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Bewertung des rheinland-pfälzischen Entwicklungsplans 'Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum' (ZIL) gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 und Artikel 41-45 der Verordnung (EG) Nr. 1750/1999

Das Projekt "Bewertung des rheinland-pfälzischen Entwicklungsplans 'Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum' (ZIL) gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 und Artikel 41-45 der Verordnung (EG) Nr. 1750/1999" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Bewertung der Umsetzung des ländlichen Entwicklungsplans Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum (ZIL) in Rheinland-Pfalz. Das IfLS führt diese Bewertung in Kooperation mit dem Institut für Forstpolitik (IFP) der Universität Freiburg durch. Im Rahmen des ZIL stehen für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 insgesamt 910 Mio. EUR an öffentlichen Mitteln für Rheinland-Pfalz zur Verfügung, darunter 279 Mio. EUR aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft &0150; Abteilung Garantie. Das breite Förderspektrum soll dazu beitragen, die Funktionen ländlicher Räume als Wirtschafts- und Lebensräume sowie als ökologische Ausgleichs- und Erholungsräume nachhaltig zu stärken. Die Förderung im Rahmen des ZIL beinhaltet im Wesentlichen folgende Förderschwerpunkte: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft; Agrarumweltmaßnahmen und benachteiligte Gebieten; Forstwirtschaft; Dorferneuerung; Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich. Im Rahmen der Bewertung des ZIL werden Umfang und Qualität der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen untersucht und bewertet. Die Bewertung unterteilt sich dabei in eine Halbzeitbewertung (bis Ende 2003) sowie eine Ex-Post-Bewertung (bis Ende 2008). Der Halbzeitbewertung kommt nach Artikel 44 Abs. 2 der VO (EG) 1750/1999 die Aufgabe zu, unter Berücksichtigung bestimmter Bewertungsfragen insbesondere die ersten Ergebnisse, ihre Relevanz und Kohärenz mit dem Entwicklungsplan und die Verwirklichung der angestrebten Ziele festzustellen. Sie soll außerdem die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sowie die Qualität der Begleitung und Durchführung beurteilen. Die Ex-Post-Bewertung soll nach Artikel 44 Abs. 2 der VO (EG) 1750/1999 Antwort auf die Bewertungsfragen geben und die Verwendung der Mittel, die Wirksamkeit und Effizienz der Beihilfen und ihre Auswirkungen untersuchen. Es sollen Schlussfolgerungen für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich ihres Beitrags zur Gemeinsamen Agrarpolitik gezogen werden.

Sustainable use of fruits of Bertholletia excelsa

Das Projekt "Sustainable use of fruits of Bertholletia excelsa" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Arbeitsbereich für Weltforstwirtschaft und Institut für Weltforstwirtschaft des Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit durchgeführt. Objectives: Bertholletia excelsa Humb. and Bonpl. is one of the protected tree species of Amazonia in Brazil although classified as vulnerable acc. to IUCN. It is prohibited to fell trees and use their timber. However, the fruits, commonly known as Brazil nuts, can be harvested for local consumption and export. The objective of the project is to investigate a natural primary forest in Roraima, Brazil and assess the commercial potential for harvesting nuts, with special reference to international sustainability criteria. Although there has been no timber harvest in the forest in the past, nuts have been collected extensively by the local population - mainly for sale on the local markets. These activities were stopped in 2004. The research is closely connected to the natural forest management project. Results: Results are not yet available. However, preliminary data analyses reveal that - there is hardly any correlation between size of mother trees and available regeneration or available fruit mass located on the ground around those trees; - the amount of nuts per tree (approx. greater than 60 cm dbh) is very variable; - regeneration (seedlings and advanced growth) is sparse which makes long-term survival of the species questionable if collection of nuts in continued like in the past.

