elementen das mit dem größten Untersuchungsspektrum. Obwohl die in den Jahren 1998 und 1999 fertiggestellten Forschungsberichte (Siewers & Herpin, 1998; Siewers, Herpin & Straßburg, 1999) eine Auswertung (Kurzbeschreibung, statistische Maßzahlen, Verteilungskarten) aller 40 analysierten Elemente enthalten, wurden bislang nur die Daten von 12 der analysierten Elemente veröffentlicht. Darüber hinaus wurden im Jahr 2007 die im Ergebnis der Analytik vorliegenden Rohdaten aus den Laboratorien einer Neubewertung unterzogen. Daraus resultiert eine Reihe von Fehlerkorrekturen, das auswertbare Elementspektrum konnte auf 42 Elemente erweitert werden. Auch die Ergebnisse dieser Neubewertung sind bislang unveröffentlicht. Die ergänzende Bearbeitung der Daten mit modernen Verfahren bringt eine zusätzliche Aufwertung dieser. Die Downloads zeigen die Verteilung der Niobgehalte in Moosen in vier verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten. Die Legenden der Karten sind wahlweise in der Maßeinheit µg/g oder in einer an den Gehaltsbereich des dargestellten Elements angepassten Maßeinheit abrufbar.

Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz

Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.

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