Genehmigung der Linienführung gem. Paragraph 37 Abs.6 StrWG NW

Das Projekt "Genehmigung der Linienführung gem. Paragraph 37 Abs.6 StrWG NW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Auf der Grundlage des sog. Bedarfsplans für Bundes- oder Landesstraßen erarbeitet die Straßenbauverwaltung die Linienbestimmung für eine Straße. Im Verfahren zur Bestimmung der Linienführung beteiligt die Straßenbaubehörde in Nordrhein-Westfalen - unter Verzicht auf ein projektbezogenes Raumordnungsverfahren und ein GEP-Änderungsverfahren - die Regionalplanung als Träger öffentlicher Belange. Das Verkehrsministerium genehmigt gem. Paragraph 37 Abs.6 S.1 StrWG NW die abgestimmte Planung für Landstraßen in der Baulast der Landschaftsverbände. Dabei kann es die Genehmigung gem. Paragraph 37 Abs.6 S.2 StrWG NW versagen, wenn das Vorhaben mit der Planung des Landes nicht in Einklang steht. Fraglich ist, wie der Begriff der Planung des Landes in Paragraph 37 Abs.6 S.2 StrWG NW auszulegen ist. Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob bei der Auslegung des Begriffs neben den Aspekten der Landesplanung auch natur- und wasserschutzrechtliche Aspekte Berücksichtigung finden können, die zu einer Versagung der Genehmigung führen können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Verzichts auf eine raumordnerische Projektprüfung in Nordrhein-Westfalen zu überprüfen.

Die Privilegierung von Fachplanungen nach Paragraph 38 BauGB

Das Projekt "Die Privilegierung von Fachplanungen nach Paragraph 38 BauGB" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. In Paragraph 38 BauGB wird ein Kreis von Fachplanungen bestimmt, für den die städtebaurechtlichen Zulässigkeitsregelungen der Paragraph Paragraph 29 bis 37 BauGB nicht anzuwenden sind. Damit entfällt unter anderem die direkte Bindung an gemeindliche Bauleitpläne und das Einvernehmenserfordernis gem. Paragraph 36 BauGB. Zudem können nach Paragraph 38 BauGB privilegierte Vorhaben wegen der Unanwendbarkeit der speziell für Außenbereichsvorhaben geltenden Raumordnungsklauseln des Paragraph 35 Abs.3 BauGB auch von der Raumordnung nur eingeschränkt gesteuert werden. Das BauROG 1998 hat zu einer Reihe bedeutsamer Änderungen bei dieser Privilegierung von Fachplanungen geführt. Anstelle der enumerativen Aufzählung bestimmter Fachplanungen gem. Paragraph 38 BauGB a.F. werden von Paragraph 38 BauGB n.F. generell 'Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung' privilegiert. Erörterungsbedürftig ist insbesondere der gesetzlich nicht definierte, umstrittene Begriff der überörtlichen Bedeutung. Weiterhin werden nach Immissionsschutzrecht zu genehmigende öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen gem. Paragraph 38 BauGB in die Privilegierung einbezogen. Durch die nicht vollständige Kongruenz der dafür im Bauplanungs-, Immissionsschutz- und Abfallrecht aufgeführten Begriffe ergeben sich insbesondere bei Anlagen, die sowohl zur Beseitigung als auch zur Verwertung von Abfällen dienen, praktisch bedeutsame Abgrenzungsprobleme. Darüber hinaus wäre die umstrittene Reichweite der für alle privilegierten Fachplanungen geltenden Pflicht zur Berücksichtigung städtebaulicher Belange gem. Paragraph 38 S.1 Hs.2 BauGB zu untersuchen, insbesondere in Bezug auf privatnützige Planfeststellungen.

Waldsterben - Und ewig sterben die Wälder - Das Waldsterben im Spannungsfld von Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit

Das Projekt "Waldsterben - Und ewig sterben die Wälder - Das Waldsterben im Spannungsfld von Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Historisches Seminar, Lehrstuhl für Wirtschafts-, Sozial- und Umweltgeschichte durchgeführt. Der deutsche Wald stirbt - seit nunmehr 25 Jahren. Zumindest in der öffentlichen Debatte wird das Sterben in immer neuen Variationen diskutiert, während in der Forstwissenschaft das 'sogenannte Waldsterben inzwischen überwiegend als Medienphänomen wahrgenommen wird. Kaum jedoch gerät in den Blick, wie sich ein Phänomen wie der Diskurs um das Waldsterben im Zusammenspiel zwischen Wissenschaft, Politik und Medien überhaupt erst herausbildet und wodurch es geprägt wird. Die Frage nach den Bedingungen, Funktionsweisen und Spielregeln, unter denen dies geschieht, ist aber von zentraler Bedeutung, wenn man aktuelle Umweltdiskurse verstehen und einen Beitrag zur modernen Politikberatung leisten will. Gerne wird dabei übersehen, dass der 'sterbende Wald' ein Topos ist, der historisch immer wieder zu den unterschiedlichsten Anlässen aktualisiert wurde und wird (Teilstudie 1). Eine Analyse der Waldsterbens-Debatte kann daher exemplarisch deutlich machen, wie ein Umweltdiskurs im Zusammenwirken von politischen Akteuren (Teilstudie 3) und (Forst)Wissenschaft (Teilstudie 2) mit ihren jeweils spezifischen Interessen, Handlungslogiken, Entscheidungskriterien und realen Praktiken entsteht. Aus der Analyse sollen wertvolle Hinweise für die Erklärung aktueller und zukünftiger umweltpolitischer Entscheidungsprozesse abgeleitet werden.

Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates

Das Projekt "Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln, Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte durchgeführt. In der Bundesrepublik leben etwa 2,8 bis 3,2 Millionen Muslime. Als relativ neue Religion in Deutschland stellt der Islam in vielen Bereichen eine Herausforderung für die christlich geprägte Rechtsordnung dar. Das betrifft seit einigen Jahren zunehmend auch das öffentliche Recht, insbesondere das Staatskirchenrecht, das Besondere Verwaltungsrecht (Schul- und Hochschulrecht, öffentliches Dienstrecht, Friedhofs- und Bestattungsrecht, öffentliches Baurecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht), das Sozialversicherungsrecht und das Recht der Sozialhilfe, das Ausländerrecht sowie das Europarecht, aber auch rechtstheoretische Grundlagen wie die Normativität öffentlich-rechtlicher Vorgaben in der Kollision mit religiösen Normen. Zu Einzelfragen liegen z.T. sich widersprechende Gerichtsentscheidungen und Äußerungen im Schrifttum vor (etwa zu den Voraussetzungen, unter denen muslimische Verbände den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts erwerben können, zu der Frage, ob muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen, zu den Voraussetzungen, unter denen muslimische Organisationen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen einrichten dürfen, zur Zulässigkeit des Schächtens und des Muezzinrufs). Daneben bestehen konfliktträchtige Bereiche, die bisher noch nahezu keine Beachtung in der rechtswissenschaftlichen Diskussion gefunden haben, wie etwa die islamische Bestattung, die die Muslime häufig nach Regeln vornehmen wollen, die mit dem Friedhofs- und Bestattungsrecht nicht im Einklang stehen (z.B. binnen 24 Stunden ohne Sarg auf gesonderten Gräberfeldern ohne Ruhezeitbegrenzung) und die sozialversicherungsrechtliche Stellung der (z.T. vom türkischen Staat bezahlten) Bediensteten in sog. Moscheegemeinden und sonstigen Organisationen. Gar nicht sind bislang die rechtstheoretischen und (verfassungs-)rechtlichen Grundlagen für die Lösung der vielfältigen Probleme aufgearbeitet worden. Stattdessen wird häufig auf ein unterschiedliches Rechtsverständnis und unvereinbare Vorstellungen zur Bedeutung religiöser Vorgaben für das Leben des einzelnen verwiesen. Die Lösung wird dann meist entweder in pauschalen Appellen zur Toleranz und 'juristischer Großzügigkeit' oder in der Forderung nach striktem formalen Gesetzesgehorsam gesucht. Eine vertiefte Betrachtung der rechtstheoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen für die verschiedenen Konflikte ist die Voraussetzung dafür, dass eine übergreifende Konzeption erarbeitet werden kann, um auf ihrer Basis zu den genannten Einzelproblemen theoretisch und praktisch tragfähige Lösungen zu ermöglichen, die im Ergebnis sowohl dem normativen Anspruch des deutschen öffentlichen Rechts als auch den religiösen Besonderheiten des Islam Rechnung tragen.

Teilvorhaben 4

Das Projekt "Teilvorhaben 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Laufenberg GmbH durchgeführt. Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines hochwirksamen und kostengünstig zu fertigenden simultanen Wärme- und Feuchteüberträgers für den Einsatz bei der Klimatisierung. Im Rahmen des Projektes wird die Beschichtung von thermisch vernetzenden Silikonen auf Membranmaterial als Rollenware im industriellen Prozess realisiert. Dabei wird das Silikon über ein 5-Walzen-Auftragswerk auf die Warenbahn aufgetragen und im Trocken-Kanal ausgehärtet. Das Ziel ist die Beschichtung von Membranen als Bahnwaren. In Laborbeschichtungen werden die Aushärtetemperaturen und -zeiten ermittelt und das Beschichtungsbild und die Deckung der Silikonoberfläche beurteilt. In Lagerversuchen wird die mechanische Verbundhaftung zwischen Membran und Silikon auch bei Alterung überprüft. Mit den ermittelten Aushärtezeiten und -temperaturen werden Maschinenbeschichtungen gefahren, um Bahnwaren herzustellen. Ein positiver Projektabschluss bedeutet für B. Laufenberg eine Ausweitung der bisherigen Produktpalette (Trennpapiere und Folien) auf Membranen und damit die Erschließung neuer Märkte. Ein Einstieg in die Produktion von Membranen ist auch in Zusammenarbeit mit erfahrenen Projektpartnern ohne öffentliche Förderung nicht möglich, da das Risiko für ein KMU durch die hohen Kosten für das Membranmaterial und die neu zu beschaffende Analytik zu hoch ist.

Erstellung von Beiträgen für die NIS-Module WIRK und TOX und fachliche Prüfung vorliegender Stoffe anderer Autoren (Review)

Das Projekt "Erstellung von Beiträgen für die NIS-Module WIRK und TOX und fachliche Prüfung vorliegender Stoffe anderer Autoren (Review)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Zur Unterstützung des ÖGD bei der Bearbeitung umweltmedizinischer/-hygienischer Probleme wurde ein Datenbanksystem entwickelt, das dem Öffentlichen Gesundheitsdienst uneingeschränkt zur Verfügung steht und dessen Informationsangebot kontinuierlich erweitert wird. Nach ersten Entwicklungsschritten Anfang der 90er Jahre wird seit 1995 kontinuierlich länderübergreifend zusammengearbeitet. Das modular aufgebaute Datenbanksystem besteht aus einem Fakten-, Index- und Adressteil, einem Glossar und bibliographischen Modulen; es enthält strukturierte Informationen zu chemischen und physikalischen Noxen. Ferner sind unter 'Arbeitshilfen' für die Klinische Umweltmedizin ausgewählte Stoffe und Themen integriert. Durch den weiteren Ausbau des bestehenden umweltmedizinischen Informationssystems soll sichergestellt werden, dass der ÖGD den notwendigen Zugang zu Basisinformationen und zu Fachinformationssystemen hat, der für eine kompetente und zeitgemäße Aufgabenerledigung unerlässlich ist.

Ökologische und ökonomische Bewertung der zentralen Enthärtung von Trinkwasser

Das Projekt "Ökologische und ökonomische Bewertung der zentralen Enthärtung von Trinkwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung durchgeführt. Hintergrund und Zielsetzung: Insbesondere in Regionen mit hoher Wasserhärte besteht der Wunsch seitens des Wasserverbrauchers an die Wasserversorgung, weicheres Wasser zur Verfügung zu stellen. Die dabei hauptsächlich genannten Gründe für den Verbraucher sind der niedrigere Wartungs- und Reinigungsaufwand (z.B. für Entkalkung von Warmwasserbereitern, Perlatoren, Duschkabinen) und der geringere Bedarf an Wasch- und Reinigungsmitteln. Öffentliche Wasserversorger haben in der Vergangenheit nur in Einzelfällen eine zentrale Wasserenthärtung eingeführt, wenn dies aus betriebstechnischen Gründen (z.B. Vermischung von Trinkwasser aus unterschiedlichen Quellen mit unterschiedlichen Härtegraden) notwendig war. Von Verbrauchern werden deshalb in wachsendem Umfang dezentrale Enthärtungsanlagen eingesetzt. Projektziel ist die Analyse und Bewertung der ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteile einer zentralen Wasserenthärtung bei hohen Wasserhärten. Vergleichsfall ist die Lieferung von nicht enthärtetem Wasser. Bei der ökologischen Analyse ist vor allem auf folgende Punkte einzugehen: - Verringerung des Energieverbrauchs im Haushalt (u.a. bei Warmwasserbereitern, Waschmaschinen, Heizungssystemen) durch die Vermeidung/Verringerung von Kalkablagerungen und der damit verbundenen Verschlechterung des Wärmeübergangs. - Verringerung des Wasch- und Reinigungsmittelbedarfs (Wasch- und Spülmittel, Weich- und Klarspüler, Regeneriersalze). - Verringerung des Eintrags von Rohrleitungsmaterialien (insbesondere Kupfer) bei geringerer Wasserhärte. - Baulicher Aufwand, Aufwand für Betriebsmittel und Entsorgung der bei der Wasserenthärtung anfallenden Rückstände. Ergebnisse: - Aus der ökologischen Bewertung ergibt sich, dass die wesentlichsten Veränderungen durch eine zentrale Enthärtung bei den Einzelindikatoren zur Wirkungskategorie Ökotoxizität stattfinden: Die beispielhaft ausgewählten Einzelindikatoren Kupferemissionen und LAS-Emissionen in die Gewässer können unter den untersuchten Randbedingungen deutlich verringert werden. Dagegen sind die Veränderungen, die sich bei den anderen Wirkungskategorien ergeben (Treibhauspotenzial, Versauerungspotenzial, Eutrophierungspotenzial, Photooxidantienbildungspotenzial), gering. - Zur ökonomischen Bewertung wurden die Kosten für die einzelnen Verfahren in Abhängigkeit von der Anlagengröße ermittelt. Die Kosten für den verfahrenstechnischen Teil liegen je nach Randbedingung in einer Größenordnung von 0,1 bis 0,5 €/m Trinkwasser. - Den für die zentrale Enthärtung anfallenden Kosten stehen die möglichen Einsparungen in den Haushalten gegenüber. Anhand der Stoffflussmodellierung ergibt sich ein Einsparpotenzial von etwa 0,5 bis 0,6 €/m , d.h. je nach Randbedingungen und Verbrauchsverhalten können die Mehrkosten einer Enthärtung ausgeglichen werden bzw. es können sich sogar deutliche Einsparungen ergeben.

Studien zum metabolischen Schicksal von 13C-Nonylphenol in Wasser und Sediment und entsprechenden mikrobiellen Systemen

Das Projekt "Studien zum metabolischen Schicksal von 13C-Nonylphenol in Wasser und Sediment und entsprechenden mikrobiellen Systemen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Umweltforschung, Biologie V, Lehrstuhl für Umweltbiologie und -chemodynamik durchgeführt. The aim of this research project is to study the metabolic fate of 13C-labelled nonylphenol in water, sediment and related microbial model systems. The main use of nonylphenol is the production of NP polyethoxilates. These nonionic surfactants have different application such as the production of industrial and household detergents. The most common route of nonylphenol to enter in the environment is through the wastewater. In fact NP polyethoxilates is most used in cleaners and for this reasons is discharged directly in the sewage system. Under anaerobic conditions NP polyetoxilates is degraded to NP. Laboratories studies on NP have demonstrated that NP can be classified as endocrine disrupter compound. Isomers highly branched in the alpha position of the nonyl chain show an higher estrogenic activity and that the para position is favorite as well for estrogenic activity.So far data on the metabolic fate of NP in water and soil are limitated in literature. Several studies have been performed in the laboratories about the metabolic fate of EDC using 14C labelled compounds. But this lead to 2 disadvantages: 1) the complete identification of the metabolites was not possible using GC/MS and 2) problems related with the discharge of radioactive compounds. For the previous reasons isomers of NP (353-NP, 363-NP, 33-NP) will be synthesised and labelled with 13C on the aromatic ring. An equimolar mixture of the labelled compound with the corresponding non labelled compound will yields a characteristic double peak with approximately the same abundance in MS analyses. Taking advantages of this it will be able to follow the degradation of nonylphenol in the experiments. The metabolic fate of NP exposed to different conditions will be studied: exposed to UV light, degraded by a recombinant yeast and in aerobic and anaerobic conditions. The first line of the project is to study the metabolic fate of NP exposed under condition of photo degradation. In fact NP can be exposed to sunlight when present in the aquatic environment. UV rays are of a short wavelength and have the energy to degrade products in sunlights. A lamp that had a ratio of UV-A and UV-B quite similar to the sun light was chosen. The NP degradation will be followed in a water/sediment system and in chlorinated water. The water sediment system and chlorinated water will be spiked with the nonylphenol, than the sample will be exposed to UV light at difference distance from the lamp and for different time. Than the metabolites will be extracted and analyzed via GC/MS. The second line of the project is to study the metabolic fate of NP after degradation with a recombinant yeast. The host used will be the yeast Saccharomyces cerevisiae, because it is well known and the genome of this yeast has been completely sequenced. The yeast will be transformed with an expression vector containing one cytochrome P-450 and the yeast reductase. Etc.

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